GRECO: Unterschied zwischen den Versionen

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Staatengruppe gegen Korruption (GRECO)
Hauptsitz Straßburg, Frankreich
Gründung 1. Mai 1999
Tätigkeitsbereich Korruptionsbekämpfung in Europa
Mitarbeiter Unbekannt
Etat Unbekannt
Webadresse coe.int/greco

GRECO (frz. Group d'etats contre la corruption) ist eine Staatengruppe des Europarats, die 1999 gegründet wurde, um Korruption europaweit zu bekämpfen. Deutschland setzt bis heute Empfehlungen von GRECO zur Parteienfinanzierung nicht um.

Kurzdarstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als ersten Schritt um koordiniert gegen Korruption in Europa vorzugehen wurde im Jahr 1994 die „Multidisciplinary Group on Corruption“ des Europarats gegründet. Fünf Jahre später wurde GRECO gegründet von ursprünglich 17 Mitgliedern gründeten 17 Mitgliedsstaaten des Europarats, u.a. darunter auch Deutschland, die GRECO. Die Aufgabe der Gruppe istGruppe hat heute 49 Mitglieder. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung von allgemein festgelegten Anti-Korruptionstandards Korruptions-Standards in den Europarat- Mitgliedsstaaten zu überwachen. Zu den aktuelle Themen, welche GRECO behandelt, von GRECO behandelten Themen gehört unter anderem die Transparenz bei der Parteienfinanzierung.

Organisationsstruktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zurzeit umfasst GRECO 49 Mitgliedsstaaten, darunter 48 Europäische Staaten und die USA. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Vertreter mit Stimmrechten in die Generalversammlung schicken.

Arbeitsweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten überprüft GRECO die Einhaltung der Anti-Korruptionstandards. Zuerst gibt es eine Evaluierungsrunde, in der Dazu untersucht GRECO die Anti-Korruptionsgesetze in allen Mitgliedsstaaten bewertet und Empfehlungen gegeben werden. In einer zweiten Runde wird die Implementation der Empfehlungen überprüft. im jeweiligen Mitgliedsstaat, bewertet diese und gibt Empfehlungen ab, wie sie verbessert werden sollten. Die Mitgliedsstaaten haben daraufhin 18 Monate Zeit, die Empfehlungen umzusetzen. In einem anschließenden Compliance-Verfahren überprüft GRECO, inwieweit die Empfehlungen befriedigend umgesetzt wurden und erstellt eine Gesamtbewertung der Compliance jedes Mitglieds. Bisher startete GRECO fünf Evaluierungsrunden mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten, von denen die ersten beiden abgeschlossen wurden. Das Thema Parteienfinanzierung ist Gegenstand der Dritten Evaluierungsrunde (seit 2007). In der Vierten Evaluierungsrunde befasst sich GRECO u. a. mit Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte, etwa durch Vermeidung von Interessenkonflikten oder die Offenlegung von Vermögensverhältnissen. Die Fünfte Evaluierungsrunde konzentriert sich auf die Angehörigen der Regierungen und Spitzenbeamte.

Deutschland und GRECO[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dritte Evaluierungsrunde: Parteienfinanzierung und Abgeordnetenbestechung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Dezember 2009 wurde der veröffentlichte GRECO den Evaluierungsbericht[1] über die Transparenz der Parteienfinanzierung und Vorkehrungen gegen Abgeordnetenbestechung in Deutschland. Dieser enthielt eine ganze Reihe von Empfehlungen, mit denen vorliegende Mängel behoben werden sollten. Unter anderem forderte GRECO eine Absenkung der "übertrieben hohen" Schwellen, ab denen Parteispenden veröffentlicht werden. Zudem sollten Daten zur Wahlkampffinanzierung zeitnah veröffentlicht werden und nicht erst mit den z. T. erst zwei Jahre nach dem Wahltag vorliegenden Rechenschaftsberichten der Parteien. Auch das Fehlen von gesetzlichen Regeln für das in großem Umfang praktizierte Parteisponsoring, für Spenden an Wähler*innenvereinigungen sowie für Direktspenden an Kandidat*innen und Abgeordnete wurde bemängelt. Kritik übte GRECO auch an dem Umstand, dass die Kontrolle der Parteienfinanzierung in Deutschland keiner unabhängigen Stelle anvertraut ist, sondern einem Parteipolitiker (dem Bundestagspräsidenten.

Deutschland wurde von GRECO aufgefordert, bis zum 30. Juni 2011 über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten. Am 29. Juni 2011 war kam das Thema schließlich erstmals auf der die Tagesordnung des Innenausschuss; zu spät um die Empfehlungen ernsthaft zu bearbeiten.

Die zehn Empfehlungen des Berichts sind:

1. Für Wählervereinigung in den Bundesländern sollten die gleichen Regeln hinsichtlich Transparenz, Kontrolle der Rechnungslegung und Sanktionen bei Verstößen gelten, wie für politische Parteien.

2. Rechenschaftsberichte für Wahlkämpfe sollten kurz nach den Wahlkämpfen veröffentlicht werden.

3. Die Grenze von 50.000 Euro für die unmittelbare Veröffentlichung von Parteispenden gemäß Parteigesetz sowie die Grenze von 10.000 Euro zur Bekanntgabe von Parteispenden sollte gesenkt werden. Anonyme spenden sollen ganz verboten werden.

4. Direkte Spenden an Abgeordnete und Kandidaten sollten verboten werden bzw. eine Rechenschafts- und Offenlegungspflicht ähnlich wie für Parteien sollte eingeführt werden.

