Lobbyregister Großbritannien: Unterschied zwischen den Versionen

K
Register of Consultant Lobbyists
Abkürzung
Verabschiedet am
Mit Stimmen von
In Kraft getreten 25. März 2015
Gesetzestext im Netz Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014

Das britische „Register of Consultant Lobbyists“ wurde am 25. März 2015 eingeführt. Als gesetzliche Grundlage dient der Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014. Registerführende Behörde ist das „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“. Das Register ist im Internet frei zugänglich und durchsuchbar.[1]

Entstehung des UK Lobbyregisters[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach einer Vielzahl von Skandalen in der britischen Politik machte Premierminister David Cameron den Kampf gegen intransparente Einflussnahme zu einem seiner Wahlkampfthemen. Mit der Begründung, Lobbyismus sei “the next big scandal waiting to happen”, kündigte er an, gegen die Wechsel von Politikern in Lobbyjobs und gegen intransparente Lobbyarbeit vorzugehen. Dieses Vorhaben wurde nach der Wahl im Koalitionsvertrag vermerkt.[21]

Der Wechsel aus der Politik in die Wirtschaft wurde durch eine Verlängerung der Karenzzeit von 12 auf 24 Monate erschwert. Am 25. März 2015 wurde ein Lobbyregister eingeführt, das aber nur einen geringen Teil der Lobbyisten erfasst. [32]

Grundlage für das „Register of Consultant Lobbyists“ ist der "Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014". Dieses Gesetz sieht im 1. Abschnitt ein Register für Lobbyisten vor, die für Lobbyagenturen tätig sind.

Funktionsweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Registrierungspflicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Adressat der Regelung sind grundsätzlich nur Lobbyisten die im Auftrag Dritter professionell tätig sind, d. h. Lobbyagenturen, Lobbykanzleien oder selbstständige Lobbyisten ("Consultant Lobbyists"). Von Unternehmen oder NGOs angestellte Lobbyisten ("In-house Lobbyists") werden grundsätzlich nicht erfasst.

Registrierungspflichtig sind alle „Consultant Lobbyists“, die direkten mündlichen, schriftlichen oder elektronischen Kontakt zu einem Vertreter der Regierung gehabt haben oder haben werden. Als Vertreter der Regierung werden folgende Personen definiert:

  • Minister einschl. Premierminister
  • Staatssekretäre (Permanent Secretaries)
  • Cabinet Secretary
  • Chief Executive of Her Majesty’s Revenue and Customs
  • Chief Medical Officer- Director of Public Prosecutions
  • First Parliamentary Counsel
  • Government Chief Scientific Adviser
  • Head of the Civil Service
  • Prime Minister’s Adviser for Europe and Global Issues

Lobbyarbeit gegenüber dem Parlament wird damit grundsätzlich nicht erfasst. Ein weiteres Kriterium dafür, dass ein Akteur als registrierter und zahlungspflichtiger Lobbyist gilt, ist eine Registrierung durch den „Value Added Tax Act 1994“ [43]

Ausnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ausdrücklich ausgenommen von der Registrierungspflicht sind u.a:

  • Personen und Organisationen, die nicht unter die Registrierungspflicht des „Value Added Tax Act 1994“ fallen,
  • Regierungsbeamte oder Personen, die im Auftrag einer ausländischen Regierung arbeiten,
  • Internationale Organisationen, die unter die Definition des International Organisations Act 1968 fallen,
  • „In-house“-Lobbyisten, die Lobbyarbeit im Interesse der eigenen Arbeitgeber betreiben,
  • Gemeinnützige Organisationen.[54]

Registrierungspflichtige Angaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Informationen, die Lobbyisten oder Lobbyagenturen im Lobbyregister angeben müssen:

  • Name, Registrierungsnummer, Adresse des Büros,
  • Namen der Vorgesetzten und Direktoren sowie aller Sekretäre und faktischen Geschäftsführer,
  • im Falle von Personengesellschaften die Namen und Adressen der beteiligten Gesellschafter,
  • im Falle von registrierten Einzelpersonen; Name, Adresse der Geschäftstätigkeiten bzw. Privatadresse,
  • alle Angaben zu Personen, die nicht unter die vorher genannten Punkte fallen, aber dennoch an der Lobbyarbeit beteiligt sind,
  • Angabe des Verhaltenskodex, zu dem sich der Akteur bekennt bzw. eine Äußerung dazu, ob die Verpflichtung auf einen Verhaltenskodex angestrebt wird,
  • und eine Offenlegung aller Entgelte für Lobbyarbeit der vergangenen drei Monate, mit Namen der Geldgeber.

