Lobbyregister EU: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Seit 2008 gibt es auf EU-Ebene ein Lobbyregister (auch , das EU-Transparenzregister) ist eine einsehbare Datenbank, in welcher Lobbyarbeit betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise die Identität des Akteurs, seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Eintragungen in das Tranparenzregister finden auf freiwilliger Basis statt. Allerdings hat die EU-Kommission unter Präsident Juncker Ende 2014 leichte Sanktionen für Lobbyisten eingeführt, die sich nicht ins Register eintragen. Der Rat der Europäischen Union ist nicht Teil des Registers, er führt auch kein eigenes Lobbyregister. Ein verpflichtendes, umfassendes und robustes Lobbyregister für die Institutionen der Europäischen Union (EU) gibt es derzeit nicht.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Hintergrund Lobbyregister in der EU
  • 2 Transparenzregister
  • 3 Kritik am neuen Register
  • 4 Ein verpflichtendes Lobbyregister
  • 5 Weiterführende Informationen
  • 6

    . Eine Registrierung ist für alle Interessenvertreter:innen gegenüber EU-Parlament, Kommission und dem Rat der EU freiwillig, allerdings ist der Erhalt bestimmter Berechtigungen, wie etwa der Möglichkeit Kommissionsmitglieder zu treffen, an eine Eintragung in das Register geknüpft. Alle im Register eingetragenen Akteure verpflichten sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodex’.

    Im EU-Transparenzregister sind nur jeweils aktuelle Informationen abrufbar. Alte Einträge, sowie die Möglichkeit Akteure nach der Zahl ihrer Treffen oder der Größe ihres Budgets zu sortieren, finden sich auf lobbyfacts.eu.


    Hintergrund Lobbyregister in der EURechtsgrundlage und Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    LobbyPlanet Berlin

    Den ersten Schritt in Richtung Transparenz beim Lobbyismus machte 1996 das EU-Parlament mit der Einführung eines so genannten Lobbyregisters sowie eines Verhaltenskodex für Lobbyisten. Das Register, das eigentlich eher eine Liste war, war seit 2003 öffentlich auf der Webseite des Parlaments abrufbar. Darin konnten sich Lobbyisten freiwillig registrieren, um einen vereinfachten Zugang zum Parlament zu erhalten.[1] Die bei der Akkreditierung anzugebenden Daten beschränkten sich jedoch auf den Namen der/des LobbyistIn und den der beauftragenden Organisation. Ersichtlich wurde daher nicht, mit welchen Abgeordneten oder Parlamentsmitarbeitenden Gespräche geführt wurden, mit welchem Ziel Lobbyarbeit betrieben wurde oder welche finanziellen Ressourcen zu diesem Zweck eingesetzt wurden. Bei LobbyistInnen, die nicht für einen Verband oder ein Unternehmen direkt arbeiteten, sondern für eine Lobby-Agentur, blieb auf diese Weise der Kunde der Agentur, d.h. der eigentliche Auftraggeber, ebenfalls unsichtbar. Nach Stand vom Mai 2011 waren 3.912 LobbyistInnen beim EU-Parlament akkreditiert, die für 1.762 Auftraggeber arbeiteten.

    Seit 2008 führte die EU-Kommission ein freiwilliges Lobbyregister. Es enthielt zwar mehr Angaben als die Liste des EU-Parlaments, dafür fehlten hier wiederum die Namen der für die jeweiligen Lobby-Akteure arbeitenden LobbyistInnen. Eingetragen hatten sich nach Stand vom Mai 2011 3.937 Lobby-Organisationen. Problematisch an diesem Register war jedoch, dass bei weitem nicht alle in Brüssel Lobbyarbeit betreibenden Unternehmen, Agenturen, Verbände und Organisationen in dem Register vertreten waren. Mehrere der größten deutschen Konzerne, wie z.B. die Deutsche Bank und die Metro AG tauchten nicht auf, obwohl sie in Brüssel Lobbybüros unterhalten.[2]

    Ein weiterer Schwachpunkt des Registers war die fehlende systematische und unabhängige Überprüfung der von den Lobby-Akteuren gemachten Angaben, z.B. zu Lobbyaufwendungen, sowie nicht ausreichende Sanktionsmöglichkeiten zur Ahndung von Verstößen gegen die Verhaltensregeln.[3]

    Im November 2010 einigten sich EU-Kommission und EU-Parlament nach zweijähriger Verhandlungsdauer auf ein gemeinsames Lobbyregister unter dem offiziellen Titel "Transparenzregister". Dieses Transparenzregister wurde am 23. Juni 2011 eingeführt.

    Transparenzregister[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Das Transparenzregister fasste die bisher getrennten Lobbyregister von EU-Kommission und Parlament zusammen. Ein Vorteil gegenüber dem früheren Register der Interessenvertreter war, dass die Registrierung der Lobbyakteure nun Voraussetzung für den Erhalt dauerhafter Zugangspässe zum EU-Parlament war. Dies war immerhin ein erster Anreiz, sich auch tatsächlich einzutragen. Des Weiteren müssen seitdem wesentlich mehr Daten über Auftraggeber und Lobbybudget öffentlich gemacht werden. Für EU-Bürger gibt es damit nun eine zentrale Anlaufstelle für Informationen über Lobbyaktivitäten in Parlament und EU-Kommission.

    Im Juli 2014 kündigte der neue EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker im Rahmen seiner politischen Programmrichtlinien für die kommende Amtszeit an, das Transparenzregister zu reformieren. Es soll ein verpflichtendes und öffentlich zugängliches Lobbyregister für alle EU-Institutionen eingeführt werden.[4] Diese Ankündigung blieb bisher ohne Ergebnis – ein verpflichtende EU-Lobbyregister, wie es in den USA seit 1995 existiert, lässt auf sich warten [Stand: September 2015].

    Im November 2014 startete die Europäische Kommission ihre "Transparenzinitiative". Seitdem müssen EU-Kommissarinnen und Kommissare und ihre Kabinette bis hin zu den Generaldirektoren auf ihren Webseiten ihre Lobbytreffen veröffentlichen, und zwar spätestens zwei Wochen nachdem der Termin stattgefunden hat.[5]

    Außerdem dürfen sie sich nur mit im Register eingetragenen Lobbyakteuren treffen. Dadurch sanktioniert die EU-Kommission erstmals Lobbyisten, die sich nicht in das Register eintragen.

    Die gesetzliche Grundlage des Lobbyregisters ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission[6]. Sie legt die Regeln und Grundsätze fest, auf denen das Transparenzregister beruht. Die erste, im Juni 2011 unterzeichnete Vereinbarung wurde nach zwei Jahren überprüft. Die geänderte Vereinbarung wurde im April 2014 angenommen.

    Statistiken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Nach letztem Stand vom September 2015 waren 5.681 LobbyistInnen mit Zugang zum Europäischen Parlament akkreditiert, die für 8.213 Lobby-Organisationen arbeiten. Darunter finden sich u.a. 2.069 Wirtschaftsverbände, 1.372 Unternehmen, 2.116 Nicht-Regierungsorganisationen sowie 566 Thinktanks.[7]

    Tabelle: Statistik des Transparenzregisters

    Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen Anzahl der Organisationen
    I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater 963
    Beratungsfirmen 594
    Anwaltskanzleien 93
    Selbständige Berater 276
    II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände 4.153
    Unternehmen und Unternehmensgruppen 1.372
    Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände 2.069
    Gewerkschaften 462
    Andere ähnliche Organisationen 255
    III – Nichtregierungsorganisationen 2.116
    IV – Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen 566
    Denkfabriken und Forschungseinrichtungen 417
    Hochschuleinrichtungen 149
    V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten 35
    IV – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten 380
    Lokale und kommunale Behörden (subnationale Ebene) 109
    style="border: 1px solid #aaaaaa;Andere subnationale Behörden 105
    Transnationale Netzwerke der sub-nationalen Ebene 37
    Andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen 129
    Gesamtzahl am 03.09.15 8.213

    Quelle: [8]

    Implementierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Für die Implementierung und die Kontrolle des Registers wurde ein gemeinsames Register-Sekretariat von Parlament und Kommission mit vier Mitarbeitern eingerichtet. Die Kompetenz für die Ausstellung von Lobby-Pässen für das EU-Parlament bleibt weiterhin beim EU-Parlament.

    In einer Übergangszeit von 12 Monaten haben die in den beiden bisherigen Listen registrierten Organisationen die Möglichkeit, sich in das neue Register einzutragen. Zwei Jahre nach der Einführung des Registers soll es eine Evaluation durch Parlament und Kommission geben.

    Finanzielle Angaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Wie im bisherigen Register der EU-Kommission müssen bei einer Eintragung ins Register Angaben über Lobbyaufwendungen abhängig vom Umsatz des Beratungsunternehmens gemacht werden. Beratungsunternehmen, Anwaltskanzleien und selbstständige Berater müssen ihren durch Lobbytätigkeiten erzielten Umsatz nach folgendem Muster offenlegen:

    Umsatz in Euro Stufengröße in Euro
    0–499 999 50 000
    500 000–1 000 000 100 000
    >1 000 000 250 000

    Verbände und Unternehmen, die in-house-LobbyistInnen beschäftigen, müssen ihre Lobbyausgaben schätzen. Nichtregierungsorganisationen, Think Tanks und Forschungsinstitute sowie Organisationen, die Kirchen und religiöse Gemeinschaften vertreten, müssen ihr Gesamtbudget gemeinsam mit einer Aufschlüsselung ihrer Hauptfinanzierungsquellen angeben.

    Sanktionsmöglichkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Seit 2014 verfügt das Transparenzregister über einen Mechanismus für Meldungen und Beschwerden[9], der es allen ermöglicht, eine administrative Untersuchung über mutmaßlicher Verstöße gegen den Verhaltenskodex durch registrierte Organisationen oder Einzelpersonen anzustoßen.

    Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex kann das Register-Sekretariat Sanktionen durchführen. Diese reichen bis zum Ausschluss aus dem Register und einer Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des

                    Europäischen Parlaments.
    
