Outsourcing von Gesetzen an Kanzleien und Wirtschaftsprüfer

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Version vom 4. April 2011, 11:07 Uhr von E. Martin (Diskussion | Beiträge) (Allgemeine Entwicklung)

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Mit dem Outsourcing von Gesetzen ist gemeint, dass externe Berater und besonders Anwaltskanzleien im Auftrag von Bundesregierung oder auch Bundestag Gesetzesentwürfe schreiben. Dieses Outsourcing hat in den letzten Jahren stark zugenommen und ist sehr umstritten. Problematisch sind insbesondere mögliche Interessenkonflikte der Externen und deren fehlende Neutralität, z.B. wenn die Kanzleien zugleich auch für Unternehmen aus der betroffenen Branche arbeiten.


Allgemeine Entwicklung

Immer häufiger wirken externe Berater und Anwaltskanzleien an Gesetzen mit. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion zum Thema Mitarbeit von Privaten an Gesetzentwürfen von Oktober 2009.[1] Demnach arbeiteten Externe allein im Jahr 2009 an 16 Gesetzen mit. Im Zeitraum von 1990 bis 1999 war es im Vergleich gerade mal ein Gesetz. Nach einem an den Haushaltsausschuss gerichteten Bericht des Bundesrechungshofs wurden im Zeitaum von 2005 bis 2009 bei 33 von 537 Normgebungsverfahren Aufträge an Externe vergeben.[2]

Die Praxis des "Gesetzesoutsourcing" begann unter Rot-Grün und wurde von der Großen Koalition fortgesetzt und ausgebaut. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, in welchem Ministerium Externe an wie vielen Gesetze mitgewirkt haben. Besonders oft war dies im Bundesministerium für Umwelt der Fall, gefolgt vom Verkehrsministerium und dem Innenministerium. Die Honorare werden ebenfalls aufgelistet. Insgesamt wendeten die Ministerien demnach von 2000 bis 2009 über 6 Millionen Euro für die Mithilfe an Gesetzen durch externe Berater auf. Allerdings sind die Zahlen unvollständig: Nicht öffentlich zugänglich ist, welche Honorare das Bundeswirtschaftsministerium und das Finanzministerium in den letzten Jahren für das Mitwirken an ihren Gesetzen zahlten.

Nicht immer klar ersichtlich ist außerdem, welchen Anteil die beauftragten Organisationen am endgültigen Gesetzt hatten. Ob eine ergänzende Beratung stattfand oder das komplette Gesetz entworfen wurde, bleibt häufig nur vage angeführt. So hat beispielsweise die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer am Finanzmarktstabilisierungsgesetz vom Oktober 2008 und dessen Ergänzung im Februar 2009 und Juli 2009 mitgewirkt. Wie stark das endgültige Gesetz aber letztlich davon beeinflusst wurde, bleibt im Unklaren.

Kritik

LobbyControl hält diese Entwicklung für hoch problematisch. Gesetze müssen von den Ministerien oder dem Parlament selbst entworfen werden. Kanzleien, die ansonsten für genau die Unternehmen arbeiten, die von den Gesetzen betroffen sind, sind nicht die richtige Adresse, um die verschiedenen gesellschaftlichen Interessen zu berücksichtigen und abzuwägen.


Weitere Daten aus Regierungsdokumenten

  • umfangreiche Anfrage der FDP, die Antwort dazu listet die verschiedenen Gesetze und Verordnungen auf, an denen Kanzleien mitgeschrieben haben. Die Aufträge wurden alle freihändig vergeben, es gab offensichtlich von Regierungsseite keinerlei Regeln gegen Interessenkonflikte.


Outsourcing in der Finanzkrise

Besonders dramatisch war die Beteiligung externer Anwaltskanzleien bei zentralen Gesetzen zur Bewältigung der Finanzkrise, siehe u.a. Freshfields Bruckhaus Deringer und das Finanzmarktstabilisierungsgesetz.


Weitere Beispiele aus jüngerer Zeit

Die Mitarbeit von Linklaters am Insolvenzrecht 2009

Die MaschmeyerRürup AG und die Familien-Pflegezeit 2010


Einzelnachweise

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