Europäische Bankenaufsichtsbehörde
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Europäische Bankenaufsichtsbehörde | |
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Hauptsitz | London |
Gründung | 2011 |
Tätigkeitsbereich | Regulierung und Beaufsichtigung des europäischen Bankensektors |
Mitarbeiter | <text> |
Etat | <text> |
Webadresse | www.eba.eu |
Inhaltsverzeichnis
Kurzdarstellung
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA, European Banking Authority) mit Sitz in London ist mit Wirkung zum 1. Januar 2011 auf Grundlage der ESMA-Verordnung vom 24. November 2010 errichtet worden. Ihre Vorgängerorganisation war der Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Bankwesen (CEBS, Committee of European Banking Supervisors). Sie ist eine der Behörden des Europäischen Finanzaufsichtssystems. Ihre Aufgabe ist es, ein wirksames und kohärentes Maß an Regulierung und Beaufsichtigung im europäischen Bankensektor zu gewährleisten. Die Hauptbereiche ihrer Tätigkeit sind: Regulierung, Risikoanalyse und Maßnahmen zum Verbraucherschutz. Die EBA soll in erster Linie durch die Annahme von verbindlichen technischen Standards und Leitlinien zur Erarbeitung des Einheitlichen Regelwerks für den Finanzsektor beitragen.[1]
Organisationsstruktur und Personal
Leitung
- Andrea Enria, Vorsitzender
- Adam Farkas, Exekutivdirektor
- Isabelle Vaillant, Direktorin für Regulierungen
- Piers Haben, Direktor für Bankenaufsicht
- Peter Mihalik, Direktor für Verwaltung/Technik/Personal
Rat der Aufseher ("Board of Supervisors", BoS)
Als wichtigstes Entscheidungsgremium trifft der Rat der Aufseher alle politischen Entscheidungen der EBA. Mitglieder sind die Leiter der 28 nationalen Aufsichtsbehörden.
"Resolution Committee" (ResCo)
Es handelt sich um einen internen Ausschuss der EBA zur Bewältigung von Krisen bei Kreditinstituten, die in der EU-Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten ("Bank Recovery and Resolution Directive") geregelt ist. Er setzt sich aus den Leitern der entsprechenden 28 nationalen Organisationen zusammen.
Verwaltungsrat ("Management Board")
Zu seinen Aufgaben gehört das Jahresprogramm, der Jahreshaushaltsplan, die Personalplanung und der Jahresbericht. Mitglieder sind der EBA-Vorsitzende und 6 Personen, die vom Rat der Aufseher ernannt werden.
Gruppe der Interessenvertreter ("Banking Stakeholder Group", BSG)
Zu den 30 Mitgliedern gehören u.a.:
- David T. Llewellyn, Vorsitzender
- Professor für Finanzwissenschaften an der Loughborough University
- Associate Senior Research Fellow am Centre for European Policy Studies (CEPS)
- Associate Fellow bei ResPublica
- früherer Tätigkeiten u.a. bei Unilever, HM Treasury und dem Internationalen Währungsfonds
- Andrea Resti, Stellv. Vorsitzender
- Professor an der Bocconi Universität Mailand
- Mitglied des Aufsichtsrats bei der italienischen UBI Banca
- frühere Tätigkeiten: Berater der Bank of Italy, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats von ABI Formazione (Ausbildungsabteilung der "Italian Bankers' Association")
- Robert Priester, European Banking Federation
- Ernst Eichenseher, HypoVereinsbank/UniCredit
- Holger Schwannecke, Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
- Sabine Musch, Verband der privaten Bausparkassen
Die drei Technischen Arbeitsgruppen der Interessenvertreter
- Capital and Risk Analysis
- Recovery, Resolution and Systemic Issues
- Consumer Issues and Financial Innovation
eröffnen der Finanzlobby die Möglichkeit, die Ausgestaltung der Regulierung zu beeinflussen.
Weiterführende Informationen
Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus
Einzelnachweise
- ↑ Auftrag und Aufgaben, Webseite EBA, abgerufen am 08. 08. 2015