Lobbyisten in Ministerien: Unterschied zwischen den Versionen

(Stellungnahmen verschoben)
K

Im Oktober 2006 wurde bekannt, dass in Bundes- und Landesministerien in großem Umfang MitarbeiterInnen von Unternehmen und Unternehmensverbänden arbeiten. Bezahlt wurden sie weiter von ihren eigentlichen Arbeitgebern, zumeist große Unternehmen und Wirtschaftsverbände. In den Ministerien aber stricken sie an den Gesetzen mit, die eigentlich ihre Firmen regulieren sollen. Sie werden in die Verwaltungsabläufe eingebunden und bekommen Einblick in interne Prozesse. So erhalten sie einen bevorzugten Zugang zur Politik und können auf diesem Wege gewonnene Informationen zum Vorteil ihrer Unternehmen nutzbar machen. Prüfungen durch den Bundesrechnungshof ergaben, dass die Lobbyisten an Gesetzen mitwirkten und sogar in Führungspositionen arbeiteten. Im Juli 2008 trat eine neue Verwaltungsvorschrift in Kraft, die den Einsatz dieser sogenannten "externen Mitarbeiter" deutlich einschränkt. Allerdings gibt es weiter Schlupflöcher und Defizite bei der Umsetzung der neuen Regeln.

Das Problem[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Fernsehmagazin Monitor deckte im Oktober 2006 auf, dass in Ministerien MitarbeiterInnen von Unternehmen und Unternehmensverbänden arbeiten und in der Regel von diesen weiter bezahlt werden. Über 100 Fälle sind inzwischen bekannt und in der Lobbypedia dieser Datenbank aufgelistet. Laut einer Prüfung des Bundesrechnungshofes waren externe Mitarbeiter an der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen beteiligt und nahmen zeitweilig sogar Führungsfunktionen wahr. Mehr als 60% von ihnen wurden dabei von ihrem Unternehmen oder Verband bezahlt. Sie wurden auch in Tätigkeitsfeldern eingesetzt, „die hinsichtlich ihrer politischen Bedeutung, ihres Zugangs zu internen Informationen oder ihrer Nähe zu den Interessenschwerpunkten der entsendenden Stelle eine herausgehobene Position hatten“.

Ein Teil der Fälle geht auf das Personalaustauschprogramm „Seitenwechsel“ der Bundesregierung zurück, ein Bestandteil des Regierungsprogramms „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“. Dieses Regierungsprogramm wurde am 16. Juni 2004 verabschiedet. Erste Gespräche zu dem Austauschprogramm fanden im Frühjahr 2004 zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Deutschen Bank statt.[1]

Ziel des Vorhabens sei ein langfristiger Wissenstransfer, um einen Mentalitätswechsel in der Bundesverwaltung zu erreichen, so die wohlklingende Begründung der Bundesregierung. Tatsächlich hat diese Praxis lange im Verborgenen stattgefunden und ist an vielen Stellen hoch problematisch und demokratieschädlich. Sie entpuppt sich als organisierte Verflechtung zwischen Bundesregierung, Unternehmen und (Wirtschafts)Verbänden.

→ zur Übersicht Lobbyisten in den einzelnen Ministerien
→ zur Übersicht Lobbyisten in Ministerien nach Branche

Die Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das erste offensichtliche Problem ist der Mangel an Transparenz. Erst durch intensive Recherche konnte Monitor ans Licht bringen, dass und in welchem Umfang externe Mitarbeiter in Ministerien tätig waren oder sind, während sie weiterhin von ihrem eigentlichen Arbeitgeber bezahlt werden. Fortgesetzte Nachforschungen von Monitor und anderen Medien brachten dann immer mehr Fälle zu Tage, deren Existenz die Bundesregierung nur zögerlich einräumte. Bis heute fehlen detaillierte Angaben darüber, welche Mitarbeiter aus welchen Unternehmen zu welchen Themen tätig waren. Von einer umfassenden Aufklärung sowohl über vergangene als auch über aktuelle Fälle kann nicht die Rede sein.

Doch Transparenz allein genügt nicht. Selbst wenn es eine vollständige Übersicht über externe Mitarbeiter in Ministerien gäbe, bliebe die Praxis demokratieschädlich.

Werden Ministeriums-Mitarbeiter von Unternehmen bezahlt, werden sie zu Dienern zweier Herren. Damit wird der Grundgedanke des Grundgesetzartikels 33 unterlaufen, der festschreibt, dass Staatsdiener in einem Treueverhältnis zu ihrem Dienstherren stehen sollen. Auf diese Weise wird die absurde Situation geschaffen, dass Mitarbeiter von Unternehmen und Verbänden direkt oder indirekt an den Gesetzen mitwirken, die eigentlich ihre Unternehmen regulieren sollen. Da wird sprichwörtlich der Bock zum Gärtner gemacht.

Aber es geht nicht nur um die direkte Einflussnahme auf Regierungsprozesse. Durch den Einblick in interne Abläufe, Kenntnisse vertraulicher Themen und das Knüpfen persönlicher Kontakte entstehen den entsendenden Unternehmen Vorteile, die weit über die konkrete Tätigkeit im Ministerium hinaus reichen. In diesen Genuss können, das liegt in der Natur der Sache, nur wenige kommen. Das sind – das macht auch der Überblick in unserer Datenbank deutlich – in erster Linie große Unternehmen und Wirtschaftsverbände. Dieser strategische Vorteil gegenüber anderen gesellschaftlichen Interessen kann mehr Transparenz nicht beseitigen. Die Konsequenz muss daher heißen: Lobbyisten raus aus den Ministerien!

Forderungen von LobbyControl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1. Lobbyisten raus aus den Ministerien!
Die Beschäftigung externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien muss beendet werden. Die Bundesregierung muss weiteren Fällen dieser Art einen Riegel vorschieben. Dafür muss eine verbindliche Regelung geschaffen werden, die es verbietet, externe Mitarbeiter, die vom entsendenden Unternehmen weiter bezahlt werden, in den Ministerien zu beschäftigen.

