Lobbyregister EU: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein verpflichtendes, umfassendes und robustes Lobbyregister für die Institutionen der Europäischen Union (EU) gibt es derzeit nicht. Im Juni 2008 führte die EU-Kommission im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative (ETI) das freiwillige Register der Interessenvertreter ein. Daneben führt das EU-Parlament seit 1996 eine Liste der beim Parlament akkreditierten Interessensvertreter.
Ab Juni 2011 soll ein gemeinsames Register der EU-Kommission und des Parlaments unter dem Titel "Transparenzregister" eingeführt werden. Eintragungen in das Tranparenzregister bleiben zunächst auf freiwilliger Basis. Für den Rat ist bisher kein entsprechendes Register geplant.
Inhaltsverzeichnis
EU-Parlament[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das EU-Parlament ist die einzige EU-Institution, bei der sich LobbyistInnen akkreditieren müssen, um Zugang zum Parlamentsgebäude zu erhalten. Die bei der Akkreditierung anzugebenden Daten beschränken sich jedoch auf den Namen der/des LobbyistIn und den der beauftragenden Organisation. Ersichtlich wird daher nicht, mit welchen Abgeordneten oder Parlamentsmitarbeitenden Gespräche geführt wurden, mit welchem Ziel Lobbyarbeit betrieben wird oder welche finanziellen Ressourcen zu diesem Zweck eingesetzt werden. Bei LobbyistInnen, die nicht für einen Verband oder eine Unternehmen direkt arbeiten, sondern für eine Lobby-Agentur, bleibt auf diese Weise der Kunde der Agentur, d.h. der eigentliche Auftraggeber, ebenfalls unsichtbar.
Derzeit (Stand 17. Mai 2011) sind 3.912 LobbyistInnen beim Parlament akkreditiert, die für 1.762 Auftraggeber arbeiten.
EU-Kommission[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das freiwillige Register der EU-Kommission enthält mehr Angaben als die Liste des EU-Parlaments, dafür fehlen hier wiederum die Namen der für die jeweiligen Lobby-Akteure arbeitenden LobbyistInnen. Eingetragen haben sich in dieses Register aktuell (20. Mai 2011) 3.937 Lobby-Organisationen. Darunter finden sich u.a. 1.023 Wirtschaftsverbände, 503 Unternehmen, 970 Nicht-Regierungsorganisationen sowie 121 Think Tanks. Die Zahlen verdeutlichen bereits, dass bei weitem nicht alle in Brüssel Lobbyarbeit betreibenden Unternehmen, Agenturen, Verbände und Organisationen in dem Register vertreten sind. Mehrere der größten deutschen Konzerne, wie z.B. die Deutsche Bank, tauchen nicht auf, obwohl sie in Brüssel Lobbybüros unterhalten.
Mit der Eintragung ins Register geht eine Verpflichtung einher einen Verhaltenskodex zu befolgen.[1]
Ein weiterer Schwachpunkt des Registers ist die fehlende, systematische und unabhängige Überprüfung der von den Lobby-Akteuren gemachten Angaben z.B. zu Lobbyaufwendungen sowie die konsequente Ahndung von Verstößen gegen die Verhaltensregeln. Werden Fehlangaben oder Regelverstöße dennoch aufgedeckt, fehlen darüber hinaus ernst zu nehmende Sanktionsmöglichkeiten. Strafen bestehen in der vorübergehenden oder bei besonders schweren Fällen - der permanenten - Streichung aus dem Register. Der Handlungsspielraum für Lobbyisten wird dadurch jedoch nicht eingeschränkt, da die Registrierung ohnehin freiwillig ist und eine Austragung zu keinerlei Nachteilen führt, sieht man es von möglicher negativer medialer Aufmerksamkeit einmal ab.
