Parteienfinanzierung: Unterschied zwischen den Versionen

(Parteienfinanzierung 2011)

Parteienfinanzierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Art und Weise der Parteienfinanzierung entscheidet auch darüber, wie unabhängig Parteien von finanzstarken Lobby-Akteuren sind. Wie Parteien an ihre Mittel gelangen, ist historisch gewachsen und durch politische Traditionen bestimmt: So finanziert sich etwa die FDP traditionell über einen hohen Anteil an Spenden, während die SPD auf einen größeren Anteil an Mitgliedsbeiträgen zurückgreifen kann. Die Parteienfinanzierung unterliegt aber auch gesetzlichen Regelungen, die für alle Parteien gleichermaßen gelten. In Deutschland existieren verschiedene Formen der Parteienfinanzierung:

  • Mitgliedsbeiträge: Die Anteile reichten im Jahr 2010 2011 von 21% 21,63% bei den Grünen bis zu 36% 33,81% bei der LINKEN.
  • Parteispenden: Die Anteile reichten im Jahr 2010 2011 von 1719,4% 27% bei der FDP bis 76,5% 73% bei der LINKEN.
  • staatliche Mittel: Mit Ausnahme der von SPD und Die Linke nahm dieser Teil der Finanzierung des größten Teil der Parteienfinanzierung ein. Die Anteile lagen im Jahr 2010 2011 zwischen 2642,5% 23% (SPDLinke) und 39% 27,24% (FDPSPD). Die staatliche Parteienfinanzierung berechnet sich nach Stimmanteilen und unterliegt einer Obergrenze. Weitere Informationen hier.
  • Mandatsträgerbeiträge: Bei allen Bundestagsparteien ist es üblich, dass Mandatsträger ein Teiles ihrer Diäten an die Parteien überweisen. Die Anteile an der gesamten Parteienfinanzierung lagen im Jahr 2010 2011 zwischen 8,6% 23% (CSU) und 2220,34% 95% (Grüne).
  • sonstige Einnahmen durch Unternehmenstätigkeit, Vermögen, Vertrieb von Drucksachen und Einnahmen aus Veranstaltungen, darunter auch Einnahmen aus Sponsoring: Hier ist die Spannbreite der Anteile am größten: Sie reicht von 0,73% 77% (LINKE) bis zu 2018,7 % 98 % (CSU).

Die rechtliche Grundlage der Parteienfinanzierung bildet zum einen das Grundgesetz (Artikel 21 I). Dort wird geregelt, dass Parteien öffentlich Rechenschaft über ihr Vermögen und die Herkunft und Verwendung ihrer Finanzmittel ablegen. Im Detail regelt dann zum anderen das Parteiengesetz, in welcher Form die Parteien Rechenschaft ablegen müssen. Die Rechenschaftsberichte der Parteien sind über die Webseite des Bundestages öffentlich einsehbar.

Inhaltsverzeichnis

1

Finanzquellen der deutschen Bundestagsparteien

2010 (Angaben in %)
  • 2 Weitere Informationen
  • 3 Parteienfinanzierung

    2011

    4 Finanzquellen der deutschen Bundestagsparteien 2011

    (Angaben in %)

  • 5 Einzelnachweise
  • Finanzquellen der deutschen Bundestagsparteien 2010 (Angaben in %)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    CDU SPD Grüne FDP LINKE CSU
    Mitgliedsbeiträge
    29
    28,
    65
    43
    31
    30,
    07
    50 21,
    12
    63
    23
    21,
    32
    69
    35
    33,
    86
    81
    26
    27,
    21
    54
    Mandatsträgerbeiträge 12,
    99
    40
    15
    14,54 20
    22
    ,
    34
    95
    10
    9,
    05
    66
    14
    13,
    12
    60 8,
    56
    23
    Spenden (darunter
    juristische
    von juristischen Personen)
    12
    15,
    76
    48 (
    4
    5,
    43
    15)
    6
    7,
    19
    77 (1,
    19
    60)
    12
    13,
    85
    17 (
    1
    2,
    73
    34)
    17
    19,
    44
    27 (5,
    22
    07)
    7
    6,
    52
    73 (0,
    08
    10)
    15
    17,
    61
    92 (
    5
    9,
    81
    69)
    Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit, Beteiligungen und sonstigem Vermögen
    3
    2,
    29
    47
    11
    10,
    09
    92 0,
    55
    54 2,
    94
    47 0,
    71
    67
    Weitere Informationen
    1,
    03
    00
    Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstigen mit Einnahmen verbundener Tätigkeit (darunter auch Sponsoring)
    9
    8,
    10
    95 8,
    83
    78
    3
    2,
    20
    86 6,
    53
    57 0,
    73
    77
    20
    18,
    70
    98
    Staatliche Mittel 31,
    08
    67
    26
    27,
    48
    24
    36
    37,
    54
    51 39,
    02
    62
    38
    42,
    90
    23
    27
    28,
    46
    11
    Sonstige
    Mittel
    Einnahmen
    1
    0,
    13
    6 0,
    84
    25 3,
    30
    34 0,
    70
    73 2,
    16
    19 0,
    43
    29

