Lobbyregister International: Unterschied zwischen den Versionen
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Lobbyregister dienen dazu, der Öffentlichkeit in Form eines Verzeichnisses aller Lobbyist:innen und/oder deren Organisationen, sichtbar zu machen, welche Einzelinteressen versuchen Einfluss auf die Politik zu nehmen. Neben Lobbyregistern auf EU-Ebene und in Deutschland gibt es in einer Reihe weiterer Staaten solche Regelungen.
Inhaltsverzeichnis
EU-Staaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
siehe Lobbyregister Österreich
Das österreichische Justizministerium führt seit 2012 ein Lobbyregister. Eintragen müssen sich alle natürlichen und juristischen Personen, die „organisierte[n] und strukturierte[n] Kontakt mit Funktionsträgern“ aufnehmen, um Entscheidungsprozesse zu beeinflussen. Dies gilt für sämtliche Exekutiv- und Legislativorgane, sowie die öffentliche Verwaltung und weitere öffentliche Behörden. Die Eintragung in das Register muss vor Aufnahme der Lobbytätigkeit erfolgen. Verpflichtend anzugeben sind:[1]
- allgemeine Informationen (Anschrift, Tätigkeitsbereich… )
- Informationen zu bei Organisationen tätigen Lobbyist:innen
- finanzielle Angaben (variiert nach Art der Organisation)
- Auftraggeber (nicht öffentlich)
Mit der Registrierung verpflichten sich Lobbyist:innen, sich an einen Verhaltenskodex zu halten. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht drohen Geldstrafen von 10.000-20.000€. Bei Lobbytätigkeit ohne Registrierung greifen Geldstrafen zwischen 20.000 und 60.000€. Zusätzlich kann das Justizministerium Akteure für bis zu drei Jahre aus dem Register streichen, sodass diese nicht mehr lobbyieren dürfen. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind unter anderem Einzelpersonen, die private Interessen vertreten, Rechtsberatung und Vertretung durch Anwälte und der diplomatische Verkehr.[1]
Belgien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das belgische Parlament führt ein Lobbyregister mit begrenzten Angaben. So sind nur Namen, Ansprechpersonen und Websites von Organisationen, sowie eine allgemeine Beschreibung der Interessen die vertreten werden abrufbar. 2021 wurde in das Parlament ein Gesetzentwurf eingebracht, der vorsieht, ein Transparenzregister einzuführen, welches sich unter anderem auch auf Lobbyismus gegenüber der Regierung erstrecken würde.[2]
Dänemark[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Dänemark wurde 2012 kurzzeitig eine Regelung eingeführt, nach der Parlamentsabgeordnete freiwillig Kontakte zu Lobbyist:innen dokumentieren sollten. Diese wurde nach kurzer Zeit abgeschafft, weil es Abgeordnete als zu kompliziert empfanden, zu entscheiden welche Kontakte dokumentationswürdig waren und weil es als zu aufwendig wahrgenommen wurde diese Dokumentation zu führen.[3]
Frankreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
siehe Lobbyregister Frankreich
In Frankreich ist die unabhängige „Hohe Behörde für die Transparenz des öffentlichen Lebens“ (HATVP) für das Führen eines Lobbyregisters verantwortlich. Registrieren müssen sich Personen und Organisationen die durch direkte Kommunikation mit Funktionären Entscheidungen öffentlicher Institutionen versuchen zu beeinflussen. Die Registrierungspflicht gilt für Lobbying gegenüber Regierungsmitgliedern, Mitarbeitenden des Präsidenten (nicht dem Präsidenten selber), dem Parlament und weiterer öffentlicher Institutionen.[4] Anzugeben sind:[5]
- allgemeine Informationen (Anschrift, Tätigkeitsbereich… )
- Informationen zu bei Organisationen tätigen Lobbyist:innen
- finanzielle Angaben
- Auftraggeber und sonstige Organisationen, zu denen Verbindungen bestehen
Stand März 2023 waren 2.673 Lobbyist:innen und 56.919 Aktivitäten dieser registriert.[6] Registrierungspflichtig werden Personen und Organisationen, wenn sie mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit auf Lobbying verwenden oder innerhalb von 6 Monaten mindestens 10 Lobby-Kontakte hatten. Mit der Registrierung verpflichten sich Lobbyist:innen, sich an einen Verhaltenskodex zu halten. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind unter anderem Gewerkschaften und religiöse Vereinigungen.[4]
Irland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Republik Irland hat seit 2015 ein verpflichtendes Lobbyregister. Registrierungspflichtig sind Lobbyist:innen, Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten, Verbände und NGOs mit mindestens eine:r bezahlten Mitarbeiter:in, die Lobbyismus betreibt und alle Personen die zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen mit Regierungsvertreter:innen kommunizieren. Die Registrierungspflicht greift nur bei Kontakt mit sogenannten Designated Public Officials (DPOs). Zu diesen gehören u.a. Minister:innen und Abgeordnete, sowie Mitglieder und Beamte lokaler Verwaltungen und Behörden. Bei der Registrierung müssen folgende Angaben gemacht werden:[7]
- Angaben zur Person (Lobbyist)
- Auftraggeber
- die Themen der Lobbyarbeit
- die konkreten Maßnahmen der Lobbyarbeit
- das mit der Lobbyarbeit angestrebte Ergebnis
- die dafür kontaktierten öffentlichen Funktionsträger (Name und Funktion).
