Lobbyregister EU: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein verpflichtendes, umfassendes und robustes Lobbyregister für die Institutionen der Europäischen Union (EU) gibt es derzeit nicht. Im Juni 2008 führte die EU-Kommission im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative (ETI) das freiwillige Register der Interessenvertreter ein. Daneben führt das EU-Parlament seit 1996 eine Liste der beim Parlament akkreditierten Interessensvertreter.

Im Juni 2011 wurde schließlich ein gemeinsames Register der EU-Kommission und des Parlaments unter dem Titel „Transparenzregister“ eingeführt. Das Transparenzregister ersetzt das vorherige Register der Kommission und die Liste des Parlaments. Eintragungen in das Tranparenzregister bleiben zunächst auf freiwilliger Basis. Für den Rat ist bisher kein entsprechendes Register geplant.

Hintergrund Lobbyregister in der EU[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Den ersten Schritt in Richtung Transparenz bei Lobbyismus machte 1996 das EU-Parlament mit der Einführung eines ersten Lobbyregisters sowie eines Verhaltenskodex für Lobbyisten. Das Register ist seit 2003 öffentliche auf der Webseite des Parlaments abrufbar. In dem Register konnten sich Lobbyisten freiwillig registrieren um einen vereinfachten Zugang zum Parlament zu erhalten.[1] Die bei der Akkreditierung anzugebenden Daten beschränkten sich jedoch auf den Namen der/des LobbyistIn und den der beauftragenden Organisation. Ersichtlich wurde daher nicht, mit welchen Abgeordneten oder Parlamentsmitarbeitenden Gespräche geführt wurden, mit welchem Ziel Lobbyarbeit betrieben wurde oder welche finanziellen Ressourcen zu diesem Zweck eingesetzt wurden. Bei LobbyistInnen, die nicht für einen Verband oder ein Unternehmen direkt arbeiteten, sondern für eine Lobby-Agentur, blieb auf diese Weise der Kunde der Agentur, d.h. der eigentliche Auftraggeber, ebenfalls unsichtbar. Nach letztem Stand (17. Mai 2011) waren 3.912 LobbyistInnen beim Parlament akkreditiert, die für 1.762 Auftraggeber arbeiteten.

Seit 2008 führte auch die Europäische Kommission ein freiwilliges Lobbyregister. Es enthielt zwar mehr Angaben als die Liste des EU-Parlaments, dafür fehlten hier wiederum die Namen der für die jeweiligen Lobby-Akteure arbeitenden LobbyistInnen. Eingetragen hatten sich nach letztem Stand (20. Mai 2011) 3.937 Lobby-Organisationen. Darunter finden sich u.a. 1.023 Wirtschaftsverbände, 503 Unternehmen, 970 Nicht-Regierungsorganisationen sowie 121 Think Tanks. Die Zahlen verdeutlichen bereits, dass bei weitem nicht alle in Brüssel Lobbyarbeit betreibenden Unternehmen, Agenturen, Verbände und Organisationen in dem Register vertreten waren. Mehrere der größten deutschen Konzerne, wie z.B. die Deutsche Bank und die Metro AG tauchten nicht auf, obwohl sie in Brüssel Lobbybüros unterhalten.[2]

Ein weiterer Schwachpunkt des Registers war die fehlende, systematische und unabhängige Überprüfung der von den Lobby-Akteuren gemachten Angaben, z.B. zu Lobbyaufwendungen, sowie nicht ausreichende Sanktionsmöglichkeiten zur Ahndung von Verstößen gegen die Verhaltensregeln. [3]

Im November 2010 einigten sich EU-Kommission und EU-Parlament nach zweijähriger Verhandlungsdauer auf ein gemeinsames Lobbyregister unter dem offiziellen Titel „Transparenzregister“. Es wurde am 23. Juni 2011 eingeführt und fasst die bisher getrennten Lobbyregister von Kommission und Parlament zusammen.

Transparenzregister[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im November 2010 einigten sich EU-Kommission und EU-Parlament nach zweijähriger Verhandlungsdauer auf ein gemeinsames Lobbyregister unter dem offiziellen Titel "Transparenzregister". Das Transparenzregister wurde am 23. Juni 2011 eingeführt und fasst die bisher getrennten Lobbyregister von Kommission und Parlament zusammen. Wie bisher bei der Liste der Interessenvertreter des EU-Parlaments stellt die Eintragung in das Register die Voraussetzung für den Zugang zum Parlament für LobbyistInnen dar. Ein Vorteil ist, dass nun wesentlich mehr Daten über Auftraggeber, Budget und Lobbyziele öffentlich gemacht werden müssen. Weiterhin wird eine Unterteilung eingeführt in Vertreter von Partikularinteressen, Vertreter der Zivilgesellschaft und Vertreter staatlicher Behörden. Für EU-Bürger gibt es damit nun eine zentrale Anlaufstelle für Informationen über Lobbyaktivitäten in der EU.[4]

Implementierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die Implementierung des Registers wird ein gemeinsames Register-Sekretariat von Parlament und Kommission eingerichtet. Die Kompetenz für die Ausstellung von Lobby-Pässen für das Parlament bleibt weiterhin beim Parlament.

In einer Übergangszeit von 12 Monaten haben die in den beiden bisherigen Listen registrierten Organisationen die Möglichkeit, sich in das neue Register einzutragen. Zwei Jahre nach der Einführung des Registers soll es eine Evaluation durch Parlament und Kommission geben. Das Parlament hat sich noch im Mai 2011 für eine Erweiterung des Registers ausgesprochen, die Lobby-Akteure zur Eintragung verpflichten würde.

Finanzielle Angaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie im bisherigen Register der EU-Kommission müssen bei einer Eintragung ins Register Angaben über Lobbyaufwendungen abhängig vom Umsatz des Beratungsunternehmens gemacht werden. Beratungsunternehmen, Anwaltskanzleien und selbstständige Berater müssen ihren durch Lobbytätigkeiten erzielten Umsatz nach folgendem Muster offenlegen:

Umsatz in Euro Stufengröße in Euro
0 - 499.999 50.000
500.000 - 1.000.000 100.000
>1.000.000 250.000

Verbände und Unternehmen, die in-house-LobbyistInnen beschäftigen müssen ihre Lobbyausgaben schätzen. Nichtregierungsorganisationen, Think Tanks und Forschungsinstitute sowie Organisationen, die Kirchen und religiöse Gemeinschaften vertreten, müssen ihr Gesamtbudget gemeinsam mit einer Aufschlüsselung ihrer Hauptfinanzierungsquellen angeben.

Sanktionsmöglichkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Tabelle der Maßnahmen, die im Falle der Nichteinhaltung des Verhaltenskodex zur Verfügung stehen

Art der Nichteinhaltung Maßnahme Erwähnung der Maßnahme im Register Entzug des Zugangsausweises zum EP
Fahrlässige Nichteinhalung, die sofort korrigiert wird Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur Nein Nein
Absichtliche Nichteinhaltung des Kodex, die eine Verhaltensänderung oder Korrektur von Angaben im Register innerhalb einer festgesetzten Frist erfordert Zeitweilige Aussetzung bis zu sechs Monaten oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die geforderte Korrekturmaßnahme binnen der festgesetzten Frist erfolgt Ja, während der Zeit der Aussetzung Nein
Anhaltende Nichteinhaltung des Kodex

– keine Verhaltensänderung

– keine Korrektur von Angaben binnen der festgesetzten Frist

Streichung aus dem Register für ein Jahr Ja Ja
Schwere, absichtliche Nichteinhaltung des Kodex Streichung aus dem Register für zwei Jahre Ja Ja

Kritik am neuen Register[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein wesentlicher Kritikpunkt ist der weiterhin freiwillige Charakter des Registers. Eine Registrierung ist nur erforderlich um Zugang zum Europaparlament zu erhalten. Eine allgemein verpflichtende Registrierung wäre ein großer Schritt vorwärts zur effektiven Kontrolle von Lobbyaktivitäten. Das Parlament machte bereits deutlich, dass es diesen Punkt in der Evaluationsphase einbringen möchte. Der EU-Abgeordnete, Matthias Groote, berichtete, dass die Mehrheit des Parlaments sich für ein verpflichtendes Register ausgesprochen hätte, der Vorschlag aber am Widerstand der Kommission scheiterte.

