Verbändeliste: Unterschied zwischen den Versionen
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Vor der Einführung des Lobbyregisters 2022 führte der Deutsche Bundestag seit 1972 eine öffentliche Öffentliche Liste registrierter Verbände, in die sich Verbände - die klassischen Akteure der Interessenvertretung - eintragen könnenkonnten. Name, Kontaktdaten, Vorstand und Geschäftsführung, Interessenbereich und der die Anzahl der Mitglieder werden wurden in der Liste angegeben. Derzeit sind 2239 Verbände
registriert Stand 2017 waren 2302 Verbände und Vereine von A wie ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände über L wie LobbyControl bis Z wie Zweirad-Industrie-Verband eingetragen (Stand: März 2015), jedoch ist Februar 2017).
Jedoch war die Eintragung selbst für Verbände freiwillig und damit nicht, . Die Eintragung war auch nicht - wie oft fälschlicherweise behauptet , - Voraussetzung für die Teilnahme an einer Anhörung im Bundestag oder für Hausausweise zum Bundestag. Die Verbändeliste ist kein Lobbyregister. erfasste weder die zahlreichen Lobbybüros von Unternehmen noch Lobbyagenturen oder Anwaltskanzleien, die Lobbyarbeit im Auftrag wechselnder Kunden betrieben. Selbst wenn Unternehmen sich freiwillig eintragen lassen wollten, war das nicht möglich. Sie war daher kein Lobbyregister und bot kein ausreichendes Maß an Transparenz über Lobbyarbeit gegenüber Bundestag und Bundesregierung. Dieser Artikel gibt den Zustand der Verbändeliste 2017 wieder.
→ Überblick LobbyABC: Lobbyismus von A–Z
Inhaltsverzeichnis
Kritik der Verbändeliste[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Politiker wie Manfred Behrens (CDU/CSU) verweisen in der Diskussion um Lobbytransparenz über ein verpflichtendes Lobbyregister in Deutschland gerne auf die Verbändeliste: „Diese öffentliche Liste ist 800 Seiten stark. Wo fehlt es da an Transparenz? Sie können Anschriften in Erfahrung bringen. Sie bekommen Namen von Geschäftsführern geliefert. Sie erhalten sogar Telefonnummern und E-Mail-Adressen.“[1]
Die Verbändeliste erfasst allerdings weder die Lobbybüros der Unternehmen noch Lobby- und PR-Agenturen oder Anwaltskanzleien, die Lobbyarbeit im Auftrag wechselnder Kunden betreiben. Gerade bei diesen wäre es wichtig zu wissen, für wen sie eigentlich arbeiten. Auch Denkfabriken wie die marktliberale Stiftung Marktwirtschaft – deren Finanzierung ebenfalls intransparent ist, sind nicht Teil der Verbändeliste.
Außerdem enthält die Verbändeliste keinerlei Angaben über Budgets oder Geldquellen und die Namen der tätigen Lobbyisten. Diese Angaben wären zentral, um wirklich erkennen zu können, wer hinter einzelnen Verbänden oder von Lobbyagenturen geführten Kampagnen steckt.[2]
EintragungTransparenz über die Strukturen des Lobbyismus in Deutschland konnte die Verbändeliste allerdings aus mehreren Gründen nicht herstellen:
- Die Eintragung war freiwillig.
- Die Eintragung war nur für einen Teil der Lobbyakteure überhaupt möglich.
- Die zu machenden Angaben waren oberflächlich und wenig aufschlussreich. Angaben zu finanziellen Hintergründen und Auftraggebern von Lobby-Dienstleistern fehlten ebenso wie konkrete Angaben, zu welchen Themen, Gesetzen oder Prozessen Lobbyarbeit in welchem Umfang stattfindet.
- Die Eintragung war mit keinerlei Pflichten verbunden.
