Ausschuss für Regulierungskontrolle: Unterschied zwischen den Versionen

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Mitarbeiter Dem Ausschuss gehören 7 Mitglieder an:
  • ein Vorsitzender – Generaldirektor einer Kommissionsdienststelle
  • drei hochrangige Kommissionsbeamte
  • drei externe Sachverständige
Etat <text>
Webadresse <url>

Der Auschuss für Regulierungskontrolle (im engl. Regulatory Scrutiny Board) ist ein eigenständiges Gremium innerhalb der Europäischen Kommission, dem eine wirkmächtige Rolle bei der Überprüfung von Gesetzen zukommt. Der RSB hat dabei zwei spezifische Funktionen: Zum einen soll er bereits bestehende EU-Gesetze daraufhin prüfen, ob sie noch „zweckdienlich“ sind, und zum anderen die möglichen Folgen kommender Gesetze überprüfen. Immer wenn die Kommission plant, eine neue Richtlinie oder Bestimmung einzuführen, muss der RSB zunächst einen Folgenabschätzungsbericht der geplanten Regulierung billigen oder alternativ ein Veto einlegen. [1][2]

Grundsätzlich stehen Folgenabschätzungsberichte in der Kritik, da sie ursprünglich von der Tabakindustrie gefördert wurden[3] und es oftmals einfacher ist die wirtschaftlichen Folgen abzuschätzen, als jene für Umwelt und Gesellschaft.[2] Daran anschließend berichtet Lia Polotzek, Leiterin Politische Planung beim BUND: „Wir beobachten schon lange, dass der Ausschuss für Regulierungskontrolle eine sehr starke Schlagseite dahin hat, neue Regulierungen unternehmensfreundlich auszugestalten“.

Besonders deutlich wurde die Macht des Gremiums beim Kommissionsvorschlag zu einem Europäischen Lieferkettengesetz (CSDD)[4]





Einflussnahme und Lobbystrategien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Welche Ansatzpunkte haben Interessengruppen, um das Verhalten der Institution zu beeinflussen?

Seitenwechsler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Falls vorhanden

Schnittstellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wo treffen sich Mitarbeiter der Institution mit Lobbyisten und Wirtschaftsvertretern

Fallbeispiele und Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

genauere Recherchen zu einzelnen Projekten, Gesetzen etc.

Organisationsstruktur und Personal[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Übergeordnete Institutionen - Weisungsbefugnisse; Untergeordnete Institutionen; wichtige Personen (aktuell und ehemalig); Wichtige Mitarbeiter, Zentrale Ressorts'

Dem Ausschuss gehören 7 Mitglieder an:

  • ein Vorsitzender – Generaldirektor einer Kommissionsdienststelle
  • drei hochrangige Kommissionsbeamte
  • drei externe Sachverständige

Alle Mitglieder sind in Vollzeit für den Ausschuss tätig und nehmen keine andere politische Verantwortung wahr. Ihr dreijähriges Mandat kann unter außergewöhnlichen Umständen um höchstens ein Jahr verlängert werden

Mitglieder (Stand 2022)

  • Vorsitz: Rytis Martikonis
  • James Morrison
  • Dorota Denning
  • Michael Gremminger
  • Philippe Mengal

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gründung, Gründer, Motive, lobbyrelevante Veränderungen

Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/ https://twitter.com/lobbycontrol https://www.facebook.com/lobbycontrol https://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. https://ec.europa.eu/info/law/law-making-process/regulatory-scrutiny-board_de
  2. 2,02,1 https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/ttip_und_ceta/wirtschaft_welthandel_inside_job_report.pdf s 20
  3. Siehe ‘So, what’s the problem with impact assessments?’ in Corporate Europe Observatory. 'Better Regulation': corporate-friendly deregulation in disguise. Updated 17 February 2020. https://corporateeurope.org/en/better-regulation-corporate-friendly-deregulation-disguise
  4. https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/doing-business-eu/corporate-sustainability-due-diligence_en

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            Dem Ausschuss gehören 7 Mitglieder an:
            