5. Verschiedene Formen der staatlichen Unterstützung (z. B. Zuschüsse an Stiftungen oder Jugendgruppen) sollten in einem offiziellen Dokument dargelegt werden. Die Trennung zwischen Finanzierung von Parteien einerseits und von Stiftungen und Fraktionen andererseits sollte gewährleistet sein.

6. Klare Bedingungen für das Parteisponsoring sollten aufgestellt werden.

7. Die Unabhängigkeit der externen Prüfung der Rechenschaftsberichte der Parteien sollte gestärkt werden.

8. Die Unabhängigkeit der mit der Aufsicht der Parteienfinanzierung betrauten Stelle sollte sichergestellt sein. Außerdem sollten der Stelle geeignete Kontrollinstrumente, Mitarbeiter und Fachwissen zur Verfügung stehen.

9. Fehlende Sanktionen für Verstöße bei Barspenden über 1.000 Euro sollten festgelegt werden. Die Anwendbarkeit von Sanktionen bei Verstößen gegen die Anforderungen zur Offenlegung von spenden sollte konkretisiert werden.

10. Etwaige Verstöße gegen den Verhaltenskodex im Hinblick auf Spenden an Abgeordnete sollten aufgeklärt werden. Diese Verstöße sollten wirksame, angemessene und abschreckende Strafen nach sich ziehen. Innenausschusses des Bundestags. Dieser widersprach in seiner Stellungnahme der Bewertung durch die GRECO, aus Sicht der Regierungsparteien gebe es keinen Handlungsbedarf. Eine Absenkung der 50.000-Euro-Grenze, ab der Parteispenden sofort veröffentlicht werden müssen, würde zu einer "Überfülle an Daten" führen, und ohnehin würde „jede Grenze willkürlich wirken“. Auch im Bereich Sponsoring gebe es "keine Regelungslücke", da die Parteien ihre Einnahmen daraus dem Finanzamt anzeigen würden. Die von GRECO angemahnte Transparenz für die Öffentlichkeit folgt daraus allerdings keineswegs. Der Innenausschuss stellte sich damit nicht nur gegen die GRECO, sondern auch gegen den damaligen Bundestagspräsidenten Lammert, der ebenfalls fehlende Transparenzregeln für das Sponsoring beklagt hatte. [2]

Umsetzungsberichte und Mahnverfahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Obwohl GRECO Deutschland seit 2009 zu Reformen mahnt, blieben die Fortschritte weitgehend aus. Im Zuge des Umsetzungsberichtes von 2011 wurde daher ein Mahnverfahren nach Regel 32 der GRECO-Verfahrensordnung eingeleitet, um den Druck zur Umsetzung auf Deutschland zu erhöhen.[3]

Inzwischen ist das Mahnverfahren wieder ausgesetzt, weil die Große Koalition wenigstens den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung verschärfte und damit einem Teil der Empfehlungen Folge geleistet. Das Gesetz bekämpft das Problem freilich nur unzureichend.[4] GRECO fordert nach wie vor, die ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln zu verbessern. In diesem Bereich sind bisher nur sechs von zehn Forderungen umgesetzt (Stand 2019). [5]

Auch die Forderungen der GRECO zur Parteienfinanzierung wurden weit überwiegend nicht erfüllt. In diesem Bereich sind bisher nur drei von zehn Empfehlungen umgesetzt (Stand 2019). [6]

In ihren Umsetzungsberichten [7] schildert GRECO, wie ihre Compliance-Nachfragen von den zuständigen Stellen in Deutschland lediglich im Kreis gereicht worden sind. Zur Begründung für dieses ergebnislose Vorgehen hätten die jeweiligen Vorsitzenden des Innenausschusses mal einen bevorstehenden Wahlkampf [8], mal ein fehlendes Gutachten genannt [9]. Immer wieder äußert GRECO in den Deutschland-Berichten ihre Besorgnis darüber, "dass mehrere Empfehlungen zu Fragen von höchster Wichtigkeit immer noch nicht umgesetzt worden sind" (Bericht 2016) und "fordert die deutschen Behörden erneut nachdrücklich auf, die noch unerledigten Empfehlungen schnellstmöglich zu behandeln." [10] 2017 erneuert GRECO diesen "dringenden Appell".[11] 2019, zehn Jahre nach Beginn des Compliance-Verfahrens, zeigt sich GRECO "enttäuscht über den mangelnden Fortschritt" und stellt fest, das deutsche Regelwerk bleibe "hinter den europäischen Standards zurück“. Als Grund dafür benennt GRECO einen "klaren Mangel an politischem Willen“.[12]

Vierte Evaluierungsrunde: Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Oktober 2014 verabschiedete GRECO den Bericht “Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte”. Die deutsche Fassung erschien im Januar 2015.[13] Darin fordert GRECO mehr Transparenz im parlamentarischen Verfahren mit Blick auf Interessengruppen. Die Verbändeliste des Bundestags entspreche „nicht mehr der heutigen Realität der Lobbyarbeit“, so der Bericht. In der Verbändeliste können sich Verbände freiwillig registrieren. Die Lobbybüros von Unternehmen, Lobbyagenturen und Wirtschaftskanzleien werden nicht erfasst.

In Bezug auf die Bundestagsabgeordneten fordert die Staatengruppe darüber hinaus, die Offenlegungspflichten etwa bei Unternehmensbeteiligungen auszuweiten. Bisher müssen Abgeordnete die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erst dann veröffentlichen, wenn sie mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Anteile halten. Diese Schwelle hält GRECO für zu hoch. Außerdem soll die bisher ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln verbessert werden. Das ist etwa dann wichtig, wenn Abgeordnete Nebentätigkeiten nicht oder in ungenügendem Umfang offenlegen. Bislang bleibt dies in der Regel folgenlos.

Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/ https://twitter.com/lobbycontrol https://www.facebook.com/lobbycontrol https://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. GRECO Evaluierungsbericht Deutschland vom 4. Dezember 2009. Abgerufen am 29. Juni 2011
  2. Ausschussdrucksache 17(4)285. Innenausschuss des Deutschen Bundestags. Vgl. dazu die Kritik im LobbyControl-Blog.
  3. Deutschland verhindert Kampf gegen Korruption, Spiegel Online vom 3. April 2012. Siehe auch die Originalentscheidung von Dezember 2012
  4. [1]LobbyControl: Neues Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung reicht nicht aus
  5. [2] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019
  6. [3] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019
  7. [4] GRECO: Evaluierungen Deutschland
  8. [5] Nachtrag zum Zweiten Umsetzungsbericht zu Deutschland, veröffentlicht am 18.10.2017; siehe auch [6] LobbyControl: Korruptionsbekämpfung: Bummelmeister Deutschland
  9. [7] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019; siehe auch [8] LobbyControl: Parteienfinanzierung: Deutsche Regeln unter Niveau
  10. [9] Zweiter Umsetzungsbericht zu Deutschland, veröffentlicht am 18.3.2016; siehe auch [10] LobbyControl: Gelb-rote Karte für Deutschland: Europarat rügt intransparente Parteienfinanzierung
  11. [11] Nachtrag zum Zweiten Umsetzungsbericht zu Deutschland, veröffentlicht am 18.10.2017; siehe auch [12] LobbyControl: Korruptionsbekämpfung: Bummelmeister Deutschland
  12. [13] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019; siehe auch [14] LobbyControl: Parteienfinanzierung: Deutsche Regeln unter Niveau
  13. GRECO-Bericht zur Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte (Erster Bericht zur Vierten GRECO-Evaluierungsrunde)
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        | Name             = Staatengruppe gegen Korruption (GRECO)
        
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        '''GRECO''' (frz. ''Group d'etats contre la corruption'') ist eine Staatengruppe des Europarats, die 1999 gegründet wurde, um Korruption europaweit zu bekämpfen. Deutschland setzt bis heute Empfehlungen von GRECO zur [[Parteienfinanzierung]] nicht um.<br/>
        

        == Kurzdarstellung==
        
        Als ersten Schritt um koordiniert gegen Korruption in Europa vorzugehen wurde im Jahr 1994 die „Multidisciplinary Group on Corruption“ des Europarats gegründet. Fünf Jahre später wurde GRECO gegründet von ursprünglich 17 Mitgliedern des Europarats, u.a. auch Deutschland. Die Aufgabe der Gruppe ist, die Einhaltung von allgemein festgelegten Anti-Korruptionstandards in den Europarat-gründeten 17 Mitgliedsstaaten des Europarats, darunter auch Deutschland, die GRECO. Die Gruppe hat heute 49 Mitglieder. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung von Anti-Korruptions-Standards in den Mitgliedsstaaten zu überwachen. Zu den aktuelle Themen, welche GRECO behandelt, gehört unter anderem Transparenz bei der Parteienfinanzierung. 
            
von GRECO behandelten Themen gehört unter anderem die Transparenz der [[Parteienfinanzierung]].
            
== Organisationsstruktur ==
        
        Zurzeit umfasst GRECO 49 Mitgliedsstaaten, darunter 48 Europäische Staaten und die USA. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Vertreter mit Stimmrechten in die Generalversammlung schicken.
        

        === Arbeitsweise ===
        
        Unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten überprüft GRECO die Einhaltung der Anti-Korruptionstandards. Zuerst gibt es eine Evaluierungsrunde, in der die Anti-Korruptionsgesetze in allen Mitgliedsstaaten bewertet und Empfehlungen gegeben werden. In einer zweiten Runde wird die Implementation der Empfehlungen überprüft.
            

            == Deutschland und GRECO ==
            

            Im Dezember 2009 wurde der GRECO Dazu untersucht GRECO die Anti-Korruptionsgesetze im jeweiligen Mitgliedsstaat, bewertet diese und gibt Empfehlungen ab, wie sie verbessert werden sollten. Die Mitgliedsstaaten haben daraufhin 18 Monate Zeit, die Empfehlungen umzusetzen. In einem anschließenden Compliance-Verfahren überprüft GRECO, inwieweit die Empfehlungen befriedigend umgesetzt wurden und erstellt eine Gesamtbewertung der Compliance jedes Mitglieds. 
            
            Bisher startete GRECO fünf Evaluierungsrunden mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten, von denen die ersten beiden abgeschlossen wurden. Das Thema Parteienfinanzierung ist Gegenstand der Dritten Evaluierungsrunde (seit 2007). In der Vierten Evaluierungsrunde befasst sich GRECO u. a. mit Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte, etwa durch Vermeidung von Interessenkonflikten oder die Offenlegung von Vermögensverhältnissen. Die Fünfte Evaluierungsrunde konzentriert sich auf die Angehörigen der Regierungen und Spitzenbeamte.
            

