Lobbyregister Großbritannien: Unterschied zwischen den Versionen

Register of Consultant Lobbyists
Abkürzung
Verabschiedet am
Mit Stimmen von
In Kraft getreten 25. März 2015
Gesetzestext im Netz Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014

Das britische Lobbyregister in Großbritannien „Register of Consultant Lobbyists“ wurde , trat am 25. März 2015 eingeführtin Kraft. Als gesetzliche Grundlage dient der Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014. Registerführende Behörde ist , der im ersten Absatz ein Lobbyregister vorsieht. Das Gesetz sieht zudem das „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“ vor, das mit der Verwaltung des Registers beauftragt ist. Die zuständige Behörde wird durch eine/n offiziellen „Registrar/in“ geleitet und dieses Amt wird zunächst von Alison J. White ausgeübt.

Entstehung des UK Lobbyregisters[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach einer Vielzahl von Skandalen, die sich in der britischen Politik ereignet hatten, machte Premierminister David Cameron den Kampf gegen intransparente Einflussnahme auf die Politik, zu einem seiner Wahlkampfthemen. Mit der Begründung, Lobbyismus sei “the next big scandal waiting to happen”, kündigte er an, sowohl gegen die den Wechsel von Politikern in Lobbyjobs und gegen intransparente Lobbyarbeit vorzugehen. Dieses Vorhaben wurde die Wirtschaft als auch gegen die intransparente Einflussnahme von Lobbyisten vorzugehen, so dass dieses Vorhaben nach der Wahl im Koalitionsvertrag vermerkt wurde.[1]

Der Wechsel aus der Politik in die Wirtschaft wurde durch eine Verlängerung der verlängerte Karenzzeit, von 12 Monaten auf 24 Monate erschwert. Am zwei Jahre, erschwert und am 25. März 2015 wurde trat ein Lobbyregister eingeführtin Kraft, das letztlich aber nur einen geringen Teil der Lobbyisten erfasstLobbyarbeit regulieren kann. [2]

Grundlage für das „Register of Consultant Lobbyists“ ist der "Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014". Dieses Gesetz sieht im 1. Abschnitt ein Register für Lobbyisten vor, die für Lobbyagenturen tätig sind.

Funktionsweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Registrierungspflicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Adressat der Regelung sind grundsätzlich nur Lobbyisten die im Auftrag Dritter professionell tätig sind, d. h. Lobbyagenturen, Lobbykanzleien oder selbstständige Lobbyisten ("Consultant Lobbyists"). Von Unternehmen oder NGOs angestellte Lobbyisten ("In-house Lobbyists") werden grundsätzlich nicht erfasst.

Registrierungspflichtig sind alle „Consultant Lobbyists“, Unter die Registrierungspflicht des „Register of Consultant Lobbyists“ fallen alle „Consultant Lobbyists“ die direkten mündlichen, schriftlichen oder elektronischen Kontakt zu einem Vertreter der Regierung gehabt haben oder haben werden. Als Vertreter der Regierung werden folgende Personen definiert:

  • Minister einschl. Premierminister
  • Staatssekretäre (Permanent Secretaries)
  • - Cabinet Secretary

    - Chief Executive of Her Majesty’s Revenue and Customs

    - Chief Medical Officer- Director of Public Prosecutions

    - First Parliamentary Counsel

    - Government Chief Scientific Adviser

    - Head of the Civil Service

    - Prime Minister’s Adviser for Europe and Global Issues

    Lobbyarbeit gegenüber dem Parlament wird damit grundsätzlich nicht erfasst. Ein weiteres Kriterium dafür, dass ein Akteur als registrierter und zahlungspflichtiger Lobbyist gilt, ist eine Registrierung durch den „Value Added Tax Act 1994“ [3]

    Ausnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Ausdrücklich ausgenommen von der Registrierungspflicht sind u.a:

    - Personen und Organisationen, die nicht unter die Registrierungspflicht des „Value Added Tax Act 1994“ fallen,

    - Regierungsbeamte oder Personen

    ,

    die im Auftrag einer ausländischen Regierung arbeiten,

    - Internationale Organisationen, die unter die Definition des International Organisations Act 1968 fallen,

    - „In-house“-Lobbyisten, die Lobbyarbeit im Interesse der

    eigenen

    eigene Arbeitgeber betreiben

    ,

    - Gemeinnützige Organisationen.[4]

    Registrierungspflichtige Registrierungspflichtig Angaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Informationen, die Lobbyisten oder Lobbyagenturen im Lobbyregister angeben müssen:

    - Name, Registrierungsnummer, Adresse des Büros,

    - Namen der Vorgesetzten und Direktoren sowie aller Sekretäre und faktischen Geschäftsführer,

    - im Falle von Personengesellschaften

    die

    (gilt auch für Limited Liability Partnership, vergleichbar mit der Kommanditgesellschaft ohne Vollhafter nach deutschem Recht), Namen und Adressen der beteiligten Gesellschafter,

    - im Falle von registrierten Einzelpersonen; Name, Adresse der Geschäftstätigkeiten bzw. Privatadresse,

    - alle Angaben zu Personen, die nicht unter die vorher genannten Punkte fallen, aber dennoch an der Lobbyarbeit beteiligt sind,

    Angabe des Verhaltenskodex, zu dem sich der Akteur bekennt bzw.

    - eine Äußerung dazu, ob

    die Verpflichtung auf

    ein Vorhaben besteht, einen Verhaltenskodex

    angestrebt wird

    einzuwilligen,

    - und eine Offenlegung aller

    Entgelte für Lobbyarbeit der vergangenen drei Monate, mit Namen der Geldgeber.

    Bezahlungen, die in den letzten drei Monaten vor der Registrierung erhalten wurden, um Lobbyarbeit zu betreiben (mit Name der Geldgeber). Diese registrierungspflichtigen Angaben müssen dabei schriftlich eingereicht werden.[5]

    Verhaltenskodex[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Sollte sich das registrierte Unternehmen bereits einem einen Verhaltenskodex verpflichtenunterzeichnet haben, so muss dieser bei der Registrierung angegeben werden. Falls Für den Fall das bereits mehrere Verhaltenskodizes unterzeichnet wurden, muss nur ein Kodex angegeben werden . Falls und es kann beim einreichen der Angaben entschieden werden, welcher der Kodexe angegeben werden soll. Für den Fall, dass noch kein Verhaltenskodex angenommen unterschrieben wurde, wird dies bei der Registrierung entsprechend eingetragen.[56]

    Kosten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Die Kosten für das Register sollen nicht durch die von den öffentliche Gelder getragen werde sonder durch die registrierten Lobbyisten erhobenen via Gebühren gedeckt werden. Die Registerbehörde Der „Registrar“ hat zudem die Möglichkeit, die Bearbeitung der registrierten Daten in Rechnung zu stellen, so dass keine zusätzlichen Kosten für den öffentlichen Haushalt entstehen. Folgene Kosten entstehen für Registrierungspflichtige:

