GRECO: Unterschied zwischen den Versionen
K (→Deutschland und GRECO)
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K (→Umsetzungsberichte und Mahnverfahren)
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Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) | |
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Hauptsitz | Straßburg, Frankreich |
Gründung | 1. Mai 1999 |
Tätigkeitsbereich | Korruptionsbekämpfung in Europa |
Mitarbeiter | Unbekannt |
Etat | Unbekannt |
Webadresse | coe.int/greco |
GRECO (frz. Group d'etats contre la corruption) ist eine Staatengruppe des Europarats, die 1999 gegründet wurde, um Korruption europaweit zu bekämpfen. Deutschland setzt bis heute Empfehlungen von GRECO zur Parteienfinanzierung nicht um.
Inhaltsverzeichnis
Kurzdarstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Als ersten Schritt um koordiniert gegen Korruption in Europa vorzugehen wurde im Jahr 1994 die „Multidisciplinary Group on Corruption“ des Europarats gegründet. Fünf Jahre später gründeten 17 Mitgliedsstaaten des Europarats, darunter auch Deutschland, die GRECO. Die Gruppe hat heute 49 Mitglieder. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung von Anti-Korruptions-Standards in den Mitgliedsstaaten zu überwachen. Zu den von GRECO behandelten Themen gehört unter anderem die Transparenz der Parteienfinanzierung.
Organisationsstruktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Zurzeit umfasst GRECO 49 Mitgliedsstaaten, darunter 48 Europäische Staaten und die USA. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Vertreter mit Stimmrechten in die Generalversammlung schicken.
Arbeitsweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten überprüft GRECO die Einhaltung der Anti-Korruptionstandards. Dazu untersucht GRECO die Anti-Korruptionsgesetze im jeweiligen Mitgliedsstaat, bewertet diese und gibt Empfehlungen ab, wie sie verbessert werden sollten. Die Mitgliedsstaaten haben daraufhin 18 Monate Zeit, die Empfehlungen umzusetzen. In einem anschließenden Compliance-Verfahren überprüft GRECO, inwieweit die Empfehlungen befriedigend umgesetzt wurden und erstellt eine Gesamtbewertung der Compliance jedes Mitglieds. Bisher startete GRECO fünf Evaluierungsrunden mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten, von denen die ersten beiden abgeschlossen wurden. Das Thema Parteienfinanzierung ist Gegenstand der Dritten Evaluierungsrunde (seit 2007). In der Vierten Evaluierungsrunde befasst sich GRECO u. a. mit Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte, etwa durch Vermeidung von Interessenkonflikten oder die Offenlegung von Vermögensverhältnissen. Die Fünfte Evaluierungsrunde konzentriert sich auf die Angehörigen der Regierungen und Spitzenbeamte.
Deutschland und GRECO[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Dritte Evaluierungsrunde: Parteienfinanzierung und Abgeordnetenbestechung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im Dezember 2009 veröffentlichte GRECO den Evaluierungsbericht[1] über die Transparenz der Parteienfinanzierung und Vorkehrungen gegen Abgeordnetenbestechung in Deutschland. Dieser enthielt eine ganze Reihe von Empfehlungen, mit denen vorliegende Mängel behoben werden sollten. Unter anderem forderte GRECO eine Absenkung der "übertrieben hohen" Schwellen, ab denen Parteispenden veröffentlicht werden. Zudem sollten Daten zur Wahlkampffinanzierung zeitnah veröffentlicht werden und nicht erst mit den z. T. erst zwei Jahre nach dem Wahltag vorliegenden Rechenschaftsberichten der Parteien. Auch das Fehlen von gesetzlichen Regeln für das in großem Umfang praktizierte Parteisponsoring, für Spenden an Wähler*innenvereinigungen sowie für Direktspenden an Kandidat*innen und Abgeordnete wurde bemängelt. Kritik übte GRECO auch an dem Umstand, dass die Kontrolle der Parteienfinanzierung in Deutschland keiner unabhängigen Stelle anvertraut ist, sondern einem Parteipolitiker (dem Bundestagspräsidenten.
