Europäische Bankenaufsichtsbehörde: Unterschied zwischen den Versionen

(Gemeinsamer Ausschuss ("Joint Committee"))
Europäische Bankenaufsichtsbehörde
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Hauptsitz London
Gründung 2011
Tätigkeitsbereich Regulierung und Beaufsichtigung des europäischen Bankensektors
Mitarbeiter <text>
Etat <text>
Webadresse www.eba.eu


Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde ist eine der Institutionen, die die Rahmenbedingungen der europäischen Finanzwirtschaft ausgestalten. Diese sind für die Gewinnerzielungsmöglichkeiten der Branche von erheblicher Bedeutung. Die Finanzlobby hat deshalb ein großes Interesse daran, an den Entscheidungen der Behörde mitzuwirken. Eine Möglichkeit bietet die Mitarbeit in Arbeitsgruppen von Experten, die Detailvorschläge für Regulierungen erarbeitendenerarbeiten. Hierzu gehören z. B. die Arbeitsgruppen der Gruppe der Interessenvertreter ("Banking Stakeholder Group").

Kurzdarstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA, European Banking Authority) mit Sitz in London ist mit Wirkung zum 1. Januar 2011 auf Grundlage der EBA-Verordnung vom 24. November 2010 errichtet worden. Ihre Vorgängerorganisation war der Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Bankwesen (CEBS, Committee of European Banking Supervisors). Sie ist eine der Behörden des Europäischen Finanzaufsichtssystems. Ihre Aufgabe ist es, ein wirksames und kohärentes Maß an Regulierung und Beaufsichtigung im europäischen Bankensektor zu gewährleisten. Die Hauptbereiche ihrer Tätigkeit sind: Regulierung, Risikoanalyse und Maßnahmen zum Verbraucherschutz. Die EBA soll in erster Linie durch die Annahme von verbindlichen technischen Standards und Leitlinien zur Erarbeitung des Einheitlichen Regelwerks für den Finanzsektor beitragen.[1]

Organisationsstruktur und Personal[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Leitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Andrea Enria, Vorsitzender
  • Adam Farkas, Exekutivdirektor
  • Isabelle Vaillant, Direktorin für Regulierungen
  • Piers Haben, Direktor für Bankenaufsicht
  • Peter Mihalik, Direktor für Verwaltung/Technik/Personal

Rat der Aufseher ("Board of Supervisors", BoS)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als wichtigstes Entscheidungsgremium trifft der Rat der Aufseher alle politischen Entscheidungen der EBA. Mitglieder sind die Leiter der 28 nationalen Aufsichtsbehörden.

"Resolution Committee" (ResCo)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es handelt sich um einen internen Ausschuss der EBA zur Bewältigung von Krisen bei Kreditinstituten, die in der EU-Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten ("Bank Recovery and Resolution Directive") geregelt ist. Er setzt sich aus den Leitern der entsprechenden 28 nationalen Organisationen zusammen.

Verwaltungsrat ("Management Board")[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu seinen Aufgaben gehört das Jahresprogramm, der Jahreshaushaltsplan, die Personalplanung und der Jahresbericht. Mitglieder sind der EBA-Vorsitzende und 6 Personen, die vom Rat der Aufseher ernannt werden.

Gruppe der Interessenvertreter ("Banking Stakeholder Group", BSG)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu den 30 Mitgliedern gehören u.a.:

  • David T. Llewellyn, Vorsitzender
    • Professor für Finanzwissenschaften an der Loughborough University
    • Associate Senior Research Fellow am Centre for European Policy Studies (CEPS)
    • Associate Fellow bei ResPublica
    • früherer Tätigkeiten u.a. bei Unilever, HM Treasury und dem Internationalen Währungsfonds
  • Andrea Resti, Stellv. Vorsitzender
    • Professor an der Bocconi Universität Mailand
    • Mitglied des Aufsichtsrats bei der italienischen UBI Banca
    • frühere Tätigkeiten: Berater der Bank of Italy, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats von ABI Formazione (Ausbildungsabteilung der "Italian Bankers' Association")
  • Robert Priester, European Banking Federation
  • Ernst Eichenseher, HypoVereinsbank/UniCredit
  • Holger Schwannecke, Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
  • Sabine Musch, Verband der privaten Bausparkassen

Die 3 Technischen Arbeitsgruppen der Interessenvertreter

  • Capital and Risk Analysis
  • Recovery, Resolution and Systemic Issues
  • Consumer Issues and Financial Innovation

