Lobbyregister EU: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein verpflichtendes, umfassendes und robustes Lobbyregister für die Institutionen der Europäischen Union (EU) gibt es derzeit nicht. Im Juni 2008 führte die EU-Kommission im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative (ETI) das freiwillige Register der Interessenvertreter ein. Daneben führt das EU-Parlament seit 1996 eine Liste der beim Parlament akkreditierten Interessensvertreter.
Ab Juni 2011 soll ein gemeinsames Register der EU-Kommission und des Parlaments unter dem Titel "Transparenzregister" eingeführt werden. Eintragungen in das Tranparenzregister bleiben zunächst auf freiwilliger Basis. Für den Rat ist bisher kein entsprechendes Register geplant.
Inhaltsverzeichnis
EU-Parlament[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das EU-Parlament ist die einzige EU-Institution, bei der sich LobbyistInnen akkreditieren müssen, um Zugang zum Parlamentsgebäude zu erhalten. Die bei der Akkreditierung anzugebenden Daten beschränken sich jedoch auf den Namen der/des LobbyistIn und den der beauftragenden Organisation. Ersichtlich wird daher nicht, mit welchen Abgeordneten oder Parlamentsmitarbeitenden Gespräche geführt wurden, mit welchem Ziel Lobbyarbeit betrieben wird oder welche finanziellen Ressourcen zu diesem Zweck eingesetzt werden. Bei LobbyistInnen, die nicht für einen Verband oder eine Unternehmen direkt arbeiten, sondern für eine Lobby-Agentur, bleibt auf diese Weise der Kunde der Agentur, d.h. der eigentliche Auftraggeber, ebenfalls unsichtbar.
Derzeit (Stand 17. Mai 2011) sind 3.912 LobbyistInnen beim Parlament akkreditiert, die für 1.762 Auftraggeber arbeiten.
EU-Kommission[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das freiwillige Register der EU-Kommission enthält mehr Angaben als die Liste des EU-Parlaments, dafür fehlen hier wiederum die Namen der für die jeweiligen Lobby-Akteure arbeitenden LobbyistInnen. Eingetragen haben sich in dieses Register aktuell (20. Mai 2011) 3.937 Lobby-Organisationen. Darunter finden sich u.a. 1.023 Wirtschaftsverbände, 503 Unternehmen, 970 Nicht-Regierungsorganisationen sowie 121 Think Tanks. Die Zahlen verdeutlichen bereits, dass bei weitem nicht alle in Brüssel Lobbyarbeit betreibenden Unternehmen, Agenturen, Verbände und Organisationen in dem Register vertreten sind. Mehrere der größten deutschen Konzerne, wie z.B. die Deutsche Bank, tauchen nicht auf, obwohl sie in Brüssel Lobbybüros unterhalten.
Mit der Eintragung ins Register geht eine Verpflichtung einher einen Verhaltenskodex zu befolgen.<ref>Verhaltenskodex für Interessenvertreter (Lobbyisten), abgerufen 20.05.2011<ref>
Ein weiterer Schwachpunkt des Registers ist die fehlende, systematische und unabhängige Überprüfung der von den Lobby-Akteuren gemachten Angaben z.B. zu Lobbyaufwendungen. Werden Fehlangaben dennoch aufgedeckt, fehlen darüber hinaus ernst zu nehmende Sanktionsmöglichkeiten. Strafen bestehen in der vorübergehenden oder bei besonders schweren Fällen - der permanenten - Streichung aus dem Register. Der Handlungsspielraum für Lobbyisten wird dadurch jedoch nicht eingeschränkt, da die Registrierung ohnehin freiwillig ist und eine Austragung zu keinerlei Nachteilen führt, sieht man es von möglicher negativer medialer Aufmerksamkeit einmal ab.
Rat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ausblick[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Seit 2008 gibt es auf EU-Ebene ein Lobbyregister, das EU-Transparenzregister. Eine Registrierung ist für alle Interessenvertreter:innen gegenüber EU-Parlament, Kommission und dem Rat der EU freiwillig, allerdings ist der Erhalt bestimmter Berechtigungen, wie etwa der Möglichkeit Kommissionsmitglieder zu treffen, an eine Eintragung in das Register geknüpft. Alle im Register eingetragenen Akteure verpflichten sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodex’.
Im EU-Transparenzregister sind nur jeweils aktuelle Informationen abrufbar. Alte Einträge, sowie die Möglichkeit Akteure nach der Zahl ihrer Treffen oder der Größe ihres Budgets zu sortieren, finden sich auf lobbyfacts.eu.