            == Deutschland und GRECO ==
            

            === Dritte Evaluierungsrunde: Parteienfinanzierung und Abgeordnetenbestechung ===
            
            Im Dezember 2009 veröffentlichte GRECO den Evaluierungsbericht<ref>[http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/GrecoEval3(2009)3_Germany_Two_DE.pdf GRECO Evaluierungsbericht Deutschland] vom 4. Dezember 2009. Abgerufen am 29. Juni 2011</ref> über die Transparenz der [[Parteienfinanzierung in Deutschland veröffentlicht. Deutschland wurde aufgefordert]] und Vorkehrungen gegen [[Abgeordnetenbestechung]] in Deutschland. Dieser enthielt eine ganze Reihe von Empfehlungen, mit denen vorliegende Mängel behoben werden sollten. Unter anderem forderte GRECO eine Absenkung der "übertrieben hohen" Schwellen, ab denen Parteispenden veröffentlicht werden. Zudem sollten Daten zur Wahlkampffinanzierung zeitnah veröffentlicht werden und nicht erst mit den z. T. erst zwei Jahre nach dem Wahltag vorliegenden Rechenschaftsberichten der Parteien. Auch das Fehlen von gesetzlichen Regeln für das in großem Umfang praktizierte [[Parteisponsoring]], für Spenden an Wähler*innenvereinigungen sowie für Direktspenden an Kandidat*innen und Abgeordnete wurde bemängelt. Kritik übte GRECO auch an dem Umstand, dass die Kontrolle der Parteienfinanzierung in Deutschland keiner unabhängigen Stelle anvertraut ist, sondern einem Parteipolitiker (dem Bundestagspräsidenten.
            

            Deutschland wurde von GRECO aufgefordert, bis zum 30. Juni 2011 über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten. Am 29. Juni 2011 war kam das Thema schließlicherstmals auf derdie Tagesordnung des Innenausschuss; zu spät um die Empfehlungen ernsthaft zu bearbeiten. 
            

            Die zehn Empfehlungen des Berichts sind:
            

            '''1.''' Für Wählervereinigung in den Bundesländern sollten die gleichen Regeln hinsichtlich Transparenz, Kontrolle der Rechnungslegung und Sanktionen bei Verstößen gelten, wie für politische Parteien.
            

            '''2.''' Rechenschaftsberichte für Wahlkämpfe sollten kurz nach den Wahlkämpfen veröffentlicht werden. 
            

            '''3.''' Die Grenze von 50.000 Euro für die unmittelbare Veröffentlichung von Parteispenden gemäß Parteigesetz sowie die Grenze von 10.000 Euro zur Bekanntgabe von Parteispenden sollte gesenkt werden. Anonyme spenden sollen ganz verboten werden. 
            

            '''4.''' Direkte Spenden an Abgeordnete und Kandidaten sollten verboten werden bzw. eine Rechenschafts- und Offenlegungspflicht ähnlich wie für Parteien sollte eingeführt werden.
            

            '''5.''' Verschiedene Formen der staatlichen Unterstützung (z. B. Zuschüsse an Stiftungen oder Jugendgruppen) sollten in einem offiziellen Dokument dargelegt werden. Die Trennung zwischen Finanzierung von Parteien einerseits und von Stiftungen und Fraktionen andererseits sollte gewährleistet sein.
            

            '''6.''' Klare Bedingungen für das Parteisponsoring sollten aufgestellt werden.
            

            '''7.''' Die Unabhängigkeit der externen Prüfung der Rechenschaftsberichte der Parteien sollte gestärkt werden.
            

            '''8.''' Die Unabhängigkeit der mit der Aufsicht der Parteienfinanzierung betrauten Stelle sollte sichergestellt sein. Außerdem sollten der Stelle geeignete Kontrollinstrumente, Mitarbeiter und Fachwissen zur Verfügung stehen.
            

            '''9.''' Fehlende Sanktionen für Verstöße bei Barspenden über 1.000 Euro sollten festgelegt werden. Die Anwendbarkeit von Sanktionen bei Verstößen gegen die Anforderungen zur Offenlegung von spenden sollte konkretisiert werden.
            

            '''10.''' Etwaige Verstöße gegen den Verhaltenskodex im Hinblick auf Spenden an Abgeordnete sollten aufgeklärt werden. Diese Verstöße sollten wirksame, angemessene und abschreckende Strafen nach sich ziehen.
            

            == Weiterführende Informationen ==
            

            * [http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/default_en.asp Webauftritt GRECO]
            

            * [http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/ReportsRound3_en.asp GRECO Dokumentenverzeichnis der dritten Evaluierungsrunde]
            
Innenausschusses des Bundestags. Dieser widersprach in seiner Stellungnahme der Bewertung durch die GRECO, aus Sicht der Regierungsparteien gebe es keinen Handlungsbedarf. Eine Absenkung der 50.000-Euro-Grenze, ab der Parteispenden sofort veröffentlicht werden müssen, würde zu einer "Überfülle an Daten" führen, und ohnehin würde „jede Grenze willkürlich wirken“. Auch im Bereich Sponsoring gebe es "keine Regelungslücke", da die Parteien ihre Einnahmen daraus dem Finanzamt anzeigen würden. Die von GRECO angemahnte Transparenz für die Öffentlichkeit folgt daraus allerdings keineswegs. Der Innenausschuss stellte sich damit nicht nur gegen die GRECO, sondern auch gegen den damaligen Bundestagspräsidenten Lammert, der ebenfalls fehlende Transparenzregeln für das Sponsoring beklagt hatte. <ref>Ausschussdrucksache 17(4)285. Innenausschuss des Deutschen Bundestags. Vgl. dazu die [http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/07/jede-grenze-wurde-willkurlich-wirken/ Kritik im LobbyControl-Blog].</ref>
            

            === Umsetzungsberichte und Mahnverfahren ===
            

            Obwohl GRECO Deutschland seit 2009 zu Reformen mahnt, blieben die Fortschritte weitgehend aus. Im Zuge des Umsetzungsberichtes von 2011 wurde daher ein Mahnverfahren nach Regel 32 der GRECO-Verfahrensordnung eingeleitet, um den Druck zur Umsetzung auf Deutschland zu erhöhen.<ref>[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,825344,00.html Deutschland verhindert Kampf gegen Korruption], Spiegel Online vom 3. April 2012. Siehe auch die [http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/documents/2011/Greco(2011)19_DecisionsGR53%20_EN.pdf Originalentscheidung von Dezember 2012]</ref>
            