Nicht veröffentlicht werden Angaben zu den finanziellen Aufwendungen, die mit der Lobbyarbeit verbunden sind.
Darüber hinaus verpflichten sich Lobbyist:innen bei der Registrierung, alle vier Monate ihre Angaben zu aktualisieren und ihre Tätigkeiten der letzten vier Monate offenzulegen. Des weiteren akzeptieren sie mit der Registrierung einen Verhaltenskodex. Verstöße gegen diesen oder die Registrierungspflicht können mit Geldstrafen bis zu 2.500€, weiteren Bußgeldern oder in schweren Fällen gar Haftstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden.[7]
Italien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In der italienischen Abgeordnetenkammer wurde 2016 ein Lobbyregister eingeführt. In dieses Register müssen sich alle Personen eintragen, die gemeinschaftliche Interessen vertreten und Zugang zu den Räumlichkeiten des Parlaments erhalten wollen. Dies gilt auch für ehemalige Parlaments- und Regierungsmitglieder.[8] Alle registrierten Lobbyist:innen müssen jährlich einen öffentlichen Bericht über ihre Aktivitäten des vergangenen Jahres abgeben (einschließlich der Namen der Abgeordneten, bei denen sie lobbyiert haben). Bei Verstößen gegen die Regelungen kann der Eintrag im Register für bis zu ein Jahr gestrichen oder vollständig gelöscht werden. In letzterem Fall wird die erneute Eintragung für bis zu fünf Jahre nach der Löschung untersagt. Dies hat zur Folge, das Lobbyist:innen in diesem Zeitraum das Parlament nicht betreten dürfen. Im Zeitraum 2019-2022 gab es insgesamt elf Streichungen von Einträgen. Die Anzahl der Einträge im Register erreichte 2020 mit über 600 ihren Höchststand und liegt Stand 2022 bei 327.[9]
Luxemburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Luxemburg gibt es ein Transparenzregister, in das sich alle Personen und Organisationen eintragen müssen, die in eigenem oder dem Interesse Dritter Abgeordnete kontaktieren, um die gesetzgebende Arbeit oder Entscheidungsprozesse zu beeinflussen. Öffentlich einsehbar sind Name, Rechtsform und gegebenenfalls der Name Dritter, in deren Interesse Interessenvertretung betrieben wird. Darüber hinaus müssen Kontaktdaten, die Handelsregisternummer und der Zweck der Vereinigung angegeben werden. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind staatliche Organisationen, Europaabgeordnete und Berufskammern. Stand März 2023 führt das Register 183 Einträge.[10]
Niederlande[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Niederlande führten 2012 ein Lobbyregister für die zweite Kammer ein. Eine Eintragung ist notwendig um Zugang zum Parlamentsgebäude zu erhalten (ehemalige Abgeordnete haben auch ohne Eintragung Zugang).[11] Das Register beinhaltet ausschließlich Personen. Dokumentierte Angaben sind:[12]
- Name
- Arbeitgeber
- Organisationen, deren Interessen vertreten werden
Polen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Polen gibt es bereits seit 2005 ein Lobbyregister. Eintragen müssen sich alle Personen, die öffentliche Instiutionen im Gesetzgebungsprozess beeinflussen wollen. Anzugeben sind Name und geschäfliche Anschriften von Lobbyist:innen. Bei Unternehmen ist zusätzlich die Handelsregisternummer anzugeben. Sollten öffentliche Institutionen von Personen kontaktiert werden, die nicht im Register stehen, müssen sie dies unverzüglich bei dem für öffentliche Verwaltung zuständigen Minister anzeigen. Dieser kann im Anschluss Strafen von ca. 720-12.000€ verhängen. Diese Sanktionierung geschieht allerdings äußerst selten, da das Gesetz zum Lobbyregister nur den Kontakt zu öffentlichen Institutionen als solche untersagt. Lobbyist:innen suchen daher seit Einführung des Gesetzes vermehrt den informellen Kontakt zu Mitarbeitenden öffentlicher Institutionen außerhalb des institutionellen Kontextes und umgehen so die Registrierungspflicht. Auf diesen Missstand wurden wiederholt hingewiesen, allerdings wurde bisher keine Gesetzesnovelle, die konsequenter reguliert, verabschiedet.[13]