                

    Die Sanktionsmöglichkeiten des Register-Sekretariats werden im Anhang 4 der interinstitutionellen Vereinbarung geregelt unter dem Titel „Verfahren für Meldungen und für die Untersuchung und Bearbeitung von Beschwerden“[10] Folgende Tabelle zeigt die Maßnahmen auf, die im Falle der Nichteinhaltung des Verhaltenskodex für Lobbyisten zur Verfügung stehen

    Art der Nichteinhaltung Maßnahme Erwähnung der Maßnahme im Register Entzug des Zugangsausweises zum EP
    Nichteinhaltung, die sofort korrigiert wird Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur Nein Nein
    Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem Register-Sekretariat Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des
                                Europäischen Parlaments, Verlust anderer
    
                            

    Anreize

    Nein Nein
    Unangemessenes Verhalten Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des
                                Europäischen Parlaments, möglicher Neu-Eintrag ins Register, wenn die Gründe, die zu dem Ausschluss führten, ausgeräumt wurden
    
                            
    Nein Nein
    Schwere, absichtliche Nichteinhaltung des Kodex Ausschluss aus dem Register für bis zu zwei Jahre und formeller Entzug der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des Europäischen
                                Parlaments und der Kommission
    
                            
    Ja Ja

    Kritik am neuen Register[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Falsche Angaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Nach Angaben von ALTER-EU sind 27% der Firmen mit Lobbybüros in Brüssel nicht im Register eingetragen, zusammen mit 24% der Lobby-Beratungsagenturen und einem wesentlichen Anteil von NGOs. Obwohl die Europäische Kommission weiterhin die ansteigende Zahl der Einträge lobt, sagen diese allein wenig über Lobbyaktivitäten in Brüssel aus: Finanzielle Angaben im Register bleiben äußerst fragwürdig. Zum Beispiel sind laut Register die zehn Organisationen mit den höchsten Lobbybudgets (über 33 Millionen Euro) fünf Universitäten/Think Tanks, vier subnationale Behörden und eine schwedische Gewerkschaft, die angeblich 94 Millionen Euro für ihre Lobbyarbeit ausgibt. Während diese seltsam hohen Einträge wahrscheinlich auf Fehlern beruhen, liegt zugleich die Vermutung nahe, dass große Akteure wie FoodDrinkEurope und Ebay zu geringe Lobbyausgaben angeben. Um einigermaßen realistische Angaben im Register vorzufinden, reicht LobbyControl regelmäßig Beschwerden ein – zuletzt wurde darauf hingewiesen, dass der European Roundtable of Industrialists und fünf andere große Lobbyakteure ein Lobbybudget von unter 10.000 Euro angaben[11]. Auch das Lobbybudget von BuisenessEurope, des größten europäischen Industrieverbands über nur 4 Millionen Euro pro Jahr ist nach Auffassung von LobbyControl zweifelhaft und zu niedrig gegriffen[12]. Zudem fehlen mehr als 100 bedeutende Firmen noch immer im Register, z.B. das Bankinstitut Belfius.

    Kein Lobbyregister für die Minister-Räte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Kritik bekommt auch der Rat der Europäischen Union zu hören, der sich nicht am Transparenzregister beteiligt und sich aus den Verhandlungen heraus hielt. Der Rat der Europäischen Union als wichtigstes legislatives Organ der EU neben dem EU-Parlament führt derzeit keinerlei Form von Lobbyregister. Lobbyisten versuchen die Ratsentscheidungen zwar bereits über die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten zu beeinflussen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Rat als Institution in Brüssel, insbesondere der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER, frz. für Comité des représentants permanents) ebenfalls Adressat von Lobbyaktivitäten der Brüsseler Lobby-Akteure ist. Durch die Nichtbeteiligung des Rats am neuen Transparenzregister bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiter im Schatten verborgen.[13] Nach der Einführung des Transparenzregisters am 23. Juni 2011 stellte der Rat zum ersten Mal die Möglichkeit in Aussicht, sich in Zukunft doch dem Register anzuschließen.

    Weitere Kritikpunkte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Weiter wird kritisiert, dass die erforderlichen Angaben über Lobbyaufwendungen nicht vom Umsatz abhängig gemacht werden sollen, sondern für alle Lobbygruppen gleich sein sollten.[14]

    Ein verpflichtendes Lobbyregister[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt ist der weiterhin freiwillige Charakter des Registers. Eine Registrierung ist nur erforderlich um Zugang zum Europäischen Parlament zu erhalten. Eine allgemein verpflichtende Registrierung wäre ein großer Schritt vorwärts zur effektiven Kontrolle von Lobbyaktivitäten. Das Parlament machte bereits deutlich, dass es diesen Punkt in der Evaluationsphase einbringen möchte. Der EU-Abgeordnete Matthias Groote (SPD) berichtete, dass die Mehrheit des EU-Parlaments sich für ein verpflichtendes Register ausgesprochen hätte, der Vorschlag aber am Widerstand der EU-Kommission scheiterte.

    Eines der Hauptargumente der EU-Kommission für das freiwillige Register war bislang, dass eine gesetzliche Grundlage für ein verpflichtendes Register in der EU-Verträgen fehlen würde, bzw. Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedsstaaten erfordern würde. Ein neues Rechtsgutachten von Markus Krajewski, Professor für Rechtskunde an der Erlangen-Nürnberg Universität, schlussfolgert jedoch, dass Artikel 298 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine rechtliche Grundlage für eine verpflichtende Transparenz von Lobbyisten bietet. [15]

    Die Einführung eines verpflichtendes Lobbyregisters durch eine EU-Rechtsverordnung könnte demnach aufgrund der gesetzlichen Grundlage über das normale legislative Vorgehen erfolgen. Ein neuer Bericht von ALTER-EU, „Rescue the Register“ [16], zeigt deutlich, dass ein verpflichtendes Register längst überfällig ist. In dem gegenwärtigen Modell können Firmen, die mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen, ihre Angaben jederzeit zurückziehen. Das freiwillige Register gibt somit nicht nur höchst unrealistische Einblicke in Lobbyaktivitäten, sondern vermittelt der Öffentlichkeit darüber hinaus ein falsches Verständnis der Regulierungen.

    Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Rechtsgrundlage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    In Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“[1]


    Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und dem Rat der Europäischen Union. Die erste Version von 2011, die, noch ohne den Rat, das Transparenzregister einführte, wurde zuletzt 2021 überarbeitet.[2]

    Die laufende Verwaltung des Registers unterliegt einem gemeinsamen Sekretariat, bestehend aus neun Mitarbeitenden der drei teilhabenden Organe. Die Aufsicht über das Sekretariat hat ein aus den Generalsekretär:innen von Parlament, Kommission und Rat bestehender Verwaltungsrat, der die strategischen Leitlinien und Prioritäten für das Transparenzregister vorgibt.[3]


    Registrierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem Verhaltenskodex für Interessenvertreter zu. Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.[2] Stand März 2023 sind über 12.000 Akteure eingetragen.[4]


    Verpflichtende Angaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:[2]

    • allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.)
    • Interessen und Tätigkeiten des Akteurs
    • Verbindungen zu und Mitgliedschaften bei anderen Akteuren/Organisationen
    • Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren, Expertengruppen der EU-Kommission)
    • Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten
    • Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet


    Nachteile bei Nicht-Registrierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen, wie etwa: [5]

    Parlament

    • freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments
    • nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden
    • Teilnahme an parteiübergreifenden parlamentarischen Foren

    Kommission

    • Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren
    • Teilnahme an Expert:innengruppen als Interessenvertreter:innen

    Rat

    • Treffen mit Generalsekretär:in und Generaldirektor:innen
    • Teilnahme an Briefings und Veranstaltungen

    Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten – zum Beispiel mit einer Einladung eines:r Abgeordneten – oder sich mit ihnen außerhalb des Parlaments zu treffen. Ebenso können Lobbyakteure Mitglieder der EU-Kommission treffen, die unterhalb des Rangs der Generalsekretär:innen rangieren oder alle Mitglieder ständiger Vertretungen außer den beiden Botschafter:innen.

    Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte nicht für die Registrierung geeignet sind.[3]

    Stellt das Sekretariat Verstöße gegen die Leitlinien fest, kann es neben der Löschung der Daten auch ein Verbot einer erneuten Registrierung zwischen 20 Werktagen und zwei Jahren aussprechen. Somit gehen der betroffenen Organisation für den Zeitraum die Privilegien die mit der Eintragung einhergehen, verloren.[2]

    2021 führte das Sekretariat 3.360 Qualitätskontrollen durch. Rund ein Drittel der Überprüfungen führten zu Löschungen, weil die Daten veraltet oder nicht angemessen waren, in den restlichen Fällen waren die Angaben zufriedenstellend oder wurden nach Aufforderung nachgebessert.[3]


    Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Datenqualität[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Auf Grund der Unterbesetzung des für die Verwaltung zuständigen Sekretariats mit zunächst sechs, seit 2021 neun, Mitarbeitenden treten immer wieder erhebliche Mängel in der Datenqualität zu Tage. So machten LobbyControl und die NGO Corporate Observatory Europe zuletzt Ende 2022 das Sekretariat auf über 400 fehlerhafte Einträge im Transparenzregister aufmerksam, was im Januar 2023 zu einer Korrektur von 59% der Einträge und zu einer Löschung von 38% der Einträge führte.[6]

    Darüber hinaus müssen seit 2021 NGOs nur noch ihr gesamtes Jahresbudget und nicht mehr, wie kommerzielle Organisationen auch, ihr jährliches Lobbybudget. Dies führt neben der schlechten Vergleichbarkeit der Daten zu der Gefahr, dass kommerzielle Organisationen ihre Interessenvertretung in nicht-kommerziellen Verbänden organisieren und so ihre Lobbyausgaben kaschieren.[7]


    Katargate[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Im Zuge der Katargate-Affäre wurde Ende 2022 klar, dass das Register nicht wie gedacht funktioniert. So tauchten weder die in der Angelegenheit belasteten Staaten Katar und Marokko im Transparenzregister auf, obwohl die Eintragung von nicht-EU-Staaten als Auftraggeber Pflicht ist, noch war die NGO des belasteten ehemaligen EU-Parlamentariers Panzeri registriert, obwohl diese Veranstaltungen im EU-Parlament veranstaltet hatte.[8]


    Infolgedessen wurde diskutiert, ein weiteres Register für Interessenvertretung von nicht-EU-Staaten, nach Vorbild des amerikanischen FARA und des australischen FITSA einzuführen oder auch Diplomat:innen aus nicht-EU-Staaten dazu zu verpflichten, sich in das bestehende Register einzutragen.


    Mangelnde Sanktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Das EU-Transparenzregister ist nicht rechtsverbindlich, sondern setzt auf den Verlust von Privilegien als Anreiz für eine Registrierung, da nach Rechtsauffassung der EU-Kommission eine rechtsverbindliche Regelung nur mit einer Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Union (und somit eines einstimmigen Votums im Rat) möglich ist. Allerdings wies bereits 2013 ein Gutachten im Auftrag des von LobbyControl mitgegründeten Netzwerks ALTER-EU eine alternative Auslegung des EU-Rechts auf. Eine Veränderung zugunsten der Rechtsverbindlichkeit hatte dies jedoch nicht zur Folge.[9][10]

    Auch die Anreize im bestehenden Rahmen könnten restriktiver ausgestaltet sein. So beschränkt sich die Registrierungspflicht im Rat lediglich auf Treffen mit dem Generalsekretariat, das die Arbeit des Rats lediglich koordiniert und organisiert, und somit keine zentrale Anlaufstelle für Lobbyist:innen ist. Von viel größerem Interesse sind hier die ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten, für die aber keine Registrierung im Transparenzregister notwendig ist.[11] Nichtsdestotrotz veröffentlichen einige Vertretungen, wie etwa die deutsche, ihre Treffen auf freiwilliger Basis.[12]


    Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Das EU-Transparenzregister geht auf eine Initiative des damaligen EU-Kommissars für Verwaltung, Audit und Korruptionsbekämpfung Siim Kallas zurück. Dieser erklärte 2005 in einer Rede Lobbyist:innen hätten großen Einfluss auf die Gesetzgebungsverfahren der EU, dieser bliebe aber viel zu intransparent. Als Lösung hierfür schlug er ein verpflichtendes Lobbyregister und Sanktionen bei Fehlverhalten vor. 2008 führte die Kommission jedoch lediglich ein freiwilliges Transparenzregister ein, dem das EU-Parlament mit der ersten interinstitutionellen Vereinbarung 2011 beitrat. 2014, mit dem Amtsantritt der [[Jean-Claude Juncker]|Juncker]-Kommission, wurden mit der Verpflichtung für Lobbyist:innen sich im Register einzutragen, wenn sie sich mit Mitgliedern der Kommission treffen wollen, erstmals gewichtige Anreize geschaffen, sich einzutragen. Tatsächlich führte diese Regelungen zu einem rapiden Anstieg der Eintragungen in den Folgejahren, sodass heute davon ausgegangen werden kann, dass die überwiegende Mehrheit der Lobbyist:innen eingetragen sind. 2021 folgte die Einführung im Rat der EU.


    Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

    https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/ https://twitter.com/lobbycontrol https://www.facebook.com/lobbycontrol https://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

      ALTER-EU: Rescue the Register, abgerufen am 21. Juni 2013
    1. EU-Lobbyismus im Blickpunkt EP Dossier vom 24. Juni 2008, abgerufen am 22. Juni 2011
    2. Verhaltenskodex für Interessenvertreter (Lobbyisten) der EU-Kommission, abgerufen am 30. April 2014
    3. Beschwerdeformular der EU-Kommission, abgerufen am 30. April 2014
    4. Vorstellung der Politischen Leitlinien Junckers im Europäischen Parlament am 15. Juli 2014, abgerufen am 06.10.2014
    5. Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.November 2014, abgerufen am 20.August 2015
    6. Interinstitutionelle Vereinbarung Website des EU-Transparenzregisters, abgerufen am 03.09.2015
    7. Statistiken des Transparenzregisters, abgerufen am 03.09.2015.
    8. Transparenzregister, abgerufen am 03.09.2015.
    9. Meldungen und Beschwerden Website des EU-Transparenz-Registers, abgerufen am 03.09.2015
    10. Interinstitutionelle Vereinbarung S. 22, Website des EU-Transparenzregisters, abgerufen am 03.09.2015
    11. European Roundtable of Industrialists: Lobbybudget von unter 10.000 Euro? LobbyControl-Blogeintrag, abgerufen am 03.09.2015
    12. BuisenessEurope EU-Transparenz-Register, abgerufen am 03.09.2015
    13. Euractiv: Transparenzregister: Neue Regeln für EU-Lobbyisten, abgerufen am 16. Juni 2011
    14. Die Grünen - Europäische Freie Allainz: Transparenzregister, abgerufen am 16. Juni 2011
    15. Rechtsgutachten Markus Krajewski, abgerufen am 21. Juni 2013
    16. EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012 abgerufen am 20.10.2016
    17. 2,0 2,1 2,2 2,3 Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register, eur-lex.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023
    18. 3,0 3,1 3,2 Jahresbericht über das Funktionieren des Transparenzregisters 2021, ec.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023
    19. Statistics, ec.europa.eu, abgerufen am 27.03.2023
    20. Leitlinien für die interinstitutionelle Vereinbarung von 2021 abgerufen am 27.03.2023
    21. LobbyControl auf Twitter, twitter.com, abgerufen am 21.03.2023
    22. Offener Brief an die Kommissarin Jourova vom 02.02.2022, alter-eu.org, abgerufen am 27.03.2023
    23. Qatargate: Corruption scandal widens with more EU lawmakers in frame, politico.eu vom 16.02.2023, abgerufen am 27.03.2023
    24. Legal Framework for a Mandatory EU Lobby Registerand Regulations, Prof.Dr. Markus Krajewski, lobbycontrol.de, abgerufen am 27.03.2023
    25. Gutachten: Verpflichtendes Lobbyregister möglich, lobbycontrol.de vom 18.06.2013, abgerufen am 27.03.2023
    26. EU Transparenzregister: Gremium der Mitgliedstaaten will mitmachen, aber nur ein bisschen, lobbycontrol.de vom 21.12.2017, abgerufen am 27.03.2023
    27. Transparenzregister, bruessel-eu.diplo.de, abgerufen am 27.03.2023
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            Das EU-Lobbyregister (auch EU-Transparenzregister) ist eine einsehbare Datenbank, in welcher Lobbyarbeit betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise die Identität des Akteurs, seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Eintragungen in das Tranparenzregister finden auf freiwilliger Basis statt. Allerdings hat die EU-Kommission unter Präsident Juncker Ende 2014 leichte Sanktionen für Lobbyisten eingeführt, die sich nicht ins Register eintragen. Der Rat der Europäischen Union ist nicht Teil des Registers, er führt auch kein eigenes Lobbyregister. Ein verpflichtendes, umfassendes und robustes [[Lobbyregister]] für die Institutionen der Europäischen Union (EU) gibt es derzeit nicht. 
                
    
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                Den ersten Schritt in Richtung Transparenz beim Lobbyismus machte 1996 das EU-Parlament mit der Einführung eines so genannten Lobbyregisters sowie eines Verhaltenskodex für Lobbyisten. Das Register, das eigentlich eher eine Liste war, war seit 2003 öffentlich auf der Webseite des Parlaments abrufbar. Darin konnten sich Lobbyisten freiwillig registrieren, um einen vereinfachten Zugang zum Parlament zu erhalten.<ref>[http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=de&type=IM-PRESS&reference=20080414FCS26495 EU-Lobbyismus im Blickpunkt] EP Dossier vom 24. Juni 2008, abgerufen am 22. Juni 2011</ref> Die bei der Akkreditierung anzugebenden Daten beschränkten sich jedoch auf den Namen der/des LobbyistIn und den der beauftragenden Organisation. Ersichtlich wurde daher nicht, mit welchen Abgeordneten oder Parlamentsmitarbeitenden Gespräche geführt wurden, mit welchem Ziel Lobbyarbeit betrieben wurde oder welche finanziellen Ressourcen zu diesem Zweck eingesetzt wurden. Bei LobbyistInnen, die nicht für einen Verband oder ein Unternehmen direkt arbeiteten, sondern für eine Lobby-Agentur, blieb auf diese Weise der Kunde der Agentur, d.h. der eigentliche Auftraggeber, ebenfalls unsichtbar. Nach Stand vom Mai 2011 waren 3.912 LobbyistInnen beim EU-Parlament akkreditiert, die für 1.762 Auftraggeber arbeiteten.
                
    
                Seit 2008 führte die [[EU-Kommission]] ein freiwilliges Lobbyregister. Es enthielt zwar mehr Angaben als die Liste des EU-Parlaments, dafür fehlten hier wiederum die Namen der für die jeweiligen Lobby-Akteure arbeitenden LobbyistInnen. Eingetragen hatten sich nach Stand vom Mai 2011 3.937 Lobby-Organisationen. Problematisch an diesem Register war jedoch, dass bei weitem nicht alle in Brüssel Lobbyarbeit betreibenden Unternehmen, Agenturen, Verbände und Organisationen in dem Register vertreten waren. Mehrere der größten deutschen Konzerne, wie z.B. die [[Deutsche Bank]] und die [[Metro]] AG tauchten nicht auf, obwohl sie in Brüssel Lobbybüros unterhalten.<ref>[http://ec.europa.eu/transparency/docs/323_de.pdf Verhaltenskodex für Interessenvertreter (Lobbyisten) der EU-Kommission], abgerufen am 30. April 2014</ref>
                
    
                Ein weiterer Schwachpunkt des Registers war die fehlende systematische und unabhängige Überprüfung der von den Lobby-Akteuren gemachten Angaben, z.B. zu Lobbyaufwendungen, sowie nicht ausreichende Sanktionsmöglichkeiten zur Ahndung von Verstößen gegen die Verhaltensregeln.<ref>[http://ec.europa.eu/eu_law/your_rights/your_rights_forms_de.htm Beschwerdeformular der EU-Kommission], abgerufen am 30. April 2014</ref>
                
    
                Im November 2010 einigten sich EU-Kommission und EU-Parlament nach zweijähriger Verhandlungsdauer auf ein gemeinsames Lobbyregister unter dem offiziellen Titel "Transparenzregister". Dieses Transparenzregister wurde am 23. Juni 2011 eingeführt.
                
    
                == Transparenzregister ==
                
    
                Das Transparenzregister fasste die bisher getrennten Lobbyregister von EU-Kommission und Parlament zusammen. Ein Vorteil gegenüber dem früheren Register der Interessenvertreter war, dass die Registrierung der Lobbyakteure nun Voraussetzung für den Erhalt dauerhafter Zugangspässe zum EU-Parlament war. Dies war immerhin ein erster Anreiz, sich auch tatsächlich einzutragen. Des Weiteren müssen seitdem wesentlich mehr Daten über Auftraggeber und  Lobbybudget öffentlich gemacht werden. Für EU-Bürger gibt es damit nun eine zentrale Anlaufstelle für Informationen über Lobbyaktivitäten in Parlament und EU-Kommission. 
                
    
                Im Juli 2014 kündigte der neue EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker im Rahmen seiner politischen Programmrichtlinien für die kommende Amtszeit an, das Transparenzregister zu reformieren. Es soll ein verpflichtendes und öffentlich zugängliches Lobbyregister für alle EU-Institutionen eingeführt werden.<ref>[http://ec.europa.eu/about/juncker-commission/docs/pg_en.pdf Vorstellung der Politischen Leitlinien Junckers im Europäischen Parlament am 15. Juli 2014], abgerufen am 06.10.2014 </ref> Diese Ankündigung blieb bisher ohne Ergebnis – ein verpflichtende EU-Lobbyregister, wie es in den USA seit 1995 existiert, lässt auf sich warten [Stand: September 2015].
                
    
                Im November 2014 startete die Europäische Kommission ihre "Transparenzinitiative". Seitdem müssen EU-Kommissarinnen und Kommissare und ihre Kabinette bis hin zu den Generaldirektoren auf ihren Webseiten ihre Lobbytreffen veröffentlichen, und zwar spätestens zwei Wochen nachdem der Termin stattgefunden hat.<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2131_en.htm Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.November 2014], abgerufen am 20.August 2015</ref>
                
    
                Außerdem dürfen sie sich nur mit im Register eingetragenen Lobbyakteuren treffen. Dadurch sanktioniert die EU-Kommission erstmals Lobbyisten, die sich nicht in das Register eintragen. 
                
    
                Die gesetzliche Grundlage des Lobbyregisters ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission<ref>[http
                
                Seit 2008 gibt es auf [[EU]]-Ebene ein [[Lobbyregister]], das EU-Transparenzregister. Eine Registrierung ist für alle Interessenvertreter:innen gegenüber [[EU-Parlament]], [[Kommission]] und dem [[Rat der EU]] freiwillig, allerdings ist der Erhalt bestimmter Berechtigungen, wie etwa der Möglichkeit Kommissionsmitglieder zu treffen, an eine Eintragung in das Register geknüpft. Alle im Register eingetragenen Akteure verpflichten sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodex’.
                