Kritik bekommt auch der Ministerrat zu hören, der sich nicht am Transparenzregister beteiligt und sich aus den Verhandlungen heraus hielt. Der Rat der Europäischen Union als wichtigstes legislatives Organ der EU neben dem Parlament führt derzeit keinerlei Form von Lobbyregister. Lobbyisten versuchen die Ratsentscheidungen zwar bereits über die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten zu beeinflussen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Rat als Institution in Brüssel, insbesondere der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER, frz. für Comité des représentants permanents) ebenfalls Adressat von Lobbyaktivitäten der Brüsseler Lobby-Akteure ist. Durch die Nichtbeteiligung des Rats am neuen Transparenzregister bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiter im Schatten verborgen.[5]

Weiter wird kritisiert, dass die erforderlichen Angaben über Lobbyaufwendungen nicht vom Umsatz abhängig gemacht werden sollen, sondern für alle Lobbygruppen gleich sein sollten.[6]

Jerzy Buzek, Präsident des Europäischen Parlaments, fordert, dass in Zukunft der parlamentsinterne Informationsdienst eine umfassendere Beratung anbieten solle, um den Einfluss von Lobbyisten zu reduzieren.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • EU-Lobbyismus im Blickpunkt EP Dossier vom 24. Juni 2008. Abgerufen am 22. Juni 2011
  • Verhaltenskodex für Interessenvertreter (Lobbyisten) der EU-Kommission abgerufen am 20. Mai 2011
  • Beschwerdeformular der EU-Kommission abgerufen am 20. Mai 2011
  • Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Parlament und Kommission über ein gemeinsames Transparenzregister abgerufen am 16. Juni 2011
  • Euractiv: Transparenzregister: Neue Regeln für EU-Lobbyisten abgerufen am 16. Juni 2011
  • Die Grünen - Europäische Freie Allainz: Transparenzregister abgerufen am 16. Juni 2011

    Seit 2008 gibt es auf EU-Ebene ein Lobbyregister, das EU-Transparenzregister. Eine Registrierung ist für alle Interessenvertreter:innen gegenüber EU-Parlament, Kommission und dem Rat der EU freiwillig, allerdings ist der Erhalt bestimmter Berechtigungen, wie etwa der Möglichkeit Kommissionsmitglieder zu treffen, an eine Eintragung in das Register geknüpft. Alle im Register eingetragenen Akteure verpflichten sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodex’.

    Im EU-Transparenzregister sind nur jeweils aktuelle Informationen abrufbar. Alte Einträge, sowie die Möglichkeit Akteure nach der Zahl ihrer Treffen oder der Größe ihres Budgets zu sortieren, finden sich auf lobbyfacts.eu.


    Rechtsgrundlage und Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Rechtsgrundlage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“[1]


    Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und dem Rat der Europäischen Union. Die erste Version von 2011, die, noch ohne den Rat, das Transparenzregister einführte, wurde zuletzt 2021 überarbeitet.[2]

    Die laufende Verwaltung des Registers unterliegt einem gemeinsamen Sekretariat, bestehend aus neun Mitarbeitenden der drei teilhabenden Organe. Die Aufsicht über das Sekretariat hat ein aus den Generalsekretär:innen von Parlament, Kommission und Rat bestehender Verwaltungsrat, der die strategischen Leitlinien und Prioritäten für das Transparenzregister vorgibt.[3]


    Registrierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem Verhaltenskodex für Interessenvertreter zu. Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.[2] Stand März 2023 sind über 12.000 Akteure eingetragen.[4]


    Verpflichtende Angaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:[2]

    • allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.)
    • Interessen und Tätigkeiten des Akteurs
    • Verbindungen zu und Mitgliedschaften bei anderen Akteuren/Organisationen
    • Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren, Expertengruppen der EU-Kommission)
    • Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten
    • Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet


    Nachteile bei Nicht-Registrierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen, wie etwa: [5]

    Parlament

    • freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments
    • nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden
    • Teilnahme an parteiübergreifenden parlamentarischen Foren

    Kommission

    • Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren
    • Teilnahme an Expert:innengruppen als Interessenvertreter:innen

    Rat

    • Treffen mit Generalsekretär:in und Generaldirektor:innen
    • Teilnahme an Briefings und Veranstaltungen

    Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten – zum Beispiel mit einer Einladung eines:r Abgeordneten – oder sich mit ihnen außerhalb des Parlaments zu treffen. Ebenso können Lobbyakteure Mitglieder der EU-Kommission treffen, die unterhalb des Rangs der Generalsekretär:innen rangieren oder alle Mitglieder ständiger Vertretungen außer den beiden Botschafter:innen.

    Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte nicht für die Registrierung geeignet sind.[3]

    Stellt das Sekretariat Verstöße gegen die Leitlinien fest, kann es neben der Löschung der Daten auch ein Verbot einer erneuten Registrierung zwischen 20 Werktagen und zwei Jahren aussprechen. Somit gehen der betroffenen Organisation für den Zeitraum die Privilegien die mit der Eintragung einhergehen, verloren.[2]

    2021 führte das Sekretariat 3.360 Qualitätskontrollen durch. Rund ein Drittel der Überprüfungen führten zu Löschungen, weil die Daten veraltet oder nicht angemessen waren, in den restlichen Fällen waren die Angaben zufriedenstellend oder wurden nach Aufforderung nachgebessert.[3]


    Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Datenqualität[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Auf Grund der Unterbesetzung des für die Verwaltung zuständigen Sekretariats mit zunächst sechs, seit 2021 neun, Mitarbeitenden treten immer wieder erhebliche Mängel in der Datenqualität zu Tage. So machten LobbyControl und die NGO Corporate Observatory Europe zuletzt Ende 2022 das Sekretariat auf über 400 fehlerhafte Einträge im Transparenzregister aufmerksam, was im Januar 2023 zu einer Korrektur von 59% der Einträge und zu einer Löschung von 38% der Einträge führte.[6]

    Darüber hinaus müssen seit 2021 NGOs nur noch ihr gesamtes Jahresbudget und nicht mehr, wie kommerzielle Organisationen auch, ihr jährliches Lobbybudget. Dies führt neben der schlechten Vergleichbarkeit der Daten zu der Gefahr, dass kommerzielle Organisationen ihre Interessenvertretung in nicht-kommerziellen Verbänden organisieren und so ihre Lobbyausgaben kaschieren.[7]


    Katargate[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Im Zuge der Katargate-Affäre wurde Ende 2022 klar, dass das Register nicht wie gedacht funktioniert. So tauchten weder die in der Angelegenheit belasteten Staaten Katar und Marokko im Transparenzregister auf, obwohl die Eintragung von nicht-EU-Staaten als Auftraggeber Pflicht ist, noch war die NGO des belasteten ehemaligen EU-Parlamentariers Panzeri registriert, obwohl diese Veranstaltungen im EU-Parlament veranstaltet hatte.[8]


    Infolgedessen wurde diskutiert, ein weiteres Register für Interessenvertretung von nicht-EU-Staaten, nach Vorbild des amerikanischen FARA und des australischen FITSA einzuführen oder auch Diplomat:innen aus nicht-EU-Staaten dazu zu verpflichten, sich in das bestehende Register einzutragen.


