Public Private Partnership: Unterschied zwischen den Versionen
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Eingedeutscht auch Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) genannt.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Öffentlich-Private Partnerschaften bezeichnen Modelle der Einbeziehung privater Wirtschaftssubjekte bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben. Eine einheitliche, allgemein akzeptierte Definition von PPP existiert zur Zeit nicht. Holger Mühlenkamp vermutet unter anderem in dieser begrifflichen Unschärfe einen Grund für die weit verbreitete Verwendung des Begriffes, denn diese ermöglicht vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Zudem vermittle der Begriff eine positive Botschaft. "Gemeinsames Interesse und kooperative Umgangsformen zwischen öffentlichen und privaten Partnern zum Vorteil aller". Hauptsächlich wird in der offiziellen Argumentation für PPP die Intention angeführt, dass PPP zu einer effizienteren Erfüllung öffentlicher Aufgaben führen soll, womit Steuerzahler und die öffentliche Hand entlastet würden.[1]
Unterscheidungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die drei grundlegenden Typen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Private können an einzelnen Stellen eines mehrstufigen oder mehrteiligen Produktions- und Absatzprozesses öffentlicher Leistungen eingesetzt werden
- Öffentliche Aufgaben werden vollständig, d.h. über alle Produktionsstufen bzw. -prozesse, in die Hände von privaten gegeben
- Öffentliche Hand und Private arbeiten auf einzelnen oder allen Produktions- bzw. Prozessstufen zusammen
Quelle:[1]
Kategorien in der juristischen Literatur
Praxisbeispiele von ÖPP[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
2007-2013 Arvato in Würzburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Innerhalb Deutschlands werden PPP's vor allem in der juristischen Literatur nach Grundmodellen vertraglicher Gestaltung kategorisiert. Unter folgenden Modellen wird unterschieden:
- Erwerbermodelle
- Inhabermodelle
- Vermietungsmodelle
- Leasingmodelle
- Contractingmodelle
- Konzessionsmodelle
- Gesellschaftsmodelle
Quelle:Die Bertelsmann-Tochter Arvato direct services GmbH und die Stadt Würzburg haben im Mai 2007 das Projekt »Würzburg integriert!« vereinbart. Arvato sollte eine zentrale eGovernment-Plattform entwickeln, über die alle Verwaltungsakte mit den Bürgern digital getätigt werden: Kfz- und Einwohneranmeldung, Parkscheine, Geburts- und Ehedokumente, Hundesteuer, Fundbüro, Führerscheinfragen, Registrierung neuer Unternehmen. Damit sollten die amtlichen Vorgänge effizienter werden. Ziel war die Einsparung von 75 Arbeitsplätzen innerhalb von 10 Jahren.
Arvato finanzierte das Projekt vor und sollte nur ergebnisabhängig bezahlt werden. Schon 2008 stockte das Ganze, 2010 war es praktisch beendet. Absehbare Probleme des Projekt waren: Nicht alle Bürger haben einen Internetanschluß. Sicherheitslücken beim Zugang und innerhalb der Verwaltung. Außerdem hatten die städtischen Beschäftigten keine Lust, beim Abbau ihrer Arbeitsplätze selbst mitzuwirken.
Arvato kündigte und forderte 4,58 Millionen Euro Schadenersatz. Es folgte das bei ÖPP-Projekten übliche Verfahren: Wie im geheimen Vertragstext vereinbart, dürfen die Vertragspartner bei Streitigkeiten zunächst nicht vor ein öffentliches Gericht gehen, sondern bilden ein privates Schiedsgericht, das ebenfalls geheim tagt. Hier einigte man sich auf einen Berliner Rechtsanwalt als privaten Schlichter. Schließlich kam Ende September 2013 der außergerichtliche Vergleich zustande. Ergebnis: Die Kommune verzichtete auf ihre Forderungen und zahlt an Arvato 535500 Euro. Damit wird das Projekt endgültig beendet. [2]
Ergebnisse der Rechnungshöfe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder veröffentlichten im September 2011 ein gemeinsamen Bericht zu öffentlich-private Partnerschaften.[3] Darin stellten sie fest, dass die dort untersuchten Projekte im Gesamtwert von 3,2 Mrd. Euro sich als eher nachteilig für die öffentlichen Auftraggeber erwiesen. Der Bericht enthält die Forderung, dass die öffentliche Hand Vorhaben, die sie sich aus eigenen Mitteln nicht leisten kann, auch nicht alternativ im Rahmen einer ÖPP finanzieren darf.[4]
PPP-Akteure[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ein großes Eigeninteresse an der Anbahnung von PPP-Projekten haben naturgemäß Unternehmensprüfer, Beraterfirmen und Anwaltskanzleien, da diese mit dem Abfassen von umfangreichen Vertragswerken viel Geld verdienen. PPP-Vertragswerke zeichnen sich i.d.R. dadurch aus, dass sie äußerst kompliziert und seitenstark sind und in ihren weitreichenden Konsequenzen von verantwortlichen Politikern wenn überhaupt nur mit erheblichen Aufwand überblickt werden können.