Verhaltenskodex[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sollte sich das registrierte Unternehmen bereits einem Verhaltenskodex verpflichten, so muss dieser bei der Registrierung angegeben werden. Falls mehrere Verhaltenskodizes unterzeichnet wurden, muss nur ein Kodex angegeben werden. Falls noch kein Verhaltenskodex angenommen wurde, wird dies bei der Registrierung entsprechend eingetragen.[65]

Kosten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Kosten für das Register sollen durch die von den registrierten Lobbyisten erhobenen Gebühren gedeckt werden. Die Registerbehörde hat zudem die Möglichkeit, die Bearbeitung der registrierten Daten in Rechnung zu stellen. Folgene Kosten entstehen für Registrierungspflichtige:

A, Bearbeitungsgebühr zur Anmeldung

B, Bearbeitungsgebühr zur Informationsrückgabe

C, Verwaltungsgebühr[76]

Angaben des „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“ zufolge belaufen sich die pauschalen Anmeldekosten für eine Registrierung auf £750 und laufende Quartalskosten von £12.50.[87]

Einem Bericht von Public Affairs News zufolge belaufen sich die Gesamtkosten für das britische Lobbyregister für die ersten beiden Jahre auf voraussichtlich £616,000. Die Kosten setzen sich dabei aus den Kosten zusammen, die für den Aufbau (£296,000) des Lobbyregisters notwendig waren und den Kosten, die voraussichtlich im ersten Geschäftsjahr (£320,000) entstehen werden. Die Einnahmen aus den Gebühren sollen sich dabei im ersten Geschäftsjahr auf £150,000 belaufen. Längerfristig sollen die Einnahmen durch Gebühren, die Gesamtkosten des Lobbyregisters abdecken. Mit in Kraft treten des Lobbyregisters wurden jedoch nur 20 Registrierungen erwartet, die mit den gezahlten Gebühren zu Finanzierung beitragen sollen.[98]

Sanktionsmöglichkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Abschnitt 14 bis 20 des „Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014“ sind die Sanktionsmöglichkeiten, die mit dem Register verbunden sind definiert. Die Sanktionsregelungen im Gesetz (Abschnitt 14 bis 20) sehen vor, dass der Registrar bei Verstoß gegen die Vorschriften zivilrechtliche Strafverfahren einleiten kann. Der „Registrar“ spricht dabei zunächst eine Ermahnung aus, auf die Betroffene reagieren können. Die in einer solchen Ermahnungen ausgesprochenen Zivilstrafen dürfen dabei nicht den Grenzbetrag von £7,500 überschreiten.[109]

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nur Lobbyagenturen sind registrierungspflichtig[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das britische Lobbyregister erfasst nur einen sehr geringen Teil der aktiven Lobbyisten, da sich die Registrierungspflicht ausschließlich auf Angestellte oder Eigentümer von Lobbyagenturen beschränkt. Lobbyisten, die für die Interessen ihres Arbeitgebers arbeiten (d. h. angestellte Konzern-Lobbyisten) müssen sich nicht registrieren. Verbände, NGOs oder Think Tanks sind ebenfalls ausgenommen.