    A, Bearbeitungsgebühr zur Anmeldung

    B, Bearbeitungsgebühr zur Informationsrückgabe

    C, Verwaltungsgebühr[67]

    Den offiziellen Angaben des „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“ zufolge nach, belaufen sich die pauschalen Anmeldekosten für eine Registrierung auf £750 und laufende Quartalskosten von £12.50.[78]

    Einem Bericht von Public Affairs News Publicaffairsnews zufolge, belaufen sich die Gesamtkosten für das britische Lobbyregister für die ersten beiden Jahre auf voraussichtlich £616,000. Die Kosten setzen sich dabei aus den Kosten zusammen, die für den Aufbau (£296,000) des Lobbyregisters notwendig waren und den Kosten, die voraussichtlich im ersten Geschäftsjahr (£320,000) entstehen werden. Die Einnahmen aus den Gebühren sollen sich dabei im ersten Geschäftsjahr auf £150,000 belaufen. Längerfristig sollen die Einnahmen durch Gebühren, die Gesamtkosten des Lobbyregisters abdecken. Mit in Kraft treten des Lobbyregisters wurden jedoch nur 20 Registrierungen erwartet, die mit den gezahlten Gebühren zu Finanzierung beitragen sollen.[89]

    Sanktionsmöglichkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Abschnitt 14 bis 20 des „Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014“ sind die Sanktionsmöglichkeiten, die mit dem Register verbunden sind definiert. Die Sanktionsregelungen im Gesetz (Abschnitt 14 bis 20) sehen Das Gesetz sieht dabei vor, dass der Registrar bei Verstoß gegen die Vorschriften zivilrechtliche Strafverfahren einleiten kann„Registrar“ die Möglichkeit hat, zivilrechtliche Strafverfahren einzuleiten, sollte gegen die im Gesetzt formulierten Definitionen verstoßen werden. Der „Registrar“ spricht dabei zunächst eine Ermahnung aus, auf die Betroffene reagieren können. Die in einer solchen Ermahnungen ausgesprochenen Zivilstrafen dürfen dabei nicht den Grenzbetrag von £7,500 überschreiten.[910]

    Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Nur Lobbyagenturen sind registrierungspflichtigRegistrierungspflichtig[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Das britische Lobbyregister erfasst nur einen sehr geringen Teil der aktiven Lobbyisten, die tatsächlich Lobbyarbeit betreiben, da sich die Registrierungspflicht ausschließlich auf Angestellte oder Eigentümer Lobbyisten von Lobbyagenturen beschränkt. Sogenannte „In-house“ Lobbyisten , die für die Interessen ihres Arbeitgebers arbeiten (d. h. angestellte Konzern-Lobbyisten) müssen sich sind von dem Register ausgenommen. Lobbyisten, die also beispielsweise bei Großunternehmen aus der Tabakindustrie angestellt sind, müssen sich auch weiterhin nicht registrieren. Verbände, NGOs oder Think Tanks sind ebenfalls ausgenommen.

    Anhand der Lobbytreffen von Ministern lässt sich erkennen, wie Wie gering der Anteil registrierungspflichtiger der nun registrierungspflichtigen Lobbyisten ist, lässt sich an Hand der bereits registrierungspflichtigen Treffen mit den Ministern erkennen. Einer offiziellen Stellungnahme des Parlaments zufolge Stellungsnahme des Parlamentes nach, belaufen sich die Lobbykontakte zwischen Ministern und Consultant Lobbyists den „agency Lobbyists“ auf gerade einmal 1 Prozent der ministeriellen Lobbytreffen[10gesamten Treffen, die Minister mit Lobbyisten hatten.[11] Die Nichtregierungsorganisation „Unlock Democracy“ schätzte auf dieser Basisberuft sich ebenfalls auf die registrierten Angaben der Minister und kommt zu dem Schluss, dass etwas 75 Prozent der aktiven gesamten Lobbyisten „In-house“ Lobbyisten sind , die unregistriert ihrer Tätigkeit nachgehen dürfen.[11]

    Eng beschränktes Anwendungsgebiet

    und somit auch weiterhin unregistriert Lobbyarbeit betreiben können.[12]

    Nur der direkte Kontakt zu „government representatives“ ist registrierungspflichtig[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Nur eine direkte schriftlich, mündliche oder elektronische Kommunikation mit den „government representatives“[1213], verpflichtet zu einer Registrierung. Alle Kontakte zu Spitzenbeamten mittleren Beamten oder zu Abgeordneten und all denen, die nicht der Definition entsprechen, sind somit nicht registrierungspflichtig und bleiben weiterhin intransparent.[1314]

    Minimum an Angaben sind wenig aussagekräftig[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Das Lobbyregister verpflichtet zwar zu umfangreichen Angaben bei den Kontaktdaten, jedoch muss nicht angegeben werden, zu welchen Themen oder Gesetzesvorhaben Lobbyarbeit betrieben wird und inwiefern beispielsweise Gesetzte beeinflusst werden, muss jedoch nicht angegeben werden. Es lässt sich also lediglich nachvollziehen, welcher registrierte Akteur mit welchem „government representative“ in Kontakt getreten ist - aber nicht, um welches Thema es dabei gingund nicht zu welchem Thema die Kontaktaufnahme stattfand.


    Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

    https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/ https://twitter.com/lobbycontrol https://www.facebook.com/lobbycontrol https://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    1. Koalitionsvertrag PDF-Datei, S.20f, abgerufen am 23.03.15.
    2. The rules on MPs' outside earnings Website telegraph.co.uk, abgerufen am 23.03.15.
    3. Office of the Registrarof Consultant Lobbyists PDF-Datei, S. 8, abgerufen am 23.03.15.
    4. Office of the Registrarof Consultant Lobbyists PDF-Datei, S. 11, abgerufen am 23.03.15.
    5. Office of the Registrarof Consultant Lobbyists PDF-Datei, S. 5, abgerufen am 23.03.15.
    6. Office of the Registrarof Consultant Lobbyists PDF-Datei, S. 6, abgerufen am 23.03.15.
    7. THE STATUTORY REGISTER OF LOBBYISTS: DRAFT REGULATIONS GOVERNMENT RESPONSE PDF-Datei, S. 2, abgerufen am 23.03.15.
    8. Statement from the Registrar PDF-Datei, abgerufen am 23.03.15.
    9. Lobbying tsar wants £150k from industry Website publicaffairsnews.com, abgerufen am 23.03.15.
    10. Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014 PDF-Datei, S. 8f., abgerufen am 23.03.15.
    11. Plans for statutory register of lobbyists should be scrapped Website parliament.uk, abgerufen am 23.03.15.
    12. Briefing on Part 1 of the Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Bill: Introducing a Statutory Register of Lobbyists DOC-Datei, abgerufen am 23.03.15.
    13. Office of the Registrarof Consultant Lobbyists PDF-Datei, S. 8, abgerufen am 23.03.15.
    14. Lobbying rules a 'dog's breakfast' says MP Graham Allen Website bbc.com, abgerufen am 23.03.15.
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            Das britische Lobbyregister in Großbritannien „Register of Consultant Lobbyists“ wurde, trat am 25. März 2015 eingeführtin Kraft. Als gesetzliche Grundlage dient der [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/contents/enacted Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014]. Registerführende Behörde ist , der im ersten Absatz ein Lobbyregister vorsieht. 
                