- Unternehmensprüfer: Freshfields
- PPP-Anbahnungsinstanzen: ÖPP Deutschland AG
- Interessenverbände: Bundesverband Public Private Partnership (BPPP)
Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Verbriefung langfristiger PPP-Verträge
Werner Rügemer kritisiert, dass Banken langfristige PPP-Verträge verbriefen können. Mit den verbrieften PPP-Mieten können die Banken handelbare (spekulative) Wertpapiere machen. Damit käme eine aufgeblähter Finanzkreislauf in Gang:
"Die Bank I, die dem PPP-Investor den Kredit gegeben hat, verkauft die Mietforderungen an die Bank II, die dafür einen Kredit bei der Bank III aufnimmt; die Bank IV kann den verbrieften Kredit von der Bank II kaufen, indem sie bei der Bank V einen Kredit aufnimmt und so weiter - so dreht sich das riskante Karussell der privaten Geldschöpfung"[5]
Geheimhaltung der Verträge
Immer wieder in der Kritik steht auch die Tatsache, dass alle Verträge von PPP-Projekten unter Geheimhaltung stehen. Zur Begründung dafür wird immer wieder das Geschäfts- und Betriebsgeheimnis der beteiligten Unternehmen angeführt. Die Geheimhaltung sei ein maßgebliche Voraussetzung, damit die privaten Unternehmen ihre Gewinninteressen gegenüber der öffentlichen Hand durchsetzen können.[6]
Mehr über Public-Private Partnership[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Website PPP-Irrweg (attac)
- Public Private Partnership: Die Plünderung des Staates, Werner Rügemer in: junge Welt, 31. Januar 2010
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ 1,01,1 Holger Mühlenkamp (2006) - Public Private Partnership aus der Sicht der Transaktionskostenökonomik und der Neuen Politischen Ökonomie hfv-speyer.de, letzter Zugriff am 02.03.2012
- ↑ Holger Mühlenkamp - Ökonomische Analyse von Public Private Partnership (PPP) hfv-speyer.de; letzter Zugriff am 01.03.2012
- Flop mit Signalwirkung junge welt vom 17.10.2013, abgerufen am 22.10.2013
- ↑ Gemeinsamer Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten abgerufen am 02.02.2012
- ↑ PM des Rechnungshof Hamburg vom 22.11.2011 abgerufen am 03.02.2012
- ↑ Die neue Reichtumsmaschine - 01.02.2012 jungewelt.de, letzter Zugriff am 06.03.2012
- ↑ Geheimhaltung – der Nährboden für PPP ppp-irrweg.de, letzter Zugriff am 06.03.2012
{{unvollstaendig}} Eingedeutscht auch Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) genannt. == Allgemeines == Öffentlich-Private Partnerschaften bezeichnen Modelle der Einbeziehung privater Wirtschaftssubjekte bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben. Eine einheitliche, allgemein akzeptierte Definition von PPP existiert zur Zeit nicht. Holger Mühlenkamp vermutet unter anderem in dieser begrifflichen Unschärfe einen Grund für die weit verbreitete Verwendung des Begriffes, denn diese ermöglicht vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Zudem vermittle der Begriff eine positive Botschaft. "Gemeinsames Interesse und kooperative Umgangsformen zwischen öffentlichen und privaten Partnern zum Vorteil aller". Hauptsächlich wird in der offiziellen Argumentation für PPP die Intention angeführt, dass PPP zu einer effizienteren Erfüllung öffentlicher Aufgaben führen soll, womit Steuerzahler und die öffentliche Hand entlastet würden.<ref name="mühlenkamp2">[http://www.hfv-speyer.de/muehlenkamp/Publikationen/PPP_aus_Sicht_der_TKT_u_d_NP%C3%96_(2006).pdf Holger Mühlenkamp (2006) - Public Private Partnership aus der Sicht der Transaktionskostenökonomik und der Neuen Politischen Ökonomie] hfv-speyer.de, letzter Zugriff am 02.03.2012</ref> == Unterscheidungen == === Die drei grundlegenden Typen === * Private können an einzelnen Stellen eines mehrstufigen oder mehrteiligen Produktions- und Absatzprozesses öffentlicher Leistungen eingesetzt werden * Öffentliche Aufgaben werden vollständig, d.h. über alle Produktionsstufen bzw. -prozesse, in die Hände von privaten gegeben * Öffentliche Hand und Private arbeiten auf einzelnen oder allen Produktions- bzw. Prozessstufen zusammen Quelle:<ref name="mühlenkamp2"/> === Kategorien in der juristischen Literatur === Innerhalb Deutschlands werden PPP's vor allem in der juristischen Literatur nach Grundmodellen vertraglicher Gestaltung kategorisiert. Unter folgenden Modellen wird unterschieden: *Erwerbermodelle *Inhabermodelle *Vermietungsmodelle *Leasingmodelle *Contractingmodelle *Konzessionsmodelle *Gesellschaftsmodelle Quelle:<ref name="hmühlenkamp">[http://www.hfv-speyer.de/muehlenkamp/Publikationen/%C3%96kon.