    Tabelle: LobbyControl auf Basis der Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien 2010

    Weitere Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Parteienfinanzierung 2011[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Die Art und Weise der Parteienfinanzierung entscheidet auch darüber, wie unabhängig Parteien von finanzstarken Lobby-Akteuren sind. Wie Parteien an ihre Mittel gelangen, ist historisch gewachsen und durch politische Traditionen bestimmt: So finanziert sich etwa die FDP traditionell über einen hohen Anteil an Spenden, während die SPD auf einen größeren Anteil an Mitgliedsbeiträgen zurückgreifen kann. Die Parteienfinanzierung unterliegt aber auch gesetzlichen Regelungen, die für alle Parteien gleichermaßen gelten. In Deutschland existieren verschiedene Formen der Parteienfinanzierung:

    • Mitgliedsbeiträge: Die Anteile reichten im Jahr 2011 von 21,63% bei den Grünen bis zu 33,81% bei der LINKEN.
    • Parteispenden: Die Anteile reichten im Jahr 2011 von 19,27% bei der FDP bis 6,73% bei der LINKEN.
    • staatliche Mittel: Mit Ausnahme von SPD und Die Linke nahm dieser Teil der Finanzierung des größten Teil der Parteienfinanzierung ein. Die Anteile lagen im Jahr 2011 zwischen 42,23% (Linke) und 27,24% (SPD). Die staatliche Parteienfinanzierung berechnet sich nach Stimmanteilen und unterliegt einer Obergrenze. Weitere Informationen hier.
    • Mandatsträgerbeiträge: Bei allen Bundestagsparteien ist es üblich, dass Mandatsträger ein Teiles ihrer Diäten an die Parteien überweisen. Die Anteile an der gesamten Parteienfinanzierung lagen im Jahr 2011 zwischen 8,23% (CSU) und 20,95% (Grüne).
    • sonstige Einnahmen durch Unternehmenstätigkeit, Vermögen, Vertrieb von Drucksachen und Einnahmen aus Veranstaltungen, darunter auch Einnahmen aus Sponsoring: Hier ist die Spannbreite der Anteile am größten: Sie reicht von 0,77% (LINKE) bis zu 18,98 % (CSU).

    Die rechtliche Grundlage der Parteienfinanzierung bildet zum einen das Grundgesetz (Artikel 21 I). Dort wird geregelt, dass Parteien öffentlich Rechenschaft über ihr Vermögen und die Herkunft und Verwendung ihrer Finanzmittel ablegen. Im Detail regelt dann zum anderen das Parteiengesetz, in welcher Form die Parteien Rechenschaft ablegen müssen. Die Rechenschaftsberichte der Parteien sind über die Webseite des Bundestages öffentlich einsehbar.

