Lobbyregister Großbritannien: Unterschied zwischen den Versionen
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Register of Consultant Lobbyists | |
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In Kraft getreten | 25. März 2015 |
Gesetzestext im Netz | Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014 |
Das Lobbyregister in Großbritannien „Register of Consultant Lobbyists“, trat am 25. März 2015 in Kraft. Als gesetzliche Grundlage dient der Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014, der im ersten Absatz ein Lobbyregister vorsieht. Das Gesetz sieht zudem das „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“ vor, dass mit der Verwaltung des Registers beauftragt ist. Die zuständige Behörde wird zudem durch eine/n offiziellen „Registrar/in“ geleitet und dieses Amt wird zunächst von Alison J. White ausgeübt.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung des UK Lobbyregisters[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Nach einer Vielzahl von Skandalen, die sich in der britischen Politik ereignet hatten, machte Premierminister David Cameron den Kampf gegen intransparente Einflussnahme auf die Politik, zu einem seiner Wahlkampfthemen. Mit der Begründung, “the next big scandal waiting to happen”, kündigte er an, sowohl gegen den Wechsel von Politikern in die Wirtschaft als auch gegen die intransparente Einflussnahme von Lobbyisten vorzugehen, so dass dieses Vorhaben nach der Wahl im Koalitionsvertrag vermerkt wurde.[1]
Der Wechsel aus der Politik in die Wirtschaft wurde durch eine verlängerte Karenzzeit, von 12 Monaten auf zwei Jahre, erschwert und am 25. März 2015 trat ein Lobbyregister in Kraft, das letztlich aber nur einen geringen Teil der Lobbyarbeit regulieren kann. [2]
Grundlage für das „Register of Consultant Lobbyists“ ist der "Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014". Dieses Gesetz sieht im 1. Abschnitt ein Register für Lobbyisten vor, die für Lobbyagenturen tätig sind.
Funktionsweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Registrierungspflicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Unter die Registrierungspflicht des „Register of Consultant Lobbyists“ fallen alle „Consultant Lobbyists“ die direkten mündlichen, schriftlichen oder elektronischen Kontakt zu einem Vertreter der Regierung gehabt haben oder haben werden. Als Vertreter der Regierung werden folgende Personen definiert:
- Cabinet Secretary
- Chief Executive of Her Majesty’s Revenue and Customs
- Chief Medical Officer- Director of Public Prosecutions
- First Parliamentary Counsel
- Government Chief Scientific Adviser
- Head of the Civil Service
- Prime Minister’s Adviser for Europe and Global Issues
Ein weiteres Kriterium dafür, dass ein Akteur als registrierter und zahlungspflichtiger Lobbyist gilt, ist eine Registrierung durch den „Value Added Tax Act 1994“ [3]
Ausnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ausdrücklich ausgenommen von der Registrierungspflicht sind u.a:
- Personen und Organisationen, die nicht unter die Registrierungspflicht des „Value Added Tax Act 1994“ fallen,
- Regierungsbeamte oder Personen die im Auftrag einer ausländischen Regierung arbeiten,
- Internationale Organisationen, die unter die Definition des International Organisations Act 1968 fallen,
- „In-house“-Lobbyisten, die Lobbyarbeit im Interesse der eigene Arbeitgeber betreiben
- Gemeinnützige Organisationen.[4]
Registrierungspflichtig Angaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Informationen, die Lobbyisten oder Lobbyagenturen im Lobbyregister angeben müssen:
- Name, Registrierungsnummer, Adresse des Büros,
- Namen der Vorgesetzten und Direktoren sowie aller Sekretäre und faktischen Geschäftsführer,
- im Falle von Personengesellschaften (gilt auch für Limited Liability Partnership, vergleichbar mit der Kommanditgesellschaft ohne Vollhafter nach deutschem Recht), Namen und Adressen der beteiligten Gesellschafter,