            Inzwischen ist das Mahnverfahren wieder ausgesetzt, weil die Große Koalition wenigstens den Straftatbestand der [[Abgeordnetenkorruption|Abgeordnetenbestechung]] verschärfte und damit einem Teil der Empfehlungen Folge geleistet. Das Gesetz bekämpft das Problem freilich nur unzureichend.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2014/09/neues-gesetz-gegen-abgeordnetenbestechung-reicht-nicht-aus/]LobbyControl: Neues Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung reicht nicht aus</ref> GRECO fordert nach wie vor, die ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln zu verbessern. In diesem Bereich sind bisher nur sechs von zehn Forderungen umgesetzt (Stand 2019). <ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019</ref>
            

            Auch die Forderungen der GRECO zur [[Parteienfinanzierung]] wurden weit überwiegend nicht erfüllt. In diesem Bereich sind bisher nur drei von zehn Empfehlungen umgesetzt (Stand 2019). <ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019</ref>
            

            In ihren Umsetzungsberichten <ref>[https://www.coe.int/en/web/greco/evaluations/germany] GRECO: Evaluierungen Deutschland</ref> schildert GRECO, wie ihre Compliance-Nachfragen von den zuständigen Stellen in Deutschland lediglich im Kreis gereicht worden sind. Zur Begründung für dieses ergebnislose Vorgehen hätten die jeweiligen Vorsitzenden des Innenausschusses mal einen bevorstehenden Wahlkampf <ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Nachtrag zum Zweiten Umsetzungsbericht zu Deutschland, veröffentlicht am 18.10.2017; siehe auch [https://www.lobbycontrol.de/2018/02/korruptionsbekaempfung-bummelmeister-deutschland/] LobbyControl: Korruptionsbekämpfung: Bummelmeister Deutschland</ref>, mal ein fehlendes Gutachten genannt <ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019; siehe auch [https://www.lobbycontrol.de/2019/06/parteienfinanzierung-deutsche-regeln-unter-niveau/] LobbyControl: Parteienfinanzierung: Deutsche Regeln unter Niveau</ref>. Immer wieder äußert GRECO in den Deutschland-Berichten ihre Besorgnis darüber, "dass mehrere Empfehlungen zu Fragen von höchster Wichtigkeit immer noch nicht umgesetzt worden sind" (Bericht 2016) und "fordert die deutschen Behörden erneut nachdrücklich auf, die noch unerledigten Empfehlungen schnellstmöglich zu behandeln." <ref>[https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=09000016806c6397] Zweiter Umsetzungsbericht zu Deutschland, veröffentlicht am 18.3.2016; siehe auch [https://www.lobbycontrol.de/2016/06/gelb-rote-karte-fuer-deutschland-europarat-ruegt-intransparente-parteienfinanzierung/] LobbyControl: Gelb-rote Karte für Deutschland: Europarat rügt intransparente Parteienfinanzierung</ref> 2017 erneuert GRECO diesen "dringenden Appell".<ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Nachtrag zum Zweiten Umsetzungsbericht zu Deutschland, veröffentlicht am 18.10.2017; siehe auch [https://www.lobbycontrol.de/2018/02/korruptionsbekaempfung-bummelmeister-deutschland/] LobbyControl: Korruptionsbekämpfung: Bummelmeister Deutschland</ref>  2019, zehn Jahre nach Beginn des Compliance-Verfahrens, zeigt sich GRECO "enttäuscht über den mangelnden Fortschritt" und stellt fest, das deutsche Regelwerk bleibe "hinter den europäischen Standards zurück“. Als Grund dafür benennt GRECO einen "klaren Mangel an politischem Willen“.<ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019; siehe auch [https://www.lobbycontrol.de/2019/06/parteienfinanzierung-deutsche-regeln-unter-niveau/] LobbyControl: Parteienfinanzierung: Deutsche Regeln unter Niveau</ref>
            

            === Vierte Evaluierungsrunde:  Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte ===
            
            Im Oktober 2014 verabschiedete GRECO den Bericht “Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte”. Die deutsche Fassung erschien im Januar 2015.<ref>[http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round4/Eval%20IV/GrecoEval4%282014%291_Germany_D.pdf GRECO-Bericht zur Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte] (Erster Bericht zur Vierten GRECO-Evaluierungsrunde)</ref> Darin fordert GRECO mehr Transparenz im parlamentarischen Verfahren mit Blick auf Interessengruppen. Die [[Verbändeliste]] des Bundestags entspreche „nicht mehr der heutigen Realität der Lobbyarbeit“, so der Bericht. In der [[Verbändeliste]] können sich Verbände freiwillig registrieren. Die Lobbybüros von Unternehmen, Lobbyagenturen und Wirtschaftskanzleien werden nicht erfasst.
            

            In Bezug auf die Bundestagsabgeordneten fordert die Staatengruppe darüber hinaus, die Offenlegungspflichten etwa bei Unternehmensbeteiligungen auszuweiten. Bisher müssen Abgeordnete die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erst dann veröffentlichen, wenn sie mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Anteile halten. Diese Schwelle hält GRECO für zu hoch. Außerdem soll die bisher ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln verbessert werden. Das ist etwa dann wichtig, wenn Abgeordnete [[Nebentätigkeiten]] nicht oder in ungenügendem Umfang offenlegen. Bislang bleibt dies in der Regel folgenlos.
            

