Deutscher Raiffeisenverband
| Deutscher Raiffeisenverband | |
|---|---|
| Rechtsform | eingetragener Verein |
| Tätigkeitsbereich | Interessenvertretung der genossenschaftlich organisierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft |
| Gründungsdatum | |
| Hauptsitz | |
| Lobbybüro | |
| Lobbybüro EU | Rue du Luxembourg 47 - 51, 1050 Brüssel |
| Webadresse | raiffeisen.de |
Der Deutsche Raiffeisenverband e, V. (DRV) vertritt als Dachverband die Interessen der genossenschaftlich organisierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als Wirtschaftsverband nimmt er die Mitgliederinteressen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gegenüber Politik, Administration, Wirtschaftspartnern und Öffentlichkeit wahr. Laut Satzung arbeitet der Verband bei der Durchführung seiner Aufgaben soweit wie möglich mit den Einrichtungen des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands (DGRV) und der Genossenschaftsverbände zusammen. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.
Ende 2022 betrugen die addierten Umsätze aller Raiffeisen-Genossenschaften in Deutschland 85,6 Mrd. Euro (inklusive Beteiligungen und Tochterunternehmen).[1]
Inhaltsverzeichnis
Lobbystrategie und Einfluss
Genossenschaften
Nach § 1 des Genossenschaftsgesetzes ist der Zweck einer Genossenschaft darauf gerichtet, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Im Vordergrund steht der genossenschaftliche Förderzweck und nicht die Zahlung einer Rendite.[2] Die von den genossenschaftlichen Spitzenverbänden vertretenen Genossenschaften betätigen sich in den Bereichen Banken (Genossenschaftliche FinanzGruppe, Volksbanken und Raiffeisenbanken), Agrar, Handel/Handwerk/Dienstleistungen sowie Konsum und sonstige Dienstleistungen.
Genossenschaften zeichnet das sog. Identitätsprinzip aus.[3]Dieses besagt, dass die Mitglieder gleichzeitig Mitträger der genossenschaftlichen Willensbildung, Geldgeber durch Einzahlungen auf die Geschäftsanteile sowie Geschäftspartner der Genossenschaft sind, beispielsweise als Kunden oder Kundinnen, Mieter und Mieterinnen bzw. Lieferanten oder Lieferantinnen. Die Fallpraxis des Bundeskartellamtes hat gezeigt, dass der Genossenschaft mit ihren Mitgliedern – trotz des genossenschaftlichen Identitätsprinzips – durchaus ein Handeln zu Lasten (eines Teils) der Mitglieder möglich ist.[4]
Vernetzung mit dem Deutschen Bauernverband
Laut Satzung des DRV kann dessen Präsidium den Präsidenten des Deutschen Bauernverbands (DBV) und bis zu 2 Repräsentanten des bäuerlichen Berufsstandes hinzuwählen. Aktuell (März 224) ist Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied Präsidiumsmitglied des DRV, der seinerseits dem DBV als ordentliches Mitglied angehört. Beide Organisationen arbeiten eng zusammen, so bei der Verbändeallianz zur Beibehaltung der Regelungen für den Agrardiesel, der Strategie 2030 der deutschen Milchwirtschaft und der Aktualisierten Futtermittelvereinbarung im QM-Milch-System ab 1. Januar 2024.
Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

Einzelnachweise
- ↑ Genossenschaften - gestern, heute, morgen, raiffeisen.de, abgerufen am 21.03.2024
- ↑ Leitlinien für die Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht, November 2021, bundeskartellamt.de, abgerufen am 16.03.2024
- ↑ Was zeichnet eine Genossenschaft aus, bmj.de, abgerufen am 21.03.2024
- ↑ Leitlinien für die Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht, November 2021, bundeskartellamt.de, abgerufen am 16.03.2024