Anhand der Lobbytreffen von Ministern lässt sich erkennen, wie gering der Anteil registrierungspflichtiger Lobbyisten ist. Einer offiziellen Stellungnahme des Parlaments zufolge belaufen sich die Lobbykontakte zwischen Ministern und Consultant Lobbyists auf gerade einmal 1 Prozent der ministeriellen Lobbytreffen[1110] Die Nichtregierungsorganisation „Unlock Democracy“ schätzte auf dieser Basis, dass etwas 75 Prozent der aktiven Lobbyisten „In-house“ Lobbyisten sind, die unregistriert ihrer Tätigkeit nachgehen dürfen.[1211]

Eng beschränktes Anwendungsgebiet[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nur eine direkte Kommunikation mit den „government representatives“[1312] verpflichtet zu einer Registrierung. Alle Kontakte zu Spitzenbeamten oder zu Abgeordneten bleiben weiterhin intransparent.[1413]

Angaben sind wenig aussagekräftig[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Lobbyregister verpflichtet zwar zu umfangreichen Angaben bei den Kontaktdaten, jedoch muss nicht angegeben werden, zu welchen Themen oder Gesetzesvorhaben Lobbyarbeit betrieben wird. Es lässt sich also lediglich nachvollziehen, welcher registrierte Akteur mit welchem „government representative“ in Kontakt getreten ist - aber nicht, um welches Thema es dabei ging.

Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/ https://twitter.com/lobbycontrol https://www.facebook.com/lobbycontrol https://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

{{BoxGesetz
        
        | Name             = Register of Consultant Lobbyists
        
        | In Kraft getreten = 25. März 2015 
        
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        }}
        
        Das britische „Register of Consultant Lobbyists“ wurde am 25. März 2015 eingeführt. Als gesetzliche Grundlage dient der [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/contents/enacted Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014]. Registerführende Behörde ist das [https://www.gov.uk/government/organisations/office-of-the-registrar-of-consultant-lobbyists „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“]. Das Register ist im Internet frei zugänglich und durchsuchbar.<ref>[https://registrarofconsultantlobbyists.org.uk/ Register, Office of the Registrar of Consultant Lobbyists, https://registrarofconsultantlobbyists.org.uk/]</ref>  
            

            
==Entstehung des UK Lobbyregisters==
        
        Nach einer Vielzahl von Skandalen in der britischen Politik machte Premierminister David Cameron den Kampf gegen intransparente Einflussnahme zu einem seiner Wahlkampfthemen. Mit der Begründung, Lobbyismus sei [http://www.telegraph.co.uk/news/investigations/11428392/Timeline-Westminsters-history-of-hubris.html “the next big scandal waiting to happen”], kündigte er an, gegen die Wechsel von Politikern in Lobbyjobs und gegen intransparente Lobbyarbeit vorzugehen. Dieses Vorhaben wurde nach der Wahl im Koalitionsvertrag vermerkt.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/78977/coalition_programme_for_government.pdf Koalitionsvertrag] PDF-Datei, S.20f, abgerufen am 23.03.15.</ref>
        

        Der Wechsel aus der Politik in die Wirtschaft wurde durch eine Verlängerung der Karenzzeit von 12 auf 24 Monate erschwert. Am 25. März 2015 wurde ein Lobbyregister eingeführt, das aber nur einen geringen Teil der Lobbyisten erfasst. <ref>[http://www.telegraph.co.uk/news/investigations/11428079/The-rules-on-MPs-outside-earnings.html The rules on MPs' outside earnings] Website telegraph.co.uk, abgerufen am 23.03.15.</ref>
        

        Grundlage für das „Register of Consultant Lobbyists“ ist der "Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014". Dieses Gesetz sieht im 1. Abschnitt ein Register für Lobbyisten vor, die für Lobbyagenturen tätig sind. 
        

        ==Funktionsweise==
        
        ===Registrierungspflicht===
        
        Adressat der Regelung sind grundsätzlich nur Lobbyisten die im Auftrag Dritter professionell tätig sind, d. h. Lobbyagenturen, Lobbykanzleien oder selbstständige Lobbyisten ("Consultant Lobbyists"). Von Unternehmen oder NGOs angestellte Lobbyisten ("In-house Lobbyists") werden grundsätzlich nicht erfasst.  
        