    
                Im [https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/search.do?locale=en&reset= EU-Transparenzregister] sind nur jeweils aktuelle Informationen abrufbar. Alte Einträge, sowie die Möglichkeit Akteure nach der Zahl ihrer Treffen oder der Größe ihres Budgets zu sortieren, finden sich auf [https://www.lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu].
                
    
                ==Rechtsgrundlage und Zuständigkeit==
                
    
                ===Rechtsgrundlage===
                
    
                In Artikel 11 des ''Vertrags über die Europäische Union'' verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012] abgerufen am 20.10.2016</ref> 
                
    <br />Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen [[EU-Parlament]], [[EU-Kommission]] und dem [[Rat der Europäischen Union]]. Die erste Version von 2011, die, noch ohne den Rat, das Transparenzregister einführte, wurde zuletzt 2021 überarbeitet.<ref name="Vereinbarung21">[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021Q0611(01) Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register], eur-lex.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023</ref>
                
    
                Die laufende Verwaltung des Registers unterliegt einem gemeinsamen Sekretariat, bestehend aus neun Mitarbeitenden der drei teilhabenden Organe. Die Aufsicht über das Sekretariat hat ein aus den Generalsekretär:innen von Parlament, Kommission und Rat bestehender Verwaltungsrat, der die strategischen Leitlinien und Prioritäten für das Transparenzregister vorgibt.<ref name="Jahresbericht21">[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=INTER_INST_AGREEMENT Interinstitutionelle Vereinbarung ] Website des EU-Transparenzregisters, abgerufen am 03.09.2015</ref>. Sie legt die Regeln und Grundsätze fest, auf denen das Transparenzregister beruht. Die erste, im Juni 2011 unterzeichnete Vereinbarung wurde nach zwei Jahren überprüft. Die geänderte Vereinbarung wurde im April 2014 angenommen.
                
    
                ===Statistiken===
                
                Nach letztem Stand vom September 2015 waren 5.681 LobbyistInnen mit Zugang zum [[Europäischen Parlament]] akkreditiert, die für 8.213 Lobby-Organisationen arbeiten. Darunter finden sich u.a. 2.069  [[Europäische Wirtschaftsverbände|Wirtschaftsverbände]], 1.372 Unternehmen,  2.116  Nicht-Regierungsorganisationen sowie 566  [[Denkfabriken auf EU-Ebene|Thinktanks]].<ref>[httpANNUAL_REPORT Jahresbericht über das Funktionieren des Transparenzregisters 2021], ec.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023</ref>
                
    
                ===Registrierung===
                
    
                Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem [[Verhaltenskodex für Interessenvertreter|Verhaltenskodex]] für Interessenvertreter zu.
                
                Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.<ref name="Vereinbarung21" /> Stand März 2023 sind über 12.000 Akteure eingetragen.<ref>[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=en&action=prepareView Statistiken des Transparenzregisters], abgerufen am 03.09.2015. </ref>
                
    
                '''Tabelle: Statistik des Transparenzregisters''' 
                
                {| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color:#444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
                
                |- style="background-color: #f2f2f2;"
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen'''
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Anzahl der Organisationen'''
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|963
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Beratungsfirmen
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|594
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Anwaltskanzleien
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|93
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Selbständige Berater
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|276
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|4.153
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Unternehmen und Unternehmensgruppen 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|1.372
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|2.069 
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gewerkschaften 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|462
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Andere ähnliche Organisationen 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|255
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|III – Nichtregierungsorganisationen 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|2.116
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|IV – Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|566
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Denkfabriken und Forschungseinrichtungen 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|417
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Hochschuleinrichtungen 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|149
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|35
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|IV – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten  
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|380
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Lokale und kommunale Behörden (subnationale Ebene) 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|109
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;Andere subnationale Behörden 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|105
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Transnationale Netzwerke der sub-nationalen Ebene
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|37
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|129
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gesamtzahl am 03.09.15 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|8.213
                
                |}
                
                Quelle: <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=de&action=prepareView Transparenzregister], abgerufen am 03.09.2015. </ref>
                
    
                === Implementierung ===
                
                Für die Implementierung und die Kontrolle des Registers wurde ein gemeinsames Register-Sekretariat von Parlament und Kommission mit vier Mitarbeitern eingerichtet. Die Kompetenz für die Ausstellung von Lobby-Pässen für das EU-Parlament bleibt weiterhin beim EU-Parlament.
                
    
                In einer Übergangszeit von 12 Monaten haben die in den beiden bisherigen Listen registrierten Organisationen die Möglichkeit, sich in das neue Register einzutragen. Zwei Jahre nach der Einführung des Registers soll es eine Evaluation durch Parlament und Kommission geben.
                
    
                === Finanzielle Angaben ===
                
                Wie im bisherigen Register der EU-Kommission müssen bei einer Eintragung ins Register Angaben über Lobbyaufwendungen abhängig vom Umsatz des Beratungsunternehmens gemacht werden. Beratungsunternehmen, [[Anwaltskanzleien]] und selbstständige Berater müssen ihren durch Lobbytätigkeiten erzielten Umsatz nach folgendem Muster offenlegen:
                
    
                {| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color:#444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
                
                |- style="background-color: #f2f2f2;"
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Umsatz in Euro'''
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Stufengröße in Euro'''
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|0–499 999
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|50 000
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|500 000–1 000 000
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|100 000
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|>1 000 000
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|250 000
                
                |}
                
    
                Verbände und Unternehmen, die ''in-house''-LobbyistInnen beschäftigen, müssen ihre Lobbyausgaben schätzen. Nichtregierungsorganisationen, Think Tanks und Forschungsinstitute sowie Organisationen, die Kirchen und religiöse Gemeinschaften vertreten, müssen ihr Gesamtbudget gemeinsam mit einer Aufschlüsselung ihrer Hauptfinanzierungsquellen angeben.
                
    
                === Sanktionsmöglichkeiten ===
                
                Seit 2014 verfügt das Transparenzregister über einen Mechanismus für Meldungen und Beschwerden<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?reference=ALERTS_COMPLAINTS&locale=de  Meldungen und Beschwerden] Website des EU-Transparenz-Registers, abgerufen am 03.09.2015 </ref>, der es allen ermöglicht, eine administrative Untersuchung über mutmaßlicher Verstöße gegen den Verhaltenskodex durch registrierte Organisationen oder Einzelpersonen anzustoßen.
                
    
                Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex kann das Register-Sekretariat Sanktionen durchführen. Diese reichen bis zum Ausschluss aus dem Register und einer Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des
                
                 Europäischen Parlaments.
                
    
                Die Sanktionsmöglichkeiten des Register-Sekretariats werden im Anhang 4 der interinstitutionellen Vereinbarung geregelt unter dem Titel „Verfahren für Meldungen und für die Untersuchung und Bearbeitung von Beschwerden“<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32014Q0919%2801%29 Interinstitutionelle Vereinbarung ] S. 22, Website des EU-Transparenzregisters, abgerufen am 03.09.2015</ref>
                
                Folgende Tabelle zeigt die Maßnahmen auf, die im Falle der Nichteinhaltung des Verhaltenskodex für Lobbyisten zur Verfügung stehen
                
    
                {| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color: #444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
                
                |- style="background-color: #f2f2f2;"
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Art der Nichteinhaltung'''
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Maßnahme'''
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Erwähnung der Maßnahme im Register'''
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Entzug des Zugangsausweises zum EP'''
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nichteinhaltung, die sofort korrigiert wird
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem Register-Sekretariat
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des
                
                 Europäischen Parlaments, Verlust anderer
                
                Anreize
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
                
                |-
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Unangemessenes Verhalten
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des
                
                 Europäischen Parlaments, möglicher Neu-Eintrag ins Register, wenn die Gründe, die zu dem Ausschluss führten, ausgeräumt wurden
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
                
                |- 
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Schwere, absichtliche Nichteinhaltung des Kodex
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ausschluss aus dem Register für bis zu zwei Jahre und formeller Entzug der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des Europäischen
                
                 Parlaments und der Kommission
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
                
                | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
                
                |}
                
    
                ==Kritik am neuen Register==
                
                ===Falsche Angaben===
                
                Nach Angaben von ''ALTER-EU'' sind 27% der Firmen mit Lobbybüros in Brüssel nicht im Register eingetragen, zusammen mit 24% der Lobby-Beratungsagenturen und einem wesentlichen Anteil von NGOs. Obwohl die [[Europäische Kommission]] weiterhin die ansteigende Zahl der Einträge lobt, sagen diese allein wenig über Lobbyaktivitäten in Brüssel aus: Finanzielle Angaben im Register bleiben äußerst fragwürdig. Zum Beispiel sind laut Register die zehn Organisationen mit den höchsten Lobbybudgets (über 33 Millionen Euro) fünf Universitäten/Think Tanks, vier subnationale Behörden und eine schwedische Gewerkschaft, die angeblich 94 Millionen Euro für ihre Lobbyarbeit ausgibt. Während diese seltsam hohen Einträge wahrscheinlich auf Fehlern beruhen, liegt zugleich die Vermutung nahe, dass große Akteure wie [[FoodDrinkEurope]] und [[Ebay]] zu geringe Lobbyausgaben angeben. Um einigermaßen realistische Angaben im Register vorzufinden, reicht LobbyControl regelmäßig Beschwerden ein – zuletzt wurde darauf hingewiesen, dass der [[European Roundtable of Industrialists]] und fünf andere große Lobbyakteure ein Lobbybudget von unter 10.000 Euro angabenStatistics], ec.europa.eu, abgerufen am 27.03.2023</ref>
                
    
                ===Verpflichtende Angaben===
                
                Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:<ref name="Vereinbarung21" />
                
    
                *allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.)
                
                *Interessen und Tätigkeiten des Akteurs
                
                *Verbindungen zu und Mitgliedschaften bei anderen Akteuren/Organisationen
                
                *Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren, Expertengruppen der EU-Kommission)
                
                *Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten
                
                *Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet
                
    
                ===Nachteile bei Nicht-Registrierung===
                
                Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen, wie etwa: <ref name="Leitlinien21">[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=GUIDELINES Leitlinien für die interinstitutionelle Vereinbarung von 2021] abgerufen am 27.03.2023</ref>
                
    
                ''' Parlament'''
                
    
                *freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments
                
                *nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden
                
                *Teilnahme an parteiübergreifenden parlamentarischen Foren
                
    
                ''' Kommission'''
                
    
                *Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren
                
                *Teilnahme an Expert:innengruppen als Interessenvertreter:innen
                
    
                '''Rat'''
                
    
                *Treffen mit Generalsekretär:in und Generaldirektor:innen
                
                *Teilnahme an Briefings und Veranstaltungen
                
    
                Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten –  zum Beispiel mit einer Einladung eines:r Abgeordneten – oder sich mit ihnen außerhalb des Parlaments zu treffen. Ebenso können Lobbyakteure Mitglieder der EU-Kommission treffen, die unterhalb des Rangs der Generalsekretär:innen rangieren oder alle Mitglieder ständiger Vertretungen außer den beiden Botschafter:innen.
                