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Rechtsgrundlage und Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Rechtsgrundlage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“[1]
Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und dem Rat der Europäischen Union. Die erste Version von 2011, die, noch ohne den Rat, das Transparenzregister einführte, wurde zuletzt 2021 überarbeitet.[2]
Die laufende Verwaltung des Registers unterliegt einem gemeinsamen Sekretariat, bestehend aus neun Mitarbeitenden der drei teilhabenden Organe. Die Aufsicht über das Sekretariat hat ein aus den Generalsekretär:innen von Parlament, Kommission und Rat bestehender Verwaltungsrat, der die strategischen Leitlinien und Prioritäten für das Transparenzregister vorgibt.[3]
Registrierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem Verhaltenskodex für Interessenvertreter zu. Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.[2] Stand März 2023 sind über 12.000 Akteure eingetragen.[4]
Verpflichtende Angaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:[2]
- allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.)
- Interessen und Tätigkeiten des Akteurs
- Verbindungen zu und Mitgliedschaften bei anderen Akteuren/Organisationen
- Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren, Expertengruppen der EU-Kommission)
- Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten
- Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet
Nachteile bei Nicht-Registrierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen, wie etwa: [5]
Parlament
- freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments
- nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden
- Teilnahme an parteiübergreifenden parlamentarischen Foren
Kommission
- Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren
- Teilnahme an Expert:innengruppen als Interessenvertreter:innen
Rat
- Treffen mit Generalsekretär:in und Generaldirektor:innen
- Teilnahme an Briefings und Veranstaltungen
Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten – zum Beispiel mit einer Einladung eines:r Abgeordneten – oder sich mit ihnen außerhalb des Parlaments zu treffen. Ebenso können Lobbyakteure Mitglieder der EU-Kommission treffen, die unterhalb des Rangs der Generalsekretär:innen rangieren oder alle Mitglieder ständiger Vertretungen außer den beiden Botschafter:innen.
Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte nicht für die Registrierung geeignet sind.[3]
Stellt das Sekretariat Verstöße gegen die Leitlinien fest, kann es neben der Löschung der Daten auch ein Verbot einer erneuten Registrierung zwischen 20 Werktagen und zwei Jahren aussprechen. Somit gehen der betroffenen Organisation für den Zeitraum die Privilegien die mit der Eintragung einhergehen, verloren.[2]
2021 führte das Sekretariat 3.360 Qualitätskontrollen durch. Rund ein Drittel der Überprüfungen führten zu Löschungen, weil die Daten veraltet oder nicht angemessen waren, in den restlichen Fällen waren die Angaben zufriedenstellend oder wurden nach Aufforderung nachgebessert.[3]
Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Datenqualität[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Auf Grund der Unterbesetzung des für die Verwaltung zuständigen Sekretariats mit zunächst sechs, seit 2021 neun, Mitarbeitenden treten immer wieder erhebliche Mängel in der Datenqualität zu Tage. So machten LobbyControl und die NGO Corporate Observatory Europe zuletzt Ende 2022 das Sekretariat auf über 400 fehlerhafte Einträge im Transparenzregister aufmerksam, was im Januar 2023 zu einer Korrektur von 59% der Einträge und zu einer Löschung von 38% der Einträge führte.[6]
Darüber hinaus müssen seit 2021 NGOs nur noch ihr gesamtes Jahresbudget und nicht mehr, wie kommerzielle Organisationen auch, ihr jährliches Lobbybudget. Dies führt neben der schlechten Vergleichbarkeit der Daten zu der Gefahr, dass kommerzielle Organisationen ihre Interessenvertretung in nicht-kommerziellen Verbänden organisieren und so ihre Lobbyausgaben kaschieren.[7]
Katargate[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im Zuge der Katargate-Affäre wurde Ende 2022 klar, dass das Register nicht wie gedacht funktioniert. So tauchten weder die in der Angelegenheit belasteten Staaten Katar und Marokko im Transparenzregister auf, obwohl die Eintragung von nicht-EU-Staaten als Auftraggeber Pflicht ist, noch war die NGO des belasteten ehemaligen EU-Parlamentariers Panzeri registriert, obwohl diese Veranstaltungen im EU-Parlament veranstaltet hatte.[8]
Infolgedessen wurde diskutiert, ein weiteres Register für Interessenvertretung von nicht-EU-Staaten, nach Vorbild des amerikanischen FARA und des australischen FITSA einzuführen oder auch Diplomat:innen aus nicht-EU-Staaten dazu zu verpflichten, sich in das bestehende Register einzutragen.
