Kritik
Seitenwechsler
In der Tabelle Seitenwechsler im Überblick befinden sich mehrere FDP-Mitglieder, darunter Dieter Posch, Martin Biesel, Anne Herkes und Christian Weber.
Wahlprogramm und Lobbykritik
Die FDP äußert sich in ihrem Bundestags-Wahlprogramm 2013 („Bürgerprogramm“) nur zum Punkt der Korruptionsbekämpfung: „Wir setzen uns ein für eine verfassungskonforme Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption.“ (S. 90) Ansonsten finden sich keine Aussagen zum Thema Transparenz und Lobbyismus.
Wahlprüfsteine 2013
Mit Blick auf die Bundestagswahl 2013 hat LobbyControl die fünf Bundestags-Parteien um Stellungnahme gebeten. Sie sollten sagen, was sie zu den Themen Einführung eines Lobbyregisters, Karenzzeiten (”Abkühlphasen”) für scheidende Politiker, Abgeordnetenkorruption und Nebeneinkünfte von Abgeordneten nach der Wahl tun werden.[2]
Lobbyregister
Die FDP hält die bestehende Verbändeliste für ausreichend. Die FDP führt an, „eine Anhörung von Verbänden oder die Herausgabe von Hausausweisen“ sei nur zulässig, wenn die Verbände registriert sind. Die bestehende Verbändeliste ist kein Lobbyregister und ist nicht geeignet, um ein ausreichendes Maß an Transparenz herzustellen (siehe Kommentar zur Position von CDU/CSU). Die Aussage, Hausausweise wären an die Eintragung in die Verbändeliste gebunden, ist falsch. Verbände, Lobbyagenturen und Unternehmen können über die Fraktionen direkt Hausausweise beantragen. Auch müssen Verbände nicht zwangsläufig in der Liste stehen, um an Anhörungen teilzunehmen (nicht-öffentliche Auslegungsentscheidung des Geschäftsordnungsausschusses 1979).
Karenzzeit
Die FDP schlägt einen Verhaltenskodex vor. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Ausscheiden eines Ministers oder Staatssekretärs soll die Aufnahme einer neuen Tätigkeit untersagt werden können, wenn „eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen droht“. Positiv ist, dass die FDP eine Regelung für die Seitenwechsel von Ministern und Staatssekretären in Erwägung zieht. Allerdings ist der Vorschlag sehr weich und seine Wirksamkeit fraglich.
Parteienfinanzierung
Die geltenden Transparenzregeln bei der Parteienfinanzierung haben sich aus Sicht der FDP bewährt. Eine Absenkung der Veröffentlichungsschwellen wird nicht für erforderlich gehalten. Es gebe aber „keine Bedenken“ gegen eine Absenkung. Eine Begrenzung der Spendensummen lehnt die FDP ab. Beim Sponsoring möchte die FDP einen Sponsoringbericht, in dem die Parteien auflisten, wer zu welcher Gelegenheit und in welchem Umfang gesponsort hat. Es ist bedauerlich, dass die FDP keine Notwendigkeit sieht, bei der Parteienfinanzierung für mehr Transparenz zu sorgen. Gleichzeitig geht aus der Antwort hervor, dass mehr Transparenz zumindest nicht abgelehnt wird. De facto hat Scharz-Gelb in der vergangenen Legislaturperiode aber die Forderung der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats Deutschland abgelehnt, die Schwellen abzusenken. Positiv ist dagegen der vorgeschlagene Sponsoringbericht.
Nebeneinkünfte von Abgeordneten
Bei den Nebeneinkünften hält die FDP die neue, erweiterte Stufenregelung für ausreichend. Eine betragsgenaue Offenlegung lehnt sie ab. Bei Vorträgen von Abgeordneten, die über Redneragenturen vermittelt werden, will die FDP prüfen, ob es dort „einen entsprechenden Regelungsbedarf gibt“. Wir begrüßen zwar die neuen Regeln für Nebeneinkünfte ab der nächsten Legislaturperiode, halten diese dennoch für nicht ausreichend. Die FDP setzt sich nicht für die Schließung weiter bestehender Transparenzlücken ein.
Abgeordnetenbestechung
Die FDP hält die bisherigen Vorschläge zur Verschärfung des Straftatbestands der Abgeordnetenbestechung verfassungsrechtlich für unzureichend. Man möchte sich aber grundsätzlich für eine „verfassungskonforme Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption“ einsetzen. In der vergangenen Legislaturperiode (2009-2013) hat die FDP keine Initiative gezeigt, die verfassungsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der UN-Konvention gegen Korruption aktiv anzugehen. Zusammen mit der Union hat die FDP dazu beigetragen, die Beratung verschiedener Gesetzesentwürfe zu verschleppen.