- im Falle von registrierten Einzelpersonen; Name, Adresse der Geschäftstätigkeiten bzw. Privatadresse,
- alle Angaben zu Personen, die nicht unter die vorher genannten Punkte fallen, aber dennoch an der Lobbyarbeit beteiligt sind,
- eine Äußerung dazu, ob ein Vorhaben besteht, einen Verhaltenskodex einzuwilligen,
- und eine Offenlegung aller Bezahlungen, die in den letzten drei Monaten vor der Registrierung erhalten wurden, um Lobbyarbeit zu betreiben (mit Name der Geldgeber). Diese registrierungspflichtigen Angaben müssen dabei schriftlich eingereicht werden.[5]
Verhaltenskodex[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Sollte das registrierte Unternehmen bereits einen Verhaltenskodex unterzeichnet haben, so muss dieser bei der Registrierung angegeben werden. Für den Fall das bereits mehrere Verhaltenskodizes unterzeichnet wurden, muss nur ein Kodex angegeben werden und es kann beim einreichen der Angaben entschieden werden, welcher der Kodexe angegeben werden soll. Für den Fall, dass noch kein Verhaltenskodex unterschrieben wurde, wird dies bei der Registrierung entsprechend eingetragen.[6]
Kosten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Kosten für das Register sollen nicht durch öffentliche Gelder getragen werde sonder durch die registrierten Lobbyisten via Gebühren. Der „Registrar“ hat zudem die Möglichkeit, die Bearbeitung der registrierten Daten in Rechnung zu stellen, so dass keine zusätzlichen Kosten für den öffentlichen Haushalt entstehen. A, Bearbeitungsgebühr zur Anmeldung B, Bearbeitungsgebühr zur Informationsrückgabe C, Verwaltungsgebühr[7]
Den offiziellen Angaben des „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“ nach, belaufen sich die pauschalen Anmeldekosten für eine Registrierung auf £750 und laufende Quartalskosten von £12.50.[8]
Einem Bericht von Publicaffairsnews zufolge, belaufen sich die Gesamtkosten für das britische Lobbyregister für die ersten beiden Jahre auf voraussichtlich £616,000. Die Kosten setzen sich dabei aus den Kosten zusammen, die für den Aufbau (£296,000) des Lobbyregisters notwendig waren und den Kosten, die voraussichtlich im ersten Geschäftsjahr (£320,000) entstehen werden. Die Einnahmen aus den Gebühren sollen sich dabei im ersten Geschäftsjahr auf £150,000 belaufen. Längerfristig sollen die Einnahmen durch Gebühren, die Gesamtkosten des Lobbyregisters abdecken. Mit in Kraft treten des Lobbyregisters wurden jedoch nur 20 Registrierungen erwartet, die mit den gezahlten Gebühren zu Finanzierung beitragen sollen.[9]
Sanktionsmöglichkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Abschnitt 14 bis 20 des „Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014“ sind die Sanktionsmöglichkeiten, die mit dem Register verbunden sind definiert. Das Gesetz sieht dabei vor, dass der „Registrar“ die Möglichkeit hat, zivilrechtliche Strafverfahren einzuleiten, sollte gegen die im Gesetzt formulierten Definitionen verstoßen werden. Der „Registrar“ spricht dabei zunächst eine Ermahnung aus, auf die Betroffene reagieren können. Die in einer solchen Ermahnungen ausgesprochenen Zivilstrafen dürfen dabei nicht den Grenzbetrag von £7,500 überschreiten.[10]
Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Nur Lobbyagenturen sind Registrierungspflichtig[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das britische Lobbyregister erfasst nur einen sehr geringen Teil der Lobbyisten, die tatsächlich Lobbyarbeit betreiben, da sich die Registrierungspflicht ausschließlich auf Lobbyisten von Lobbyagenturen beschränkt. Sogenannte „In-house“ Lobbyisten sind von dem Register ausgenommen. Lobbyisten, die also beispielsweise bei Großunternehmen aus der Tabakindustrie angestellt sind, müssen sich auch weiterhin nicht registrieren. Verbände, NGOs oder Think Tanks sind ebenfalls ausgenommen.
