Karenzzeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter Karenzzeit (Cooling-off period) versteht man generell eine Sperrfrist, die nach dem Ausscheiden aus einem Amt greifen soll und so den Wechsel in eine damit in Konflikt stehende Position verhindert. Im Zusammenhang mit dem Thema Lobbyismus sollen Karenzzeiten das Problem der Seitenwechsel (Drehtür-Effekt) regulieren. Also den Wechsel von PolitikerInnen oder SpitzenbeamtInnen aus ihrem Amt oder Mandat, hin zu Interessenverbänden, Unternehmen und Agenturen verbieten, wenn mit diesen neuen Positionen Lobbytätigkeiten einhergehen.

Auf verschiedenen politischen Ebenen (z.B. Länderebene), in anderen Ländern im internationalen Vergleich, wie auch in der Privatwirtschaft bestehen unterschiedlich geregelte Karenzzeiten. Auch für BeamtInnen[1], Mitglieder der Bundeswehr[2] und RichterInnen[3] gelten nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt bzw. Dienst Karenzzeiten, zumindest wenn sie auf ihre Versorgungsbezüge nicht verzichten wollen. Jedoch gibt es bis heute keine Regulierung für Mitglieder der Bundesregierung, StaatssekretärInnen und AbteilungsleiterInnen in Ministerien.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. [1] Bundesbeamtengesetz (BBG), § 105
  2. [2] Soldatengesetz (SG), § 20a
  3. [3] Deutsches Richtergesetz (DRiG), § 46
Unter '''Karenzzeit''' (Cooling-off period)<!-- noch irgendwie erstellen und umleiten --> versteht man generell eine Sperrfrist, die nach dem Ausscheiden aus einem Amt greifen soll und so den Wechsel in eine damit in Konflikt stehende Position verhindert. Im Zusammenhang mit dem Thema Lobbyismus sollen Karenzzeiten das Problem der [[Seitenwechsel]] (Drehtür-Effekt) regulieren. Also den Wechsel von PolitikerInnen oder SpitzenbeamtInnen aus ihrem Amt oder Mandat, hin zu Interessenverbänden, Unternehmen und Agenturen verbieten, wenn mit diesen neuen Positionen Lobbytätigkeiten einhergehen. 
            
Auf verschiedenen politischen Ebenen (z.B. Länderebene), in anderen Ländernim internationalen Vergleich, wie auch in der Privatwirtschaft bestehen unterschiedlich geregelte Karenzzeiten. Auch für BeamtInnen<ref> [http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__105.html] Bundesbeamtengesetz (BBG), § 105 </ref>, Mitglieder der Bundeswehr<ref> [http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__20a.html] Soldatengesetz (SG), § 20a </ref> und RichterInnen<ref> [http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__46.html] Deutsches Richtergesetz (DRiG), § 46 </ref> gelten nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt bzw. Dienst Karenzzeiten, zumindest wenn sie auf ihre Versorgungsbezüge nicht verzichten wollen. Jedoch gibt es bis heute keine Regulierung für Mitglieder der Bundesregierung, StaatssekretärInnen und AbteilungsleiterInnen in Ministerien.
            

            == Einzelnachweise ==
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Unter '''Karenzzeit''' (Cooling-off period)<!-- noch irgendwie erstellen und umleiten --> versteht man generell eine Sperrfrist, die nach dem Ausscheiden aus einem Amt greifen soll und so den Wechsel in eine damit in Konflikt stehende Position verhindert. Im Zusammenhang mit dem Thema Lobbyismus sollen Karenzzeiten das Problem der [[Seitenwechsel]] (Drehtür-Effekt) regulieren. Also den Wechsel von PolitikerInnen oder SpitzenbeamtInnen aus ihrem Amt oder Mandat, hin zu Interessenverbänden, Unternehmen und Agenturen verbieten, wenn mit diesen neuen Positionen Lobbytätigkeiten einhergehen. Auf verschiedenen politischen Ebenen (Länderebene), in anderen Ländern wie auch in der Privatwirtschaft bestehen unterschiedlich geregelte Karenzzeiten. Jedoch gibt es bis heute keine Regulierung für Mitglieder der Bundesregierung, StaatssekretärInnen und AbteilungsleiterInnen in Ministerien.
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Unter '''Karenzzeit''' (Cooling-off period)<!-- noch irgendwie erstellen und umleiten --> versteht man generell eine Sperrfrist, die nach dem Ausscheiden aus einem Amt greifen soll und so den Wechsel in eine damit in Konflikt stehende Position verhindert. Im Zusammenhang mit dem Thema Lobbyismus sollen Karenzzeiten das Problem der [[Seitenwechsel]] (Drehtür-Effekt) regulieren. Also den Wechsel von PolitikerInnen oder SpitzenbeamtInnen aus ihrem Amt oder Mandat, hin zu Interessenverbänden, Unternehmen und Agenturen verbieten, wenn mit diesen neuen Positionen Lobbytätigkeiten einhergehen.  
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Auf verschiedenen politischen Ebenen (z.B. Länderebene), im internationalen Vergleich, wie auch in der Privatwirtschaft bestehen unterschiedlich geregelte Karenzzeiten. Auch für BeamtInnen<ref> [http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__105.html] Bundesbeamtengesetz (BBG), § 105 </ref>, Mitglieder der Bundeswehr<ref> [http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__20a.html] Soldatengesetz (SG), § 20a </ref> und RichterInnen<ref> [http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__46.html] Deutsches Richtergesetz (DRiG), § 46 </ref> gelten nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt bzw. Dienst Karenzzeiten, zumindest wenn sie auf ihre Versorgungsbezüge nicht verzichten wollen. Jedoch gibt es bis heute keine Regulierung für Mitglieder der Bundesregierung, StaatssekretärInnen und AbteilungsleiterInnen in Ministerien.
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== Einzelnachweise ==
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