%20Analyse%20v.%20PPP%202011%20(online).pdf Holger Mühlenkamp - Ökonomische Analyse von Public Private Partnership (PPP)] hfv-speyer.de; letzter Zugriff am 01.03.2012</ref> == Praxisbeispiele von ÖPP == === 2007-2013 Arvato in Würzburg === Die [[Bertelsmann SE|Bertelsmann]]-Tochter '''Arvato direct services GmbH''' und die Stadt Würzburg haben im Mai 2007 das Projekt »Würzburg integriert!« vereinbart. Arvato sollte eine zentrale eGovernment-Plattform entwickeln, über die alle Verwaltungsakte mit den Bürgern digital getätigt werden: Kfz- und Einwohneranmeldung, Parkscheine, Geburts- und Ehedokumente, Hundesteuer, Fundbüro, Führerscheinfragen, Registrierung neuer Unternehmen. Damit sollten die amtlichen Vorgänge effizienter werden. Ziel war die Einsparung von 75 Arbeitsplätzen innerhalb von 10 Jahren.<br /> Arvato finanzierte das Projekt vor und sollte nur ergebnisabhängig bezahlt werden. Schon 2008 stockte das Ganze, 2010 war es praktisch beendet. Absehbare Probleme des Projekt waren: Nicht alle Bürger haben einen Internetanschluß. Sicherheitslücken beim Zugang und innerhalb der Verwaltung. Außerdem hatten die städtischen Beschäftigten keine Lust, beim Abbau ihrer Arbeitsplätze selbst mitzuwirken.<br /> Arvato kündigte und forderte 4,58 Millionen Euro Schadenersatz. Es folgte das bei ÖPP-Projekten übliche Verfahren: Wie im geheimen Vertragstext vereinbart, dürfen die Vertragspartner bei Streitigkeiten zunächst nicht vor ein öffentliches Gericht gehen, sondern bilden ein privates Schiedsgericht, das ebenfalls geheim tagt. Hier einigte man sich auf einen Berliner Rechtsanwalt als privaten Schlichter. Schließlich kam Ende September 2013 der außergerichtliche Vergleich zustande. Ergebnis: Die Kommune verzichtete auf ihre Forderungen und zahlt an Arvato 535500 Euro. Damit wird das Projekt endgültig beendet. <ref>[http://www.jungewelt.de/2013/10-17/023.php Flop mit Signalwirkung] junge welt vom 17.10.2013, abgerufen am 22.10.2013</ref> == Ergebnisse der Rechnungshöfe == Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder veröffentlichten im September 2011 ein gemeinsamen Bericht zu öffentlich-private Partnerschaften.<ref>[http://www.brandenburg.de/landesrechnungshof/dokumente/upload/Erfahrungsbericht%20OEPP%202011.pdf Gemeinsamer Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten] abgerufen am 02.02.2012</ref> Darin stellten sie fest, dass die dort untersuchten Projekte im Gesamtwert von 3,2 Mrd. Euro sich als eher nachteilig für die öffentlichen Auftraggeber erwiesen. Der Bericht enthält die Forderung, dass die öffentliche Hand Vorhaben, die sie sich aus eigenen Mitteln nicht leisten kann, auch nicht alternativ im Rahmen einer ÖPP finanzieren darf.<ref>[http://www.hamburg.de/contentblob/3212796/data/erfahrungsbericht-2011-oepp-pressemitteilung.pdf PM des Rechnungshof Hamburg vom 22.11.2011] abgerufen am 03.02.2012</ref> == PPP-Akteure == Ein großes Eigeninteresse an der Anbahnung von PPP-Projekten haben naturgemäß Unternehmensprüfer, Beraterfirmen und Anwaltskanzleien, da diese mit dem Abfassen von umfangreichen Vertragswerken viel Geld verdienen. PPP-Vertragswerke zeichnen sich i.d.R. dadurch aus, dass sie äußerst kompliziert und seitenstark sind und in ihren weitreichenden Konsequenzen von verantwortlichen Politikern wenn überhaupt nur mit erheblichen Aufwand überblickt werden