Wie gering der Anteil der nun registrierungspflichtigen Lobbyisten ist, lässt sich an Hand der bereits registrierungspflichtigen Treffen mit den Ministern erkennen. Einer offiziellen Stellungsnahme des Parlamentes nach, belaufen sich die Lobbykontakte zwischen Ministern und den „agency Lobbyists“ auf gerade einmal 1 Prozent der gesamten Treffen, die Minister mit Lobbyisten hatten.[11] Die Nichtregierungsorganisation „Unlock Democracy“ beruft sich ebenfalls auf die registrierten Angaben der Minister und kommt zu dem Schluss, dass etwas 75 Prozent der gesamten Lobbyisten „In-house“ Lobbyisten sind und somit auch weiterhin unregistriert Lobbyarbeit betreiben können.[12]
Nur der direkte Kontakt zu „government representatives“ ist registrierungspflichtig[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nur eine direkte schriftlich, mündliche oder elektronische Kommunikation mit den „government representatives“[13], verpflichtet zu einer Registrierung. Alle Kontakte zu mittleren Beamten oder zu Abgeordneten und all denen, die nicht der Definition entsprechen, sind somit nicht registrierungspflichtig und bleiben weiterhin intransparent.[14]
Minimum an Angaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Lobbyregister verpflichtet zwar zu umfangreichen Angaben bei den Kontaktdaten, zu welchen Themen Lobbyarbeit betrieben wird und inwiefern beispielsweise Gesetzte beeinflusst werden, muss jedoch nicht angegeben werden. Es lässt sich also lediglich nachvollziehen, welcher registrierte Akteur mit welchem „government representative“ in Kontakt getreten ist und nicht zu welchem Thema die Kontaktaufnahme stattfand.
Ausbau des Artikels erfolgt Morgen (24.03.15)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014
- „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“
- …
Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Koalitionsvertrag PDF-Datei, S.20f, abgerufen am 23.03.15.
- ↑ The rules on MPs' outside earnings Website telegraph.co.uk, abgerufen am 23.03.15.
- ↑ Office of the Registrarof Consultant Lobbyists PDF-Datei, S. 8, abgerufen am 23.03.15.
{{BoxGesetz | Name = Register of Consultant Lobbyists | In Kraft getreten = 25. März 2015 | Gesetzestext im Netz = [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/contents/enacted Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014] }} Das Lobbyregister in Großbritannien „Register of Consultant Lobbyists“, trat am 25. März 2015 in Kraft. Als gesetzliche Grundlage dient der [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/contents/enacted Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014], der im ersten Absatz ein Lobbyregister vorsieht. Das Gesetz sieht zudem das [https://www.gov.uk/government/organisations/office-of-the-registrar-of-consultant-lobbyists „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“] vor, dass mit der Verwaltung des Registers beauftragt ist. Die zuständige Behörde wird zudem durch eine/n offiziellen „Registrar/in“ geleitet und dieses Amt wird zunächst von Alison J. White ausgeübt. ==Entstehung des UK Lobbyregisters== Nach einer Vielzahl von Skandalen, die sich in der britischen Politik ereignet hatten, machte Premierminister David Cameron den Kampf gegen intransparente Einflussnahme auf die Politik, zu einem seiner Wahlkampfthemen. Mit der Begründung, [http://www.telegraph.co.uk/news/investigations/11428392/Timeline-Westminsters-history-of-hubris.html “the next big scandal waiting to happen”], kündigte er an, sowohl gegen den Wechsel von Politikern in die Wirtschaft als auch gegen die intransparente Einflussnahme von Lobbyisten vorzugehen, so dass dieses Vorhaben nach der Wahl im Koalitionsvertrag vermerkt wurde.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/78977/coalition_programme_for_government.pdf Koalitionsvertrag] PDF-Datei, S.20f, abgerufen am 23.03.15.