Verbändeliste: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit 1972 führt der
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Vor der Einführung des Lobbyregisters 2022 führte der Deutsche Bundestag seit 1972 eine Öffentliche Liste registrierter Verbände, in die sich Verbände - die klassischen Akteure der Interessenvertretung - eintragen könnenkonnten. Name, Kontaktdaten, Vorstand und Geschäftsführung, Interessenbereich und der die Anzahl der Mitglieder werden wurden in der Liste angegeben.

Derzeit sind 2295 Verbände registriert Stand 2017 waren 2302 Verbände und Vereine von A wie ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände über L wie LobbyControl bis Z wie Zweirad-Industrie-Verband eingetragen (Stand: Februar 2016), jedoch ist 2017).

Jedoch war die Eintragung selbst für Verbände freiwillig und damit nicht, . Die Eintragung war auch nicht - wie oft fälschlicherweise behauptet , - Voraussetzung für die Teilnahme an einer Anhörung im Bundestag. Die Verbändeliste ist kein Lobbyregister. erfasste weder die zahlreichen Lobbybüros von Unternehmen noch Lobbyagenturen oder Anwaltskanzleien, die Lobbyarbeit im Auftrag wechselnder Kunden betrieben. Selbst wenn Unternehmen sich freiwillig eintragen lassen wollten, war das nicht möglich. Sie war daher kein Lobbyregister und bot kein ausreichendes Maß an Transparenz über Lobbyarbeit gegenüber Bundestag und Bundesregierung. Dieser Artikel gibt den Zustand der Verbändeliste 2017 wieder.

Überblick LobbyABC: Lobbyismus von A–Z

http://www.lobbycontrol.de/spenden/?mtm_campaign=lbpd-button&mtm_kwd=spendenbannerspendenbanner-lobbypedia (2)

Kritik der Verbändeliste[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Politiker wie Manfred Behrens (CDU/CSU) verweisen in der Diskussion um Lobbytransparenz über ein verpflichtendes Lobbyregister in Deutschland gerne auf die Verbändeliste: „Diese öffentliche Liste ist 800 Seiten stark. Wo fehlt es da an Transparenz? Sie können Anschriften in Erfahrung bringen. Sie bekommen Namen von Geschäftsführern geliefert. Sie erhalten sogar Telefonnummern und E-Mail-Adressen.“[1]

Die Verbändeliste erfasst allerdings weder die Lobbybüros der Unternehmen noch Lobby- und PR-Agenturen oder Anwaltskanzleien, die Lobbyarbeit im Auftrag wechselnder Kunden betreiben. Gerade bei diesen wäre es wichtig zu wissen, für wen sie eigentlich arbeiten. Auch Denkfabriken wie die marktliberale Stiftung Marktwirtschaft – deren Finanzierung ebenfalls intransparent ist, sind nicht Teil der Verbändeliste.

Außerdem enthält die Verbändeliste keinerlei Angaben über Budgets oder Geldquellen und die Namen der tätigen Lobbyisten. Diese Angaben wären zentral, um wirklich erkennen zu können, wer hinter einzelnen Verbänden oder von Lobbyagenturen geführten Kampagnen steckt.[2]

Eintragung

Transparenz über die Strukturen des Lobbyismus in Deutschland konnte die Verbändeliste allerdings aus mehreren Gründen nicht herstellen:

  • Die Eintragung war freiwillig.
  • Die Eintragung war nur für einen Teil der Lobbyakteure überhaupt möglich.
  • Die zu machenden Angaben waren oberflächlich und wenig aufschlussreich. Angaben zu finanziellen Hintergründen und Auftraggebern von Lobby-Dienstleistern fehlten ebenso wie konkrete Angaben, zu welchen Themen, Gesetzen oder Prozessen Lobbyarbeit in welchem Umfang stattfindet.
  • Die Eintragung war mit keinerlei Pflichten verbunden.

Eintragung bringt keine Vorteile[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anders als regelmäßig behauptet, bringt die Die Eintragung in die Verbändeliste brauchte auch kaum einen Vorteil für die Verbände. Zwar steht stand in der Geschäftsordnung des Bundestages, dass nur Vertreter registrierter Verbände als Experten Sachverständige zu formalen Anhörungen in den Bundestag geladen werden dürfen.[32] Diese Regelung wurde jedoch durch eine Auslegungsentscheidung des Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vom 18. Oktober 1979[43] außer Kraft gesetzt.