Abschließendes Fazit von LobbyControl
Die FDP hält die meisten Vorschläge für mehr Transparenz und Schranken für Lobbyisten für unnötig oder nicht praktikabel. In einigen Bereichen, wie der Parteienfinanzierung scheint die FDP Verbesserungen nicht vollständig ablehnend gegenüber zu stehen. Dies spiegelte sich aber in den vergangenen vier Jahren nicht in eigenen politischen Initiativen wider. Wir begrüßen die Forderung der FDP nach einem Sponsoringbericht.
Die Nebeneinkünfte sind der einzige Bereich, in dem sich Schwarz-Gelb in den vergangenen vier Jahren unter dem Druck der Steinbrück-Debatte bewegt hat. Weitere Verbesserungen strebt die FDP, mit einer eventuellen Ausnahme bei den Redneragenturen, nicht an.
Wahlprüfsteine 2009
Mit Blick auf die Bundestagswahl 2009 hatte LobbyControl die fünf Bundestags-Parteien auch um Stellungnahme gebeten. Sie sollten sagen, was sie zu den Themen Einführung eines Lobbyregisters, Karenzzeiten (”Abkühlphasen”) für scheidende Politiker, Lobbyisten in Ministerien und Nebeneinkünfte von Abgeordneten nach der Wahl tun werden.[3]
Die Frage nach der Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters ist zu prüfen und zu entscheiden. Aus liberaler Sicht ist grundsätzlich freiwilligen Lösungen der Vorzug vor zwangsweisen Regelungen zu geben.
Eine Karenzzeit von drei Jahren erscheint der FDP zu lang.
Um Interessenskonflikte auszuschließen, schlägt die FDP vor, einen Verhaltenskodex zu schaffen, der Minister und Parlamentarische Staatssekretäre, die aus ihrem Amt ausscheiden und innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren die Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Bereichs beabsichtigen, die im Zusammenhang mit ihrer früheren Tätigkeit steht, verpflichtet, die Bundesregierung hiervon in Kenntnis zu setzen. Die Regierung prüft sodann die Art der geplanten Tätigkeit. Droht eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen, kann die Regierung dem früheren Minister oder Parlamentarischen Staatssekretär die Beschäftigung untersagen. Da dies schon gemacht wird soll also alles beim Alten bleiben.
- Lobbyisten in Ministerien:
Es ist noch zu früh, die Frage, ob die Verwaltungsvorschrift ausreicht, abschließend zu beantworten. Jedenfalls ist sie ein Schritt in die richtige Richtung. Ob weitere Schritte folgen müssen, wird die FDP zu gegebener Zeit beantworten.
Über die Frage, inwieweit Berichte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, soll im Einzelfall entschieden werden. Eine generelle Verpflichtung zur Offenlegung der Berichte könnte negative Auswirkungen auf deren Detailliertheit und Aussagekraft haben.
- Nebentätigkeiten von Abgeordneten:
Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Verschärfung der Verhaltensregeln und die Erweiterung der Offenlegungspflichten für Abgeordnete abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung von 2007 die neuen Bestimmungen im Abgeordnetenrecht jedoch bestätigt. Damit herrscht Rechtsklarheit. Selbstverständlich muss sich jeder Abgeordnete rechtstreu verhalten und den sich aus den Verhaltensregeln ergebenen Verpflichtungen nachkommen. Entscheidend ist aus Sicht der FDP, dass die freie und unabhängige Ausübung des Mandats gestärkt und gesichert wird. Hierzu ist die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit neben der Abgeordnetentätigkeit in besonderer Weise geeignet. Eine Erweiterung der Offenlegungspflichten würde diesen Zielen zuwiderlaufen und wird daher von der FDP abgelehnt.
Die FDP sieht ebenfalls keinen Änderungsbedarf hinsichtlich der Stufen.
- Abschließendes Fazit von LobbyControl:
Mit der FDP ist Transparenz über die Nebeneinkünfte von Abgeordneten nicht zu haben. Eine sehr weiche und eng gefasste Regelung von fliegenden Wechseln wird angestrebt. Zu den anderen Themen hält sie sich mit klaren Standpunkten zurück und will vor allem „Fragen prüfen“. D.h. es soll sich erstmal nichts ändern
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Parteifinanzierung
Die Einnahmen der letzten Jahre setzten sich wie folgt zusammen:
Art der Einnahmen/Jahr
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2012
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2011
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2010
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2009
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2008
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Anteil in %
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Anteil in %
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Anteil in %
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Mitgliedsbeiträge
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Mandatsträgerbeiträge
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Spenden von natürlichen Personen
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Spenden von juristischen Personen
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Aus Unternehmenstätigkeit und Beteiligungen
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Aus sonstigem Vermögen
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Aus Veranstaltungen, Publikationen und Sponsoring
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Staatliche Mittel
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Sonstige
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Summe
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34,01 Mio €
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34,3 Mio €
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34,4 Mio €
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43,3 Mio €
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31,9 Mio €
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Hier geht es zum Vergleich der Finanzierung aller Parteien im Bundestag.
Weiterführende Informationen
Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus
Einzelnachweise