        Registrierungspflichtig sind alle „Consultant Lobbyists“, die direkten mündlichen, schriftlichen oder elektronischen Kontakt zu einem Vertreter der Regierung gehabt haben oder haben werden. Als Vertreter der Regierung werden folgende Personen definiert: 
        

        * Minister einschl. Premierminister *
            
            * Staatssekretäre (Permanent Secretaries) *
            
            * Cabinet Secretary *
            
            * Chief Executive of Her Majesty’s Revenue and Customs
        
        * Chief Medical Officer- Director of Public Prosecutions *
            
            * First Parliamentary Counsel *
            
            * Government Chief Scientific Adviser *
            
            * Head of the Civil Service *
            
            * Prime Minister’s Adviser for Europe and Global Issues
        

        Lobbyarbeit gegenüber dem Parlament wird damit grundsätzlich nicht erfasst. Ein weiteres Kriterium dafür, dass ein Akteur als registrierter und zahlungspflichtiger Lobbyist gilt, ist eine Registrierung durch den [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1994/23/contents „Value Added Tax Act 1994“] 
        <ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 8, abgerufen am 23.03.15.</ref>
        

        ===Ausnahmen===
        
        Ausdrücklich ausgenommen von der Registrierungspflicht sind u.a: 
        

        * Personen und Organisationen, die nicht unter die Registrierungspflicht des [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1994/23/contents „Value Added Tax Act 1994“] fallen,
        
        * Regierungsbeamte oder Personen, die im Auftrag einer ausländischen Regierung arbeiten,
        
        * Internationale Organisationen, die unter die Definition des International Organisations Act 1968 fallen,
        
        * „In-house“-Lobbyisten, die Lobbyarbeit im Interesse der eigenen Arbeitgeber betreiben,
        
        * Gemeinnützige Organisationen.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 11, abgerufen am 23.03.15.</ref>
        

        ===Registrierungspflichtige Angaben===
        
        Informationen, die Lobbyisten oder Lobbyagenturen im Lobbyregister angeben müssen:
        

        * Name, Registrierungsnummer, Adresse des Büros,
        
        * Namen der Vorgesetzten und Direktoren sowie aller Sekretäre und faktischen Geschäftsführer,
        
        * im Falle von Personengesellschaften die Namen und Adressen der beteiligten Gesellschafter,
        
        * im Falle von registrierten Einzelpersonen; Name, Adresse der Geschäftstätigkeiten bzw. Privatadresse,
        
        * alle Angaben zu Personen, die nicht unter die vorher genannten Punkte fallen, aber dennoch an der Lobbyarbeit beteiligt sind,
        
        * Angabe des Verhaltenskodex, zu dem sich der Akteur bekennt bzw. eine Äußerung dazu, ob die Verpflichtung auf einen Verhaltenskodex angestrebt wird,
        
        * und eine Offenlegung aller Entgelte für Lobbyarbeit der vergangenen drei Monate, mit Namen der Geldgeber.
        

        ===Verhaltenskodex===
        
        Sollte sich das registrierte Unternehmen bereits einem Verhaltenskodex verpflichten, so muss dieser bei der Registrierung angegeben werden. Falls mehrere Verhaltenskodizes unterzeichnet wurden, muss nur ein Kodex angegeben werden. Falls noch kein Verhaltenskodex angenommen wurde, wird dies bei der Registrierung entsprechend eingetragen.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 6, abgerufen am 23.03.15.</ref>  
        

        ===Kosten===
        
        Die Kosten für das Register sollen durch die von den registrierten Lobbyisten erhobenen Gebühren gedeckt werden. Die Registerbehörde hat zudem die Möglichkeit, die Bearbeitung der registrierten Daten in Rechnung zu stellen. Folgene Kosten entstehen für Registrierungspflichtige: 
        

        A, Bearbeitungsgebühr zur Anmeldung 
        

        B, Bearbeitungsgebühr zur Informationsrückgabe
        

        C, Verwaltungsgebühr<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/407518/150224_Government_response_to_Consultation.pdf THE STATUTORY REGISTER OF LOBBYISTS: DRAFT REGULATIONS GOVERNMENT RESPONSE] PDF-Datei, S. 2, abgerufen am 23.03.15.</ref> 
        

        Angaben des „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“ zufolge belaufen sich die pauschalen Anmeldekosten für eine Registrierung auf £750 und laufende Quartalskosten von £12.50.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/408033/Statement_from_the_Registrar_25-feb-15.pdf Statement from the Registrar] PDF-Datei, abgerufen am 23.03.15.</ref>
        

        Einem Bericht von Public Affairs News zufolge belaufen sich die Gesamtkosten für das britische Lobbyregister für die ersten beiden Jahre auf voraussichtlich £616,000. Die Kosten setzen sich dabei aus den Kosten zusammen, die für den Aufbau (£296,000) des Lobbyregisters notwendig waren und den Kosten, die voraussichtlich im ersten Geschäftsjahr (£320,000) entstehen werden. 
        