2. Offenlegung aller Informationen!
Die Bundesregierung muss alle Informationen über die Mitarbeit von Lobbyisten in Ministerien lückenlos offenlegen. Wann genau haben externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an welchen Themen gearbeitet? Haben sie an Gesetzen oder staatlichen Verordnungen mitgewirkt? Wer waren die Mitarbeiter in den Ministerien und für welche Unternehmen und Verbände haben sie gearbeitet?

3. Transparente und demokratische Wege zu externem Sachverstand!
Externer Sachverstand soll stattdessen auf demokratischem Weg eingeholt werden, z.B. über Anhörungen oder andere Beteiligungsverfahren, die einen gleichberechtigten und offenen Zugang aller gesellschaftlicher Interessen ermöglichen. Der Austausch zwischen Regierung und Gesellschaft ist sinnvoll, aber er kann nicht durch die einseitige Entsendung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Unternehmen und (Wirtschafts)Verbänden in die Ministerien erfolgen.

Analog gelten diese Forderungen auch für die beteiligten Unternehmen und Verbände. Sie sollten aus eigener Initiative ihre Mitarbeit in Ministerien offenlegen und beenden.

Die politische Debatte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Den Enthüllungen durch Monitor folgte eine Zeit der Aufregung im Bundestag. Die Fraktionen von FDP (13.11.06), Bündnis 90/Die Grünen (04.12.06) und DIE LINKE (23.05.07) stellten kleine Anfragen an die Bundesregierung.[2][3][4] Die Antworten ließen jedoch viele Fragen offen. Sie listeten die in den Ministerien vertretenen Unternehmen und Verbände auf, aber ohne genau darzustellen, wie viele und welche MitarbeiterInnen sie in den Ministerien sitzen hatten und über welche Zeiträume. Auch die Aufgabenfelder wurden nur sehr grob und kaum aussagekräftig beschrieben. Wer also genau in den Bundesministerien saß, ob an Gesetzesvorhaben mitgearbeitet oder Einfluss auf Verwaltungsaufgaben ausgeübt wurde , blieb weitgehend unklar. Ebenso ist nicht sicher, ob die Antworten der Bundesregierung wirklich alle Fälle erfassten.

Die Bundesregierung selbst sah zunächst keinen Handlungsbedarf. Die Stellungnahmen der Bundesregierung verneinten die Mitwirkung von Teilnehmern des Austauschprogramms an Gesetzestexten. Die Austausch-Mitarbeiter seien lediglich in unteren Verwaltungsebenen tätig. Durch die „Einbindung in die hierarchischen Strukturen und der dadurch vorhandenen Kontrollmechanismen“, sei eine „Einflussnahme auf Entscheidungen […] ausgeschlossen“.[3]

Übersicht über Stellungnahmen von Regierung, Parteien und Experten 2006/ 2007

Mittlerweile ist klar, das externe Mitarbeiter sehr wohl an Gesetzesentwürfen und Regulierungen mitgearbeitet haben. Die Monitor-Redakteure Kim Otto und Sascha Adamek beschreiben in ihrem im Februar 2008 erschienenen Buch „Der gekaufte Staat“ exemplarisch wie in Ministerien Einfluss auf die Gesetzgebung genommen wurde.[5]

Im April 2008 hat der Bundesrechnungshof seinen lange erwarteten Bericht zu der Problematik vorgelegt. Er warnt darin vor „erhöhten Risiken von Interessenkonflikten“. Der Haushaltsausschuss des Bundestages forderte daraufhin die Bundesregierung auf, bis Ende Mai klare Regeln für externen Mitarbeiter zu entwickeln. “Einsätze in Bereichen mit dem Risiko von Interessenskonflikten” müssten ausgeschlossen werden.

Im Juni 2008 beschloss die Bundesregierung eine Verwaltungsrichtlinie für externe Mitarbeiter, die im Juli veröffentlicht wurde. Danach werden “externe Mitarbeiter” seitdem von der Formulierung von Gesetzesentwürfen und anderer Rechtsetzungsakte, der Tätigkeit in Leitungs- und Kontrollbereichen sowie der Auftragsvergabe ausgeschlossen. In einem Bericht sollen die Ministerien halbjährlich jeweils zum 30.9. und 31.3. dem Haushaltsausschuss die Anzahl der externen Mitarbeiter und die sie entsendenden Stellen nennen. Zudem müssen sie den jeweiligen konkreten Einsatzbereich der Externen, die Dauer, die Form der Bezahlung sowie die vorherige Tätigkeit im entsendenden Unternehmen oder Verband berichten. Eine Veröffentlichung der Angaben über die Beschäftigung externer Mitarbeiter im Internet, wie es der Haushaltsausschuss des Bundestages angeregt hatte, erfolgt jedoch nicht. Die Öffentlichkeit bleibt somit offiziell von den Informationen ausgeschlossen. In der Praxis sind alle Berichte trotzdem bekannt geworden und in dieser Datenbank sind alle bekannten Fälle externer Mitarbeiter enthalten. Dennoch sollte diese Transparenz-Verweigerung gegenüber der Öffentlichkeit beendet werden.

Die Verwaltungsvorschrift enthält zudem ein Schlupfloch: befristete Arbeitsverträge sind explizit aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Das bedeutet, dass Lobbyisten, die kurzfristig von den Behörden bezahlt werden, aber nach Ende ihrer Leihbeamten-Tätigkeit zu ihrem früheren Arbeitgeber zurückkehren, weiterhin an Gesetzen mitschreiben können. Die Regierung will auch an dem Austauschprogramm mit der Wirtschaft festhalten. Allerdings zeigen die Berichte, dass das Interesse der Unternehmen und Verbände deutlich zurückgegangen ist, seit sie nicht mehr direkt in den Bereichen eingesetzt werden können, die die Interessen der Unternehmen und Verbände berühren.


Entwicklungen seit 2008[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Oktober 2009: Das Innenministerium hat dem Bundestag den dritten Bericht über „Externe Mitarbeite“ vorgelegt. Der Bericht zeigt, dass in den Ministerien nur noch wenige Mitarbeiter von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden tätig sind. Das ist eine erfreuliche Entwicklung. Problematisch bleibt die intransparente Praxis. Der Bericht ist eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sondern nur für die zuständigen Ausschüsse des Bundestages und erfasst nur einen Teil des Problems: befristete Verträge, Werkverträge oder Beratungsverträge werden weiterhin nicht offen gelegt.

