Verhaltenskodex für EU-Abgeordnete: Unterschied zwischen den Versionen

K (Ergänzung Ausführungsbestimmung)
Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments
Abkürzung
Verabschiedet am 21. November 2011
Mit Stimmen von allen Parteien
In Kraft getreten 1. Januar 2012
Gesetzestext im Netz Verhaltenskodex für Abgeordnete

Seit Januar 2012 gilt im Europäischen Parlament ein neuer Verhaltenskodex für Abgeordnete. Den Verhaltenskodex geben sich die Abgeordneten selber; er ist in der Geschäftsordnung des EU-Parlaments niedergelegt. Er formuliert Regeln im Umgang mit Nebentätigkeiten und Lobbyisten mit dem Ziel, Interessenkonflikte zu vermeiden.

Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments ergab die Auswertung der Datensätze, dass 1/5 der deutschen MEPs unvollsändige oder unzureichende Formulare abgaben. [1] Der dänische MEP Jens Rohde lehnt sich sogar noch weiter aus dem Fenster und gibt an vor seinem Mandat im EP als "Master of the Universe" tätig gewesen zu sein. [2]


Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im März 2011 löste die britische Zeitung SundayTimes einen Skandal im Europäischen Parlament aus, indem sie drei Mitglieder mittels Undercover-Reportage und heimlicher Videoaufnahmen der Bestechlichkeit überführte. Die drei Abgeordneten hatten sich bereitgezeigt, auf ein Angebot von den undercover auftretenden Reportern einzugehen und gegen Bezahlung oder Jobangabote auf Gesetzesänderungen im EU-Parlament hinzuwirken. Die Journalisten waren an insgesamt 60 EU-Parlamentarier verdeckt herangetreten und hatten versucht diese mit einem Honorar von bis zu 100.000 Euro und weiteren Gefälligkeiten zu ködern. 14 der Abgeordneten zeigten sich interessiert und drei von ihnen unternahmen letzen Endes konkrete Schritte. Bei den Abgeordneten handelte es sich um den österreichischen Europaabgeordneten und einstmaligen Innenminister Ernst Strasser, den ehemaligen rumänischen Außenminister und Vize-Ministerpräsidenten Adrian Severin und den ehemaligen slowenischen Außenminister Zoran Thaler.

Die Enthüllungen führten zu einer umfangreichen medialen Berichterstattung und stießen eine intensive Diskussion über unethisches Verhalten von EU-Parlamentariern, Kontakte zu Lobbyisten, die Transparenz ihrer Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten sowie den bisherigen, viel zu weichen Verhaltenskodex (Vorgaben des Europäischen Parlaments zu Transparenz und finanziellen Interessen der Mitglieder) an.[3] Ihm zufolge war jede Nebentätigkeit erlaubt, auch wenn es eindeutig eine Lobbytätigkeit war. Die Einnahmen von Nebentätigkeiten mussten nicht angegeben werden. Unter der Führung des polnischen Parlamentspräsidenten Jerzy Buzek entschied sich das Europäische Parlament daraufhin für die Erarbeitung neuer Verhaltensvorschriften für Abgeordnete.