                Das Gesetz sieht zudem das [https://www.gov.uk/government/organisations/office-of-the-registrar-of-consultant-lobbyists „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“]. 
                
     vor, das mit der Verwaltung des Registers beauftragt ist. Die zuständige Behörde wird durch eine/n offiziellen „Registrar/in“ geleitet und dieses Amt wird zunächst von Alison J. White ausgeübt. 
                
    ==Entstehung des UK Lobbyregisters==
            
            Nach einer Vielzahl von Skandalen , die sich in der britischen Politik ereignet hatten, machte Premierminister David Cameron den Kampf gegen intransparente Einflussnahme auf die Politik, zu einem seiner Wahlkampfthemen. Mit der Begründung, Lobbyismus sei [http://www.telegraph.co.uk/news/investigations/11428392/Timeline-Westminsters-history-of-hubris.html “the next big scandal waiting to happen”], kündigte er an, sowohl gegen dieden Wechsel von Politikern in Lobbyjobs und gegen intransparente Lobbyarbeit vorzugehen. Dieses Vorhaben wurde die Wirtschaft als auch gegen die intransparente Einflussnahme von Lobbyisten vorzugehen, so dass dieses Vorhaben nach der Wahl im Koalitionsvertrag vermerkt wurde.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/78977/coalition_programme_for_government.pdf Koalitionsvertrag] PDF-Datei, S.20f, abgerufen am 23.03.15.</ref>
            
    
            Der Wechsel aus der Politik in die Wirtschaft wurde durch eine Verlängerung der verlängerte Karenzzeit, von 12 Monaten auf 24 Monatezwei Jahre, erschwert. Am  und am 25. März 2015 wurdetrat ein Lobbyregister eingeführtin Kraft, das letztlich aber nur einen geringen Teil der Lobbyisten erfasstLobbyarbeit regulieren kann. <ref>[http://www.telegraph.co.uk/news/investigations/11428079/The-rules-on-MPs-outside-earnings.html The rules on MPs' outside earnings] Website telegraph.co.uk, abgerufen am 23.03.15.</ref>
            
    
            Grundlage für das „Register of Consultant Lobbyists“ ist der "Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014". Dieses Gesetz sieht im 1. Abschnitt ein Register für Lobbyisten vor, die für Lobbyagenturen tätig sind. 
            
    
            ==Funktionsweise==
            
            ===Registrierungspflicht===
            Adressat der Regelung sind grundsätzlich nur Lobbyisten die im Auftrag Dritter professionell tätig sind, d. h. Lobbyagenturen, Lobbykanzleien oder selbstständige Lobbyisten ("Consultant Lobbyists"). Von Unternehmen oder NGOs angestellte Lobbyisten ("In-house Lobbyists") werden grundsätzlich nicht erfasst.  
                
    
                Registrierungspflichtig sind alle „Consultant Lobbyists“,Unter die Registrierungspflicht des „Register of Consultant Lobbyists“ fallen alle „Consultant Lobbyists“ die direkten mündlichen, schriftlichen oder elektronischen Kontakt zu einem Vertreter der Regierung gehabt haben oder haben werden. Als Vertreter der Regierung werden folgende Personen definiert: 
            
    * Minister einschl. Premierminister 
                
                * Staatssekretäre (Permanent Secretaries) 
                
                * Cabinet Secretary 
                
                * - Cabinet Secretary 
                
    
                - Chief Executive of Her Majesty’s Revenue and Customs
            * 
                
                - Chief Medical Officer- Director of Public Prosecutions 
            * 
                
                - First Parliamentary Counsel 
            * 
                
                - Government Chief Scientific Adviser 
            * 
                
                - Head of the Civil Service 
            * 
                
                - Prime Minister’s Adviser for Europe and Global Issues
            
    Lobbyarbeit gegenüber dem Parlament wird damit grundsätzlich nicht erfasst. Ein weiteres Kriterium dafür, dass ein Akteur als registrierter und zahlungspflichtiger Lobbyist gilt, ist eine Registrierung durch den [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1994/23/contents „Value Added Tax Act 1994“] 
            <ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 8, abgerufen am 23.03.15.</ref>
            
    
            ===Ausnahmen===
            
            Ausdrücklich ausgenommen von der Registrierungspflicht sind u.a: 
            
    *- Personen und Organisationen, die nicht unter die Registrierungspflicht des [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1994/23/contents „Value Added Tax Act 1994“] fallen,
            * 
                
                - Regierungsbeamte oder Personen, die im Auftrag einer ausländischen Regierung arbeiten,
            * 
                
                - Internationale Organisationen, die unter die Definition des International Organisations Act 1968 fallen,
            * 
                
                - „In-house“-Lobbyisten, die Lobbyarbeit im Interesse der eigeneneigene Arbeitgeber betreiben,
                
                * 
                
    
                - Gemeinnützige Organisationen.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 11, abgerufen am 23.03.15.</ref>
            
    
            ===RegistrierungspflichtigeRegistrierungspflichtig Angaben===
            
            Informationen, die Lobbyisten oder Lobbyagenturen im Lobbyregister angeben müssen:
            
    *- Name, Registrierungsnummer, Adresse des Büros,
            * 
                
                - Namen der Vorgesetzten und Direktoren sowie aller Sekretäre und faktischen Geschäftsführer,
            * 
                
                - im Falle von Personengesellschaften die (gilt auch für Limited Liability Partnership, vergleichbar mit der Kommanditgesellschaft ohne Vollhafter nach deutschem Recht), Namen und Adressen der beteiligten Gesellschafter,
            * 
                
                - im Falle von registrierten Einzelpersonen; Name, Adresse der Geschäftstätigkeiten bzw. Privatadresse,
            * 
                
                - alle Angaben zu Personen, die nicht unter die vorher genannten Punkte fallen, aber dennoch an der Lobbyarbeit beteiligt sind,
            * Angabe des Verhaltenskodex, zu dem sich der Akteur bekennt bzw. 
                
                - eine Äußerung dazu, ob die Verpflichtung auf einen Verhaltenskodex angestrebt wird,
                
                * ein Vorhaben besteht, einen Verhaltenskodex einzuwilligen,
                
    
                - und eine Offenlegung aller Entgelte für Lobbyarbeit der vergangenen drei Monate, mit Namen der Geldgeber.
                