Mangelnde Sanktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das EU-Transparenzregister ist nicht rechtsverbindlich, sondern setzt auf den Verlust von Privilegien als Anreiz für eine Registrierung, da nach Rechtsauffassung der EU-Kommission eine rechtsverbindliche Regelung nur mit einer Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Union (und somit eines einstimmigen Votums im Rat) möglich ist. Allerdings wies bereits 2013 ein Gutachten im Auftrag des von LobbyControl mitgegründeten Netzwerks ALTER-EU eine alternative Auslegung des EU-Rechts auf. Eine Veränderung zugunsten der Rechtsverbindlichkeit hatte dies jedoch nicht zur Folge.[9][10]
Auch die Anreize im bestehenden Rahmen könnten restriktiver ausgestaltet sein. So beschränkt sich die Registrierungspflicht im Rat lediglich auf Treffen mit dem Generalsekretariat, das die Arbeit des Rats lediglich koordiniert und organisiert, und somit keine zentrale Anlaufstelle für Lobbyist:innen ist. Von viel größerem Interesse sind hier die ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten, für die aber keine Registrierung im Transparenzregister notwendig ist.[11] Nichtsdestotrotz veröffentlichen einige Vertretungen, wie etwa die deutsche, ihre Treffen auf freiwilliger Basis.[12]
Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das EU-Transparenzregister geht auf eine Initiative des damaligen EU-Kommissars für Verwaltung, Audit und Korruptionsbekämpfung Siim Kallas zurück. Dieser erklärte 2005 in einer Rede Lobbyist:innen hätten großen Einfluss auf die Gesetzgebungsverfahren der EU, dieser bliebe aber viel zu intransparent. Als Lösung hierfür schlug er ein verpflichtendes Lobbyregister und Sanktionen bei Fehlverhalten vor. 2008 führte die Kommission jedoch lediglich ein freiwilliges Transparenzregister ein, dem das EU-Parlament mit der ersten interinstitutionellen Vereinbarung 2011 beitrat. 2014, mit dem Amtsantritt der [[Jean-Claude Juncker]|Juncker]-Kommission, wurden mit der Verpflichtung für Lobbyist:innen sich im Register einzutragen, wenn sie sich mit Mitgliedern der Kommission treffen wollen, erstmals gewichtige Anreize geschaffen, sich einzutragen. Tatsächlich führte diese Regelungen zu einem rapiden Anstieg der Eintragungen in den Folgejahren, sodass heute davon ausgegangen werden kann, dass die überwiegende Mehrheit der Lobbyist:innen eingetragen sind. 2021 folgte die Einführung im Rat der EU.
Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012 abgerufen am 20.10.2016
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register, eur-lex.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023
- ↑ 3,0 3,1 3,2 Jahresbericht über das Funktionieren des Transparenzregisters 2021, ec.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023
- ↑ Statistics, ec.europa.eu, abgerufen am 27.03.2023
- ↑ Leitlinien für die interinstitutionelle Vereinbarung von 2021 abgerufen am 27.03.2023
- ↑ LobbyControl auf Twitter, twitter.com, abgerufen am 21.03.2023
- ↑ Offener Brief an die Kommissarin Jourova vom 02.02.2022, alter-eu.org, abgerufen am 27.03.2023
- ↑ Qatargate: Corruption scandal widens with more EU lawmakers in frame, politico.eu vom 16.02.2023, abgerufen am 27.03.2023
- ↑ Legal Framework for a Mandatory EU Lobby Registerand Regulations, Prof.Dr. Markus Krajewski, lobbycontrol.de, abgerufen am 27.03.2023
- ↑ Gutachten: Verpflichtendes Lobbyregister möglich, lobbycontrol.de vom 18.06.2013, abgerufen am 27.03.2023
- ↑ EU Transparenzregister: Gremium der Mitgliedstaaten will mitmachen, aber nur ein bisschen, lobbycontrol.de vom 21.12.2017, abgerufen am 27.03.2023
- ↑ Transparenzregister, bruessel-eu.diplo.de, abgerufen am 27.03.2023
Ein verpflichtendes, umfassendes und robustes [[Lobbyregister]] für die Institutionen der Europäischen Union (EU) gibt es derzeit nicht. Im Juni 2008 führte die EU-Kommission im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative (ETI) das freiwillige ''Register der Interessenvertreter'' ein. Daneben führt das EU-Parlament seit 1996 eine Liste der beim Parlament akkreditierten Interessensvertreter. Ab Juni 2011 soll ein gemeinsames Register der EU-Kommission und des Parlaments unter dem Titel "Transparenzregister" eingeführt werden. Eintragungen in das Tranparenzregister bleiben zunächst auf freiwilliger Basis. Für den Rat ist bisher kein entsprechendes Register geplant. ==EU-Parlament== Das EU-Parlament ist die einzige EU-Institution, bei der sich LobbyistInnen akkreditieren müssen, um Zugang zum Parlamentsgebäude zu erhalten. Die bei der Akkreditierung anzugebenden Daten beschränken sich jedoch auf den Namen der/des LobbyistIn und den der beauftragenden Organisation. Ersichtlich wird daher nicht, mit welchen Abgeordneten oder Parlamentsmitarbeitenden Gespräche geführt wurden, mit welchem Ziel Lobbyarbeit betrieben wird oder welche finanziellen Ressourcen zu diesem Zweck eingesetzt werden. Bei LobbyistInnen, die nicht für einen Verband oder eine Unternehmen direkt arbeiten, sondern für eine Lobby-Agentur, bleibt