</ref> Der Wechsel aus der Politik in die Wirtschaft wurde durch eine verlängerte Karenzzeit, von 12 Monaten auf zwei Jahre, erschwert und am 25. März 2015 trat ein Lobbyregister in Kraft, das letztlich aber nur einen geringen Teil der Lobbyarbeit regulieren kann. <ref>[http://www.telegraph.co.uk/news/investigations/11428079/The-rules-on-MPs-outside-earnings.html The rules on MPs' outside earnings] Website telegraph.co.uk, abgerufen am 23.03.15.</ref> Grundlage für das „Register of Consultant Lobbyists“ ist der "Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014". Dieses Gesetz sieht im 1. Abschnitt ein Register für Lobbyisten vor, die für Lobbyagenturen tätig sind. ==Funktionsweise== ===Registrierungspflicht=== Unter die Registrierungspflicht des „Register of Consultant Lobbyists“ fallen alle „Consultant Lobbyists“ die direkten mündlichen, schriftlichen oder elektronischen Kontakt zu einem Vertreter der Regierung gehabt haben oder haben werden. Als Vertreter der Regierung werden folgende Personen definiert: - Cabinet Secretary - Chief Executive of Her Majesty’s Revenue and Customs - Chief Medical Officer- Director of Public Prosecutions - First Parliamentary Counsel - Government Chief Scientific Adviser - Head of the Civil Service - Prime Minister’s Adviser for Europe and Global Issues Ein weiteres Kriterium dafür, dass ein Akteur als registrierter und zahlungspflichtiger Lobbyist gilt, ist eine Registrierung durch den [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1994/23/contents „Value Added Tax Act 1994“] <ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 8, abgerufen am 23.03.15.</ref> ===Ausnahmen=== Ausdrücklich ausgenommen von der Registrierungspflicht sind u.a: - Personen und Organisationen, die nicht unter die Registrierungspflicht des [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1994/23/contents „Value Added Tax Act 1994“] fallen, - Regierungsbeamte oder Personen die im Auftrag einer ausländischen Regierung arbeiten, - Internationale Organisationen, die unter die Definition des International Organisations Act 1968 fallen, - „In-house“-Lobbyisten, die Lobbyarbeit im Interesse der eigene Arbeitgeber betreiben - Gemeinnützige Organisationen.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 11, abgerufen am 23.03.15.</ref> ===Registrierungspflichtig Angaben=== Informationen, die Lobbyisten oder Lobbyagenturen im Lobbyregister angeben müssen: - Name, Registrierungsnummer, Adresse des Büros, - Namen der Vorgesetzten und Direktoren sowie aller Sekretäre und faktischen Geschäftsführer, - im Falle von Personengesellschaften (gilt auch für Limited Liability Partnership, vergleichbar mit der Kommanditgesellschaft ohne Vollhafter nach deutschem Recht), Namen und Adressen der beteiligten Gesellschafter, - im Falle von registrierten Einzelpersonen; Name, Adresse der Geschäftstätigkeiten bzw. Privatadresse, - alle Angaben zu Personen, die nicht unter die vorher genannten Punkte fallen, aber dennoch an der Lobbyarbeit beteiligt sind, - eine Äußerung dazu, ob ein Vorhaben besteht, einen Verhaltenskodex einzuwilligen, - und eine Offenlegung aller Bezahlungen, die in den letzten drei Monaten vor der Registrierung erhalten wurden, um Lobbyarbeit zu betreiben (mit Name der Geldgeber). Diese registrierungspflichtigen Angaben müssen dabei schriftlich eingereicht werden.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 5, abgerufen am 23.03.15.</ref> ===Verhaltenskodex=== Sollte das registrierte Unternehmen bereits einen Verhaltenskodex unterzeichnet haben, so muss dieser bei der Registrierung angegeben werden. Für den Fall das bereits mehrere Verhaltenskodizes unterzeichnet wurden, muss nur ein Kodex angegeben werden und es kann beim einreichen der Angaben entschieden werden, welcher der Kodexe angegeben werden soll. Für den Fall, dass noch kein Verhaltenskodex unterschrieben wurde, wird dies bei der Registrierung entsprechend eingetragen.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 6, abgerufen am 23.03.15.