Deutschland wurde von GRECO aufgefordert, bis zum 30. Juni 2011 über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten. Am 29. Juni kam das Thema erstmals auf die Tagesordnung des Innenausschusses des Bundestags. Dieser widersprach in seiner Stellungnahme der Bewertung durch die GRECO, aus Sicht der Regierungsparteien gebe es keinen Handlungsbedarf. Eine Absenkung der 50.000-Euro-Grenze, ab der Parteispenden sofort veröffentlicht werden müssen, würde zu einer "Überfülle an Daten" führen, und ohnehin würde „jede Grenze willkürlich wirken“. Auch im Bereich Sponsoring gebe es "keine Regelungslücke", da die Parteien ihre Einnahmen daraus dem Finanzamt anzeigen würden. Die von GRECO angemahnte Transparenz für die Öffentlichkeit folgt daraus allerdings keineswegs. Der Innenausschuss stellte sich damit nicht nur gegen die GRECO, sondern auch gegen den damaligen Bundestagspräsidenten Lammert, der ebenfalls fehlende Transparenzregeln für das Sponsoring beklagt hatte. [2]
Umsetzungsberichte und Mahnverfahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Obwohl GRECO Deutschland seit 2009 zu Reformen mahnt, blieben die Fortschritte weitgehend aus. Im Zuge des Umsetzungsberichtes von 2011 wurde daher ein Mahnverfahren nach Regel 32 der GRECO-Verfahrensordnung eingeleitet, um den Druck zur Umsetzung auf Deutschland zu erhöhen.[3]
Inzwischen ist das Mahnverfahren wieder ausgesetzt, weil die Große Koalition wenigstens den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung verschärfte und damit einem Teil der Empfehlungen Folge geleistet. Das Gesetz bekämpft das Problem freilich nur unzureichend.[4] GRECO fordert nach wie vor, die ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln zu verbessern. In diesem Bereich sind bisher nur sechs von zehn Forderungen umgesetzt (Stand 2019). [5]
Auch die Forderungen der GRECO zur Parteienfinanzierung wurden weit überwiegend nicht erfüllt. In diesem Bereich sind bisher nur drei von zehn Empfehlungen umgesetzt (Stand 2019). [6]
In ihren Umsetzungsberichten [7] schildert GRECO, wie ihre Compliance-Nachfragen von den zuständigen Stellen in Deutschland lediglich im Kreis gereicht worden sind. Zur Begründung für dieses ergebnislose Vorgehen hätten die jeweiligen Vorsitzenden des Innenausschusses mal einen bevorstehenden Wahlkampf [8], mal ein fehlendes Gutachten genannt [9]. Immer wieder äußert GRECO in den Deutschland-Berichten ihre Besorgnis darüber, "dass mehrere Empfehlungen zu Fragen von höchster Wichtigkeit immer noch nicht umgesetzt worden sind" (Bericht 2016) und "fordert die deutschen Behörden erneut nachdrücklich auf, die noch unerledigten Empfehlungen schnellstmöglich zu behandeln." [10] 2017 erneuert GRECO diesen "dringenden Appell".[11] 2019, zehn Jahre nach Beginn des Compliance-Verfahrens, zeigt sich GRECO "enttäuscht über den mangelnden Fortschritt" und stellt fest, das deutsche Regelwerk bleibe "hinter den europäischen Standards zurück“. Als Grund dafür benennt GRECO einen "klaren Mangel an politischem Willen“.[12]
Vierte Evaluierungsrunde: Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im Oktober 2014 verabschiedete GRECO den Bericht “Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte”. Die deutsche Fassung erschien im Januar 2015.[13] Darin fordert GRECO mehr Transparenz im parlamentarischen Verfahren mit Blick auf Interessengruppen. Die Verbändeliste des Bundestags entspreche „nicht mehr der heutigen Realität der Lobbyarbeit“, so der Bericht. In der Verbändeliste können sich Verbände freiwillig registrieren. Die Lobbybüros von Unternehmen, Lobbyagenturen und Wirtschaftskanzleien werden nicht erfasst.
In Bezug auf die Bundestagsabgeordneten fordert die Staatengruppe darüber hinaus, die Offenlegungspflichten etwa bei Unternehmensbeteiligungen auszuweiten. Bisher müssen Abgeordnete die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erst dann veröffentlichen, wenn sie mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Anteile halten. Diese Schwelle hält GRECO für zu hoch. Außerdem soll die bisher ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln verbessert werden. Das ist etwa dann wichtig, wenn Abgeordnete Nebentätigkeiten nicht oder in ungenügendem Umfang offenlegen. Bislang bleibt dies in der Regel folgenlos.
Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Artikel zu Parteienfinanzierung
- Artikel zu Nebentätigkeiten von Abgeordneten
- Artikel zu Parteispenden
- Artiekl zu Parteisponsoring
- Artikel zur Verbändeliste
- Webauftritt GRECO
- GRECO Dokumentenverzeichnis der dritten Evaluierungsrunde
- GRECO Dokumentverzeichnis der vierten Evaluierungsrunde
Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ GRECO Evaluierungsbericht Deutschland vom 4. Dezember 2009. Abgerufen am 29. Juni 2011
- ↑ Ausschussdrucksache 17(4)285. Innenausschuss des Deutschen Bundestags. Vgl. dazu die Kritik im LobbyControl-Blog.
- ↑ Deutschland verhindert Kampf gegen Korruption, Spiegel Online vom 3. April 2012. Siehe auch die Originalentscheidung von Dezember 2012
- ↑ [1]LobbyControl: Neues Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung reicht nicht aus
- ↑ [2] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019
- ↑ [3] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019
- ↑ [4] GRECO: Evaluierungen Deutschland
- ↑ [5] Nachtrag zum Zweiten Umsetzungsbericht zu Deutschland, veröffentlicht am 18.10.2017; siehe auch [6] LobbyControl: Korruptionsbekämpfung: Bummelmeister Deutschland
- ↑ [7] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019; siehe auch [8] LobbyControl: Parteienfinanzierung: Deutsche Regeln unter Niveau
- ↑ [9] Zweiter Umsetzungsbericht zu Deutschland, veröffentlicht am 18.3.2016; siehe auch [10] LobbyControl: Gelb-rote Karte für Deutschland: Europarat rügt intransparente Parteienfinanzierung
- ↑ [11] Nachtrag zum Zweiten Umsetzungsbericht zu Deutschland, veröffentlicht am 18.10.2017; siehe auch [12] LobbyControl: Korruptionsbekämpfung: Bummelmeister Deutschland
- ↑ [13] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019; siehe auch [14] LobbyControl: Parteienfinanzierung: Deutsche Regeln unter Niveau
- ↑ GRECO-Bericht zur Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte (Erster Bericht zur Vierten GRECO-Evaluierungsrunde)
{{BoxInstitution | Name = Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) | Sitz = Straßburg, Frankreich | Gründung = 1. Mai 1999 | Tätigkeitsbereich= Korruptionsbekämpfung in Europa | Mitarbeiter = Unbekannt | Etat = Unbekannt | Homepage = [http://www.coe.int/greco coe.int/greco] }} '''GRECO''' (frz. ''Group d'etats contre la corruption'') ist eine Staatengruppe des Europarats, die 1999 gegründet wurde, um Korruption europaweit zu bekämpfen. Deutschland setzt bis heute Empfehlungen von GRECO zur [[Parteienfinanzierung]] nicht um.<br/> == Kurzdarstellung== Als ersten Schritt um koordiniert gegen Korruption in Europa vorzugehen wurde im Jahr 1994 die „Multidisciplinary Group on Corruption“ des Europarats gegründet. Fünf Jahre später gründeten 17 Mitgliedsstaaten des Europarats, darunter auch Deutschland, die GRECO. Die Gruppe hat heute 49 Mitglieder. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung von Anti-Korruptions-Standards in den Mitgliedsstaaten zu überwachen. Zu den von GRECO behandelten Themen gehört unter anderem die Transparenz der [[Parteienfinanzierung]]. == Organisationsstruktur == Zurzeit umfasst GRECO 49 Mitgliedsstaaten, darunter 48 Europäische Staaten und die USA. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Vertreter mit Stimmrechten in die Generalversammlung schicken. === Arbeitsweise === Unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten überprüft GRECO die Einhaltung der Anti-Korruptionstandards. Dazu untersucht GRECO die Anti-Korruptionsgesetze im jeweiligen Mitgliedsstaat, bewertet diese und gibt Empfehlungen ab, wie sie verbessert werden sollten. Die Mitgliedsstaaten haben daraufhin 18 Monate Zeit, die Empfehlungen umzusetzen. In einem anschließenden Compliance-Verfahren überprüft GRECO, inwieweit die Empfehlungen befriedigend umgesetzt wurden und erstellt eine Gesamtbewertung der Compliance jedes Mitglieds. Bisher startete GRECO fünf Evaluierungsrunden mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten, von denen die ersten beiden abgeschlossen wurden. Das Thema Parteienfinanzierung ist Gegenstand der Dritten Evaluierungsrunde (seit 2007). In der Vierten Evaluierungsrunde befasst sich GRECO u. a. mit Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte, etwa