Der Verhaltenskodex der EU-Kommission bündelt verschiedene Regelungen zur Arbeit während und nach der Amtszeit als EU-KommissarIn. Der Verhaltenskodex legt unter anderem die Karenzzeit fest. Ziel des Kodex ist das Vermeiden von Interessenkonflikten durch die Beschränkung externer Tätigkeiten während und nach Ablauf der Amtszeit, und enthält ethische Regeln zur Amtsausübung.
Inhalt
Externe Tätigkeiten während der Amtszeit
- Es dürfen weder bezahlte, noch unbezahlte Nebentätigkeiten ausgeübt werden.
Ausnahmen gelten u.a. für unentgeltliche Lehrveranstaltungen und Vorträge - Unentgeltliche Ehrenämter dürfen ausgeübt werden, wenn ein Interessenkonflikt ausgeschlossen werden kann. „Ehrenamtlich“ bedeutet dabei, über keine leitende Position und Entscheidungsbefugnis zu verfügen
Nach Ende der Amtszeit
- Nach Ende der Amtszeit müssen EU-Kommissare eine Übergangszeit von 18 Monaten einhalten, bevor sie eine neue Tätigkeit ausüben. In dieser Zeit muss die Kommission über die neue Tätigkeit informiert werden
Fällt die neue Tätigkeit des Kommissars in die Verantwortung seines vormaligen Ressorts, muss das Ethik-Komitee der EU-Kommission bewerten, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Innerhalb der 18 Monate darf keine Lobby-Arbeit für das Unternehmen oder Kunden betrieben werden,
Finanzielle Interessen
- EU-KommissarInnen müssen vor ihrer Ernennung als Kommissar eine Interessenserklärung abgeben und diese regelmäßig aktualisieren. Diese Erklärungen sind online auf der jeweiligen Webseite der KommissarInnen einsehbar. [1]
Sonstiges
- Nahe Angehörige des Kommissars dürfen nicht Mitglieder im Kabinett werden.
- Das Befassen mit Angelegenheiten, an denen ein Kommissar persönliches, familiäres oder finanzielles Interesse hat, ist untersagt. Als Maßnahme kann die Neuvergabe des Ressorts erfolgen.
- Der Kodex enthält außerdem Regeln zu Dienstreisen, Repräsentationskosten und der Annahme von Geschenken. So dürfen Geschenke, die den Wert von 150€ übersteigen, nicht behalten werden.
- In den Schlussbestimmungen des Verhaltenskodex sind der Rücktritt eines Kommissars, Amtsenthebung und Sanktionen geregelt. Außerdem wird die Rolle des Ethikkomitees festgelegt.
Rechtliche Grundlagen
Als rechtliche Grundlagen dienen Artikel 17 des "Vertrags über die Europäische Union" sowie Artikel 245 des "Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union". Sie beschreiben die Amtsausübung der EU-Kommissare als "unabhängig und im allgemeinen Interesse der EU". Weisungen von einer Regierung oder "einer anderen Stelle" dürfen nicht eingeholt werden.
Kritik
- Günther Oettinger: Nach Bekanntwerden einer Dienstreise mit dem Lobbyisten Klaus Mangold verstieß sein Verhalten nicht gegen den Verhaltenskodex. Damit gibt es auch keine Sanktionen.
- José M. Barroso: Nach der Kritik an Barrosos Seitenwechsel zu Goldman Sachs beauftragte der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker das Ad-Hoc Ethik-Komitee der EU-Kommission, obwohl die Karenzzeit formal eingehalten wurde. Das Komitee teilte mit, es sehe keinen Verstoß gegen den Verhaltenskodex, allerdings "habe der Politiker seine Entscheidung nicht so abgewogen, wie man es bei jemandem in seiner Position hätte erwarten dürfen." [2]
- Neelie Kroes:
Die Süddeutsche Zeitung schrieb:
"Die Causa Oettinger, der Wechsel des früheren EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso zu Goldman Sachs und die Verstrickungen der früheren Kommissarin Neelie Kroes in eine Briefkastenfirma zeigen, dass die Behörde ihren Verhaltenskodex verschärfen muss. Gerade in einer Zeit, in der viele Bürger "Brüssel" als abgehoben wahrnehmen, braucht die Kommission [...] einen moralischen Kompass." [3]
Entwicklung
Der Verhaltenskodex wurde 1999 entwickelt, 2004 erfolgte eine erste Überarbeitung. Der aktuelle Verhaltenskodex wurde 2009 auf Initiative des damaligen EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso in seinen "Politischen Leitlinien für die nächste Kommission" verfasst, und 2011 verabschiedet. [4] Seit dem umstrittenen Seitenwechsel Barrosos zur Investmentbank Goldman Sachs gibt es Bestreben, den Kodex zu verschärfen, und die darin enthaltenen Karenzzeiten zu verlängern.
Studien / Veröffentlichungen
Der Verhaltenskodex der EU-Kommission (PDF) <ref>[ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/3/2011/DE/3-2011-2904-DE-F1-1.Pdf]
Beratergremium für europäische Politik (BEPA) „Regulating Conflicts of Interes for Hilders of Public Office in the European Institutions“, Oktober 2007
The Code of Conduct for Commissioners – improbing effectiveness and efficiency“
- ↑ EU KommissarInnen der Juncker-Kommission]
- ↑ Barroso verstößt mit Lobby-Amt nicht gegen EU-Regeln Handelsblatt am 31.10.2016, abgerufen am 12.12.2016
- ↑ Zu lax für die heutige Zeit Sueddeutsche.de am 21.11.2016, abgerufen am 12.12.2016
- ↑ Kommission gibt sich neuen Verhaltenskodex euractic.de am 21.04.2011, abgerufen am 12.12.2016