    Mangelnde Sanktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Das EU-Transparenzregister ist nicht rechtsverbindlich, sondern setzt auf den Verlust von Privilegien als Anreiz für eine Registrierung, da nach Rechtsauffassung der EU-Kommission eine rechtsverbindliche Regelung nur mit einer Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Union (und somit eines einstimmigen Votums im Rat) möglich ist. Allerdings wies bereits 2013 ein Gutachten im Auftrag des von LobbyControl mitgegründeten Netzwerks ALTER-EU eine alternative Auslegung des EU-Rechts auf. Eine Veränderung zugunsten der Rechtsverbindlichkeit hatte dies jedoch nicht zur Folge.[9][10]

    Auch die Anreize im bestehenden Rahmen könnten restriktiver ausgestaltet sein. So beschränkt sich die Registrierungspflicht im Rat lediglich auf Treffen mit dem Generalsekretariat, das die Arbeit des Rats lediglich koordiniert und organisiert, und somit keine zentrale Anlaufstelle für Lobbyist:innen ist. Von viel größerem Interesse sind hier die ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten, für die aber keine Registrierung im Transparenzregister notwendig ist.[11] Nichtsdestotrotz veröffentlichen einige Vertretungen, wie etwa die deutsche, ihre Treffen auf freiwilliger Basis.[12]


    Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Das EU-Transparenzregister geht auf eine Initiative des damaligen EU-Kommissars für Verwaltung, Audit und Korruptionsbekämpfung Siim Kallas zurück. Dieser erklärte 2005 in einer Rede Lobbyist:innen hätten großen Einfluss auf die Gesetzgebungsverfahren der EU, dieser bliebe aber viel zu intransparent. Als Lösung hierfür schlug er ein verpflichtendes Lobbyregister und Sanktionen bei Fehlverhalten vor. 2008 führte die Kommission jedoch lediglich ein freiwilliges Transparenzregister ein, dem das EU-Parlament mit der ersten interinstitutionellen Vereinbarung 2011 beitrat. 2014, mit dem Amtsantritt der [[Jean-Claude Juncker]|Juncker]-Kommission, wurden mit der Verpflichtung für Lobbyist:innen sich im Register einzutragen, wenn sie sich mit Mitgliedern der Kommission treffen wollen, erstmals gewichtige Anreize geschaffen, sich einzutragen. Tatsächlich führte diese Regelungen zu einem rapiden Anstieg der Eintragungen in den Folgejahren, sodass heute davon ausgegangen werden kann, dass die überwiegende Mehrheit der Lobbyist:innen eingetragen sind. 2021 folgte die Einführung im Rat der EU.


    Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

    https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/ https://twitter.com/lobbycontrol https://www.facebook.com/lobbycontrol https://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    1. EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012 abgerufen am 20.10.2016
    2. 2,0 2,1 2,2 2,3 Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register, eur-lex.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023
    3. 3,0 3,1 3,2 Jahresbericht über das Funktionieren des Transparenzregisters 2021, ec.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023
    4. Statistics, ec.europa.eu, abgerufen am 27.03.2023
    5. Leitlinien für die interinstitutionelle Vereinbarung von 2021 abgerufen am 27.03.2023
    6. LobbyControl auf Twitter, twitter.com, abgerufen am 21.03.2023
    7. Offener Brief an die Kommissarin Jourova vom 02.02.2022, alter-eu.org, abgerufen am 27.03.2023
    8. Qatargate: Corruption scandal widens with more EU lawmakers in frame, politico.eu vom 16.02.2023, abgerufen am 27.03.2023
    9. Legal Framework for a Mandatory EU Lobby Registerand Regulations, Prof.Dr. Markus Krajewski, lobbycontrol.de, abgerufen am 27.03.2023
    10. Gutachten: Verpflichtendes Lobbyregister möglich, lobbycontrol.de vom 18.06.2013, abgerufen am 27.03.2023
    11. EU Transparenzregister: Gremium der Mitgliedstaaten will mitmachen, aber nur ein bisschen, lobbycontrol.de vom 21.12.2017, abgerufen am 27.03.2023
    12. Transparenzregister, bruessel-eu.diplo.de, abgerufen am 27.03.2023
    Ein verpflichtendes, umfassendes und robustes [[Lobbyregister]] für die Institutionen der Europäischen Union (EU) gibt es derzeit nicht. Im Juni 2008 führte die EU-Kommission im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative (ETI) das freiwillige ''Register der Interessenvertreter'' ein. Daneben führt das EU-Parlament seit 1996 eine Liste der beim Parlament akkreditierten Interessensvertreter. 
                
    
                Im Juni 2011 wurde schließlich ein gemeinsames Register der EU-Kommission und des Parlaments unter dem Titel „Transparenzregister“ eingeführt. Das Transparenzregister ersetzt das vorherige Register der Kommission und die Liste des Parlaments. Eintragungen in das Tranparenzregister bleiben zunächst auf freiwilliger Basis. Für den Rat ist bisher kein entsprechendes Register geplant. 
                
    
                == Hintergrund Lobbyregister in der EU ==
                
    
                Den ersten Schritt in Richtung Transparenz bei Lobbyismus machte 1996 das EU-Parlament mit der Einführung eines ersten Lobbyregisters sowie eines Verhaltenskodex für Lobbyisten. Das Register ist seit 2003 öffentliche auf der Webseite des Parlaments abrufbar. In dem Register konnten sich Lobbyisten freiwillig registrieren um einen vereinfachten Zugang zum Parlament zu erhalten.<ref>[http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=de&type=IM-PRESS&reference=20080414FCS26495 EU-Lobbyismus im Blickpunkt] EP Dossier vom 24. Juni 2008. Abgerufen am 22. Juni 2011</ref> Die bei der Akkreditierung anzugebenden Daten beschränkten sich jedoch auf den Namen der/des LobbyistIn und den der beauftragenden Organisation. Ersichtlich wurde daher nicht, mit welchen Abgeordneten oder Parlamentsmitarbeitenden Gespräche geführt wurden, mit welchem Ziel Lobbyarbeit betrieben wurde oder welche finanziellen Ressourcen zu diesem Zweck eingesetzt wurden. Bei LobbyistInnen, die nicht für einen Verband oder ein Unternehmen direkt arbeiteten, sondern für eine Lobby-Agentur, blieb auf diese Weise der Kunde der Agentur, d.h. der eigentliche Auftraggeber, ebenfalls unsichtbar. Nach letztem Stand (17. Mai 2011) waren 3.912 LobbyistInnen beim Parlament akkreditiert, die für 1.762 Auftraggeber arbeiteten.
                
    
                Seit 2008 führte auch die Europäische Kommission ein freiwilliges Lobbyregister. Es enthielt zwar mehr Angaben als die Liste des EU-Parlaments, dafür fehlten hier wiederum die Namen der für die jeweiligen Lobby-Akteure arbeitenden LobbyistInnen. Eingetragen hatten sich nach letztem Stand (20. Mai 2011) 3.937 Lobby-Organisationen. Darunter finden sich u.a. 1.023 Wirtschaftsverbände, 503 Unternehmen, 970 Nicht-Regierungsorganisationen sowie 121 Think Tanks. Die Zahlen verdeutlichen bereits, dass bei weitem nicht alle in Brüssel Lobbyarbeit betreibenden Unternehmen, Agenturen, Verbände und Organisationen in dem Register vertreten waren. Mehrere der größten deutschen Konzerne, wie z.B. die Deutsche Bank und die Metro AG tauchten nicht auf, obwohl sie in Brüssel Lobbybüros unterhalten.<ref>[https://webgate.ec.europa.eu/transparency/regrin/infos/codeofconduct.do?locale=de#de Verhaltenskodex für Interessenvertreter (Lobbyisten) der EU-Kommission] abgerufen am 20. Mai 2011</ref>
                
    
                Ein weiterer Schwachpunkt des Registers war die fehlende, systematische und unabhängige Überprüfung der von den Lobby-Akteuren gemachten Angaben, z.B. zu Lobbyaufwendungen, sowie nicht ausreichende Sanktionsmöglichkeiten zur Ahndung von Verstößen gegen die Verhaltensregeln. <ref>[https://webgate.ec.europa.eu/transparency/regrin/infos/submitcomplaint.do;REGRINSID=XDRLNWnTWhJXPG0N4d2zv4086fjbycfDJ2gvryTV0D5nnL6N5GRf!-1736869322 Beschwerdeformular der EU-Kommission] abgerufen am 20. Mai 2011</ref>
                
    
                Im November 2010 einigten sich EU-Kommission und EU-Parlament nach zweijähriger Verhandlungsdauer auf ein gemeinsames Lobbyregister unter dem offiziellen Titel „Transparenzregister“. Es wurde am 23. Juni 2011 eingeführt und fasst die bisher getrennten Lobbyregister von Kommission und Parlament zusammen.
                