auf diese Weise der Kunde der Agentur, d.h. der eigentliche Auftraggeber, ebenfalls unsichtbar. Derzeit (Stand 17. Mai 2011) sind 3.912 LobbyistInnen beim Parlament akkreditiert, die für 1.762 Auftraggeber arbeiten. ==EU-Kommission== Das freiwillige Register der EU-Kommission enthält mehr Angaben als die Liste des EU-Parlaments, dafür fehlen hier wiederum die Namen der für die jeweiligen Lobby-Akteure arbeitenden LobbyistInnen. Eingetragen haben sich in dieses Register aktuell (20. Mai 2011) 3.937 Lobby-Organisationen. Darunter finden sich u.a. 1.023 Wirtschaftsverbände, 503 Unternehmen, 970 Nicht-Regierungsorganisationen sowie 121 Think Tanks. Die Zahlen verdeutlichen bereits, dass bei weitem nicht alle in Brüssel Lobbyarbeit betreibenden Unternehmen, Agenturen, Verbände und Organisationen in dem Register vertreten sind. Mehrere der größten deutschen Konzerne, wie z.B. die Deutsche Bank, tauchen nicht auf, obwohl sie in Brüssel Lobbybüros unterhalten. Mit der Eintragung ins Register geht eine Verpflichtung einher einen Verhaltenskodex zu befolgen.<ref>[https://webgate.ec.europa.eu/transparency/regrin/infos/codeofconduct.do?locale=de#de Verhaltenskodex für Interessenvertreter (Lobbyisten), abgerufen 20.05.2011]<ref> Ein weiterer Schwachpunkt des Registers ist die fehlende, systematische und unabhängige Überprüfung der von den Lobby-Akteuren gemachten Angaben z.B. zu Lobbyaufwendungen. Werden Fehlangaben dennoch aufgedeckt, fehlen darüber hinaus ernst zu nehmende Sanktionsmöglichkeiten. Strafen bestehen in der vorübergehenden oder bei besonders schweren Fällen - der permanenten - Streichung aus dem Register. Der Handlungsspielraum für Lobbyisten wird dadurch jedoch nicht eingeschränkt, da die Registrierung ohnehin freiwillig ist und eine Austragung zu keinerlei Nachteilen führt, sieht man es von möglicher negativer medialer Aufmerksamkeit einmal ab. ==Rat== ==Ausblick=={{Lobbyismus_EU-Box}} Seit 2008 gibt es auf [[EU]]-Ebene ein [[Lobbyregister]], das EU-Transparenzregister. Eine Registrierung ist für alle Interessenvertreter:innen gegenüber [[EU-Parlament]], [[Kommission]] und dem [[Rat der EU]] freiwillig, allerdings ist der Erhalt bestimmter Berechtigungen, wie etwa der Möglichkeit Kommissionsmitglieder zu treffen, an eine Eintragung in das Register geknüpft. Alle im Register eingetragenen Akteure verpflichten sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodex’. Im [https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/search.do?locale=en&reset= EU-Transparenzregister] sind nur jeweils aktuelle Informationen abrufbar. Alte Einträge, sowie die Möglichkeit Akteure nach der Zahl ihrer Treffen oder der Größe ihres Budgets zu sortieren, finden sich auf [https://www.lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu]. ==Rechtsgrundlage und Zuständigkeit== ===Rechtsgrundlage=== In Artikel 11 des ''Vertrags über die Europäische Union'' verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012] abgerufen am 20.10.2016</ref> <br />Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen [[EU-Parlament]], [[EU-Kommission]] und dem [[Rat der Europäischen Union]]. Die erste Version von 2011, die, noch ohne den Rat, das Transparenzregister einführte, wurde zuletzt 2021 überarbeitet.<ref name="Vereinbarung21">[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021Q0611(01) Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register], eur-lex.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023</ref> Die laufende Verwaltung des Registers unterliegt einem gemeinsamen Sekretariat, bestehend aus neun Mitarbeitenden der drei teilhabenden Organe. Die Aufsicht über das Sekretariat hat ein aus den Generalsekretär:innen von Parlament, Kommission und Rat bestehender Verwaltungsrat, der die strategischen Leitlinien und Prioritäten für das Transparenzregister vorgibt.<ref name="Jahresbericht21">[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht über das Funktionieren des Transparenzregisters 2021], ec.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023</ref> ===Registrierung=== Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem [[Verhaltenskodex für Interessenvertreter|Verhaltenskodex]] für Interessenvertreter zu. Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.<ref name="Vereinbarung21" /> Stand März 2023 sind über 12.000 Akteure eingetragen.