        Die Einnahmen aus den Gebühren sollen sich dabei im ersten Geschäftsjahr auf £150,000 belaufen. Längerfristig sollen die Einnahmen durch Gebühren, die Gesamtkosten des Lobbyregisters abdecken. 
        
        Mit in Kraft treten des Lobbyregisters wurden jedoch nur 20 Registrierungen erwartet, die mit den gezahlten Gebühren zu Finanzierung beitragen sollen.<ref>[https://www.publicaffairsnews.com/articles/news/lobbying-tsar-wants-%C2%A3150k-industry Lobbying tsar wants £150k from industry] Website publicaffairsnews.com, abgerufen am 23.03.15.</ref> 
        

        ===Sanktionsmöglichkeiten===
        
        In Abschnitt 14 bis 20 des „Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014“ sind die Sanktionsmöglichkeiten, die mit dem Register verbunden sind definiert. Die Sanktionsregelungen im Gesetz (Abschnitt 14 bis 20) sehen vor, dass der Registrar bei Verstoß gegen die Vorschriften zivilrechtliche Strafverfahren einleiten kann. Der „Registrar“ spricht dabei zunächst eine Ermahnung aus, auf die Betroffene reagieren können. Die in einer solchen Ermahnungen ausgesprochenen Zivilstrafen dürfen dabei nicht den Grenzbetrag von £7,500 überschreiten.<ref>[http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/pdfs/ukpga_20140004_en.pdf Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014] PDF-Datei, S. 8f., abgerufen am 23.03.15.</ref>
        

        ==Kritik== 
        

        ===Nur Lobbyagenturen sind registrierungspflichtig===
        

        Das britische Lobbyregister erfasst nur einen sehr geringen Teil der aktiven Lobbyisten, da sich die Registrierungspflicht ausschließlich auf Angestellte oder Eigentümer von Lobbyagenturen beschränkt. Lobbyisten, die für die Interessen ihres Arbeitgebers arbeiten (d. h. angestellte Konzern-Lobbyisten) müssen sich nicht registrieren. Verbände, NGOs oder Think Tanks sind ebenfalls ausgenommen.
        

        Anhand der Lobbytreffen von Ministern lässt sich erkennen, wie gering der Anteil registrierungspflichtiger Lobbyisten ist. Einer offiziellen Stellungnahme des Parlaments zufolge belaufen sich die Lobbykontakte zwischen Ministern und Consultant Lobbyists auf gerade einmal 1 Prozent der ministeriellen Lobbytreffen<ref>[http://www.parliament.uk/business/committees/committees-a-z/commons-select/political-and-constitutional-reform-committee/news/lobbying-report-chairs-comments/ Plans for statutory register of lobbyists should be scrapped] Website parliament.uk, abgerufen am 23.03.15.</ref>
        
        Die Nichtregierungsorganisation „Unlock Democracy“ schätzte auf dieser Basis, dass etwas 75 Prozent der aktiven Lobbyisten „In-house“ Lobbyisten sind, die unregistriert ihrer Tätigkeit nachgehen dürfen.<ref>[http://unlockdemocracy.org.uk/page/-/publications/131003Lords_Lobbying_briefing_FINAL.doc Briefing on Part 1 of the Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Bill: Introducing a Statutory Register of Lobbyists] DOC-Datei, abgerufen am 23.03.15.</ref> 
        