durch Vermeidung von Interessenkonflikten oder die Offenlegung von Vermögensverhältnissen. Die Fünfte Evaluierungsrunde konzentriert sich auf die Angehörigen der Regierungen und Spitzenbeamte. == Deutschland und GRECO == === Dritte Evaluierungsrunde: Parteienfinanzierung und Abgeordnetenbestechung === Im Dezember 2009 veröffentlichte GRECO den Evaluierungsbericht<ref>[http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/GrecoEval3(2009)3_Germany_Two_DE.pdf GRECO Evaluierungsbericht Deutschland] vom 4. Dezember 2009. Abgerufen am 29. Juni 2011</ref> über die Transparenz der [[Parteienfinanzierung]] und Vorkehrungen gegen [[Abgeordnetenbestechung]] in Deutschland. Dieser enthielt eine ganze Reihe von Empfehlungen, mit denen vorliegende Mängel behoben werden sollten. Unter anderem forderte GRECO eine Absenkung der "übertrieben hohen" Schwellen, ab denen Parteispenden veröffentlicht werden. Zudem sollten Daten zur Wahlkampffinanzierung zeitnah veröffentlicht werden und nicht erst mit den z. T. erst zwei Jahre nach dem Wahltag vorliegenden Rechenschaftsberichten der Parteien. Auch das Fehlen von gesetzlichen Regeln für das in großem Umfang praktizierte [[Parteisponsoring]], für Spenden an Wähler*innenvereinigungen sowie für Direktspenden an Kandidat*innen und Abgeordnete wurde bemängelt. Kritik übte GRECO auch an dem Umstand, dass die Kontrolle der Parteienfinanzierung in Deutschland keiner unabhängigen Stelle anvertraut ist, sondern einem Parteipolitiker (dem Bundestagspräsidenten. Deutschland wurde von GRECO aufgefordert, bis zum 30. Juni 2011 über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten. Am 29. Juni kam das Thema erstmals auf die Tagesordnung des Innenausschusses des Bundestags. Dieser widersprach in seiner Stellungnahme der Bewertung durch die GRECO, aus Sicht der Regierungsparteien gebe es keinen Handlungsbedarf. Eine Absenkung der 50.000-Euro-Grenze, ab der Parteispenden sofort veröffentlicht werden müssen, würde zu einer "Überfülle an Daten" führen, und ohnehin würde „jede Grenze willkürlich wirken“. Auch im Bereich Sponsoring gebe es "keine Regelungslücke", da die Parteien ihre Einnahmen daraus dem Finanzamt anzeigen würden. Die von GRECO angemahnte Transparenz für die Öffentlichkeit folgt daraus allerdings keineswegs. Der Innenausschuss stellte sich damit nicht nur gegen die GRECO, sondern auch gegen den damaligen Bundestagspräsidenten Lammert, der ebenfalls fehlende Transparenzregeln für das Sponsoring beklagt hatte. <ref>Ausschussdrucksache 17(4)285. Innenausschuss des Deutschen Bundestags. Vgl. dazu die [http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/07/jede-grenze-wurde-willkurlich-wirken/ Kritik im LobbyControl-Blog].</ref> === Umsetzungsberichte und Mahnverfahren === Obwohl GRECO Deutschland seit 2009 zu Reformen mahnt, blieben die Fortschritte weitgehend aus. Im Zuge des Umsetzungsberichtes von 2011 wurde daher ein Mahnverfahren nach Regel 32 der GRECO-Verfahrensordnung eingeleitet, um den Druck zur Umsetzung auf Deutschland zu erhöhen.<ref>[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,825344,00.html Deutschland verhindert Kampf gegen Korruption], Spiegel Online vom 3. April 2012. Siehe auch die [http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/documents/2011/Greco(2011)19_DecisionsGR53%20_EN.pdf Originalentscheidung von Dezember 2012]</ref> Inzwischen ist das Mahnverfahren wieder ausgesetzt, weil die Große Koalition wenigstens den Straftatbestand der [[Abgeordnetenkorruption|Abgeordnetenbestechung]] verschärfte und damit einem Teil der Empfehlungen Folge geleistet. Das Gesetz bekämpft das Problem freilich nur unzureichend.