ENTSOG
ENTSOG | |
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Rechtsform | AISBL (Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht) |
Tätigkeitsbereich | Kooperation von Betreibern von Fernleitungsnetzwerken für Erdgas in Europa im Rahmen der EU-Energiepolitik |
Gründungsdatum | 2009 |
Hauptsitz | Brüssel |
Lobbybüro | Brüssel |
Lobbybüro EU | |
Webadresse | entsog.eu |
Der Verband Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas, englische Bezeichnung „European Network of Transmission System Operators for Gas“, (ENTSOG) mit Sitz in Brüssel ist ein Verband, in dem sich die Betreiber von Fernleitungsnetzwerken für Erdgas in Europa zusammengeschlossen haben.
Aufgaben
Die Aufgaben der ENTSOG sind in der EU-Verordnung Nr. 715/2009 vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen geregelt. Nach Artikel 4 arbeiten alle Fernleitungsnetzbetreiber auf Gemeinschaftsebene im Rahmen des ENTSO (Gas) zusammen, um die Vollendung und das Funktionieren des Erdgasbinnenmarkts sowie den grenzüberschreitenden Handel zu fördern und die optimale Verwaltung, den koordinierten Betrieb und die sachgerechte technische Weiterent wicklung des Erdgasfernleitungsnetzes zu gewährleisten. Die Aufgaben des ENTSO (Gas) sollten unter Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften der Gemeinschaft durchgeführt werden, die für die Entscheidungen des ENTSO (Gas) weiter gelten.
Um größere Transparenz beim Aufbau des Erdgasfernleitungsnetzes in der Gemeinschaft zu gewährleisten, sollte der ENTSO (Gas) einen nicht bindenden gemeinschaftsweiten zehnjährigen Netzentwicklungsplan („gemeinschaftsweiter Netzentwicklungsplan“) erstellen, veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren. Praktikable Erdgasfernleitungsnetze und erforderliche regionale Netzverbindungen, die aus wirtschaftlicher Sicht oder im Hin blick auf die Versorgungssicherheit relevant sind, sollten in diesem Netzentwicklungsplan enthalten sein. Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) überprüft die nationalen zehnjährigen Netzentwicklungspläne unter dem Gesichtspunkt ihrer Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplan.
Nach der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur spielt die ENTSOG bei der Auswahl der Projekte von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest, PCI) eine wichtige Rolle. Diese unterliegen beschleunigten Regulierungsverfahren und können über das EU-Finanzierungsprogramm Connecting Europe Facility (CEF) Fördergelder beziehen. Von 2014 - 2019 hat die Kommission der Erdgasindustrie auf diese Weise 1,3 Milliarden Euro Fördermittel für den Ausbau der Erdgasinfrastruktur zur Verfügung gestellt.[1]
Kritik an der Mitwirkung bei der Ausgestaltung der EU-Energiepolitik
Einzelnachweise
- ↑ CEP FUNDING PER INFRASTRUTURE TYPE, Investing in European Networks, ec.europa.eu, abgerufen am 15.12.2021