        ===Eng beschränktes Anwendungsgebiet=== 
        

        Nur eine direkte Kommunikation mit den „government representatives“<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 8, abgerufen am 23.03.15.</ref> verpflichtet zu einer Registrierung. Alle Kontakte zu Spitzenbeamten oder zu Abgeordneten bleiben weiterhin intransparent.<ref>[http://www.bbc.com/news/uk-politics-31117227 Lobbying rules a 'dog's breakfast' says MP Graham Allen] Website bbc.com, abgerufen am 23.03.15.</ref> 
        

        ===Angaben sind wenig aussagekräftig===  
        

        Das Lobbyregister verpflichtet zwar zu umfangreichen Angaben bei den Kontaktdaten, jedoch muss nicht angegeben werden, zu welchen Themen oder Gesetzesvorhaben Lobbyarbeit betrieben wird. Es lässt sich also lediglich nachvollziehen, welcher registrierte Akteur mit welchem „government representative“ in Kontakt getreten ist - aber nicht, um welches Thema es dabei ging.  
        
        ==Weiterführende Informationen==
        

        *[http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/contents/enacted Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014]
        
        *[https://www.gov.uk/government/organisations/office-of-the-registrar-of-consultant-lobbyists „Office of the Registrar of Consultant Lobbyists“]
        

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        ==Einzelnachweise==
        <references />
        

        [[Kategorie:Gesetz]]
        
        [[Kategorie:Lobbyregister]]
        
        [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
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| Gesetzestext im Netz = [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/contents/enacted Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014]
 
| Gesetzestext im Netz = [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/contents/enacted Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014]
 
}}
 
}}
Das britische „Register of Consultant Lobbyists“ wurde am 25. März 2015 eingeführt. Als gesetzliche Grundlage dient der [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/contents/enacted Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014]. Registerführende Behörde ist das [https://www.gov.uk/government/organisations/office-of-the-registrar-of-consultant-lobbyists „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“].  
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Das britische „Register of Consultant Lobbyists“ wurde am 25. März 2015 eingeführt. Als gesetzliche Grundlage dient der [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/contents/enacted Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014]. Registerführende Behörde ist das [https://www.gov.uk/government/organisations/office-of-the-registrar-of-consultant-lobbyists „Office of the Regristrar of Consultant Lobbyists“]. Das Register ist im Internet frei zugänglich und durchsuchbar.<ref>[https://registrarofconsultantlobbyists.org.uk/ Register, Office of the Registrar of Consultant Lobbyists, https://registrarofconsultantlobbyists.org.uk/]</ref> 
   
 
==Entstehung des UK Lobbyregisters==
 
==Entstehung des UK Lobbyregisters==
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Registrierungspflichtig sind alle „Consultant Lobbyists“, die direkten mündlichen, schriftlichen oder elektronischen Kontakt zu einem Vertreter der Regierung gehabt haben oder haben werden. Als Vertreter der Regierung werden folgende Personen definiert:  
 
Registrierungspflichtig sind alle „Consultant Lobbyists“, die direkten mündlichen, schriftlichen oder elektronischen Kontakt zu einem Vertreter der Regierung gehabt haben oder haben werden. Als Vertreter der Regierung werden folgende Personen definiert:  
   
* Minister einschl. Premierminister  
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*Minister einschl. Premierminister
* Staatssekretäre (Permanent Secretaries)  
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*Staatssekretäre (Permanent Secretaries)
* Cabinet Secretary  
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*Cabinet Secretary
* Chief Executive of Her Majesty’s Revenue and Customs
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*Chief Executive of Her Majesty’s Revenue and Customs
* Chief Medical Officer- Director of Public Prosecutions  
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*Chief Medical Officer- Director of Public Prosecutions
* First Parliamentary Counsel  
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*First Parliamentary Counsel
* Government Chief Scientific Adviser  
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*Government Chief Scientific Adviser
* Head of the Civil Service  
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*Head of the Civil Service
* Prime Minister’s Adviser for Europe and Global Issues
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*Prime Minister’s Adviser for Europe and Global Issues
   
 
Lobbyarbeit gegenüber dem Parlament wird damit grundsätzlich nicht erfasst. Ein weiteres Kriterium dafür, dass ein Akteur als registrierter und zahlungspflichtiger Lobbyist gilt, ist eine Registrierung durch den [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1994/23/contents „Value Added Tax Act 1994“]  
 