    
                ===Verhaltenskodex===
                
                Sollte sich Bezahlungen, die in den letzten drei Monaten vor der Registrierung erhalten wurden, um Lobbyarbeit zu betreiben (mit Name der Geldgeber). 
                
                Diese registrierungspflichtigen Angaben müssen dabei schriftlich eingereicht werden.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 5, abgerufen am 23.03.15.</ref>
                
    
                ===Verhaltenskodex===
                
                Sollte das registrierte Unternehmen bereits einemeinen Verhaltenskodex verpflichtenunterzeichnet haben, so muss dieser bei der Registrierung angegeben werden. Falls Für den Fall das bereits mehrere Verhaltenskodizes unterzeichnet wurden, muss nur ein Kodex angegeben werden. Falls noch kein Verhaltenskodex angenommen und es kann beim einreichen der Angaben entschieden werden, welcher der Kodexe angegeben werden soll.   
                
                Für den Fall, dass noch kein Verhaltenskodex unterschrieben wurde, wird dies bei der Registrierung entsprechend eingetragen.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 6, abgerufen am 23.03.15.</ref>  
            
    
            ===Kosten===
            
            Die Kosten für das Register sollen nicht durch die von den registrierten Lobbyisten erhobenen Gebühren gedeckt werden. Die Registerbehördeöffentliche Gelder getragen werde sonder durch die registrierten Lobbyisten via Gebühren. Der „Registrar“ hat zudem die Möglichkeit, die Bearbeitung der registrierten Daten in Rechnung zu stellen, so dass keine zusätzlichen Kosten für den öffentlichen Haushalt entstehen. Folgene Kosten entstehen für Registrierungspflichtige: 
            
    
            A, Bearbeitungsgebühr zur Anmeldung 
            
    
            B, Bearbeitungsgebühr zur Informationsrückgabe
            
    
            C, Verwaltungsgebühr<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/407518/150224_Government_response_to_Consultation.pdf THE STATUTORY REGISTER OF LOBBYISTS: DRAFT REGULATIONS GOVERNMENT RESPONSE] PDF-Datei, S. 2, abgerufen am 23.03.15.</ref> 
            
    Den offiziellen Angaben des „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“ zufolgenach, belaufen sich die pauschalen Anmeldekosten für eine Registrierung auf £750 und laufende Quartalskosten von £12.50.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/408033/Statement_from_the_Registrar_25-feb-15.pdf Statement from the Registrar] PDF-Datei, abgerufen am 23.03.15.</ref>
            
    
            Einem Bericht von Public Affairs News zufolgePublicaffairsnews zufolge, belaufen sich die Gesamtkosten für das britische Lobbyregister für die ersten beiden Jahre auf voraussichtlich £616,000. Die Kosten setzen sich dabei aus den Kosten zusammen, die für den Aufbau (£296,000) des Lobbyregisters notwendig waren und den Kosten, die voraussichtlich im ersten Geschäftsjahr (£320,000) entstehen werden. 
            
            Die Einnahmen aus den Gebühren sollen sich dabei im ersten Geschäftsjahr auf £150,000 belaufen. Längerfristig sollen die Einnahmen durch Gebühren, die Gesamtkosten des Lobbyregisters abdecken. 
            
            Mit in Kraft treten des Lobbyregisters wurden jedoch nur 20 Registrierungen erwartet, die mit den gezahlten Gebühren zu Finanzierung beitragen sollen.<ref>[https://www.publicaffairsnews.com/articles/news/lobbying-tsar-wants-%C2%A3150k-industry Lobbying tsar wants £150k from industry] Website publicaffairsnews.com, abgerufen am 23.03.15.</ref> 
            
    
            ===Sanktionsmöglichkeiten===
            
            In Abschnitt 14 bis 20 des „Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014“ sind die Sanktionsmöglichkeiten, die mit dem Register verbunden sind definiert. Die Sanktionsregelungen im Gesetz (Abschnitt 14 bis 20) sehen vor, dass der Registrar bei Verstoß gegen die Vorschriften zivilrechtliche Strafverfahren einleiten kannDas Gesetz sieht dabei vor, dass der „Registrar“ die Möglichkeit hat, zivilrechtliche Strafverfahren einzuleiten, sollte gegen die im Gesetzt formulierten Definitionen verstoßen werden. Der „Registrar“ spricht dabei zunächst eine Ermahnung aus, auf die Betroffene reagieren können. 
                Die in einer solchen Ermahnungen ausgesprochenen Zivilstrafen dürfen dabei nicht den Grenzbetrag von £7,500 überschreiten.<ref>[http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/pdfs/ukpga_20140004_en.pdf Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014] PDF-Datei, S. 8f., abgerufen am 23.03.15.</ref>
            
    
            ==Kritik== 
            
    
            ===Nur Lobbyagenturen sind registrierungspflichtigRegistrierungspflichtig===
            
    
            Das britische Lobbyregister erfasst nur einen sehr geringen Teil der aktiven Lobbyisten, die tatsächlich Lobbyarbeit betreiben, da sich die Registrierungspflicht ausschließlich auf Angestellte oder Eigentümer Lobbyisten von Lobbyagenturen beschränkt. Lobbyisten, die für die Interessen ihres Arbeitgebers arbeiten (d. h. angestellte Konzern-Lobbyisten) müssen sich Sogenannte „In-house“ Lobbyisten sind von dem Register ausgenommen. Lobbyisten, die also beispielsweise bei Großunternehmen aus der Tabakindustrie angestellt sind, müssen sich auch weiterhin nicht registrieren. Verbände, NGOs oder Think Tanks sind ebenfalls ausgenommen.
            
    Anhand Wie gering der Lobbytreffen von Ministern lässt sich erkennen, wie gering der Anteil registrierungspflichtiger Lobbyisten ist. Einer offiziellen Stellungnahme des Parlaments zufolgeAnteil der nun registrierungspflichtigen Lobbyisten ist, lässt sich an Hand der bereits registrierungspflichtigen Treffen mit den Ministern erkennen. 
                