    Wiederum gibt es in diesem Bericht Unregelmäßigkeiten. So meldete die Bundesregierung zwei Fälle des Robert-Koch-Institut nach, die bis ins Jahr 2006 zurückgehen. Zudem wird die Verwaltungsvorschrift für externe Mitarbeiter lax gehandhabt. Der vorgesehene Zeitraum von 6 Monaten für Externe wird auch bei den neuen Fällen meist überschritten. Eine detaillierte Auswertung können Sie in unserem Blogbeitrag nachlesen. Dort finden Sie auch eine Übersicht der neuen Fälle als Pdf-Datei.


  • 16. April 2009: Das Innenministerium hat dem Bundestag den zweiten Bericht über die Beschäftigung „Externer Mitarbeiter“ in den Bundesministerien vorgelegt. Der Bericht zeigt, dass sich unser Einsatz gegen diese Praxis gelohnt hat: Zwar gibt es weiterhin von privaten Stellen entsandte Mitarbeiter/innen in den Ministerien. Doch ist ihre Zahl seit Inkrafttreten der Verwaltungsrichtlinie, die die Dauer und Einsatzbereiche einschränkt, zurück gegangen. Insbesondere Unternehmen und Wirtschaftsverbände scheinen das Interesse zu verlieren, seit sie nicht mehr an Gesetzen mitschreiben dürfen.

    Zugleich haben wir bei unserer Auswertung erneut Unregelmäßigkeiten festgestellt. So sind drei Fälle aus dem ersten Bericht von September 2008 in dem neuen Bericht nicht mehr zu finden, obwohl ihre Mitarbeit im Ministerium laut erstem Bericht im neuen Berichtszeitraum weiter lief. Umgekehrt wird im neuen Bericht ein Mitarbeiter des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt im Gesundheitsministerium gelistet, der schon im August 2008 dort tätig war und demnach im ersten Bericht hätte aufgeführt werden müssen. Unklar bleibt außerdem, ob nicht Schlupflöcher genutzt werden: Von der Regulierung und Berichtspflicht werden befristete Arbeitsverhältnisse und Beratungsverträge nicht erfasst. Mehr Details zu dem Bericht in unserem Blog, der Bericht selbst ist auf dem Carta-Blog online zu finden.


  • 16. Oktober 2008: Der erste Bericht zum Einsatz externer Mitarbeiter in Ministerien und Bundesbehörden der Bundesregierung liegt inzwischen vor. LobbyControl kritisiert, dass der Bericht nicht vollständig ist - was das Innenministerium inzwischen eingeräumt hat. Außerdem zeigt der Bericht, dass die Bundesregierung ihre im Juli in Kraft getretene neue Richtlinie zum Einsatz “externer Mitarbeiter” nicht strikt umsetzt. In mehreren Fällen arbeiten Unternehmensvertreter weiterhin in Bereichen mit, die unmittelbar die Geschäftsinteressen ihrer Unternehmen betreffen, z.B. BASF im Bereich Anlagensicherheit, die DZ-Bank zu Finanzmarktfragen oder neu die Berliner Wasserbetriebe im Referat "Wasser; Energie; Stadtentwicklung" im Entwicklungsministerium. Mehr in unserer Kurzanalyse und den letzten Nachrichten zum Thema (linke Spalte). Die Details aus dem Bericht der Bundesregierung haben wir inzwischen in die Datenbank eingearbeitet. Eine Übersicht über die Fälle finden Sie hier als pdf-Datei


  • Juli 2008: Über 8.000 Protest-Mails haben Campact- und LobbyControl-Aktive im Juni an die Bundestagsabgeordneten aus ihrem Wahlkreis geschickt. Und unser Protest zeigte Wirkung: das Bundeskabinett hat eine Verwaltungsvorschrift für externe Mitarbeiter beschlossen, die auf Druck des Parlaments an einigen Punkten über die Vorschläge des Bundesrechnungshofes hinausgeht. So sollen externe Mitarbeiter/innen ganz von der Mitarbeit an Gesetzen ausgeschlossen werden und nicht nur von der „federführenden Formulierung. Leider konnte sich der Bundestag nicht dazu durchringen, einen kompletten Stopp des Einsatzes externer Mitarbeiter/innen in Ministerien zu fordern. Außerdem lässt die Regierung ein Schlupfloch frei: befristete Arbeitsverträge sind explizit aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen. Lobbyisten, die kurzfristig von den Behörden bezahlt werden, aber dann wieder zu ihrem früheren Arbeitgeber zurückkehren, können also weiterhin an Gesetzen mitschreiben können.

Übersicht: Lobbyisten in den einzelnen Ministerien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

→ im Auswärtigen Amt
→ im Bundeskanzleramt
→ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
→ im Bundesministerium für Bildung und Forschung
→ im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
→ im Bundesministerium der Finanzen
→ im Bundesministerium für Gesundheit
→ im Bundesministerium des Innern
→ im Bundesministerium der Justiz
→ im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
→ im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
→ im Bundesministerium für Verteidigung
→ im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
→ im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
→ im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
→ in obersten Bundesbehörden; genauer Einsatzort unbekannt

Übersicht: Lobbyisten in Ministerien nach Branchen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

→ zur Übersichtsseite: Lobbyisten in Ministerien nach Branchen

Chemie und Pharma
Energie und Wasser
Finanzen
Gewerkschaften
Kommunikation und Elektronik
Soziales
Stiftungen & Denkfabriken
Unternehmensberatung
Verkehr
Versicherung
Weitere Wirtschaftsverbände
Weitere Dienstleister und Normung
Sonstiges

Übersicht: Bundesbeamte im Austausch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Rahmen des Personalaustauschprogramms gibt es für Bundesbeamten die Möglichkeit in Unternehmen oder Verbänden zu arbeiten. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Dezember 2006 machte auf vier Fälle aufmerksam, bei denen Bundesbeamte in Unternehmen oder Verbänden arbeiten. Die bisher bekannten Fälle werden auf der folgenden Seite aufgelistet.

