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Deutsche Industrie- und Handelskammer

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Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
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Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts (früher: eingetragener Verein)
Tätigkeitsbereich Interessenvertretung der den Industrie- und Handelskammern zugehörigen Gewerbetreibenden
Gründungsdatum 1945
Hauptsitz Berlin
Lobbybüro
Lobbybüro EU Vertretung der Deutschen Industrie- und Handelskammer

bei der Europäischen Union, 19 A-D, Avenue des Arts, B–1000 Bruxelles

Webadresse dihk.de

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), frühere Bezeichnung: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), ist die Dachorganisation der deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs). Zuständigkeit, Organisation und Mitgliedschaft sind im Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern, zuletzt geändert am 7. August 2021 (IHK-Gesetz) festgelegt. Danach hat die DIHK die Aufgabe, das Gesamtinteresse der den Industrie- und Handelskammern zugehörigen Gewerbetreibenden in der Bundesrepublik Deutschland auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene wahrzunehmen und für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken (§ 10 a ). Die DIHK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin (§ 10 b). Die Industrie- und Handelskammern bilden die Vollversammlung der DIHK (§ 10 c). Nicht zu den Aufgaben der IHK gehören insbesondere die Aufgabenbereiche der Tarifpartner sowie die arbeitsgerichtliche Vertretung von Unternehmen (§ 1 Abs. 5).

Lobbyisten in Ministerien

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Ziel und Aufgaben

Ziel des DIHK ist es, als Netzwerk aus IHKS vor Ort und DIHK in Berlin und Brüssel die Anliegen der gewerblichen Wirtschaft auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu bündeln.[1] Sie hat die Kernaufgabe, die Interessen der Unternehmen in wirtschaftlichen Fragen zu vertreten, nicht aber ein allgemeinpolitisches Mandat. Sie versteht sich als das bindende Glied zwischen den 79 regionalen IHKs, die zugleich ihre Mitglieder sind. Darüber hinaus koordiniert und fördert sie das Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern (AHK), Delegiertenbüros und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft als Instrument der Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland.

Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zum DIHK und Novellierung des IHK-Gesetzes

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 23. März 2016 gehört es zu den wesentlichen Aufgaben der Kammern, das Gesamtinteresse der ihr angehörenden Gewerbetreibenden ihres Bezirks wahrzunehmen, namentlich die Behörden durch Vorschläge, Gutachten und Berichte zu unterstützen und zu beraten; die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen sei jedoch ausdrücklich ausgenommen.[2] Der DIHK habe sich seinerseits innerhalb des von den Kammern gesetzlich gezogenen Kompetenzrahmens zu bewegen. Äußere der DIHK sich demgegenüber auch zu allgemeinpolitischen oder zu sozialpolitischen und arbeitsrechtlichen Themen, so dürfe keine Kammer dies dulden. Dasselbe gelte, wenn der DIHK die Interessen der Kammern einseitig oder unvollständig repräsentiere, namentlich beachtliche Minderheitspositionen übergehe, oder wenn die Art und Weise seiner Äußerungen den Charakter sachlicher Politikberatung verlasse und die Gebote der Sachlichkeit und Objektivität missachte.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Grundsatzurteil der Lobbyarbeit eines der wichtigsten Wirtschaftsverbände in Deutschland Grenzen gesetzt.[3] Als Beispiele für unzulässige Aussagen nannte das Bundesverwaltungsgericht kritische Äußerungen zum Mindestlohn, zur Mütterrente oder zum außenpolitischen Auftreten der Kanzlerin.

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung stellte das Oberverwaltungsgericht Münster im April 2019 fest, dass beim DIHK ein Mangel an Einsicht in vergangene Aufgabenüberschreitungen festzustellen sei.[4] Außerdem würden die rechtlichen Vorgaben in erheblichem Umfang missachtet. Eine Wiederholungsgefahr bestehe jedoch nicht. Gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen das festgestellte Fehlen einer Wiederholungsgefahr legte der Kläger eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ein und bekam recht. Das BVerwG, das sich daraufhin erneut mit dem Fall befasst hat, entschied 2020, dass das Mitglied einer Industrie- und Handelskammer den Austritt seiner Kammer aus dem Dachverband DIHK verlangen kann, wenn dieser mehrfach und nicht nur in atypischen Ausreißerfällen die gesetzlichen Kompetenzgrenzen der Kammern überschritten hat und keine hinreichenden Vorkehrungen bestehen, um die Wiederholung von Kompetenzverstößen zuverlässig zu verhindern.[5]