    
                ==Transparenzregister==
                
    
                Im November 2010 einigten sich EU-Kommission und EU-Parlament nach zweijähriger Verhandlungsdauer auf ein gemeinsames Lobbyregister unter dem offiziellen Titel "Transparenzregister". Das Transparenzregister wurde am 23. Juni 2011 eingeführt und fasst die bisher getrennten Lobbyregister von Kommission und Parlament zusammen. Wie bisher bei der Liste der Interessenvertreter des EU-Parlaments stellt die Eintragung in das Register die Voraussetzung für den Zugang zum Parlament für LobbyistInnen dar. Ein Vorteil ist, dass nun wesentlich mehr Daten über Auftraggeber, Budget und Lobbyziele öffentlich gemacht werden müssen. Weiterhin wird eine Unterteilung eingeführt in Vertreter von Partikularinteressen, Vertreter der Zivilgesellschaft und Vertreter staatlicher Behörden. Für EU-Bürger gibt es damit nun eine zentrale Anlaufstelle für Informationen über Lobbyaktivitäten in der EU.<ref>[http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2011-0222+0+DOC+XML+V0//DE#top Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Parlament und Kommission über ein gemeinsames Transparenzregister] abgerufen am 16. Juni 2011</ref>
                
    
                ===Implementierung=== 
                
    
                Für die Implementierung des Registers wird ein gemeinsames Register-Sekretariat von Parlament und Kommission eingerichtet. Die Kompetenz für die Ausstellung von Lobby-Pässen für das Parlament bleibt weiterhin beim Parlament. 
                
    
                In einer Übergangszeit von 12 Monaten haben die in den beiden bisherigen Listen registrierten Organisationen die Möglichkeit, sich in das neue Register einzutragen. Zwei Jahre nach der Einführung des Registers soll es eine Evaluation durch Parlament und Kommission geben. Das Parlament hat sich noch im Mai 2011 für eine Erweiterung des Registers ausgesprochen, die [[Lobby-Akteure]] zur Eintragung verpflichten würde.
                
    
                ===Finanzielle Angaben===
                
                Wie im bisherigen Register der EU-Kommission müssen bei einer Eintragung ins Register Angaben über Lobbyaufwendungen abhängig vom Umsatz des Beratungsunternehmens gemacht werden. Beratungsunternehmen, Anwaltskanzleien und selbstständige Berater müssen ihren durch Lobbytätigkeiten erzielten Umsatz nach folgendem Muster offenlegen: 
                
                {| cellspacing="0" border="1" class="wikitable"
                
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                Verbände und Unternehmen, die ''in-house''-LobbyistInnen beschäftigen müssen ihre Lobbyausgaben schätzen. Nichtregierungsorganisationen, Think Tanks und Forschungsinstitute sowie Organisationen, die Kirchen und religiöse Gemeinschaften vertreten, müssen ihr Gesamtbudget gemeinsam mit einer Aufschlüsselung ihrer Hauptfinanzierungsquellen angeben.
                
    
                ===Sanktionsmöglichkeiten===
                
                Tabelle der Maßnahmen, die im Falle der Nichteinhaltung des Verhaltenskodex zur Verfügung stehen
                
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                | Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur 
                
                | Nein
                
                | Nein
                
                |-
                
                | Absichtliche Nichteinhaltung des Kodex, die eine Verhaltensänderung oder Korrektur von Angaben im Register innerhalb einer festgesetzten Frist erfordert 
                
                | Zeitweilige Aussetzung bis zu sechs Monaten oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die geforderte Korrekturmaßnahme binnen der festgesetzten Frist erfolgt
                
                | Ja, während der Zeit der Aussetzung
                
                | Nein
                
                |-
                
                | Anhaltende Nichteinhaltung des Kodex
                
    
                – keine Verhaltensänderung
                
    
                – keine Korrektur von Angaben binnen der festgesetzten Frist
                
                | Streichung aus dem Register für ein Jahr
                
                | Ja
                
                | Ja
                
                |-
                
                | Schwere, absichtliche Nichteinhaltung des Kodex 
                
                | Streichung aus dem Register für zwei Jahre
                
                | Ja
                
                | Ja
                
                |}
                
    <br>
                
                ===Kritik am neuen Register===
                
    
                Ein wesentlicher Kritikpunkt ist der weiterhin freiwillige Charakter des Registers. Eine Registrierung ist nur erforderlich um Zugang zum Europaparlament zu erhalten. Eine allgemein verpflichtende Registrierung wäre ein großer Schritt vorwärts zur effektiven Kontrolle von Lobbyaktivitäten. Das Parlament machte bereits deutlich, dass es diesen Punkt in der Evaluationsphase einbringen möchte. Der EU-Abgeordnete, Matthias Groote, berichtete, dass die Mehrheit des Parlaments sich für ein verpflichtendes Register ausgesprochen hätte, der Vorschlag aber am Widerstand der Kommission scheiterte.
                
    
                Kritik bekommt auch der Ministerrat zu hören, der sich nicht am Transparenzregister beteiligt und sich aus den Verhandlungen heraus hielt. Der Rat der Europäischen Union als wichtigstes legislatives Organ der EU neben dem Parlament führt derzeit keinerlei Form von Lobbyregister. Lobbyisten versuchen die Ratsentscheidungen zwar bereits über die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten zu beeinflussen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Rat als Institution in Brüssel, insbesondere der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER, frz. für Comité des représentants permanents) ebenfalls Adressat von Lobbyaktivitäten der Brüsseler Lobby-Akteure ist. Durch die Nichtbeteiligung des Rats am neuen Transparenzregister bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiter im Schatten verborgen.<ref>[http://www.euractiv.de/wahlen-und-macht/artikel/strengere-regeln-fr-europas-lobbyisten-004794 Euractiv: Transparenzregister: Neue Regeln für EU-Lobbyisten] abgerufen am 16. Juni 2011</ref>
                
    
                Weiter wird kritisiert, dass die erforderlichen Angaben über Lobbyaufwendungen nicht vom Umsatz abhängig gemacht werden sollen, sondern für alle Lobbygruppen gleich sein sollten.<ref>[http://www.greens-efa.eu/de/transparenzregister-3782.html Die Grünen - Europäische Freie Allainz: Transparenzregister] abgerufen am 16. Juni 2011</ref>
                
    
                Jerzy Buzek, Präsident des Europäischen Parlaments, fordert, dass in Zukunft der parlamentsinterne Informationsdienst eine umfassendere Beratung anbieten solle, um den Einfluss von Lobbyisten zu reduzieren.
                
    
                == Einzelnachweise ==
                <references/>
                
    
                [[Kategorie:Lobbyregister]]
                
                [[Kategorie:EU]]{{Lobbyismus_EU-Box}}
                
    
                Seit 2008 gibt es auf [[EU]]-Ebene ein [[Lobbyregister]], das EU-Transparenzregister. Eine Registrierung ist für alle Interessenvertreter:innen gegenüber [[EU-Parlament]], [[Kommission]] und dem [[Rat der EU]] freiwillig, allerdings ist der Erhalt bestimmter Berechtigungen, wie etwa der Möglichkeit Kommissionsmitglieder zu treffen, an eine Eintragung in das Register geknüpft. Alle im Register eingetragenen Akteure verpflichten sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodex’.
                
    
                Im [https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/search.do?locale=en&reset= EU-Transparenzregister] sind nur jeweils aktuelle Informationen abrufbar. Alte Einträge, sowie die Möglichkeit Akteure nach der Zahl ihrer Treffen oder der Größe ihres Budgets zu sortieren, finden sich auf [https://www.lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu].
                
    
                ==Rechtsgrundlage und Zuständigkeit==
                
    
                ===Rechtsgrundlage===
                
    
                In Artikel 11 des ''Vertrags über die Europäische Union'' verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012] abgerufen am 20.10.2016</ref> 
                
    <br />Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen [[EU-Parlament]], [[EU-Kommission]] und dem [[Rat der Europäischen Union]]. Die erste Version von 2011, die, noch ohne den Rat, das Transparenzregister einführte, wurde zuletzt 2021 überarbeitet.<ref name="Vereinbarung21">[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021Q0611(01) Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register], eur-lex.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023</ref>
                
    
                Die laufende Verwaltung des Registers unterliegt einem gemeinsamen Sekretariat, bestehend aus neun Mitarbeitenden der drei teilhabenden Organe. Die Aufsicht über das Sekretariat hat ein aus den Generalsekretär:innen von Parlament, Kommission und Rat bestehender Verwaltungsrat, der die strategischen Leitlinien und Prioritäten für das Transparenzregister vorgibt.<ref name="Jahresbericht21">[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht über das Funktionieren des Transparenzregisters 2021], ec.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023</ref>
                
    
                ===Registrierung===
                
    
                Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem [[Verhaltenskodex für Interessenvertreter|Verhaltenskodex]] für Interessenvertreter zu.
                
                Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.<ref name="Vereinbarung21" /> Stand März 2023 sind über 12.000 Akteure eingetragen.<ref>[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=en&action=prepareView Statistics], ec.europa.eu, abgerufen am 27.03.2023</ref>
                
    
                ===Verpflichtende Angaben===
                
                Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:<ref name="Vereinbarung21" />
                
    
                *allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.)
                
