Verbändeliste

    • Keine Statusinformation

Seit 1972 führt der Deutsche Bundestag eine Öffentliche Liste registrierter Verbände, in die sich Verbände - die klassischen Akteure der Interessenvertretung - eintragen können. Name, Kontaktdaten, Vorstand und Geschäftsführung, Interessenbereich und der Anzahl der Mitglieder werden in der Liste angegeben.
Derzeit sind 2295 Verbände registriert (Stand: Februar 2016), jedoch ist die Eintragung selbst für Verbände freiwillig und damit nicht, wie oft fälschlicherweise behauptet, Voraussetzung für die Teilnahme an einer Anhörung im Bundestag. Die Verbändeliste ist kein Lobbyregister.


Kritik der Verbändeliste

Politiker wie Manfred Behrens (CDU/CSU) verweisen in der Diskussion um ein verpflichtendes Lobbyregister in Deutschland gerne auf die Verbändeliste: „Diese öffentliche Liste ist 800 Seiten stark. Wo fehlt es da an Transparenz? Sie können Anschriften in Erfahrung bringen. Sie bekommen Namen von Geschäftsführern geliefert. Sie erhalten sogar Telefonnummern und E-Mail-Adressen.“[1]

Die Verbändeliste erfasst allerdings weder die Lobbybüros der Unternehmen noch Lobby- und PR-Agenturen oder Anwaltskanzleien, die Lobbyarbeit im Auftrag wechselnder Kunden betreiben. Gerade bei diesen wäre es wichtig zu wissen, für wen sie eigentlich arbeiten. Auch Denkfabriken wie die marktliberale Stiftung Marktwirtschaft – deren Finanzierung ebenfalls intransparent ist, sind nicht Teil der Verbändeliste.

Außerdem enthält die Verbändeliste keinerlei Angaben über Budgets oder Geldquellen und die Namen der tätigen Lobbyisten. Diese Angaben wären zentral, um wirklich erkennen zu können, wer hinter einzelnen Verbänden oder von Lobbyagenturen geführten Kampagnen steckt.[2]

Eintragung bringt keine Vorteile

Anders als regelmäßig behauptet, bringt die Eintragung in die Verbändeliste kaum einen Vorteil. Zwar steht in der Geschäftsordnung des Bundestages, dass nur Vertreter registrierter Verbände als Experten in den Bundestag geladen werden dürfen.[3] Diese Regelung wurde jedoch durch eine Auslegungsentscheidung des Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vom 18. Oktober 1979[4] außer Kraft gesetzt.


Hausausweise für den Bundestag

Seit der Neuregelung der Zugangsregeln vom Februar 2016 können nur noch registrierte Verbände bis zu zwei Hausausweise für den Bundestag beantragen. Zuvor konnten auch unregistrierte Verbände, Unternehmen, Lobbyagenturen und Rechtsanwaltskanzleien ebenfalls Hausausweise bekommen, indem sie sich direkt an eine der Fraktionen im Bundestag wandten– ohne Registrierung oder sonstige Transparenzpflichten. Eine Unterschrift durch den parlamentarischen Geschäftsführer einer Fraktion reichte aus. Diese intransparente Vergabepraxis wurde Anfang 2016 nach Klagen von abgeordnetenwatch.de und Tagesspiegel gestoppt. Im Zuge der Neuregelung wurde auch die Zahl der Hausausweise für in der Liste aufgeführte Verbände von fünf auf zwei reduziert[5].


Weiterführende Informationen


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Einzelnachweise

  1. Zitat aus der Bundestagsdebatte vom 7. April 2011, Originalquelle und weitere Details siehe Schwache Lobbyregister Debatte im Bundestag, Lobbycontrol-Blog vom 18. Mai 2011, abgerufen am 6. Juni 2011
  2. Licht in den Lobby-Dschungel Interview mit Ulrich Müller von LobbyControl im Oktober 2008, abgerufen am 6. Juni 2011
  3. Anlage 2 der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages bundestag.de, abgerufen am 08.07.11
  4. Antwort des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung auf eine Anfrage von LobbyControl vom 12. Mai 2011
  5. [1]Überraschende Wendung: Gar keine Bundestagsausweise mehr für Lobbyisten?

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