Outsourcing von Gesetzen an Kanzleien und Wirtschaftsprüfer: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit dem Outsourcing von Gesetzen ist gemeint, dass externe Berater und besonders Anwaltskanzleien im Auftrag von Bundesregierung oder auch Bundestag Gesetzesentwürfe schreiben. Dieses Outsourcing hat in den letzten Jahren stark zugenommen und ist sehr umstritten. Problematisch sind insbesondere mögliche Interessenkonflikte der Externen und deren fehlende Neutralität, z.B. wenn die Kanzleien zugleich auch für Unternehmen aus der betroffenen Branche arbeiten.


Allgemeine Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Immer häufiger wirken externe Berater und Anwaltskanzleien an Gesetzen mit. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion zum Thema Mitarbeit von Privaten an Gesetzentwürfen von Oktober 2009.[1] Demnach arbeiteten Externe allein im Jahr 2009 an 16 Gesetzen mit. Im Zeitraum von 1990 bis 1999 war es im Vergleich gerade mal ein Gesetz. Nach einem an den Haushaltsausschuss gerichteten Bericht des Bundesrechungshofs vom Frühjahr 2011 wurden im Zeitaum von 2005 bis 2009 bei 33 von 537 Normgebungsverfahren Aufträge an Externe vergeben.[2]

Die Praxis des "Gesetzesoutsourcing" begann unter Rot-Grün und wurde von der Großen Koalition fortgesetzt und ausgebaut. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, in welchem Ministerium Externe an wie vielen Gesetze mitgewirkt haben. Besonders oft war dies im Bundesministerium für Umwelt der Fall, gefolgt vom Verkehrsministerium und dem Innenministerium. Die Honorare werden ebenfalls aufgelistet. Insgesamt wendeten die Ministerien demnach von 2000 bis 2009 über 6 Millionen Euro für die Mithilfe an Gesetzen durch externe Berater auf. Allerdings sind die Zahlen unvollständig: Nicht öffentlich zugänglich ist, welche Honorare das Bundeswirtschaftsministerium und das Finanzministerium in den letzten Jahren für das Mitwirken an ihren Gesetzen zahlten.

Nicht immer klar ersichtlich ist außerdem, welchen Anteil die beauftragten Organisationen am endgültigen Gesetzt hatten. Ob eine ergänzende Beratung stattfand oder das komplette Gesetz entworfen wurde, bleibt häufig nur vage angeführt. So hat beispielsweise die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer am Finanzmarktstabilisierungsgesetz vom Oktober 2008 und dessen Ergänzung im Februar 2009 und Juli 2009 mitgewirkt. Wie stark das endgültige Gesetz aber letztlich davon beeinflusst wurde, bleibt im Unklaren.

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

LobbyControl hält diese Entwicklung für hoch problematisch. Gesetze müssen von den Ministerien oder dem Parlament selbst entworfen werden. Kanzleien, die ansonsten für genau die Unternehmen arbeiten, die von den Gesetzen betroffen sind, sind nicht die richtige Adresse, um die verschiedenen gesellschaftlichen Interessen zu berücksichtigen und abzuwägen.

Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem an den Haushaltsauschuss gerichteten Bericht, es sei "nicht ohne weiteres nachvollziehbar", warum Bundesministerien "Kernaufgaben" auf externe Berater übertrugen.[3] Über das Risiko, dass Lobbyisten Einfluss nehmen könnten, dächten die Auftraggeber wohl kaum nach. Es habe kaum Überlegungen zu möglichen Interessenkonflikten oder der Gefahr der Beeinflussung gegeben. Außerdem seien die Aufträge für die Berater mit Stundensätzen zwischen 260 und 500 Euro nicht ausgeschrieben worden. Hinzu kämen Spesen, für die im Beratervertrag aber oft eine Obergrenze fehle. Die Begründung vieler Ministerien, der Beratungsbedarf bei der Arbeit an Gesetzesentwürfen sei dringend und es gebe zu wenig Sachverstand im eigenen Haus, lassen die Rechungsprüfer nicht gelten:[4]: "Dass einige Normsetzungsverfahren immer noch nicht abgeschlossen sind, macht deutlich, dass das Argument Dringlichkeit nicht durchweg sachgerecht war".

Weitere Daten aus Regierungsdokumenten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • umfangreiche Anfrage der FDP, die Antwort dazu listet die verschiedenen Gesetze und Verordnungen auf, an denen Kanzleien mitgeschrieben haben. Die Aufträge wurden alle freihändig vergeben, es gab offensichtlich von Regierungsseite keinerlei Regeln gegen Interessenkonflikte.


Outsourcing in der Finanzkrise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Besonders dramatisch war die Beteiligung externer Anwaltskanzleien bei zentralen Gesetzen zur Bewältigung der Finanzkrise, siehe u.a. Freshfields Bruckhaus Deringer und das Finanzmarktstabilisierungsgesetz.