→ zur Übersichtsseite: Bundesbeamte im Austauschprogramm

Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hertie School of Governance 2006: Personalaustauschprogramm Öffentliche Verwaltung und private Wirtschaft. Evaluationsbericht (pdf)
  2. Antwort der Bundesregierung (pdf) auf kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu "'Monitor' – Bericht über eine neue Art von Lobbyismus in Bundesministerien", Drucksache 16/3395, 13.11.2006. Abgerufen am 13. Juli 2011
  3. 3,03,1 Antwort der Bundesregierung (pdf) auf kleine Anfrage der Grünen-Fraktion zu "Mitarbeit von Beschäftigten von Verbänden und Wirtschaftsunternehmen in Bundesministerien und in nachgeordneten Bundesbehörden", Drucksache 16/3727, 04.12.2006. Abgerufen am 13. Juli 2011
  4. Antwort der Bundesregierung (pdf) auf kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema "Institutionalisierter Lobbyismus", Drucksache 16/5406, 23.05.2007. Abgerufen am 13. Juli 2011
  5. Adamek, Sascha/ Otto,Kim (2008): Der gekaufte Staat. Wie Konzernvertreter in deutschen Ministerien sich ihre Gesetze selbst schreiben. Köln: Verlag Kiepenheuer & Witsch
Im Oktober 2006 wurde bekannt, dass in Bundes- und Landesministerien in großem Umfang MitarbeiterInnen von Unternehmen und Unternehmensverbänden arbeiten. Bezahlt wurden sie weiter von ihren eigentlichen Arbeitgebern, zumeist große Unternehmen und Wirtschaftsverbände. In den Ministerien aber stricken sie an den Gesetzen mit, die eigentlich ihre Firmen regulieren sollen. Sie werden in die Verwaltungsabläufe eingebunden und bekommen Einblick in interne Prozesse. So erhalten sie einen bevorzugten Zugang zur Politik und können auf diesem Wege gewonnene Informationen zum Vorteil ihrer Unternehmen nutzbar machen. Prüfungen durch den Bundesrechnungshof ergaben, dass die Lobbyisten an Gesetzen mitwirkten und sogar in Führungspositionen arbeiteten. Im Juli 2008 trat eine neue Verwaltungsvorschrift in Kraft, die den Einsatz dieser sogenannten "externen Mitarbeiter" deutlich einschränkt. Allerdings gibt es weiter Schlupflöcher und Defizite bei der Umsetzung der neuen Regeln.
            

            
== Das Problem ==
        

        Das Fernsehmagazin Monitor deckte im Oktober 2006 auf, dass in Ministerien MitarbeiterInnen von Unternehmen und Unternehmensverbänden arbeiten und in der Regel von diesen weiter bezahlt werden. Über 100 Fälle sind inzwischen bekannt und in der Lobbypediadieser Datenbank aufgelistet. Laut einer Prüfung des Bundesrechnungshofes waren externe Mitarbeiter an der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen beteiligt und nahmen zeitweilig sogar Führungsfunktionen wahr. Mehr als 60% von ihnen wurden dabei von ihrem Unternehmen oder Verband bezahlt. Sie wurden auch in Tätigkeitsfeldern eingesetzt, „die hinsichtlich ihrer politischen Bedeutung, ihres Zugangs zu internen Informationen oder ihrer Nähe zu den Interessenschwerpunkten der entsendenden Stelle eine herausgehobene Position hatten“.
        

        Ein Teil der Fälle geht auf das Personalaustauschprogramm „Seitenwechsel“ der Bundesregierung zurück, ein Bestandteil des Regierungsprogramms „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“. Dieses Regierungsprogramm wurde am 16. Juni 2004 verabschiedet. Erste Gespräche zu dem Austauschprogramm fanden im Frühjahr 2004 zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Deutschen Bank statt.<ref>[http://www.hertie-school.org/de/2_executive_education/Managing_Transformation/Archive/Public_Private_Exchange/Abschlussbericht.pdf Hertie School of Governance 2006: Personalaustauschprogramm Öffentliche Verwaltung und private Wirtschaft. Evaluationsbericht (pdf)]</ref>
        

        Ziel des Vorhabens sei ein langfristiger Wissenstransfer, um einen Mentalitätswechsel in der Bundesverwaltung zu erreichen, so die wohlklingende Begründung der Bundesregierung. Tatsächlich hat diese Praxis lange im Verborgenen stattgefunden und ist an vielen Stellen hoch problematisch und demokratieschädlich. Sie entpuppt sich als organisierte Verflechtung zwischen Bundesregierung, Unternehmen und (Wirtschafts)Verbänden. 
        

        ''→ zur Übersicht [[#Übersicht: Lobbyisten in den einzelnen Ministerien|Lobbyisten in den einzelnen Ministerien]]''<br>
        
        ''→ zur Übersicht [[#Übersicht: Lobbyisten in Ministerien nach Branchen|Lobbyisten in Ministerien nach Branche]]''
        

        == Die Kritik ==
        

        Das erste offensichtliche Problem ist der Mangel an Transparenz. Erst durch intensive Recherche konnte Monitor ans Licht bringen, dass und in welchem Umfang externe Mitarbeiter in Ministerien tätig waren oder sind, während sie weiterhin von ihrem eigentlichen Arbeitgeber bezahlt werden. Fortgesetzte Nachforschungen von Monitor und anderen Medien brachten dann immer mehr Fälle zu Tage, deren Existenz die Bundesregierung nur zögerlich einräumte. Bis heute fehlen detaillierte Angaben darüber, welche Mitarbeiter aus welchen Unternehmen zu welchen Themen tätig waren. Von einer umfassenden Aufklärung sowohl über vergangene als auch über aktuelle Fälle kann nicht die Rede sein.
        

        Doch Transparenz allein genügt nicht. Selbst wenn es eine vollständige Übersicht über externe Mitarbeiter in Ministerien gäbe, bliebe die Praxis demokratieschädlich.
        