                Einer offiziellen Stellungsnahme des Parlamentes nach, belaufen sich die Lobbykontakte zwischen Ministern und Consultant Lobbyists den „agency Lobbyists“ auf gerade einmal 1 Prozent der ministeriellen Lobbytreffengesamten Treffen, die Minister mit Lobbyisten hatten.<ref>[http://www.parliament.uk/business/committees/committees-a-z/commons-select/political-and-constitutional-reform-committee/news/lobbying-report-chairs-comments/ Plans for statutory register of lobbyists should be scrapped] Website parliament.uk, abgerufen am 23.03.15.</ref>
            
            Die Nichtregierungsorganisation „Unlock Democracy“ schätzte auf dieser Basisberuft sich ebenfalls auf die registrierten Angaben der Minister und kommt zu dem Schluss, dass etwas 75 Prozent der aktivengesamten Lobbyisten „In-house“ Lobbyisten sind, die unregistriert ihrer Tätigkeit nachgehen dürfen und somit auch weiterhin unregistriert Lobbyarbeit betreiben können.<ref>[http://unlockdemocracy.org.uk/page/-/publications/131003Lords_Lobbying_briefing_FINAL.doc Briefing on Part 1 of the Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Bill: Introducing a Statutory Register of Lobbyists] DOC-Datei, abgerufen am 23.03.15.</ref> 
            
    
            ===Eng beschränktes Anwendungsgebiet=== 
                
    
                Nur eine direkte Nur der direkte Kontakt zu „government representatives“ ist registrierungspflichtig=== 
                
    
                Nur eine direkte schriftlich, mündliche oder elektronische Kommunikation mit den „government representatives“<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 8, abgerufen am 23.03.15.</ref>, verpflichtet zu einer Registrierung. Alle Kontakte zu Spitzenbeamten mittleren Beamten oder zu Abgeordneten und all denen, die nicht der Definition entsprechen, sind somit nicht registrierungspflichtig und bleiben weiterhin intransparent.<ref>[http://www.bbc.com/news/uk-politics-31117227 Lobbying rules a 'dog's breakfast' says MP Graham Allen] Website bbc.com, abgerufen am 23.03.15.</ref> 
            
    
            ===Angaben sind wenig aussagekräftigMinimum an Angaben===  
            
    
            Das Lobbyregister verpflichtet zwar zu umfangreichen Angaben bei den Kontaktdaten, jedoch muss nicht angegeben werden, zu welchen Themen oder Gesetzesvorhaben Lobbyarbeit betrieben wirdzu welchen Themen Lobbyarbeit betrieben wird und inwiefern beispielsweise Gesetzte beeinflusst werden, muss jedoch nicht angegeben werden. Es lässt sich also lediglich nachvollziehen, welcher registrierte Akteur mit welchem „government representative“ in Kontakt getreten ist - aber und nicht, um welches zu welchem Thema es dabei ging.  
                
                ==Weiterführende Informationen==
                
    
                *die Kontaktaufnahme stattfand. 
                
    
                == Weiterführende Informationen ==
                
                * [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/contents/enacted Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014]
            
            * [https://www.gov.uk/government/organisations/office-of-the-registrar-of-consultant-lobbyists „Office of the RegistrarRegristrar of Consultant Lobbyists“]
            
    
            {{spendenbanner}}
            
    
            == Einzelnachweise==
                <references /> ==
                <references/>
            
    
            [[Kategorie:Gesetz]]
                [[Kategorie:Lobbyregister]]
                [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
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    | Gesetzestext im Netz = [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/contents/enacted Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014]
     
    | Gesetzestext im Netz = [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/contents/enacted Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014]
     
    }}
     
    }}
    Das Lobbyregister in Großbritannien „Register of Consultant Lobbyists“, trat am 25. März 2015 in Kraft. Als gesetzliche Grundlage dient der [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/contents/enacted Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014], der im ersten Absatz ein Lobbyregister vorsieht.  
    +
    Das britische „Register of Consultant Lobbyists“ wurde am 25. März 2015 eingeführt. Als gesetzliche Grundlage dient der [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/contents/enacted Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014]. Registerführende Behörde ist das [https://www.gov.uk/government/organisations/office-of-the-registrar-of-consultant-lobbyists „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“].  
    Das Gesetz sieht zudem das [https://www.gov.uk/government/organisations/office-of-the-registrar-of-consultant-lobbyists „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“] vor, das mit der Verwaltung des Registers beauftragt ist. Die zuständige Behörde wird durch eine/n offiziellen „Registrar/in“ geleitet und dieses Amt wird zunächst von Alison J. White ausgeübt.  
     
       
     
    ==Entstehung des UK Lobbyregisters==
     
    ==Entstehung des UK Lobbyregisters==
    Nach einer Vielzahl von Skandalen, die sich in der britischen Politik ereignet hatten, machte Premierminister David Cameron den Kampf gegen intransparente Einflussnahme auf die Politik, zu einem seiner Wahlkampfthemen. Mit der Begründung, [http://www.telegraph.co.uk/news/investigations/11428392/Timeline-Westminsters-history-of-hubris.html “the next big scandal waiting to happen”], kündigte er an, sowohl gegen den Wechsel von Politikern in die Wirtschaft als auch gegen die intransparente Einflussnahme von Lobbyisten vorzugehen, so dass dieses Vorhaben nach der Wahl im Koalitionsvertrag vermerkt wurde.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/78977/coalition_programme_for_government.pdf Koalitionsvertrag] PDF-Datei, S.20f, abgerufen am 23.03.15.</ref>
    +
    Nach einer Vielzahl von Skandalen in der britischen Politik machte Premierminister David Cameron den Kampf gegen intransparente Einflussnahme zu einem seiner Wahlkampfthemen. Mit der Begründung, Lobbyismus sei [http://www.telegraph.co.uk/news/investigations/11428392/Timeline-Westminsters-history-of-hubris.html “the next big scandal waiting to happen”], kündigte er an, gegen die Wechsel von Politikern in Lobbyjobs und gegen intransparente Lobbyarbeit vorzugehen. Dieses Vorhaben wurde nach der Wahl im Koalitionsvertrag vermerkt.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/78977/coalition_programme_for_government.pdf Koalitionsvertrag] PDF-Datei, S.20f, abgerufen am 23.03.15.</ref>
     
       
     
       
    Der Wechsel aus der Politik in die Wirtschaft wurde durch eine verlängerte Karenzzeit, von 12 Monaten auf zwei Jahre, erschwert und am 25. März 2015 trat ein Lobbyregister in Kraft, das letztlich aber nur einen geringen Teil der Lobbyarbeit regulieren kann. <ref>[http://www.telegraph.co.uk/news/investigations/11428079/The-rules-on-MPs-outside-earnings.html The rules on MPs' outside earnings] Website telegraph.co.uk, abgerufen am 23.03.15.</ref>
    +
    Der Wechsel aus der Politik in die Wirtschaft wurde durch eine Verlängerung der Karenzzeit von 12 auf 24 Monate erschwert. Am 25. März 2015 wurde ein Lobbyregister eingeführt, das aber nur einen geringen Teil der Lobbyisten erfasst. <ref>[http://www.telegraph.co.uk/news/investigations/11428079/The-rules-on-MPs-outside-earnings.html The rules on MPs' outside earnings] Website telegraph.co.uk, abgerufen am 23.03.15.</ref>
       
     
    Grundlage für das „Register of Consultant Lobbyists“ ist der "Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014". Dieses Gesetz sieht im 1. Abschnitt ein Register für Lobbyisten vor, die für Lobbyagenturen tätig sind.  
     