    
                ===Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten===
                
    
                Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte nicht für die Registrierung geeignet sind.<ref name="Jahresbericht21" />
                
    
                Stellt das Sekretariat Verstöße gegen die Leitlinien fest, kann es neben der Löschung der Daten auch ein Verbot einer erneuten Registrierung zwischen 20 Werktagen und zwei Jahren aussprechen. Somit gehen der betroffenen Organisation für den Zeitraum die Privilegien die mit der Eintragung einhergehen, verloren.<ref name="Vereinbarung21" />
                
    
                2021 führte das Sekretariat 3.360 Qualitätskontrollen durch. Rund ein Drittel der Überprüfungen führten zu Löschungen, weil die Daten veraltet oder nicht angemessen waren, in den restlichen Fällen waren die Angaben zufriedenstellend oder wurden nach Aufforderung nachgebessert.<ref name="Jahresbericht21" />
                
    
                ==Kritik==
                
    
                ===Datenqualität===
                
    
                Auf Grund der Unterbesetzung des für die Verwaltung zuständigen Sekretariats mit zunächst sechs, seit 2021 neun, Mitarbeitenden treten immer wieder erhebliche Mängel in der Datenqualität zu Tage. So machten LobbyControl und die NGO Corporate Observatory Europe zuletzt Ende 2022 das Sekretariat auf über 400 fehlerhafte Einträge im Transparenzregister aufmerksam, was im Januar 2023 zu einer Korrektur von 59% der Einträge und zu einer Löschung von 38% der Einträge führte.<ref>[https://twitter.com/lobbycontrol/status/1618630864958795782?t=ttS7neFO2lPsBA3n0lWhRA&s=19 LobbyControl auf Twitter], twitter.com, abgerufen am 21.03.2023</ref>
                
    
                Darüber hinaus müssen seit 2021 NGOs nur noch ihr gesamtes Jahresbudget und nicht mehr, wie kommerzielle Organisationen auch, ihr jährliches Lobbybudget. Dies führt neben der schlechten Vergleichbarkeit der Daten zu der Gefahr, dass kommerzielle Organisationen ihre Interessenvertretung in nicht-kommerziellen Verbänden organisieren und so ihre Lobbyausgaben kaschieren.<ref>[https://www.alter-eu.org/sites/default/files/documents/220202%20letter%20transparency%20register%20implementation_0.pdf Offener Brief an die Kommissarin Jourova vom 02.02.2022], alter-eu.org, abgerufen am 27.03.2023</ref>
                
    
                ===Katargate===
                
    
                Im Zuge der [[Katargate]]-Affäre wurde Ende 2022 klar, dass das Register nicht wie gedacht funktioniert. So tauchten weder die in der Angelegenheit belasteten Staaten Katar und Marokko im Transparenzregister auf, obwohl die Eintragung von nicht-EU-Staaten als Auftraggeber Pflicht ist, noch war die NGO des belasteten ehemaligen EU-Parlamentariers [[Pier Antonio Panzeri|Panzeri]] registriert, obwohl diese Veranstaltungen im EU-Parlament veranstaltet hatte.<ref>[https://www.politico.eu/article/arrest-warrant-two-meps-connected-qatargate-parliament-corruption-probe-maria-arena-alessandra-moretti/ Qatargate: Corruption scandal widens with more EU lawmakers in frame], politico.eu vom 16.02.2023, abgerufen am 27.03.2023</ref>
                
    
                Infolgedessen wurde diskutiert, ein weiteres Register für Interessenvertretung von nicht-EU-Staaten, nach Vorbild des amerikanischen [[FARA]] und des australischen [[FITSA]] einzuführen oder auch Diplomat:innen aus nicht-EU-Staaten dazu zu verpflichten, sich in das bestehende Register einzutragen.
                
    
                ===Mangelnde Sanktionen===
                
    
                Das EU-Transparenzregister ist nicht rechtsverbindlich, sondern setzt auf den Verlust von Privilegien als Anreiz für eine Registrierung, da nach Rechtsauffassung der EU-Kommission eine rechtsverbindliche Regelung nur mit einer Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Union (und somit eines einstimmigen Votums im Rat) möglich ist. Allerdings wies bereits 2013 ein [https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/130617-Legal_Study_Markus_Krajefski_Transparency_Register_endg%C3%BCltig.pdf Gutachten] im Auftrag des von LobbyControl mitgegründeten Netzwerks ALTER-EU eine alternative Auslegung des EU-Rechts auf. Eine Veränderung zugunsten der Rechtsverbindlichkeit hatte dies jedoch nicht zur Folge.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2015/08/european-roundtable-of-industrialists-lobbybudget-von-unter-10-000-euro/ European Roundtable of Industrialists: Lobbybudget von unter 10.000 Euro?] LobbyControl-Blogeintrag, abgerufen am 03.09.2015</ref>. Auch das Lobbybudget von BuisenessEurope, des größten europäischen Industrieverbands über nur 4 Millionen Euro pro Jahr ist nach Auffassung von LobbyControl zweifelhaft und zu niedrig gegriffen<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/displaylobbyist.do?id=3978240953-79 BuisenessEurope] EU-Transparenz-Register, abgerufen am 03.09.2015 </ref>. Zudem fehlen mehr als 100 bedeutende Firmen noch immer im Register, z.B. das Bankinstitut [[Belfius]].
                
    
                ===Kein Lobbyregister für die Minister-Räte===
                
                Kritik bekommt auch der [[Rat der Europäischen Union]] zu hören, der sich nicht am Transparenzregister beteiligt und sich aus den Verhandlungen heraus hielt. Der Rat der Europäischen Union als wichtigstes legislatives Organ der EU neben dem EU-Parlament führt derzeit keinerlei Form von Lobbyregister. Lobbyisten versuchen die Ratsentscheidungen zwar bereits über die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten zu beeinflussen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Rat als Institution in Brüssel, insbesondere der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER, frz. für Comité des représentants permanents) ebenfalls Adressat von Lobbyaktivitäten der Brüsseler Lobby-Akteure ist. Durch die Nichtbeteiligung des Rats am neuen Transparenzregister bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiter im Schatten verborgen.<ref>[http://www.euractiv.de/wahlen-und-macht/artikel/strengere-regeln-fr-europas-lobbyisten-004794 Euractiv: Transparenzregister: Neue Regeln für EU-Lobbyisten], abgerufen am 16. Juni 2011</ref> Nach der Einführung des Transparenzregisters am 23. Juni 2011 stellte der Rat zum ersten Mal die Möglichkeit in Aussicht, sich in Zukunft doch dem Register anzuschließen.
                
    
                ===Weitere Kritikpunkte===
                
                Weiter wird kritisiert, dass die erforderlichen Angaben über Lobbyaufwendungen nicht vom Umsatz abhängig gemacht werden sollen, sondern für alle Lobbygruppen gleich sein sollten.<ref>[http://www.greens-efa.eu/de/transparenzregister-3782.html Die Grünen - Europäische Freie Allainz: Transparenzregister], abgerufen am 16. Juni 2011</ref>
                
    
                ==Ein verpflichtendes Lobbyregister==
                
    
                Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt ist der weiterhin freiwillige Charakter des Registers. Eine Registrierung ist nur erforderlich um Zugang zum [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] zu erhalten. Eine allgemein verpflichtende Registrierung wäre ein großer Schritt vorwärts zur effektiven Kontrolle von Lobbyaktivitäten. Das Parlament machte bereits deutlich, dass es diesen Punkt in der Evaluationsphase einbringen möchte. Der EU-Abgeordnete Matthias Groote (SPD) berichtete, dass die Mehrheit des EU-Parlaments sich für ein verpflichtendes Register ausgesprochen hätte, der Vorschlag aber am Widerstand der EU-Kommission scheiterte.
                
    
                Eines der Hauptargumente der EU-Kommission für das freiwillige Register war bislang, dass eine gesetzliche Grundlage für ein verpflichtendes Register in der EU-Verträgen fehlen würde, bzw. Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedsstaaten erfordern würde. Ein neues Rechtsgutachten von Markus Krajewski, Professor für Rechtskunde an der Erlangen-Nürnberg Universität, schlussfolgert jedoch, dass Artikel 298 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine rechtliche Grundlage für eine verpflichtende Transparenz von Lobbyisten bietet. <ref>[http://www.alter-eu.org/documents/2013/06/legal-study Rechtsgutachten Markus Krajewski], abgerufen am 21. Juni 2013</ref>
                
    
                Die Einführung eines verpflichtendes Lobbyregisters durch eine EU-Rechtsverordnung könnte demnach aufgrund der gesetzlichen Grundlage über das normale legislative Vorgehen erfolgen. Ein neuer Bericht von  ''ALTER-EU'', „Rescue the Register“ <ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/Studie-Rescue_the_register_20June13.pdf ALTER-EU: Rescue the Register], abgerufen am 21. Juni 2013</ref>, zeigt deutlich, dass ein verpflichtendes Register längst überfällig ist. In dem gegenwärtigen Modell können Firmen, die mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen, ihre Angaben jederzeit zurückziehen. Das freiwillige Register gibt somit nicht nur höchst unrealistische Einblicke in Lobbyaktivitäten, sondern vermittelt der Öffentlichkeit darüber hinaus ein falsches Verständnis der Regulierungen.
                