</ref> ===Kosten=== Die Kosten für das Register sollen nicht durch öffentliche Gelder getragen werde sonder durch die registrierten Lobbyisten via Gebühren. Der „Registrar“ hat zudem die Möglichkeit, die Bearbeitung der registrierten Daten in Rechnung zu stellen, so dass keine zusätzlichen Kosten für den öffentlichen Haushalt entstehen. A, Bearbeitungsgebühr zur Anmeldung B, Bearbeitungsgebühr zur Informationsrückgabe C, Verwaltungsgebühr<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/407518/150224_Government_response_to_Consultation.pdf THE STATUTORY REGISTER OF LOBBYISTS: DRAFT REGULATIONS GOVERNMENT RESPONSE] PDF-Datei, S. 2, abgerufen am 23.03.15.</ref> Den offiziellen Angaben des „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“ nach, belaufen sich die pauschalen Anmeldekosten für eine Registrierung auf £750 und laufende Quartalskosten von £12.50.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/408033/Statement_from_the_Registrar_25-feb-15.pdf Statement from the Registrar] PDF-Datei, abgerufen am 23.03.15.</ref> Einem Bericht von Publicaffairsnews zufolge, belaufen sich die Gesamtkosten für das britische Lobbyregister für die ersten beiden Jahre auf voraussichtlich £616,000. Die Kosten setzen sich dabei aus den Kosten zusammen, die für den Aufbau (£296,000) des Lobbyregisters notwendig waren und den Kosten, die voraussichtlich im ersten Geschäftsjahr (£320,000) entstehen werden. Die Einnahmen aus den Gebühren sollen sich dabei im ersten Geschäftsjahr auf £150,000 belaufen. Längerfristig sollen die Einnahmen durch Gebühren, die Gesamtkosten des Lobbyregisters abdecken. Mit in Kraft treten des Lobbyregisters wurden jedoch nur 20 Registrierungen erwartet, die mit den gezahlten Gebühren zu Finanzierung beitragen sollen.<ref>[https://www.publicaffairsnews.com/articles/news/lobbying-tsar-wants-%C2%A3150k-industry Lobbying tsar wants £150k from industry] Website publicaffairsnews.com, abgerufen am 23.03.15.</ref> ===Sanktionsmöglichkeiten=== In Abschnitt 14 bis 20 des „Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014“ sind die Sanktionsmöglichkeiten, die mit dem Register verbunden sind definiert. Das Gesetz sieht dabei vor, dass der „Registrar“ die Möglichkeit hat, zivilrechtliche Strafverfahren einzuleiten, sollte gegen die im Gesetzt formulierten Definitionen verstoßen werden. Der „Registrar“ spricht dabei zunächst eine Ermahnung aus, auf die Betroffene reagieren können. Die in einer solchen Ermahnungen ausgesprochenen Zivilstrafen dürfen dabei nicht den Grenzbetrag von £7,500 überschreiten.<ref>[http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/pdfs/ukpga_20140004_en.pdf Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014] PDF-Datei, S. 8f., abgerufen am 23.03.15.</ref> ==Kritik== ===Nur Lobbyagenturen sind Registrierungspflichtig=== Das britische Lobbyregister erfasst nur einen sehr geringen Teil der Lobbyisten, die tatsächlich Lobbyarbeit betreiben, da sich die Registrierungspflicht ausschließlich auf Lobbyisten von Lobbyagenturen beschränkt. Sogenannte „In-house“ Lobbyisten sind von dem Register ausgenommen. Lobbyisten, die also beispielsweise bei Großunternehmen aus der Tabakindustrie angestellt sind, müssen sich auch weiterhin nicht registrieren. Verbände, NGOs oder Think Tanks sind ebenfalls ausgenommen. Wie gering der Anteil der nun registrierungspflichtigen Lobbyisten ist, lässt sich an Hand der bereits registrierungspflichtigen Treffen mit den Ministern erkennen. Einer offiziellen Stellungsnahme des Parlamentes nach, belaufen sich die Lobbykontakte zwischen Ministern und den „agency Lobbyists“ auf gerade einmal 1 Prozent der gesamten Treffen, die Minister mit Lobbyisten hatten.<ref>[http://www.parliament.uk/business/committees/committees-a-z/commons-select/political-and-constitutional-reform-committee/news/lobbying-report-chairs-comments/ Plans for statutory register of lobbyists should be scrapped] Website parliament.uk, abgerufen am 23.03.15.</ref> Die Nichtregierungsorganisation „Unlock Democracy“ beruft sich ebenfalls auf die registrierten Angaben der Minister und kommt zu dem Schluss, dass etwas 75 Prozent der gesamten Lobbyisten „In-house“ Lobbyisten sind und somit auch weiterhin unregistriert Lobbyarbeit betreiben können.