GRECO

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Staatengruppe gegen Korruption (GRECO)
Hauptsitz Straßburg, Frankreich
Gründung 1. Mai 1999
Tätigkeitsbereich Korruptionsbekämpfung in Europa
Mitarbeiter Unbekannt
Etat Unbekannt
Webadresse coe.int/greco

GRECO (frz. Group d'etats contre la corruption) ist eine Staatengruppe des Europarats, die 1999 gegründet wurde, um Korruption europaweit zu bekämpfen. Deutschland setzt bis heute Empfehlungen von GRECO zur Parteienfinanzierung nicht um.

Kurzdarstellung

Als ersten Schritt um koordiniert gegen Korruption in Europa vorzugehen wurde im Jahr 1994 die „Multidisciplinary Group on Corruption“ des Europarats gegründet. Fünf Jahre später wurde GRECO gegründet von ursprünglich 17 Mitgliedern des Europarats, u.a. auch Deutschland. Die Aufgabe der Gruppe ist, die Einhaltung von allgemein festgelegten Anti-Korruptionstandards in den Europarat-Mitgliedsstaaten zu überwachen. Zu den aktuellen Themen, welche GRECO behandelt, gehört unter anderem Transparenz bei der Parteienfinanzierung.

Organisationsstruktur

Zurzeit umfasst GRECO 49 Mitgliedsstaaten, darunter 48 Europäische Staaten und die USA. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Vertreter mit Stimmrechten in die Generalversammlung schicken.

Arbeitsweise

Unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten überprüft GRECO die Einhaltung der Anti-Korruptionstandards. Zuerst gibt es eine Evaluierungsrunde, in der die Anti-Korruptionsgesetze in allen Mitgliedsstaaten bewertet und Empfehlungen gegeben werden. In einer zweiten Runde wird die Implementation der Empfehlungen überprüft.

Deutschland und GRECO

Dritte Evaluierungsrunde: Parteienfinanzierung und Abgeordnetenbestechung

Im Dezember 2009 wurde der GRECO Evaluierungsbericht[1] über die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland veröffentlicht. Deutschland wurde aufgefordert, bis zum 30. Juni 2011 über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten. Am 29. Juni war das Thema schließlich auf der Tagesordnung des Innenausschusses; zu spät um die Empfehlungen ernsthaft zu bearbeiten. Erneut behandelt wurde der Bericht im Innenausschuss am 6. Juli. In einer Stellungnahme der Koalitionsparteien wurden die GRECO-Empfehlungen zur Kenntnis genommen. Allerdings wurde kein nötiger Handlungsbedarf festgestellt. So wurde beispielsweise die Forderung zur Senkung der Grenze für direkte Veröffentlichungen von Parteispenden (siehe 3. Punkt) mit der Begründung zurückgewiesen, „dass sie nicht so niedrig angesetzt werden dürfte, dass sie zu einer Überfülle an Daten führt“ und dass ohnehin „jede Grenze willkürlich wirken [würde].“[2]

Umsetzungsberichte und Mahnverfahren

Obwohl GRECO Deutschland seit 2009 zu Reformen mahnt, blieben die Fortschritte weitgehend aus. Im Zuge des Umsetzungsberichtes von 2011 wurde daher eine Art Mahnverfahren nach Regel 32 der GRECO-Verfahrensordnung eingeleitet, um den Druck zur Umsetzung auf Deutschland zu erhöhen.[3]

Inzwischen ist das Mahnverfahren wieder ausgesetzt. Die Große Koalition hat den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung inzwischen verschärft und damit einen Teil der Empfehlungen Folge geleistet. Das Gesetz bekämpft das Problem freilich nur unzureichend. GRECO fordert nach wie vor, dass die bisher ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln verbessert wird. Auch die Forderungen zur Parteienfinanzierung bestehen explizit weiter. Der GRECO-Bericht zur schleppenden Umsetzung findet sich in deutscher Übersetzung hier (pdf).

Nur sechs der zwanzig im Evaluierungsbericht der Dritten Runde enthaltenen Empfehlungen sind zufriedenstellend umgesetzt oder behandelt, so die ernüchternde Bilanz der Staatengruppe Anfang 2015. Drei Empfehlungen wurden bisher gar komplett ignoriert. (Stand März 2015)

4. Evaluierungsrunde: Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte

Im Oktober 2014 verabschiedete GRECO den Bericht “Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte”. Die deutsche Fassung erschien im Januar 2015.[4] Darin fordert GRECO mehr Transparenz im parlamentarischen Verfahren mit Blick auf Interessengruppen. Die Verbändeliste des Bundestags entspreche „nicht mehr der heutigen Realität der Lobbyarbeit“, so der Bericht. In der Verbändeliste können sich Verbände freiwillig registrieren. Die Lobbybüros von Unternehmen, Lobbyagenturen und Wirtschaftskanzleien werden nicht erfasst.

In Bezug auf die Bundestagsabgeordneten fordert die Staatengruppe darüber hinaus, die Offenlegungspflichten etwa bei Unternehmensbeteiligungen auszuweiten. Bisher müssen Abgeordnete die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erst dann veröffentlichen, wenn sie mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Anteile halten. Diese Schwelle hält GRECO für zu hoch. Außerdem soll die bisher ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln verbessert werden. Das ist etwa dann wichtig, wenn Abgeordnete Nebentätigkeiten nicht oder in ungenügendem Umfang offenlegen. Bislang bleibt dies in der Regel folgenlos.

Weiterführende Informationen

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Einzelnachweise

  1. (GRECO Evaluierungsbericht Deutschland) vom 4. Dezember 2009. Abgerufen am 29. Juni 2011
  2. Ausschussdrucksache 17(4)285. Innenausschuss des Deutschen Bundestags. Vgl. dazu die Kritik im LobbyControl-Blog.
  3. Deutschland verhindert Kampf gegen Korruption, Spiegel Online vom 3. April 2012. Siehe auch die Originalentscheidung von Dezember 2012.
  4. GRECO-Bericht zur Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte (Erster Bericht zur Vierten GRECO-Evaluierungsrunde)

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