Eintragung bringt keine Vorteile[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Anders als regelmäßig behauptet, bringt die Die Eintragung in die Verbändeliste keinen Vorteilbrauchte auch kaum einen Vorteil für die Verbände. Zwar steht stand in der Geschäftsordnung des Bundestages, dass nur Vertreter registrierter Verbände als Experten Sachverständige zu formalen Anhörungen in den Bundestag geladen werden dürfen.[32] Diese Regelung wurde jedoch durch eine Auslegungsentscheidung des Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vom 18. Oktober 1979[43] außer Kraft gesetzt.
Hausausweise für den Bundestag auch ohne Verbändeliste möglich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Registrierte Verbände können bis zu fünf Hausausweise für den Bundestag beantragen, die ihnen einen freien Zugang zu den Räumlichkeiten des Bundestages ermöglichen. Unregistrierte Seit der Neuregelung der Zugangsregeln für den Bundestag vom Februar 2016 konnten nur noch registrierte Verbände bis zu zwei sogenannte Hausausweise für Interessenvertreter beantragen. Zuvor konnten auch unregistrierte Verbände, Unternehmen, Lobbyagenturen und Rechtsanwaltskanzleien können diese ebenfalls Hausausweise allerdings ebenfalls bekommen, indem sie sich direkt an eine der Fraktionen im Bundestag wenden wandten – ohne Registrierung oder sonstige Transparenzpflichten. Eine Unterschrift durch den parlamentarischen Geschäftsführer einer Fraktion reicht aus. Von den in der Verbändeliste aufgeführten Organisationen verfügten 575 über einen Hausausweise für den Bundestag (Stand 31.12.2014). Den Sonderweg über den parlamentarischen Geschäftsführer einer Fraktion nutzen hingegen deutlich mehr Organisation, um Zutritt zum Bundestag zu erhalte. Im Verlaufe des Jahres 2013 wurden laut Bundestagsverwaltung 960 Ausweise ausgegeben, für das Jahr 2014 werde die entsprechend Anzahl noch ermittelt. Die Anzahl fällt aber vermutlich ähnlich hoch aus und dürfte bei „circa 1000 Hausausweisen liegen“, so die Antwort auf eine Anfrage der Süddeutschen Zeitung.[5] Die Zahlen belegen anschaulich die Defizite der Verbändeliste: fast die Hälfte der Hausausweise für Lobbyisten werden demnach gar nicht von der Verbändeliste abgedeckt. Insgesamt verfügen nach Auskunft der Bundesverwaltung 2334 Personen über einen Hausausweise der Kategorie „Grün“. Diese Ausweise sind vor allem für Interessenvertreter vorgesehen, aber auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parteien und der parteinahen Stiftungen. reichte aus. Diese intransparente Praxis wurde Anfang 2016 nach Klagen von abgeordnetenwatch.de und Tagesspiegel durch den Ältestenrat des Bundestags gestoppt. Im Zuge der Neuregelung wurde auch die maximale Zahl der Hausausweise für in der Liste aufgeführte Verbände von fünf auf zwei reduziert[4].
Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Durchblick für die Demokratie – Gesetzentwurf für Lobbyregister
- Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter
Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Zitat aus der Bundestagsdebatte vom 7. April 2011, Originalquelle und weitere Details siehe Schwache Lobbyregister Debatte im Bundestag, Lobbycontrol-Blog vom 18. Mai 2011, abgerufen am 6. Juni 2011
- ↑ Licht in den Lobby-Dschungel Interview mit Ulrich Müller von LobbyControl im Oktober 2008, abgerufen am 6. Juni 2011 ↑
- Anlage 2 der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages bundestag.de, abgerufen am 08
- 03. 07
- 03. 11
- 17
- ↑ Antwort des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung auf eine Anfrage von LobbyControl vom 12. Mai 2011
- ↑ So schützt der Bundestag Lobbyisten, Süddeutsche Zeitung Online vom 24.1.2015, abgerufen am 3.2.2015
- Überraschende Wendung: Gar keine Bundestagsausweise mehr für Lobbyisten? LobbyControl-Blog vom 15.2.2016
Seit 1972 führt der [[Deutsche Bundestag]] [[Datei:LobbyABC.png|right|alt=Banner LobbyABC|link=https://lobbypedia.de/wiki/Kategorie:LobbyABC|180px]] Vor der Einführung des [[Lobbyregister Deutschland|Lobbyregisters]] 2022 führte der Deutsche Bundestag seit 1972 eine [http://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/sachgeb/lobbyliste/lobbylisteaktuell.pdf öffentliche Listeblob/189476/aa54cb41b2f0402c7118f66ae3ae62aa/lobbylisteaktuell-data.pdf Öffentliche Liste registrierter Verbände], in die sich Verbände - die klassischen Akteure der Interessenvertretung - eintragen könnenkonnten. Name, Kontaktdaten, Vorstand und Geschäftsführung, Interessenbereich und derdie Anzahl der Mitglieder werdenwurden in der Liste angegeben. Derzeit sind 2239 Verbände registriert (Stand: März 2015), jedoch ist Stand 2017 waren 2302 Verbände und Vereine von A wie [[ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände]] über L wie [[LobbyControl]] bis Z wie [[Zweirad-Industrie-Verband]] eingetragen (Stand: Februar 2017). Jedoch war die Eintragung selbst für Verbände freiwillig und damit nicht, . Die Eintragung war auch nicht - wie oft fälschlicherweise behauptet, - Voraussetzung für die Teilnahme an einer Anhörung im Bundestag oder für Hausausweise zum Bundestag. Die Verbändeliste ist kein [[Lobbyregister]]. == Kritik der Verbändeliste == . Die Verbändeliste erfasste weder die zahlreichen Lobbybüros von Unternehmen noch Lobbyagenturen oder Anwaltskanzleien, die Lobbyarbeit im Auftrag wechselnder Kunden betrieben. Selbst wenn Unternehmen sich freiwillig eintragen lassen wollten, war das nicht möglich. Sie war daher kein [[Lobbyregister]] und bot kein ausreichendes Maß an Transparenz über Lobbyarbeit gegenüber Bundestag und Bundesregierung. Dieser Artikel gibt den Zustand der Verbändeliste 2017 wieder. '''→ [[:Kategorie:LobbyABC|Überblick LobbyABC: Lobbyismus von A–Z]]''' {{Spendenbanner-Spenden}} ==Kritik der Verbändeliste== Politiker wie [[Manfred Behrens]] (CDU/CSU) verweisen in der Diskussion um Lobbytransparenz über ein verpflichtendes Lobbyregister in Deutschland gerne auf die Verbändeliste: ''„Diese öffentliche Liste ist 800 Seiten stark. Wo fehlt es da an Transparenz? Sie können Anschriften in Erfahrung bringen. Sie bekommen Namen von Geschäftsführern geliefert. Sie erhalten sogar Telefonnummern und E-Mail-Adressen.“''<ref>Zitat aus der Bundestagsdebatte vom 7. April 2011, Originalquelle und weitere Details siehe [http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/05/schwache-lobbyregisterdebatte-im-bundestag/ Schwache Lobbyregister Debatte im Bundestag], Lobbycontrol-Blog vom 18. Mai 2011, abgerufen am 6. Juni 2011</ref> Die Verbändeliste erfasst allerdings weder die Lobbybüros der Unternehmen noch Lobby- und PR-Agenturen oder Anwaltskanzleien, die Lobbyarbeit im Auftrag wechselnder Kunden betreiben. Gerade bei diesen wäre es wichtig zu wissen, für wen sie eigentlich arbeiten. Auch Denkfabriken wie die marktliberale [[Stiftung Marktwirtschaft]] – deren Finanzierung ebenfalls intransparent ist, sind nicht Teil der Verbändeliste. Außerdem enthält die Verbändeliste keinerlei Angaben über Budgets oder Geldquellen und die Namen der tätigen Lobbyisten. Diese Angaben wären zentral, um wirklich erkennen zu können, wer hinter einzelnen Verbänden oder von Lobbyagenturen geführten Kampagnen steckt.