Paul Kirchhof
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Paul Kirchhof (*21. Februar 1943 in Osnabrück), Verfassungs- und Steuerrechtler, Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht in Heidelberg, ehemaliger Verfassungsrichter.
Kirchhof hat wiederholt Vorschläge für eine Steuerreform erarbeitet. Diese verbinden eine Vereinfachung des Steuersystems mit einem einheitlichen Steuersatz sowie dem Wegfall von Abschreibungsmöglichkeiten, was in der Gesamtwirkung zu einer Entlastung von Spitzenverdienern und Erben führen würde.
Inhaltsverzeichnis
Karriere
- 2005 Mitglied des Kompetenzteams von Angela Merkel im Wahlkampf (als Finanzminister vorgesehen)
- seit 2003 Mitherausgeber der Wochenzeitung „Rheinischer Merkur“, die am 25. 11. 2011 letztmalig als eigenständiges Blatt erschien
- seit 2000 Leiter der Forschungsgruppe Bundessteuergesetzbuch an der Uni Heidelberg
- 1987-1999 Richter am Bundesverfassungsgericht
- seit 1981 Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Uni Heidelberg
- 1975-1981 Professor und Direktor des Instituts für Steuerrecht an der Uni Münster
Verbindungen / Netzwerke
Kirchhof ist ehemaliger Botschafter der arbeitgebernahen Organisation Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), die in der deutschen Öffentlichkeit für marktradikale Reformen wirbt. In diesem Zusammenhang vergibt sie gemeinsam mit den Lesern ihres Kooperationspartners, der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, den Titel „Reformer des Jahres“[1], den Kirchhof 2005 erhielt. Zu den weiteren Preisen, die Kirchhof verliehen wurden, gehört u. a. der Friedrich August von Hayek – Preis (2009), den das vom Versicherungskonzern Wüstenrot & Württembergische gesponserte neoliberale Netzwerk Karl August von Hayek Gesellschaft (vgl. Friedrich August von Hayek Stiftung) vergibt. Kirchhof ist weiterhin Beisitzer im Vorstand der katholischen Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaften. Kirchhof war von 2004 bis zum 15. Juli 2006 Mitglied des Aufsichtsrats der Deutsche Bank und von 2003 bis 7. Mai 2008 Aufsichtsratsmitglied der Allianz (Quelle: Geschäftsberichte der Unternehmen)
Position im Streit um den Kauf der Steuerhinterzieher-CD
Im Juli 2010 bezeichnete Kirchhof den Kauf von Steuersünder-Daten durch den Staat als offensichtlich rechtswidrig.[2] Ende November 2010 verweigerte dann das Bundesverfassungsgericht schon die Annahme einer Klage, mit der die Antragsteller dem Staat die Verwendung von gekauften Steuer CDS verbieten wollten.[3] Es stellte fest, dass der Staat selbstverständlich die vorliegenden Informationen zur Bestrafung von Steuerhinterziehung im Ausland nutzen kann.
Bundessteuergesetzbuch
(Entwurf vom Juni 2011, abrufbar unter Bundessteuergesetzbuch)
Kirchhofs Steuerreformvorschlag sieht im Wesentlichen Folgendes vor:[4]: „Alle Einkommensarten sollen nach dem gleichen Tarif versteuert werden – egal, ob Löhne, Unternehmensgewinne oder Kapitalerträge. Jahreseinkommen bis 10 000. Euro wären demnach steuerfrei, anschließend geht es in zwei Stufen à 15 und 20 Prozent bis auf 25 Prozent. Dieser Einheitssatz soll für alle Einkommen über 20.000 Euro gelten. Im Gegenzug würden sämtliche Ausnahmen und Privilegien gestrichen“. Weiterhin soll bei der Erbschaftssteuer ein einheitlicher Satz von 10 Prozent eingeführt werden.
Die meisten Experten gehen davon aus, dass diese Vorschläge zu massiven Einnahmeausfällen des Staates und zu einer Umverteilung von unten nach oben führten. So hält der Vorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), Thomas Eigenthaler, die Kirchhof-Pläne für „absolut unbezahlbar und zutiefst ungerecht“.[5] Der baden-württembergische Finanzminister Niels Schmidt (SPD) verwies auf Berechnungen seines Hauses aus dem Jahr 2003, als die Experten für das damalige ähnliche Kirchhof-Konzept Einnahmeausfälle von 40 Mrd. Euro für das erste Jahr berechnet hätten.[6] Nach Auffassung des Tübinger Finanzwissenschaftler Prof. Franz W. Wagner gibt es für eine Gegenfinanzierung der Tarifsenkung durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage nur wenig Spielraum, da mehr als 80 Prozent aller Einkünfte ohnehin der Lohnsteuer unterliegen, die nahezu keine Steuerfreiheit gewährt.[7] Da das Lohnsteuerrecht nahezu keine Lücken kenne und es die abzuschaffenden Schlupflöcher folglich nicht gebe, würde der Kirchhof-Vorschlag also vor allem auf eine Steuersenkung für Besserverdienende hinauslaufen. Doch sollte eine solche Steuersenkung offen gefordert und nicht unter dem Deckmantel der Steuervereinfachung verkauft werden. Der Steuerexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Stefan Bach, kommentiert, das Kirchhof-Konzept entlaste „vor allem Manager und andere hoch bezahlte Fachkräfte sowie die Verwalter und Erben großer Vermögen“.[8] Der Bundesfinanzminister, Wolfgang Schäuble, meint, man könne niemandem erklären, warum ein Vorstandschef genauso besteuert werden solle wie sein Fahrer.[9]
Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus
Einzelnachweise
- ↑ lobbycontrol 31. Oktober 2005: insm und fas suchen den reformer des jahres 2005, Website lobbycontrol, abgerufen am 21.7.2011
- ↑ Steuersünder-Daten Verfassungsrechtler hält Kauf von CD für rechtswidrig, Spiegel 22. Juli 2010, Website Spiegel, abgerufen am 21.7.2011
- ↑ Thomas Wittke: Karlsruhe und die Steuer-CD: Verwertbar, General-Anzeiger vom 1. Dezember 2010, Website general-anzeiger, abgerufen am 21.7.2011
- ↑ Steuerkonzept Wer von Kirchhofs Plänen profitiert – und wer nicht, Spiegel vom 28. Juni 2011, Website Spiegel, abgerufen am 21.7.2011
- ↑ CSU-General hält Kirchhof-Konzept für ungerecht, Süddeutsche Zeitung vom 29. Juni 2011, Website SZ, abgerufen am 21.7.2011
- ↑ Steuerkonzept, Spiegel vom 28. Juni 2011
- ↑ Franz W. Wagner: Der große Wurf ins Aus. Das Steuerkonzept Kirchhofs ist unklar, widersprüchlich und teuer, SZ vom 12. Juli 2011, abrufbar auf der Website der SZ für 1,50 Euro
- ↑ Kommentar Stefan Bach vom 13. Juli 2011: Kirchof macht sich das Steuerrecht einfach, Website DIW, abgerufen am 21.7.2011
- ↑ Keiner will einfach Breite Front gegen Kirchhofs Steuerreform, Der Tagesspiel vom 29. Juni 2011, Website Tagesspiegel, abgerufen am 21.7.2011