            == Weiterführende Informationen ==
            

            * Artikel zu [[Parteienfinanzierung]]
            
            * Artikel zu [[Nebentätigkeiten]] von Abgeordneten
            
            * Artikel zu [[Parteispenden]]
            
            * Artikel zu [[Parteisponsoring]]
            
            * [https://www.coe.int/en/web/greco/home Webauftritt GRECO]
            
            * [https://www.coe.int/en/web/greco/evaluations/germany GRECO Evaluierungen zu Deutschland]
            

            {{spendenbanner}}
            
== Einzelnachweise ==
        <references/>
        

        [[Kategorie:Institution]]
            
            [[Kategorie:Parteispenden]]
            
            [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
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| Gründung        = 1. Mai 1999
 
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| Tätigkeitsbereich= Korruptionsbekämpfung in Europa
 
| Tätigkeitsbereich= Korruptionsbekämpfung in Europa
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| Mitarbeiter = Unbekannt
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| Etat = Unbekannt
 
| Homepage        = [http://www.coe.int/greco coe.int/greco]
 
| Homepage        = [http://www.coe.int/greco coe.int/greco]
 
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'''GRECO''' (frz. ''Group d'etats contre la corruption'') ist eine Staatengruppe des Europarats, die 1999 gegründet wurde um Korruption europaweit zu bekämpfen.<br/>
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'''GRECO''' (frz. ''Group d'etats contre la corruption'') ist eine Staatengruppe des Europarats, die 1999 gegründet wurde, um Korruption europaweit zu bekämpfen. Deutschland setzt bis heute Empfehlungen von GRECO zur [[Parteienfinanzierung]] nicht um.<br/>
   
 
== Kurzdarstellung==
 
== Kurzdarstellung==
Als ersten Schritt um koordiniert gegen Korruption in Europa vorzugehen wurde im Jahr 1994 die „Multidisciplinary Group on Corruption“ des Europarats gegründet. Fünf Jahre später wurde GRECO gegründet von ursprünglich 17 Mitgliedern des Europarats, u.a. auch Deutschland. Die Aufgabe der Gruppe ist, die Einhaltung von allgemein festgelegten Anti-Korruptionstandards in den Europarat-Mitgliedsstaaten zu überwachen. Zu den aktuelle Themen, welche GRECO behandelt, gehört unter anderem Transparenz bei der Parteienfinanzierung.  
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Als ersten Schritt um koordiniert gegen Korruption in Europa vorzugehen wurde im Jahr 1994 die „Multidisciplinary Group on Corruption“ des Europarats gegründet. Fünf Jahre später gründeten 17 Mitgliedsstaaten des Europarats, darunter auch Deutschland, die GRECO. Die Gruppe hat heute 49 Mitglieder. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung von Anti-Korruptions-Standards in den Mitgliedsstaaten zu überwachen. Zu den von GRECO behandelten Themen gehört unter anderem die Transparenz der [[Parteienfinanzierung]].
   
 
== Organisationsstruktur ==
 
== Organisationsstruktur ==
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=== Arbeitsweise ===
 
=== Arbeitsweise ===
Unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten überprüft GRECO die Einhaltung der Anti-Korruptionstandards. Zuerst gibt es eine Evaluierungsrunde, in der die Anti-Korruptionsgesetze in allen Mitgliedsstaaten bewertet und Empfehlungen gegeben werden. In einer zweiten Runde wird die Implementation der Empfehlungen überprüft.
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Unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten überprüft GRECO die Einhaltung der Anti-Korruptionstandards. Dazu untersucht GRECO die Anti-Korruptionsgesetze im jeweiligen Mitgliedsstaat, bewertet diese und gibt Empfehlungen ab, wie sie verbessert werden sollten. Die Mitgliedsstaaten haben daraufhin 18 Monate Zeit, die Empfehlungen umzusetzen. In einem anschließenden Compliance-Verfahren überprüft GRECO, inwieweit die Empfehlungen befriedigend umgesetzt wurden und erstellt eine Gesamtbewertung der Compliance jedes Mitglieds.
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Bisher startete GRECO fünf Evaluierungsrunden mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten, von denen die ersten beiden abgeschlossen wurden. Das Thema Parteienfinanzierung ist Gegenstand der Dritten Evaluierungsrunde (seit 2007). In der Vierten Evaluierungsrunde befasst sich GRECO u. a. mit Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte, etwa durch Vermeidung von Interessenkonflikten oder die Offenlegung von Vermögensverhältnissen. Die Fünfte Evaluierungsrunde konzentriert sich auf die Angehörigen der Regierungen und Spitzenbeamte.
   
 
== Deutschland und GRECO ==
 
== Deutschland und GRECO ==
   
Im Dezember 2009 wurde der GRECO Evaluierungsbericht<ref>[http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/GrecoEval3(2009)3_Germany_Two_DE.pdf GRECO Evaluierungsbericht Deutschland] vom 4. Dezember 2009. Abgerufen am 29. Juni 2011</ref> über die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland veröffentlicht. Deutschland wurde aufgefordert bis zum 30. Juni 2011 über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten. Am 29. Juni 2011 war das Thema schließlich auf der Tagesordnung des Innenausschuss; zu spät um die Empfehlungen ernsthaft zu bearbeiten.  
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=== Dritte Evaluierungsrunde: Parteienfinanzierung und Abgeordnetenbestechung ===
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Im Dezember 2009 veröffentlichte GRECO den Evaluierungsbericht<ref>[http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/GrecoEval3(2009)3_Germany_Two_DE.pdf GRECO Evaluierungsbericht Deutschland] vom 4. Dezember 2009. Abgerufen am 29. Juni 2011</ref> über die Transparenz der [[Parteienfinanzierung]] und Vorkehrungen gegen [[Abgeordnetenbestechung]] in Deutschland. Dieser enthielt eine ganze Reihe von Empfehlungen, mit denen vorliegende Mängel behoben werden sollten. Unter anderem forderte GRECO eine Absenkung der "übertrieben hohen" Schwellen, ab denen Parteispenden veröffentlicht werden. Zudem sollten Daten zur Wahlkampffinanzierung zeitnah veröffentlicht werden und nicht erst mit den z. T. erst zwei Jahre nach dem Wahltag vorliegenden Rechenschaftsberichten der Parteien. Auch das Fehlen von gesetzlichen Regeln für das in großem Umfang praktizierte [[Parteisponsoring]], für Spenden an Wähler*innenvereinigungen sowie für Direktspenden an Kandidat*innen und Abgeordnete wurde bemängelt. Kritik übte GRECO auch an dem Umstand, dass die Kontrolle der Parteienfinanzierung in Deutschland keiner unabhängigen Stelle anvertraut ist, sondern einem Parteipolitiker (dem Bundestagspräsidenten.
   