<ref>[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=en&action=prepareView Statistics], ec.europa.eu, abgerufen am 27.03.2023</ref> ===Verpflichtende Angaben=== Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:<ref name="Vereinbarung21" /> *allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.) *Interessen und Tätigkeiten des Akteurs *Verbindungen zu und Mitgliedschaften bei anderen Akteuren/Organisationen *Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren, Expertengruppen der EU-Kommission) *Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten *Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet ===Nachteile bei Nicht-Registrierung=== Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen, wie etwa: <ref name="Leitlinien21">[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=GUIDELINES Leitlinien für die interinstitutionelle Vereinbarung von 2021] abgerufen am 27.03.2023</ref> ''' Parlament''' *freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments *nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden *Teilnahme an parteiübergreifenden parlamentarischen Foren ''' Kommission''' *Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren *Teilnahme an Expert:innengruppen als Interessenvertreter:innen '''Rat''' *Treffen mit Generalsekretär:in und Generaldirektor:innen *Teilnahme an Briefings und Veranstaltungen Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten – zum Beispiel mit einer Einladung eines:r Abgeordneten – oder sich mit ihnen außerhalb des Parlaments zu treffen. Ebenso können Lobbyakteure Mitglieder der EU-Kommission treffen, die unterhalb des Rangs der Generalsekretär:innen rangieren oder alle Mitglieder ständiger Vertretungen außer den beiden Botschafter:innen. ===Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten=== Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte nicht für die Registrierung geeignet sind.<ref name="Jahresbericht21" /> Stellt das Sekretariat Verstöße gegen die Leitlinien fest, kann es neben der Löschung der Daten auch ein Verbot einer erneuten Registrierung zwischen 20 Werktagen und zwei Jahren aussprechen. Somit gehen der betroffenen Organisation für den Zeitraum die Privilegien die mit der Eintragung einhergehen, verloren.<ref name="Vereinbarung21" /> 2021 führte das Sekretariat 3.360 Qualitätskontrollen durch. Rund ein Drittel der Überprüfungen führten zu Löschungen, weil die Daten veraltet oder nicht angemessen waren, in den restlichen Fällen waren die Angaben zufriedenstellend oder wurden nach Aufforderung nachgebessert.<ref name="Jahresbericht21" /> ==Kritik== ===Datenqualität=== Auf Grund der Unterbesetzung des für die Verwaltung zuständigen Sekretariats mit zunächst sechs, seit 2021 neun, Mitarbeitenden treten immer wieder erhebliche Mängel in der Datenqualität zu Tage. So machten LobbyControl und die NGO Corporate Observatory Europe zuletzt Ende 2022 das Sekretariat auf über 400 fehlerhafte Einträge im Transparenzregister aufmerksam, was im Januar 2023 zu einer Korrektur von 59% der Einträge und zu einer Löschung von 38% der Einträge führte.<ref>[https://twitter.com/lobbycontrol/status/1618630864958795782?t=ttS7neFO2lPsBA3n0lWhRA&s=19 LobbyControl auf Twitter], twitter.com, abgerufen am 21.03.2023</ref> Darüber hinaus müssen seit 2021 NGOs nur noch ihr gesamtes Jahresbudget und nicht mehr, wie kommerzielle Organisationen auch, ihr jährliches Lobbybudget. Dies führt neben der schlechten Vergleichbarkeit der Daten zu der Gefahr, dass kommerzielle Organisationen ihre Interessenvertretung in nicht-kommerziellen Verbänden organisieren und so ihre Lobbyausgaben kaschieren.<ref>[https://www.alter-eu.org/sites/default/files/documents/220202%20letter%20transparency%20register%20implementation_0.pdf Offener Brief an die Kommissarin Jourova vom 02.02.2022], alter-eu.org, abgerufen am 27.03.2023</ref> ===Katargate=== Im Zuge der [[Katargate]]-Affäre wurde Ende 2022 klar, dass das Register nicht wie gedacht funktioniert. So tauchten weder die in der Angelegenheit belasteten Staaten Katar und Marokko im Transparenzregister auf, obwohl die Eintragung von nicht-EU-Staaten als Auftraggeber Pflicht ist, noch war die NGO des belasteten ehemaligen EU-Parlamentariers [[Pier Antonio Panzeri|Panzeri]] registriert, obwohl diese Veranstaltungen im EU-Parlament veranstaltet hatte.<ref>[https://www.politico.eu/article/arrest-warrant-two-meps-connected-qatargate-parliament-corruption-probe-maria-arena-alessandra-moretti/ Qatargate: Corruption scandal widens with more EU lawmakers in frame], politico.eu vom 16.02.2023, abgerufen am 27.03.2023</ref> Infolgedessen wurde diskutiert, ein weiteres Register für Interessenvertretung von nicht-EU-Staaten, nach Vorbild des amerikanischen [[FARA]] und des australischen [[FITSA]] einzuführen oder auch Diplomat:innen aus nicht-EU-Staaten dazu zu verpflichten, sich in das bestehende Register einzutragen. ===Mangelnde Sanktionen=== Das EU-Transparenzregister ist nicht rechtsverbindlich, sondern setzt auf den Verlust von Privilegien als Anreiz für eine Registrierung, da nach Rechtsauffassung der EU-Kommission eine rechtsverbindliche Regelung nur mit einer Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Union (und somit eines einstimmigen Votums im Rat) möglich ist. Allerdings wies bereits 2013 ein [https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/130617-Legal_Study_Markus_Krajefski_Transparency_Register_endg%C3%BCltig.pdf Gutachten] im Auftrag des von LobbyControl mitgegründeten Netzwerks ALTER-EU eine alternative Auslegung des EU-Rechts auf. Eine Veränderung zugunsten der Rechtsverbindlichkeit hatte dies jedoch nicht zur Folge.