Weitere Beispiele aus jüngerer Zeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Mitarbeit von Linklaters am Insolvenzrecht 2009

Die MaschmeyerRürup AG und die Familien-Pflegezeit 2010


Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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        Mit dem Outsourcing von Gesetzen ist gemeint, dass externe Berater und besonders Anwaltskanzleien im Auftrag von Bundesregierung oder auch Bundestag Gesetzesentwürfe schreiben. Dieses Outsourcing hat in den letzten Jahren stark zugenommen und ist sehr umstritten. Problematisch sind insbesondere mögliche Interessenkonflikte der Externen und deren fehlende Neutralität, z.B. wenn die Kanzleien zugleich auch für Unternehmen aus der betroffenen Branche arbeiten. 
        

        == Allgemeine Entwicklung ==
        
        Immer häufiger wirken externe Berater und Anwaltskanzleien an Gesetzen mit. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion zum Thema Mitarbeit von Privaten an Gesetzentwürfen von Oktober 2009.<ref name="anfrage-private">[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/141/1614133.pdf Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Mitarbeit von Privaten an Gesetzentwürfen und Arbeitsfähigkeit der Bundesministerien]. Bundestag-Drucksache 16/14133 vom 26.10.2009</ref> Demnach arbeiteten Externe allein im Jahr 2009 an 16 Gesetzen mit. Im Zeitraum von 1990 bis 1999 war es im Vergleich gerade mal ein Gesetz.
        
        Nach einem an den Haushaltsausschuss gerichteten Bericht des Bundesrechungshofs vom Frühjahr 2011 wurden im Zeitaum von 2005 bis 2009 bei 33 von 537 Normgebungsverfahren Aufträge an Externe  vergeben.<ref>Süddeutsche Zeitung vom 2./3. April 2011</ref>
        

        Die Praxis des "Gesetzesoutsourcing" begann unter Rot-Grün und wurde von der Großen Koalition fortgesetzt und ausgebaut. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, in welchem Ministerium Externe an wie vielen Gesetze mitgewirkt haben. Besonders oft war dies im Bundesministerium für Umwelt der Fall, gefolgt vom Verkehrsministerium und dem Innenministerium. Die Honorare werden ebenfalls aufgelistet. Insgesamt wendeten die Ministerien demnach von 2000 bis 2009 über 6 Millionen Euro für die Mithilfe an Gesetzen durch externe Berater auf. Allerdings sind die Zahlen unvollständig: Nicht öffentlich zugänglich ist, welche Honorare das Bundeswirtschaftsministerium und das Finanzministerium in den letzten Jahren für das Mitwirken an ihren Gesetzen zahlten. 
        

        Nicht immer klar ersichtlich ist außerdem, welchen Anteil die beauftragten Organisationen am endgültigen Gesetzt hatten. Ob eine ergänzende Beratung stattfand oder das komplette Gesetz entworfen wurde, bleibt häufig nur vage angeführt. So hat beispielsweise die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer am Finanzmarktstabilisierungsgesetz vom Oktober 2008 und dessen Ergänzung im Februar 2009 und Juli 2009 mitgewirkt. Wie stark das endgültige Gesetz aber letztlich davon beeinflusst wurde, bleibt im Unklaren.
        

        == Kritik ==
        
        LobbyControl hält diese Entwicklung für hoch problematisch. Gesetze müssen von den Ministerien oder dem Parlament selbst entworfen werden. Kanzleien, die ansonsten für genau die Unternehmen arbeiten, die von den Gesetzen betroffen sind, sind nicht die richtige Adresse, um die verschiedenen gesellschaftlichen Interessen zu berücksichtigen und abzuwägen.
        

        Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem an den Haushaltsauschuss gerichteten Bericht, es sei "nicht ohne weiteres nachvollziehbar", warum Bundesministerien "Kernaufgaben" auf externe Berater übertrugen.<ref>Süddeutsche Zeitung vom 2./3. April 2011</ref> Über das Risiko, dass Lobbyisten Einfluss nehmen könnten, dächten die Auftraggeber wohl kaum nach. Es habe kaum Überlegungen zu möglichen Interessenkonflikten oder der Gefahr der Beeinflussung gegeben. Außerdem seien die Aufträge für die Berater mit Stundensätzen zwischen 260 und 500 Euro nicht ausgeschrieben worden. Hinzu kämen Spesen, für die im Beratervertrag aber oft eine Obergrenze fehle. Die Begründung vieler Ministerien, der Beratungsbedarf bei der Arbeit an Gesetzesentwürfen sei dringend und es gebe zu wenig Sachverstand im eigenen Haus, lassen die Rechungsprüfer nicht gelten:<ref>[http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,754181,00.html Externe Berater Rechnungsprüfer kritisieren Leichtferigkeit der Ministerien,Spiegel vom 31. März 2011], Website Spiegel, abgerufen am 2.4.2011</ref>: "Dass einige Normsetzungsverfahren immer noch nicht abgeschlossen sind, macht deutlich, dass das Argument Dringlichkeit nicht durchweg sachgerecht war".
        