    Finanzquellen der deutschen Bundestagsparteien 2011 2010 (Angaben in %)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    CDU SPD Grüne FDP LINKE CSU
    Mitgliedsbeiträge
    28
    29,
    43
    65
    30
    31,
    50
    07 21,
    63
    12
    21
    23,
    69
    32
    33
    35,
    81
    86
    27
    26,
    54
    21
    Mandatsträgerbeiträge 12,
    40
    99
    14
    15,
    54
    20
    20
    22,
    95
    34
    9
    10,
    66
    05
    13
    14,
    60
    12 8,
    23
    56
    Spenden (darunter
    von juristischen
    juristische Personen)
    15
    12,
    48
    76 (
    5
    4,
    15
    43)
    7
    6,
    77
    19 (1,
    60
    19)
    13
    12,
    17
    85 (
    2
    1,
    34
    73)
    19
    17,
    27
    44 (5,
    07
    22)
    6
    7,
    73
    52 (0,
    10
    08)
    17
    15,
    92
    61 (
    9
    5,
    69
    81)
    Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit, Beteiligungen und sonstigem Vermögen
    2
    3,
    47
    29
    10
    11,
    92
    09 0,
    54
    55 2,
    47
    94 0,
    67
    71 Weitere Informationen 1,
    00
    03
    Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstigen mit Einnahmen verbundener Tätigkeit (darunter auch Sponsoring)
    8
    9,
    95
    10 8,
    78
    83
    2
    3,
    86
    20 6,
    57
    53 0,
    77
    73
    18
    20,
    98
    70
    Staatliche Mittel 31,
    67
    08
    27
    26,
    24
    48
    37
    36,
    51
    54 39,
    62
    02
    42
    38,
    23
    90
    28
    27,
    11
    46
    Sonstige
    Einnahmen
    Mittel
    0
    1,
    6
    13 0,
    25
    84 3,
    34
    30 0,
    73
    70 2,
    19
    16 0,
    29
    43

    Tabelle: LobbyControl auf Basis der Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien 2010

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    == Parteienfinanzierung ==
                
    Die Art und Weise der Parteienfinanzierung entscheidet auch darüber, wie unabhängig Parteien von finanzstarken Lobby-Akteuren sind. Wie Parteien an ihre Mittel gelangen, ist historisch gewachsen und durch politische Traditionen bestimmt: So finanziert sich etwa die FDP traditionell über einen hohen Anteil an Spenden, während die SPD auf einen größeren Anteil an Mitgliedsbeiträgen zurückgreifen kann. Die Parteienfinanzierung unterliegt aber auch gesetzlichen Regelungen, die für alle Parteien gleichermaßen gelten. In Deutschland existieren verschiedene Formen der Parteienfinanzierung:
            
    
            * ''Mitgliedsbeiträge'': Die Anteile reichten im Jahr 20102011 von 21%21,63% bei den Grünen bis zu 36%33,81% bei der LINKEN.
            
            * ''[[Parteispenden]]'': Die Anteile reichten im Jahr 20102011 von 17,4%19,27% bei der FDP bis 7,5%6,73% bei der LINKEN.
            
            * ''staatliche Mittel:'' Mit Ausnahme dervon SPD und Die Linke nahm dieser Teil der Finanzierung des größten Teil der Parteienfinanzierung ein. Die Anteile lagen im Jahr 20102011 zwischen 26,5% (SPD) und 39% (FDP42,23% (Linke) und 27,24% (SPD). Die staatliche Parteienfinanzierung berechnet sich nach Stimmanteilen und unterliegt einer Obergrenze. Weitere Informationen [http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/die_staatliche_parteienfinanzierung/index.html hier]. 
            
            * ''Mandatsträgerbeiträge'': Bei allen Bundestagsparteien ist es üblich, dass Mandatsträger ein Teiles ihrer Diäten an die Parteien überweisen. Die Anteile an der gesamten Parteienfinanzierung lagen im Jahr 20102011 zwischen 8,6%23% (CSU) und 22,34%20,95% (Grüne).
            
            * s''onstige Einnahmen durch Unternehmenstätigkeit, Vermögen, Vertrieb von Drucksachen und Einnahmen aus Veranstaltungen, darunter auch Einnahmen aus Sponsoring'': Hier ist die Spannbreite der Anteile am größten: Sie reicht von 0,73%77% (LINKE) bis zu 20,718,98 % (CSU).
            
