Deutscher Raiffeisenverband: Unterschied zwischen den Versionen

(Genossenschaften)
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Deutscher Raiffeisenverband
Rechtsform eingetragener Verein
Tätigkeitsbereich Interessenvertretung der genossenschaftlich organisierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft
Gründungsdatum
Hauptsitz
Lobbybüro
Lobbybüro EU Rue du Luxembourg 47 - 51, 1050 Brüssel
Webadresse raiffeisen.de


Der Deutsche Raiffeisenverband e, V. (DRV) vertritt als Dachverband die Interessen der genossenschaftlich organisierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als Wirtschaftsverband nimmt er die Mitgliederinteressen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gegenüber Politik, Administration, Wirtschaftspartnern und Öffentlichkeit wahr. Laut Satzung arbeitet der Verband bei der Durchführung seiner Aufgaben soweit wie möglich mit den Einrichtungen des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands (DGRV) und der Genossenschaftsverbände zusammen. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

Ende 2022 betrugen die addierten Umsätze aller Raiffeisen-Genossenschaften in Deutschland 85,6 Mrd. Euro (inklusive Beteiligungen und Tochterunternehmen).[1]

Genossenschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach § 1 des Genossenschaftsgesetzes ist der Zweck einer Genossenschaft darauf gerichtet, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Im Vordergrund steht der genossenschaftliche Förderzweck und nicht die Zahlung einer Rendite.[2] Die von den genossenschaftlichen Spitzenverbänden vertretenen Genossenschaften betätigen sich in den Bereichen Banken (Genossenschaftliche FinanzGruppe, Volksbanken und Raiffeisenbanken), Agrar, Handel/Handwerk/Dienstleistungen sowie Konsum und sonstige Dienstleistungen.

Genossenschaften zeichnet das sog. Identitätsprinzip aus.[3]Dieses besagt, dass die Mitglieder gleichzeitig Mitträger der genossenschaftlichen Willensbildung, Geldgeber durch Einzahlungen auf die Geschäftsanteile sowie Geschäftspartner der Genossenschaft sind, beispielsweise als Kunden oder Kundinnen, Mieter und Mieterinnen bzw. Lieferanten oder Lieferantinnen. Die Fallpraxis des Bundeskartellamtes hat gezeigt, dass der Genossenschaft mit ihren Mitgliedern – trotz des genossenschaftlichen Identitätsprinzips – durchaus ein Handeln zu Lasten (eines Teils) der Mitglieder möglich ist.[43]

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

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Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

{{BoxOrganisation
        
        | Name             = Deutscher Raiffeisenverband
        
        | Logo             = 
        
        | Rechtsform       =  eingetragener Verein
        
        | Sitz             = Pariser Platz 3, 10117 Berlin
        
        | Tätigkeitsbereich  = Interessenvertretung der genossenschaftlich organisierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft
        
        | Lobbybüro Deutschland = Pariser Platz 3, 10117 Berlin
        
        | Lobbybüro EU     = Rue du Luxembourg 47 - 51, 1050 Brüssel
        
        | Homepage         = [https://www.raiffeisen.de/deutscher-raiffeisenverband-ev raiffeisen.de]
        
        }}
        

        Der Deutsche Raiffeisenverband e, V. (DRV) vertritt als Dachverband die Interessen der genossenschaftlich organisierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als Wirtschaftsverband nimmt er die Mitgliederinteressen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gegenüber Politik, Administration, Wirtschaftspartnern und Öffentlichkeit wahr. Laut [https://www.raiffeisen.de/sites/default/files/2019-07/19-06-06-Satzung%20Endfassung.pdf Satzung] arbeitet der Verband bei der Durchführung seiner Aufgaben soweit wie möglich mit den Einrichtungen des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands (DGRV) und der Genossenschaftsverbände zusammen. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.
        

        Ende 2022 betrugen die addierten Umsätze aller Raiffeisen-Genossenschaften in Deutschland 85,6 Mrd. Euro (inklusive Beteiligungen und Tochterunternehmen).<ref>[https://www.raiffeisen.de/sites/default/files/Raiffeisen-Organisation-deutsch-06-2023.pdf Genossenschaften - gestern, heute, morgen], raiffeisen.de, abgerufen am 21.03.2024</ref>
        

        ==Genossenschaften==
        
        Nach § 1 des [https://dejure.org/gesetze/GenG/1.html Genossenschaftsgesetzes] ist der Zweck einer Genossenschaft darauf gerichtet, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.  Im Vordergrund steht der genossenschaftliche Förderzweck und nicht die Zahlung einer Rendite.<ref>[https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Leitlinien/Genossenschaftsleitlinien.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Leitlinien für die Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht, November 2021], bundeskartellamt.de, abgerufen am 16.03.2024</ref> Die von den genossenschaftlichen Spitzenverbänden vertretenen Genossenschaften betätigen sich in den Bereichen Banken (Genossenschaftliche FinanzGruppe, Volksbanken und Raiffeisenbanken), Agrar, Handel/Handwerk/Dienstleistungen sowie Konsum und sonstige Dienstleistungen.
        