                *Interessen und Tätigkeiten des Akteurs
                
                *Verbindungen zu und Mitgliedschaften bei anderen Akteuren/Organisationen
                
                *Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren, Expertengruppen der EU-Kommission)
                
                *Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten
                
                *Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet
                
    
                ===Nachteile bei Nicht-Registrierung===
                
                Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen, wie etwa: <ref name="Leitlinien21">[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=GUIDELINES Leitlinien für die interinstitutionelle Vereinbarung von 2021] abgerufen am 27.03.2023</ref>
                
    
                ''' Parlament'''
                
    
                *freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments
                
                *nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden
                
                *Teilnahme an parteiübergreifenden parlamentarischen Foren
                
    
                ''' Kommission'''
                
    
                *Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren
                
                *Teilnahme an Expert:innengruppen als Interessenvertreter:innen
                
    
                '''Rat'''
                
    
                *Treffen mit Generalsekretär:in und Generaldirektor:innen
                
                *Teilnahme an Briefings und Veranstaltungen
                
    
                Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten –  zum Beispiel mit einer Einladung eines:r Abgeordneten – oder sich mit ihnen außerhalb des Parlaments zu treffen. Ebenso können Lobbyakteure Mitglieder der EU-Kommission treffen, die unterhalb des Rangs der Generalsekretär:innen rangieren oder alle Mitglieder ständiger Vertretungen außer den beiden Botschafter:innen.
                
    
                ===Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten===
                
    
                Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte nicht für die Registrierung geeignet sind.<ref name="Jahresbericht21" />
                
    
                Stellt das Sekretariat Verstöße gegen die Leitlinien fest, kann es neben der Löschung der Daten auch ein Verbot einer erneuten Registrierung zwischen 20 Werktagen und zwei Jahren aussprechen. Somit gehen der betroffenen Organisation für den Zeitraum die Privilegien die mit der Eintragung einhergehen, verloren.<ref name="Vereinbarung21" />
                
    
                2021 führte das Sekretariat 3.360 Qualitätskontrollen durch. Rund ein Drittel der Überprüfungen führten zu Löschungen, weil die Daten veraltet oder nicht angemessen waren, in den restlichen Fällen waren die Angaben zufriedenstellend oder wurden nach Aufforderung nachgebessert.<ref name="Jahresbericht21" />
                
    
                ==Kritik==
                
    
                ===Datenqualität===
                
    
                Auf Grund der Unterbesetzung des für die Verwaltung zuständigen Sekretariats mit zunächst sechs, seit 2021 neun, Mitarbeitenden treten immer wieder erhebliche Mängel in der Datenqualität zu Tage. So machten LobbyControl und die NGO Corporate Observatory Europe zuletzt Ende 2022 das Sekretariat auf über 400 fehlerhafte Einträge im Transparenzregister aufmerksam, was im Januar 2023 zu einer Korrektur von 59% der Einträge und zu einer Löschung von 38% der Einträge führte.<ref>[https://twitter.com/lobbycontrol/status/1618630864958795782?t=ttS7neFO2lPsBA3n0lWhRA&s=19 LobbyControl auf Twitter], twitter.com, abgerufen am 21.03.2023</ref>
                
    
                Darüber hinaus müssen seit 2021 NGOs nur noch ihr gesamtes Jahresbudget und nicht mehr, wie kommerzielle Organisationen auch, ihr jährliches Lobbybudget. Dies führt neben der schlechten Vergleichbarkeit der Daten zu der Gefahr, dass kommerzielle Organisationen ihre Interessenvertretung in nicht-kommerziellen Verbänden organisieren und so ihre Lobbyausgaben kaschieren.<ref>[https://www.alter-eu.org/sites/default/files/documents/220202%20letter%20transparency%20register%20implementation_0.pdf Offener Brief an die Kommissarin Jourova vom 02.02.2022], alter-eu.org, abgerufen am 27.03.2023</ref>
                
    
                ===Katargate===
                
    
                Im Zuge der [[Katargate]]-Affäre wurde Ende 2022 klar, dass das Register nicht wie gedacht funktioniert. So tauchten weder die in der Angelegenheit belasteten Staaten Katar und Marokko im Transparenzregister auf, obwohl die Eintragung von nicht-EU-Staaten als Auftraggeber Pflicht ist, noch war die NGO des belasteten ehemaligen EU-Parlamentariers [[Pier Antonio Panzeri|Panzeri]] registriert, obwohl diese Veranstaltungen im EU-Parlament veranstaltet hatte.<ref>[https://www.politico.eu/article/arrest-warrant-two-meps-connected-qatargate-parliament-corruption-probe-maria-arena-alessandra-moretti/ Qatargate: Corruption scandal widens with more EU lawmakers in frame], politico.eu vom 16.02.2023, abgerufen am 27.03.2023</ref>
                
    
                Infolgedessen wurde diskutiert, ein weiteres Register für Interessenvertretung von nicht-EU-Staaten, nach Vorbild des amerikanischen [[FARA]] und des australischen [[FITSA]] einzuführen oder auch Diplomat:innen aus nicht-EU-Staaten dazu zu verpflichten, sich in das bestehende Register einzutragen.
                
    
                ===Mangelnde Sanktionen===
                
    
                Das EU-Transparenzregister ist nicht rechtsverbindlich, sondern setzt auf den Verlust von Privilegien als Anreiz für eine Registrierung, da nach Rechtsauffassung der EU-Kommission eine rechtsverbindliche Regelung nur mit einer Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Union (und somit eines einstimmigen Votums im Rat) möglich ist. Allerdings wies bereits 2013 ein [https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/130617-Legal_Study_Markus_Krajefski_Transparency_Register_endg%C3%BCltig.pdf Gutachten] im Auftrag des von LobbyControl mitgegründeten Netzwerks ALTER-EU eine alternative Auslegung des EU-Rechts auf. Eine Veränderung zugunsten der Rechtsverbindlichkeit hatte dies jedoch nicht zur Folge.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/130617-Legal_Study_Markus_Krajefski_Transparency_Register_endg%C3%BCltig.pdf Legal Framework for a Mandatory EU Lobby Registerand Regulations], Prof.Dr. Markus Krajewski, lobbycontrol.de, abgerufen am 27.03.2023</ref><ref>[https://www.lobbycontrol.de/kurzmeldung/gutachten-verpflichtendes-eu-lobbyregister-moglich-15426/ Gutachten: Verpflichtendes Lobbyregister möglich], lobbycontrol.de vom 18.06.2013, abgerufen am 27.03.2023</ref>
                
    
                Auch die Anreize im bestehenden Rahmen könnten restriktiver ausgestaltet sein. So beschränkt sich die Registrierungspflicht im Rat lediglich auf Treffen mit dem Generalsekretariat, das die Arbeit des Rats lediglich koordiniert und organisiert, und somit keine zentrale Anlaufstelle für Lobbyist:innen ist. Von viel größerem Interesse sind hier die ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten, für die aber keine Registrierung im Transparenzregister notwendig ist.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/lobbyismus-in-der-eu/eu-transparenzregister-gremium-der-mitgliedstaaten-will-mitmachen-aber-nur-ein-bisschen-41987/ EU Transparenzregister: Gremium der Mitgliedstaaten will mitmachen, aber nur ein bisschen], lobbycontrol.de vom 21.12.2017, abgerufen am 27.03.2023</ref> Nichtsdestotrotz veröffentlichen einige Vertretungen, wie etwa die deutsche, ihre Treffen auf freiwilliger Basis.<ref>[https://bruessel-eu.diplo.de/eu-de/staendigevertretungeu/-/2264232 Transparenzregister], bruessel-eu.diplo.de, abgerufen am 27.03.2023</ref>
                
    
                ==Hintergrund==
                
    
                Das EU-Transparenzregister geht auf eine Initiative des damaligen EU-Kommissars für Verwaltung, Audit und Korruptionsbekämpfung [[Siim Kallas]] zurück. Dieser erklärte 2005 in einer Rede Lobbyist:innen hätten großen Einfluss auf die Gesetzgebungsverfahren der EU, dieser bliebe aber viel zu intransparent. Als Lösung hierfür schlug er ein verpflichtendes Lobbyregister und Sanktionen bei Fehlverhalten vor. 2008 führte die Kommission jedoch lediglich ein freiwilliges Transparenzregister ein, dem das EU-Parlament mit der ersten interinstitutionellen Vereinbarung 2011 beitrat. 2014, mit dem Amtsantritt der [[Jean-Claude Juncker]|Juncker]-Kommission, wurden mit der Verpflichtung für Lobbyist:innen sich im Register einzutragen, wenn sie sich mit Mitgliedern der Kommission treffen wollen, erstmals gewichtige Anreize geschaffen, sich einzutragen. Tatsächlich führte diese Regelungen zu einem rapiden Anstieg der Eintragungen in den Folgejahren, sodass heute davon ausgegangen werden kann, dass die überwiegende Mehrheit der Lobbyist:innen eingetragen sind. 2021 folgte die Einführung im Rat der EU.
                