    Grundlage für das „Register of Consultant Lobbyists“ ist der "Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014". Dieses Gesetz sieht im 1. Abschnitt ein Register für Lobbyisten vor, die für Lobbyagenturen tätig sind.  
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    ==Funktionsweise==
     
    ==Funktionsweise==
     
    ===Registrierungspflicht===
     
    ===Registrierungspflicht===
    Unter die Registrierungspflicht des „Register of Consultant Lobbyists“ fallen alle „Consultant Lobbyists“ die direkten mündlichen, schriftlichen oder elektronischen Kontakt zu einem Vertreter der Regierung gehabt haben oder haben werden. Als Vertreter der Regierung werden folgende Personen definiert:
    +
    Adressat der Regelung sind grundsätzlich nur Lobbyisten die im Auftrag Dritter professionell tätig sind, d. h. Lobbyagenturen, Lobbykanzleien oder selbstständige Lobbyisten ("Consultant Lobbyists"). Von Unternehmen oder NGOs angestellte Lobbyisten ("In-house Lobbyists") werden grundsätzlich nicht erfasst.
       
    - Cabinet Secretary
    +
    Registrierungspflichtig sind alle „Consultant Lobbyists“, die direkten mündlichen, schriftlichen oder elektronischen Kontakt zu einem Vertreter der Regierung gehabt haben oder haben werden. Als Vertreter der Regierung werden folgende Personen definiert:
       
    - Chief Executive of Her Majesty’s Revenue and Customs
    +
    * Minister einschl. Premierminister
      +
    * Staatssekretäre (Permanent Secretaries)
      +
    * Cabinet Secretary
      +
    * Chief Executive of Her Majesty’s Revenue and Customs
      +
    * Chief Medical Officer- Director of Public Prosecutions
      +
    * First Parliamentary Counsel
      +
    * Government Chief Scientific Adviser
      +
    * Head of the Civil Service
      +
    * Prime Minister’s Adviser for Europe and Global Issues
       
    - Chief Medical Officer- Director of Public Prosecutions
    +
    Lobbyarbeit gegenüber dem Parlament wird damit grundsätzlich nicht erfasst. Ein weiteres Kriterium dafür, dass ein Akteur als registrierter und zahlungspflichtiger Lobbyist gilt, ist eine Registrierung durch den [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1994/23/contents „Value Added Tax Act 1994“]  
     
     
    - First Parliamentary Counsel
     
     
     
    - Government Chief Scientific Adviser
     
     
     
    - Head of the Civil Service
     
     
     
    - Prime Minister’s Adviser for Europe and Global Issues
     
     
     
    Ein weiteres Kriterium dafür, dass ein Akteur als registrierter und zahlungspflichtiger Lobbyist gilt, ist eine Registrierung durch den [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1994/23/contents „Value Added Tax Act 1994“]  
     
     
    <ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 8, abgerufen am 23.03.15.</ref>
     
    <ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 8, abgerufen am 23.03.15.</ref>
       
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    Ausdrücklich ausgenommen von der Registrierungspflicht sind u.a:  
     
    Ausdrücklich ausgenommen von der Registrierungspflicht sind u.a:  
       
    - Personen und Organisationen, die nicht unter die Registrierungspflicht des [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1994/23/contents „Value Added Tax Act 1994“] fallen,
    +
    * Personen und Organisationen, die nicht unter die Registrierungspflicht des [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1994/23/contents „Value Added Tax Act 1994“] fallen,
     
    +
    * Regierungsbeamte oder Personen, die im Auftrag einer ausländischen Regierung arbeiten,
    - Regierungsbeamte oder Personen die im Auftrag einer ausländischen Regierung arbeiten,
    +
    * Internationale Organisationen, die unter die Definition des International Organisations Act 1968 fallen,
     
    +
    * „In-house“-Lobbyisten, die Lobbyarbeit im Interesse der eigenen Arbeitgeber betreiben,
    - Internationale Organisationen, die unter die Definition des International Organisations Act 1968 fallen,
    +
    * Gemeinnützige Organisationen.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 11, abgerufen am 23.03.15.</ref>
     
     
    - „In-house“-Lobbyisten, die Lobbyarbeit im Interesse der eigene Arbeitgeber betreiben
     
     
     
    - Gemeinnützige Organisationen.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 11, abgerufen am 23.03.15.</ref>
     
       
    ===Registrierungspflichtig Angaben===
    +
    ===Registrierungspflichtige Angaben===
     
    Informationen, die Lobbyisten oder Lobbyagenturen im Lobbyregister angeben müssen:
     
    Informationen, die Lobbyisten oder Lobbyagenturen im Lobbyregister angeben müssen:
       
    - Name, Registrierungsnummer, Adresse des Büros,
    +
    * Name, Registrierungsnummer, Adresse des Büros,
     
    +
    * Namen der Vorgesetzten und Direktoren sowie aller Sekretäre und faktischen Geschäftsführer,
    - Namen der Vorgesetzten und Direktoren sowie aller Sekretäre und faktischen Geschäftsführer,
    +
    * im Falle von Personengesellschaften die Namen und Adressen der beteiligten Gesellschafter,
     
    +
    * im Falle von registrierten Einzelpersonen; Name, Adresse der Geschäftstätigkeiten bzw. Privatadresse,
    - im Falle von Personengesellschaften (gilt auch für Limited Liability Partnership, vergleichbar mit der Kommanditgesellschaft ohne Vollhafter nach deutschem Recht), Namen und Adressen der beteiligten Gesellschafter,
    +
    * alle Angaben zu Personen, die nicht unter die vorher genannten Punkte fallen, aber dennoch an der Lobbyarbeit beteiligt sind,
     
    +
    * Angabe des Verhaltenskodex, zu dem sich der Akteur bekennt bzw. eine Äußerung dazu, ob die Verpflichtung auf einen Verhaltenskodex angestrebt wird,
    - im Falle von registrierten Einzelpersonen; Name, Adresse der Geschäftstätigkeiten bzw. Privatadresse,
    +
    * und eine Offenlegung aller Entgelte für Lobbyarbeit der vergangenen drei Monate, mit Namen der Geldgeber.
     
     
    - alle Angaben zu Personen, die nicht unter die vorher genannten Punkte fallen, aber dennoch an der Lobbyarbeit beteiligt sind,
     
     
     
    - eine Äußerung dazu, ob ein Vorhaben besteht, einen Verhaltenskodex einzuwilligen,
     
     
     
    - und eine Offenlegung aller Bezahlungen, die in den letzten drei Monaten vor der Registrierung erhalten wurden, um Lobbyarbeit zu betreiben (mit Name der Geldgeber).
     