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2014/09/neues-gesetz-gegen-abgeordnetenbestechung-reicht-nicht-aus/]LobbyControl: Neues Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung reicht nicht aus</ref> GRECO fordert nach wie vor, die ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln zu verbessern. In diesem Bereich sind bisher nur sechs von zehn Forderungen umgesetzt (Stand 2019). <ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019</ref> Auch die Forderungen der GRECO zur [[Parteienfinanzierung]] wurden weit überwiegend nicht erfüllt. In diesem Bereich sind bisher nur drei von zehn Empfehlungen umgesetzt (Stand 2019). <ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019</ref> In ihren Umsetzungsberichten <ref>[https://www.coe.int/en/web/greco/evaluations/germany] GRECO: Evaluierungen Deutschland</ref> schildert GRECO, wie ihre Compliance-Nachfragen von den zuständigen Stellen in Deutschland lediglich im Kreis gereicht worden sind. Zur Begründung für dieses ergebnislose Vorgehen hätten die jeweiligen Vorsitzenden des Innenausschusses mal einen bevorstehenden Wahlkampf <ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Nachtrag zum Zweiten Umsetzungsbericht zu Deutschland, veröffentlicht am 18.10.2017; siehe auch [https://www.lobbycontrol.de/2018/02/korruptionsbekaempfung-bummelmeister-deutschland/] LobbyControl: Korruptionsbekämpfung: Bummelmeister Deutschland</ref>, mal ein fehlendes Gutachten genannt <ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019; siehe auch [https://www.lobbycontrol.de/2019/06/parteienfinanzierung-deutsche-regeln-unter-niveau/] LobbyControl: Parteienfinanzierung: Deutsche Regeln unter Niveau</ref>. Immer wieder äußert GRECO in den Deutschland-Berichten ihre Besorgnis darüber, "dass mehrere Empfehlungen zu Fragen von höchster Wichtigkeit immer noch nicht umgesetzt worden sind" (Bericht 2016) und "fordert die deutschen Behörden erneut nachdrücklich auf, die noch unerledigten Empfehlungen schnellstmöglich zu behandeln." <ref>[https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=09000016806c6397] Zweiter Umsetzungsbericht zu Deutschland, veröffentlicht am 18.3.2016; siehe auch [https://www.lobbycontrol.de/2016/06/gelb-rote-karte-fuer-deutschland-europarat-ruegt-intransparente-parteienfinanzierung/] LobbyControl: Gelb-rote Karte für Deutschland: Europarat rügt intransparente Parteienfinanzierung</ref> 2017 erneuert GRECO diesen "dringenden Appell".<ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Nachtrag zum Zweiten Umsetzungsbericht zu Deutschland, veröffentlicht am 18.10.2017; siehe auch [https://www.lobbycontrol.de/2018/02/korruptionsbekaempfung-bummelmeister-deutschland/] LobbyControl: Korruptionsbekämpfung: Bummelmeister Deutschland</ref> 2019, zehn Jahre nach Beginn des Compliance-Verfahrens, zeigt sich GRECO "enttäuscht über den mangelnden Fortschritt" und stellt fest, das deutsche Regelwerk bleibe "hinter den europäischen Standards zurück“. Als Grund dafür benennt GRECO einen "klaren Mangel an politischem Willen“.<ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019; siehe auch [https://www.lobbycontrol.de/2019/06/parteienfinanzierung-deutsche-regeln-unter-niveau/] LobbyControl: Parteienfinanzierung: Deutsche Regeln unter Niveau</ref> === Vierte Evaluierungsrunde: Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte === Im Oktober 2014 verabschiedete GRECO den Bericht “Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte”. Die deutsche Fassung erschien im Januar 2015.<ref>[http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round4/Eval%20IV/GrecoEval4%282014%291_Germany_D.pdf GRECO-Bericht zur Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte] (Erster Bericht zur Vierten GRECO-Evaluierungsrunde)</ref> Darin fordert GRECO mehr Transparenz im parlamentarischen Verfahren mit Blick auf Interessengruppen. Die [[Verbändeliste]] des Bundestags entspreche „nicht mehr der heutigen Realität der Lobbyarbeit“, so der Bericht. In der [[Verbändeliste]] können sich Verbände freiwillig registrieren. Die Lobbybüros von Unternehmen, Lobbyagenturen und Wirtschaftskanzleien werden nicht erfasst. In Bezug auf die Bundestagsabgeordneten fordert die Staatengruppe darüber hinaus, die Offenlegungspflichten etwa bei Unternehmensbeteiligungen auszuweiten. Bisher müssen Abgeordnete die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erst dann veröffentlichen, wenn sie mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Anteile halten. Diese Schwelle hält GRECO für zu hoch. Außerdem soll die bisher ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln verbessert werden. Das ist etwa dann wichtig, wenn Abgeordnete [[Nebentätigkeiten]] nicht oder in ungenügendem Umfang offenlegen. Bislang bleibt dies in der