Die zehn Empfehlungen des Berichts sind:
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Deutschland wurde von GRECO aufgefordert, bis zum 30. Juni 2011 über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten. Am 29. Juni kam das Thema erstmals auf die Tagesordnung des Innenausschusses des Bundestags. Dieser widersprach in seiner Stellungnahme der Bewertung durch die GRECO, aus Sicht der Regierungsparteien gebe es keinen Handlungsbedarf. Eine Absenkung der 50.000-Euro-Grenze, ab der Parteispenden sofort veröffentlicht werden müssen, würde zu einer "Überfülle an Daten" führen, und ohnehin würde „jede Grenze willkürlich wirken“. Auch im Bereich Sponsoring gebe es "keine Regelungslücke", da die Parteien ihre Einnahmen daraus dem Finanzamt anzeigen würden. Die von GRECO angemahnte Transparenz für die Öffentlichkeit folgt daraus allerdings keineswegs. Der Innenausschuss stellte sich damit nicht nur gegen die GRECO, sondern auch gegen den damaligen Bundestagspräsidenten Lammert, der ebenfalls fehlende Transparenzregeln für das Sponsoring beklagt hatte. <ref>Ausschussdrucksache 17(4)285. Innenausschuss des Deutschen Bundestags. Vgl. dazu die [http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/07/jede-grenze-wurde-willkurlich-wirken/ Kritik im LobbyControl-Blog].</ref>
   
'''1.''' Für Wählervereinigung in den Bundesländern sollten die gleichen Regeln hinsichtlich Transparenz, Kontrolle der Rechnungslegung und Sanktionen bei Verstößen gelten, wie für politische Parteien.
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=== Umsetzungsberichte und Mahnverfahren ===
   
'''2.''' Rechenschaftsberichte für Wahlkämpfe sollten kurz nach den Wahlkämpfen veröffentlicht werden.  
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Obwohl GRECO Deutschland seit 2009 zu Reformen mahnt, blieben die Fortschritte weitgehend aus. Im Zuge des Umsetzungsberichtes von 2011 wurde daher ein Mahnverfahren nach Regel 32 der GRECO-Verfahrensordnung eingeleitet, um den Druck zur Umsetzung auf Deutschland zu erhöhen.<ref>[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,825344,00.html Deutschland verhindert Kampf gegen Korruption], Spiegel Online vom 3. April 2012. Siehe auch die [http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/documents/2011/Greco(2011)19_DecisionsGR53%20_EN.pdf Originalentscheidung von Dezember 2012]</ref>
   
'''3.''' Die Grenze von 50.000 Euro für die unmittelbare Veröffentlichung von Parteispenden gemäß Parteigesetz sowie die Grenze von 10.000 Euro zur Bekanntgabe von Parteispenden sollte gesenkt werden. Anonyme spenden sollen ganz verboten werden.  
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Inzwischen ist das Mahnverfahren wieder ausgesetzt, weil die Große Koalition wenigstens den Straftatbestand der [[Abgeordnetenkorruption|Abgeordnetenbestechung]] verschärfte und damit einem Teil der Empfehlungen Folge geleistet. Das Gesetz bekämpft das Problem freilich nur unzureichend.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2014/09/neues-gesetz-gegen-abgeordnetenbestechung-reicht-nicht-aus/]LobbyControl: Neues Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung reicht nicht aus</ref> GRECO fordert nach wie vor, die ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln zu verbessern. In diesem Bereich sind bisher nur sechs von zehn Forderungen umgesetzt (Stand 2019). <ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019</ref>
   
'''4.''' Direkte Spenden an Abgeordnete und Kandidaten sollten verboten werden bzw. eine Rechenschafts- und Offenlegungspflicht ähnlich wie für Parteien sollte eingeführt werden.
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Auch die Forderungen der GRECO zur [[Parteienfinanzierung]] wurden weit überwiegend nicht erfüllt. In diesem Bereich sind bisher nur drei von zehn Empfehlungen umgesetzt (Stand 2019). <ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019</ref>
   