    
            Die rechtliche Grundlage der Parteienfinanzierung bildet zum einen das Grundgesetz (Artikel 21 I). Dort wird geregelt, dass Parteien öffentlich Rechenschaft über ihr Vermögen und die Herkunft und Verwendung ihrer Finanzmittel ablegen. Im Detail regelt dann zum anderen das [http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/pg_pdf.pdf Parteiengesetz], in welcher Form die Parteien Rechenschaft ablegen müssen. Die [http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/rechenschaftsberichte/index.html Rechenschaftsberichte] der Parteien sind über die Webseite des Bundestages öffentlich einsehbar.
            
    
            == Finanzquellen der deutschen Bundestagsparteien 20102011 (Angaben in %)==
            
    
            {| class="wikitable"
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                |-
            
            ! 
            
            ! CDU
            
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            ! LINKE
            
            ! CSU
            
            |-
            
            | Mitgliedsbeiträge
            
            | 29,65
                
                | 31,07
                
                | 21,12
                
                | 23,32
                
                | 35,86
                
                | 26,21
                
                |-
                
                | Mandatsträgerbeiträge
                
                | 12,99
                
                | 15,20
                
                | 22,34
                
                | 10,05
                
                | 14,12
                
                |  8,56
                
                |-
                
                |Spenden (darunter juristische Personen)
                
                | 12,76 (4,43)
                
                |  6,19 (1,19)
                
                | 12,85 (1,73)
                
                | 17,44 (5,22)
                
                |  7,52 (0,08)
                
                | 15,61 (5,8128,43
                
                | 30,50
                
                | 21,63
                
                | 21,69
                
                | 33,81
                
                | 27,54
                
                |-
                
                | Mandatsträgerbeiträge
                
                | 12,40
                
                | 14,54
                
                | 20,95
                
                | 9,66
                
                | 13,60
                
                |  8,23
                
                |-
                
                |Spenden (darunter von juristischen Personen)
                
                | 15,48 (5,15)
                
                |  7,77 (1,60)
                
                | 13,17 (2,34)
                
                | 19,27 (5,07)
                
                |  6,73 (0,10)
                
                | 17,92 (9,69)
            
    
            |-
            
            | Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit, Beteiligungen und sonstigem Vermögen
            
            |  3,29
                
                | 11,09
                
                |  0,55
                
                |  2,94
                
                |  0,71
                
                |Weitere Informationen  1,032,47
                
                | 10,92
                
                | 0,54
                
                | 2,47
                
                | 0,67 
                
                | 1,00
            
            |- 
            
            | Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstigen mit Einnahmen verbundener Tätigkeit (darunter auch Sponsoring)
            
            |  9,108,95
            
            |  8,83
                
                |  3,20
                
                |  6,53
                
                |  0,73
                
                | 20,70
                
                |-
                
                | Staatliche Mittel
                
                | 31,08
                
                | 26,48
                
                | 36,54
                
                | 39,02
                
                | 38,90
                
                | 27,46
                
                |-
                
                | Sonstige Mittel
                
                |  1,13
                
                |  0,84
                
                |  3,30
                
                |  0,70
                
                |  2,16
                
                |  0,4378
                
                |  2,86
                
                |  6,57
                
                |  0,77
                
                | 18,98
                
                |-
                
                | Staatliche Mittel
                
                | 31,67
                
                | 27,24
                
                | 37,51
                
                | 39,62
                
                | 42,23
                
                | 28,11
                
                |-
                
                | Sonstige Einnahmen
                
                |  0,6
                
                |  0,25
                
                |  3,34
                
                |  0,73
                
                |  2,19
                
                |  0,29
            
            |}
            
    
            ''Tabelle: LobbyControl auf Basis der Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien 2010''
            
    
            == Weitere Informationen ==
                
                * Mehr Informationen zum Thema [[Parteispenden]].
                
    
                == Parteienfinanzierung 2011 ==
                
    
                Die Art und Weise der Parteienfinanzierung entscheidet auch darüber, wie unabhängig Parteien von finanzstarken Lobby-Akteuren sind. Wie Parteien an ihre Mittel gelangen, ist historisch gewachsen und durch politische Traditionen bestimmt: So finanziert sich etwa die FDP traditionell über einen hohen Anteil an Spenden, während die SPD auf einen größeren Anteil an Mitgliedsbeiträgen zurückgreifen kann. Die Parteienfinanzierung unterliegt aber auch gesetzlichen Regelungen, die für alle Parteien gleichermaßen gelten. In Deutschland existieren verschiedene Formen der Parteienfinanzierung:
                
    
                * ''Mitgliedsbeiträge'': Die Anteile reichten im Jahr 2011 von 21,63% bei den Grünen bis zu 33,81% bei der LINKEN.
                
