Bundesverband Briefdienste
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Bundesverband Briefdienste | |
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Rechtsform | eingetragener Verein |
Tätigkeitsbereich | Arbeitgeberverband sowie Lobbyarbeit |
Gründungsdatum | 2007 |
Hauptsitz | Charlottenstr. 44, 10117 Berlin |
Lobbybüro | |
Lobbybüro EU | |
Webadresse | www.briefdienste-online.de |
Im Bundesverband Briefdienste e.V. sind die Anbieter von Briefdienstleistungen, abgesehen der Deutschen Post AG, zusammengeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
Kurzdarstellung und Geschichte
Der Bundesverband Briefdienste e.V. (BBD) ist ein Wirtschaftsverband, in dem sich die wesentlichen Anbieter von Briefdienstleistungen außerhalb der Deutschen Post AG zusammengeschlossen haben.[1] Die ursprüngliche Bezeichnung lautete: Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste e.V. (AGV NBZ). Über seine Rolle als Arbeitgeberverband hinaus ist der BBD für weitere Themen Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft und Presse. Dazu gehört vor allem die Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen, die eine unterstellte Diskriminierung privater Anbieter durch die Deutsche Post beseitigen sollen. Weiterhin wird eine Vollprivatisierung der Deutschen Post AG gefordert.
Organisationsstruktur und Personal
Vorstand
- Walther Otremba, Vorsitzender, ehemaliger Staatssekretär in verschiedenen Bundesministerien und Botschafter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
- Rüdiger Gottschalk, stellv. Vorsitzender
- Axel Stirl, Mitglied des Vorstands der Pin Mail AG, Mitglied im Wirtschaftsrat der CDU
- Monika Plum[2] Stand: 02.2014
Der ehemalige Vorsitzende, Florian Gerster, ist ebenfalls Botschafter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft
Mitglieder
Mitglieder sind u.a.
- TNT
- post
- Pin Mail
- citipost
- mailalliance
- Pitney Bowes
- FP
Wettbewerb durch Niedriglöhne
Private Briefdienstleister haben wiederholt versucht, sich über Niedriglöhne einen Wettbewerbsvorsprung zu sichern. In diesem Zusammenhang wurden auch Kampagnen gegen den Postmindestlohn durchgeführt, z. B. 2007 durch die Pin Group und ihre damalige Muttergesellschaft Axel Springer AG.[3] Vor Inkrafttreten des Postmindestlohns haben die Arbeitgeberverbände Neue Brief- und Zustelldienste e.V. und Bundesverband der Kurier- Express- und Postdienste e.V. im Dezember 2007 mit der Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ) einen Tarifvertrag mit einem niedrigeren Mindestlohn abgeschlossen.[4] Laut rechtskräftigem Beschluss des LAG Köln vom 20. Mai 2009 ist die Gewerkschaft GNBZ nicht tariffähig, so dass der vereinbarte Tarifvertrag nichtig ist.[5], [6] Die GNBZ sei von ihrem Gegenspieler, den Postdienstleistungsunternehmen, nicht unabhängig. Dies folge aus den personellen Verflechtungen mit den Postdiensleistungsunternehmen, den finanziellen Zuwendungen und der Unterstützung bei der Mitgliederwerbung.
Weiterführende Informationen
Einzelnachweise
- ↑ Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ) jetzt Wirtschaftsverband Bundesverband Briefdienste (BBD) briefdienste-online.de vom 13.01.2011, abgerufen am 19.02.2014
- ↑ Vorstand, briefdienste-online.de, abgerufen am 19.02.2014
- ↑ Peter Laudenbach: Billig kommt teuer, Brandeins, Ausgabe 4/2012, Webseite brandeins, abgerufen am 6. 9. 2013
- ↑ Presseerklärung des Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. vom 21. Dezember 2007, Webseite bdkep, abgerufen am 6. 9. 2013
- ↑ Die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) tariffähig ? Arbeitsrecht akutell 09/147, Webseite hensche, abgerufen am 6. 9. 2013
- ↑ Pressemitteilung Nr. 28/10 des Bundesarbeitsgerichts, Webseite Bundesarbeitsgericht, abgerufen am 6. 9. 2013