Monopolkommission: Unterschied zwischen den Versionen

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Monopolkommission
[[Bild:<datei>|center]]
Branche
Hauptsitz Bonn, Heilbachstr. 16
Lobbybüro Deutschland
Lobbybüro EU
Webadresse http://www.monopolkommission.de/

Die Monopolkommission ist ein formal unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung.


Kurzdarstellung und Geschichte

Lobbystrategien und Einfluss[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung. Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind:

  • § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz
  • § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.
  • § 62 Energiewirtschaftsgesetz
  • § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und
  • § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB.

Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen.

Vor der Entscheidung über eine sog. Ministererlaubnis ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.

Mitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeitenFallstudien und Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2016: Rücktritt des Vorsitzenden der Monopolkommission aus Protest[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Monopolkommission hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) empfohlen, die Sondergenehmigung für den Zusammenschluss der beiden Einzelhändler Edeka und Kaiser's Tengelmann abzulehnen. Wirtschaftsminister Gabriel erteilte dennoch die Ministererlaubnis. Aus Protest gegen die Entscheidung ist nun der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer, zurückgetreten.[1]


Mitglieder der Monopolkommission[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jürgen Kühling (Vorsitzender) Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht an der Universität Regensburg
Pamela Knapp Aufsichtsrätin verschiedener europäischer Konzerne
Damar Kollmann Aufsichtsrätin verschiedener Konzerne, ehem. Vorstandsvorsitzende der Morgan Stanley Bank AG in Frankfurt
Thomas Nöcker Geschäftsführender Gesellschafter der TN Consulting & Beteiligungs GmbH
Achim Wambach Präsident des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim

(Stand: April 2021), Quelle: [2]


Anforderungen und Berufung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach § 45 GWB besteht die Monopolkommission aus fünf 5 Mitgliedern, die über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, sozialpolitische, technologische oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten für die Dauer von vier 4 Jahren berufen. Sie dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes oder noch dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts, angehören. Ferner dürfen sie weder einen Wirtschaftsverband noch eine Arbeitgeberorganisation repräsentieren oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen. Bislang gehörten der Monopolkommission stets ein rechts- und ein wirtschaftswissenschaftlicher Hochschullehrer an, von denen einer Vorsitzender war. Dies ist jedoch nicht zwingend.

Ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ernst-Joachim Mestmäcker (1974 – 1978)
  • Erhard Kantzenbach (1979 – 1986)
  • Ulrich Immenga (1986 – 1989)
  • Carl Christian von Weizsäcker (1989 – 1998), war xxxx-2016: Daniel Zimmer, Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Uni Bonn, Geschäftsführender Direktor
  • 2004–2008: Jürgen Basedow, Mitglied des Walter Eucken Institut
  • 2000–2004: Martin Hellwig, bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronsberger Kreises“
  • Wernhard Möschel (1998 – 2000), Mitglied des „Kronsberger Kreises“, der zum neoliberalen Netzwerk Stiftung Marktwirtschaft gehört.[1]
  • Jürgen Basedow (2004 – 2008)

Aktuelle Mitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Professor Dr. Justus Haucap, Vorsitzender, Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Dr. Thomas Nöcker, Mitglied des Vorstands der K+S AG, davor Mitglied des Vorstands der RAG Saarberg AG
  • Christiane Kofler (vor ihrer Heirat: Christiane zu Salm), Medienunternehmerin, seit September 2008 Mitglied der Kommission, verantwortete zwischen April und November 2008 als Vorstandsmitglied der Hubert Burda Media das Ressort Cross Media. Zuvor hatte sie im April 2007 den Beteiligungsfonds „About Change Ventures“ (ACV) gegründet, der in Medien- und Internetfirmen investiert.

Von 2001 bis 2005 war sie Vorstandsvorsitzende der Euvia Media AG und Gründerin sowie Geschäftsführerin der beiden Tochterunternehmen 9live und sonnenklar TV. 9live war wegen seiner Call-in Gewinnspiele sowie umstrittener Geschäftspraktiken mehrfach Gegenstand kritischer Medienberichte (vgl. im Einzelnen 9live). Für Aufsehen sorgte der Sender im Jahre 2002 mit der Ankündigung einer sogenannte „Arbeitslosen-Show“, die vom damaligen Bundesarbeitsminister Riester schon im Vorfeld als „absurd und menschenverachtend“ bezeichnet wurde.[2] Sie ist Mitglied des Verwaltungsrats beim Schweizer Ringier Verlag, der 2010 mit der Axel Springer AG eine gemeinsame Holding gründete, um die Osteuropa-Aktivitäten der beiden Unternehmen zu bündeln.