Kerninhalte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Nebentätigkeiten, die Lobbyarbeit beinhalten, werden verboten.
  • Abgeordnete des EU-Parlaments müssen jede berufliche Tätigkeit, der sie in den drei Jahren vor ihrer Wahl nachgegangen sind, in einer Erklärung über finanzielle Interessen darlegen. Dasselbe gilt für Vorstandsmitgliedschaften in Unternehmen, NGOs oder sonstigen Interessenverbänden. Derartige Tätigkeiten müssen auch für ihre Zeit als Abgeordnete bekanntgegeben werden. Die Interessenerklärung kann im Internet abgerufen werden.
  • Die MdEP müssen detailliertere Informationen über externe Einkommensquellen abgeben als bisher. Die Höhe der Nebeneinkünfte muss in Stufen angegeben werden, zusätzlich müssen relevante Beteiligungen an Unternehmen offengelegt werden.
  • Es dürfen keine Geschenke oder ähnliche Zuwendungen über 150 Euro angenommen werden - Geschenke, die sie als offizielle Parlamentsvertreter erhalten, müssen dem Parlamentspräsidenten übergeben werden.
  • Am 15.04.2013 [4] wurden die Ausführungsbestimmungen zum Verhaltenskodex endlich verabschiedet. Seitdem müssen EU-Abgeordnete Übernahmen von Reise-, Übernachtungs- und Aufenthaltskosten bei Einladungen durch Dritte, die über 150 € liegen, veröffentlichen, sofern die Einladenden nicht ein "öffentliches oder ähnliches" Interesse vertreten.
  • Es wurden Sanktionsmaßnahmen verankert, um ein Nicht-Einhalten der Regeln durch EU-Parlamentarier zu bestrafen. So kann ein Verweis erteilt werden, Diäten von 2 bis zu 10 Tagen gestrichen werden, die vorübergehende Aussetzung der parlamentarischen Aktivitäten (jedoch nicht des Abstimmungsrechtes) für maximal zehn Tage erfolgen, oder Abgeordnete können die Rolle des Berichterstatters oder andere gewählte Posten innerhalb des EU-Parlaments verlieren.
  • Aus dem Parlament ausgeschiedene Abgeordnete, die als Lobbyisten in einem Bereich zu arbeiten anfangen, der in direkter Verbindung mit EU-Angelegenheiten steht, dürfen Einrichtungen, die normalerweise ehemaligen Abgeordneten zur Verfügung stehen, während der Zeit einer solchen Lobby-Tätigkeit nicht nutzen.[45]

Gesetzgebungsprozess[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Text der Verordnung wurde vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europaparlaments erarbeitet.

Der Verhaltenskodex wurde mit 619 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen im EU-Parlament angenommen. Insgesamt sitzen 754 Abgeordnete im EU-Parlament. 127 Abgeordnete waren am Abstimmungstag nicht anwesend.

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Weiterhin sehen Kritiker Nachbesserungsbedarf an dem Verhaltenskodex: So gibt es keine Karenzzeit für Abgeordnete, die nach Ende des Mandats in eine Lobbytätigkeit wechseln wollen. Bei den finanziellen Offenlegungspflichten endet die oberste Stufe bei 10.000 Euro im Monat oder 120.000 Euro jährlich. Die Öffentlichkeit erfährt nichts über die Höhe der Verdienste, die darüber hinaus gehen. Auch die Bagatellgrenze für einzelne Aufträge in Höhe von 6.000 Euro erscheint zu hoch. Nicht eingeführt wurden wirksame Transparenzregeln für alle Intergroups/Cross-Party-Groups. Die nicht registrierten Gruppen müssen derzeit keinerlei Angaben über ihre Einkommensquellen machen.[56]
  • Weiterhin wird kritisiert, dass der Beratende Ausschuss, der zusammen mit dem Präsidium des EU-Parlaments für die Einhaltung des Verhaltenskodex zuständig ist, nicht von sich aus die Angaben der Parlamentarier überprüfen kann, sondern stets der Anfrage des Präsidenten oder einzelner Parlamentarier bedarf. Damit ist eine effektive Kontrolle der Richtigkeit der gemachten Angaben und die Einhaltung des Verhaltenskodex, insbesondere in Hinblick auf eventuell vorliegende Interessenkonflikte einzelner Abgeordnete, nur unzureichend gegeben.[67]
  • Ein weiterer Kritikpunkt lautet, dass die finanziellen Erklärungen der Abgeordneten nicht in eine der Verfahrenssprachen der EU (Englisch, Französisch oder Deutsch) übersetzt werden, was die Überprüfung der Angaben erschwert. Viele Abgeordnete füllen die Formulare handschriftlich aus. Unleserliche Schrift und schlechte Qualität beim Einscannen verhindern dann teilweise das Auswerten einiger Dokumente.[67]
  • Die Nichtregierungsorganisation Friends of the Earth Europe (FoEE) hat die nach den Vorgaben des Verhaltenskodexes gemachten Angaben aller EU-Parlamentarier analysiert und festgestellt, dass die Erklärungen vieler Parlamentarier erhebliche Lücken aufweisen. 12 Prozent der Abgeordneten schrieben lediglich ihre Namen, das Datum und ihre Unterschrift auf die finanzielle Erklärung - womit die Erklärung Gültigkeit erhält. Ein Viertel der Abgeordneten gab an, in den drei Jahren bevor sie ins Europäische Parlament einzogen, keine Tätigkeit gehabt zu haben und dementsprechend arbeitslos gewesen zu sein - was von FoEE in der Masse bezweifelt wird.[67]

Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Nebeneinkünfte im EU-Parlament: Auskünfte unzureichend lobbycontrol.de, , abgerufen am 21.02.2013
  2. WDR-Magazin "Bericht aus Brüssel": Ein Jahr Verhaltenskodex im Europäischen Parlament - viele Abgeordnete kommen Auskunftspflicht nicht nach, ad-hoc-news.de, abgerufen am 21.02.2013
  3. Lobby-Skandal im EU-Parlament, presseurope vom 21.03.2011, abgerufen am 31.07.2012
  4. Ausführungsbestimmungen zum Verhaltenskodex für EU-Abgeordnete, Implementing measures for the code of cunduct for members of the European Parliament with respect to to financial interests and concflicts of interest], scribd.com, abgerufen am 24.04.2013
  5. Neuer Verhaltenskodex für Abgeordnete angenommen, europarl.europa.eu, abgerufen am 03.09.2012
  6. Bewertung des Entwurfs der neuen Verhaltensregeln für Abgeordnete des Europäischen Parlaments, lobbycontrol.de vom 5.07.2011, abgerufen am 31.07.2012
  7. 6
  8. 7,0
  9. 6
  10. 7,1
  11. 6
  12. 7,2 Transparency in the European Parliament Friends of the Earth Europe - Studie vom Juli 2012, foeeurope.org, abgerufen am 31.07.2012
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        Seit Januar 2012 gilt im Europäischen Parlament ein neuer '''Verhaltenskodex für Abgeordnete'''. Den Verhaltenskodex geben sich die Abgeordneten selber; er ist in der Geschäftsordnung des EU-Parlaments niedergelegt. Er formuliert Regeln im Umgang mit Nebentätigkeiten und Lobbyisten mit dem Ziel, Interessenkonflikte zu vermeiden.
        

        Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments ergab die Auswertung der Datensätze, dass 1/5 der deutschen MEPs unvollsändige oder unzureichende Formulare abgaben.  <ref>[http://www.lobbycontrol.de/2013/02/nebeneinkunfte-im-eu-parlament-auskunfte-unzureichend/ Nebeneinkünfte im EU-Parlament: Auskünfte unzureichend lobbycontrol.de], , abgerufen am 21.02.2013 </ref> Der dänische MEP [[Jens Rohde]] lehnt sich sogar noch weiter aus dem Fenster und gibt an vor seinem Mandat im EP als "Master of the Universe" tätig gewesen zu sein. <ref>[http://www.ad-hoc-news.de/wdr-magazin-bericht-aus-bruessel-ein-jahr-verhaltenskodex--/de/News/25388774  WDR-Magazin "Bericht aus Brüssel": Ein Jahr Verhaltenskodex im Europäischen Parlament - viele Abgeordnete kommen Auskunftspflicht nicht nach], ad-hoc-news.de, abgerufen am 21.02.2013 </ref>
        