<ref>[http://unlockdemocracy.org.uk/page/-/publications/131003Lords_Lobbying_briefing_FINAL.doc Briefing on Part 1 of the Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Bill: Introducing a Statutory Register of Lobbyists] DOC-Datei, abgerufen am 23.03.15.</ref> ===Nur der direkte Kontakt zu „government representatives“ ist registrierungspflichtig=== Nur eine direkte schriftlich, mündliche oder elektronische Kommunikation mit den „government representatives“<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 8, abgerufen am 23.03.15.</ref>, verpflichtet zu einer Registrierung. Alle Kontakte zu mittleren Beamten oder zu Abgeordneten und all denen, die nicht der Definition entsprechen, sind somit nicht registrierungspflichtig und bleiben weiterhin intransparent.<ref>[http://www.bbc.com/news/uk-politics-31117227 Lobbying rules a 'dog's breakfast' says MP Graham Allen] Website bbc.com, abgerufen am 23.03.15.</ref> ===Minimum an Angaben=== Das Lobbyregister verpflichtet zwar zu umfangreichen Angaben bei den Kontaktdaten, zu welchen Themen Lobbyarbeit betrieben wird und inwiefern beispielsweise Gesetzte beeinflusst werden, muss jedoch nicht angegeben werden. Es lässt sich also lediglich nachvollziehen, welcher registrierte Akteur mit welchem „government representative“ in Kontakt getreten ist und nicht zu welchem Thema die Kontaktaufnahme stattfand. == Weiterführende Informationen == * [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/contents/enacted Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014] * [https://www.gov.uk/government/organisations/office-of-the-registrar-of-consultant-lobbyists „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“] ==Ausbau des Artikels erfolgt Morgen (24.03.15)== == Weiterführende Informationen == * … {{spendenbanner}} == Einzelnachweise == <references/> [[Kategorie:Gesetz]] <!-- Die Kategorie bitte entfernen, wenn der Artikel als Entwurf bearbeitet wird. Die Kategorie wieder hinzufügen, wenn der Artikel veröffentlicht wird. -->
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+ | - und eine Offenlegung aller Bezahlungen, die in den letzten drei Monaten vor der Registrierung erhalten wurden, um Lobbyarbeit zu betreiben (mit Name der Geldgeber). |
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+ | Sollte das registrierte Unternehmen bereits einen Verhaltenskodex unterzeichnet haben, so muss dieser bei der Registrierung angegeben werden. Für den Fall das bereits mehrere Verhaltenskodizes unterzeichnet wurden, muss nur ein Kodex angegeben werden und es kann beim einreichen der Angaben entschieden werden, welcher der Kodexe angegeben werden soll. |
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+ | Für den Fall, dass noch kein Verhaltenskodex unterschrieben wurde, wird dies bei der Registrierung entsprechend eingetragen.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 6, abgerufen am 23.03.15.</ref> |
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+ | Die Einnahmen aus den Gebühren sollen sich dabei im ersten Geschäftsjahr auf £150,000 belaufen. Längerfristig sollen die Einnahmen durch Gebühren, die Gesamtkosten des Lobbyregisters abdecken. |
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+ | Mit in Kraft treten des Lobbyregisters wurden jedoch nur 20 Registrierungen erwartet, die mit den gezahlten Gebühren zu Finanzierung beitragen sollen.<ref>[https://www.publicaffairsnews.com/articles/news/lobbying-tsar-wants-%C2%A3150k-industry Lobbying tsar wants £150k from industry] Website publicaffairsnews.com, abgerufen am 23.03.15.</ref> |
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+ | ===Sanktionsmöglichkeiten=== |
