Karenzzeit EU

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Version vom 14. Dezember 2016, 16:30 Uhr von AnjaT (Diskussion | Beiträge) (Karenzzeit - Kommission: Verlinkung erstellt)

Auf EU-Ebene gibt es verbindliche Karenzzeit-Regelungen für die Kommissare und Mitarbeiter von EU-Institutionen. Insbesondere die Kommission ist von der Problematik des Seitenwechsels von Politikern zu Vertretern privater Interessen stark betroffen. Die bisherigen Regulierungen sind im Vergleich zu denen von Nationalstaaten wie den USA oder Kanada aber als schwach einzustufen.

Europäische Kommission, Lobbyismus und Karenzzeiten

Die Europäische Kommission ist einer der drei entscheidenden Akteure im Gesetzgebungsprozess der EU, sie besitzt das Initativrecht für Gesetzesvorschläge. Die Kommission ist für Lobbyisten besonders interessant, hier eröffnet sich die Möglichkeit Gesetze noch in ihrer Entstehung und Ausformulierung zu beeinflussen. Der Lobbyeinfluss stellt jedoch nicht die einzige Gefährdung für die Unabhängigkeit der Arbeit der Kommission dar. Der Seitenwechsel vieler ehemaliger EU-Kommissare in Lobbypositionen lässt ein besonders fragwürdiges Licht auf die Neutralität ihrer Arbeit in der Kommission fallen. Ein Überblick über die Wechsel der leitenden Mitarbeiter der Kommission ist nicht verfügbar. 39 Prozent der 92 EU-Kommissare der Kommissionen von 1981 bis 2009 arbeiteten und arbeiten nach ihrem Ausscheiden als Vertreter privater Interessen; prominente Fälle waren die Wechsel von Günter Verheugen, Benita Ferrero-Waldner oder Charles McCreevy.[1] Im Gegensatz zu vielen EU-Mitgliedstaaten hat die Kommission mittlerweile Karenzzeiten für Mitarbeiter wie auch für Kommissare eingeführt.

Karenzzeit - Kommission

Der Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder bildet für die EU-Kommissare die Grundlage für die Karenzzeitregelungen. In der Neufassung von 2011 gilt grundlegend eine Karenzzeit von 18 Monaten (Art. 1.2).[2] Die Kommissare sind innerhalb dieser 18 Monate aufgefordert die Kommission mit einer Vorlaufzeit von mindestens vier Wochen über geplante Neubeschäftigungen zu informieren. Wenn die neue Position inhaltlich in Verbindung mit ihrem Geschäftsbereich als Kommissar steht, soll die Kommission das Ad-hoc-Ethik-Komitee einschalten, welches dann die Entscheidung fällt. Für Lobbytätigkeiten gelten besondere Regeln. So ist es in den 18 Monaten nicht erlaubt, für einen Auftraggeber an Kommissare und deren Mitarbeiter heranzutreten. Das gilt aber wiederum nur, wenn es sich dabei um den alten Zuständigkeitsbereich handelt. Die Schwierigkeiten dieser Einschränkungen sind deutlich. Das Verbot von Lobbying auf den eigenen Bereich zu beschränken ist unzureichend und wird der Arbeitsrealität der Kommission nicht gerecht. Außerdem bleibt fraglich, ob Lobbyarbeit im eigenen Tätigkeitsfeld möglich bleibt, solange der Kommissar nicht direkt angesprochen wird. Eine zweite Schwachstelle in diesem Verfahren bleibt bis heute das Ethik-Komitee, bestehend aus 3 Mitgliedern. Die Mitglieder fielen in der Vergangenheit wiederholt durch eine enge Verbindung zur Privatwirtschaft auf, was ihre Unabhängigkeit und Neutralität in einem zweifelhaften Licht darstellen lässt. So fielen auch die Urteile des Komitee in Vergangenheit häufig schwach aus, eine effektive Regulierung des Seitenwechsels blieb aus. [3]

Karenzzeit - Mitarbeiter der EU-Institutionen

Die EU beschäftigt über 45 000 Beamte, über die Hälfte von Ihnen arbeitet bei der Kommission. Auch für sie gelten Karenzzeit-Regelungen, die sich in den Artikeln 11, 12 und 16 der Staff Regulations finden lassen.[4] Zum 1 Januar 2014 wurde eine neue Fassung verabschiedet.[5] Insbesondere der neue Artikel 16 verstärkt die Regulierung deutlich. Schon in der alten Version sind Mitarbeiter verpflichtet bis zu zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Amt, ihrem alten Arbeitgeber von ihrer neuen Position zu berichten. Falls dieser feststellt, dass die neue Tätigkeit Bereiche umfasst, die in den vergangenen drei Jahren in der Verantwortung der betroffenen Person lagen und die mit den Interessen der EU-Institution in Konflikt stehen könnten, kann diese Tätigkeit in Teilen eingeschränkt oder in ganz problematischen Fällen auch verboten werden. Dies gilt für eine Periode von zwei Jahren. In der neuen Version von Artikel 16 tritt nun eine einjährige Karenzzeit für "senior officials" hinzu, in der diese nicht mit Lobbyabsicht an ihre frühere Dienststelle herantreten dürfen.[6] Einschränkend bezieht sich das nur auf Thematiken, mit denen die Betroffenen in den letzten drei Jahren betraut waren. Zusätzlich müssen die Institutionen jährlich über die Umsetzung dieser Regeln berichten.[7]

Weiterführende Informationen

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

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Einzelnachweise

  1. There is life after the Commission, Roland Vaubel/Bernhard Klingen/David Müller, 2012, Review of International Organizations, 7, 1, Seite 60ff., abgerufen am 11.12.2013
  2. Art. 1.2. Post term-of-office activities, Code of Conduct for Commissioners, abgerufen am 12.12.2013
  3. Ex-EU-Kommissare dürfen weiter Lobbyisten sein, LobbyControl Website vom 20. Januar 2011, abgerufen am 12.12.2013
  4. Staff Regulations, EU Kommission, abgerufen am 12.12.2013
  5. Novelle der Staff Regulations, EUR-Lex, abgerufen am 12.12.2013
  6. EU Staff Regulations (Gegenüberstellung von alter und neuer Version, Corporate Europe Observatory Website, abgerufen am 12.12.2013
  7. New EU Staff Regulations adopted, Corporate Europe Observatory Website vom 4. Juli 2013, abgerufen am 12.12.2013

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