Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

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Version vom 9. November 2022, 15:58 Uhr von E. Martin (Diskussion | Beiträge) (Organisationsstruktur und Personal)
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
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Hauptsitz Im Statistischen Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
Gründung 1963
Tätigkeitsbereich
Mitarbeiter
Etat
Webadresse www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die sogenannten "Fünf Wirtschaftsweisen", hat die Aufgabe die gesamtwirtschaftliche Entwicklung - unabhängig - zu begutachten. Aktuelle und ehemalige Mitglieder des Sachverständigenrates sind Mitglieder in neoliberalen Netzwerken.

Fallstudien und Kritik

11/2017: Sachverständigenrat fordert Ende des 8-Stunden-Arbeitstages

Der Sachverständigenrat hat die Politik aufgefordert, das Arbeitszeitgesetz zu lockern. „Flexiblere Arbeitszeiten sind wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen“, sagte der Vorsitzende Christoph M. Schmidt der WELT AM SONNTAG. „[...] Die Vorstellung, dass man morgens im Büro den Arbeitstag beginnt und mit dem Verlassen der Firma beendet, ist veraltet.“ [1]

11/2013: Sachverständigenrat kritisiert die mutmaßliche Verwässerung der Agenda 2010

Die fünf Wirtschaftsweisen haben ein vernichtendes Zwischenfazit der bisherigen Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD gezogen. In ihrem Jahresgutachten 2013/14 kritisieren die Ökonomen praktisch alle wichtigen Vereinbarungen, die sich zwischen den mutmaßlichen Bündnispartnern abzeichnen. Dazu zählen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, die Reform der Ökostromförderung, die Mietpreisbremse sowie bessere Renten für Mütter, Niedrigverdiener und langjährig Beschäftigte.[2]


Organisationsstruktur und Personal

Mitglieder
Monika Schnitzer (Vorsitzende)
  • Professorin für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Komparative Wirtschaftsforschung, an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU)
  • Mitglied des Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

gen

Veronika Grimm
  • Professorin für Volkswirtschaftslehre an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Vorsitzende der Wissenschaftlichen Leitung des Energie Campus Nürnberg
  • Direktorin des Laboratory for Experimental Research Nuremburg
  • Mitglied im Wasserstoffrat der Bundesregierung
  • Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
  • Mitglied in der Expertenkommission zum Monitoringprozess "Energie der Zukunft am BMWK
  • Mitglied im Zukunftskreis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
  • Mitglied im Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (BMJV)
  • Mitglied in Energy Steering Panel des European Academies' Science Advisory Council (EASAC)
Ulrike Malmendier
  • Edward J. and Mollie Arnold Professor of Finance an der University of California in Berkeley
  • Professor of Economics am Department of Economics und Professor of Finance an der Haas School of Business
Achim Truger
  • Professor für Sozioökonomie, Schwerpunkt Staatstätigkeit und Staatsfinanzen, an der Universität Duisburg-Essen
  • in der wissenschaftlichen Politikberatung tätig
Martin Werding
  • Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum
  • Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

(Stand: November 202) Quelle: [3]

Kurzdarstellung und Geschichte

Der Sachverständigenrat ist ein Gremium der wirtschaftswissenschaftlichen Politikberatung. Er wurde im Jahre 1963 eingerichtet. Ziel ist es die Öffentlichkeit und Politik über die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu informieren. Zu diesem Zweck wird jährlich ein Gutachten erstellt, welches der Bundesregierung bis zum 15. November zugeleitet wird.
Der Rat hat 5 Mitglieder, die auf Vorschlag der Bundesregierung für 5 Jahre berufen werden.[4] Die Mitglieder des Sachverständigenrates dürfen nicht Repräsentant eines Wirtschaftsverbandes oder einer Organisation der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sein oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen.[5] Traditionsgemäß haben bei der Besetzung je eines der Mitglieder der Gemeinschaftsausschuss der deutschen Wirtschaft (auch als Arbeitgeber bezeichnet) und die Gewerkschaften ein Mitspracherecht.

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

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Einzelnachweise

  1. Wirtschaftsweise fordern das Ende des Acht-Stunden-Tags Die Welt vom 12.11.2017, abgerufen am 13.11.2017
  2. Vernichtendes Zeugnis für Union und SPD Sueddeutsche.de vom 13. November 2013, abgerufen am 14.11.2013
  3. Webseite Sachverständigenrat - Mitglieder abgerufen am 08.11.2022
  4. Sachverständigenrat-Webseite-Über uns abgerufen am 10.02.2012
  5. § 1 Abs. 3 des "Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung"

Anhänge

Diskussionen