BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft

    • Keine Statusinformation
BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT
Rechtsform Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V.[1]
Tätigkeitsbereich Sicherheitsindustrie
Gründungsdatum
Hauptsitz Norsk-Data-Straße 3, 61352 Bad Homburg
Lobbybüro
Lobbybüro EU
Webadresse [http://www.bdsw.de

Der BDSW BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT vertritt nach eigenen Angaben[2] die Interessen der Sicherheitswirtschaft gegenüber Politik und Behörden sowie Wissenschaft und Wirtschaft.

Kurzdarstellung und Geschichte

Der BDSW fördert nach eigenen Angaben die allgemeinen beruflichen, wirtschaftlichen und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder und setzt sich im Bereich Ausbildung ein. Als Arbeitgeberverband sei er gleichzeitig Sozialpartner und Tarifvertragspartei für den Bereich der Sicherheitsdienstleister. Diese Arbeit werde in den 16 Landesgruppen des BDSW erfolgreich wahrgenommen. Der Verband betreue seine Mitgliedsunternehmen in allen Angelegenheiten des Gewerbes und informiert die Öffentlichkeit über Entwicklungen der Sicherheitsdienstleister.[2]

Organisationsstruktur und Personal

Steuer-Nr. 11.03.224.132.93[1]

Verbindungen

Der BDSW ist, neben der Deutschen Bahn, die Telecom,Siemens, die Bosch Sicherheitssysteme GmbH, der Deutsche Mieterbund, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., der Weisse Ring e.V., der GdP und dem BDK im Stifterrat des Deutschen Forums für Kriminalprävention (DFK) vertreten.[3]

Desweiteren ist der BDSW Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit in der Wirtschaft (ASW) e.V.[3]

Finanzen=

Lobbystrategien und Einfluss

Die Mitgliedschaft im Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) e.V. soll den Unternehmen, im harten Wettbewerb, Vorteile bei öffentlichen Auftragsvergaben verschaffen. Ausbildungsqualität der Mitarbeiter, Unternehmenszertifizierungen nach neuesten Qualitätsnormen, Personalauswahlverfahren, Entlohnungstarife des Personals - alles Bestens bei BDWS-Unternehmen, so scheint es. Die Realität sieht leider in vielen Dingen anders aus,wie Thomas Brunst meint.[3]

Fallstudien und Kritik

Kooperationsverträge mit der Polizei

Der BDWS hat zahlreiche Kooperationspläne mit der Polizei zur Zusammenarbeit zwischen privaten Sicherheitsdiensten un der Polizei abgeschlossen. D.h. in etlichen Bundesländern melden die Gütesiegelunternehmen der BDWS der Polizei Erkennntnisse und es werden gemeinsame Lagebesprechungen und Fahndungen durchgeführt. Die Polizei bekommt so sicherheitsrelevante Informationen zum Nulltarif, welche sich auch noch positiv auf die Kriminalitätsstatistik (z.B. höhere Aufklärungsquote) auswirken könnte. Die BDWS-Unternehmen erhoffen sich durch ihren kostenlosen Arbeitsbeitrag bei diesen Partnerschaften wenigstens Wettbewerbsvorteile gegenüber der statuslosen, nichtorganisierten „Billigkonkurrenz“ im Sicherheitsgewerbe. In den meisten Fällen sind die Datenschutzbeauftragten in die Kooperationsverträge nicht involviert. [3]

Verhinderung Gesetzesänderung zur besseren Ausbildung der Mitarbeiter

Der BDWS war in das Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Bewachungsgewerberechts von Beginn an eingebunden und hat im Sinne der Unternehmensinteressen seiner Mitglieder hier wesentlichen Einfluss genommen. Der Verband hat die Forderung der SPD nach „Befugniseindämmung“ der privaten Sicherheitsdienste erfolgreich abgewehrt und auch dafür gesorgt, dass dem Personal nicht zuviel Unterrichtung zu Teil wird.[3]

Bewachung von teilprivatisierten Haftanstalten

Das NRW-Justizministerium vergab den Bewachungsauftrag für das JVA Büren an Kötter Security. Der damals verantwortliche Mitarbeiter des Justizministeriums NRW, wechselte nach seiner Pensionierung 2001 in den Kötter Sicherheitsbeirat.[3]

Weiterführende Informationen

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 BDSW
  2. 2,0 2,1 [1], Selbsbeschreibung
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 private Stadtsicherheit, Wie in Deutschland eine milliardenschwere Sicherheitsindustrie an Einfluß gewinnt und ihre Macht die Grundrechte gefährdet, Thomas Brunst, trend-onlinezeitung, August 2004, abgerufen am 8.11.2011

Anhänge

Diskussionen