Hausausweise für den Bundestag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit der Neuregelung der Zugangsregeln für den Bundestag vom Februar 2016 können konnten nur noch registrierte Verbände bis zu zwei sogenannte Hausausweise für den Bundestag Interessenvertreter beantragen. Zuvor konnten auch unregistrierte Verbände, Unternehmen, Lobbyagenturen und Rechtsanwaltskanzleien ebenfalls Hausausweise bekommen, indem sie sich direkt an eine der Fraktionen im Bundestag wandten– wandten – ohne Registrierung oder sonstige Transparenzpflichten. Eine Unterschrift durch den parlamentarischen Geschäftsführer einer Fraktion reichte aus. Diese intransparente Vergabepraxis Praxis wurde Anfang 2016 nach Klagen von abgeordnetenwatch.de und Tagesspiegel durch den Ältestenrat des Bundestags gestoppt. Im Zuge der Neuregelung wurde auch die maximale Zahl der Hausausweise für in der Liste aufgeführte Verbände von fünf auf zwei reduziert[54].

Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/ https://twitter.com/lobbycontrol https://www.facebook.com/lobbycontrol https://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Zitat aus der Bundestagsdebatte vom 7. April 2011, Originalquelle und weitere Details siehe Schwache Lobbyregister Debatte im Bundestag, Lobbycontrol-Blog vom 18. Mai 2011, abgerufen am 6. Juni 2011
  2. Licht in den Lobby-Dschungel Interview mit Ulrich Müller von LobbyControl im Oktober 2008, abgerufen am 6. Juni 2011
  3. Anlage 2 der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages bundestag.de, abgerufen am
  4. 08
  5. 03.
  6. 07
  7. 03.
  8. 11
  9. 17
  10. Antwort des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung auf eine Anfrage von LobbyControl vom 12. Mai 2011
  11. Überraschende Wendung: Gar keine Bundestagsausweise mehr für Lobbyisten? LobbyControl-Blog vom 15.2.2016
Seit 1972 führt der [[Deutscher Bundestag|Deutsche Bundestag]] [[Datei:LobbyABC.png|right|alt=Banner LobbyABC|link=https://lobbypedia.de/wiki/Kategorie:LobbyABC|180px]]
            
            Vor der Einführung des [[Lobbyregister Deutschland|Lobbyregisters]] 2022 führte der Deutsche Bundestag seit 1972 eine [http://www.bundestag.de/blob/189476/aa54cb41b2f0402c7118f66ae3ae62aa/lobbylisteaktuell-data.pdf Öffentliche Liste registrierter Verbände], in die sich Verbände - die klassischen Akteure der Interessenvertretung - eintragen könnenkonnten. Name, Kontaktdaten, Vorstand und Geschäftsführung, Interessenbereich und derdie Anzahl der Mitglieder werdenwurden in der Liste angegeben.
        
Derzeit sind 2295 Verbände registriert (Stand: Februar 2016), jedoch ist Stand 2017 waren 2302 Verbände und Vereine von A wie [[ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände]] über L wie [[LobbyControl]] bis Z wie [[Zweirad-Industrie-Verband]] eingetragen (Stand: Februar 2017). 
            

            Jedoch war die Eintragung selbst für Verbände freiwillig und damit nicht, . Die Eintragung war auch nicht - wie oft fälschlicherweise behauptet,  - Voraussetzung für die Teilnahme an einer Anhörung im Bundestag. Die Verbändeliste ist kein [[Lobbyregister]].
            

            == Kritik der Verbändeliste erfasste weder die zahlreichen Lobbybüros von Unternehmen noch Lobbyagenturen oder Anwaltskanzleien, die Lobbyarbeit im Auftrag wechselnder Kunden betrieben. Selbst wenn Unternehmen sich freiwillig eintragen lassen wollten, war das nicht möglich. Sie war daher kein [[Lobbyregister]] und bot kein ausreichendes Maß an Transparenz über Lobbyarbeit gegenüber Bundestag und Bundesregierung. Dieser Artikel gibt den Zustand der Verbändeliste 2017 wieder.
            