        Werden Ministeriums-Mitarbeiter von Unternehmen bezahlt, werden sie zu Dienern zweier Herren. Damit wird der Grundgedanke des Grundgesetzartikels 33 unterlaufen, der festschreibt, dass Staatsdiener in einem Treueverhältnis zu ihrem Dienstherren stehen sollen. Auf diese Weise wird die absurde Situation geschaffen, dass Mitarbeiter von Unternehmen und Verbänden direkt oder indirekt an den Gesetzen mitwirken, die eigentlich ihre Unternehmen regulieren sollen. Da wird sprichwörtlich der Bock zum Gärtner gemacht.
        

        Aber es geht nicht nur um die direkte Einflussnahme auf Regierungsprozesse. Durch den Einblick in interne Abläufe, Kenntnisse vertraulicher Themen und das Knüpfen persönlicher Kontakte entstehen den entsendenden Unternehmen Vorteile, die weit über die konkrete Tätigkeit im Ministerium hinaus reichen. In diesen Genuss können, das liegt in der Natur der Sache, nur wenige kommen. Das sind – das macht auch der Überblick in unserer Datenbank deutlich – in erster Linie große Unternehmen und Wirtschaftsverbände. Dieser strategische Vorteil gegenüber anderen gesellschaftlichen Interessen kann mehr Transparenz nicht beseitigen. Die Konsequenz muss daher heißen: Lobbyisten raus aus den Ministerien! 
        

        == Forderungen von LobbyControl ==
        

        '''1. Lobbyisten raus aus den Ministerien!'''<br>
        
        Die Beschäftigung externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien muss beendet werden. Die Bundesregierung muss weiteren Fällen dieser Art einen Riegel vorschieben. Dafür muss eine verbindliche Regelung geschaffen werden, die es verbietet, externe Mitarbeiter, die vom entsendenden Unternehmen weiter bezahlt werden, in den Ministerien zu beschäftigen.
        

        '''2. Offenlegung aller Informationen!'''<br>
        
        Die Bundesregierung muss alle Informationen über die Mitarbeit von Lobbyisten in Ministerien lückenlos offenlegen. Wann genau haben externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an welchen Themen gearbeitet? Haben sie an Gesetzen oder staatlichen Verordnungen mitgewirkt? Wer waren die Mitarbeiter in den Ministerien und für welche Unternehmen und Verbände haben sie gearbeitet?
        

        '''3. Transparente und demokratische Wege zu externem Sachverstand!'''<br>
        
        Externer Sachverstand soll stattdessen auf demokratischem Weg eingeholt werden, z.B. über Anhörungen oder andere Beteiligungsverfahren, die einen gleichberechtigten und offenen Zugang aller gesellschaftlicher Interessen ermöglichen. Der Austausch zwischen Regierung und Gesellschaft ist sinnvoll, aber er kann nicht durch die einseitige Entsendung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Unternehmen und (Wirtschafts)Verbänden in die Ministerien erfolgen.
        

        Analog gelten diese Forderungen auch für die beteiligten Unternehmen und Verbände. Sie sollten aus eigener Initiative ihre Mitarbeit in Ministerien offenlegen und beenden. 
        

        == Die politische Debatte ==
        

        Den Enthüllungen durch Monitor folgte eine Zeit der Aufregung im Bundestag. Die Fraktionen von FDP (13.11.06), Bündnis 90/Die Grünen (04.12.06) und DIE LINKE (23.05.07) stellten kleine Anfragen an die Bundesregierung.<ref name = "fdpanfrage">[http://dip.bundestag.de/btd/16/033/1603395.pdf Antwort der Bundesregierung (pdf)] auf kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu "'Monitor' – Bericht über eine neue Art von Lobbyismus in Bundesministerien", Drucksache 16/3395, 13.11.2006. Abgerufen am 13. Juli 2011</ref><ref name ="grünenanfrage">[http://dip.bundestag.de/btd/16/037/1603727.pdf Antwort der Bundesregierung (pdf)] auf kleine Anfrage der Grünen-Fraktion zu "Mitarbeit von Beschäftigten von Verbänden und Wirtschaftsunternehmen in Bundesministerien und in nachgeordneten Bundesbehörden", Drucksache 16/3727, 04.12.2006. Abgerufen am 13. Juli 2011</ref><ref>[http://dip.bundestag.de/btd/16/054/1605406.pdf Antwort der Bundesregierung (pdf)] auf kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema "Institutionalisierter Lobbyismus", Drucksache 16/5406, 23.05.2007. Abgerufen am 13. Juli 2011</ref> Die Antworten ließen jedoch viele Fragen offen. Sie listeten die in den Ministerien vertretenen Unternehmen und Verbände auf, aber ohne genau darzustellen, wie viele und welche MitarbeiterInnen sie in den Ministerien sitzen hatten und über welche Zeiträume. Auch die Aufgabenfelder wurden nur sehr grob und kaum aussagekräftig beschrieben. Wer also genau in den Bundesministerien saß, ob an Gesetzesvorhaben mitgearbeitet oder Einfluss auf Verwaltungsaufgaben ausgeübt wurde , blieb weitgehend unklar. Ebenso ist nicht sicher, ob die Antworten der Bundesregierung wirklich alle Fälle erfassten.
        

        Die Bundesregierung selbst sah zunächst keinen Handlungsbedarf. Die Stellungnahmen der Bundesregierung verneinten die Mitwirkung von Teilnehmern des Austauschprogramms an Gesetzestexten. Die Austausch-Mitarbeiter seien lediglich in unteren Verwaltungsebenen tätig. Durch die „Einbindung in die hierarchischen Strukturen und der dadurch vorhandenen Kontrollmechanismen“, sei eine „Einflussnahme auf Entscheidungen […] ausgeschlossen“.<ref name ="grünenanfrage"/>
        

        → [[Lobbyisten in Ministerien/Stellungnahmen aus der politischen Debatte|
        
        Übersicht über Stellungnahmen von Regierung, Parteien und Experten 2006/ 2007]]
        