    
                == Weiterführende Informationen ==
                
                * [http://europa.eu/transparency-register/index_de.htm  Homepage des Transparenzregisters]
                
    
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                ==Einzelnachweise==
                <references/>
                
    
                [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
                
                [[Kategorie:Lobbyregister]]
                
                [[Kategorie:EU]]wp-content/uploads/130617-Legal_Study_Markus_Krajefski_Transparency_Register_endg%C3%BCltig.pdf Legal Framework for a Mandatory EU Lobby Registerand Regulations], Prof.Dr. Markus Krajewski, lobbycontrol.de, abgerufen am 27.03.2023</ref><ref>[https://www.lobbycontrol.de/kurzmeldung/gutachten-verpflichtendes-eu-lobbyregister-moglich-15426/ Gutachten: Verpflichtendes Lobbyregister möglich], lobbycontrol.de vom 18.06.2013, abgerufen am 27.03.2023</ref>
                
    
                Auch die Anreize im bestehenden Rahmen könnten restriktiver ausgestaltet sein. So beschränkt sich die Registrierungspflicht im Rat lediglich auf Treffen mit dem Generalsekretariat, das die Arbeit des Rats lediglich koordiniert und organisiert, und somit keine zentrale Anlaufstelle für Lobbyist:innen ist. Von viel größerem Interesse sind hier die ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten, für die aber keine Registrierung im Transparenzregister notwendig ist.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/lobbyismus-in-der-eu/eu-transparenzregister-gremium-der-mitgliedstaaten-will-mitmachen-aber-nur-ein-bisschen-41987/ EU Transparenzregister: Gremium der Mitgliedstaaten will mitmachen, aber nur ein bisschen], lobbycontrol.de vom 21.12.2017, abgerufen am 27.03.2023</ref> Nichtsdestotrotz veröffentlichen einige Vertretungen, wie etwa die deutsche, ihre Treffen auf freiwilliger Basis.<ref>[https://bruessel-eu.diplo.de/eu-de/staendigevertretungeu/-/2264232 Transparenzregister], bruessel-eu.diplo.de, abgerufen am 27.03.2023</ref>
                
    
                ==Hintergrund==
                
    
                Das EU-Transparenzregister geht auf eine Initiative des damaligen EU-Kommissars für Verwaltung, Audit und Korruptionsbekämpfung [[Siim Kallas]] zurück. Dieser erklärte 2005 in einer Rede Lobbyist:innen hätten großen Einfluss auf die Gesetzgebungsverfahren der EU, dieser bliebe aber viel zu intransparent. Als Lösung hierfür schlug er ein verpflichtendes Lobbyregister und Sanktionen bei Fehlverhalten vor. 2008 führte die Kommission jedoch lediglich ein freiwilliges Transparenzregister ein, dem das EU-Parlament mit der ersten interinstitutionellen Vereinbarung 2011 beitrat. 2014, mit dem Amtsantritt der [[Jean-Claude Juncker]|Juncker]-Kommission, wurden mit der Verpflichtung für Lobbyist:innen sich im Register einzutragen, wenn sie sich mit Mitgliedern der Kommission treffen wollen, erstmals gewichtige Anreize geschaffen, sich einzutragen. Tatsächlich führte diese Regelungen zu einem rapiden Anstieg der Eintragungen in den Folgejahren, sodass heute davon ausgegangen werden kann, dass die überwiegende Mehrheit der Lobbyist:innen eingetragen sind. 2021 folgte die Einführung im Rat der EU.
                
    
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                =Einzelnachweise=
                <references />
                
    
                [[Kategorie:EU]]
                
    
                [[Kategorie:Lobbyregister]]
                
                [[Kategorie:Gesetz]]
                
                [[Category:Lobby-Regulierung]]
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    {{Lobbyismus_EU-Box}}
     
    {{Lobbyismus_EU-Box}}
    Das EU-Lobbyregister (auch EU-Transparenzregister) ist eine einsehbare Datenbank, in welcher Lobbyarbeit betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise die Identität des Akteurs, seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Eintragungen in das Tranparenzregister finden auf freiwilliger Basis statt. Allerdings hat die EU-Kommission unter Präsident Juncker Ende 2014 leichte Sanktionen für Lobbyisten eingeführt, die sich nicht ins Register eintragen. Der Rat der Europäischen Union ist nicht Teil des Registers, er führt auch kein eigenes Lobbyregister. Ein verpflichtendes, umfassendes und robustes [[Lobbyregister]] für die Institutionen der Europäischen Union (EU) gibt es derzeit nicht.
     
       
    == Hintergrund Lobbyregister in der EU ==
    +
    Seit 2008 gibt es auf [[EU]]-Ebene ein [[Lobbyregister]], das EU-Transparenzregister. Eine Registrierung ist für alle Interessenvertreter:innen gegenüber [[EU-Parlament]], [[Kommission]] und dem [[Rat der EU]] freiwillig, allerdings ist der Erhalt bestimmter Berechtigungen, wie etwa der Möglichkeit Kommissionsmitglieder zu treffen, an eine Eintragung in das Register geknüpft. Alle im Register eingetragenen Akteure verpflichten sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodex’.
    {{Lobbyplanet-box}}
     
    Den ersten Schritt in Richtung Transparenz beim Lobbyismus machte 1996 das EU-Parlament mit der Einführung eines so genannten Lobbyregisters sowie eines Verhaltenskodex für Lobbyisten. Das Register, das eigentlich eher eine Liste war, war seit 2003 öffentlich auf der Webseite des Parlaments abrufbar. Darin konnten sich Lobbyisten freiwillig registrieren, um einen vereinfachten Zugang zum Parlament zu erhalten.<ref>[http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=de&type=IM-PRESS&reference=20080414FCS26495 EU-Lobbyismus im Blickpunkt] EP Dossier vom 24. Juni 2008, abgerufen am 22. Juni 2011</ref> Die bei der Akkreditierung anzugebenden Daten beschränkten sich jedoch auf den Namen der/des LobbyistIn und den der beauftragenden Organisation. Ersichtlich wurde daher nicht, mit welchen Abgeordneten oder Parlamentsmitarbeitenden Gespräche geführt wurden, mit welchem Ziel Lobbyarbeit betrieben wurde oder welche finanziellen Ressourcen zu diesem Zweck eingesetzt wurden. Bei LobbyistInnen, die nicht für einen Verband oder ein Unternehmen direkt arbeiteten, sondern für eine Lobby-Agentur, blieb auf diese Weise der Kunde der Agentur, d.h. der eigentliche Auftraggeber, ebenfalls unsichtbar. Nach Stand vom Mai 2011 waren 3.912 LobbyistInnen beim EU-Parlament akkreditiert, die für 1.762 Auftraggeber arbeiteten.
     
       
    Seit 2008 führte die [[EU-Kommission]] ein freiwilliges Lobbyregister. Es enthielt zwar mehr Angaben als die Liste des EU-Parlaments, dafür fehlten hier wiederum die Namen der für die jeweiligen Lobby-Akteure arbeitenden LobbyistInnen. Eingetragen hatten sich nach Stand vom Mai 2011 3.937 Lobby-Organisationen. Problematisch an diesem Register war jedoch, dass bei weitem nicht alle in Brüssel Lobbyarbeit betreibenden Unternehmen, Agenturen, Verbände und Organisationen in dem Register vertreten waren. Mehrere der größten deutschen Konzerne, wie z.B. die [[Deutsche Bank]] und die [[Metro]] AG tauchten nicht auf, obwohl sie in Brüssel Lobbybüros unterhalten.<ref>[http://ec.europa.eu/transparency/docs/323_de.pdf Verhaltenskodex für Interessenvertreter (Lobbyisten) der EU-Kommission], abgerufen am 30. April 2014</ref>
    +
    Im [https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/search.do?locale=en&reset= EU-Transparenzregister] sind nur jeweils aktuelle Informationen abrufbar. Alte Einträge, sowie die Möglichkeit Akteure nach der Zahl ihrer Treffen oder der Größe ihres Budgets zu sortieren, finden sich auf [https://www.lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu].
       
    Ein weiterer Schwachpunkt des Registers war die fehlende systematische und unabhängige Überprüfung der von den Lobby-Akteuren gemachten Angaben, z.B. zu Lobbyaufwendungen, sowie nicht ausreichende Sanktionsmöglichkeiten zur Ahndung von Verstößen gegen die Verhaltensregeln.<ref>[http://ec.europa.eu/eu_law/your_rights/your_rights_forms_de.htm Beschwerdeformular der EU-Kommission], abgerufen am 30. April 2014</ref>
     
       
    Im November 2010 einigten sich EU-Kommission und EU-Parlament nach zweijähriger Verhandlungsdauer auf ein gemeinsames Lobbyregister unter dem offiziellen Titel "Transparenzregister". Dieses Transparenzregister wurde am 23. Juni 2011 eingeführt.
    +
    ==Rechtsgrundlage und Zuständigkeit==
    +
     
    == Transparenzregister ==
    +
    ===Rechtsgrundlage===
      +
     
      +
    In Artikel 11 des ''Vertrags über die Europäische Union'' verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012] abgerufen am 20.10.2016</ref>
      +
     
      +
    <br />Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen [[EU-Parlament]], [[EU-Kommission]] und dem [[Rat der Europäischen Union]]. Die erste Version von 2011, die, noch ohne den Rat, das Transparenzregister einführte, wurde zuletzt 2021 überarbeitet.<ref name="Vereinbarung21">[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021Q0611(01) Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register], eur-lex.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023</ref>
      +
     
      +
    Die laufende Verwaltung des Registers unterliegt einem gemeinsamen Sekretariat, bestehend aus neun Mitarbeitenden der drei teilhabenden Organe. Die Aufsicht über das Sekretariat hat ein aus den Generalsekretär:innen von Parlament, Kommission und Rat bestehender Verwaltungsrat, der die strategischen Leitlinien und Prioritäten für das Transparenzregister vorgibt.<ref name="Jahresbericht21">[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht über das Funktionieren des Transparenzregisters 2021], ec.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023</ref>
      +
     
      +
     
      +
    ===Registrierung===
      +
     
      +
    Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem [[Verhaltenskodex für Interessenvertreter|Verhaltenskodex]] für Interessenvertreter zu.
      +
    Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.<ref name="Vereinbarung21" /> Stand März 2023 sind über 12.000 Akteure eingetragen.<ref>[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=en&action=prepareView Statistics], ec.europa.eu, abgerufen am 27.03.2023</ref>
      +
     
      +
     
      +
    ===Verpflichtende Angaben===
      +
    Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:<ref name="Vereinbarung21" />
      +
     
      +
    *allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.)
      +
    *Interessen und Tätigkeiten des Akteurs
      +
    *Verbindungen zu und Mitgliedschaften bei anderen Akteuren/Organisationen
      +
    *Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren, Expertengruppen der EU-Kommission)
      +
    *Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten
      +
    *Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet
      +
     
      +
     
      +
    ===Nachteile bei Nicht-Registrierung===
      +
    Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen, wie etwa: <ref name="Leitlinien21">[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=GUIDELINES Leitlinien für die interinstitutionelle Vereinbarung von 2021] abgerufen am 27.03.2023</ref>
      +
     
      +
    ''' Parlament'''
      +
     
      +
    *freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments
      +
    *nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden
      +
    *Teilnahme an parteiübergreifenden parlamentarischen Foren
      +
     
      +
    ''' Kommission'''
      +
     
      +
    *Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren
      +
    *Teilnahme an Expert:innengruppen als Interessenvertreter:innen
      +
     
      +
    '''Rat'''
       
    Das Transparenzregister fasste die bisher getrennten Lobbyregister von EU-Kommission und Parlament zusammen. Ein Vorteil gegenüber dem früheren Register der Interessenvertreter war, dass die Registrierung der Lobbyakteure nun Voraussetzung für den Erhalt dauerhafter Zugangspässe zum EU-Parlament war. Dies war immerhin ein erster Anreiz, sich auch tatsächlich einzutragen. Des Weiteren müssen seitdem wesentlich mehr Daten über Auftraggeber und  Lobbybudget öffentlich gemacht werden. Für EU-Bürger gibt es damit nun eine zentrale Anlaufstelle für Informationen über Lobbyaktivitäten in Parlament und EU-Kommission.
    +
    *Treffen mit Generalsekretär:in und Generaldirektor:innen
      +
    *Teilnahme an Briefings und Veranstaltungen
       
    Im Juli 2014 kündigte der neue EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker im Rahmen seiner politischen Programmrichtlinien für die kommende Amtszeit an, das Transparenzregister zu reformieren. Es soll ein verpflichtendes und öffentlich zugängliches Lobbyregister für alle EU-Institutionen eingeführt werden.<ref>[http://ec.europa.eu/about/juncker-commission/docs/pg_en.pdf Vorstellung der Politischen Leitlinien Junckers im Europäischen Parlament am 15. Juli 2014], abgerufen am 06.10.2014 </ref> Diese Ankündigung blieb bisher ohne Ergebnis – ein verpflichtende EU-Lobbyregister, wie es in den USA seit 1995 existiert, lässt auf sich warten [Stand: September 2015].
    +
    Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten –  zum Beispiel mit einer Einladung eines:r Abgeordneten – oder sich mit ihnen außerhalb des Parlaments zu treffen. Ebenso können Lobbyakteure Mitglieder der EU-Kommission treffen, die unterhalb des Rangs der Generalsekretär:innen rangieren oder alle Mitglieder ständiger Vertretungen außer den beiden Botschafter:innen.
       