Lobbyarbeit gegenüber dem Parlament wird damit grundsätzlich nicht erfasst. Ein weiteres Kriterium dafür, dass ein Akteur als registrierter und zahlungspflichtiger Lobbyist gilt, ist eine Registrierung durch den [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1994/23/contents „Value Added Tax Act 1994“]  
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Ausdrücklich ausgenommen von der Registrierungspflicht sind u.a:  
 
Ausdrücklich ausgenommen von der Registrierungspflicht sind u.a:  
   
* Personen und Organisationen, die nicht unter die Registrierungspflicht des [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1994/23/contents „Value Added Tax Act 1994“] fallen,
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*Personen und Organisationen, die nicht unter die Registrierungspflicht des [http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1994/23/contents „Value Added Tax Act 1994“] fallen,
* Regierungsbeamte oder Personen, die im Auftrag einer ausländischen Regierung arbeiten,
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*Regierungsbeamte oder Personen, die im Auftrag einer ausländischen Regierung arbeiten,
* Internationale Organisationen, die unter die Definition des International Organisations Act 1968 fallen,
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*Internationale Organisationen, die unter die Definition des International Organisations Act 1968 fallen,
* „In-house“-Lobbyisten, die Lobbyarbeit im Interesse der eigenen Arbeitgeber betreiben,
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*„In-house“-Lobbyisten, die Lobbyarbeit im Interesse der eigenen Arbeitgeber betreiben,
* Gemeinnützige Organisationen.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 11, abgerufen am 23.03.15.</ref>
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*Gemeinnützige Organisationen.<ref>[https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/399991/Guidance_on_the_requirement_to_join_the_Register_of_Consultant_Lobbyists_v.1.0.pdf Office of the Registrarof Consultant Lobbyists] PDF-Datei, S. 11, abgerufen am 23.03.15.</ref>
   
 
===Registrierungspflichtige Angaben===
 
===Registrierungspflichtige Angaben===
 
Informationen, die Lobbyisten oder Lobbyagenturen im Lobbyregister angeben müssen:
 
Informationen, die Lobbyisten oder Lobbyagenturen im Lobbyregister angeben müssen:
   
* Name, Registrierungsnummer, Adresse des Büros,
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*Name, Registrierungsnummer, Adresse des Büros,
* Namen der Vorgesetzten und Direktoren sowie aller Sekretäre und faktischen Geschäftsführer,
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*Namen der Vorgesetzten und Direktoren sowie aller Sekretäre und faktischen Geschäftsführer,
* im Falle von Personengesellschaften die Namen und Adressen der beteiligten Gesellschafter,
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*im Falle von Personengesellschaften die Namen und Adressen der beteiligten Gesellschafter,
* im Falle von registrierten Einzelpersonen; Name, Adresse der Geschäftstätigkeiten bzw. Privatadresse,
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*im Falle von registrierten Einzelpersonen; Name, Adresse der Geschäftstätigkeiten bzw. Privatadresse,
* alle Angaben zu Personen, die nicht unter die vorher genannten Punkte fallen, aber dennoch an der Lobbyarbeit beteiligt sind,
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*alle Angaben zu Personen, die nicht unter die vorher genannten Punkte fallen, aber dennoch an der Lobbyarbeit beteiligt sind,
* Angabe des Verhaltenskodex, zu dem sich der Akteur bekennt bzw. eine Äußerung dazu, ob die Verpflichtung auf einen Verhaltenskodex angestrebt wird,
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*Angabe des Verhaltenskodex, zu dem sich der Akteur bekennt bzw. eine Äußerung dazu, ob die Verpflichtung auf einen Verhaltenskodex angestrebt wird,
* und eine Offenlegung aller Entgelte für Lobbyarbeit der vergangenen drei Monate, mit Namen der Geldgeber.
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*und eine Offenlegung aller Entgelte für Lobbyarbeit der vergangenen drei Monate, mit Namen der Geldgeber.
   
 
===Verhaltenskodex===
 
===Verhaltenskodex===

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