        Mittlerweile ist klar, das externe Mitarbeiter sehr wohl an Gesetzesentwürfen und Regulierungen mitgearbeitet haben. Die Monitor-Redakteure Kim Otto und Sascha Adamek beschreiben in ihrem im Februar 2008 erschienenen Buch „Der gekaufte Staat“ exemplarisch wie in Ministerien Einfluss auf die Gesetzgebung genommen wurde.<ref>Adamek, Sascha/ Otto,Kim (2008): Der gekaufte Staat. Wie Konzernvertreter in deutschen Ministerien sich ihre Gesetze selbst schreiben. Köln: Verlag Kiepenheuer & Witsch</ref>
        

        Im April 2008 hat der Bundesrechnungshof seinen lange erwarteten Bericht zu der Problematik vorgelegt. Er warnt darin vor „erhöhten Risiken von Interessenkonflikten“. Der Haushaltsausschuss des Bundestages forderte daraufhin die Bundesregierung auf, bis Ende Mai klare Regeln für externen Mitarbeiter zu entwickeln. “Einsätze in Bereichen mit dem Risiko von Interessenskonflikten” müssten ausgeschlossen werden. 
        

        Im Juni 2008 beschloss die Bundesregierung eine [http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_17072008_O4013300111.htm Verwaltungsrichtlinie für externe Mitarbeiter], die im Juli veröffentlicht wurde. Danach werden “externe Mitarbeiter” seitdem von der Formulierung von Gesetzesentwürfen und anderer Rechtsetzungsakte, der Tätigkeit in Leitungs- und Kontrollbereichen sowie der Auftragsvergabe ausgeschlossen. In einem Bericht sollen die Ministerien halbjährlich jeweils zum 30.9. und 31.3. dem Haushaltsausschuss die Anzahl der externen Mitarbeiter und die sie entsendenden Stellen nennen. Zudem müssen sie den jeweiligen konkreten Einsatzbereich der Externen, die Dauer, die Form der Bezahlung sowie die vorherige Tätigkeit im entsendenden Unternehmen oder Verband berichten. Eine Veröffentlichung der Angaben über die Beschäftigung externer Mitarbeiter im Internet, wie es der Haushaltsausschuss des Bundestages angeregt hatte, erfolgt jedoch nicht. Die Öffentlichkeit bleibt somit offiziell von den Informationen ausgeschlossen. In der Praxis sind alle Berichte trotzdem bekannt geworden und in dieser Datenbank sind alle bekannten Fälle externer Mitarbeiter enthalten. Dennoch sollte diese Transparenz-Verweigerung gegenüber der Öffentlichkeit beendet werden. 
        

        Die Verwaltungsvorschrift enthält zudem ein Schlupfloch: befristete Arbeitsverträge sind explizit aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Das bedeutet, dass Lobbyisten, die kurzfristig von den Behörden bezahlt werden, aber nach Ende ihrer Leihbeamten-Tätigkeit zu ihrem früheren Arbeitgeber zurückkehren, weiterhin an Gesetzen mitschreiben können. Die Regierung will auch an dem Austauschprogramm mit der Wirtschaft festhalten. Allerdings zeigen die Berichte, dass das Interesse der Unternehmen und Verbände deutlich zurückgegangen ist, seit sie nicht mehr direkt in den Bereichen eingesetzt werden können, die die Interessen der Unternehmen und Verbände berühren. 
        

        == Entwicklungen seit 2008 ==
        

        * '''Oktober 2009''': Das Innenministerium hat dem Bundestag den dritten Bericht über „Externe Mitarbeite“ vorgelegt. Der Bericht zeigt, dass in den Ministerien nur noch wenige Mitarbeiter von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden tätig sind. Das ist eine erfreuliche Entwicklung. Problematisch bleibt die intransparente Praxis. Der Bericht ist eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sondern nur für die zuständigen Ausschüsse des Bundestages und erfasst nur einen Teil des Problems: befristete Verträge, Werkverträge oder Beratungsverträge werden weiterhin nicht offen gelegt. <br><br>Wiederum gibt es in diesem Bericht Unregelmäßigkeiten. So meldete die Bundesregierung zwei Fälle des Robert-Koch-Institut nach, die bis ins Jahr 2006 zurückgehen. Zudem wird die Verwaltungsvorschrift für externe Mitarbeiter lax gehandhabt. Der vorgesehene Zeitraum von 6 Monaten für Externe wird auch bei den neuen Fällen meist überschritten. Eine detaillierte Auswertung können Sie in unserem Blogbeitrag nachlesen. Dort finden Sie auch eine Übersicht der neuen Fälle als Pdf-Datei.
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        * '''16. April 2009''': Das Innenministerium hat dem Bundestag den zweiten Bericht über die Beschäftigung „Externer Mitarbeiter“ in den Bundesministerien vorgelegt. Der Bericht zeigt, dass sich unser Einsatz gegen diese Praxis gelohnt hat: Zwar gibt es weiterhin von privaten Stellen entsandte Mitarbeiter/innen in den Ministerien. Doch ist ihre Zahl seit Inkrafttreten der Verwaltungsrichtlinie, die die Dauer und Einsatzbereiche einschränkt, zurück gegangen. Insbesondere Unternehmen und Wirtschaftsverbände scheinen das Interesse zu verlieren, seit sie nicht mehr an Gesetzen mitschreiben dürfen. <br><br>Zugleich haben wir bei unserer Auswertung erneut Unregelmäßigkeiten festgestellt. So sind drei Fälle aus dem ersten Bericht von September 2008 in dem neuen Bericht nicht mehr zu finden, obwohl ihre Mitarbeit im Ministerium laut erstem Bericht im neuen Berichtszeitraum weiter lief. Umgekehrt wird im neuen Bericht ein Mitarbeiter des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt im Gesundheitsministerium gelistet, der schon im August 2008 dort tätig war und demnach im ersten Bericht hätte aufgeführt werden müssen. Unklar bleibt außerdem, ob nicht Schlupflöcher genutzt werden: Von der Regulierung und Berichtspflicht werden befristete Arbeitsverhältnisse und Beratungsverträge nicht erfasst. Mehr Details zu dem Bericht in unserem Blog, der Bericht selbst ist auf dem Carta-Blog online zu finden.
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        * '''16. Oktober 2008''': Der erste Bericht zum Einsatz externer Mitarbeiter in Ministerien und Bundesbehörden der Bundesregierung liegt inzwischen vor. LobbyControl kritisiert, dass der Bericht nicht vollständig ist - was das Innenministerium inzwischen eingeräumt hat. Außerdem zeigt der Bericht, dass die Bundesregierung ihre im Juli in Kraft getretene neue Richtlinie zum Einsatz “externer Mitarbeiter” nicht strikt umsetzt. In mehreren Fällen arbeiten Unternehmensvertreter weiterhin in Bereichen mit, die unmittelbar die Geschäftsinteressen ihrer Unternehmen betreffen, z.B. BASF im Bereich Anlagensicherheit, die DZ-Bank zu Finanzmarktfragen oder neu die Berliner Wasserbetriebe im Referat "Wasser; Energie; Stadtentwicklung" im Entwicklungsministerium. Mehr in unserer Kurzanalyse und den letzten Nachrichten zum Thema (linke Spalte). Die Details aus dem Bericht der Bundesregierung haben wir inzwischen in die Datenbank eingearbeitet. Eine Übersicht über die Fälle finden Sie hier als pdf-Datei
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        * '''Juli 2008''': Über 8.000 Protest-Mails haben Campact- und LobbyControl-Aktive im Juni an die Bundestagsabgeordneten aus ihrem Wahlkreis geschickt. Und unser Protest zeigte Wirkung: das Bundeskabinett hat eine Verwaltungsvorschrift für externe Mitarbeiter beschlossen, die auf Druck des Parlaments an einigen Punkten über die Vorschläge des Bundesrechnungshofes hinausgeht. So sollen externe Mitarbeiter/innen ganz von der Mitarbeit an Gesetzen ausgeschlossen werden und nicht nur von der „federführenden Formulierung. Leider konnte sich der Bundestag nicht dazu durchringen, einen kompletten Stopp des Einsatzes externer Mitarbeiter/innen in Ministerien zu fordern. Außerdem lässt die Regierung ein Schlupfloch frei: befristete Arbeitsverträge sind explizit aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen. Lobbyisten, die kurzfristig von den Behörden bezahlt werden, aber dann wieder zu ihrem früheren Arbeitgeber zurückkehren, können also weiterhin an Gesetzen mitschreiben können. 
        