                * ''[[Parteispenden]]'': Die Anteile reichten im Jahr 2011 von 19,27% bei der FDP bis 6,73% bei der LINKEN.
                
                * ''staatliche Mittel:'' Mit Ausnahme von SPD und Die Linke nahm dieser Teil der Finanzierung des größten Teil der Parteienfinanzierung ein. Die Anteile lagen im Jahr 2011 zwischen 42,23% (Linke) und 27,24% (SPD). Die staatliche Parteienfinanzierung berechnet sich nach Stimmanteilen und unterliegt einer Obergrenze. Weitere Informationen [http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/die_staatliche_parteienfinanzierung/index.html hier]. 
                
                * ''Mandatsträgerbeiträge'': Bei allen Bundestagsparteien ist es üblich, dass Mandatsträger ein Teiles ihrer Diäten an die Parteien überweisen. Die Anteile an der gesamten Parteienfinanzierung lagen im Jahr 2011 zwischen 8,23% (CSU) und 20,95% (Grüne).
                
                * s''onstige Einnahmen durch Unternehmenstätigkeit, Vermögen, Vertrieb von Drucksachen und Einnahmen aus Veranstaltungen, darunter auch Einnahmen aus Sponsoring'': Hier ist die Spannbreite der Anteile am größten: Sie reicht von 0,77% (LINKE) bis zu 18,98 % (CSU).
                
    
                Die rechtliche Grundlage der Parteienfinanzierung bildet zum einen das Grundgesetz (Artikel 21 I). Dort wird geregelt, dass Parteien öffentlich Rechenschaft über ihr Vermögen und die Herkunft und Verwendung ihrer Finanzmittel ablegen. Im Detail regelt dann zum anderen das [http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/pg_pdf.pdf Parteiengesetz], in welcher Form die Parteien Rechenschaft ablegen müssen. Die [http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/rechenschaftsberichte/index.html Rechenschaftsberichte] der Parteien sind über die Webseite des Bundestages öffentlich einsehbar.
                
    
                == Finanzquellen der deutschen Bundestagsparteien 20112010 (Angaben in %)==
            
    
            {| class="wikitable" style="background-color: #ffffff"
                |-
            
            ! 
            
            ! CDU
            
            ! SPD
            
            ! Grüne
            
            ! FDP
            
            ! LINKE
            
            ! CSU
            
            |-
            
            | Mitgliedsbeiträge
            
            | 28,43
                
                | 30,50
                
                | 21,63
                
                | 21,69
                
                | 33,81
                
                | 27,54
                
                |-
                
                | Mandatsträgerbeiträge
                
                | 12,40
                
                | 14,54
                
                | 20,95
                
                | 9,66
                
                | 13,60
                
                |  8,23
                
                |-
                
                |Spenden (darunter von juristischen Personen)
                
                | 15,48 (5,15)
                
                |  7,77 (1,60)
                
                | 13,17 (2,34)
                
                | 19,27 (5,07)
                
                |  6,73 (0,10)
                
                | 17,92 (9,6929,65
                
                | 31,07
                
                | 21,12
                
                | 23,32
                
                | 35,86
                
                | 26,21
                
                |-
                
                | Mandatsträgerbeiträge
                
                | 12,99
                
                | 15,20
                
                | 22,34
                
                | 10,05
                
                | 14,12
                
                |  8,56
                
                |-
                
                |Spenden (darunter juristische Personen)
                
                | 12,76 (4,43)
                
                |  6,19 (1,19)
                
                | 12,85 (1,73)
                
                | 17,44 (5,22)
                
                |  7,52 (0,08)
                
                | 15,61 (5,81)
            
    
            |-
            
            | Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit, Beteiligungen und sonstigem Vermögen
            
            | 2,47
                
                | 10,92
                
                | 0,54
                
                | 2,47
                
                | 0,67 
                
                | 1,00 3,29
                
                | 11,09
                
                |  0,55
                
                |  2,94
                
                |  0,71
                
                |Weitere Informationen  1,03
            
            |- 
            
            | Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstigen mit Einnahmen verbundener Tätigkeit (darunter auch Sponsoring)
            
