Wirtschaftsvereinigung der Grünen
Wirtschaftsvereinigung der Grünen | |
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Rechtsform | e.V. |
Tätigkeitsbereich | Plattform zum Austausch zwischen Grünen und Wirtschaft |
Gründungsdatum | 25. April 2023 |
Hauptsitz | Karl-Liebknecht-Str. 29 A, 10178 Berlin |
Lobbybüro | Berlin |
Lobbybüro EU | |
Webadresse | wirtschaftsvereinigung-gruene.de |
Die Wirtschaftsvereinigung der Grünen ist ein Verein, in dem sich sachkundige Personen aus den Bereichen Wirtschaft, Finanzen, Wissenschaft, Forschung, Umwelt, Klima, Mobilität und Arbeitswelt, die den Grünen nahestehen, organisiert haben. Ziel der Wirtschaftsvereinigung ist es, dem immer stärkeren Austausch zwischen Wirtschaft und Grünen eine Plattform zu bieten.[1] Insbesondere der politische Bereit als Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Politik eröffnet Interessenvertretern von Unternehmen und Verbänden den direkten Zugang zu führenden Politkern der Grünen einschließlich der Bundesvorsitzenden, die den politischen Beirat leiten sollen.
Ziele und Aktivitäten
Laut Satzung vertritt der Verein die ideellen und wirtschaftlichen Berufs- und Standesinteressen seiner Mitglieder bei der Förderung und Verwirklichung nachhaltiger Politik in allen drei Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales, mit besonderem Fokus auf die Verbindung von Ökologie und Ökonomie. Dabei setzt der Verein auf wechselseitige und partnerschaftliche Zusammenarbeit und gibt Impulse aus der betrieblichen Praxis seiner Mitglieder wieder und nimmt Impulse aus der Politik auf. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch aktive Kommunikation mit Mandatsträger*innen der Politik sowie Aufbau / Gestaltung von Kommunikationsplattformen mit der Politik sowie Mitarbeit in Gremien, die Umsetzung konkreter Projekte und die Mitwirkung an der Schaffung von Rahmenbedingungen für neues, nachhaltiges Wirtschaften.
Mitglieder
Mitglieder können satzungsgemäß natürliche Personen sowie Unternehmen und Verbände werden. Ein Mitglied kann ordentliches Mitglied oder Fördermitglied sein. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche volljährige Person werden, die über besondere Expertise, Sachkunde oder Multiplikatorenwirkung in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen, Wissenschaft, Forschung, Umwelt, Klima, Mobilität und Arbeitswelt oder ähnlichen gesamtgesellschaftlichen Bereichen verfügt und diese durch eine Funktion in einem Unternehmen, einer Forschungseinrichtung, Hochschule oder einer anderen anerkannten Institution ausübt. Fördermitglieder (Unternehmen und Verbände) haben als nicht ordentliche Mitglieder kein Stimmrecht. Die Fördermitglieder sind hier abrufbar.
Einzelnachweise
- ↑ Pressemitteilung vom 25.04.2023, wirtschaftsvereinigung-gruene.de, abgerufen am 03.05.2023