European Experience Company

    • Keine Statusinformation
The European Experience Company
Rechtsform GmbH
Tätigkeitsbereich Beratung und Schulung von Institutionen und Unternehmen in europapolitischen und anderen politischen Angelegenheiten
Gründungsdatum April 2010
Hauptsitz The European Experience Company GmbH, Am Neuen Garten 45, 14469 Potsdam
Lobbybüro
Lobbybüro EU
Webadresse http://www.european-experience.de/deutsch

Die European Experience Company ist eine von Günter Verheugen und Petra Erler gegründete Lobbyorgansiation. Sie versteht sich als Beratungsunternehmen, das insbesondere Unternehmen auf EU-Ebene berät und Strategien für den Umgang mit europäischen Institutionen liefert. Zwar bestreitet die European Experience Company jegliche Lobbyarbeit[1] , aber ihr selbstdefinierter Angebotsbereich[2] und die ausgezeichneten Verbindungen des Ex-Kommissars Günter Verheugen in die EU und deren Politik lassen anderes vermuten.

Kurzdarstellung und Geschichte

The European Experience Company wurde im April 2010 vom ehemaligem EU-Kommissar Günter Verheugen und dessen ehemaliger Assistentin Petra Erler gegründet.

Organisationsstruktur und Personal

  • Geschäftsführerin: Petra Erler
  • Geschäftsführer (ehrenamtlich): Günter Verheugen

Obwohl Günter Verheugen angibt, nicht im administrativen Geschäft des Unternehmens beschäftigt zu sein[3], ist davon auszugehen, dass er durch seine Kontakte und seine lange Erfahrung in der EU großen Einfluss auf die Arbeit der European Experience Company ausübt. Außerdem wirbt die Internetpräsenz des Unternehmens mit der Erfahrung und Kompetenz Verheugens, womit seine Aussage sehr unglaubwürdig wird.

Verbindungen

Mitgliedschaften in anderen Organisationen, Kooperationen o.ä.

Finanzen

Finanzierung, Ressourcen, Geldgeber, Kunden

Lobbystrategien und Einfluss

The European Experience Company hat durch ihre Gründer ausgezeichnete Kontakte in die europäische Politiklandschaft. Sowohl Günter Verheugen als auch dessen ehemalige Assistentin Petra Erler haben lange Zeit in der EU gearbeitet und sich Verbindungen und Netzwerke aufgebaut.

Es ist zu vermuten, dass beide ihre Kontakte nutzen werden, um im Sinne ihrer Auftraggeber Lobbyarbeit auf europäischer Ebene durchzuführen. Zwar verbietet die EU ehemaligen Kommissare und deren Mitarbeitern für 18 Monate alle Tätigkeiten, die direkt mit ihrem ehemaligen Zuständigkeitsbereich zu tun haben, allerdings gilt das nicht für andere Politikbereiche.

Fallstudien und Kritik

Kritik an Verhaltenskodex für Kommissare – Beispiel European Experience Company

Der Wechsel von Günter Verheugen in die freie Wirtschaft und Lobbyarbeit zeigt, wie unzureichend der Verhaltenskodex der EU-Kommission ist. Die Auskunftspflicht ehemaliger Kommissare über ihre neuen Berufs- und Aufgabenfelder in den ersten 18 Monaten ist schwer kontrollierbar und hat bei Nichtbeachtung keinerlei Sanktionen zur Folge. Verheugen informierte die Kommission erst im August 2010 und auch erst nach Nachfrage über die European Experience Company, obwohl diese schon im April gegründet wurde.

Das Unternehmen darf zwar nach Beschluss der EU-Kommission keinen „professionellen Kontakt zu Beamten, die dem Kommissar früher unterstanden“, haben. „Außerdem darf die ECC in dieser Zeit nicht für Personen oder Firmen tätig werden, die während Verheugens Amtszeit als EU-Industriekommissar (2004-2010) von Entscheidungen, Fördergeldern und Verträgen der Generaldirektion ‘Unternehmen und Industrie‘ profitiert haben.“[4] Diese Einschränkung gilt allerdings nur 26 Monate und verhindert auch nicht, dass das Unternehmen auf anderen Politikfeldern Lobbyarbeit betreibt. Günter Verheugen hat durch seine zehnjährige Arbeit für die EU-Kommission genügend Kontakte knüpfen können, die auch in anderen Politikbereichen hilfreich sein werden.

Die Entscheidung der EU-Kommission ist in diesem Fall besonders unverständlich, da sich das Ethik-Kommitee gegen eine Erlaubnis ausgesprochen hat. Das Kommitee wollte Günter Verheugen „die Geschäftsführertätigkeit für die von ihm und seiner ehemaligen Büroleiterin gegründeten ‚European Experience Company‘ (EEC) nicht […] genehmigen.“[5]

Weiterführende Informationen

Blog- Einträge LobbyControl

http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/01/ex-eu-kommissare-durfen-weiter-lobbyisten-sein-neue-verhaltensregeln-bringen-nur-geringfugige-verscharfung/

http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/01/petra-erler-darf-lobbyagentur-betreiben/

http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2010/09/aktion-stoppen-sie-das-absahnen-von-eu-kommissaren-stoppen-sie-verheugen/

Presseartikel

http://www.wiwo.de/politik-weltwirtschaft/wirbel-um-ex-eu-kommissar-verheugen-439605/


Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/https://twitter.com/lobbycontrolhttps://www.facebook.com/lobbycontrolhttps://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

Einzelnachweise

  1. Grundsätze der European Experience Company, Webseite The European Experience Company, abgerufen am 22.02.2011
  2. Angebote der European Experience Company, Webseite The European Experience Company, abgerufen am 22.02.2011
  3. Briefverkehr Verheugen mit Kommission, Webseite LobbyControl vom 22.02.2010, abgerufen am 22.02.2011
  4. Dokumente zum Fall Verheugen, Webseite Euraktiv.de vom 11.02.2011, abgerufen am 22.02.2011
  5. Verheugen: Kommission erlaubte Beratungstätigkeit gegen die Empfehlung des Ethik-Komitees, Webseite LobbyControl vom 22.02.2011, abgerufen am 22.02.2011

Anhänge

Diskussionen