            |  8,959,10
            
            |  8,78
                
                |  2,86
                
                |  6,57
                
                |  0,77
                
                | 18,98
                
                |-
                
                | Staatliche Mittel
                
                | 31,67
                
                | 27,24
                
                | 37,51
                
                | 39,62
                
                | 42,23
                
                | 28,11
                
                |-
                
                | Sonstige Einnahmen
                
                |  0,6
                
                |  0,25
                
                |  3,34
                
                |  0,73
                
                |  2,19
                
                |  0,2983
                
                |  3,20
                
                |  6,53
                
                |  0,73
                
                | 20,70
                
                |-
                
                | Staatliche Mittel
                
                | 31,08
                
                | 26,48
                
                | 36,54
                
                | 39,02
                
                | 38,90
                
                | 27,46
                
                |-
                
                | Sonstige Mittel
                
                |  1,13
                
                |  0,84
                
                |  3,30
                
                |  0,70
                
                |  2,16
                
                |  0,43
            
            |}
            
    
            ''Tabelle: LobbyControl auf Basis der Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien 2010''
            
                == Einzelnachweise ==
            <references/>
            
    
            [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
            
            [[Kategorie:Parteispenden]]
    Zeile 1: Zeile 1:
    Die Art und Weise der Parteienfinanzierung entscheidet auch darüber, wie unabhängig Parteien von finanzstarken Lobby-Akteuren sind. Wie Parteien an ihre Mittel gelangen, ist historisch gewachsen und durch politische Traditionen bestimmt: So finanziert sich etwa die FDP traditionell über einen hohen Anteil an Spenden, während die SPD auf einen größeren Anteil an Mitgliedsbeiträgen zurückgreifen kann. Die Parteienfinanzierung unterliegt aber auch gesetzlichen Regelungen, die für alle Parteien gleichermaßen gelten. In Deutschland existieren verschiedene Formen der Parteienfinanzierung:
    +
    == Parteienfinanzierung ==
     
     
    * ''Mitgliedsbeiträge'': Die Anteile reichten im Jahr 2010 von 21% bei den Grünen bis zu 36% bei der LINKEN.
     
    * ''[[Parteispenden]]'': Die Anteile reichten im Jahr 2010 von 17,4% bei der FDP bis 7,5% bei der LINKEN.
     
    * ''staatliche Mittel:'' Mit Ausnahme der SPD nahm dieser Teil der Finanzierung des größten Teil der Parteienfinanzierung ein. Die Anteile lagen im Jahr 2010 zwischen 26,5% (SPD) und 39% (FDP). Die staatliche Parteienfinanzierung berechnet sich nach Stimmanteilen und unterliegt einer Obergrenze. Weitere Informationen [http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/die_staatliche_parteienfinanzierung/index.html hier].
     
    * ''Mandatsträgerbeiträge'': Bei allen Bundestagsparteien ist es üblich, dass Mandatsträger ein Teiles ihrer Diäten an die Parteien überweisen. Die Anteile an der gesamten Parteienfinanzierung lagen im Jahr 2010 zwischen 8,6% (CSU) und 22,34% (Grüne).
     
    * s''onstige Einnahmen durch Unternehmenstätigkeit, Vermögen, Vertrieb von Drucksachen und Einnahmen aus Veranstaltungen, darunter auch Einnahmen aus Sponsoring'': Hier ist die Spannbreite der Anteile am größten: Sie reicht von 0,73% (LINKE) bis zu 20,7 % (CSU).
     
     
     
    Die rechtliche Grundlage der Parteienfinanzierung bildet zum einen das Grundgesetz (Artikel 21 I). Dort wird geregelt, dass Parteien öffentlich Rechenschaft über ihr Vermögen und die Herkunft und Verwendung ihrer Finanzmittel ablegen. Im Detail regelt dann zum anderen das [http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/pg_pdf.pdf Parteiengesetz], in welcher Form die Parteien Rechenschaft ablegen müssen. Die [http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/rechenschaftsberichte/index.html Rechenschaftsberichte] der Parteien sind über die Webseite des Bundestages öffentlich einsehbar.
     