    Diese registrierungspflichtigen Angaben müssen dabei schriftlich eingereicht werden.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 5, abgerufen am 23.03.15.</ref>
     
       
     
    ===Verhaltenskodex===
     
    ===Verhaltenskodex===
    Sollte das registrierte Unternehmen bereits einen Verhaltenskodex unterzeichnet haben, so muss dieser bei der Registrierung angegeben werden. Für den Fall das bereits mehrere Verhaltenskodizes unterzeichnet wurden, muss nur ein Kodex angegeben werden und es kann beim einreichen der Angaben entschieden werden, welcher der Kodexe angegeben werden soll.  
    +
    Sollte sich das registrierte Unternehmen bereits einem Verhaltenskodex verpflichten, so muss dieser bei der Registrierung angegeben werden. Falls mehrere Verhaltenskodizes unterzeichnet wurden, muss nur ein Kodex angegeben werden. Falls noch kein Verhaltenskodex angenommen wurde, wird dies bei der Registrierung entsprechend eingetragen.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 6, abgerufen am 23.03.15.</ref>   
    Für den Fall, dass noch kein Verhaltenskodex unterschrieben wurde, wird dies bei der Registrierung entsprechend eingetragen.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 6, abgerufen am 23.03.15.</ref>   
     
       
     
    ===Kosten===
     
    ===Kosten===
    Die Kosten für das Register sollen nicht durch öffentliche Gelder getragen werde sonder durch die registrierten Lobbyisten via Gebühren. Der „Registrar“ hat zudem die Möglichkeit, die Bearbeitung der registrierten Daten in Rechnung zu stellen, so dass keine zusätzlichen Kosten für den öffentlichen Haushalt entstehen. Folgene Kosten entstehen für Registrierungspflichtige:  
    +
    Die Kosten für das Register sollen durch die von den registrierten Lobbyisten erhobenen Gebühren gedeckt werden. Die Registerbehörde hat zudem die Möglichkeit, die Bearbeitung der registrierten Daten in Rechnung zu stellen. Folgene Kosten entstehen für Registrierungspflichtige:  
       
     
    A, Bearbeitungsgebühr zur Anmeldung  
     
    A, Bearbeitungsgebühr zur Anmeldung  
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    C, Verwaltungsgebühr<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/407518/150224_Government_response_to_Consultation.pdf THE STATUTORY REGISTER OF LOBBYISTS: DRAFT REGULATIONS GOVERNMENT RESPONSE] PDF-Datei, S. 2, abgerufen am 23.03.15.</ref>  
     
    C, Verwaltungsgebühr<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/407518/150224_Government_response_to_Consultation.pdf THE STATUTORY REGISTER OF LOBBYISTS: DRAFT REGULATIONS GOVERNMENT RESPONSE] PDF-Datei, S. 2, abgerufen am 23.03.15.</ref>  
       
    Den offiziellen Angaben des „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“ nach, belaufen sich die pauschalen Anmeldekosten für eine Registrierung auf £750 und laufende Quartalskosten von £12.50.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/408033/Statement_from_the_Registrar_25-feb-15.pdf Statement from the Registrar] PDF-Datei, abgerufen am 23.03.15.</ref>
    +
    Angaben des „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“ zufolge belaufen sich die pauschalen Anmeldekosten für eine Registrierung auf £750 und laufende Quartalskosten von £12.50.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/408033/Statement_from_the_Registrar_25-feb-15.pdf Statement from the Registrar] PDF-Datei, abgerufen am 23.03.15.</ref>
       
    Einem Bericht von Publicaffairsnews zufolge, belaufen sich die Gesamtkosten für das britische Lobbyregister für die ersten beiden Jahre auf voraussichtlich £616,000. Die Kosten setzen sich dabei aus den Kosten zusammen, die für den Aufbau (£296,000) des Lobbyregisters notwendig waren und den Kosten, die voraussichtlich im ersten Geschäftsjahr (£320,000) entstehen werden.  
    +
    Einem Bericht von Public Affairs News zufolge belaufen sich die Gesamtkosten für das britische Lobbyregister für die ersten beiden Jahre auf voraussichtlich £616,000. Die Kosten setzen sich dabei aus den Kosten zusammen, die für den Aufbau (£296,000) des Lobbyregisters notwendig waren und den Kosten, die voraussichtlich im ersten Geschäftsjahr (£320,000) entstehen werden.  
     
    Die Einnahmen aus den Gebühren sollen sich dabei im ersten Geschäftsjahr auf £150,000 belaufen. Längerfristig sollen die Einnahmen durch Gebühren, die Gesamtkosten des Lobbyregisters abdecken.  
     
    Die Einnahmen aus den Gebühren sollen sich dabei im ersten Geschäftsjahr auf £150,000 belaufen. Längerfristig sollen die Einnahmen durch Gebühren, die Gesamtkosten des Lobbyregisters abdecken.  
     
    Mit in Kraft treten des Lobbyregisters wurden jedoch nur 20 Registrierungen erwartet, die mit den gezahlten Gebühren zu Finanzierung beitragen sollen.<ref>[https://www.publicaffairsnews.com/articles/news/lobbying-tsar-wants-%C2%A3150k-industry Lobbying tsar wants £150k from industry] Website publicaffairsnews.com, abgerufen am 23.03.15.</ref>  
     
    Mit in Kraft treten des Lobbyregisters wurden jedoch nur 20 Registrierungen erwartet, die mit den gezahlten Gebühren zu Finanzierung beitragen sollen.<ref>[https://www.publicaffairsnews.com/articles/news/lobbying-tsar-wants-%C2%A3150k-industry Lobbying tsar wants £150k from industry] Website publicaffairsnews.com, abgerufen am 23.03.15.</ref>  
       
     
    ===Sanktionsmöglichkeiten===
     
    ===Sanktionsmöglichkeiten===
    In Abschnitt 14 bis 20 des „Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014“ sind die Sanktionsmöglichkeiten, die mit dem Register verbunden sind definiert. Das Gesetz sieht dabei vor, dass der „Registrar“ die Möglichkeit hat, zivilrechtliche Strafverfahren einzuleiten, sollte gegen die im Gesetzt formulierten Definitionen verstoßen werden. Der „Registrar“ spricht dabei zunächst eine Ermahnung aus, auf die Betroffene reagieren können.  
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    In Abschnitt 14 bis 20 des „Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014“ sind die Sanktionsmöglichkeiten, die mit dem Register verbunden sind definiert. Die Sanktionsregelungen im Gesetz (Abschnitt 14 bis 20) sehen vor, dass der Registrar bei Verstoß gegen die Vorschriften zivilrechtliche Strafverfahren einleiten kann. Der „Registrar“ spricht dabei zunächst eine Ermahnung aus, auf die Betroffene reagieren können. Die in einer solchen Ermahnungen ausgesprochenen Zivilstrafen dürfen dabei nicht den Grenzbetrag von £7,500 überschreiten.<ref>[http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/pdfs/ukpga_20140004_en.pdf Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014] PDF-Datei, S. 8f., abgerufen am 23.03.15.</ref>
    Die in einer solchen Ermahnungen ausgesprochenen Zivilstrafen dürfen dabei nicht den Grenzbetrag von £7,500 überschreiten.<ref>[http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/pdfs/ukpga_20140004_en.pdf Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014] PDF-Datei, S. 8f., abgerufen am 23.03.15.</ref>
     
       
     
    ==Kritik==  
     
    ==Kritik==  
       
    ===Nur Lobbyagenturen sind Registrierungspflichtig===
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    ===Nur Lobbyagenturen sind registrierungspflichtig===
     
     
    Das britische Lobbyregister erfasst nur einen sehr geringen Teil der Lobbyisten, die tatsächlich Lobbyarbeit betreiben, da sich die Registrierungspflicht ausschließlich auf Lobbyisten von Lobbyagenturen beschränkt. Sogenannte „In-house“ Lobbyisten sind von dem Register ausgenommen. Lobbyisten, die also beispielsweise bei Großunternehmen aus der Tabakindustrie angestellt sind, müssen sich auch weiterhin nicht registrieren. Verbände, NGOs oder Think Tanks sind ebenfalls ausgenommen.
     
