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von Max Bank

Europäische Zentralbank

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Europäische Zentralbank EZB
Hauptsitz Frankfurt a.M.
Gründung <text>
Tätigkeitsbereich
Mitarbeiter <text>
Etat <text>
Webadresse http://www.ecb.int


Organisationsstruktur und Personal

Direktorium

(Stand: Juni 2011), Quelle:[1]

EZB-Rat

Der Europäische Zentralbankrat ist das wichtigste Beschlussorgan der EZB. Er umfasst

  • die sechs Mitglieder des Direktoriums sowie
  • die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 17 Länder des Euroraums.

Aufgaben

Die Hauptaufgabe der EZB ist es den Banken Geld nach Gewissen Verfahren zu Verfügung zu stellen und dadurch die Geldmenge und Inflation zu steuern. Dafür verlangt die EZB eine Mindestreserve von den Banken. Die Mindestreserve beträgt 2% der Geldmenge, welche bei den Banken in Form von Konten angelegt wurde.

Der EZB-Rat trifft sich einmal im Monat um auf Grund von makroökonomischer Analysen ihres Expertenteams die Leitzinsen, welche den Tagesgeldzinssatz bestimmen, festzulegen. Wobei die Leitzinsen sich aus Einlagenzinssatz (der Zinssatz für kurzfristig angelegtes Geld der Banken) als Untergrenze und Spitzenfazilitätszinssatz (der Zinssatz für kurzfristig von den Banken von der EZB geliehenes Geld) als Obergrenze zusammen setzen. Der Hauptrefinanzierungszinssatz ist der Zinssatz der durch die wöchentlichen Offenmarktgeschäfte bestimmt wird. Dabei gibt die EZB den vom EZB-Rat festgelegten Mindeszinssatz vor und in einer Art Auktion können die Banken einen Zinssatz bieten zu dem sie eine angegebene Geldmenge leihen möchten. Nach Eingang der Gebote bestimmt die EZB einen marginalen Zinssatz. Banken die einen Zinssatz über dem marginalen Zinssatz geboten haben, bekommen die gesamte gewünschte Geldmenge. Die Banken die den marginalen Zinssatz geboten haben, bekommen Geld nach einem gewissen Kontigent zugeteilt und der Rest geht leer aus. Dieses Verfahren wird als Zinstender bezeichnet und der Hauptrefinanzierungszinssatz ist der marginale Zinssatz.Im Zuge der Finanzkrise 2008 ist die EZB allerdings zum Mengentender-Verfahren übergegangen um die nötige Liquidität zur Verfügung zu stellen, da auf Grund des Misstrauens die Banken sich Gegenseitig kein Geld mehr geliehen haben. Bei Mengentender-Verfahren bekommen zu einem vorher festgelegten Zinssatz (dem Hauptrefinanzierungszinstaz) alle Banken die verlangte Geldmenge[2]. Dabei werden die Entscheidungen in einfacher Mehrheit getroffen. Nach [[http://www.flegel-g.de/lissabon/Protokoll4.html Protokoll 4 des Anhanges des Lissabon Vertrages hat die EZB das vorangige Ziel für die Preisstabilität zu sorgen. Erst danach unterstützt die EZB die wirtschaftliche Entwicklung und somit auch die Beschäftigung in der EU.


Seitenwechsel

Einzelnachweise

  1. ↑ EZB-Das Direktorium abgerufen am 27.06.11
  2. ↑ Olivier Blanchard, Gerhard Illing: Makroökonomie. 5. aktualisierte und erweiterte Auflage. Pearson Studium, München u. a. 2008
  3. ↑ Kanzlerin beruft Issings Expertengruppe Spiegel-online, 28. Oktober 2008, abgerufen am 14.05.2010