Gemeinsamer Ausschuss ("Joint Committee")[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur Koordinierung ihrer Verwaltungspraxis gibt es einen Gemeinsamen Ausschuss ("Joint Committee") der drei europäischen Aufsichtsbehörden Europäische Bankenaufsicht (EBA), Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA) und Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit Unterausschüssen ("Sub-Groups") sowie entsprechenden Arbeitsgruppen von Experten ("Consultative Expert Groups","CEGs")[2][3]

Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/ https://twitter.com/lobbycontrol https://www.facebook.com/lobbycontrol https://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

{{BoxInstitution
        
        | Name             = Europäische Bankenaufsichtsbehörde
        
        | Logo             = [[Bild:<datei>|center]]
        
        | Sitz             = London
        
        | Gründung         = 2011
        
        | Tätigkeitsbereich= Regulierung und Beaufsichtigung des europäischen Bankensektors
        
        | Mitarbeiter      = <text>
        
        | Etat             = <text>
        
        | Homepage         = [http://www.eba.europa.eu/de www.eba.eu]
        
        }}
        

        Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde ist eine der Institutionen, die die Rahmenbedingungen der europäischen Finanzwirtschaft ausgestalten. Diese sind für die Gewinnerzielungsmöglichkeiten der Branche von erheblicher Bedeutung. Die Finanzlobby hat deshalb ein großes Interesse daran, an den Entscheidungen der Behörde mitzuwirken. Eine Möglichkeit bietet die Mitarbeit in Arbeitsgruppen von Experten, die Detailvorschläge für Regulierungen erarbeitendenerarbeiten. Hierzu gehören z. B. die Arbeitsgruppen der Gruppe der Interessenvertreter ("Banking Stakeholder Group").
        

        ==Kurzdarstellung==
        
        Die '''Europäische Bankenaufsichtsbehörde''' ('''EBA''', European Banking Authority) mit Sitz in London ist mit Wirkung zum 1. Januar 2011 auf Grundlage der [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:331:0012:0047:DE:PDF EBA-Verordnung vom 24. November 2010]  errichtet worden. Ihre Vorgängerorganisation war der [[Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Bankwesen]] (CEBS, Committee of European Banking Supervisors). Sie ist eine der Behörden des [[Europäisches Finanzaufsichtssystem|Europäischen Finanzaufsichtssystems]]. Ihre Aufgabe ist es, ein wirksames und kohärentes Maß an Regulierung und Beaufsichtigung im europäischen Bankensektor zu gewährleisten. Die Hauptbereiche ihrer Tätigkeit sind: Regulierung, Risikoanalyse und Maßnahmen zum Verbraucherschutz. Die EBA soll in erster Linie durch die Annahme von verbindlichen technischen Standards und Leitlinien zur Erarbeitung des Einheitlichen Regelwerks für den Finanzsektor beitragen.<ref>[https://www.eba.europa.eu/languages/home_de Auftrag und Aufgaben, Webseite EBA], abgerufen am 08.08.2015</ref>
        

        == Organisationsstruktur und Personal==
        
        ===Leitung===
        
        *Andrea Enria, Vorsitzender
        
        *Adam Farkas, Exekutivdirektor
        
        *Isabelle Vaillant, Direktorin für Regulierungen
        
        *Piers Haben, Direktor für Bankenaufsicht
        
        *Peter Mihalik, Direktor für Verwaltung/Technik/Personal
        
        === Rat der Aufseher ("Board of Supervisors", BoS)===
        
        Als  wichtigstes Entscheidungsgremium trifft der Rat der Aufseher alle politischen Entscheidungen der EBA. Mitglieder sind die Leiter der 28 nationalen Aufsichtsbehörden.
        
        ==="Resolution Committee" (ResCo)===
        
        Es handelt sich um einen internen Ausschuss der EBA zur Bewältigung von Krisen bei Kreditinstituten, die in der EU-Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten ("Bank Recovery and Resolution Directive") geregelt ist. Er setzt sich aus den Leitern der entsprechenden 28 nationalen Organisationen zusammen.
        
        ===Verwaltungsrat ("Management Board")===
        
        Zu seinen Aufgaben gehört das Jahresprogramm, der Jahreshaushaltsplan, die Personalplanung und der Jahresbericht. Mitglieder sind der EBA-Vorsitzende und 6 Personen, die vom Rat der Aufseher ernannt werden.
        