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            ==Kritik der Verbändeliste==
        
        Politiker wie [[Manfred Behrens]] (CDU/CSU) verweisen in der Diskussion um Lobbytransparenz über ein verpflichtendes Lobbyregister in Deutschland gerne auf die Verbändeliste: ''„Diese öffentliche Liste ist 800 Seiten stark. Wo fehlt es da an Transparenz? Sie können Anschriften in Erfahrung bringen. Sie bekommen Namen von Geschäftsführern geliefert. Sie erhalten sogar Telefonnummern und E-Mail-Adressen.“''<ref>Zitat aus der Bundestagsdebatte vom 7. April 2011, Originalquelle und
        
        weitere Details siehe [http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/05/schwache-lobbyregisterdebatte-im-bundestag/ Schwache Lobbyregister Debatte im Bundestag], Lobbycontrol-Blog vom 18. Mai 2011, abgerufen am 6. Juni 2011</ref>
        
Die Verbändeliste erfasst allerdings weder die Lobbybüros der Unternehmen noch Lobby- und
            
            PR-Agenturen oder Anwaltskanzleien, die Lobbyarbeit im Auftrag wechselnder Kunden betreiben. Gerade
            
            bei diesen wäre es wichtig zu wissen, für wen sie eigentlich arbeiten. Auch Denkfabriken wie die
            
            marktliberale [[Stiftung Marktwirtschaft]] – deren Finanzierung ebenfalls intransparent ist, sind
            
            nicht Teil der Verbändeliste.
            

            Außerdem enthält die Verbändeliste keinerlei Angaben über Budgets oder Geldquellen und die Namen
            
            der tätigen Lobbyisten. Diese Angaben wären zentral, um wirklich erkennen zu können, wer hinter
            
            einzelnen Verbänden oder von Lobbyagenturen geführten Kampagnen
            
            steckt.<ref>[http://www.linksnet.de/de/artikel/23782 Licht in den Lobby-Dschungel] Interview mit
            
            Ulrich Müller von LobbyControl im Oktober 2008, abgerufen am 6. Juni 2011</ref>
            
Transparenz über die Strukturen des Lobbyismus in Deutschland konnte die Verbändeliste allerdings aus mehreren Gründen nicht herstellen: 
            

            *Die Eintragung war freiwillig.
            
            *Die Eintragung war nur für einen Teil der Lobbyakteure überhaupt möglich.
            
            *Die zu machenden Angaben waren oberflächlich und wenig aufschlussreich. Angaben zu finanziellen Hintergründen und Auftraggebern von Lobby-Dienstleistern fehlten ebenso wie konkrete Angaben, zu welchen Themen, Gesetzen oder Prozessen Lobbyarbeit in welchem Umfang stattfindet.
            
            *Die Eintragung war mit keinerlei Pflichten verbunden.
            
===Eintragung bringt keine Vorteile===
        Anders als regelmäßig behauptet, bringt die Die Eintragung in die Verbändeliste brauchte auch kaum einen Vorteil. Zwar steht für die Verbände. Zwar stand in der Geschäftsordnung des Bundestages, dass nur Vertreter registrierter Verbände als Experten Sachverständige zu formalen Anhörungen in den Bundestag geladen werden dürfen.<ref>[http://www.bundestag.de/dokumente/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage2.html/245180 Anlage 2 der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages] bundestag.de, abgerufen am 08.07.1103.03.17</ref> Diese Regelung wurde jedoch durch eine Auslegungsentscheidung des Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vom 18. Oktober 1979<ref>Antwort des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung auf eine Anfrage von LobbyControl vom 12. Mai 2011</ref> außer Kraft gesetzt.
        