        == Übersicht: Lobbyisten in den einzelnen Ministerien ==
        

        → im [[Lobbyisten im Auswärtigen Amt|Auswärtigen Amt]]<br>
        
        → im [[Lobbyisten im Bundeskanzleramt|Bundeskanzleramt]]<br>
        
        → im [[Lobbyisten im Bundesministerium für Arbeit und Soziales|Bundesministerium für Arbeit und Soziales]]<br>
        
        → im [[Lobbyisten im Bundesministerium für Bildung und Forschung|Bundesministerium für Bildung und Forschung]]<br>
        
        → im [[Lobbyisten im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend|Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend]]<br>
        
        → im [[Lobbyisten im Bundesministerium der Finanzen|Bundesministerium der Finanzen]]<br>
        
        → im [[Lobbyisten im Bundesministerium für Gesundheit|Bundesministerium für Gesundheit]]<br>
        
        → im [[Lobbyisten im Bundesministerium des Innern|Bundesministerium des Innern]]<br>
        
        → im [[Lobbyisten im Bundesministerium der Justiz|Bundesministerium der Justiz]]<br>
        
        → im [[Lobbyisten im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit|Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit]]<br>
        
        → im [[Lobbyisten im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung|Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung]]<br>
        
        → im [[Lobbyisten im Bundesministerium für Verteidigung|Bundesministerium für Verteidigung]]<br>
        
        → im [[Lobbyisten im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie|Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie]]<br>
        
        → im [[Lobbyisten im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung|Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung]]<br>
        
        → im [[Lobbyisten im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung|Presse- und Informationsamt der Bundesregierung]]<br>
        
        → in [[Lobbyisten im obersten Bundesbehörden; genauer Einsatzort unbekannt|obersten Bundesbehörden; genauer Einsatzort unbekannt]]<br>
        

        == Übersicht: Lobbyisten in Ministerien nach Branchen ==
        
        → zur [[Lobbyisten in Ministerien nach Branche|Übersichtsseite: Lobbyisten in Ministerien nach Branchen]]
        

        → [[Lobbyisten in Ministerien nach Branche#Chemie und Pharma|Chemie und Pharma]]<br>
        
        → [[Lobbyisten in Ministerien nach Branche#Energie und Wasser|Energie und Wasser]]<br>
        
        → [[Lobbyisten in Ministerien nach Branche#Finanzen|Finanzen]]<br>
        
        → [[Lobbyisten in Ministerien nach Branche#Gewerkschaften|Gewerkschaften ]]<br>
        
        → [[Lobbyisten in Ministerien nach Branche#Kommunikation und Elektronik|Kommunikation und Elektronik]]<br>
        
        → [[Lobbyisten in Ministerien nach Branche#Soziales|Soziales]]<br>
        
        → [[Lobbyisten in Ministerien nach Branche#Stiftungen & Denkfabriken|Stiftungen & Denkfabriken]]<br>
        
        → [[Lobbyisten in Ministerien nach Branche#Unternehmensberatung|Unternehmensberatung]]<br>
        
        → [[Lobbyisten in Ministerien nach Branche#Verkehr|Verkehr]]<br>
        
        → [[Lobbyisten in Ministerien nach Branche#Versicherung|Versicherung]]<br>
        
        → [[Lobbyisten in Ministerien nach Branche#Weitere Wirtschaftsverbände|Weitere Wirtschaftsverbände]]<br>
        
        → [[Lobbyisten in Ministerien nach Branche#Weitere Dienstleister und Normung|Weitere Dienstleister und Normung]]<br>
        
        → [[Lobbyisten in Ministerien nach Branche#Sonstiges|Sonstiges]]<br>
        

        == Übersicht: Bundesbeamte im Austausch ==
        

        Im Rahmen des Personalaustauschprogramms gibt es für Bundesbeamten die Möglichkeit in Unternehmen oder Verbänden zu arbeiten. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Dezember 2006 machte auf vier Fälle aufmerksam, bei denen Bundesbeamte in Unternehmen oder Verbänden arbeiten. Die bisher bekannten Fälle werden auf der folgenden Seite aufgelistet. 
        