        == Hintergrund ==
        
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        Im März 2011 löste die britische Zeitung ''SundayTimes'' einen Skandal im [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] aus, indem sie drei Mitglieder mittels Undercover-Reportage und heimlicher Videoaufnahmen der Bestechlichkeit überführte. Die drei Abgeordneten hatten sich bereitgezeigt, auf ein Angebot von den undercover auftretenden Reportern einzugehen und gegen Bezahlung oder Jobangabote auf Gesetzesänderungen im EU-Parlament hinzuwirken. Die Journalisten waren an insgesamt 60 EU-Parlamentarier verdeckt herangetreten und hatten versucht diese mit einem Honorar von bis zu 100.000 Euro und weiteren Gefälligkeiten zu ködern. 14 der Abgeordneten zeigten sich interessiert und drei von ihnen unternahmen letzen Endes konkrete Schritte. Bei den Abgeordneten handelte es sich um den österreichischen Europaabgeordneten und einstmaligen Innenminister [[Ernst Strasser]], den ehemaligen rumänischen Außenminister und Vize-Ministerpräsidenten [[Adrian Severin]] und den ehemaligen slowenischen Außenminister [[Zoran Thaler]].
        

        Die Enthüllungen führten zu einer umfangreichen medialen Berichterstattung und stießen eine intensive Diskussion über unethisches Verhalten von EU-Parlamentariern, Kontakte zu Lobbyisten, die Transparenz ihrer Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten sowie den bisherigen, viel zu weichen Verhaltenskodex (''Vorgaben des Europäischen Parlaments zu Transparenz und finanziellen Interessen der Mitglieder'') an.<ref>[http://www.presseurop.eu/de/content/news-brief/562451-lobby-skandal-im-eu-parlament Lobby-Skandal im EU-Parlament], presseurope vom 21.03.2011, abgerufen am 31.07.2012</ref> Ihm zufolge war jede Nebentätigkeit erlaubt, auch wenn es eindeutig eine Lobbytätigkeit war. Die Einnahmen von Nebentätigkeiten mussten nicht angegeben werden. Unter der Führung des polnischen Parlamentspräsidenten [[Jerzy Buzek]] entschied sich das [[Europäisches Parlament|Europäische Parlament]] daraufhin für die Erarbeitung neuer Verhaltensvorschriften für Abgeordnete.
        

        == Kerninhalte ==
        
        * Nebentätigkeiten, die Lobbyarbeit beinhalten, werden verboten.
        

        * Abgeordnete des EU-Parlaments müssen jede berufliche Tätigkeit, der sie in den drei Jahren vor ihrer Wahl nachgegangen sind, in einer ''Erklärung über finanzielle Interessen'' darlegen. Dasselbe gilt für Vorstandsmitgliedschaften in Unternehmen, NGOs oder sonstigen Interessenverbänden. Derartige Tätigkeiten müssen auch für ihre Zeit als Abgeordnete bekanntgegeben werden. Die Interessenerklärung kann im Internet abgerufen werden.
        

        * Die MdEP müssen detailliertere Informationen über externe Einkommensquellen abgeben als bisher. Die Höhe der Nebeneinkünfte muss in Stufen angegeben werden, zusätzlich müssen relevante Beteiligungen an Unternehmen offengelegt werden.
        

        * Es dürfen keine Geschenke oder ähnliche Zuwendungen über 150 Euro angenommen werden - Geschenke, die sie als offizielle Parlamentsvertreter erhalten, müssen dem Parlamentspräsidenten übergeben werden.
        

        * Am 15.04.2013 <ref>[http://de.scribd.com/doc/136881860/EP-Code-of-Conduct-Implementing-measures-April-2013 Ausführungsbestimmungen zum Verhaltenskodex für EU-Abgeordnete],  Implementing measures for the code of cunduct for members of the European Parliament with respect to to financial interests and concflicts of interest], scribd.com, abgerufen am 24.04.2013 </ref> wurden die Ausführungsbestimmungen zum Verhaltenskodex endlich verabschiedet. Seitdem müssen EU-Abgeordnete Übernahmen von Reise-, Übernachtungs- und Aufenthaltskosten bei Einladungen durch Dritte, die über 150 € liegen, veröffentlichen, sofern die Einladenden nicht ein "öffentliches oder ähnliches" Interesse vertreten.
            

