Europäische Bankenaufsichtsbehörde

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Europäische Bankenaufsichtsbehörde
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Hauptsitz London
Gründung 2011
Tätigkeitsbereich Regulierung und Beaufsichtigung des europäischen Bankensektors
Mitarbeiter <text>
Etat <text>
Webadresse www.eba.eu

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ist eine der Institutionen, die die Rahmenbedingungen der Finanzwirtschaft in Europa ausgestalten. Diese sind für die Gewinnerzielungsmöglichkeiten der Branche von erheblicher Bedeutung. Die Finanzlobby hat deshalb ein großes Interesse daran, an den Entscheidungen der Behörde mitzuwirken. Eine Möglichkeit bietet die Mitarbeit in Arbeitsgruppen von ExpertInnen, die Detailvorschläge für Regulierungen erarbeiten. Hierzu gehören z. B. die Arbeitsgruppen der Gruppe der Interessenvertreter ("Banking Stakeholder Group").

Kurzdarstellung

Die EBA (European Banking Authority) mit Sitz in London ist mit Wirkung zum 1. Januar 2011 auf Grundlage der EBA-Verordnung vom 24. November 2010 errichtet worden. Ihre Vorgängerorganisation war der Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Bankwesen (CEBS, Committee of European Banking Supervisors). Sie ist eine der Behörden des Europäischen Finanzaufsichtssystems. Ihre Aufgabe ist es, ein wirksames und kohärentes Maß an Regulierung und Beaufsichtigung im europäischen Bankensektor zu gewährleisten. Die Hauptbereiche ihrer Tätigkeit sind: Regulierung, Risikoanalyse und Maßnahmen zum Verbraucherschutz. Die EBA soll in erster Linie durch die Annahme von verbindlichen technischen Standards und Leitlinien zur Erarbeitung des Einheitlichen Regelwerks für den Finanzsektor beitragen.[1]

Organisationsstruktur und Personal

Leitung

  • Andrea Enria, Vorsitzender
  • Adam Farkas, Exekutivdirektor
  • Isabelle Vaillant, Direktorin für Regulierungen
  • Piers Haben, Direktor für Bankenaufsicht
  • Peter Mihalik, Direktor für Verwaltung/Technik/Personal

Rat der Aufseher ("Board of Supervisors", BoS)

Als wichtigstes Entscheidungsgremium trifft der Rat der Aufseher alle politischen Entscheidungen der EBA. Mitglieder sind die Leiter der 28 nationalen Aufsichtsbehörden.

"Resolution Committee" (ResCo)

Es handelt sich um einen internen Ausschuss der EBA zur Bewältigung von Krisen bei Kreditinstituten, die in der EU-Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten ("Bank Recovery and Resolution Directive") geregelt ist. Er setzt sich aus den Leitern der entsprechenden 28 nationalen Organisationen zusammen.

Verwaltungsrat ("Management Board")

Zu seinen Aufgaben gehört das Jahresprogramm, der Jahreshaushaltsplan, die Personalplanung und der Jahresbericht. Mitglieder sind der EBA-Vorsitzende und 6 Personen, die vom Rat der Aufseher ernannt werden.

Gruppe der Interessenvertreter ("Banking Stakeholder Group", BSG)

Zu den 30 Mitgliedern gehören u.a.:

  • Ernst Eichenseher, UniCredit Group
  • Sabine Masuch, Verband der Privaten Bausparkassen
  • Mark Roach, ver.di-Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
  • Peter-Otto Muelbert, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Bankrecht der Johannes Gutenberg Uni Mainz und Direktor des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens (Träger: Wissenschaftsförderung der Sparkassen-Finanzgruppe e.V.)

(Stand: Juni 2017)

Die 3 Technischen Arbeitsgruppen der Interessenvertreter betreffen

  • Capital and Risk Analysis
  • Recovery, Resolution and Systemic Issues
  • Consumer Issues and Financial Innovation

Gemeinsamer Ausschuss ("Joint Committee")

Zur Koordinierung ihrer Verwaltungspraxis gibt es einen Gemeinsamen Ausschuss ("Joint Committee") der drei europäischen Aufsichtsbehörden Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit Unterausschüssen ("Sub-Groups") sowie entsprechenden Arbeitsgruppen von Experten ("Consultative Expert Groups","CEGs")[2][3]

Weiterführende Informationen

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Einzelnachweise

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