können. *'''Unternehmensprüfer''': [[Freshfields]] *'''PPP-Anbahnungsinstanzen''': [[ÖPP Deutschland AG]] *'''Interessenverbände''': [[Bundesverband Public Private Partnership]] (BPPP) == Kritik == '''Verbriefung langfristiger PPP-Verträge''' Werner Rügemer kritisiert, dass Banken langfristige PPP-Verträge verbriefen können. Mit den verbrieften PPP-Mieten können die Banken handelbare (spekulative) Wertpapiere machen. Damit käme eine aufgeblähter Finanzkreislauf in Gang: <blockquote> ''"Die Bank I, die dem PPP-Investor den Kredit gegeben hat, verkauft die Mietforderungen an die Bank II, die dafür einen Kredit bei der Bank III aufnimmt; die Bank IV kann den verbrieften Kredit von der Bank II kaufen, indem sie bei der Bank V einen Kredit aufnimmt und so weiter - so dreht sich das riskante Karussell der privaten Geldschöpfung"''<ref name="rügemer1">[http://www.jungewelt.de/2012/02-01/021.php Die neue Reichtumsmaschine - 01.02.2012] jungewelt.de, letzter Zugriff am 06.03.2012</ref></blockquote> '''Geheimhaltung der Verträge''' Immer wieder in der Kritik steht auch die Tatsache, dass alle Verträge von PPP-Projekten unter Geheimhaltung stehen. Zur Begründung dafür wird immer wieder das Geschäfts- und Betriebsgeheimnis der beteiligten Unternehmen angeführt. Die Geheimhaltung sei ein maßgebliche Voraussetzung, damit die privaten Unternehmen ihre Gewinninteressen gegenüber der öffentlichen Hand durchsetzen können.<ref name="attac1">[http://www.ppp-irrweg.de/ag-privatisierung/geheimhaltung-schwerpunkt-der-kampagne/?L=2 Geheimhaltung – der Nährboden für PPP] ppp-irrweg.de, letzter Zugriff am 06.03.2012</ref> == Mehr über Public-Private Partnership == * [http://www.attac-netzwerk.de/ag-privatisierung/startseite/ Website PPP-Irrweg (attac)] * [http://www.jungewelt.de/2010/01-30/028.php?sstr=Public|Private|Partnership ''Public Private Partnership: Die Plünderung des Staates''], Werner Rügemer in: junge Welt, 31. Januar 2010 == Einzelnachweise == <references/> [[Kategorie:Unvollständig]] [[Kategorie:ÖPP]] [[Kategorie:Bau- und Immobilienlobby]]
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Öffentlich-Private Partnerschaften bezeichnen Modelle der Einbeziehung privater Wirtschaftssubjekte bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben. Eine einheitliche, allgemein akzeptierte Definition von PPP existiert zur Zeit nicht. |
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Holger Mühlenkamp vermutet unter anderem in dieser begrifflichen Unschärfe einen Grund für die weit verbreitete Verwendung des Begriffes, denn diese ermöglicht vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Zudem vermittle der Begriff eine positive Botschaft. "Gemeinsames Interesse und kooperative Umgangsformen zwischen öffentlichen und privaten Partnern zum Vorteil aller". Hauptsächlich wird in der offiziellen Argumentation für PPP die Intention angeführt, dass PPP zu einer effizienteren Erfüllung öffentlicher Aufgaben führen soll, womit Steuerzahler und die öffentliche Hand entlastet würden.<ref name="mühlenkamp2">[http://www.hfv-speyer.de/muehlenkamp/Publikationen/PPP_aus_Sicht_der_TKT_u_d_NP%C3%96_(2006).pdf Holger Mühlenkamp (2006) - Public Private Partnership aus der Sicht der Transaktionskostenökonomik und der Neuen Politischen Ökonomie] hfv-speyer.de, letzter Zugriff am 02.03.2012</ref> |
Holger Mühlenkamp vermutet unter anderem in dieser begrifflichen Unschärfe einen Grund für die weit verbreitete Verwendung des Begriffes, denn diese ermöglicht vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Zudem vermittle der Begriff eine positive Botschaft. "Gemeinsames Interesse und kooperative Umgangsformen zwischen öffentlichen und privaten Partnern zum Vorteil aller". Hauptsächlich wird in der offiziellen Argumentation für PPP die Intention angeführt, dass PPP zu einer effizienteren Erfüllung öffentlicher Aufgaben führen soll, womit Steuerzahler und die öffentliche Hand entlastet würden.<ref name="mühlenkamp2">[http://www.hfv-speyer.de/muehlenkamp/Publikationen/PPP_aus_Sicht_der_TKT_u_d_NP%C3%96_(2006).pdf Holger Mühlenkamp (2006) - Public Private Partnership aus der Sicht der Transaktionskostenökonomik und der Neuen Politischen Ökonomie] hfv-speyer.de, letzter Zugriff am 02.03.2012</ref> |