Regel folgenlos. == Weiterführende Informationen == * Artikel zu [[Parteienfinanzierung]] * Artikel zu [[Nebentätigkeiten]] von Abgeordneten * Artikel zu [[Parteispenden]] * Artiekl zu [[Parteisponsoring]] * Artikel zur [[Verbändeliste]] * [http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/default_en.asp Webauftritt GRECO] * [http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/ReportsRound3_en.asp GRECO Dokumentenverzeichnis der dritten Evaluierungsrunde] * [http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round4/Eval%20IV/GrecoEval4%282014%291_Germany_D.pdf GRECO Dokumentverzeichnis der vierten Evaluierungsrunde] {{spendenbanner}} == Einzelnachweise == <references/> [[Kategorie:Institution]] [[Kategorie:Parteispenden]] [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
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Obwohl GRECO Deutschland seit 2009 zu Reformen mahnt, blieben die Fortschritte weitgehend aus. Im Zuge des Umsetzungsberichtes von 2011 wurde daher ein Mahnverfahren nach Regel 32 der GRECO-Verfahrensordnung eingeleitet, um den Druck zur Umsetzung auf Deutschland zu erhöhen.<ref>[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,825344,00.html Deutschland verhindert Kampf gegen Korruption], Spiegel Online vom 3. April 2012. Siehe auch die [http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/documents/2011/Greco(2011)19_DecisionsGR53%20_EN.pdf Originalentscheidung von Dezember 2012]</ref> |
Obwohl GRECO Deutschland seit 2009 zu Reformen mahnt, blieben die Fortschritte weitgehend aus. Im Zuge des Umsetzungsberichtes von 2011 wurde daher ein Mahnverfahren nach Regel 32 der GRECO-Verfahrensordnung eingeleitet, um den Druck zur Umsetzung auf Deutschland zu erhöhen.<ref>[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,825344,00.html Deutschland verhindert Kampf gegen Korruption], Spiegel Online vom 3. April 2012. Siehe auch die [http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/documents/2011/Greco(2011)19_DecisionsGR53%20_EN.pdf Originalentscheidung von Dezember 2012]</ref> |
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− | Inzwischen ist das Mahnverfahren wieder ausgesetzt, weil die Große Koalition wenigstens den Straftatbestand der [[Abgeordnetenkorruption|Abgeordnetenbestechung]] verschärfte und damit einem Teil der Empfehlungen Folge geleistet. Das Gesetz bekämpft das Problem freilich nur unzureichend.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2014/09/neues-gesetz-gegen-abgeordnetenbestechung-reicht-nicht-aus/]</ref> GRECO fordert nach wie vor, die ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln zu verbessern. In diesem Bereich sind bisher nur sechs von zehn Forderungen umgesetzt (Stand 2019). <ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019</ref> |
+ | Inzwischen ist das Mahnverfahren wieder ausgesetzt, weil die Große Koalition wenigstens den Straftatbestand der [[Abgeordnetenkorruption|Abgeordnetenbestechung]] verschärfte und damit einem Teil der Empfehlungen Folge geleistet. Das Gesetz bekämpft das Problem freilich nur unzureichend.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2014/09/neues-gesetz-gegen-abgeordnetenbestechung-reicht-nicht-aus/]LobbyControl: Neues Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung reicht nicht aus</ref> GRECO fordert nach wie vor, die ungenügende Kontrolle und Durchsetzung der Abgeordneten-Verhaltensregeln zu verbessern. In diesem Bereich sind bisher nur sechs von zehn Forderungen umgesetzt (Stand 2019). <ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019</ref> |
Auch die Forderungen der GRECO zur [[Parteienfinanzierung]] wurden weit überwiegend nicht erfüllt. In diesem Bereich sind bisher nur drei von zehn Empfehlungen umgesetzt (Stand 2019). <ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019</ref> |
Auch die Forderungen der GRECO zur [[Parteienfinanzierung]] wurden weit überwiegend nicht erfüllt. In diesem Bereich sind bisher nur drei von zehn Empfehlungen umgesetzt (Stand 2019). <ref>[https://rm.coe.int/third-evaluation-round-second-addendum-to-the-second-compliance-report/168094c73a] Second Addendum to the Second Compliance Report on Germany, veröffentlicht am 4. Juni 2019</ref> |