    Im November 2014 startete die Europäische Kommission ihre "Transparenzinitiative". Seitdem müssen EU-Kommissarinnen und Kommissare und ihre Kabinette bis hin zu den Generaldirektoren auf ihren Webseiten ihre Lobbytreffen veröffentlichen, und zwar spätestens zwei Wochen nachdem der Termin stattgefunden hat.<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2131_en.htm Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.November 2014], abgerufen am 20.August 2015</ref>
    +
    ===Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten===
     
    Außerdem dürfen sie sich nur mit im Register eingetragenen Lobbyakteuren treffen. Dadurch sanktioniert die EU-Kommission erstmals Lobbyisten, die sich nicht in das Register eintragen.
     
       
    Die gesetzliche Grundlage des Lobbyregisters ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=INTER_INST_AGREEMENT Interinstitutionelle Vereinbarung ] Website des EU-Transparenzregisters, abgerufen am 03.09.2015</ref>. Sie legt die Regeln und Grundsätze fest, auf denen das Transparenzregister beruht. Die erste, im Juni 2011 unterzeichnete Vereinbarung wurde nach zwei Jahren überprüft. Die geänderte Vereinbarung wurde im April 2014 angenommen.
    +
    Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte nicht für die Registrierung geeignet sind.<ref name="Jahresbericht21" />
       
    ===Statistiken===
    +
    Stellt das Sekretariat Verstöße gegen die Leitlinien fest, kann es neben der Löschung der Daten auch ein Verbot einer erneuten Registrierung zwischen 20 Werktagen und zwei Jahren aussprechen. Somit gehen der betroffenen Organisation für den Zeitraum die Privilegien die mit der Eintragung einhergehen, verloren.<ref name="Vereinbarung21" />
    Nach letztem Stand vom September 2015 waren 5.681 LobbyistInnen mit Zugang zum [[Europäischen Parlament]] akkreditiert, die für 8.213 Lobby-Organisationen arbeiten. Darunter finden sich u.a. 2.069  [[Europäische Wirtschaftsverbände|Wirtschaftsverbände]], 1.372 Unternehmen, 2.116  Nicht-Regierungsorganisationen sowie 566  [[Denkfabriken auf EU-Ebene|Thinktanks]].<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=en&action=prepareView Statistiken des Transparenzregisters], abgerufen am 03.09.2015. </ref>
     
       
    '''Tabelle: Statistik des Transparenzregisters'''
    +
    2021 führte das Sekretariat 3.360 Qualitätskontrollen durch. Rund ein Drittel der Überprüfungen führten zu Löschungen, weil die Daten veraltet oder nicht angemessen waren, in den restlichen Fällen waren die Angaben zufriedenstellend oder wurden nach Aufforderung nachgebessert.<ref name="Jahresbericht21" />
    {| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color:#444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
     
    |- style="background-color: #f2f2f2;"
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen'''
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Anzahl der Organisationen'''
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|963
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Beratungsfirmen
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|594
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Anwaltskanzleien
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|93
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Selbständige Berater
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|276
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|4.153
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Unternehmen und Unternehmensgruppen
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|1.372
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|2.069
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gewerkschaften
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|462
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Andere ähnliche Organisationen
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|255
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|III – Nichtregierungsorganisationen
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|2.116
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|IV – Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|566
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Denkfabriken und Forschungseinrichtungen
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|417
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Hochschuleinrichtungen
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|149
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|35
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|IV – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten 
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|380
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Lokale und kommunale Behörden (subnationale Ebene)
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|109
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;Andere subnationale Behörden
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|105
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Transnationale Netzwerke der sub-nationalen Ebene
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|37
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|129
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gesamtzahl am 03.09.15
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|8.213
     
    |}
     
    Quelle: <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=de&action=prepareView Transparenzregister], abgerufen am 03.09.2015. </ref>
     
       
    === Implementierung ===
     
    Für die Implementierung und die Kontrolle des Registers wurde ein gemeinsames Register-Sekretariat von Parlament und Kommission mit vier Mitarbeitern eingerichtet. Die Kompetenz für die Ausstellung von Lobby-Pässen für das EU-Parlament bleibt weiterhin beim EU-Parlament.
     
       
    In einer Übergangszeit von 12 Monaten haben die in den beiden bisherigen Listen registrierten Organisationen die Möglichkeit, sich in das neue Register einzutragen. Zwei Jahre nach der Einführung des Registers soll es eine Evaluation durch Parlament und Kommission geben.
    +
    ==Kritik==
       
    === Finanzielle Angaben ===
    +
    ===Datenqualität===
    Wie im bisherigen Register der EU-Kommission müssen bei einer Eintragung ins Register Angaben über Lobbyaufwendungen abhängig vom Umsatz des Beratungsunternehmens gemacht werden. Beratungsunternehmen, [[Anwaltskanzleien]] und selbstständige Berater müssen ihren durch Lobbytätigkeiten erzielten Umsatz nach folgendem Muster offenlegen:
     
       
    {| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color:#444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
    +
    Auf Grund der Unterbesetzung des für die Verwaltung zuständigen Sekretariats mit zunächst sechs, seit 2021 neun, Mitarbeitenden treten immer wieder erhebliche Mängel in der Datenqualität zu Tage. So machten LobbyControl und die NGO Corporate Observatory Europe zuletzt Ende 2022 das Sekretariat auf über 400 fehlerhafte Einträge im Transparenzregister aufmerksam, was im Januar 2023 zu einer Korrektur von 59% der Einträge und zu einer Löschung von 38% der Einträge führte.<ref>[https://twitter.com/lobbycontrol/status/1618630864958795782?t=ttS7neFO2lPsBA3n0lWhRA&s=19 LobbyControl auf Twitter], twitter.com, abgerufen am 21.03.2023</ref>
    |- style="background-color: #f2f2f2;"
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Umsatz in Euro'''
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Stufengröße in Euro'''
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|0–499 999
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|50 000
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|500 000–1 000 000
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|100 000
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|>1 000 000
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|250 000
     
    |}
     
       
    Verbände und Unternehmen, die ''in-house''-LobbyistInnen beschäftigen, müssen ihre Lobbyausgaben schätzen. Nichtregierungsorganisationen, Think Tanks und Forschungsinstitute sowie Organisationen, die Kirchen und religiöse Gemeinschaften vertreten, müssen ihr Gesamtbudget gemeinsam mit einer Aufschlüsselung ihrer Hauptfinanzierungsquellen angeben.
    +
    Darüber hinaus müssen seit 2021 NGOs nur noch ihr gesamtes Jahresbudget und nicht mehr, wie kommerzielle Organisationen auch, ihr jährliches Lobbybudget. Dies führt neben der schlechten Vergleichbarkeit der Daten zu der Gefahr, dass kommerzielle Organisationen ihre Interessenvertretung in nicht-kommerziellen Verbänden organisieren und so ihre Lobbyausgaben kaschieren.<ref>[https://www.alter-eu.org/sites/default/files/documents/220202%20letter%20transparency%20register%20implementation_0.pdf Offener Brief an die Kommissarin Jourova vom 02.02.2022], alter-eu.org, abgerufen am 27.03.2023</ref>
       
    === Sanktionsmöglichkeiten ===
     
    Seit 2014 verfügt das Transparenzregister über einen Mechanismus für Meldungen und Beschwerden<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?reference=ALERTS_COMPLAINTS&locale=de  Meldungen und Beschwerden] Website des EU-Transparenz-Registers, abgerufen am 03.09.2015 </ref>, der es allen ermöglicht, eine administrative Untersuchung über mutmaßlicher Verstöße gegen den Verhaltenskodex durch registrierte Organisationen oder Einzelpersonen anzustoßen.
     
       
    Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex kann das Register-Sekretariat Sanktionen durchführen. Diese reichen bis zum Ausschluss aus dem Register und einer Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des
    +
    ===Katargate===
    Europäischen Parlaments.
     
       
    Die Sanktionsmöglichkeiten des Register-Sekretariats werden im Anhang 4 der interinstitutionellen Vereinbarung geregelt unter dem Titel „Verfahren für Meldungen und für die Untersuchung und Bearbeitung von Beschwerden“<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32014Q0919%2801%29 Interinstitutionelle Vereinbarung ] S. 22, Website des EU-Transparenzregisters, abgerufen am 03.09.2015</ref>
    +
    Im Zuge der [[Katargate]]-Affäre wurde Ende 2022 klar, dass das Register nicht wie gedacht funktioniert. So tauchten weder die in der Angelegenheit belasteten Staaten Katar und Marokko im Transparenzregister auf, obwohl die Eintragung von nicht-EU-Staaten als Auftraggeber Pflicht ist, noch war die NGO des belasteten ehemaligen EU-Parlamentariers [[Pier Antonio Panzeri|Panzeri]] registriert, obwohl diese Veranstaltungen im EU-Parlament veranstaltet hatte.<ref>[https://www.politico.eu/article/arrest-warrant-two-meps-connected-qatargate-parliament-corruption-probe-maria-arena-alessandra-moretti/ Qatargate: Corruption scandal widens with more EU lawmakers in frame], politico.eu vom 16.02.2023, abgerufen am 27.03.2023</ref>
    Folgende Tabelle zeigt die Maßnahmen auf, die im Falle der Nichteinhaltung des Verhaltenskodex für Lobbyisten zur Verfügung stehen
     
       
    {| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color: #444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
     
    |- style="background-color: #f2f2f2;"
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Art der Nichteinhaltung'''
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Maßnahme'''
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Erwähnung der Maßnahme im Register'''
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Entzug des Zugangsausweises zum EP'''
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nichteinhaltung, die sofort korrigiert wird
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem Register-Sekretariat
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des
     
    Europäischen Parlaments, Verlust anderer
     
    Anreize
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Unangemessenes Verhalten
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des
     
    Europäischen Parlaments, möglicher Neu-Eintrag ins Register, wenn die Gründe, die zu dem Ausschluss führten, ausgeräumt wurden
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
     
    |-
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Schwere, absichtliche Nichteinhaltung des Kodex
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ausschluss aus dem Register für bis zu zwei Jahre und formeller Entzug der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des Europäischen
     