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=== Die drei grundlegenden Typen === |
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* Private können an einzelnen Stellen eines mehrstufigen oder mehrteiligen Produktions- und Absatzprozesses öffentlicher Leistungen eingesetzt werden |
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* Öffentliche Aufgaben werden vollständig, d.h. über alle Produktionsstufen bzw. -prozesse, in die Hände von privaten gegeben |
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* Öffentliche Hand und Private arbeiten auf einzelnen oder allen Produktions- bzw. Prozessstufen zusammen |
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Die [[Bertelsmann SE|Bertelsmann]]-Tochter '''Arvato direct services GmbH''' und die Stadt Würzburg haben im Mai 2007 das Projekt »Würzburg integriert!« vereinbart. Arvato sollte eine zentrale eGovernment-Plattform entwickeln, über die alle Verwaltungsakte mit den Bürgern digital getätigt werden: Kfz- und Einwohneranmeldung, Parkscheine, Geburts- und Ehedokumente, Hundesteuer, Fundbüro, Führerscheinfragen, Registrierung neuer Unternehmen. Damit sollten die amtlichen Vorgänge effizienter werden. Ziel war die Einsparung von 75 Arbeitsplätzen innerhalb von 10 Jahren.<br />
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Arvato kündigte und forderte 4,58 Millionen Euro Schadenersatz. Es folgte das bei ÖPP-Projekten übliche Verfahren: Wie im geheimen Vertragstext vereinbart, dürfen die Vertragspartner bei Streitigkeiten zunächst nicht vor ein öffentliches Gericht gehen, sondern bilden ein privates Schiedsgericht, das ebenfalls geheim tagt. Hier einigte man sich auf einen Berliner Rechtsanwalt als privaten Schlichter. Schließlich kam Ende September 2013 der außergerichtliche Vergleich zustande. Ergebnis: Die Kommune verzichtete auf ihre Forderungen und zahlt an Arvato 535500 Euro. Damit wird das Projekt endgültig beendet. <ref>[http://www.jungewelt.de/2013/10-17/023.php Flop mit Signalwirkung] junge welt vom 17.10.2013, abgerufen am 22.10.2013</ref> |
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Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder veröffentlichten im September 2011 ein gemeinsamen Bericht zu öffentlich-private Partnerschaften.<ref>[http://www.brandenburg.de/landesrechnungshof/dokumente/upload/Erfahrungsbericht%20OEPP%202011.pdf Gemeinsamer Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten] abgerufen am 02.02.2012</ref> Darin stellten sie fest, dass die dort untersuchten Projekte im Gesamtwert von 3,2 Mrd. Euro sich als eher nachteilig für die öffentlichen Auftraggeber erwiesen. Der Bericht enthält die Forderung, dass die öffentliche Hand Vorhaben, die sie sich aus eigenen Mitteln nicht leisten kann, auch nicht alternativ im Rahmen einer |
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ÖPP finanzieren darf.<ref>[http://www.hamburg.de/contentblob/3212796/data/erfahrungsbericht-2011-oepp-pressemitteilung.pdf PM des Rechnungshof Hamburg vom 22.11.2011] abgerufen am 03.02.2012</ref> |
ÖPP finanzieren darf.<ref>[http://www.hamburg.de/contentblob/3212796/data/erfahrungsbericht-2011-oepp-pressemitteilung.pdf PM des Rechnungshof Hamburg vom 22.11.2011] abgerufen am 03.02.2012</ref> |
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*'''PPP-Anbahnungsinstanzen''': [[ÖPP Deutschland AG]] |
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+ | *'''Interessenverbände''': [[Bundesverband Public Private Partnership]] (BPPP) |
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