Im Bundestagswahlkampf 2009 war sie Mitglied des teaM Deutschland, das Angela Merkel unterstützte.[3]

  • Dr. Angelika Westerwelle, Geschäftsführende Gesellschafterin der LANAX Management GmbH, einer auf mittelständische Unternehmen spezialisierten Beteiligungsgesellschaft
  • Prof. Dr. Daniel Zimmer, LL.M., Geschäftsführender Direktor des des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn

(Stand: Juni 2011)

Kurzdarstellung und Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind:

  • § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz
  • § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.
  • § 62 Energiewirtschaftsgesetz
  • § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und
  • § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB.

Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle 2 Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen.

Vor der Entscheidung über eine sog. Ministererlaubnis ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.


Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/ https://twitter.com/lobbycontrol https://www.facebook.com/lobbycontrol https://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. ehemalige Mitglieder, Website Stiftung Marktwirtschaft, abgerufen am 15.6.2011
  2. Sendung des Politmagazns Report vom 7. Oktober 2002 „Arbeitslosen-Show- Das perverse Spiel mit dem Elend“
  3. „Wir sind das teaM Deutschland! Heute Christiane zu Salm“, Website territoriscuola, mit Link zu youtube,
  4. Edeka-Tengelmann-Fusion: Chef der Monopolkommission tritt zurück Spiegel-Online vom 17.03.2016, abgerufen am 17.03.2016
  5. Mitglieder Webseite Monopolkommission, abgerufen am 15.04.2021
  6. ehemalige Mitglieder, Website Stiftung Marktwirtschaft, abgerufen am 15.6.2011
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            == Kurzdarstellung und Geschichte==
            
            Die Monopolkommission ist ein www.monopolkommission.de]
            
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            Die '''Monopolkommission''' ist ein formal unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung.
        Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind:
            
            * § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz
            
            * § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.
            
            * § 62 Energiewirtschaftsgesetz
            
            * § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und 
            
            * § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB. 
            

            Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn
            

            ==Aufgaben==
            
            Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen.
            

            Vor der Entscheidung über eine sog. Ministererlaubnis ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.
            

            ==Mitglieder==
            

            ==Lobbystrategien und Einfluss==
            
            ==Fallstudien und Kritik==
            
            ===2016: Rücktritt des Vorsitzenden der Monopolkommission aus Protest===
            
            Die Monopolkommission hatte Bundeswirtschaftsminister [[Sigmar Gabriel]] ([[SPD]]) empfohlen, die Sondergenehmigung für den Zusammenschluss der beiden Einzelhändler [[Edeka]] und [[Kaiser's Tengelmann]] abzulehnen. Wirtschaftsminister Gabriel erteilte dennoch die Ministererlaubnis. Aus Protest gegen die Entscheidung ist nun der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer, zurückgetreten.<ref>[http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/edeka-und-tengelman-chef-der-monopolkommission-tritt-zurueck-a-1082885.html  Edeka-Tengelmann-Fusion: Chef der Monopolkommission tritt zurück] Spiegel-Online vom 17.03.2016, abgerufen am 17.03.2016</ref>
            

            ==Mitglieder der Monopolkommission==
            
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            | Jürgen Kühling (Vorsitzender)
            
            |Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht an der Universität Regensburg
            

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            | Pamela Knapp
            
            |Aufsichtsrätin verschiedener europäischer Konzerne
            

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            | Damar Kollmann
            
            |Aufsichtsrätin verschiedener Konzerne, ehem. Vorstandsvorsitzende der Morgan Stanley Bank AG in Frankfurt
            

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            | Geschäftsführender Gesellschafter der TN Consulting & Beteiligungs GmbH
            

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            (Stand: April 2021), Quelle: <ref>[http://www.monopolkommission.de/index.php/de/monopolkommission/mitglieder Mitglieder] Webseite Monopolkommission, abgerufen am 15.04.2021</ref>
            

        
        ===Anforderungen und Berufung===
        
        Nach § 45 GWB besteht die Monopolkommission aus fünf5 Mitgliedern, die über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, sozialpolitische, technologische oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der [[Bundesregierung durch den Bundespräsidenten ]] für die Dauer von vier4 Jahren berufen. Sie dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes oder noch dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts, angehören. Ferner dürfen sie weder einen Wirtschaftsverband noch eine Arbeitgeberorganisation repräsentieren oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen.
        
        Bislang gehörten der Monopolkommission stets ein rechts- und ein wirtschaftswissenschaftlicher Hochschullehrer an, von denen einer Vorsitzender war. Dies ist jedoch nicht zwingend.
        