        → zur [[Bundesbeamte im Austauschprogramm|Übersichtsseite: Bundesbeamte im Austauschprogramm]]
        

        == Weiterführende Informationen ==
        

        == Einzelnachweise ==
        <references/>
        

        [[Kategorie:Unternehmen]]
        
        [[Kategorie: Lobbyisten in Ministerien]]
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Im Oktober 2006 wurde bekannt, dass in Bundes- und Landesministerien in großem Umfang MitarbeiterInnen von Unternehmen und Unternehmensverbänden arbeiten. Bezahlt wurden sie weiter von ihren eigentlichen Arbeitgebern, zumeist große Unternehmen und Wirtschaftsverbände. In den Ministerien aber stricken sie an den Gesetzen mit, die eigentlich ihre Firmen regulieren sollen. Sie werden in die Verwaltungsabläufe eingebunden und bekommen Einblick in interne Prozesse. So erhalten sie einen bevorzugten Zugang zur Politik und können auf diesem Wege gewonnene Informationen zum Vorteil ihrer Unternehmen nutzbar machen. Prüfungen durch den Bundesrechnungshof ergaben, dass die Lobbyisten an Gesetzen mitwirkten und sogar in Führungspositionen arbeiteten. Im Juli 2008 trat eine neue Verwaltungsvorschrift in Kraft, die den Einsatz dieser sogenannten "externen Mitarbeiter" deutlich einschränkt.  
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Im Oktober 2006 wurde bekannt, dass in Bundes- und Landesministerien in großem Umfang MitarbeiterInnen von Unternehmen und Unternehmensverbänden arbeiten. Bezahlt wurden sie weiter von ihren eigentlichen Arbeitgebern, zumeist große Unternehmen und Wirtschaftsverbände. In den Ministerien aber stricken sie an den Gesetzen mit, die eigentlich ihre Firmen regulieren sollen. Sie werden in die Verwaltungsabläufe eingebunden und bekommen Einblick in interne Prozesse. So erhalten sie einen bevorzugten Zugang zur Politik und können auf diesem Wege gewonnene Informationen zum Vorteil ihrer Unternehmen nutzbar machen. Prüfungen durch den Bundesrechnungshof ergaben, dass die Lobbyisten an Gesetzen mitwirkten und sogar in Führungspositionen arbeiteten. Im Juli 2008 trat eine neue Verwaltungsvorschrift in Kraft, die den Einsatz dieser sogenannten "externen Mitarbeiter" deutlich einschränkt. Allerdings gibt es weiter Schlupflöcher und Defizite bei der Umsetzung der neuen Regeln.
   
 
== Das Problem ==
 
== Das Problem ==
   
Das Fernsehmagazin Monitor deckte im Oktober 2006 auf, dass in Ministerien MitarbeiterInnen von Unternehmen und Unternehmensverbänden arbeiten und in der Regel von diesen weiter bezahlt werden. Über 100 Fälle sind inzwischen bekannt und in dieser Datenbank aufgelistet. Laut einer Prüfung des Bundesrechnungshofes waren externe Mitarbeiter an der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen beteiligt und nahmen zeitweilig sogar Führungsfunktionen wahr. Mehr als 60% von ihnen wurden dabei von ihrem Unternehmen oder Verband bezahlt. Sie wurden auch in Tätigkeitsfeldern eingesetzt, „die hinsichtlich ihrer politischen Bedeutung, ihres Zugangs zu internen Informationen oder ihrer Nähe zu den Interessenschwerpunkten der entsendenden Stelle eine herausgehobene Position hatten“.
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Das Fernsehmagazin Monitor deckte im Oktober 2006 auf, dass in Ministerien MitarbeiterInnen von Unternehmen und Unternehmensverbänden arbeiten und in der Regel von diesen weiter bezahlt werden. Über 100 Fälle sind inzwischen bekannt und in der Lobbypedia aufgelistet. Laut einer Prüfung des Bundesrechnungshofes waren externe Mitarbeiter an der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen beteiligt und nahmen zeitweilig sogar Führungsfunktionen wahr. Mehr als 60% von ihnen wurden dabei von ihrem Unternehmen oder Verband bezahlt. Sie wurden auch in Tätigkeitsfeldern eingesetzt, „die hinsichtlich ihrer politischen Bedeutung, ihres Zugangs zu internen Informationen oder ihrer Nähe zu den Interessenschwerpunkten der entsendenden Stelle eine herausgehobene Position hatten“.
   
 
Ein Teil der Fälle geht auf das Personalaustauschprogramm „Seitenwechsel“ der Bundesregierung zurück, ein Bestandteil des Regierungsprogramms „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“. Dieses Regierungsprogramm wurde am 16. Juni 2004 verabschiedet. Erste Gespräche zu dem Austauschprogramm fanden im Frühjahr 2004 zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Deutschen Bank statt.<ref>[http://www.hertie-school.org/de/2_executive_education/Managing_Transformation/Archive/Public_Private_Exchange/Abschlussbericht.pdf Hertie School of Governance 2006: Personalaustauschprogramm Öffentliche Verwaltung und private Wirtschaft. Evaluationsbericht (pdf)]</ref>
 
Ein Teil der Fälle geht auf das Personalaustauschprogramm „Seitenwechsel“ der Bundesregierung zurück, ein Bestandteil des Regierungsprogramms „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“. Dieses Regierungsprogramm wurde am 16. Juni 2004 verabschiedet. Erste Gespräche zu dem Austauschprogramm fanden im Frühjahr 2004 zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Deutschen Bank statt.<ref>[http://www.hertie-school.org/de/2_executive_education/Managing_Transformation/Archive/Public_Private_Exchange/Abschlussbericht.pdf Hertie School of Governance 2006: Personalaustauschprogramm Öffentliche Verwaltung und private Wirtschaft. Evaluationsbericht (pdf)]</ref>

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