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ENTSOG

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ENTSOG
Rechtsform AISBL (Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht)
Tätigkeitsbereich Kooperation von Betreibern von Fernleitungsnetzwerken für Erdgas in Europa im Rahmen der EU-Energiepolitik
Gründungsdatum 2009
Hauptsitz Brüssel
Lobbybüro Brüssel
Lobbybüro EU
Webadresse entsog.eu


Der Verband Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas, englische Bezeichnung „European Network of Transmission System Operators for Gas“, (ENTSOG) mit Sitz in Brüssel ist ein Verband, in dem sich die Betreiber von Fernleitungsnetzwerken für Erdgas in Europa zusammengeschlossen haben.

Aufgaben

Die Aufgaben der ENTSOG sind in der EU-Verordnung Nr. 715/2009 vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen geregelt. Nach Artikel 4 arbeiten alle Fernleitungsnetzbetreiber auf Gemeinschaftsebene im Rahmen des ENTSO (Gas) zusammen, um die Vollendung und das Funktionieren des Erdgasbinnenmarkts sowie den grenzüber­schreitenden Handel zu fördern und die optimale Verwaltung, den koordinierten Betrieb und die sachgerechte technische Weiterent­ wicklung des Erdgasfernleitungsnetzes zu gewährleisten. Die Aufgaben des ENTSO (Gas) sollten unter Einhaltung der Wettbewerbs­vorschriften der Gemeinschaft durchgeführt werden, die für die Entscheidungen des ENTSO (Gas) weiter gelten.

Um größere Transparenz beim Aufbau des Erdgas­fernleitungsnetzes in der Gemeinschaft zu gewährleisten, sollte der ENTSO (Gas) einen nicht bindenden gemeinschaftsweiten zehnjährigen Netzentwicklungsplan („gemeinschaftsweiter Netzentwicklungsplan“) erstellen, veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren. Praktikable Erdgasfernleitungsnetze und erforderliche regionale Netz­verbindungen, die aus wirtschaftlicher Sicht oder im Hin­ blick auf die Versorgungssicherheit relevant sind, sollten in diesem Netzentwicklungsplan enthalten sein. Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) überprüft die nationalen zehnjährigen Netz­entwicklungspläne unter dem Gesichtspunkt ihrer Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplan.

Nach der EU-Verordnung Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E-Verordnung) spielt die ENTSOG bei der Auswahl der Projekte von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest, PCI) eine wichtige Rolle. Es können nur diejenigen Projekte im Gasbereich als PCI ausgewiesen werden, die in die jüngsten Zehnjahresentwicklungspäne der ENTSOG aufgenommen wurden.[1] PCI unterliegen beschleunigten Regulierungsverfahren und können über das EU-Finanzierungsprogramm Connecting Europe Facility (CEF) Fördergelder beziehen. Von 2014 - 2019 hat die Kommission der Erdgasindustrie auf diese Weise 1,3 Milliarden Euro Fördermittel für den Ausbau der Erdgasinfrastruktur zur Verfügung gestellt.[2]

Im Dezember 2020 hat die EU-Kommission eine Überarbeitung der TEN-E-Verordnung vorgeschlagen, mit der für künftige PCI-Listen die Förderfähigkeit von Erdöl- und Erdgasinfrastrukturvorhaben beendet und eine Verpflichtung eingeführt würde, dass alle Vorhaben verbindliche Nachhaltigkeitskriterien erfüllen sowie den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Einklang mit dem Grünen Deal einhalten müssen.[3] Auf dieser Basis hat die EU-Kommission am 19.11.2021 die fünfte Liste der Vorhaben von gemeinsamen Interesse (PCI) im Energiebereich angenommen.

Kritik an der Mitwirkung bei der Ausgestaltung der EU-Energiepolitik

Das Drängen der Erdgasindustrie auf den Bau von immer mehr Infrastruktur und immer mehr Nachfrage nach Erdgas dient nur den eigenen Interessen.[4] Die EU-Kommission hat jahrelang die Positionen der Erdgasindustrie vertreten und sich für Gas als Brückentechnologie eingesetzt. Dagegen kamen unabhängige Wissenschaftler - wie die von Science for Future - zum Ergebnis, dass Erdgas keine Brückentechnologie in die Zukunft ist und die Annahme einer im Vergleich zur Kohle günstigeren Klimabilanz von Erdgas revidiert werden muss.[5] Der geplante Ausbau der Erdgas-Infrastruktur in Deutschland lasse sich nicht klimapolitisch begründen und berge zahlreiche finanzielle Risiken.

Gesetzesinitiativen

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