Genossenschaften zeichnet das sog. Identitätsprinzip aus.<ref>[https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/handels_gesellschaftsrecht/genossenschaftsrecht/genossenschaftsrecht_artikel.html#:~:text=Das%20Identit%C3%A4tsprinzip&text=Dieses%20besagt%2C%20dass%20die%20Mitglieder,Kundinnen%2C%20Mieter%20und%20Mieterinnen%20bzw. Was zeichnet eine Genossenschaft aus], bmj.de, abgerufen am 21.03.2024</ref>Dieses besagt, dass die Mitglieder gleichzeitig Mitträger der genossenschaftlichen Willensbildung, Geldgeber durch Einzahlungen auf die Geschäftsanteile sowie Geschäftspartner der Genossenschaft sind, beispielsweise als Kunden oder Kundinnen, Mieter und Mieterinnen bzw. Lieferanten oder Lieferantinnen. Die Fallpraxis des Bundeskartellamtes hat gezeigt, dass der Genossenschaft mit ihren Mitgliedern – trotz des genossenschaftlichen Identitätsprinzips – durchaus ein Handeln zu Lasten (eines Teils) der Mitglieder möglich ist.<ref>[https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Leitlinien/Genossenschaftsleitlinien.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Leitlinien für die Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht, November 2021], bundeskartellamt.de, abgerufen am 16.03.2024</ref>
        

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        ==Einzelnachweise==
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Nach § 1 des [https://dejure.org/gesetze/GenG/1.html Genossenschaftsgesetzes] ist der Zweck einer Genossenschaft darauf gerichtet, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.  Im Vordergrund steht der genossenschaftliche Förderzweck und nicht die Zahlung einer Rendite.<ref>[https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Leitlinien/Genossenschaftsleitlinien.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Leitlinien für die Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht, November 2021], bundeskartellamt.de, abgerufen am 16.03.2024</ref> Die von den genossenschaftlichen Spitzenverbänden vertretenen Genossenschaften betätigen sich in den Bereichen Banken (Genossenschaftliche FinanzGruppe, Volksbanken und Raiffeisenbanken), Agrar, Handel/Handwerk/Dienstleistungen sowie Konsum und sonstige Dienstleistungen.
 
Nach § 1 des [https://dejure.org/gesetze/GenG/1.html Genossenschaftsgesetzes] ist der Zweck einer Genossenschaft darauf gerichtet, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.  Im Vordergrund steht der genossenschaftliche Förderzweck und nicht die Zahlung einer Rendite.<ref>[https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Leitlinien/Genossenschaftsleitlinien.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Leitlinien für die Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht, November 2021], bundeskartellamt.de, abgerufen am 16.03.2024</ref> Die von den genossenschaftlichen Spitzenverbänden vertretenen Genossenschaften betätigen sich in den Bereichen Banken (Genossenschaftliche FinanzGruppe, Volksbanken und Raiffeisenbanken), Agrar, Handel/Handwerk/Dienstleistungen sowie Konsum und sonstige Dienstleistungen.
   
Die Fallpraxis des Bundeskartellamtes hat gezeigt, dass der Genossenschaft mit ihren Mitgliedern – trotz des genossenschaftlichen Identitätsprinzips – durchaus ein Handeln zu Lasten (eines Teils) der Mitglieder möglich ist.<ref>[https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Leitlinien/Genossenschaftsleitlinien.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Leitlinien für die Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht, November 2021], bundeskartellamt.de, abgerufen am 16.03.2024</ref>
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Genossenschaften zeichnet das sog. Identitätsprinzip aus.<ref>[https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/handels_gesellschaftsrecht/genossenschaftsrecht/genossenschaftsrecht_artikel.html#:~:text=Das%20Identit%C3%A4tsprinzip&text=Dieses%20besagt%2C%20dass%20die%20Mitglieder,Kundinnen%2C%20Mieter%20und%20Mieterinnen%20bzw. Was zeichnet eine Genossenschaft aus], bmj.de, abgerufen am 21.03.2024</ref>Dieses besagt, dass die Mitglieder gleichzeitig Mitträger der genossenschaftlichen Willensbildung, Geldgeber durch Einzahlungen auf die Geschäftsanteile sowie Geschäftspartner der Genossenschaft sind, beispielsweise als Kunden oder Kundinnen, Mieter und Mieterinnen bzw. Lieferanten oder Lieferantinnen. Die Fallpraxis des Bundeskartellamtes hat gezeigt, dass der Genossenschaft mit ihren Mitgliedern – trotz des genossenschaftlichen Identitätsprinzips – durchaus ein Handeln zu Lasten (eines Teils) der Mitglieder möglich ist.<ref>[https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Leitlinien/Genossenschaftsleitlinien.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Leitlinien für die Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht, November 2021], bundeskartellamt.de, abgerufen am 16.03.2024</ref>
   
 
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