            * ein Vorsitzender – Generaldirektor einer Kommissionsdienststelle
            
            * drei hochrangige Kommissionsbeamte
            
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            Der Auschuss für Regulierungskontrolle (im engl. Regulatory Scrutiny Board) ist ein eigenständiges Gremium innerhalb der Europäischen Kommission, dem eine wirkmächtige Rolle bei der Überprüfung von Gesetzen zukommt. Der RSB hat dabei zwei spezifische Funktionen: Zum einen soll er bereits bestehende EU-Gesetze daraufhin prüfen, ob sie noch „zweckdienlich“ sind, und zum anderen die möglichen Folgen kommender Gesetze überprüfen. Immer wenn die Kommission plant, eine neue Richtlinie oder Bestimmung einzuführen, muss der RSB zunächst einen Folgenabschätzungsbericht der geplanten Regulierung billigen oder alternativ ein Veto einlegen. <ref>https://ec.europa.eu/info/law/law-making-process/regulatory-scrutiny-board_de</ref><ref name=":0">https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/ttip_und_ceta/wirtschaft_welthandel_inside_job_report.pdf s 20</ref>
        

        Grundsätzlich stehen Folgenabschätzungsberichte in der Kritik, da sie ursprünglich von der Tabakindustrie gefördert wurden<ref>Siehe ‘So, what’s the problem with impact assessments?’ in Corporate Europe Observatory. 'Better Regulation': corporate-friendly deregulation in disguise. Updated 17 February 2020.
        
<nowiki>https://corporateeurope.org/en/better-regulation-corporate-friendly-deregulation-disguise</nowiki> </ref> und es oftmals einfacher ist die wirtschaftlichen Folgen abzuschätzen, als jene für Umwelt und Gesellschaft.<ref name=":0" /> Daran anschließend berichtet Lia Polotzek, Leiterin Politische Planung beim BUND: „Wir beobachten schon lange, dass der Ausschuss für Regulierungskontrolle eine sehr starke Schlagseite dahin hat, neue Regulierungen unternehmensfreundlich auszugestalten“. 
        

        Besonders deutlich wurde die Macht des Gremiums beim Kommissionsvorschlag zu einem Europäischen Lieferkettengesetz (CSDD)<ref>https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/doing-business-eu/corporate-sustainability-due-diligence_en</ref>
        



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        ==Einflussnahme und Lobbystrategien==
        
        ''Welche Ansatzpunkte haben Interessengruppen, um das Verhalten der Institution zu beeinflussen?''
        

        ===Seitenwechsler===
        
        ''Falls vorhanden''
        

        ===Schnittstellen===
        
        ''Wo treffen sich Mitarbeiter der Institution mit Lobbyisten und Wirtschaftsvertretern''
        

        ==Fallbeispiele und Kritik==
        
        ''genauere Recherchen zu einzelnen Projekten, Gesetzen etc.''
        

        ==Organisationsstruktur und Personal==
        
        ''Übergeordnete Institutionen - Weisungsbefugnisse; Untergeordnete Institutionen; wichtige Personen (aktuell und ehemalig); Wichtige Mitarbeiter, Zentrale Ressorts'''
        
Dem Ausschuss gehören 7 Mitglieder an:
            

            * ein Vorsitzender – Generaldirektor einer Kommissionsdienststelle
            
            * drei hochrangige Kommissionsbeamte
            
            * drei externe Sachverständige
            
            Alle Mitglieder sind in Vollzeit für den Ausschuss tätig und nehmen keine andere politische Verantwortung wahr. Ihr dreijähriges Mandat kann unter außergewöhnlichen Umständen um höchstens ein Jahr verlängert werden 
            

            Mitglieder (Stand 2022)
            
            * Vorsitz: Rytis Martikonis
            
            * James Morrison 
            
            *Dorota Denning
            
            *Michael Gremminger
            
            *Philippe Mengal
            
==Geschichte==
        
        ''Gründung, Gründer, Motive, lobbyrelevante Veränderungen''
        

        ==Weiterführende Informationen==
        

        *…
        

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        ==Einzelnachweise==
        <references />
        

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Der Auschuss für Regulierungskontrolle (im engl. Regulatory Scrutiny Board) ist ein eigenständiges Gremium innerhalb der Europäischen Kommission, dem eine wirkmächtige Rolle bei der Überprüfung von Gesetzen zukommt. Der RSB hat dabei zwei spezifische Funktionen: Zum einen soll er bereits bestehende EU-Gesetze daraufhin prüfen, ob sie noch „zweckdienlich“ sind, und zum anderen die möglichen Folgen kommender Gesetze überprüfen. Immer wenn die Kommission plant, eine neue Richtlinie oder Bestimmung einzuführen, muss der RSB zunächst einen Folgenabschätzungsbericht der geplanten Regulierung billigen oder alternativ ein Veto einlegen. <ref>https://ec.europa.eu/info/law/law-making-process/regulatory-scrutiny-board_de</ref><ref name=":0">https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/ttip_und_ceta/wirtschaft_welthandel_inside_job_report.pdf s 20</ref>
 
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* Vorsitz: Rytis Martikonis
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