Public Private Partnership
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Eingedeutscht auch Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) genannt.
Öffentlich-Private Partnerschaften bezeichnen Modelle der Einbeziehung privater Wirtschaftssubjekte bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben.[1]
Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder veröffentlichten im September 2011 ein gemeinsamen Bericht zu öffentlich-private Partnerschaften.[2] Darin stellten sie fest, dass die dort untersuchten Projekte im Gesamtwert von 3,2 Mrd. Euro sich als eher nachteilig für die öffentlichen Auftraggeber erwiesen. Der Bericht enthält die Forderung, dass die öffentliche Hand Vorhaben, die sie sich aus eigenen Mitteln nicht leisten kann, auch nicht alternativ im Rahmen einer
ÖPP finanzieren darf.[3]
PPP-Akteure
Ein großes Eigeninteresse an der Anbahnung von PPP-Projekten haben naturgemäß Unternehmensprüfer, Beraterfirmen und Anwaltskanzleien, da diese mit dem Abfassen von umfangreichen Vertragswerken gutes Geld verdienen. PPP-Vertragswerke zeichnen sich i.d.R. dadurch aus, dass sie äußerst kompliziert und seitenstark sind und in ihren weitreichenden Konsequenzen von verantwortlichen Politikern wenn überhaupt nur mit erheblichen Aufwand überblickt werden können.
Unternehmensprüfer: Freshfields
PPP-Anbahnungsinstanzen: ÖPP Deutschland AG
Mehr über Public-Private Partnership
- Website PPP-Irrweg (attac)
- Public Private Partnership: Die Plünderung des Staates, Werner Rügemer in: junge Welt, 31. Januar 2010
Einzelnachweise
- ↑ [www.hfv-speyer.de/muehlenkamp/Publikationen/%C3%96kon.%20Analyse%20v.%20PPP%202011%20(online).pdf Holger Mühlenkamp - Ökonomische Analyse von Public Private Partnership (PPP)] hfv-speyer.de; letzter Zugriff am 01.03.2012
- ↑ Gemeinsamer Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten abgerufen am 02.02.2012
- ↑ PM des Rechnungshof Hamburg vom 22.11.2011 abgerufen am 03.02.2012