Slowenien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Slowenien gibt es seit 2010 ein Lobbyregister. Registrieren müssen sich alle Personen, die nicht-öffentlich mit staatlichen Funktionsträgern kommunizieren. Angeben müssen sie ihre Auftraggeber und die Felder, in denen sie Lobbyarbeit betreiben. Die Registrierung erlaubt es zu Konsultationen eingeladen zu werden und mit Funktionsträgern zu kommunizieren. Bei Verstößen gegen die Regeln greifen Sanktionen von Ermahnungen bis hin zu teilweisen oder vollständigen Verboten der Lobbyarbeit und Geldstrafen von 400 bis 100.000€.[14][15]
Spanien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Spanien wurden in den vergangenen Jahren sowohl von der Regierung als auch von der Opposition immer wieder, zuletzt im Mai 2021, Gesetzentwürfe zur Schaffung eines Lobbyregisters eingebracht. Allerdings haben diese bislang nicht zur Einführung eines Registers geführt.[1416][1517]
Tschechien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Tschechien gibt es noch kein Lobbyregister. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde 2019 ins Parlament eingebracht.[1618]
Staaten außerhalb der EU[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Australien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das australische Lobbyregister wird vom Justizministerium geführt. Eintragen müssen sich alle Organisationen, die Interessen Dritter gegenüber der Regierung oder sonstigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst vertreten wollen.[1719][1820] Anzugeben sind die beschäftigten Lobbyist:innen, die Organisationen, die vertreten werden und Anteileigner der Organisationen. Es ist eine Versionsgeschichte der Einträge abrufbar. So sind etwa auch ehemalige Klient:innen von Organisationen sichtbar.[1921]
Kanada[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
siehe Lobbyregister Kanada
Das kanadische Lobbyregister in seiner heutigen Form wurde 2008 mit dem Lobbying Act geschaffen. Registrieren müssen sich alle Personen, die mit öffentlichen Funktionsträger:innen bezüglich Gesetzentwürfen, politischer Programme und der Verteilung öffentlicher Gelder kommunizieren. Für in-house Lobbyist:innen gilt die Registrierungspflicht erst, wenn über die gesamte Organisation verteilt mindestens 20% einer Vollzeitstelle (→ acht Wochenstunden) mit Lobbying verbracht wird.[2022] Anzugeben ist:[2123]
- für wen Interessenvertreter:innen arbeiten
- mit welchen öffentlichen Funktionsträgern sie in Kontakt getreten sind und wann (Tagesdatum)
- um welche Themen und konkreten Projekte es dabei geht (Nennung des Politikbereichs sowie des konkreten Anliegens, z. B. „Änderung des Telekommunikationsgesetzes in § 19“)
- ob sie selbst öffentliche Funktionen innehatten, welche und bis wann.
Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht können Geldstrafen von bis zu 200.000 kanadischen Dollar (ca. 135.000€) oder Haftstrafen von bis zu zwei Jahren verhängt werden. In schweren Fällen können auch sowohl eine Geld- als auch eine Haftstrafe ausgesprochen werden.[2224]
Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Kommunikationen bezüglich:[2123]
- mündlicher oder schriftlicher Eingaben an parlamentarische Ausschüsse oder Verfahren, die öffentlich bekannt sind.
- Austausch über die Durchsetzung, Auslegung oder Anwendung eines Gesetzes oder einer Vorschrift durch den verantwortlichen Inhaber eines öffentlichen Amtes.