Als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist das IHK-Gesetz 2021 novelliert worden. In seinem Jahresbericht 2021 kommentierte der DIHK die Novellierung wie folgt: „Zum Inhalt an dieser Stelle nur so viel: Das Gesetz stärkt die Interessenvertretung der gewerblichen deutschen Wirtschaft, und bedeutet für uns als DIHK eine Transformation – von e. V. zur „Deutschen Industrie- und Handelskammer“ als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Außerdem wird die Koordinierungsrolle für das AHK-Netz gesetzlich verankert.“

Lobbyaktivtäten

Im EU Transparenzregister gibt die IHK an, (Stand: 17.01.2023) im Jahr 2021 2.750.000 bis 2.999.999 Euro für Lobbyarbeit auszugeben und 17 Lobbyist:innen zu beschäftigen.

Verbindungen

Mittelstands- und Wirtschaftsunion

Ständiger Gast im Bundesvorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU ist Achim Dercks, Stellv. Hauptgeschäftsführer der DIHK[6]

Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen

Der DIHK ist Mitglied der Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen. Diese bringt Wirtschaftsverbände, Unternehmen und einzelne Personen mit Abgeordneten - insbesondere Mitglieder von Bundestagsausschüssen - zusammen und ermöglicht damit die informelle Einflussnahme auf die Gesetzgebung.

Institut Finanzen und Steuern

Das Institut Finanzen und Steuern ist auf Initiative der DIHK gegründet worden.[7] Rainer Kambeck, Bereichsleiter"Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand" bei der DIHK, ist Vorstandsmitglied des Institut Finanzen und Steuern.[8]

Sonstige Mitgliedschaften

Die DIHK ist weiterhin Mitglied in den folgenden Organisationen: Europäische Industrie- und Handelskammern, International Chamber of Commerce, Europäische Bewegung Deutschland

Fallbeispiele und Kritik

2020-22: Lobbyarbeit gegen das Lieferkettengesetz

Bundesebene:

Der DIHK bemühte sich durch Lobbyarbeit darum, ein weitreichendes Lieferkettengesetz auf deutscher und europäischer Ebene zu verhindern. Lieferkettengesetze sollen Unternehmen dazu verpflichten, ihren Sorgfaltspflichten in der globalen Produktion nachzukommen. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards. Wie der Bericht „Lieferkettengesetz: Aufstand der Lobbyisten“ der zivilgesellschaftlichen Organisationen Misereor, Brot für die Welt und dem Global Policy Forum zeigt, hatte die DIHK „massiven Einfluss“ auf den deutschen Gesetzgebungsprozess ausgeübt. [9]

Das deutsche Lieferkettengesetz sollte es Betroffenen ursprünglich ermöglichen, vor deutschen Zivilgerichten Schadensersatz einzufordern, wenn Unternehmen durch Verstöße gegen ihre Sorgfaltspflichten Schäden mitverursachen. Der DIHK versuchte u.a. diesen Kerngehalt des Lieferkettengesetzes zu verwässern. Die kritische Haltung des Verbandes lässt sich u.a. einer öffentlichen Stellungnahme vom September 2020 entnehmen: In denen fordert der DIHK eine Abschwächung geplanter Sorgfaltspflichten im Gesetz insbesondere mit Blick auf die zivilrechtliche Haftung und den Anwendungsbereich der Risikoanalyse[10]. Derartige Forderungen kritisierten zivilgesellschaftliche Akteure als „irreführend“.[11] So konstatierte Johanna Kusch von der Initiative Lieferkettengesetz, dass Unternehmen mit ihrer Argumentation den Eindruck erweckten „dass man [sie] für Vorgänge verantwortlich machen will, auf die sie keinerlei Einfluss haben“. Das sei nach Auffassung der Initiative falsch: „Sie sollen lediglich ihre eigenen Sorgfaltspflichten einhalten – und das ist zweifelsfrei möglich.“ Ein Lieferkettengesetz ohne Haftung sei „wirkungslos“.[11]

Ihren Positionen konnte der Verband Gehör in höchsten Regierungskreisen beschaffen: bei einem Gespräch mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (11. Januar 2021)[9] oder einem Telefonat mit dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (12.02.2021) - beide zum Lieferkettendossier.[12] Laut einem weiteren Bericht von Misereor und dem Global Policy Forum erhielten Gesprächsanfragen zivilgesellschaftlicher Initiativen hingegen zumeist Absagen oder wurden nur auf niedrigeren Arbeitsebenen bearbeitet.[13]

Europäische Ebene :