    
                {{spendenbanner}}
                
    
                =Einzelnachweise=
                <references />
                
    
                [[Kategorie:EU]]
                
    
                [[Kategorie:Lobbyregister]]
                
                [[Kategorie:Gesetz]]
                
                [[Category:Lobby-Regulierung]]
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    Ein verpflichtendes, umfassendes und robustes [[Lobbyregister]] für die Institutionen der Europäischen Union (EU) gibt es derzeit nicht. Im Juni 2008 führte die EU-Kommission im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative (ETI) das freiwillige ''Register der Interessenvertreter'' ein. Daneben führt das EU-Parlament seit 1996 eine Liste der beim Parlament akkreditierten Interessensvertreter.
    +
    {{Lobbyismus_EU-Box}}
       
    Im Juni 2011 wurde schließlich ein gemeinsames Register der EU-Kommission und des Parlaments unter dem Titel „Transparenzregister“ eingeführt. Das Transparenzregister ersetzt das vorherige Register der Kommission und die Liste des Parlaments. Eintragungen in das Tranparenzregister bleiben zunächst auf freiwilliger Basis. Für den Rat ist bisher kein entsprechendes Register geplant.  
    +
    Seit 2008 gibt es auf [[EU]]-Ebene ein [[Lobbyregister]], das EU-Transparenzregister. Eine Registrierung ist für alle Interessenvertreter:innen gegenüber [[EU-Parlament]], [[Kommission]] und dem [[Rat der EU]] freiwillig, allerdings ist der Erhalt bestimmter Berechtigungen, wie etwa der Möglichkeit Kommissionsmitglieder zu treffen, an eine Eintragung in das Register geknüpft. Alle im Register eingetragenen Akteure verpflichten sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodex’.
       
    == Hintergrund Lobbyregister in der EU ==
    +
    Im [https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/search.do?locale=en&reset= EU-Transparenzregister] sind nur jeweils aktuelle Informationen abrufbar. Alte Einträge, sowie die Möglichkeit Akteure nach der Zahl ihrer Treffen oder der Größe ihres Budgets zu sortieren, finden sich auf [https://www.lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu].
       
    Den ersten Schritt in Richtung Transparenz bei Lobbyismus machte 1996 das EU-Parlament mit der Einführung eines ersten Lobbyregisters sowie eines Verhaltenskodex für Lobbyisten. Das Register ist seit 2003 öffentliche auf der Webseite des Parlaments abrufbar. In dem Register konnten sich Lobbyisten freiwillig registrieren um einen vereinfachten Zugang zum Parlament zu erhalten.<ref>[http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=de&type=IM-PRESS&reference=20080414FCS26495 EU-Lobbyismus im Blickpunkt] EP Dossier vom 24. Juni 2008. Abgerufen am 22. Juni 2011</ref> Die bei der Akkreditierung anzugebenden Daten beschränkten sich jedoch auf den Namen der/des LobbyistIn und den der beauftragenden Organisation. Ersichtlich wurde daher nicht, mit welchen Abgeordneten oder Parlamentsmitarbeitenden Gespräche geführt wurden, mit welchem Ziel Lobbyarbeit betrieben wurde oder welche finanziellen Ressourcen zu diesem Zweck eingesetzt wurden. Bei LobbyistInnen, die nicht für einen Verband oder ein Unternehmen direkt arbeiteten, sondern für eine Lobby-Agentur, blieb auf diese Weise der Kunde der Agentur, d.h. der eigentliche Auftraggeber, ebenfalls unsichtbar. Nach letztem Stand (17. Mai 2011) waren 3.912 LobbyistInnen beim Parlament akkreditiert, die für 1.762 Auftraggeber arbeiteten.
     
       
    Seit 2008 führte auch die Europäische Kommission ein freiwilliges Lobbyregister. Es enthielt zwar mehr Angaben als die Liste des EU-Parlaments, dafür fehlten hier wiederum die Namen der für die jeweiligen Lobby-Akteure arbeitenden LobbyistInnen. Eingetragen hatten sich nach letztem Stand (20. Mai 2011) 3.937 Lobby-Organisationen. Darunter finden sich u.a. 1.023 Wirtschaftsverbände, 503 Unternehmen, 970 Nicht-Regierungsorganisationen sowie 121 Think Tanks. Die Zahlen verdeutlichen bereits, dass bei weitem nicht alle in Brüssel Lobbyarbeit betreibenden Unternehmen, Agenturen, Verbände und Organisationen in dem Register vertreten waren. Mehrere der größten deutschen Konzerne, wie z.B. die Deutsche Bank und die Metro AG tauchten nicht auf, obwohl sie in Brüssel Lobbybüros unterhalten.<ref>[https://webgate.ec.europa.eu/transparency/regrin/infos/codeofconduct.do?locale=de#de Verhaltenskodex für Interessenvertreter (Lobbyisten) der EU-Kommission] abgerufen am 20. Mai 2011</ref>
    +
    ==Rechtsgrundlage und Zuständigkeit==
       
    Ein weiterer Schwachpunkt des Registers war die fehlende, systematische und unabhängige Überprüfung der von den Lobby-Akteuren gemachten Angaben, z.B. zu Lobbyaufwendungen, sowie nicht ausreichende Sanktionsmöglichkeiten zur Ahndung von Verstößen gegen die Verhaltensregeln. <ref>[https://webgate.ec.europa.eu/transparency/regrin/infos/submitcomplaint.do;REGRINSID=XDRLNWnTWhJXPG0N4d2zv4086fjbycfDJ2gvryTV0D5nnL6N5GRf!-1736869322 Beschwerdeformular der EU-Kommission] abgerufen am 20. Mai 2011</ref>
    +
    ===Rechtsgrundlage===
       
    Im November 2010 einigten sich EU-Kommission und EU-Parlament nach zweijähriger Verhandlungsdauer auf ein gemeinsames Lobbyregister unter dem offiziellen Titel „Transparenzregister“. Es wurde am 23. Juni 2011 eingeführt und fasst die bisher getrennten Lobbyregister von Kommission und Parlament zusammen.
    +
    In Artikel 11 des ''Vertrags über die Europäische Union'' verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012] abgerufen am 20.10.2016</ref>
       
    ==Transparenzregister==
    +
    <br />Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen [[EU-Parlament]], [[EU-Kommission]] und dem [[Rat der Europäischen Union]]. Die erste Version von 2011, die, noch ohne den Rat, das Transparenzregister einführte, wurde zuletzt 2021 überarbeitet.<ref name="Vereinbarung21">[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021Q0611(01) Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register], eur-lex.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023</ref>
       
    Im November 2010 einigten sich EU-Kommission und EU-Parlament nach zweijähriger Verhandlungsdauer auf ein gemeinsames Lobbyregister unter dem offiziellen Titel "Transparenzregister". Das Transparenzregister wurde am 23. Juni 2011 eingeführt und fasst die bisher getrennten Lobbyregister von Kommission und Parlament zusammen. Wie bisher bei der Liste der Interessenvertreter des EU-Parlaments stellt die Eintragung in das Register die Voraussetzung für den Zugang zum Parlament für LobbyistInnen dar. Ein Vorteil ist, dass nun wesentlich mehr Daten über Auftraggeber, Budget und Lobbyziele öffentlich gemacht werden müssen. Weiterhin wird eine Unterteilung eingeführt in Vertreter von Partikularinteressen, Vertreter der Zivilgesellschaft und Vertreter staatlicher Behörden. Für EU-Bürger gibt es damit nun eine zentrale Anlaufstelle für Informationen über Lobbyaktivitäten in der EU.<ref>[http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2011-0222+0+DOC+XML+V0//DE#top Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Parlament und Kommission über ein gemeinsames Transparenzregister] abgerufen am 16. Juni 2011</ref>
    +
    Die laufende Verwaltung des Registers unterliegt einem gemeinsamen Sekretariat, bestehend aus neun Mitarbeitenden der drei teilhabenden Organe. Die Aufsicht über das Sekretariat hat ein aus den Generalsekretär:innen von Parlament, Kommission und Rat bestehender Verwaltungsrat, der die strategischen Leitlinien und Prioritäten für das Transparenzregister vorgibt.<ref name="Jahresbericht21">[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht über das Funktionieren des Transparenzregisters 2021], ec.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023</ref>
       