- des bloßen Ersuchens um Informationen,
sowie Privatpersonen, ehrenamtlich tätige Personen und Mitglieder verschiedener regionaler und kommunaler staatlicher Institutionen.
Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In der Schweiz gibt es kein Lobbyregister.
USA[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
siehe Lobbyregister USA
Das US-amerikanische Lobbyregister wurde 1995 verpflichtend eingeführt und zuletzt 2007 grundlegend novelliert. Registrieren müssen sich alle Personen und Organisationen die Lobbyarbeit betreiben. Als Lobbyist:in gelten alle Personen, die mindestens 2.500$ für ihre Tätigkeit erhalten und mehr als einmal versuchen Gesetze zu beeinflussen oder mehr als 20% ihrer Arbeitszeit über einen Zeitraum von drei Monaten auf Lobbyaktivitäten aufwenden. Organisationen müssen sich registrieren, wenn ihre Personalausgaben für Lobbyismus halbjährlich 20.500$ übersteigen. Als Lobbyaktivität gilt jeder Kontakt zu Mitgliedern der Exekutive oder Legislative, der darauf abzielt, Gesetze, sonstige Regulierungen oder politische Programme oder Nominierungen zu beeinflussen. Im Register angegeben werden müssen:[2325]
- Kontaktdaten und eine allgemeine Beschreibung der Geschäfte und Aktivitäten der registrierten Organisation und ihrer Klient:innen
- generelle Beschreibung der Themen, die durch Lobbyarbeit beeinflusst werden, sowie spezifische Angaben zu den Praktiken der Lobbyarbeit und den genauen Themen
- Angaben zu jede:r Arbeitnehmer:in, der:die dazu angestellt ist, Lobbyarbeit zu betreiben
- Angaben zu allen Organisationen, die die Arbeit der registrierten Organisation mit mehr als 5000 USD innerhalb von drei Monaten unterstützen
- Verbindungen zu anderen Organisationen oder Personen
Alle registrierten Organisationen und Personen müssen darüber hinaus Quartalsberichte mit ihren Lobbyaktivitäten und -ausgaben veröffentlichen. Bei Verstößen können Zivilgerichte Strafen von bis zu 200.000$ und bis zu fünf Jahren Gefängnis verhängen.[2426]
Vereinigtes Königreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
siehe Lobbyregister Großbritannien
2015 wurde in Großbritannien das „Register of Consultant Lobbyists“ eingeführt. Wie der Name bereits andeutet, sind nur Lobbyist:innen, die Interessen Dritter vertreten, dazu verpflichtet sich einzutragen. Darüber hinaus gilt die Registrierungspflicht nur bei Kontakt zu Regierungsmitgliedern, nicht Parlamentsabgeordneten. Außerdem sind internationale und gemeinnützige Organisationen von der Eintragungspflicht ausgenommen. Im Lobbyregister enthaltene Daten sind:[2527]
- Allgemeine Informationen (Name, Anschrift, etc.)
- Angaben zu Lobbyist:innen
- Angabe des Verhaltenskodex, zu dem sich der Akteur bekennt bzw. eine Äußerung dazu, ob die Verpflichtung auf einen Verhaltenskodex angestrebt wird,
- und eine Offenlegung aller Entgelte für Lobbyarbeit der vergangenen drei Monate, mit Namen der Geldgeber.