        === Gruppe der Interessenvertreter ("Banking Stakeholder Group", BSG)===
        
        Zu den 30 [https://www.eba.europa.eu/about-us/organisation/banking-stakeholder-group/members  Mitgliedern] gehören u.a.:
        
        *David T. Llewellyn, Vorsitzender
        
        **Professor für Finanzwissenschaften an der Loughborough University
        
        **Associate Senior Research Fellow am [[Centre for European Policy Studies]] (CEPS)
        
        **Associate Fellow bei [http://www.respublica.org.uk/about-us/ ResPublica]
        
        **früherer Tätigkeiten u.a. bei Unilever, HM Treasury und dem Internationalen Währungsfonds
        
        *Andrea Resti, Stellv. Vorsitzender
        
        **Professor an der Bocconi Universität Mailand
        
        **Mitglied des Aufsichtsrats bei der italienischen UBI Banca
        
        **frühere Tätigkeiten: Berater der Bank of Italy, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats von ABI Formazione (Ausbildungsabteilung der "Italian Bankers' Association")
        
        *Robert Priester, [[European Banking Federation]]
        
        *Ernst Eichenseher, [[HypoVereinsbank]]/UniCredit
        
        *Holger Schwannecke, [[Zentralverband des Deutschen Handwerks]] (ZDH)
        
        *Sabine Musch, [[Verband der privaten Bausparkassen]]
        

        Die 3 [https://www.eba.europa.eu/documents/10180/17417/EBA+BSG+2014+26+%28BSG+Members+of+Standing+Technical+Working+Groups+-+update+March+2014%29.pdf Technischen Arbeitsgruppen] der Interessenvertreter
        
        *Capital and Risk Analysis
        
        *Recovery, Resolution and Systemic Issues
        
        *Consumer Issues and Financial Innovation
        

        === Gemeinsamer Ausschuss ("Joint Committee") ===
        
        Zur Koordinierung ihrer Verwaltungspraxis gibt es einen Gemeinsamen Ausschuss ("Joint Committee") der drei europäischen Aufsichtsbehörden Europäische Bankenaufsicht (EBA), [[Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen]] (EIOPA) und [[Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde]] (ESMA) mit Unterausschüssen ("Sub-Groups") sowie entsprechenden Arbeitsgruppen von Experten ("Consultative Expert Groups","CEGs")<ref>[http://www.eba.europa.eu/about-us/organisation/joint-committee Joint Committe, Webseite EBA], abgerufen am 13. 08. 2015</ref><ref>[http://www.esma.europa.eu/system/files/jc-14_089_call_for_interest_expert_group_priips.pdf Call for expressions of interest: Consultative Expert Group for the Sub-Group on Packaged Retail and Insurance-base Investment Products (PRIIPs) of the Joint Sub-Comittee on Consumer Protection and Financial Innovation (JC SC CPFI), Webseite ESMA], abgerufen am 13. 08. 2015</ref>
        

        ==Weiterführende Informationen==
        
        * [http://corporateeurope.org/sites/default/files/attachments/financial_lobby_report.pdf The Fire Power of the Financial Lobby A Survey of the Size of the Financial Lobby at the EU level Studie von Corporate Europe Observatory (CEO), Austrian Federal Chamber of Labor (Arbeitskammer) und The Austrian Trade Union Federartion (ÖGB) - April 2014]
        

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        == Einzelnachweise ==
        <references/>
        

        [[Kategorie:Institution]]
        
        [[Kategorie:EU]]
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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde ist eine der Institutionen, die die Rahmenbedingungen der europäischen Finanzwirtschaft ausgestalten. Diese sind für die Gewinnerzielungsmöglichkeiten der Branche von erheblicher Bedeutung. Die Finanzlobby hat deshalb ein großes Interesse daran, an den Entscheidungen der Behörde mitzuwirken. Eine Möglichkeit bietet die Mitarbeit in Arbeitsgruppen von Experten, die Detailvorschläge für Regulierungen erarbeitenden. Hierzu gehören z. B. die Arbeitsgruppen der Gruppe der Interessenvertreter ("Banking Stakeholder Group").
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Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde ist eine der Institutionen, die die Rahmenbedingungen der europäischen Finanzwirtschaft ausgestalten. Diese sind für die Gewinnerzielungsmöglichkeiten der Branche von erheblicher Bedeutung. Die Finanzlobby hat deshalb ein großes Interesse daran, an den Entscheidungen der Behörde mitzuwirken. Eine Möglichkeit bietet die Mitarbeit in Arbeitsgruppen von Experten, die Detailvorschläge für Regulierungen erarbeiten. Hierzu gehören z. B. die Arbeitsgruppen der Gruppe der Interessenvertreter ("Banking Stakeholder Group").
   
 
==Kurzdarstellung==
 
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