        ===Hausausweise für den Bundestag===
        
        Seit der Neuregelung der Zugangsregeln für den Bundestag vom Februar 2016 könnenkonnten nur noch registrierte Verbände bis zu zwei sogenannte Hausausweise für den Bundestag Interessenvertreter beantragen. Zuvor konnten auch unregistrierte Verbände, Unternehmen, Lobbyagenturen und Rechtsanwaltskanzleien ebenfalls Hausausweise bekommen, indem sie sich direkt an eine der Fraktionen im Bundestag wandten– wandten – ohne Registrierung oder sonstige Transparenzpflichten. Eine Unterschrift durch den parlamentarischen Geschäftsführer einer Fraktion reichte aus. Diese intransparente VergabepraxisPraxis wurde Anfang 2016 nach Klagen von abgeordnetenwatch.de und Tagesspiegel durch den Ältestenrat des Bundestags gestoppt. Im Zuge der Neuregelung wurde auch die maximale Zahl der Hausausweise für in der Liste aufgeführte Verbände von fünf auf zwei reduziert<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2016/02/ueberraschende-wendung-gar-keine-bundestags-ausweise-mehr-fuer-unternehmen/ Überraschende Wendung: Gar keine Bundestagsausweise mehr für Lobbyisten?] LobbyControl-Blog vom 15.2.2016</ref>.
        

            

            == ==Weiterführende Informationen ==
            
            * [==
            

            *[https://www.lobbycontrol.de/2017/02/durchblick-fuer-die-demokratie-gesetzentwurf-fuer-lobbyregister-vorgestellt/ Durchblick für die Demokratie – Gesetzentwurf für Lobbyregister]
            
            *[[Kategorie:LobbyABC|Überblick LobbyABC: Lobbyismus von A–Z]] [http://www.bundestag.de/blob/189476/aa54cb41b2f0402c7118f66ae3ae62aa/lobbylisteaktuell-data.pdf Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter]
        

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        == Einzelnachweise ==
        <references />
        

        [[Kategorie:Lobbyregister]]
        
        [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
            
            [[Kategorie:LobbyABC]]
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Seit 1972 führt der [[Deutscher Bundestag|Deutsche Bundestag]] eine [http://www.bundestag.de/blob/189476/aa54cb41b2f0402c7118f66ae3ae62aa/lobbylisteaktuell-data.pdf Öffentliche Liste registrierter Verbände], in die sich Verbände - die klassischen Akteure der Interessenvertretung - eintragen können. Name, Kontaktdaten, Vorstand und Geschäftsführung, Interessenbereich und der Anzahl der Mitglieder werden in der Liste angegeben.
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[[Datei:LobbyABC.png|right|alt=Banner LobbyABC|link=https://lobbypedia.de/wiki/Kategorie:LobbyABC|180px]]
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Vor der Einführung des [[Lobbyregister Deutschland|Lobbyregisters]] 2022 führte der Deutsche Bundestag seit 1972 eine [http://www.bundestag.de/blob/189476/aa54cb41b2f0402c7118f66ae3ae62aa/lobbylisteaktuell-data.pdf Öffentliche Liste registrierter Verbände], in die sich Verbände - die klassischen Akteure der Interessenvertretung - eintragen konnten. Name, Kontaktdaten, Vorstand und Geschäftsführung, Interessenbereich und die Anzahl der Mitglieder wurden in der Liste angegeben.
   
Derzeit sind 2295 Verbände registriert (Stand: Februar 2016), jedoch ist die Eintragung selbst für
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Stand 2017 waren 2302 Verbände und Vereine von A wie [[ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände]] über L wie [[LobbyControl]] bis Z wie [[Zweirad-Industrie-Verband]] eingetragen (Stand: Februar 2017).  
Verbände freiwillig und damit nicht, wie oft fälschlicherweise behauptet, Voraussetzung für die
 
Teilnahme an einer Anhörung im Bundestag. Die Verbändeliste ist kein [[Lobbyregister]].
 