        =Weitere Daten aus Regierungsdokumenten=
        
        *[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/121/1612172.pdf umfangreiche Anfrage der FDP], die [http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/125/1612547.pdf Antwort] dazu listet die verschiedenen Gesetze und Verordnungen auf, an denen Kanzleien mitgeschrieben haben. Die Aufträge wurden alle freihändig vergeben, es gab offensichtlich von Regierungsseite keinerlei Regeln gegen Interessenkonflikte. 
        

        * Aufstellung der externen Berater in der 16 Wahlperiode in zwei Bundestags-Drucksachen:
        
        ** [http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/133/1613332.pdf Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2009 eingegangenen Antworten der Bundesregierung], ab S. 15. Frage von Rainer Brüderle (FDP): Beteiligte Beratungsinstitutionen an der Gesetzgebung in der 16. Wahlperiode, Vergabebedingungen sowie jeweils erbrachte Leistungen
        
        **[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/121/1612182.pdf Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2009 eingegangenen Antworten der Bundesregierung], ab S.17. Frage von Neskovic, Wolfgang (DIE LINKE): Beteiligung externer Mitarbeiter oberster Bundesbehörden in der 16. Legislaturperiode an der Erarbeitung von Gesetzentwürfen und gezahlte Honorare  
        

        == Outsourcing in der Finanzkrise ==
        

        Besonders dramatisch war die Beteiligung externer Anwaltskanzleien bei zentralen Gesetzen zur Bewältigung der Finanzkrise, siehe u.a. [[Freshfields Bruckhaus Deringer]] und das [[Finanzmarktstabilisierungsgesetz]]. 
        

        == Weitere Beispiele aus jüngerer Zeit ==
        

        Die Mitarbeit von Linklaters am Insolvenzrecht 2009
        

        Die MaschmeyerRürup AG und die Familien-Pflegezeit 2010
        

        ==Einzelnachweise==
        <references/>
        

        [[Kategorie:Unvollständig]]
        
        [[Kategorie:Finanzlobby]]
        
        [[Kategorie:Sachverhalt+Vorgang]]
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Die Praxis des "Gesetzesoutsourcing" begann unter Rot-Grün und wurde von der Großen Koalition fortgesetzt und ausgebaut. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, in welchem Ministerium Externe an wie vielen Gesetze mitgewirkt haben. Besonders oft war dies im Bundesministerium für Umwelt der Fall, gefolgt vom Verkehrsministerium und dem Innenministerium. Die Honorare werden ebenfalls aufgelistet. Insgesamt wendeten die Ministerien demnach von 2000 bis 2009 über 6 Millionen Euro für die Mithilfe an Gesetzen durch externe Berater auf. Allerdings sind die Zahlen unvollständig: Nicht öffentlich zugänglich ist, welche Honorare das Bundeswirtschaftsministerium und das Finanzministerium in den letzten Jahren für das Mitwirken an ihren Gesetzen zahlten.  
 
Die Praxis des "Gesetzesoutsourcing" begann unter Rot-Grün und wurde von der Großen Koalition fortgesetzt und ausgebaut. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, in welchem Ministerium Externe an wie vielen Gesetze mitgewirkt haben. Besonders oft war dies im Bundesministerium für Umwelt der Fall, gefolgt vom Verkehrsministerium und dem Innenministerium. Die Honorare werden ebenfalls aufgelistet. Insgesamt wendeten die Ministerien demnach von 2000 bis 2009 über 6 Millionen Euro für die Mithilfe an Gesetzen durch externe Berater auf. Allerdings sind die Zahlen unvollständig: Nicht öffentlich zugänglich ist, welche Honorare das Bundeswirtschaftsministerium und das Finanzministerium in den letzten Jahren für das Mitwirken an ihren Gesetzen zahlten.  
   
Nicht immer klar ersichtlich ist außerdem, welchen Anteil die beauftragten Organisationen am endgültigen Gesetzt hatten. Ob eine ergänzende Beratung stattfand oder das komplette Gesetz entworfen wurde, bleibt häufig nur vage angeführt. So hat beispielsweise die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer am Finanzmarktstabilisierungsgesetz vom Oktober 2008 und dessen Ergänzung im Februar 2009 und Juli 2009 mitgewirkt. Wie stark das endgültige Gesetz aber letztlich davon beeinflusst wurde, bleibt im Unklaren.
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Nicht immer klar ersichtlich ist außerdem, welchen Anteil die beauftragten Organisationen am endgültigen Gesetzt hatten. Ob eine ergänzende Beratung stattfand oder das komplette Gesetz entworfen wurde, bleibt häufig nur vage angeführt. So hat beispielsweise die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer am Finanzmarktstabilisierungsgesetz vom Oktober 2008 und dessen Ergänzung im Februar 2009 und Juli 2009 mitgewirkt. Wie stark das endgültige Gesetz aber letztlich davon beeinflusst wurde bleibt im Unklaren.
   
 
== Kritik ==
 
== Kritik ==

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