    ===Implementierung===
     
       
    Für die Implementierung des Registers wird ein gemeinsames Register-Sekretariat von Parlament und Kommission eingerichtet. Die Kompetenz für die Ausstellung von Lobby-Pässen für das Parlament bleibt weiterhin beim Parlament.
    +
    ===Registrierung===
       
    In einer Übergangszeit von 12 Monaten haben die in den beiden bisherigen Listen registrierten Organisationen die Möglichkeit, sich in das neue Register einzutragen. Zwei Jahre nach der Einführung des Registers soll es eine Evaluation durch Parlament und Kommission geben. Das Parlament hat sich noch im Mai 2011 für eine Erweiterung des Registers ausgesprochen, die [[Lobby-Akteure]] zur Eintragung verpflichten würde.
    +
    Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem [[Verhaltenskodex für Interessenvertreter|Verhaltenskodex]] für Interessenvertreter zu.
      +
    Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.<ref name="Vereinbarung21" /> Stand März 2023 sind über 12.000 Akteure eingetragen.<ref>[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=en&action=prepareView Statistics], ec.europa.eu, abgerufen am 27.03.2023</ref>
       
    ===Finanzielle Angaben===
     
    Wie im bisherigen Register der EU-Kommission müssen bei einer Eintragung ins Register Angaben über Lobbyaufwendungen abhängig vom Umsatz des Beratungsunternehmens gemacht werden. Beratungsunternehmen, Anwaltskanzleien und selbstständige Berater müssen ihren durch Lobbytätigkeiten erzielten Umsatz nach folgendem Muster offenlegen:
     
    {| cellspacing="0" border="1" class="wikitable"
     
    |-
     
    ! Umsatz in Euro
     
    ! Stufengröße in Euro
     
    |-
     
    | 0 - 499.999
     
    | 50.000
     
    |-
     
    | 500.000 - 1.000.000
     
    | 100.000
     
    |-
     
    | >1.000.000
     
    | 250.000
     
    |}
     
       
    Verbände und Unternehmen, die ''in-house''-LobbyistInnen beschäftigen müssen ihre Lobbyausgaben schätzen. Nichtregierungsorganisationen, Think Tanks und Forschungsinstitute sowie Organisationen, die Kirchen und religiöse Gemeinschaften vertreten, müssen ihr Gesamtbudget gemeinsam mit einer Aufschlüsselung ihrer Hauptfinanzierungsquellen angeben.
    +
    ===Verpflichtende Angaben===
      +
    Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:<ref name="Vereinbarung21" />
       
    ===Sanktionsmöglichkeiten===
    +
    *allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.)
    Tabelle der Maßnahmen, die im Falle der Nichteinhaltung des Verhaltenskodex zur Verfügung stehen
    +
    *Interessen und Tätigkeiten des Akteurs
    {| cellspacing="0" border="1" class="wikitable"
    +
    *Verbindungen zu und Mitgliedschaften bei anderen Akteuren/Organisationen
    |-
    +
    *Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren, Expertengruppen der EU-Kommission)
    ! Art der Nichteinhaltung
    +
    *Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten
    ! Maßnahme
    +
    *Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet
    ! Erwähnung der Maßnahme im Register
     
    ! Entzug des Zugangsausweises zum EP
     
    |-
     
    | Fahrlässige Nichteinhalung, die sofort korrigiert wird
     
    | Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur
     
    | Nein
     
    | Nein
     
    |-
     
    | Absichtliche Nichteinhaltung des Kodex, die eine Verhaltensänderung oder Korrektur von Angaben im Register innerhalb einer festgesetzten Frist erfordert
     
    | Zeitweilige Aussetzung bis zu sechs Monaten oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die geforderte Korrekturmaßnahme binnen der festgesetzten Frist erfolgt
     
    | Ja, während der Zeit der Aussetzung
     
    | Nein
     
    |-
     
    | Anhaltende Nichteinhaltung des Kodex
     
       
    – keine Verhaltensänderung
     
       
    keine Korrektur von Angaben binnen der festgesetzten Frist
    +
    ===Nachteile bei Nicht-Registrierung===
    | Streichung aus dem Register für ein Jahr
    +
    Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen, wie etwa: <ref name="Leitlinien21">[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=GUIDELINES Leitlinien für die interinstitutionelle Vereinbarung von 2021] abgerufen am 27.03.2023</ref>
    | Ja
    +
     
    | Ja
    +
    ''' Parlament'''
    |-
    +
     
    | Schwere, absichtliche Nichteinhaltung des Kodex
    +
    *freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments
    | Streichung aus dem Register für zwei Jahre
    +
    *nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden
    | Ja
    +
    *Teilnahme an parteiübergreifenden parlamentarischen Foren
    | Ja
    +
     
    |}
    +
    ''' Kommission'''
      +
     
      +
    *Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren
      +
    *Teilnahme an Expert:innengruppen als Interessenvertreter:innen
      +
     
      +
    '''Rat'''
      +
     
      +
    *Treffen mit Generalsekretär:in und Generaldirektor:innen
      +
    *Teilnahme an Briefings und Veranstaltungen
      +
     
      +
    Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten zum Beispiel mit einer Einladung eines:r Abgeordneten – oder sich mit ihnen außerhalb des Parlaments zu treffen. Ebenso können Lobbyakteure Mitglieder der EU-Kommission treffen, die unterhalb des Rangs der Generalsekretär:innen rangieren oder alle Mitglieder ständiger Vertretungen außer den beiden Botschafter:innen.
      +
     
      +
    ===Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten===
      +
     
      +
    Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte nicht für die Registrierung geeignet sind.<ref name="Jahresbericht21" />
      +
     
      +
    Stellt das Sekretariat Verstöße gegen die Leitlinien fest, kann es neben der Löschung der Daten auch ein Verbot einer erneuten Registrierung zwischen 20 Werktagen und zwei Jahren aussprechen. Somit gehen der betroffenen Organisation für den Zeitraum die Privilegien die mit der Eintragung einhergehen, verloren.<ref name="Vereinbarung21" />
      +
     
      +
    2021 führte das Sekretariat 3.360 Qualitätskontrollen durch. Rund ein Drittel der Überprüfungen führten zu Löschungen, weil die Daten veraltet oder nicht angemessen waren, in den restlichen Fällen waren die Angaben zufriedenstellend oder wurden nach Aufforderung nachgebessert.<ref name="Jahresbericht21" />
      +
     
      +
     
      +
    ==Kritik==
      +
     
      +
    ===Datenqualität===
      +
     
      +
    Auf Grund der Unterbesetzung des für die Verwaltung zuständigen Sekretariats mit zunächst sechs, seit 2021 neun, Mitarbeitenden treten immer wieder erhebliche Mängel in der Datenqualität zu Tage. So machten LobbyControl und die NGO Corporate Observatory Europe zuletzt Ende 2022 das Sekretariat auf über 400 fehlerhafte Einträge im Transparenzregister aufmerksam, was im Januar 2023 zu einer Korrektur von 59% der Einträge und zu einer Löschung von 38% der Einträge führte.<ref>[https://twitter.com/lobbycontrol/status/1618630864958795782?t=ttS7neFO2lPsBA3n0lWhRA&s=19 LobbyControl auf Twitter], twitter.com, abgerufen am 21.03.2023</ref>
      +
     
      +
    Darüber hinaus müssen seit 2021 NGOs nur noch ihr gesamtes Jahresbudget und nicht mehr, wie kommerzielle Organisationen auch, ihr jährliches Lobbybudget. Dies führt neben der schlechten Vergleichbarkeit der Daten zu der Gefahr, dass kommerzielle Organisationen ihre Interessenvertretung in nicht-kommerziellen Verbänden organisieren und so ihre Lobbyausgaben kaschieren.<ref>[https://www.alter-eu.org/sites/default/files/documents/220202%20letter%20transparency%20register%20implementation_0.pdf Offener Brief an die Kommissarin Jourova vom 02.02.2022], alter-eu.org, abgerufen am 27.03.2023</ref>
      +
     