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/130617-Legal_Study_Markus_Krajefski_Transparency_Register_endg%C3%BCltig.pdf Legal Framework for a Mandatory EU Lobby Registerand Regulations], Prof.Dr. Markus Krajewski, lobbycontrol.de, abgerufen am 27.03.2023</ref><ref>[https://www.lobbycontrol.de/kurzmeldung/gutachten-verpflichtendes-eu-lobbyregister-moglich-15426/ Gutachten: Verpflichtendes Lobbyregister möglich], lobbycontrol.de vom 18.06.2013, abgerufen am 27.03.2023</ref> Auch die Anreize im bestehenden Rahmen könnten restriktiver ausgestaltet sein. So beschränkt sich die Registrierungspflicht im Rat lediglich auf Treffen mit dem Generalsekretariat, das die Arbeit des Rats lediglich koordiniert und organisiert, und somit keine zentrale Anlaufstelle für Lobbyist:innen ist. Von viel größerem Interesse sind hier die ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten, für die aber keine Registrierung im Transparenzregister notwendig ist.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/lobbyismus-in-der-eu/eu-transparenzregister-gremium-der-mitgliedstaaten-will-mitmachen-aber-nur-ein-bisschen-41987/ EU Transparenzregister: Gremium der Mitgliedstaaten will mitmachen, aber nur ein bisschen], lobbycontrol.de vom 21.12.2017, abgerufen am 27.03.2023</ref> Nichtsdestotrotz veröffentlichen einige Vertretungen, wie etwa die deutsche, ihre Treffen auf freiwilliger Basis.<ref>[https://bruessel-eu.diplo.de/eu-de/staendigevertretungeu/-/2264232 Transparenzregister], bruessel-eu.diplo.de, abgerufen am 27.03.2023</ref> ==Hintergrund== Das EU-Transparenzregister geht auf eine Initiative des damaligen EU-Kommissars für Verwaltung, Audit und Korruptionsbekämpfung [[Siim Kallas]] zurück. Dieser erklärte 2005 in einer Rede Lobbyist:innen hätten großen Einfluss auf die Gesetzgebungsverfahren der EU, dieser bliebe aber viel zu intransparent. Als Lösung hierfür schlug er ein verpflichtendes Lobbyregister und Sanktionen bei Fehlverhalten vor. 2008 führte die Kommission jedoch lediglich ein freiwilliges Transparenzregister ein, dem das EU-Parlament mit der ersten interinstitutionellen Vereinbarung 2011 beitrat. 2014, mit dem Amtsantritt der [[Jean-Claude Juncker]|Juncker]-Kommission, wurden mit der Verpflichtung für Lobbyist:innen sich im Register einzutragen, wenn sie sich mit Mitgliedern der Kommission treffen wollen, erstmals gewichtige Anreize geschaffen, sich einzutragen. Tatsächlich führte diese Regelungen zu einem rapiden Anstieg der Eintragungen in den Folgejahren, sodass heute davon ausgegangen werden kann, dass die überwiegende Mehrheit der Lobbyist:innen eingetragen sind. 2021 folgte die Einführung im Rat der EU. {{spendenbanner}} =Einzelnachweise= <references /> [[Kategorie:EU]] [[Kategorie:Lobbyregister]] [[Kategorie:Gesetz]] [[Category:Lobby-Regulierung]]
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In Artikel 11 des ''Vertrags über die Europäische Union'' verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012] abgerufen am 20.10.2016</ref>
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<br />Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen [[EU-Parlament]], [[EU-Kommission]] und dem [[Rat der Europäischen Union]]. Die erste Version von 2011, die, noch ohne den Rat, das Transparenzregister einführte, wurde zuletzt 2021 überarbeitet.<ref name="Vereinbarung21">[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021Q0611(01) Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register], eur-lex.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023</ref>
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+ | Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem [[Verhaltenskodex für Interessenvertreter|Verhaltenskodex]] für Interessenvertreter zu. |
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+ | Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.<ref name="Vereinbarung21" /> Stand März 2023 sind über 12.000 Akteure eingetragen.<ref>[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=en&action=prepareView Statistics], ec.europa.eu, abgerufen am 27.03.2023</ref> |
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===Verpflichtende Angaben=== |
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Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:<ref name="Vereinbarung21" />
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+ | *allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.) |
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+ | *Interessen und Tätigkeiten des Akteurs |
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+ | *Verbindungen zu und Mitgliedschaften bei anderen Akteuren/Organisationen |
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+ | *Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren, Expertengruppen der EU-Kommission) |
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+ | *Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten |
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+ | *Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet |
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+ | ===Nachteile bei Nicht-Registrierung===
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+ | Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen, wie etwa: <ref name="Leitlinien21">[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=GUIDELINES Leitlinien für die interinstitutionelle Vereinbarung von 2021] abgerufen am 27.03.2023</ref> |
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+ | ''' Parlament''' |
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+ | *freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments |
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+ | *nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden |
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+ | *Teilnahme an parteiübergreifenden parlamentarischen Foren |
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+ | ''' Kommission''' |
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+ | *Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren |
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+ | *Teilnahme an Expert:innengruppen als Interessenvertreter:innen |
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+ | '''Rat''' |
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+ | *Treffen mit Generalsekretär:in und Generaldirektor:innen |
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+ | *Teilnahme an Briefings und Veranstaltungen |
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+ | |||
+ | Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten – zum Beispiel mit einer Einladung eines:r Abgeordneten – oder sich mit ihnen außerhalb des Parlaments zu treffen. Ebenso können Lobbyakteure Mitglieder der EU-Kommission treffen, die unterhalb des Rangs der Generalsekretär:innen rangieren oder alle Mitglieder ständiger Vertretungen außer den beiden Botschafter:innen. |
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+ | ===Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten=== |
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+ | Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte nicht für die Registrierung geeignet sind.<ref name="Jahresbericht21" /> |
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+ | Stellt das Sekretariat Verstöße gegen die Leitlinien fest, kann es neben der Löschung der Daten auch ein Verbot einer erneuten Registrierung zwischen 20 Werktagen und zwei Jahren aussprechen. Somit gehen der betroffenen Organisation für den Zeitraum die Privilegien die mit der Eintragung einhergehen, verloren.<ref name="Vereinbarung21" /> |
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+ | |||
+ | 2021 führte das Sekretariat 3.360 Qualitätskontrollen durch. Rund ein Drittel der Überprüfungen führten zu Löschungen, weil die Daten veraltet oder nicht angemessen waren, in den restlichen Fällen waren die Angaben zufriedenstellend oder wurden nach Aufforderung nachgebessert.<ref name="Jahresbericht21" /> |
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+ | ==Kritik== |
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+ | ===Datenqualität=== |
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+ | Auf Grund der Unterbesetzung des für die Verwaltung zuständigen Sekretariats mit zunächst sechs, seit 2021 neun, Mitarbeitenden treten immer wieder erhebliche Mängel in der Datenqualität zu Tage. So machten LobbyControl und die NGO Corporate Observatory Europe zuletzt Ende 2022 das Sekretariat auf über 400 fehlerhafte Einträge im Transparenzregister aufmerksam, was im Januar 2023 zu einer Korrektur von 59% der Einträge und zu einer Löschung von 38% der Einträge führte.<ref>[https://twitter.com/lobbycontrol/status/1618630864958795782?t=ttS7neFO2lPsBA3n0lWhRA&s=19 LobbyControl auf Twitter], twitter.com, abgerufen am 21.03.2023</ref> |
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+ | |||
+ | Darüber hinaus müssen seit 2021 NGOs nur noch ihr gesamtes Jahresbudget und nicht mehr, wie kommerzielle Organisationen auch, ihr jährliches Lobbybudget. Dies führt neben der schlechten Vergleichbarkeit der Daten zu der Gefahr, dass kommerzielle Organisationen ihre Interessenvertretung in nicht-kommerziellen Verbänden organisieren und so ihre Lobbyausgaben kaschieren.<ref>[https://www.alter-eu.org/sites/default/files/documents/220202%20letter%20transparency%20register%20implementation_0.pdf Offener Brief an die Kommissarin Jourova vom 02.02.2022], alter-eu.org, abgerufen am 27.03.2023</ref> |
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+ | ===Katargate=== |
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+ | Im Zuge der [[Katargate]]-Affäre wurde Ende 2022 klar, dass das Register nicht wie gedacht funktioniert. So tauchten weder die in der Angelegenheit belasteten Staaten Katar und Marokko im Transparenzregister auf, obwohl die Eintragung von nicht-EU-Staaten als Auftraggeber Pflicht ist, noch war die NGO des belasteten ehemaligen EU-Parlamentariers [[Pier Antonio Panzeri|Panzeri]] registriert, obwohl diese Veranstaltungen im EU-Parlament veranstaltet hatte.<ref>[https://www.politico.eu/article/arrest-warrant-two-meps-connected-qatargate-parliament-corruption-probe-maria-arena-alessandra-moretti/ Qatargate: Corruption scandal widens with more EU lawmakers in frame], politico.eu vom 16.02.2023, abgerufen am 27.03.2023</ref> |