Auch als die Europäische Kommission einen Entwurf zu einem europäischen Lieferkettengesetz vorlegte, gab es Kritik von dem DIHK. Erneut forderten die Mitgliedsunternehmen den Abbau von Bürokratie und das Streichen der zivilrechtlichen Haftung. Auch die umstrittenen "Safe-Harbour" Klauseln waren Teil des DIHK Forderungskatalogs.[14] Interne Dokumente, die dem ZDF-Medium Monitor vorliegen, sollen zeigen, dass diese Forderungrn nach Safe-Harbour Klauseln von der Scholz-Regierung gehört und auf EU Ebene vertreten wurden. Dabei geht es um Haftungserleichterungen für die Unternehmen. Durch Gutachten von externen Prüfern könnten sie so ihre Produktionsprozesse als vermeintlich einwandfrei zertifizieren lassen. Diese Praxis würde es den Opfern deutlich erschweren den Unternehmen Fehlverhalten nachzuweisen (mehr zur Kritik an Safe-Harbour Klauseln findet sich hier).[15]

2015: Ablehnung der Finanztransaktionssteuer

Die DIHK, zusammen mit weiteren führenden Wirtschaftsverbände Deutschlands, hat die europäischen Finanzminister in einer gemeinsamen Pressemitteilung aufgefordert, das Projekt zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer aufzugeben.[16]

2008: Lobbyisten in Ministerien

Im Jahr 2008 war ein Mitarbeiter des DIHK im Wirtschaftsministerium.

Zeitraum 01.04.2008 – 30.04.2008[17]
Mitarbeiter Mitarbeiter/in in der Personalstelle
Bearbeitete Themen Einsatz in der Außenwirtschaftsförderung (insbesondere Deutsche Außenhandelskammern, Bundesagentur für Außenwirtschaft), Standortwerbung, Einblick in Aufgaben und Arbeitsweise der Außenwirtschaftsabteilung

Struktur, Personen und Mitglieder

Präsidium

Die Mitglieder sind hier abrufbar. Präsident ist Peter Adrian, Präsident der IHK Trier, Vorstand der TRIWO AG

Geschäftsführung

Die Mitglieder sind hier abrufbar. Hauptgeschäftsführer ist Martin Wansleben. Leiterin der DIHK-Vertretung bei der EU ist Freya Lemcke. Laut Geschäftsbericht 2021 lag das Gehalt des Hauptgeschäftsführers im Jahr 2021 incl. variabler Leistungsprämie bei rd. 393 Tsd. Euro

Vollversammlung/Mitglieder

Mitglieder sind die 79 regionalen IHKS mit insgesamt etwa vier Millionen Mitgliedsunternehmen[18]

Mitarbeiter

Insgesamt hatte der DIHK e. V. mit Stichtag 31. Dezember 2021 unmittelbare arbeitsvertragliche Verpflichtungen für 427 Beschäftigte, einschließlich der Delegationen und Repräsentanzen. Hiervon entfielen auf den DIHK e. V. in Berlin und Brüssel 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf die Rechnungsprüfungsstelle in Düsseldorf 35 und auf die Wirtschaftsjunioren in Berlin fünf.[19] Die 79 IHKS, die DIHK und das Netz der Außenhandelskammern (AHK) beschäftigen rund 11.000 Personen.[20]

Finanzen

Die Umsatzerlöse der DIHK setzen sich 2021aus den Grundbeiträgen und Umlagen der IHKs (rd. 49,7 Mio. EUR), aus Eigenerträgen und Bundeszuwendungen der Delegationen/Repräsentanzen (rd. 12,4 Mio. EUR), Fördermitteln für Projekte (rd. 1,7 Mio. EUR) und sonstigen Erlösen (rd. 1,8 Mio. EUR) zusammen. Im DIHK-Konzern kommen von den einbezogenen Unternehmen zusätzlich Umsatzerlöse in Höhe von rd. 50,5 Mio. EUR hinzu.[21]

Außenhandelskammern (AHK)

Das Netzwerk der Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs), bestehend aus bilateralen Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen der Deutschen Wirtschaft, berät, betreut und vertritt weltweit deutsche Unternehmen, die ihr Auslandsgeschäft auf- oder ausbauen wollen.[22] AHKs sind Institutionen der deutschen Außenwirtschaftsförderung, die von der IHK koordiniert und weiterentwickelt werden. Sie werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz anteilig gefördert. Das Netzwerkes der AHKs hat ca. 46.000 Mitglieder und ist an 150 Standorten in 92 Ländern aktiv.[23] Im Jahr 2021 erzielten die AHKs mit ihren Dienstleistungen einen weltweiten Umsatz von 115 Mio. Euro.