        ===Ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission===
        
        *Ernst-Joachim Mestmäcker (1974 – 1978)
            

            *Erhard Kantzenbach (1979 – 1986)
            

            *Ulrich Immenga (1986 – 1989)
            

            *Carl Christian von Weizsäcker (1989 – 1998), war  xxxx-2016: Daniel Zimmer, Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Uni Bonn, Geschäftsführender Direktor
            
            * 2004–2008: Jürgen Basedow, Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
            
            * 2000–2004: Martin Hellwig, bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronsberger„Kronberger Kreises“ 
            
            *Wernhard Möschel (1998 – 2000), Mitglied des „Kronsberger Kreises“, der zum neoliberalen Netzwerk [[Stiftung Marktwirtschaft]] gehört.der [[Stiftung Marktwirtschaft]] und Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
            
            * 1998–2000: [[Wernhard Möschel]], bis Juni 2012 Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]]<ref>[http://www.stiftung-marktwirtschaft.de/inhalte/kronberger-kreis/ehemalige-mitglieder.html ehemalige Mitglieder], Website Stiftung Marktwirtschaft, abgerufen am 15.6.2011</ref> 
            
            *Martin Hellwig (2000 – 2004), war und Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
            
            * 1989–1998: Carl Christian von Weizsäcker, bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronsberger„Kronberger Kreises“ 
            
            *Jürgen Basedow (2004 – 2008)
            

            ===Aktuelle Mitglieder===
            
            * Professor Dr. Justus '''Haucap''', Vorsitzender, Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
            

            * Dr. Thomas '''Nöcker''', Mitglied des Vorstands der K+S AG, davor Mitglied des Vorstands der RAG Saarberg AG
            

            * Christiane '''Kofler''' (vor ihrer Heirat: Christiane '''zu Salm'''), Medienunternehmerin, seit September 2008 Mitglied der Kommission, verantwortete zwischen April und November 2008 als Vorstandsmitglied der Hubert Burda Media das Ressort Cross Media. Zuvor hatte sie im April 2007 den Beteiligungsfonds „About Change Ventures“ (ACV) gegründet, der in Medien- und Internetfirmen investiert. 
            
            Von 2001 bis 2005 war sie Vorstandsvorsitzende der Euvia Media AG und Gründerin sowie Geschäftsführerin der beiden Tochterunternehmen 9live und sonnenklar TV. 9live  war wegen seiner Call-in Gewinnspiele sowie umstrittener Geschäftspraktiken mehrfach Gegenstand kritischer Medienberichte (vgl. im Einzelnen [http://de.wikipedia.org/wiki/9Live 9live]).  Für Aufsehen sorgte der Sender im Jahre 2002 mit der Ankündigung einer sogenannte „Arbeitslosen-Show“, die vom damaligen Bundesarbeitsminister Riester schon im Vorfeld als „absurd und menschenverachtend“ bezeichnet wurde.<ref>Sendung des Politmagazns Report vom 7. Oktober 2002 „Arbeitslosen-Show- Das perverse Spiel mit dem Elend“</ref>
            
            Sie ist Mitglied des Verwaltungsrats beim Schweizer Ringier Verlag, der 2010 mit der Axel Springer AG eine gemeinsame Holding gründete, um die Osteuropa-Aktivitäten der beiden Unternehmen zu bündeln.
            

            Im Bundestagswahlkampf 2009 war sie Mitglied des teaM Deutschland, das Angela Merkel unterstützte.<ref>[http://www.territorioscuola.com/youtube/index.php?key=Christiane%20zu%20Salm „Wir sind das teaM Deutschland! Heute Christiane zu Salm“], Website territoriscuola, mit Link zu youtube, abgerufen am 15.6.2011</ref>
            

            *Dr. Angelika '''Westerwelle''', Geschäftsführende Gesellschafterin der LANAX Management GmbH, einer auf mittelständische Unternehmen spezialisierten Beteiligungsgesellschaft
            

            *Prof. Dr. Daniel '''Zimmer''', LL.M., Geschäftsführender Direktor des des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn
            
            (Stand: Juni 2011)
            

            == Weiterführende Informationen ==
            

            == Einzelnachweise ==
            <references/>
            

            [[Kategorie:Unternehmen]]der [[Stiftung Marktwirtschaft]]
            
            * 1986–1989: Ulrich Immenga, Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
            
            * 1979–1986: Erhard Kantzenbach
            
            * 1974–1978: Ernst-Joachim Mestmäcker, bis 1988 Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]] und Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
            

            == Kurzdarstellung und Geschichte==
            
            Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind:
            
            * § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz
            
            * § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.
            
