Lobbyregister Slowenien

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2010 führte Slowenien ein Lobbyregister ein, um die Transparenz politischer Entscheidungsprozesse zu erhöhen. Das slowenische Lobbyregister verpflichtet Interessenvertreter:innen ihre Auftraggeber:innen, sowie die Themenfelder, in denen sie lobbyieren, offenzulegen. Die Registrierungspflicht gilt für natürliche Personen, die Interessen gegenüber öffentlichen Funktionsträgern vertreten.

Anwendungsbereich und Definitionen

Lobbying im Sinne des Gesetzes sind nicht-öffentliche Kontakte mit öffentlichen Funktionsträgern, die darauf zielen, den Politikprozess zu beeinflussen. Interessenvertretung, die unmittelbar auf Themen des Rechtsstaats, der Demokratie und des Schutzes der Menschenrechte und Grundfreiheiten zielt, gilt nicht als registrierungspflichtiges Lobbying.

Registriert werden nur natürliche Personen. Diese müssen ihre Auftraggeber nennen sowie die Themenfelder, zu denen sie Lobbyarbeit betreiben.

Das Register ist öffentlich einsehbar.[1] Im April 2023 waren 82 Personen registriert. Die Daten müssen einmal jährlich aktualisiert werden (Stichtag 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr).

Rechte und Pflichten

Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Sie verleiht das Recht,

  • zu allen öffentlichen Konsultationen und Präsentationen eingeladen zu werden
  • darüber Informationen der öffentlichen Stellen zu bekommen.
  • schriftliche und mündliche Informationen an Funktionsträger zu übermitteln
  • sich mit Funktionsträgern zu treffen.

Öffentliche Funktionsträger sind verpflichtet, ihre Lobbykontakte der Aufsichtsbehörde sowie ihren jeweiligen Vorgesetzten (soweit vorhanden) schriftlich zu melden. Die Meldung muss bis spätestens drei Tage nach dem Lobbykontakt erfolgen. Diese Regelung soll die konkrete Nachverfolgung von Einflussnahme auf politische Projekte ermöglichen (legislative Fußspur).

Zudem gilt für Funktionsträger eine zweijährige „Abkühlphase“, bevor sie beruflich in eine Lobbytätigkeit wechseln dürfen.

Sanktionen

Bei Verstößen kann die Aufsichtsbehörde folgende Sanktionen verhängen (gestaffelt nach Schwere und Häufigkeit):

  • schriftliche Ermahnung
  • Verbot von Lobbyarbeit in bestimmten Fällen
  • Verbot von Lobbyarbeit insgesamt für einen bestimmten Zeitraum
  • Streichung aus dem Register (das entspricht einem Tätigkeitsverbot)
  • Geldstrafen von 400 bis 100.000 Euro.

Bewertung

Die Behörde erstattet regelmäßig der Öffentlichkeit Bericht über ihre Arbeit und evaluiert die Funktionstüchtigkeit der geltenden Regelungen. Ihr zufolge sind die bisherigen Regelungen nicht ausreichend. Zudem habe sie zu geringe Mittel, um alle Lobby-Aktivitäten in dem gebotenen Maße zu prüfen.[2]

In internationalen Vergleich hingegen schneidet Slowenien gut ab. In einer Studie von Transparency International von 2015 über Lobbyregulierung in den EU-Ländern beispielsweise belegt Slowenien den 1. Platz.[3]

Wie TI Slovenia in einer Studie von 2014[4] schreibt, liege dies jedoch vor allem daran, dass die meisten anderen europäischen Länder auf dem Gebiet der Lobbyregulierung bisher weitestgehend versagten. TI Slovenia bewertet die slowenischen Regelungen teils als nicht umfassend genug, teils als von zu vielen Details überfrachtet. Da die Möglichkeiten moderner Informationstechnologie nicht ausreichend genutzt würden, stünden bürokratische Belastung und Transparenzgewinn bisher in einem Missverhältnis. Tatsächlich würden die meisten Lobbykontakte nicht wie vorgeschrieben gemeldet und die Karenzzeit für Seitenwechsler nicht effektiv zur Anwendung gebracht.

Einzelnachweise

  1. Register lobistov, kpk-rs.si, abgerufen am 05.04.2023
  2. Assessment of the Situation 2019, Commission for the Prevention of Corruoption von 2019, abgerufen am 24.08.2020
  3. Lobbying In Europe: Hidden Influence, Privileged Access, Transparency International aus 2015, abgerufen am 24.08.2020
  4. Lifting the Lid on Lobbying: Slovenia, Transparency International Slovenia von November 2014, abgerufen am 24.08.2020

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