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+ | In Abschnitt 14 bis 20 des „Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014“ sind die Sanktionsmöglichkeiten, die mit dem Register verbunden sind definiert. Das Gesetz sieht dabei vor, dass der „Registrar“ die Möglichkeit hat, zivilrechtliche Strafverfahren einzuleiten, sollte gegen die im Gesetzt formulierten Definitionen verstoßen werden. Der „Registrar“ spricht dabei zunächst eine Ermahnung aus, auf die Betroffene reagieren können. |
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+ | Die in einer solchen Ermahnungen ausgesprochenen Zivilstrafen dürfen dabei nicht den Grenzbetrag von £7,500 überschreiten.<ref>[http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/pdfs/ukpga_20140004_en.pdf Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014] PDF-Datei, S. 8f., abgerufen am 23.03.15.</ref> |
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+ | Wie gering der Anteil der nun registrierungspflichtigen Lobbyisten ist, lässt sich an Hand der bereits registrierungspflichtigen Treffen mit den Ministern erkennen. |
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+ | Einer offiziellen Stellungsnahme des Parlamentes nach, belaufen sich die Lobbykontakte zwischen Ministern und den „agency Lobbyists“ auf gerade einmal 1 Prozent der gesamten Treffen, die Minister mit Lobbyisten hatten.<ref>[http://www.parliament.uk/business/committees/committees-a-z/commons-select/political-and-constitutional-reform-committee/news/lobbying-report-chairs-comments/ Plans for statutory register of lobbyists should be scrapped] Website parliament.uk, abgerufen am 23.03.15.</ref> |
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+ | Die Nichtregierungsorganisation „Unlock Democracy“ beruft sich ebenfalls auf die registrierten Angaben der Minister und kommt zu dem Schluss, dass etwas 75 Prozent der gesamten Lobbyisten „In-house“ Lobbyisten sind und somit auch weiterhin unregistriert Lobbyarbeit betreiben können.<ref>[http://unlockdemocracy.org.uk/page/-/publications/131003Lords_Lobbying_briefing_FINAL.doc Briefing on Part 1 of the Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Bill: Introducing a Statutory Register of Lobbyists] DOC-Datei, abgerufen am 23.03.15.</ref> |
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+ | ===Nur der direkte Kontakt zu „government representatives“ ist registrierungspflichtig=== |
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+ | Nur eine direkte schriftlich, mündliche oder elektronische Kommunikation mit den „government representatives“<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 8, abgerufen am 23.03.15.</ref>, verpflichtet zu einer Registrierung. Alle Kontakte zu mittleren Beamten oder zu Abgeordneten und all denen, die nicht der Definition entsprechen, sind somit nicht registrierungspflichtig und bleiben weiterhin intransparent.<ref>[http://www.bbc.com/news/uk-politics-31117227 Lobbying rules a 'dog's breakfast' says MP Graham Allen] Website bbc.com, abgerufen am 23.03.15.</ref> |
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+ | ===Minimum an Angaben=== |
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+ | Das Lobbyregister verpflichtet zwar zu umfangreichen Angaben bei den Kontaktdaten, zu welchen Themen Lobbyarbeit betrieben wird und inwiefern beispielsweise Gesetzte beeinflusst werden, muss jedoch nicht angegeben werden. Es lässt sich also lediglich nachvollziehen, welcher registrierte Akteur mit welchem „government representative“ in Kontakt getreten ist und nicht zu welchem Thema die Kontaktaufnahme stattfand. |
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== Weiterführende Informationen == |
== Weiterführende Informationen == |
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− | * |
+ | * [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/contents/enacted Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014]
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− | + | * [https://www.gov.uk/government/organisations/office-of-the-registrar-of-consultant-lobbyists „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“] |
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