            * § 62 Energiewirtschaftsgesetz
            
            * § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und 
            
            * § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB. 
            

            Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn
            

            ===Aufgaben===
            
            Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle 2 Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen.
            

            Vor der Entscheidung über eine sog. '''Ministererlaubnis''' ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.
            

            == Weiterführende Informationen ==
            

            {{spendenbanner}}
            

            == Einzelnachweise ==
            <references/>
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| Geschäftsfelder  = Beratung der Bundesregierung auf den Gebieten Wettbewerbspolitik und Regulierung
 
| Geschäftsfelder  = Beratung der Bundesregierung auf den Gebieten Wettbewerbspolitik und Regulierung
 
| Hauptsitz            = Bonn, Heilbachstr. 16
 
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| Homepage        = [http://www.monopolkommission.de/ www.monopolkommission.de]
 
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Die '''Monopolkommission''' ist ein formal unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung.
   
   
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==Lobbystrategien und Einfluss==
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==Fallstudien und Kritik==
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===2016: Rücktritt des Vorsitzenden der Monopolkommission aus Protest===
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Die Monopolkommission hatte Bundeswirtschaftsminister [[Sigmar Gabriel]] ([[SPD]]) empfohlen, die Sondergenehmigung für den Zusammenschluss der beiden Einzelhändler [[Edeka]] und [[Kaiser's Tengelmann]] abzulehnen. Wirtschaftsminister Gabriel erteilte dennoch die Ministererlaubnis. Aus Protest gegen die Entscheidung ist nun der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer, zurückgetreten.<ref>[http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/edeka-und-tengelman-chef-der-monopolkommission-tritt-zurueck-a-1082885.html  Edeka-Tengelmann-Fusion: Chef der Monopolkommission tritt zurück] Spiegel-Online vom 17.03.2016, abgerufen am 17.03.2016</ref>
   
== Kurzdarstellung und Geschichte==
 
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung. Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind:
 
* § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz
 
* § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.
 
* § 62 Energiewirtschaftsgesetz
 
* § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und
 
* § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB.
 
   
Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn
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==Mitglieder der Monopolkommission==
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| Jürgen Kühling (Vorsitzender)
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|Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht an der Universität Regensburg
   
==Aufgaben==
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Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen.
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| Pamela Knapp
 
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|Aufsichtsrätin verschiedener europäischer Konzerne
Vor der Entscheidung über eine sog. Ministererlaubnis ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.
 
   
==Mitglieder==
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===Anforderungen und Berufung===
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| Damar Kollmann
Nach § 45 GWB besteht die Monopolkommission aus fünf Mitgliedern, die über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, sozialpolitische, technologische oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten für die Dauer von vier Jahren berufen. Sie dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes oder noch dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts, angehören. Ferner dürfen sie weder einen Wirtschaftsverband noch eine Arbeitgeberorganisation repräsentieren oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen.
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|Aufsichtsrätin verschiedener Konzerne, ehem. Vorstandsvorsitzende der Morgan Stanley Bank AG in Frankfurt
Bislang gehörten der Monopolkommission stets ein rechts- und ein wirtschaftswissenschaftlicher Hochschullehrer an, von denen einer Vorsitzender war. Dies ist jedoch nicht zwingend.
 
   
===Ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission===
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*Ernst-Joachim Mestmäcker (1974 – 1978)
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| Thomas Nöcker
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| Geschäftsführender Gesellschafter der TN Consulting & Beteiligungs GmbH
   
*Erhard Kantzenbach (1979 – 1986)
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| Achim Wambach
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| Präsident des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim
   
*Ulrich Immenga (1986 – 1989)
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(Stand: April 2021), Quelle: <ref>[http://www.monopolkommission.de/index.php/de/monopolkommission/mitglieder Mitglieder] Webseite Monopolkommission, abgerufen am 15.04.2021</ref>
   
*Carl Christian von Weizsäcker (1989 – 1998), war bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronsberger Kreises“
 
   
*Wernhard Möschel (1998 – 2000), Mitglied des „Kronsberger Kreises“, der zum neoliberalen Netzwerk [[Stiftung Marktwirtschaft]] gehört.<ref>[http://www.stiftung-marktwirtschaft.de/inhalte/kronberger-kreis/ehemalige-mitglieder.html ehemalige Mitglieder], Website Stiftung Marktwirtschaft, abgerufen am 15.6.2011</ref>
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===Anforderungen und Berufung===
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Nach § 45 GWB besteht die Monopolkommission aus 5 Mitgliedern, die über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, sozialpolitische, technologische oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der [[Bundesregierung]] für die Dauer von 4 Jahren berufen. Sie dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes oder noch dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts, angehören. Ferner dürfen sie weder einen Wirtschaftsverband noch eine Arbeitgeberorganisation repräsentieren oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen.
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Bislang gehörten der Monopolkommission stets ein rechts- und ein wirtschaftswissenschaftlicher Hochschullehrer an, von denen einer Vorsitzender war. Dies ist jedoch nicht zwingend.
   