Rat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ausblick[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Verhaltenskodex für Interessenvertreter (Lobbyisten) der EU-Kommission abgerufen am 20. Mai 2011
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Ein verpflichtendes, umfassendes und robustes [[Lobbyregister]] für die Institutionen der Europäischen Union (EU) gibt es derzeit nicht. Im Juni 2008 führte die EU-Kommission im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative (ETI) das freiwillige ''Register der Interessenvertreter'' ein. Daneben führt das EU-Parlament seit 1996 eine Liste der beim Parlament akkreditierten Interessensvertreter. Ab Juni 2011 soll ein gemeinsames Register der EU-Kommission und des Parlaments unter dem Titel "Transparenzregister" eingeführt werden. Eintragungen in das Tranparenzregister bleiben zunächst auf freiwilliger Basis. Für den Rat ist bisher kein entsprechendes Register geplant. ==EU-Parlament== Das EU-Parlament ist die einzige EU-Institution, bei der sich LobbyistInnen akkreditieren müssen, um Zugang zum Parlamentsgebäude zu erhalten. Die bei der Akkreditierung anzugebenden Daten beschränken sich jedoch auf den Namen der/des LobbyistIn und den der beauftragenden Organisation. Ersichtlich wird daher nicht, mit welchen Abgeordneten oder Parlamentsmitarbeitenden Gespräche geführt wurden, mit welchem Ziel Lobbyarbeit betrieben wird oder welche finanziellen Ressourcen zu diesem Zweck eingesetzt werden. Bei LobbyistInnen, die nicht für einen Verband oder eine Unternehmen direkt arbeiten, sondern für eine Lobby-Agentur, bleibt auf diese Weise der Kunde der Agentur, d.h. der eigentliche Auftraggeber, ebenfalls unsichtbar. Derzeit (Stand 17. Mai 2011) sind 3.912 LobbyistInnen beim Parlament akkreditiert, die für 1.762 Auftraggeber arbeiten. ==EU-Kommission== Das freiwillige Register der EU-Kommission enthält mehr Angaben als die Liste des EU-Parlaments, dafür fehlen hier wiederum die Namen der für die jeweiligen Lobby-Akteure arbeitenden LobbyistInnen. Eingetragen haben sich in dieses Register aktuell (20. Mai 2011) 3.937 Lobby-Organisationen. Darunter finden sich u.a. 1.023 Wirtschaftsverbände, 503 Unternehmen, 970 Nicht-Regierungsorganisationen sowie 121 Think Tanks. Die Zahlen verdeutlichen bereits, dass bei weitem nicht alle in Brüssel Lobbyarbeit betreibenden Unternehmen, Agenturen, Verbände und Organisationen in dem Register vertreten sind. Mehrere der größten deutschen Konzerne, wie z.B. die Deutsche Bank, tauchen nicht auf, obwohl sie in Brüssel Lobbybüros unterhalten. Mit der Eintragung ins Register geht eine Verpflichtung einher einen Verhaltenskodex zu befolgen.<ref>[https://webgate.ec.europa.eu/transparency/regrin/infos/codeofconduct.do?locale=de#de Verhaltenskodex für Interessenvertreter (Lobbyisten) der EU-Kommission] abgerufen am 20. Mai 2011</ref> Ein weiterer Schwachpunkt des Registers ist die fehlende, systematische und unabhängige Überprüfung der von den Lobby-Akteuren gemachten Angaben z.B. zu Lobbyaufwendungen sowie die konsequente Ahndung von Verstößen gegen die Verhaltensregeln. Werden Fehlangaben oder Regelverstöße . Werden Fehlangaben dennoch aufgedeckt, fehlen darüber hinaus ernst zu nehmende Sanktionsmöglichkeiten. Strafen bestehen in der vorübergehenden oder bei besonders schweren Fällen - der permanenten - Streichung aus dem Register. Der Handlungsspielraum für Lobbyisten wird dadurch jedoch nicht eingeschränkt, da die Registrierung ohnehin freiwillig ist und eine Austragung zu keinerlei Nachteilen führt, sieht man es von möglicher negativer medialer Aufmerksamkeit einmal ab. ==Rat== ==Ausblick== == Einzelnachweise == <references/> [[Kategorie:]] [[Kategorie:]]
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Mit der Eintragung ins Register geht eine Verpflichtung einher einen Verhaltenskodex zu befolgen.<ref>[https://webgate.ec.europa.eu/transparency/regrin/infos/codeofconduct.do?locale=de#de Verhaltenskodex für Interessenvertreter (Lobbyisten) der EU-Kommission] abgerufen am 20. Mai 2011</ref> |
Mit der Eintragung ins Register geht eine Verpflichtung einher einen Verhaltenskodex zu befolgen.<ref>[https://webgate.ec.europa.eu/transparency/regrin/infos/codeofconduct.do?locale=de#de Verhaltenskodex für Interessenvertreter (Lobbyisten) der EU-Kommission] abgerufen am 20. Mai 2011</ref> |
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+ | Werden Fehlangaben oder Regelverstöße dennoch aufgedeckt, fehlen darüber hinaus ernst zu nehmende Sanktionsmöglichkeiten. Strafen bestehen in der vorübergehenden oder bei besonders schweren Fällen - der permanenten - Streichung aus dem Register. Der Handlungsspielraum für Lobbyisten wird dadurch jedoch nicht eingeschränkt, da die Registrierung ohnehin freiwillig ist und eine Austragung zu keinerlei Nachteilen führt, sieht man es von möglicher negativer medialer Aufmerksamkeit einmal ab. |
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==Rat== |
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