<ref>[http://www.linksnet.de/de/artikel/23782 Licht in den Lobby-Dschungel] Interview mit Ulrich Müller von LobbyControl im Oktober 2008, abgerufen am 6. Juni 2011</ref> Transparenz über die Strukturen des Lobbyismus in Deutschland konnte die Verbändeliste allerdings aus mehreren Gründen nicht herstellen: *Die Eintragung war freiwillig. *Die Eintragung war nur für einen Teil der Lobbyakteure überhaupt möglich. *Die zu machenden Angaben waren oberflächlich und wenig aufschlussreich. Angaben zu finanziellen Hintergründen und Auftraggebern von Lobby-Dienstleistern fehlten ebenso wie konkrete Angaben, zu welchen Themen, Gesetzen oder Prozessen Lobbyarbeit in welchem Umfang stattfindet. *Die Eintragung war mit keinerlei Pflichten verbunden. ===Eintragung bringt keine Vorteile=== Anders als regelmäßig behauptet, bringt die Eintragung in die Verbändeliste keinen Vorteil. Zwar stehtDie Eintragung in die Verbändeliste brauchte auch kaum einen Vorteil für die Verbände. Zwar stand in der Geschäftsordnung des Bundestages, dass nur Vertreter registrierter Verbände als Experten Sachverständige zu formalen Anhörungen in den Bundestag geladen werden dürfen.<ref>[http://www.bundestag.de/dokumente/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage2.html/245180 Anlage 2 der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages] bundestag.de, abgerufen am 08.07.1103.03.17</ref> Diese Regelung wurde jedoch durch eine Auslegungsentscheidung des Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vom 18. Oktober 1979<ref>Antwort des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung auf eine Anfrage von LobbyControl vom 12. Mai 2011</ref> außer Kraft gesetzt. ===Hausausweise für den Bundestag auch ohne Verbändeliste möglich=== Registrierte Verbände können bis zu fünf Hausausweise für den Bundestag beantragen, die ihnen einen freien Zugang zu den Räumlichkeiten des Bundestages ermöglichen. Unregistrierte === Seit der Neuregelung der Zugangsregeln für den Bundestag vom Februar 2016 konnten nur noch registrierte Verbände bis zu zwei sogenannte Hausausweise für Interessenvertreter beantragen. Zuvor konnten auch unregistrierte Verbände, Unternehmen, Lobbyagenturen und Rechtsanwaltskanzleien können diese ebenfalls Hausausweise allerdings ebenfalls bekommen, indem sie sich direkt an eine der Fraktionen im Bundestag wendenwandten – ohne Registrierung oder sonstige Transparenzpflichten. Eine Unterschrift durch den parlamentarischen Geschäftsführer einer Fraktion reichtreichte aus. Von den in der Verbändeliste aufgeführten Organisationen verfügten 575 über einen Hausausweise für den Bundestag (Stand 31.12.2014). Den Sonderweg über den parlamentarischen Geschäftsführer einer Fraktion nutzen hingegen deutlich mehr Organisation, um Zutritt zum Bundestag zu erhalte. Im Verlaufe des Jahres 2013 wurden laut Bundestagsverwaltung 960 Ausweise ausgegeben, für das Jahr 2014 werde die entsprechend Anzahl noch ermittelt. Die Anzahl fällt aber vermutlich ähnlich hoch aus und dürfte bei „circa 1000 Hausausweisen liegen“, so die Antwort auf eine Anfrage der Süddeutschen Zeitung.