    Parlaments und der Kommission
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
     
    | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
     
    |}
     
       
    ==Kritik am neuen Register==
    +
    Infolgedessen wurde diskutiert, ein weiteres Register für Interessenvertretung von nicht-EU-Staaten, nach Vorbild des amerikanischen [[FARA]] und des australischen [[FITSA]] einzuführen oder auch Diplomat:innen aus nicht-EU-Staaten dazu zu verpflichten, sich in das bestehende Register einzutragen.
    ===Falsche Angaben===
     
    Nach Angaben von ''ALTER-EU'' sind 27% der Firmen mit Lobbybüros in Brüssel nicht im Register eingetragen, zusammen mit 24% der Lobby-Beratungsagenturen und einem wesentlichen Anteil von NGOs. Obwohl die [[Europäische Kommission]] weiterhin die ansteigende Zahl der Einträge lobt, sagen diese allein wenig über Lobbyaktivitäten in Brüssel aus: Finanzielle Angaben im Register bleiben äußerst fragwürdig. Zum Beispiel sind laut Register die zehn Organisationen mit den höchsten Lobbybudgets (über 33 Millionen Euro) fünf Universitäten/Think Tanks, vier subnationale Behörden und eine schwedische Gewerkschaft, die angeblich 94 Millionen Euro für ihre Lobbyarbeit ausgibt. Während diese seltsam hohen Einträge wahrscheinlich auf Fehlern beruhen, liegt zugleich die Vermutung nahe, dass große Akteure wie [[FoodDrinkEurope]] und [[Ebay]] zu geringe Lobbyausgaben angeben. Um einigermaßen realistische Angaben im Register vorzufinden, reicht LobbyControl regelmäßig Beschwerden ein – zuletzt wurde darauf hingewiesen, dass der [[European Roundtable of Industrialists]] und fünf andere große Lobbyakteure ein Lobbybudget von unter 10.000 Euro angaben<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2015/08/european-roundtable-of-industrialists-lobbybudget-von-unter-10-000-euro/ European Roundtable of Industrialists: Lobbybudget von unter 10.000 Euro?] LobbyControl-Blogeintrag, abgerufen am 03.09.2015</ref>. Auch das Lobbybudget von BuisenessEurope, des größten europäischen Industrieverbands über nur 4 Millionen Euro pro Jahr ist nach Auffassung von LobbyControl zweifelhaft und zu niedrig gegriffen<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/displaylobbyist.do?id=3978240953-79 BuisenessEurope] EU-Transparenz-Register, abgerufen am 03.09.2015 </ref>. Zudem fehlen mehr als 100 bedeutende Firmen noch immer im Register, z.B. das Bankinstitut [[Belfius]].
     
       
    ===Kein Lobbyregister für die Minister-Räte===
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    Kritik bekommt auch der [[Rat der Europäischen Union]] zu hören, der sich nicht am Transparenzregister beteiligt und sich aus den Verhandlungen heraus hielt. Der Rat der Europäischen Union als wichtigstes legislatives Organ der EU neben dem EU-Parlament führt derzeit keinerlei Form von Lobbyregister. Lobbyisten versuchen die Ratsentscheidungen zwar bereits über die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten zu beeinflussen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Rat als Institution in Brüssel, insbesondere der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER, frz. für Comité des représentants permanents) ebenfalls Adressat von Lobbyaktivitäten der Brüsseler Lobby-Akteure ist. Durch die Nichtbeteiligung des Rats am neuen Transparenzregister bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiter im Schatten verborgen.<ref>[http://www.euractiv.de/wahlen-und-macht/artikel/strengere-regeln-fr-europas-lobbyisten-004794 Euractiv: Transparenzregister: Neue Regeln für EU-Lobbyisten], abgerufen am 16. Juni 2011</ref> Nach der Einführung des Transparenzregisters am 23. Juni 2011 stellte der Rat zum ersten Mal die Möglichkeit in Aussicht, sich in Zukunft doch dem Register anzuschließen.
    +
    ===Mangelnde Sanktionen===
       
    ===Weitere Kritikpunkte===
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    Das EU-Transparenzregister ist nicht rechtsverbindlich, sondern setzt auf den Verlust von Privilegien als Anreiz für eine Registrierung, da nach Rechtsauffassung der EU-Kommission eine rechtsverbindliche Regelung nur mit einer Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Union (und somit eines einstimmigen Votums im Rat) möglich ist. Allerdings wies bereits 2013 ein [https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/130617-Legal_Study_Markus_Krajefski_Transparency_Register_endg%C3%BCltig.pdf Gutachten] im Auftrag des von LobbyControl mitgegründeten Netzwerks ALTER-EU eine alternative Auslegung des EU-Rechts auf. Eine Veränderung zugunsten der Rechtsverbindlichkeit hatte dies jedoch nicht zur Folge.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/130617-Legal_Study_Markus_Krajefski_Transparency_Register_endg%C3%BCltig.pdf Legal Framework for a Mandatory EU Lobby Registerand Regulations], Prof.Dr. Markus Krajewski, lobbycontrol.de, abgerufen am 27.03.2023</ref><ref>[https://www.lobbycontrol.de/kurzmeldung/gutachten-verpflichtendes-eu-lobbyregister-moglich-15426/ Gutachten: Verpflichtendes Lobbyregister möglich], lobbycontrol.de vom 18.06.2013, abgerufen am 27.03.2023</ref>
    Weiter wird kritisiert, dass die erforderlichen Angaben über Lobbyaufwendungen nicht vom Umsatz abhängig gemacht werden sollen, sondern für alle Lobbygruppen gleich sein sollten.<ref>[http://www.greens-efa.eu/de/transparenzregister-3782.html Die Grünen - Europäische Freie Allainz: Transparenzregister], abgerufen am 16. Juni 2011</ref>
     
       
    ==Ein verpflichtendes Lobbyregister==
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    Auch die Anreize im bestehenden Rahmen könnten restriktiver ausgestaltet sein. So beschränkt sich die Registrierungspflicht im Rat lediglich auf Treffen mit dem Generalsekretariat, das die Arbeit des Rats lediglich koordiniert und organisiert, und somit keine zentrale Anlaufstelle für Lobbyist:innen ist. Von viel größerem Interesse sind hier die ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten, für die aber keine Registrierung im Transparenzregister notwendig ist.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/lobbyismus-in-der-eu/eu-transparenzregister-gremium-der-mitgliedstaaten-will-mitmachen-aber-nur-ein-bisschen-41987/ EU Transparenzregister: Gremium der Mitgliedstaaten will mitmachen, aber nur ein bisschen], lobbycontrol.de vom 21.12.2017, abgerufen am 27.03.2023</ref> Nichtsdestotrotz veröffentlichen einige Vertretungen, wie etwa die deutsche, ihre Treffen auf freiwilliger Basis.<ref>[https://bruessel-eu.diplo.de/eu-de/staendigevertretungeu/-/2264232 Transparenzregister], bruessel-eu.diplo.de, abgerufen am 27.03.2023</ref>
       
    Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt ist der weiterhin freiwillige Charakter des Registers. Eine Registrierung ist nur erforderlich um Zugang zum [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] zu erhalten. Eine allgemein verpflichtende Registrierung wäre ein großer Schritt vorwärts zur effektiven Kontrolle von Lobbyaktivitäten. Das Parlament machte bereits deutlich, dass es diesen Punkt in der Evaluationsphase einbringen möchte. Der EU-Abgeordnete Matthias Groote (SPD) berichtete, dass die Mehrheit des EU-Parlaments sich für ein verpflichtendes Register ausgesprochen hätte, der Vorschlag aber am Widerstand der EU-Kommission scheiterte.
     
       
    Eines der Hauptargumente der EU-Kommission für das freiwillige Register war bislang, dass eine gesetzliche Grundlage für ein verpflichtendes Register in der EU-Verträgen fehlen würde, bzw. Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedsstaaten erfordern würde. Ein neues Rechtsgutachten von Markus Krajewski, Professor für Rechtskunde an der Erlangen-Nürnberg Universität, schlussfolgert jedoch, dass Artikel 298 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine rechtliche Grundlage für eine verpflichtende Transparenz von Lobbyisten bietet. <ref>[http://www.alter-eu.org/documents/2013/06/legal-study Rechtsgutachten Markus Krajewski], abgerufen am 21. Juni 2013</ref>
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    ==Hintergrund==
       
    Die Einführung eines verpflichtendes Lobbyregisters durch eine EU-Rechtsverordnung könnte demnach aufgrund der gesetzlichen Grundlage über das normale legislative Vorgehen erfolgen. Ein neuer Bericht von  ''ALTER-EU'', „Rescue the Register“ <ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/Studie-Rescue_the_register_20June13.pdf ALTER-EU: Rescue the Register], abgerufen am 21. Juni 2013</ref>, zeigt deutlich, dass ein verpflichtendes Register längst überfällig ist. In dem gegenwärtigen Modell können Firmen, die mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen, ihre Angaben jederzeit zurückziehen. Das freiwillige Register gibt somit nicht nur höchst unrealistische Einblicke in Lobbyaktivitäten, sondern vermittelt der Öffentlichkeit darüber hinaus ein falsches Verständnis der Regulierungen.
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    Das EU-Transparenzregister geht auf eine Initiative des damaligen EU-Kommissars für Verwaltung, Audit und Korruptionsbekämpfung [[Siim Kallas]] zurück. Dieser erklärte 2005 in einer Rede Lobbyist:innen hätten großen Einfluss auf die Gesetzgebungsverfahren der EU, dieser bliebe aber viel zu intransparent. Als Lösung hierfür schlug er ein verpflichtendes Lobbyregister und Sanktionen bei Fehlverhalten vor. 2008 führte die Kommission jedoch lediglich ein freiwilliges Transparenzregister ein, dem das EU-Parlament mit der ersten interinstitutionellen Vereinbarung 2011 beitrat. 2014, mit dem Amtsantritt der [[Jean-Claude Juncker]|Juncker]-Kommission, wurden mit der Verpflichtung für Lobbyist:innen sich im Register einzutragen, wenn sie sich mit Mitgliedern der Kommission treffen wollen, erstmals gewichtige Anreize geschaffen, sich einzutragen. Tatsächlich führte diese Regelungen zu einem rapiden Anstieg der Eintragungen in den Folgejahren, sodass heute davon ausgegangen werden kann, dass die überwiegende Mehrheit der Lobbyist:innen eingetragen sind. 2021 folgte die Einführung im Rat der EU.
       
    == Weiterführende Informationen ==
     
    * [http://europa.eu/transparency-register/index_de.htm  Homepage des Transparenzregisters]
     
       
     
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    ==Einzelnachweise==
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    =Einzelnachweise=
    <references/>
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    <references />
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      +
    [[Kategorie:EU]]
       
    [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
     
     
    [[Kategorie:Lobbyregister]]
     
    [[Kategorie:Lobbyregister]]
    [[Kategorie:EU]]
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    [[Kategorie:Gesetz]]
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    [[Category:Lobby-Regulierung]]

    Anhänge

    Diskussionen