   
== Kritik der Verbändeliste ==
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Jedoch war die Eintragung selbst für Verbände freiwillig. Die Eintragung war auch nicht - wie oft fälschlicherweise behauptet - Voraussetzung für die Teilnahme an einer Anhörung im Bundestag. Die Verbändeliste erfasste weder die zahlreichen Lobbybüros von Unternehmen noch Lobbyagenturen oder Anwaltskanzleien, die Lobbyarbeit im Auftrag wechselnder Kunden betrieben. Selbst wenn Unternehmen sich freiwillig eintragen lassen wollten, war das nicht möglich. Sie war daher kein [[Lobbyregister]] und bot kein ausreichendes Maß an Transparenz über Lobbyarbeit gegenüber Bundestag und Bundesregierung. Dieser Artikel gibt den Zustand der Verbändeliste 2017 wieder.
Politiker wie [[Manfred Behrens]] (CDU/CSU) verweisen in der Diskussion um ein verpflichtendes
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E-Mail-Adressen.“''<ref>Zitat aus der Bundestagsdebatte vom 7. April 2011, Originalquelle und
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==Kritik der Verbändeliste==
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Politiker wie [[Manfred Behrens]] (CDU/CSU) verweisen in der Diskussion um Lobbytransparenz über ein verpflichtendes Lobbyregister in Deutschland gerne auf die Verbändeliste: ''„Diese öffentliche Liste ist 800 Seiten stark. Wo fehlt es da an Transparenz? Sie können Anschriften in Erfahrung bringen. Sie bekommen Namen von Geschäftsführern geliefert. Sie erhalten sogar Telefonnummern und E-Mail-Adressen.“''<ref>Zitat aus der Bundestagsdebatte vom 7. April 2011, Originalquelle und
 
weitere Details siehe [http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/05/schwache-lobbyregisterdebatte-im-bundestag/ Schwache Lobbyregister Debatte im Bundestag], Lobbycontrol-Blog vom 18. Mai 2011, abgerufen am 6. Juni 2011</ref>
 
weitere Details siehe [http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/05/schwache-lobbyregisterdebatte-im-bundestag/ Schwache Lobbyregister Debatte im Bundestag], Lobbycontrol-Blog vom 18. Mai 2011, abgerufen am 6. Juni 2011</ref>
   
Die Verbändeliste erfasst allerdings weder die Lobbybüros der Unternehmen noch Lobby- und
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Transparenz über die Strukturen des Lobbyismus in Deutschland konnte die Verbändeliste allerdings aus mehreren Gründen nicht herstellen:
PR-Agenturen oder Anwaltskanzleien, die Lobbyarbeit im Auftrag wechselnder Kunden betreiben. Gerade
 
bei diesen wäre es wichtig zu wissen, für wen sie eigentlich arbeiten. Auch Denkfabriken wie die
 
marktliberale [[Stiftung Marktwirtschaft]] – deren Finanzierung ebenfalls intransparent ist, sind
 
nicht Teil der Verbändeliste.
 
   
Außerdem enthält die Verbändeliste keinerlei Angaben über Budgets oder Geldquellen und die Namen
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*Die Eintragung war freiwillig.
der tätigen Lobbyisten. Diese Angaben wären zentral, um wirklich erkennen zu können, wer hinter
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*Die Eintragung war nur für einen Teil der Lobbyakteure überhaupt möglich.
einzelnen Verbänden oder von Lobbyagenturen geführten Kampagnen
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*Die zu machenden Angaben waren oberflächlich und wenig aufschlussreich. Angaben zu finanziellen Hintergründen und Auftraggebern von Lobby-Dienstleistern fehlten ebenso wie konkrete Angaben, zu welchen Themen, Gesetzen oder Prozessen Lobbyarbeit in welchem Umfang stattfindet.
steckt.<ref>[http://www.linksnet.de/de/artikel/23782 Licht in den Lobby-Dschungel] Interview mit
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*Die Eintragung war mit keinerlei Pflichten verbunden.
Ulrich Müller von LobbyControl im Oktober 2008, abgerufen am 6. Juni 2011</ref>
 
   
 
===Eintragung bringt keine Vorteile===
 
===Eintragung bringt keine Vorteile===
Anders als regelmäßig behauptet, bringt die Eintragung in die Verbändeliste kaum einen Vorteil. Zwar steht in der Geschäftsordnung des Bundestages, dass nur Vertreter registrierter Verbände als Experten in den Bundestag geladen werden dürfen.<ref>[http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage2.html Anlage 2 der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages] bundestag.de, abgerufen am 08.07.11</ref>
+
Die Eintragung in die Verbändeliste brauchte auch kaum einen Vorteil für die Verbände. Zwar stand in der Geschäftsordnung des Bundestages, dass nur Vertreter registrierter Verbände als Sachverständige zu formalen Anhörungen in den Bundestag geladen werden dürfen.<ref>[http://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage2/245180 Anlage 2 der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages] bundestag.de, abgerufen am 03.03.17</ref> Diese Regelung wurde jedoch durch eine Auslegungsentscheidung des Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vom 18. Oktober 1979<ref>Antwort des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung auf eine Anfrage von LobbyControl vom 12. Mai 2011</ref> außer Kraft gesetzt.
Diese Regelung wurde jedoch durch eine Auslegungsentscheidung des Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vom 18. Oktober 1979<ref>Antwort des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung auf eine Anfrage von LobbyControl vom 12. Mai 2011</ref> außer Kraft gesetzt.
 