            * Es wurden Sanktionsmaßnahmen verankert, um ein Nicht-Einhalten der Regeln durch EU-Parlamentarier zu bestrafen. So kann ein Verweis erteilt werden, Diäten von 2 bis zu 10 Tagen gestrichen werden, die vorübergehende Aussetzung der parlamentarischen Aktivitäten (jedoch nicht des Abstimmungsrechtes) für maximal zehn Tage erfolgen, oder Abgeordnete können die Rolle des Berichterstatters oder andere gewählte Posten innerhalb des EU-Parlaments verlieren.
        

        * Aus dem Parlament ausgeschiedene Abgeordnete, die als Lobbyisten in einem Bereich zu arbeiten anfangen, der in direkter Verbindung mit EU-Angelegenheiten steht, dürfen Einrichtungen, die normalerweise ehemaligen Abgeordneten zur Verfügung stehen, während der Zeit einer solchen Lobby-Tätigkeit nicht nutzen.<ref>[http://www.europarl.europa.eu/news/de/pressroom/content/20111201IPR32927/html/Neuer-Verhaltenskodex-f%C3%BCr-Abgeordnete-angenommen Neuer Verhaltenskodex für Abgeordnete angenommen], europarl.europa.eu, abgerufen am 03.09.2012</ref>
        

        == Gesetzgebungsprozess ==
        
        Der Text der Verordnung wurde vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europaparlaments erarbeitet.
        

        Der Verhaltenskodex wurde mit 619 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen im EU-Parlament angenommen. Insgesamt sitzen 754 Abgeordnete im EU-Parlament. 127 Abgeordnete waren am Abstimmungstag nicht anwesend.
        

        == Kritik ==
        

        * Weiterhin sehen Kritiker Nachbesserungsbedarf an dem Verhaltenskodex: So gibt es keine Karenzzeit für Abgeordnete, die nach Ende des Mandats in eine Lobbytätigkeit wechseln wollen. Bei den finanziellen Offenlegungspflichten endet die oberste Stufe bei 10.000 Euro im Monat oder 120.000 Euro jährlich. Die Öffentlichkeit erfährt nichts über die Höhe der Verdienste, die darüber hinaus gehen. Auch die Bagatellgrenze für einzelne Aufträge in Höhe von 6.000 Euro erscheint zu hoch. Nicht eingeführt wurden wirksame Transparenzregeln für alle [[Intergroups]]/Cross-Party-Groups. Die nicht registrierten Gruppen müssen  derzeit keinerlei Angaben über ihre Einkommensquellen machen.<ref>[http://www.lobbycontrol.de/blog/wp-content/uploads/110704_verhaltensregeln-mdep-lobbycontrol-ampel-final.pdf Bewertung des Entwurfs der neuen Verhaltensregeln für Abgeordnete des Europäischen Parlaments], lobbycontrol.de vom 5.07.2011, abgerufen am 31.07.2012</ref>
        

        * Weiterhin wird kritisiert, dass der Beratende Ausschuss, der zusammen mit dem Präsidium des EU-Parlaments für die Einhaltung des Verhaltenskodex zuständig ist, nicht von sich aus die Angaben der Parlamentarier überprüfen kann, sondern stets der Anfrage des Präsidenten oder einzelner Parlamentarier bedarf. Damit ist eine effektive Kontrolle der Richtigkeit der gemachten Angaben und  die Einhaltung des Verhaltenskodex, insbesondere in Hinblick auf eventuell vorliegende Interessenkonflikte einzelner Abgeordnete, nur unzureichend gegeben.<ref name="foe">[http://www.foeeurope.org/sites/default/files/transparency_in_the_european_parliament_july2012.pdf Transparency in the European Parliament Friends of the Earth Europe - Studie vom Juli 2012], foeeurope.org, abgerufen am 31.07.2012</ref>
        

