Institut Finanzen und Steuern: Unterschied zwischen den Versionen

(Kuratorium)
(Fallstudien und Kritik)
Institut Finanzen und Steuern
[[Bild:<datei>|center]]
Rechtsform eingetragener Verein
Tätigkeitsbereich Erarbeitung von Initiativen auf dem Gebiet der Wirtschaftsgesetzgebung
Gründungsdatum 1949
Hauptsitz Gertraudenstr. 20, 10178 Berlin
Lobbybüro
Lobbybüro EU <text>
Webadresse www.ifs.de

Das Institut Finanzen und Steuern ist ein von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden gegründeter und gelenkter Verein zur Erarbeitung von steuerlichen Initiativen, die den Interessen der Wirtschaft entsprechen. Mitglieder des Vereins, des Vorstands und des Kuratoriums sind nicht nur Vertreter von Unternehmen und Verbänden (Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)), sondern auch Vertreter der Finanzverwaltung, ehemalige Finanzrichter sowie Parlamentarier, mit denen auf diesem Wege der "Meinungsaustausch" institutionalisiert wird. Die Vorschläge werden von externen Fachleuten (meist wirtschaftsnahen Professoren) erarbeitet, in den Publikationen des Instituts veröffentlicht und in Kolloquien mit Abgeordneten, Professoren und Finanzbeamten schon im Vorfeld des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erörtert. Diese informellen Einflussmöglichkeiten auf die die eigenen Interessen berührende Gesetzgebung ist anderen gesellschaftlichen Gruppen verwehrt. Sie sind in einer parlamentarischen Demokratie eigentlich auch gar nicht vorgesehen.

Kurzdarstellung und Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(Quelle: Website des Instituts, abgerufen am 30. Juni 2012)

Das 1949 gegründete Institut geht auf eine Initiative der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Vereinigten Wirtschaftsgebiets im Jahr 1948 zurück. Es sollte auf dem Gebiet des Finanz- und Steuerwesens Material sammeln, zur gesetzgeberischen Verwertung wissenschaftlich verarbeiten und den interessierten Kreisen in Parlament und Wirtschaft laufend zur Verfügung stellen. Auch die Prüfung der öffentlichen Haushalte der Länder und Gemeinden sollte als vordringliche Aufgabe in den Arbeitsbereich des Instituts aufgenommen werden.

Zweck des Instituts ist satzungsgemäß die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Steuerwesens. Verwirklicht wird dies zunächst insbesondere dadurch, dass das Institut

  • auf dem Gebiet des Finanz- und Steuerwesens Material sammelt und Analysen durchführt, die der Gesetzgebung, Verwaltungspraxis und Rechtsprechung als wissenschaftliche Grundlage dienen können
  • sich zum öffentlichen Finanzgebaren äußert, insbesondere zur Haushaltspolitik des Bundes, der Länder und der Gemeinden
  • zu steuerrechtlichen Streitfragen Stellung nimmt.

Im Juni 2010 gab es einen "Neustart". Ziel der Institutstätigkeit ist es jetzt, den Dialog zwischen Finanzverwaltung, Politik und Wirtschaft wissenschaftlich zu unterstützen und einen Beitrag zur Lösung aktueller Probleme des Finanz- und Steuerwesens zu leisten. Das Institut verlagerte seinen Sitz von Bonn nach Berlin, um Wissenschaft und Politik so näher zusammen zu bringen. Aktuelle Probleme sollen in den Publikationen und Kolloquien schnell aufgegriffen werden. Außerdem übernahm Johanna Hey die Leitung des Instituts.


Das Institut präsentiert Reformvorschläge, die von wirtschaftsnahen Wissenschaftlern als Gutachten erarbeitet und in den IFSt-Schriftenreihen veröffentlicht werden. Der Schwerpunkt liegt dabei im Unternehmenssteuerrecht. Medienkooperationspartner ist DER BETRIEB. Im Zusammenhang mit den Berliner Steuergesprächen werden IFSt-Kolloquien als Diskussionskreise zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft etabliert. Ziel ist ein Meinungsaustausch zwischen Finanzverwaltung, Rechtsprechung, parlamentarischen Vertretern und der Wirtschaft zu ausgesuchten Praxisproblemen des geltenden Rechts sowie die Erarbeitung von Lösungswegen und Analyse gesetzgeberischen Korrekturbedarfs mit Blick auf politische Umsetzbarkeit.