*Martin Hellwig (2000 – 2004), war bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronsberger Kreises“
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===Ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission===
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* xxxx-2016: Daniel Zimmer, Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Uni Bonn, Geschäftsführender Direktor
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* 2004–2008: Jürgen Basedow, Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
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* 2000–2004: Martin Hellwig, bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]] und Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
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* 1998–2000: [[Wernhard Möschel]], bis Juni 2012 Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]]<ref>[http://www.stiftung-marktwirtschaft.de/inhalte/kronberger-kreis/ehemalige-mitglieder.html ehemalige Mitglieder], Website Stiftung Marktwirtschaft, abgerufen am 15.6.2011</ref> und Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
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* 1989–1998: Carl Christian von Weizsäcker, bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]]
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* 1986–1989: Ulrich Immenga, Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
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* 1979–1986: Erhard Kantzenbach
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* 1974–1978: Ernst-Joachim Mestmäcker, bis 1988 Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]] und Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
   
*Jürgen Basedow (2004 – 2008)
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== Kurzdarstellung und Geschichte==
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Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind:
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* § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz
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* § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.
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* § 62 Energiewirtschaftsgesetz
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* § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und
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* § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB.
   
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Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn
   
===Aktuelle Mitglieder===
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===Aufgaben===
* Professor Dr. Justus '''Haucap''', Vorsitzender, Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
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Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle 2 Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen.
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Vor der Entscheidung über eine sog. '''Ministererlaubnis''' ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.
   
* Dr. Thomas '''Nöcker''', Mitglied des Vorstands der K+S AG, davor Mitglied des Vorstands der RAG Saarberg AG
 
   
* Christiane '''Kofler''' (vor ihrer Heirat: Christiane '''zu Salm'''), Medienunternehmerin, seit September 2008 Mitglied der Kommission, verantwortete zwischen April und November 2008 als Vorstandsmitglied der Hubert Burda Media das Ressort Cross Media. Zuvor hatte sie im April 2007 den Beteiligungsfonds „About Change Ventures“ (ACV) gegründet, der in Medien- und Internetfirmen investiert.
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== Weiterführende Informationen ==
Von 2001 bis 2005 war sie Vorstandsvorsitzende der Euvia Media AG und Gründerin sowie Geschäftsführerin der beiden Tochterunternehmen 9live und sonnenklar TV. 9live  war wegen seiner Call-in Gewinnspiele sowie umstrittener Geschäftspraktiken mehrfach Gegenstand kritischer Medienberichte (vgl. im Einzelnen [http://de.wikipedia.org/wiki/9Live 9live]).  Für Aufsehen sorgte der Sender im Jahre 2002 mit der Ankündigung einer sogenannte „Arbeitslosen-Show“, die vom damaligen Bundesarbeitsminister Riester schon im Vorfeld als „absurd und menschenverachtend“ bezeichnet wurde.<ref>Sendung des Politmagazns Report vom 7. Oktober 2002 „Arbeitslosen-Show- Das perverse Spiel mit dem Elend“</ref>
 
Sie ist Mitglied des Verwaltungsrats beim Schweizer Ringier Verlag, der 2010 mit der Axel Springer AG eine gemeinsame Holding gründete, um die Osteuropa-Aktivitäten der beiden Unternehmen zu bündeln.
 
   
Im Bundestagswahlkampf 2009 war sie Mitglied des teaM Deutschland, das Angela Merkel unterstützte.<ref>[http://www.territorioscuola.com/youtube/index.php?key=Christiane%20zu%20Salm „Wir sind das teaM Deutschland! Heute Christiane zu Salm“], Website territoriscuola, mit Link zu youtube, abgerufen am 15.6.2011</ref>
 
   
 
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*Dr. Angelika '''Westerwelle''', Geschäftsführende Gesellschafterin der LANAX Management GmbH, einer auf mittelständische Unternehmen spezialisierten Beteiligungsgesellschaft
 
 
 
*Prof. Dr. Daniel '''Zimmer''', LL.M., Geschäftsführender Direktor des des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn
 
(Stand: Juni 2011)
 
 
 
== Weiterführende Informationen ==
 
   
 
== Einzelnachweise ==
 
== Einzelnachweise ==
 
<references/>
 
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[[Kategorie:Unternehmen]]
 

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