Monopolkommission: Unterschied zwischen den Versionen
Monopolkommission | |
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Branche | |
Hauptsitz | Bonn, Heilbachstr. 16 |
Lobbybüro Deutschland | |
Lobbybüro EU | |
Webadresse | http://www.monopolkommission.de/ |
Inhaltsverzeichnis
Kurzdarstellung und Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung. Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz , § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F., § 62 Energiewirtschaftsgesetz, § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB. Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn
AufgabenStruktur, Geschäftsfelder und Finanzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen.
Vor der Entscheidung über eine sog. Ministererlaubnis ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.
- Knappe Darstellung der Unternehmensstruktur, des Vorstands, ggf. Aufsichtsrat (oder nur Link)
- ganz knapp wesentliche Geschäftsfelder und Umsatzzahlen als Hintergrund, um die Lobbyarbeit zu verstehen (Interessenlagen)
Für Unternehmen im Finanzsektor (Finanzlobby-Portal):
Brisante Geschäfte vor und in der Krise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Unterstützung durch staatliche Rettungspakete[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Lobbyarbeit: Struktur und Strategien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Wie ist die Lobbyarbeit organisiert?
-
wichtige Personen (aktuell und ehemalig), z.B. Cheflobbyisten (in Berlin/Brüssel)
- Wichtige Verbandsmitgliedschaften und andere Netzwerk-Beziehungen
- Strategien: Ziele, erkennbare Konstanten, Einflussstrategien
Fallbeispiele und Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
genauere Recherchen zu einzelnen Lobbyprojekten, Kampagnen
Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
{{BoxUnternehmen | Name = Monopolkommission | Logo = [[Bild:<datei>|center]] | Geschäftsfelder = Beratung der Bundesregierung auf den Gebieten Wettbewerbspolitik und Regulierung | Hauptsitz = Bonn, Heilbachstr. 16 | Homepage = http://www.monopolkommission.de/ }} == Kurzdarstellung und Geschichte== Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung. Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz , § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F., § 62 Energiewirtschaftsgesetz, § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB. Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn ==Aufgaben== Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen. Vor der Entscheidung über eine sog. Ministererlaubnis ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist. Struktur, Geschäftsfelder und Finanzen== *Knappe Darstellung der Unternehmensstruktur, des Vorstands, ggf. Aufsichtsrat (oder nur Link) *ganz knapp wesentliche Geschäftsfelder und Umsatzzahlen als Hintergrund, um die Lobbyarbeit zu verstehen (Interessenlagen) Für Unternehmen im Finanzsektor (Finanzlobby-Portal): == Brisante Geschäfte vor und in der Krise== == Unterstützung durch staatliche Rettungspakete== == Lobbyarbeit: Struktur und Strategien== *Wie ist die Lobbyarbeit organisiert? *wichtige Personen (aktuell und ehemalig), z.B. Cheflobbyisten (in Berlin/Brüssel)<br /> *Wichtige Verbandsmitgliedschaften und andere Netzwerk-Beziehungen *Strategien: Ziele, erkennbare Konstanten, Einflussstrategien == Fallbeispiele und Kritik == genauere Recherchen zu einzelnen Lobbyprojekten, Kampagnen<br /> == Weiterführende Informationen == == Einzelnachweise == <references/> [[Kategorie:Unternehmen]]
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Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung. Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz , § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F., § 62 Energiewirtschaftsgesetz, § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB. Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn |
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung. Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz , § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F., § 62 Energiewirtschaftsgesetz, § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB. Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn |
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== Fallbeispiele und Kritik == |
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