Organisationsstruktur und Personal[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vorstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wissenschaftliche Direktorin

geschäftsführender Vorstand:

Weitere Vorstandsmitglieder:

  • Wolfgang Spindler
    • bis 31. März 2011 Präsident des Bundesfinanzhofs
    • Vorsitzender der Abschlussprüfungskommission (APAK), die für die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zuständig ist

Kuratorium[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(Quelle: Website des Instituts, abberufen am 30. Juni 2012)


Rund 40 Persönlichkeiten insbesondere aus den Mitgliedsunternehmen bilden das Kuratorium, das das Institut hinsichtlich der wissenschaftlichen Ausrichtung und Themenwahl berät. Dem Kuratorium gehören oder gehörten auch zahlreiche Mitglieder des Deutschen Bundestages, Vorsitzende des Finanzausschusses und die steuer- und finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen an.

Vorsitzender des Gesamt-Kuratoriums ist

Vorsitzender des geschäftsführenden Ausschusses des Kuratoriums ist

  • Rechtsanwalt Bernd Jonas, Generalbevollmächtigter der ThyssenKrupp AG, Leiter des Zentralbereichs Steuern und Zoll

Mitglied des Kuratoriums ist auch Carl-Ludwig Thiele, FDP-Finanzexperte und Mitglied des Vorstands der Deutsche Bundesbank

Ehemalige Kuratoriumsvorsitzende waren

  • Heinz-Gerd Stein (Vorstand Thyssen Krupp AG)
  • Joachim Funk (Vorstandsvorsitz Mannesmann)
  • Joachim Zahn (Vorstandsvorsitz Daimler-Benz AG)
  • Ernst Schneider (Präsident des Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
  • Christian Kuhlemann, MdB

Verbindungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mitgliedschaften in anderen Organisationen, Kooperationen o.ä.

Finanzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Finanzierung, Ressourcen, Geldgeber, Kunden

Lobbystrategien und Einfluss[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ziele, Interessen, Ausrichtung (national vs. europ/internat.), Politkfelder erkennbare Konstanten, Einflussstrategien Abschätzung des Einflusses, Wichtigkeit des Akteurs

Fallstudien und Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

genauere Recherchen zu einzelnen Lobbyprojekten, Kampagnen (Quelle: [1])

Einer "Prüfbitte" des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und FDP nachkommend hat das Institut am 22. Juni 2011 einen Reformvorschlag für ein neues Konzernsteuerrecht vorgelegt, der anlässlich der IFSt-Jahrestagung 2011 diskutiert wurde. Den Vorschlag hatte eine aus Unternehmens- und Beratungspraxis, Finanzverwaltung und Wissenschaft besetzte Arbeitsgruppe unter dem Dach des Instituts entwickelt. Die Leitung der Arbeitsgruppe hatte die Institutsdirektorin Johanna Hey.

An diesem Beispiel wird deutlich, dass Regierung und Parlament die Grundrichtung neuer Wirtschaftsgesetze oft nicht mehr selbst vorgeben. Anstatt eigene Konzepte zu entwickeln und den Sachverstand betroffener Gruppen ausschließlich zu den üblichen parlamentarischen Bedingungen (über schriftliche Stellungnahmen oder mündliche Stellungnahmen in den zuständigen Bundestagsausschüssen) einzuholen, überlässt man es den betroffenen Wirtschaftskreisen, Gesetzesentwürfe in ihren eigenen Gremien zu erstellen. Dies kommt einer Selbstentmachtung des Parlaments gleich. Statt der Parlamentarier entscheiden nun Organisationen der Wirtschaft darüber, welche Personen und Gruppen an den ersten Konzepten mitwirken. Das Parlament wird dadurch vom Koch zum Kellner degradiert.

Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

{{BoxOrganisation
        
        | Name             = Institut Finanzen und Steuern
        
        | Logo             = [[Bild:<datei>|center]]
        
        | Rechtsform       = eingetragener Verein
        
        | Tätigkeitsbereich  = Erarbeitung von Initiativen auf dem Gebiet der Wirtschaftsgesetzgebung
        
        | Gründungsdatum  = 1949
        
        | Hauptsitz             = Gertraudenstr. 20, 10178 Berlin
        
        | Lobbybüro Deutschland = <text>
        
        | Lobbybüro EU = <text>
        
        | Homepage         = [http://www.ifst.de/impressum.html www.ifs.de]
        
        }}
        
        Das Institut Finanzen und Steuern ist ein von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden gegründeter und gelenkter Verein zur Erarbeitung von steuerlichen Initiativen, die den Interessen der Wirtschaft entsprechen. Mitglieder des Vereins, des Vorstands und des Kuratoriums sind nicht nur Vertreter von Unternehmen und Verbänden ([[Bundesverband der Deutschen Industrie]] (BDI) und [[Deutscher Industrie- und Handelskammertag]] (DIHK)), sondern auch Vertreter der Finanzverwaltung, ehemalige Finanzrichter sowie Parlamentarier, mit denen auf diesem Wege der  "Meinungsaustausch" institutionalisiert wird. Die Vorschläge werden von externen Fachleuten (meist wirtschaftsnahen Professoren) erarbeitet, in den Publikationen des Instituts veröffentlicht und in Kolloquien mit Abgeordneten, Professoren und Finanzbeamten schon im Vorfeld des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erörtert. Diese informellen Einflussmöglichkeiten auf die die eigenen Interessen berührende Gesetzgebung ist anderen gesellschaftlichen Gruppen verwehrt. Sie sind in einer parlamentarischen Demokratie eigentlich auch gar nicht vorgesehen.
        

        == Kurzdarstellung und Geschichte==
        
        (Quelle: Website des Instituts, abgerufen am 30. Juni 2012)
        

        Das 1949 gegründete Institut geht auf eine Initiative der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Vereinigten Wirtschaftsgebiets im Jahr 1948 zurück. Es sollte auf dem Gebiet des Finanz- und Steuerwesens Material sammeln, zur gesetzgeberischen Verwertung wissenschaftlich verarbeiten und den interessierten Kreisen in Parlament und Wirtschaft laufend zur Verfügung stellen. Auch die Prüfung der öffentlichen Haushalte der Länder und Gemeinden sollte als vordringliche Aufgabe in den Arbeitsbereich des Instituts aufgenommen werden.
        

        Zweck des Instituts ist satzungsgemäß die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Steuerwesens. Verwirklicht wird dies zunächst insbesondere dadurch, dass das Institut
        
        *auf dem Gebiet des Finanz- und Steuerwesens Material sammelt und Analysen durchführt, die der Gesetzgebung, Verwaltungspraxis und Rechtsprechung als wissenschaftliche Grundlage dienen können
        
        *sich zum öffentlichen Finanzgebaren äußert, insbesondere zur Haushaltspolitik des Bundes, der Länder und der Gemeinden
        
        *zu steuerrechtlichen Streitfragen Stellung nimmt.
        

        Im Juni 2010 gab es einen "Neustart". Ziel der Institutstätigkeit ist es jetzt, den Dialog zwischen Finanzverwaltung, Politik und Wirtschaft wissenschaftlich zu unterstützen und einen Beitrag zur Lösung aktueller Probleme des Finanz- und Steuerwesens zu leisten. Das Institut verlagerte seinen Sitz von Bonn nach Berlin, um Wissenschaft und Politik so näher zusammen zu bringen. Aktuelle Probleme sollen in den Publikationen und Kolloquien schnell aufgegriffen werden. Außerdem übernahm [[Johanna Hey]] die Leitung des Instituts.

        

        Das Institut präsentiert Reformvorschläge, die von wirtschaftsnahen Wissenschaftlern als Gutachten erarbeitet und in den IFSt-Schriftenreihen veröffentlicht werden. Der Schwerpunkt liegt dabei im Unternehmenssteuerrecht. Medienkooperationspartner ist DER BETRIEB. Im Zusammenhang mit den Berliner Steuergesprächen werden IFSt-Kolloquien als Diskussionskreise zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft etabliert. Ziel ist ein Meinungsaustausch zwischen Finanzverwaltung, Rechtsprechung, parlamentarischen Vertretern und der Wirtschaft zu ausgesuchten Praxisproblemen des geltenden Rechts sowie die Erarbeitung von Lösungswegen und Analyse gesetzgeberischen Korrekturbedarfs mit Blick auf politische Umsetzbarkeit.
        