     
     
    == Finanzquellen der deutschen Bundestagsparteien 2010 (Angaben in %)==
     
     
     
    {| class="wikitable" style="background-color: #ffffff"
     
    |-
     
    !
     
    ! CDU
     
    ! SPD
     
    ! Grüne
     
    ! FDP
     
    ! LINKE
     
    ! CSU
     
    |-
     
    | Mitgliedsbeiträge
     
    | 29,65
     
    | 31,07
     
    | 21,12
     
    | 23,32
     
    | 35,86
     
    | 26,21
     
    |-
     
    | Mandatsträgerbeiträge
     
    | 12,99
     
    | 15,20
     
    | 22,34
     
    | 10,05
     
    | 14,12
     
    |  8,56
     
    |-
     
    |Spenden (darunter juristische Personen)
     
    | 12,76 (4,43)
     
    |  6,19 (1,19)
     
    | 12,85 (1,73)
     
    | 17,44 (5,22)
     
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    | 15,61 (5,81)
     
     
     
    |-
     
    | Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit, Beteiligungen und sonstigem Vermögen
     
    |  3,29
     
    | 11,09
     
    |  0,55
     
    |  2,94
     
    |  0,71
     
    |Weitere Informationen  1,03
     
    |-
     
    | Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstigen mit Einnahmen verbundener Tätigkeit (darunter auch Sponsoring)
     
    |  9,10
     
    |  8,83
     
    |  3,20
     
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    |  0,73
     
    | 20,70
     
    |-
     
    | Staatliche Mittel
     
    | 31,08
     
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    | 38,90
     
    | 27,46
     
    |-
     
    | Sonstige Mittel
     
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    |  0,84
     
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    |}
     
     
     
    ''Tabelle: LobbyControl auf Basis der Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien 2010''
     
     
     
    == Weitere Informationen ==
     
    * Mehr Informationen zum Thema [[Parteispenden]].
     
     
     
    == Parteienfinanzierung 2011 ==
     
       
     
    Die Art und Weise der Parteienfinanzierung entscheidet auch darüber, wie unabhängig Parteien von finanzstarken Lobby-Akteuren sind. Wie Parteien an ihre Mittel gelangen, ist historisch gewachsen und durch politische Traditionen bestimmt: So finanziert sich etwa die FDP traditionell über einen hohen Anteil an Spenden, während die SPD auf einen größeren Anteil an Mitgliedsbeiträgen zurückgreifen kann. Die Parteienfinanzierung unterliegt aber auch gesetzlichen Regelungen, die für alle Parteien gleichermaßen gelten. In Deutschland existieren verschiedene Formen der Parteienfinanzierung:
     
    Die Art und Weise der Parteienfinanzierung entscheidet auch darüber, wie unabhängig Parteien von finanzstarken Lobby-Akteuren sind. Wie Parteien an ihre Mittel gelangen, ist historisch gewachsen und durch politische Traditionen bestimmt: So finanziert sich etwa die FDP traditionell über einen hohen Anteil an Spenden, während die SPD auf einen größeren Anteil an Mitgliedsbeiträgen zurückgreifen kann. Die Parteienfinanzierung unterliegt aber auch gesetzlichen Regelungen, die für alle Parteien gleichermaßen gelten. In Deutschland existieren verschiedene Formen der Parteienfinanzierung:
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    ''Tabelle: LobbyControl auf Basis der Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien 2010''
     
    ''Tabelle: LobbyControl auf Basis der Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien 2010''
       
      +
    == Finanzquellen der deutschen Bundestagsparteien 2010 (Angaben in %)==
      +
      +
    {| class="wikitable" style="background-color: #ffffff"
      +
    |-
      +
    !
      +
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      +
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      +
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      +
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      +
    |-
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      +
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      +
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      +
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    |Spenden (darunter juristische Personen)
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      +
    | Staatliche Mittel
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    ''Tabelle: LobbyControl auf Basis der Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien 2010''
     
    == Einzelnachweise ==
     
    == Einzelnachweise ==
     
    <references/>
     
    <references/>

    Anhänge

    Diskussionen