   
 
===Hausausweise für den Bundestag===
 
===Hausausweise für den Bundestag===
Seit der Neuregelung der Zugangsregeln vom Februar 2016 können nur noch registrierte Verbände bis zu zwei Hausausweise für den Bundestag beantragen. Zuvor konnten auch unregistrierte Verbände, Unternehmen, Lobbyagenturen und Rechtsanwaltskanzleien ebenfalls Hausausweise bekommen, indem sie sich direkt an eine der Fraktionen im Bundestag wandten– ohne Registrierung oder sonstige Transparenzpflichten. Eine Unterschrift durch den parlamentarischen Geschäftsführer einer Fraktion reichte aus. Diese intransparente Vergabepraxis wurde Anfang 2016 nach Klagen von abgeordnetenwatch.de und Tagesspiegel gestoppt. Im Zuge der Neuregelung wurde auch die Zahl der Hausausweise für in der Liste aufgeführte Verbände von fünf auf zwei reduziert<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2016/02/ueberraschende-wendung-gar-keine-bundestags-ausweise-mehr-fuer-unternehmen/ Überraschende Wendung: Gar keine Bundestagsausweise mehr für Lobbyisten?] LobbyControl-Blog vom 15.2.2016</ref>.
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Seit der Neuregelung der Zugangsregeln für den Bundestag vom Februar 2016 konnten nur noch registrierte Verbände bis zu zwei sogenannte Hausausweise für Interessenvertreter beantragen. Zuvor konnten auch unregistrierte Verbände, Unternehmen, Lobbyagenturen und Rechtsanwaltskanzleien ebenfalls Hausausweise bekommen, indem sie sich direkt an eine der Fraktionen im Bundestag wandten – ohne Registrierung oder sonstige Transparenzpflichten. Eine Unterschrift durch den parlamentarischen Geschäftsführer einer Fraktion reichte aus. Diese intransparente Praxis wurde Anfang 2016 nach Klagen von abgeordnetenwatch.de und Tagesspiegel durch den Ältestenrat des Bundestags gestoppt. Im Zuge der Neuregelung wurde auch die maximale Zahl der Hausausweise für in der Liste aufgeführte Verbände von fünf auf zwei reduziert<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2016/02/ueberraschende-wendung-gar-keine-bundestags-ausweise-mehr-fuer-unternehmen/ Überraschende Wendung: Gar keine Bundestagsausweise mehr für Lobbyisten?] LobbyControl-Blog vom 15.2.2016</ref>.
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==Weiterführende Informationen==
   
== Weiterführende Informationen ==
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*[https://www.lobbycontrol.de/2017/02/durchblick-fuer-die-demokratie-gesetzentwurf-fuer-lobbyregister-vorgestellt/ Durchblick für die Demokratie – Gesetzentwurf für Lobbyregister]
* [http://www.bundestag.de/blob/189476/aa54cb41b2f0402c7118f66ae3ae62aa/lobbylisteaktuell-data.pdf Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter]
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*[[Kategorie:LobbyABC|Überblick LobbyABC: Lobbyismus von A–Z]] [http://www.bundestag.de/blob/189476/aa54cb41b2f0402c7118f66ae3ae62aa/lobbylisteaktuell-data.pdf Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter]
   
 
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== Einzelnachweise ==
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==Einzelnachweise==
 
<references />
 
<references />
   
 
[[Kategorie:Lobbyregister]]
 
[[Kategorie:Lobbyregister]]
 
[[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
 
[[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
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[[Kategorie:LobbyABC]]

Anhänge

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