       
    Wie gering der Anteil der nun registrierungspflichtigen Lobbyisten ist, lässt sich an Hand der bereits registrierungspflichtigen Treffen mit den Ministern erkennen.  
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    Das britische Lobbyregister erfasst nur einen sehr geringen Teil der aktiven Lobbyisten, da sich die Registrierungspflicht ausschließlich auf Angestellte oder Eigentümer von Lobbyagenturen beschränkt. Lobbyisten, die für die Interessen ihres Arbeitgebers arbeiten (d. h. angestellte Konzern-Lobbyisten) müssen sich nicht registrieren. Verbände, NGOs oder Think Tanks sind ebenfalls ausgenommen.
    Einer offiziellen Stellungsnahme des Parlamentes nach, belaufen sich die Lobbykontakte zwischen Ministern und den „agency Lobbyists“ auf gerade einmal 1 Prozent der gesamten Treffen, die Minister mit Lobbyisten hatten.<ref>[http://www.parliament.uk/business/committees/committees-a-z/commons-select/political-and-constitutional-reform-committee/news/lobbying-report-chairs-comments/ Plans for statutory register of lobbyists should be scrapped] Website parliament.uk, abgerufen am 23.03.15.</ref>
     
    Die Nichtregierungsorganisation „Unlock Democracy“ beruft sich ebenfalls auf die registrierten Angaben der Minister und kommt zu dem Schluss, dass etwas 75 Prozent der gesamten Lobbyisten „In-house“ Lobbyisten sind und somit auch weiterhin unregistriert Lobbyarbeit betreiben können.<ref>[http://unlockdemocracy.org.uk/page/-/publications/131003Lords_Lobbying_briefing_FINAL.doc Briefing on Part 1 of the Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Bill: Introducing a Statutory Register of Lobbyists] DOC-Datei, abgerufen am 23.03.15.</ref>
     
       
    ===Nur der direkte Kontakt zu „government representatives“ ist registrierungspflichtig===
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    Anhand der Lobbytreffen von Ministern lässt sich erkennen, wie gering der Anteil registrierungspflichtiger Lobbyisten ist. Einer offiziellen Stellungnahme des Parlaments zufolge belaufen sich die Lobbykontakte zwischen Ministern und Consultant Lobbyists auf gerade einmal 1 Prozent der ministeriellen Lobbytreffen<ref>[http://www.parliament.uk/business/committees/committees-a-z/commons-select/political-and-constitutional-reform-committee/news/lobbying-report-chairs-comments/ Plans for statutory register of lobbyists should be scrapped] Website parliament.uk, abgerufen am 23.03.15.</ref>
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    Die Nichtregierungsorganisation „Unlock Democracy“ schätzte auf dieser Basis, dass etwas 75 Prozent der aktiven Lobbyisten „In-house“ Lobbyisten sind, die unregistriert ihrer Tätigkeit nachgehen dürfen.<ref>[http://unlockdemocracy.org.uk/page/-/publications/131003Lords_Lobbying_briefing_FINAL.doc Briefing on Part 1 of the Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Bill: Introducing a Statutory Register of Lobbyists] DOC-Datei, abgerufen am 23.03.15.</ref>
       
    Nur eine direkte schriftlich, mündliche oder elektronische Kommunikation mit den „government representatives“<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 8, abgerufen am 23.03.15.</ref>, verpflichtet zu einer Registrierung. Alle Kontakte zu mittleren Beamten oder zu Abgeordneten und all denen, die nicht der Definition entsprechen, sind somit nicht registrierungspflichtig und bleiben weiterhin intransparent.<ref>[http://www.bbc.com/news/uk-politics-31117227 Lobbying rules a 'dog's breakfast' says MP Graham Allen] Website bbc.com, abgerufen am 23.03.15.</ref>
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    ===Eng beschränktes Anwendungsgebiet===
       
    ===Minimum an Angaben=== 
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    Nur eine direkte Kommunikation mit den „government representatives“<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 8, abgerufen am 23.03.15.</ref> verpflichtet zu einer Registrierung. Alle Kontakte zu Spitzenbeamten oder zu Abgeordneten bleiben weiterhin intransparent.<ref>[http://www.bbc.com/news/uk-politics-31117227 Lobbying rules a 'dog's breakfast' says MP Graham Allen] Website bbc.com, abgerufen am 23.03.15.</ref>
       
    Das Lobbyregister verpflichtet zwar zu umfangreichen Angaben bei den Kontaktdaten, zu welchen Themen Lobbyarbeit betrieben wird und inwiefern beispielsweise Gesetzte beeinflusst werden, muss jedoch nicht angegeben werden. Es lässt sich also lediglich nachvollziehen, welcher registrierte Akteur mit welchem „government representative“ in Kontakt getreten ist und nicht zu welchem Thema die Kontaktaufnahme stattfand.
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    ===Angaben sind wenig aussagekräftig=== 
       
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    Das Lobbyregister verpflichtet zwar zu umfangreichen Angaben bei den Kontaktdaten, jedoch muss nicht angegeben werden, zu welchen Themen oder Gesetzesvorhaben Lobbyarbeit betrieben wird. Es lässt sich also lediglich nachvollziehen, welcher registrierte Akteur mit welchem „government representative“ in Kontakt getreten ist - aber nicht, um welches Thema es dabei ging. 
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    ==Weiterführende Informationen==
       
    == Weiterführende Informationen ==
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    *[http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/contents/enacted Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014]
    * [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/contents/enacted Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014]
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    *[https://www.gov.uk/government/organisations/office-of-the-registrar-of-consultant-lobbyists „Office of the Registrar of Consultant Lobbyists“]
    * [https://www.gov.uk/government/organisations/office-of-the-registrar-of-consultant-lobbyists „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“]
     
       
     
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    == Einzelnachweise ==
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    ==Einzelnachweise==
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    <references />
       
    [[Kategorie:Gesetz]][[Kategorie:Lobbyregister]][[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
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    [[Kategorie:Gesetz]]
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    [[Kategorie:Lobbyregister]]
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    [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]

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    Diskussionen