<ref> [http://www.sueddeutsche.de/politik/versteckte-einflussnahme-so-schuetzt-der-bundestag-lobbyisten-1.2318713 So schützt der Bundestag Lobbyisten], Süddeutsche Zeitung Online vom 24.1.2015, abgerufen am 3.2.2015</ref> Die Zahlen belegen anschaulich die Defizite der Verbändeliste: fast die Hälfte der Hausausweise für Lobbyisten werden demnach gar nicht von der Verbändeliste abgedeckt. Insgesamt verfügen nach Auskunft der Bundesverwaltung 2334 Personen über einen Hausausweise der Kategorie „Grün“. Diese Ausweise sind vor allem für Interessenvertreter vorgesehen, aber auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parteien und der parteinahen Stiftungen. == Weiterführende Informationen == * Diese intransparente Praxis wurde Anfang 2016 nach Klagen von abgeordnetenwatch.de und Tagesspiegel durch den Ältestenrat des Bundestags gestoppt. Im Zuge der Neuregelung wurde auch die maximale Zahl der Hausausweise für in der Liste aufgeführte Verbände von fünf auf zwei reduziert<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2016/02/ueberraschende-wendung-gar-keine-bundestags-ausweise-mehr-fuer-unternehmen/ Überraschende Wendung: Gar keine Bundestagsausweise mehr für Lobbyisten?] LobbyControl-Blog vom 15.2.2016</ref>. ==Weiterführende Informationen== *[https://www.lobbycontrol.de/2017/02/durchblick-fuer-die-demokratie-gesetzentwurf-fuer-lobbyregister-vorgestellt/ Durchblick für die Demokratie – Gesetzentwurf für Lobbyregister] *[[Kategorie:LobbyABC|Überblick LobbyABC: Lobbyismus von A–Z]] [http://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/sachgeb/lobbyliste/index.htmlblob/189476/aa54cb41b2f0402c7118f66ae3ae62aa/lobbylisteaktuell-data.pdf Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter] {{spendenbanner}} == Einzelnachweise == <references /> [[Kategorie:Lobbyregister]] [[Kategorie:Lobby-Regulierung]] [[Kategorie:LobbyABC]]
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+ | Politiker wie [[Manfred Behrens]] (CDU/CSU) verweisen in der Diskussion um Lobbytransparenz über ein verpflichtendes Lobbyregister in Deutschland gerne auf die Verbändeliste: ''„Diese öffentliche Liste ist 800 Seiten stark. Wo fehlt es da an Transparenz? Sie können Anschriften in Erfahrung bringen. Sie bekommen Namen von Geschäftsführern geliefert. Sie erhalten sogar Telefonnummern und E-Mail-Adressen.“''<ref>Zitat aus der Bundestagsdebatte vom 7. April 2011, Originalquelle und |
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weitere Details siehe [http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/05/schwache-lobbyregisterdebatte-im-bundestag/ Schwache Lobbyregister Debatte im Bundestag], Lobbycontrol-Blog vom 18. Mai 2011, abgerufen am 6. Juni 2011</ref> |
weitere Details siehe [http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/05/schwache-lobbyregisterdebatte-im-bundestag/ Schwache Lobbyregister Debatte im Bundestag], Lobbycontrol-Blog vom 18. Mai 2011, abgerufen am 6. Juni 2011</ref> |
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Die Eintragung in die Verbändeliste brauchte auch kaum einen Vorteil für die Verbände. Zwar stand in der Geschäftsordnung des Bundestages, dass nur Vertreter registrierter Verbände als Sachverständige zu formalen Anhörungen in den Bundestag geladen werden dürfen.<ref>[http://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage2/245180 Anlage 2 der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages] bundestag.de, abgerufen am 03.03.17</ref> Diese Regelung wurde jedoch durch eine Auslegungsentscheidung des Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vom 18. Oktober 1979<ref>Antwort des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung auf eine Anfrage von LobbyControl vom 12. Mai 2011</ref> außer Kraft gesetzt. |
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− | Diese Regelung wurde jedoch durch eine Auslegungsentscheidung des Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vom 18. Oktober 1979<ref>Antwort des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung auf eine Anfrage von LobbyControl vom 12. Mai 2011</ref> außer Kraft gesetzt |
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+ | *[[Kategorie:LobbyABC|Überblick LobbyABC: Lobbyismus von A–Z]] [http://www.bundestag.de/blob/189476/aa54cb41b2f0402c7118f66ae3ae62aa/lobbylisteaktuell-data.pdf Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter] |
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