        * Ein weiterer Kritikpunkt lautet, dass die finanziellen Erklärungen der Abgeordneten nicht in eine der Verfahrenssprachen der EU (Englisch, Französisch oder Deutsch) übersetzt werden, was die Überprüfung der Angaben erschwert. Viele Abgeordnete füllen die Formulare handschriftlich aus. Unleserliche Schrift und schlechte Qualität beim Einscannen verhindern dann teilweise das Auswerten einiger Dokumente.<ref name="foe"/>
        

        * Die Nichtregierungsorganisation Friends of the Earth Europe (FoEE) hat die nach den Vorgaben des Verhaltenskodexes gemachten Angaben aller EU-Parlamentarier analysiert und festgestellt, dass die Erklärungen vieler Parlamentarier erhebliche Lücken aufweisen. 12 Prozent der Abgeordneten schrieben lediglich ihre Namen, das Datum und ihre Unterschrift auf die finanzielle Erklärung - womit die Erklärung Gültigkeit erhält. Ein Viertel der Abgeordneten gab an, in den drei Jahren bevor sie ins Europäische Parlament einzogen, keine Tätigkeit gehabt zu haben und dementsprechend arbeitslos gewesen zu sein - was von FoEE in der Masse bezweifelt wird.<ref name="foe"/>
        

        == Weiterführende Informationen ==
        
        * [http://www.foeeurope.org/sites/default/files/transparency_in_the_european_parliament_july2012.pdf „Transparency in the European Parliament„ - Studie von Friends of the Earth Europe]
        

        == Einzelnachweise ==
        <references/>
        

        [[Kategorie:Gesetz]]
        
        [[Kategorie:EU]]
        
        [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
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* Es dürfen keine Geschenke oder ähnliche Zuwendungen über 150 Euro angenommen werden - Geschenke, die sie als offizielle Parlamentsvertreter erhalten, müssen dem Parlamentspräsidenten übergeben werden.
 
* Es dürfen keine Geschenke oder ähnliche Zuwendungen über 150 Euro angenommen werden - Geschenke, die sie als offizielle Parlamentsvertreter erhalten, müssen dem Parlamentspräsidenten übergeben werden.
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* Am 15.04.2013 <ref>[http://de.scribd.com/doc/136881860/EP-Code-of-Conduct-Implementing-measures-April-2013 Ausführungsbestimmungen zum Verhaltenskodex für EU-Abgeordnete],  Implementing measures for the code of cunduct for members of the European Parliament with respect to to financial interests and concflicts of interest], scribd.com, abgerufen am 24.04.2013 </ref> wurden die Ausführungsbestimmungen zum Verhaltenskodex endlich verabschiedet. Seitdem müssen EU-Abgeordnete Übernahmen von Reise-, Übernachtungs- und Aufenthaltskosten bei Einladungen durch Dritte, die über 150 € liegen, veröffentlichen, sofern die Einladenden nicht ein "öffentliches oder ähnliches" Interesse vertreten.
   
 
* Es wurden Sanktionsmaßnahmen verankert, um ein Nicht-Einhalten der Regeln durch EU-Parlamentarier zu bestrafen. So kann ein Verweis erteilt werden, Diäten von 2 bis zu 10 Tagen gestrichen werden, die vorübergehende Aussetzung der parlamentarischen Aktivitäten (jedoch nicht des Abstimmungsrechtes) für maximal zehn Tage erfolgen, oder Abgeordnete können die Rolle des Berichterstatters oder andere gewählte Posten innerhalb des EU-Parlaments verlieren.
 
* Es wurden Sanktionsmaßnahmen verankert, um ein Nicht-Einhalten der Regeln durch EU-Parlamentarier zu bestrafen. So kann ein Verweis erteilt werden, Diäten von 2 bis zu 10 Tagen gestrichen werden, die vorübergehende Aussetzung der parlamentarischen Aktivitäten (jedoch nicht des Abstimmungsrechtes) für maximal zehn Tage erfolgen, oder Abgeordnete können die Rolle des Berichterstatters oder andere gewählte Posten innerhalb des EU-Parlaments verlieren.

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