        == Organisationsstruktur und Personal==
        
        ===Vorstand===
        
        Wissenschaftliche Direktorin
        

        *[[Johanna Hey]], Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität Köln, u. a.
        
        **seit 2004 Mitglied des Kuratoriums des Instituts
        
        **Gründungsmitglied der [[Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft]] (INSM)
        
        **Mitglied der Lenkungsgruppe der "Kommission Steuergesetzbuch" der [[Stiftung Marktwirtschaft]]
        
        **Beiratsmitglied des [[Wirtschaftsrat der CDU]]
        

        geschäftsführender Vorstand:
        

        *Berthold Welling
        
        **Abteilungsleiter Steuern und Finanzpolitik des [[Bundesverband der Deutschen Industrie]] (BDI)
        

        Weitere Vorstandsmitglieder:
        

        *Alfons Kühn
        
        **Bereichsleiter Finanzen und Steuern des [[Deutscher Industrie- und Handelskammertag]]
        

        *Albert Peters
        
        **Leiter der Steuerabteilung im [[Bundesministerium der Finanzen]]
        

        *Wolfgang Spindler
        
        **bis 31. März 2011 Präsident des Bundesfinanzhofs
        
        **Vorsitzender der Abschlussprüfungskommission (APAK), die für die öffentliche fachbezogene Aufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zuständig ist
        

        ===Kuratorium===
        
        (Quelle: Website des Instituts, abberufen am 30. Juni 2012)
        

        Rund 40 Persönlichkeiten insbesondere aus den Mitgliedsunternehmen bilden das Kuratorium, das das Institut hinsichtlich der wissenschaftlichen Ausrichtung und Themenwahl berät. Dem Kuratorium gehören oder gehörten auch zahlreiche Mitglieder des Deutschen Bundestages, Vorsitzende des Finanzausschusses und die steuer- und finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen an.
        

        Vorsitzender des Gesamt-Kuratoriums ist
        
        *Ludolf von Wartenberg, CDU-Politiker und Lobbyist, u. a.
        
        **ehemaliger Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Präsidiums des [[Bundesverband der Deutschen Industrie]] (BDI)
        
        **Mitglied der [[Ludwig-Erhard-Stiftung]]
        

        Vorsitzender des geschäftsführenden Ausschusses des Kuratoriums ist
        
        *Rechtsanwalt Bernd Jonas, Generalbevollmächtigter der ThyssenKrupp AG, Leiter des Zentralbereichs Steuern und Zoll
        

        Mitglied des Kuratoriums ist auch [[Carl-Ludwig Thiele]], FDP-Finanzexperte und Mitglied des Vorstands der [[Deutsche Bundesbank]]
        

        Ehemalige Kuratoriumsvorsitzende waren
        
        *Heinz-Gerd Stein (Vorstand Thyssen Krupp AG)
        
        *Joachim Funk (Vorstandsvorsitz Mannesmann)
        
        *Joachim Zahn (Vorstandsvorsitz Daimler-Benz AG)
        
        *Ernst Schneider (Präsident des [[Deutscher Industrie- und Handelskammertag]] (DIHK)
        
        *Christian Kuhlemann, MdB
        

        ===Verbindungen===
        
        Mitgliedschaften in anderen Organisationen, Kooperationen o.ä.
        