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+ | |||
+ | Infolgedessen wurde diskutiert, ein weiteres Register für Interessenvertretung von nicht-EU-Staaten, nach Vorbild des amerikanischen [[FARA]] und des australischen [[FITSA]] einzuführen oder auch Diplomat:innen aus nicht-EU-Staaten dazu zu verpflichten, sich in das bestehende Register einzutragen. |
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+ | ===Mangelnde Sanktionen=== |
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+ | Das EU-Transparenzregister ist nicht rechtsverbindlich, sondern setzt auf den Verlust von Privilegien als Anreiz für eine Registrierung, da nach Rechtsauffassung der EU-Kommission eine rechtsverbindliche Regelung nur mit einer Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Union (und somit eines einstimmigen Votums im Rat) möglich ist. Allerdings wies bereits 2013 ein [https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/130617-Legal_Study_Markus_Krajefski_Transparency_Register_endg%C3%BCltig.pdf Gutachten] im Auftrag des von LobbyControl mitgegründeten Netzwerks ALTER-EU eine alternative Auslegung des EU-Rechts auf. Eine Veränderung zugunsten der Rechtsverbindlichkeit hatte dies jedoch nicht zur Folge.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/130617-Legal_Study_Markus_Krajefski_Transparency_Register_endg%C3%BCltig.pdf Legal Framework for a Mandatory EU Lobby Registerand Regulations], Prof.Dr. Markus Krajewski, lobbycontrol.de, abgerufen am 27.03.2023</ref><ref>[https://www.lobbycontrol.de/kurzmeldung/gutachten-verpflichtendes-eu-lobbyregister-moglich-15426/ Gutachten: Verpflichtendes Lobbyregister möglich], lobbycontrol.de vom 18.06.2013, abgerufen am 27.03.2023</ref> |
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+ | Auch die Anreize im bestehenden Rahmen könnten restriktiver ausgestaltet sein. So beschränkt sich die Registrierungspflicht im Rat lediglich auf Treffen mit dem Generalsekretariat, das die Arbeit des Rats lediglich koordiniert und organisiert, und somit keine zentrale Anlaufstelle für Lobbyist:innen ist. Von viel größerem Interesse sind hier die ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten, für die aber keine Registrierung im Transparenzregister notwendig ist.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/lobbyismus-in-der-eu/eu-transparenzregister-gremium-der-mitgliedstaaten-will-mitmachen-aber-nur-ein-bisschen-41987/ EU Transparenzregister: Gremium der Mitgliedstaaten will mitmachen, aber nur ein bisschen], lobbycontrol.de vom 21.12.2017, abgerufen am 27.03.2023</ref> Nichtsdestotrotz veröffentlichen einige Vertretungen, wie etwa die deutsche, ihre Treffen auf freiwilliger Basis.<ref>[https://bruessel-eu.diplo.de/eu-de/staendigevertretungeu/-/2264232 Transparenzregister], bruessel-eu.diplo.de, abgerufen am 27.03.2023</ref> |
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+ | ==Hintergrund== |
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+ | Das EU-Transparenzregister geht auf eine Initiative des damaligen EU-Kommissars für Verwaltung, Audit und Korruptionsbekämpfung [[Siim Kallas]] zurück. Dieser erklärte 2005 in einer Rede Lobbyist:innen hätten großen Einfluss auf die Gesetzgebungsverfahren der EU, dieser bliebe aber viel zu intransparent. Als Lösung hierfür schlug er ein verpflichtendes Lobbyregister und Sanktionen bei Fehlverhalten vor. 2008 führte die Kommission jedoch lediglich ein freiwilliges Transparenzregister ein, dem das EU-Parlament mit der ersten interinstitutionellen Vereinbarung 2011 beitrat. 2014, mit dem Amtsantritt der [[Jean-Claude Juncker]|Juncker]-Kommission, wurden mit der Verpflichtung für Lobbyist:innen sich im Register einzutragen, wenn sie sich mit Mitgliedern der Kommission treffen wollen, erstmals gewichtige Anreize geschaffen, sich einzutragen. Tatsächlich führte diese Regelungen zu einem rapiden Anstieg der Eintragungen in den Folgejahren, sodass heute davon ausgegangen werden kann, dass die überwiegende Mehrheit der Lobbyist:innen eingetragen sind. 2021 folgte die Einführung im Rat der EU. |
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+ | {{spendenbanner}} |
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+ | =Einzelnachweise= |
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+ | <references /> |
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+ | [[Kategorie:EU]] |
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+ | [[Kategorie:Lobbyregister]] |
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+ | [[Kategorie:Gesetz]] |
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+ | [[Category:Lobby-Regulierung]] |