Tochtergesellschaften und Beteiligungen

Die DIHK ist Alleingesellschafterin der DIHK Service GmbH, Berlin (Gesellschaft zur Durchführung von Dienstleistungen und Projekten), der DIHK DEinternational GmbH, Berlin (Gesellschaft zur Durchführung von Dienstleistungen und Steuerung der inzwischen 16 DEinternational-Vertriebsgesellschaften der Delegationen/Repräsentanzen) und der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK- Weiterbildung gGmbH, Bonn. Außerdem ist die DIHK an weiteren Gesellschaften als Minderheitsgesellschafter beteiligt, v. a. an der IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH, Dortmund, und an der sequa gGmbH, Bonn.[24]

Transparenz

Die DIHK ist seit kurzem eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Damit sind Tagesordnungen und Protokolle der Gremien der neuen Körperschaft öffentlich und stehen allen Interessierten zum Download zur Verfügung.[25]

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

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Einzelnachweise

  1. DIHK - Wer wir sind, dihk.de, abgerufen am 18.04.2023
  2. Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht Nr.23/2016, bverwg.de, abgerufen am 23.04.2016
  3. Thomas Öchsner: Bundesrichter setzen Lobbyisten Grenzen, SZ.de vom 23.06.2016, sueddeutsche.de, abgerufen am 26.06.2016
  4. Richter rügen Lobbyisten, sueddeutsche.de vom 01.11.2019, abgerufen am 02.11.2019
  5. Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht Nr. 61/2020, bverg.de, abgerufen am 10.12.2022
  6. Bundesvorstand, mit-bund.de, abgerufen am 23.04.2023
  7. Neuer Glanz mit Traditon, JUVE Steuermarkt, Februar 2018, steuerrecht.uni-koeln.de, abgerufen am 22.04.2023
  8. Vorstand, ifst.de, abgerufen am 22.04.2023
  9. 9,0 9,1 Lieferkettengesetz: Aufstand der Lobbyisten misereor.de, April 2021, abgerufen am 07.11.2022
  10. Gemeinsame Pressemitteilung von BDI, BDA und DIHK anlässlich der Diskussion um ein nationales Lieferkettengesetz bdi.eu vom 03.09.2020, abgerufen am 07.11.2022
  11. 11,0 11,1 Faktencheck: Initiative Lieferkettengesetz widerlegt irreführende Behauptungen von Wirtschaftsverbänden zur Unternehmenshaftung – Lieferkettengesetz ohne Haftung wirkungslos lieferkettengesetz.de vom 02.09.2020, abgerufen am 07.11.2022
  12. Drucksache 19/28193 S. 52, dserver.bundestag.de vom 29.03.2021, abgerufen am 06.12.2022
  13. Armin Paasch & Karolin Seitz: Deutsche Wirtschaftslobby gegen wirksames EU-Lieferkettengesetz, Global Policy Forum & Miseroeor, February 2022. globalpolicy.org, abgerufen am 07.11.2022
  14. DIHK-Stellungnahme von Mai 2022, dihk.de, abgerufen am 06.12.2022
  15. EU-Lieferkettengesetz: Bundesregierung contra Menschenrechte? wdr.de vom 27.10.2022, abgerufen am 23.11.2022
  16. Verbände: Finanztransaktionssteuer stoppen! Pressemitteilung der DIHK vom 08.12.2015, abgerufen am 18.12.2015
  17. Bundesministerium des Innern: Erster Bericht über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung (pdf), Berichtszeitraum 01. Januar 2008 – 31. August 2008, Stand 29.09.2008, letzter Zugriff 09.09.2011
  18. Einige Fakten rund um die DIHK, dihk.de, abgerufen am 20.04.2023
  19. Jahresbericht 2021, dihk.de, abgerufen am 20.04.2023
  20. Einige Fakten rund um die DIHK, dihk.de, abgerufen am 20.04.2023
  21. Jahresbericht 2021, dihk.de, abgerufen am 20.04.2023
  22. Die Deutschen Außenhandelskammern, ahk.de, abgerufen am 21.04.2023
  23. AHK Jahresbericht 2021, filehub.admiralcloud.com, abgerufen am 21.04.2023
  24. Jahresbericht 2021, dihk.de, abgerufen am 20.04.2023
  25. Tagesordnungen und Protokolle, dihk.de, abgerufen am 21.04.2023

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