Wernhard Möschel: Unterschied zwischen den Versionen

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Wernhard Möschel (*16. Juni 1941 in Regensburg), ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Tübingen, ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft, Senator der Leibniz-Gesellschaft, Vorsitzender des Stiftungsrates der Friedrich August von Hayek-Stiftung für eine freie Gesellschaft, Vorstand des Walter Eucken Institut, Mitglied des "Kronberger Kreises" der Stiftung Marktwirtschaft und Mitglied der Mont Pèlerin Society.

Karriere[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(Quelle: [1])

Verbindungen / Netzwerke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wirken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Kartellrechtler vertritt Möschel extrem wirtschaftsfreundliche Positionen. So sieht er im Postmindestlohn ein verbotenes Kartell[2] (obwohl das GWB auf Tarifverträge grundsätzlich nicht anwendbar ist) und kommt in einem Gutachten für das European Trust Institute zum Ergebnis, dass die Verhängung von Bußgeldern durch das Bundeskartellamt nicht verfassungskonform ist.[3] Die später vom Bundesgerichtshof bestätigte kartellbehördliche Untersagung des Erwerbs von Pro Sieben/Sat 1 durch Springer fand er absurd.[4].

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[


Fall A[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fall B[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zitate[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

'''Wernhard Möschel''' ''(*16. Juni 1941 in Regensburg''), ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Tübingen, ist Mitglied des [[Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie|Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft]], Senator der Leibniz-Gesellschaft, Vorsitzender des Stiftungsrates der [[Friedrich August von Hayek-Stiftung für eine freie Gesellschaft]], Vorstand des [[Walter Eucken Institut]], Mitglied des "Kronberger Kreises" der [[Stiftung Marktwirtschaft]]  und Mitglied der Mont Pèlerin Society.
        

        == Karriere ==
        
        (Quelle: <ref>[http://www.stiftung-marktwirtschaft.de/wirtschaft/kronberger-kreis/mitglieder/prof-dr-wernhard-moeschel.html Stiftung Marktwirtschaft Kronberger Kreis Mitglieder], Website der Stiftung Marktwirtschaft, abgerufen am 3. März 2002</ref>)
        

        *seit 1987 Mitglied des [[Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie]]
        
        *2000 - 2004 Vorsitzender des [[Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie]]
        
        *1989 - 2000 Mitglied der Monopolkommission
        
        *1985 - 1987 Mitglied der Regierungskommission Fernmeldewesen
        
        *1973 - 2009 Professor an der juristischen Fakultät der Universität Tübingen (Lehrstuhl für Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht)
        

        == Verbindungen / Netzwerke==
        
        *seit 2002 Senator der Leibniz-Gesellschaft
        
        *seit 2001 Mitglied des Stiftungsrates der  [[Friedrich August von Hayek-Stiftung für eine freie Gesellschaft]]
        
        *seit 1995 Vorstand des [[Walter Eucken Institut]]
        
        *seit 1988 Mitglied der Mont Pèlerin Society
        
        *1984 - Juni 2012 Mitglied des "Kronberger Kreises" der [[Stiftung Marktwirtschaft]]
        
        *seit 1978 Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
        

        == Wirken ==
        
        Als Kartellrechtler vertritt Möschel extrem wirtschaftsfreundliche Positionen. So sieht er
        
        im Postmindestlohn ein verbotenes Kartell<ref>[http://www.briefdienste-online.de/index.php?option=com_content&view=article&id=98:florian-gerster-expertise-bestaetigt-dass-postmindestlohn-illegal-ist--arbeitsminister-scholz-soll-wiedergutmachung-leisten&catid=37:presse&Itemid=201 Florian Gerster: Expertise bestätigt, dass Postmindestlohn illegal ist, Erklärung vom 15. Juli 2008], Website briefdienste, abgerufen am 9.6.2011</ref> (obwohl das GWB auf Tarifverträge grundsätzlich nicht anwendbar ist) und  kommt in einem Gutachten für das European Trust Institute zum Ergebnis, dass die Verhängung von Bußgeldern durch das Bundeskartellamt nicht verfassungskonform ist.<ref>[http://www.briefdienste-online.de/index.php?option=com_content&view=article&id=98:florian-gerster-expertise-bestaetigt-dass-postmindestlohn-illegal-ist--arbeitsminister-scholz-soll-wiedergutmachung-leisten&catid=37:presse&Itemid=201 Kartellstrafen sind keine Knöllchen, Handelsblatt vom 9. Juni 2011], Website Handelsblatt, abgerufen am 9.6.2011</ref>  Die später vom Bundesgerichtshof bestätigte kartellbehördliche Untersagung des Erwerbs von Pro Sieben/Sat 1 durch Springer fand er absurd.<ref>[http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/kartellrechtler-wirft-boege-mechanistische-rechtsfindung-vor-127573/ Kartellrechtler wirft Böge "mechanistische Rechtsfindung" vor, WiWo vom 18. Januar 2006], Website WiWo, abgerufen am 9.6.2011</ref>.
        
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            == === Fall A ===
            
            === Fall B ===
            

            == Zitate ==
            

            == Weiterführende Informationen ==
            

            == Einzelnachweise ==
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=== Fall B ===
 
 
 
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