'''5.''' Verschiedene Formen der staatlichen Unterstützung (z. B. Zuschüsse an Stiftungen oder Jugendgruppen) sollten in einem offiziellen Dokument dargelegt werden. Die Trennung zwischen Finanzierung von Parteien einerseits und von Stiftungen und Fraktionen andererseits sollte gewährleistet sein.
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In ihren Umsetzungsberichten <ref>[https://www.coe.int/en/web/greco/evaluations/germany] GRECO: Evaluierungen Deutschland</ref> schildert GRECO, wie ihre Compliance-Nachfragen von den zuständigen Stellen in Deutschland lediglich im Kreis gereicht worden sind. Zur Begründung für dieses ergebnislose Vorgehen hätten die jeweiligen Vorsitzenden des Innenausschusses mal einen bevorstehenden Wahlkampf <ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Nachtrag zum Zweiten Umsetzungsbericht zu Deutschland, veröffentlicht am 18.10.2017; siehe auch [https://www.lobbycontrol.de/2018/02/korruptionsbekaempfung-bummelmeister-deutschland/] LobbyControl: Korruptionsbekämpfung: Bummelmeister Deutschland</ref>, mal ein fehlendes Gutachten genannt <ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019; siehe auch [https://www.lobbycontrol.de/2019/06/parteienfinanzierung-deutsche-regeln-unter-niveau/] LobbyControl: Parteienfinanzierung: Deutsche Regeln unter Niveau</ref>. Immer wieder äußert GRECO in den Deutschland-Berichten ihre Besorgnis darüber, "dass mehrere Empfehlungen zu Fragen von höchster Wichtigkeit immer noch nicht umgesetzt worden sind" (Bericht 2016) und "fordert die deutschen Behörden erneut nachdrücklich auf, die noch unerledigten Empfehlungen schnellstmöglich zu behandeln." <ref>[https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=09000016806c6397] Zweiter Umsetzungsbericht zu Deutschland, veröffentlicht am 18.3.2016; siehe auch [https://www.lobbycontrol.de/2016/06/gelb-rote-karte-fuer-deutschland-europarat-ruegt-intransparente-parteienfinanzierung/] LobbyControl: Gelb-rote Karte für Deutschland: Europarat rügt intransparente Parteienfinanzierung</ref> 2017 erneuert GRECO diesen "dringenden Appell".<ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Nachtrag zum Zweiten Umsetzungsbericht zu Deutschland, veröffentlicht am 18.10.2017; siehe auch [https://www.lobbycontrol.de/2018/02/korruptionsbekaempfung-bummelmeister-deutschland/] LobbyControl: Korruptionsbekämpfung: Bummelmeister Deutschland</ref>  2019, zehn Jahre nach Beginn des Compliance-Verfahrens, zeigt sich GRECO "enttäuscht über den mangelnden Fortschritt" und stellt fest, das deutsche Regelwerk bleibe "hinter den europäischen Standards zurück“. Als Grund dafür benennt GRECO einen "klaren Mangel an politischem Willen“.<ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019; siehe auch [https://www.lobbycontrol.de/2019/06/parteienfinanzierung-deutsche-regeln-unter-niveau/] LobbyControl: Parteienfinanzierung: Deutsche Regeln unter Niveau</ref>
   
'''6.''' Klare Bedingungen für das Parteisponsoring sollten aufgestellt werden.
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=== Vierte Evaluierungsrunde:  Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte ===
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Im Oktober 2014 verabschiedete GRECO den Bericht “Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte”. Die deutsche Fassung erschien im Januar 2015.<ref>[http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round4/Eval%20IV/GrecoEval4%282014%291_Germany_D.pdf GRECO-Bericht zur Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte] (Erster Bericht zur Vierten GRECO-Evaluierungsrunde)</ref> Darin fordert GRECO mehr Transparenz im parlamentarischen Verfahren mit Blick auf Interessengruppen. Die [[Verbändeliste]] des Bundestags entspreche „nicht mehr der heutigen Realität der Lobbyarbeit“, so der Bericht. In der [[Verbändeliste]] können sich Verbände freiwillig registrieren. Die Lobbybüros von Unternehmen, Lobbyagenturen und Wirtschaftskanzleien werden nicht erfasst.
   
'''7.''' Die Unabhängigkeit der externen Prüfung der Rechenschaftsberichte der Parteien sollte gestärkt werden.
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In Bezug auf die Bundestagsabgeordneten fordert die Staatengruppe darüber hinaus, die Offenlegungspflichten etwa bei Unternehmensbeteiligungen auszuweiten. Bisher müssen Abgeordnete die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erst dann veröffentlichen, wenn sie mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Anteile halten. Diese Schwelle hält GRECO für zu hoch. Außerdem soll die bisher ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln verbessert werden. Das ist etwa dann wichtig, wenn Abgeordnete [[Nebentätigkeiten]] nicht oder in ungenügendem Umfang offenlegen. Bislang bleibt dies in der Regel folgenlos.
 
 
'''8.''' Die Unabhängigkeit der mit der Aufsicht der Parteienfinanzierung betrauten Stelle sollte sichergestellt sein. Außerdem sollten der Stelle geeignete Kontrollinstrumente, Mitarbeiter und Fachwissen zur Verfügung stehen.
 
 
 
'''9.''' Fehlende Sanktionen für Verstöße bei Barspenden über 1.000 Euro sollten festgelegt werden. Die Anwendbarkeit von Sanktionen bei Verstößen gegen die Anforderungen zur Offenlegung von spenden sollte konkretisiert werden.
 
 
 
'''10.''' Etwaige Verstöße gegen den Verhaltenskodex im Hinblick auf Spenden an Abgeordnete sollten aufgeklärt werden. Diese Verstöße sollten wirksame, angemessene und abschreckende Strafen nach sich ziehen.
 
   
 
== Weiterführende Informationen ==
 
== Weiterführende Informationen ==
   
* [http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/default_en.asp Webauftritt GRECO]
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* Artikel zu [[Parteienfinanzierung]]
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* Artikel zu [[Nebentätigkeiten]] von Abgeordneten
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* Artikel zu [[Parteispenden]]
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* Artikel zu [[Parteisponsoring]]
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* [https://www.coe.int/en/web/greco/home Webauftritt GRECO]
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* [https://www.coe.int/en/web/greco/evaluations/germany GRECO Evaluierungen zu Deutschland]
   
* [http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/ReportsRound3_en.asp GRECO Dokumentenverzeichnis der dritten Evaluierungsrunde]
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== Einzelnachweise ==
 
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[[Kategorie:Institution]]
 
[[Kategorie:Institution]]
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[[Kategorie:Parteispenden]]
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[[Kategorie:Lobby-Regulierung]]

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