      +
     
      +
    ===Katargate===
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      +
    Im Zuge der [[Katargate]]-Affäre wurde Ende 2022 klar, dass das Register nicht wie gedacht funktioniert. So tauchten weder die in der Angelegenheit belasteten Staaten Katar und Marokko im Transparenzregister auf, obwohl die Eintragung von nicht-EU-Staaten als Auftraggeber Pflicht ist, noch war die NGO des belasteten ehemaligen EU-Parlamentariers [[Pier Antonio Panzeri|Panzeri]] registriert, obwohl diese Veranstaltungen im EU-Parlament veranstaltet hatte.<ref>[https://www.politico.eu/article/arrest-warrant-two-meps-connected-qatargate-parliament-corruption-probe-maria-arena-alessandra-moretti/ Qatargate: Corruption scandal widens with more EU lawmakers in frame], politico.eu vom 16.02.2023, abgerufen am 27.03.2023</ref>
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      +
     
      +
    Infolgedessen wurde diskutiert, ein weiteres Register für Interessenvertretung von nicht-EU-Staaten, nach Vorbild des amerikanischen [[FARA]] und des australischen [[FITSA]] einzuführen oder auch Diplomat:innen aus nicht-EU-Staaten dazu zu verpflichten, sich in das bestehende Register einzutragen.
       
    <br>
     
    ===Kritik am neuen Register===
     
     
       
     
       
    Ein wesentlicher Kritikpunkt ist der weiterhin freiwillige Charakter des Registers. Eine Registrierung ist nur erforderlich um Zugang zum Europaparlament zu erhalten. Eine allgemein verpflichtende Registrierung wäre ein großer Schritt vorwärts zur effektiven Kontrolle von Lobbyaktivitäten. Das Parlament machte bereits deutlich, dass es diesen Punkt in der Evaluationsphase einbringen möchte. Der EU-Abgeordnete, Matthias Groote, berichtete, dass die Mehrheit des Parlaments sich für ein verpflichtendes Register ausgesprochen hätte, der Vorschlag aber am Widerstand der Kommission scheiterte.
    +
    ===Mangelnde Sanktionen===
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      +
    Das EU-Transparenzregister ist nicht rechtsverbindlich, sondern setzt auf den Verlust von Privilegien als Anreiz für eine Registrierung, da nach Rechtsauffassung der EU-Kommission eine rechtsverbindliche Regelung nur mit einer Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Union (und somit eines einstimmigen Votums im Rat) möglich ist. Allerdings wies bereits 2013 ein [https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/130617-Legal_Study_Markus_Krajefski_Transparency_Register_endg%C3%BCltig.pdf Gutachten] im Auftrag des von LobbyControl mitgegründeten Netzwerks ALTER-EU eine alternative Auslegung des EU-Rechts auf. Eine Veränderung zugunsten der Rechtsverbindlichkeit hatte dies jedoch nicht zur Folge.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/130617-Legal_Study_Markus_Krajefski_Transparency_Register_endg%C3%BCltig.pdf Legal Framework for a Mandatory EU Lobby Registerand Regulations], Prof.Dr. Markus Krajewski, lobbycontrol.de, abgerufen am 27.03.2023</ref><ref>[https://www.lobbycontrol.de/kurzmeldung/gutachten-verpflichtendes-eu-lobbyregister-moglich-15426/ Gutachten: Verpflichtendes Lobbyregister möglich], lobbycontrol.de vom 18.06.2013, abgerufen am 27.03.2023</ref>
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      +
    Auch die Anreize im bestehenden Rahmen könnten restriktiver ausgestaltet sein. So beschränkt sich die Registrierungspflicht im Rat lediglich auf Treffen mit dem Generalsekretariat, das die Arbeit des Rats lediglich koordiniert und organisiert, und somit keine zentrale Anlaufstelle für Lobbyist:innen ist. Von viel größerem Interesse sind hier die ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten, für die aber keine Registrierung im Transparenzregister notwendig ist.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/lobbyismus-in-der-eu/eu-transparenzregister-gremium-der-mitgliedstaaten-will-mitmachen-aber-nur-ein-bisschen-41987/ EU Transparenzregister: Gremium der Mitgliedstaaten will mitmachen, aber nur ein bisschen], lobbycontrol.de vom 21.12.2017, abgerufen am 27.03.2023</ref> Nichtsdestotrotz veröffentlichen einige Vertretungen, wie etwa die deutsche, ihre Treffen auf freiwilliger Basis.<ref>[https://bruessel-eu.diplo.de/eu-de/staendigevertretungeu/-/2264232 Transparenzregister], bruessel-eu.diplo.de, abgerufen am 27.03.2023</ref>
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    Kritik bekommt auch der Ministerrat zu hören, der sich nicht am Transparenzregister beteiligt und sich aus den Verhandlungen heraus hielt. Der Rat der Europäischen Union als wichtigstes legislatives Organ der EU neben dem Parlament führt derzeit keinerlei Form von Lobbyregister. Lobbyisten versuchen die Ratsentscheidungen zwar bereits über die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten zu beeinflussen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Rat als Institution in Brüssel, insbesondere der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER, frz. für Comité des représentants permanents) ebenfalls Adressat von Lobbyaktivitäten der Brüsseler Lobby-Akteure ist. Durch die Nichtbeteiligung des Rats am neuen Transparenzregister bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiter im Schatten verborgen.<ref>[http://www.euractiv.de/wahlen-und-macht/artikel/strengere-regeln-fr-europas-lobbyisten-004794 Euractiv: Transparenzregister: Neue Regeln für EU-Lobbyisten] abgerufen am 16. Juni 2011</ref>
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    ==Hintergrund==
       
    Weiter wird kritisiert, dass die erforderlichen Angaben über Lobbyaufwendungen nicht vom Umsatz abhängig gemacht werden sollen, sondern für alle Lobbygruppen gleich sein sollten.<ref>[http://www.greens-efa.eu/de/transparenzregister-3782.html Die Grünen - Europäische Freie Allainz: Transparenzregister] abgerufen am 16. Juni 2011</ref>
    +
    Das EU-Transparenzregister geht auf eine Initiative des damaligen EU-Kommissars für Verwaltung, Audit und Korruptionsbekämpfung [[Siim Kallas]] zurück. Dieser erklärte 2005 in einer Rede Lobbyist:innen hätten großen Einfluss auf die Gesetzgebungsverfahren der EU, dieser bliebe aber viel zu intransparent. Als Lösung hierfür schlug er ein verpflichtendes Lobbyregister und Sanktionen bei Fehlverhalten vor. 2008 führte die Kommission jedoch lediglich ein freiwilliges Transparenzregister ein, dem das EU-Parlament mit der ersten interinstitutionellen Vereinbarung 2011 beitrat. 2014, mit dem Amtsantritt der [[Jean-Claude Juncker]|Juncker]-Kommission, wurden mit der Verpflichtung für Lobbyist:innen sich im Register einzutragen, wenn sie sich mit Mitgliedern der Kommission treffen wollen, erstmals gewichtige Anreize geschaffen, sich einzutragen. Tatsächlich führte diese Regelungen zu einem rapiden Anstieg der Eintragungen in den Folgejahren, sodass heute davon ausgegangen werden kann, dass die überwiegende Mehrheit der Lobbyist:innen eingetragen sind. 2021 folgte die Einführung im Rat der EU.
       
    Jerzy Buzek, Präsident des Europäischen Parlaments, fordert, dass in Zukunft der parlamentsinterne Informationsdienst eine umfassendere Beratung anbieten solle, um den Einfluss von Lobbyisten zu reduzieren.
     
       
    == Einzelnachweise ==
    +
    {{spendenbanner}}
    <references/>
    +
     
      +
    =Einzelnachweise=
      +
    <references />
      +
     
      +
    [[Kategorie:EU]]
       
     
    [[Kategorie:Lobbyregister]]
     
    [[Kategorie:Lobbyregister]]
    [[Kategorie:EU]]
    +
    [[Kategorie:Gesetz]]
      +
    [[Category:Lobby-Regulierung]]

    Anhänge

    Diskussionen