        == Finanzen==
        
        Finanzierung, Ressourcen, Geldgeber, Kunden
        

        == Lobbystrategien und Einfluss==
        
        Ziele, Interessen, Ausrichtung (national vs. europ/internat.), Politkfelder
        
        erkennbare Konstanten, Einflussstrategien
        
        Abschätzung des Einflusses, Wichtigkeit des Akteurs
        

        == Fallstudien und Kritik ==
        genauere Recherchen zu einzelnen Lobbyprojekten, Kampagnen
            
(Quelle: <ref>[http://www.ifst.de/ifst-schriftenreihe/ifst-schriftenreihe-2011/48-2262011-institut-finanzen-und-steuern-legt-reformvorschlag-fuer-ein-neues-konzernsteuerrecht-vor.html 22.6.2011: Institut Finanzen und Steuern legt Reformvorschlag für ein neues Konzernsteuerrecht vor], Website ifst, abgerufen am 27. Juni 2012</ref>)
            

            Einer "Prüfbitte"  des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und FDP nachkommend hat das Institut am 22. Juni 2011 einen Reformvorschlag für ein neues Konzernsteuerrecht vorgelegt, der anlässlich der IFSt-Jahrestagung 2011 diskutiert wurde. Den Vorschlag hatte eine aus Unternehmens- und Beratungspraxis, Finanzverwaltung und Wissenschaft besetzte Arbeitsgruppe unter dem Dach des Instituts entwickelt. Die Leitung der Arbeitsgruppe hatte die Institutsdirektorin [[Johanna Hey]].
            

            An diesem Beispiel wird deutlich, dass Regierung und Parlament die Grundrichtung neuer Wirtschaftsgesetze oft nicht mehr selbst vorgeben. Anstatt eigene Konzepte zu entwickeln und den Sachverstand betroffener Gruppen ausschließlich zu den üblichen parlamentarischen Bedingungen (über schriftliche Stellungnahmen oder mündliche Stellungnahmen in den zuständigen Bundestagsausschüssen) einzuholen, überlässt man es den betroffenen Wirtschaftskreisen, Gesetzesentwürfe in ihren eigenen Gremien zu erstellen. Dies kommt einer Selbstentmachtung des Parlaments gleich. Statt der Parlamentarier entscheiden nun Organisationen der Wirtschaft darüber, welche Personen und Gruppen an den ersten Konzepten mitwirken. Das Parlament wird dadurch vom Koch zum Kellner degradiert.
            
== Weiterführende Informationen ==
        

        == Einzelnachweise ==
        <references/>
        

        [[Kategorie:Organisation]]
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== Fallstudien und Kritik ==
 
== Fallstudien und Kritik ==
genauere Recherchen zu einzelnen Lobbyprojekten, Kampagnen
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(Quelle: <ref>[http://www.ifst.de/ifst-schriftenreihe/ifst-schriftenreihe-2011/48-2262011-institut-finanzen-und-steuern-legt-reformvorschlag-fuer-ein-neues-konzernsteuerrecht-vor.html 22.6.2011: Institut Finanzen und Steuern legt Reformvorschlag für ein neues Konzernsteuerrecht vor], Website ifst, abgerufen am 27. Juni 2012</ref>)
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Einer "Prüfbitte"  des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und FDP nachkommend hat das Institut am 22. Juni 2011 einen Reformvorschlag für ein neues Konzernsteuerrecht vorgelegt, der anlässlich der IFSt-Jahrestagung 2011 diskutiert wurde. Den Vorschlag hatte eine aus Unternehmens- und Beratungspraxis, Finanzverwaltung und Wissenschaft besetzte Arbeitsgruppe unter dem Dach des Instituts entwickelt. Die Leitung der Arbeitsgruppe hatte die Institutsdirektorin [[Johanna Hey]].
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An diesem Beispiel wird deutlich, dass Regierung und Parlament die Grundrichtung neuer Wirtschaftsgesetze oft nicht mehr selbst vorgeben. Anstatt eigene Konzepte zu entwickeln und den Sachverstand betroffener Gruppen ausschließlich zu den üblichen parlamentarischen Bedingungen (über schriftliche Stellungnahmen oder mündliche Stellungnahmen in den zuständigen Bundestagsausschüssen) einzuholen, überlässt man es den betroffenen Wirtschaftskreisen, Gesetzesentwürfe in ihren eigenen Gremien zu erstellen. Dies kommt einer Selbstentmachtung des Parlaments gleich. Statt der Parlamentarier entscheiden nun Organisationen der Wirtschaft darüber, welche Personen und Gruppen an den ersten Konzepten mitwirken. Das Parlament wird dadurch vom Koch zum Kellner degradiert.
   
 
== Weiterführende Informationen ==
 
== Weiterführende Informationen ==

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