Die Kosten der Führung des Registers werden von registrierten Lobbyist:innen in Form von Gebühren erhoben. Bei Verstößen kann der:die „Registrar of Consultant Lobbyists“ eine Ermahnung in Verbindung mit einer Geldstrafe von bis zu 7.500 GBP aussprechen. Darüber hinaus kann ein zivilrechtliches Verfahren angestrengt werden.[2527]
Auf Grund des geringen Umfangs des staatlichen Lobbyregisters führte der Berufsverband der Lobbyist:innen ein eigenes Register ein.[2628]Allerdings ist diese nur geringfügig umfangreicher, so ist in diesem Register die Angabe zu finden bei welchen Parlamenten Organisationen lobbyiert haben (Angaben zu Finanzen und Lobbyist:innen finden sich dafür nicht). Stand März 2023 fanden sich im privaten Lobbyregister 318 Einträge, während im staatlichen 247 Consultant Lobbyists verzeichnet waren (bei 3796 Klienten insgesamt).[2729][2830]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ 1,01,1 LobbyG, ris.bka.gv.at, abgerufen am 03.04.2023
- ↑ Proposition de Loi instaurant un registre de transparence et un paragraphe sur la transparence, lachambre.be vom 20.12.2021, abgerufen am 03.04.2023
- ↑ Fourth Evaluation Round Evaluation Report, rm.coe.int, abgerufen am 03.04.2023
- ↑ 4,04,1 Article 18-2 de la loi n°2013-907, legifrance.gouv.fr, abgerufen am 22.03.2023
- ↑ Article 18-3 de la loi n°2013-907, legifrance.gouv.fr, abgerufen am 28.03.2023
- ↑ Le Répertoire, hatvp.fr, abgerufen am 22.03.2023
- ↑ 7,07,1 Regulation of Lobbying Act 2015, irishstatutebook.ie, abgerufen am 04.04.2023
- ↑ Forth Evaluation Round Evaluation Report Italy, rm.coe.int, abgerufen am 03.04.2023
- ↑ Fourth Evaluation Round: Addendum to the Second Compliance Report: Italy, rm.coe.int, abgerufen am 03.04.2023
- ↑ Transparenzregister, chd.lu, abgerufen am 03.04.2023
- ↑ Fourth Evaluation Round Compliance Report Netherlands, rm.coe.int, abgerufen am 03.04.2023
- ↑ Lobbyistenregister, tweedekammer.nl, abgeruden am 03.04.2023
- ↑ Fourth Evaluation Round Compliance Report Poland, rm.coe.int, abgerufen am 03.04.2023
- ↑ Lobbying, kpk-rs.si, abgerufen am 04.04.2023
- ↑ Sistemko Pojasniloo Lobiranju, kpk-rs.si, abgerufen am 04.04.2023
- ↑ Proposicion de Reforma del Reglamento del Congreso 410/000014, congreso.es vom 07.05.2021, abgerufen am 03.04.2023
- ↑ Proposicion de Reforma del Reglamento del Congreso 410/000015, congreso.es vom 07.05.2021, abgerufen am 03.04.2023
- ↑ Fourth Evaluation Round Interim Compliance Report Czech Republic, rm.coe.int, abgerufen am 03.04.2023
- ↑ Register of Lobbyists Factsheet 1, ag.gov.au, abgerufen am 04.04.2023
- ↑ Lobbying code of Conduct - Register of Lobbyists, ag.gov.au, abgerufen am 04.04.2023
- ↑ The Lobbyist Register, lobbyists.ag.gov.au, abgerufen am 04.04.2023
- ↑ Lobbying at the federal level - at a glance, lobbycanada.gc.ca, abgerufen am 04.04.2023
- ↑ 21
- 23,0 21
- 23,1 Lobbying Act, laws.justice.gc.ca, abgerufen am 04.04.2023
- ↑ The Lobbying Act, lobbycanada.gc.ca, abgerufen am 04.04.2023
- ↑ Lobbying Disclosure Act: A brief synopsis of key components, citizen.org, abgerufen am 04.04.2023
- ↑ Lobbying Disclosure Act of 1995, senate.gov, abgerufen am 04.04.2023
- ↑ 25
- 27,0 25
- 27,1 Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014, legislation.gov.uk, abgerufen am 04.04.2023
- ↑ About the Register, lobbying-register.uk, abgerufen am 04.04.2023
- ↑ Search the register, lobbying-register.uk, abgerufen am 04.04.2023
- ↑ Search or join the register, orcl.my.site.com, abgerufen am 04.04.2023
[[Lobbyregister (Überblick)|Lobbyregister]] dienen dazu, der Öffentlichkeit in Form eines Verzeichnisses aller Lobbyist:innen und/oder deren Organisationen, sichtbar zu machen, welche Einzelinteressen versuchen Einfluss auf die Politik zu nehmen. Neben Lobbyregistern auf [[Lobbyregister EU|EU-Ebene]] und in [[Lobbyregister Deutschland|Deutschland]] gibt es in einer Reihe weiterer Staaten solche Regelungen. ==EU-Staaten== ===Österreich=== ''siehe [[Lobbyregister Österreich]]'' Das österreichische Justizministerium führt seit 2012 ein [https://lobbyreg.justiz.gv.at/edikte/ir/iredi18.nsf/suche!OpenForm&subf=e Lobbyregister]. Eintragen müssen sich alle natürlichen und juristischen Personen, die „organisierte[n] und strukturierte[n] Kontakt mit Funktionsträgern“ aufnehmen, um Entscheidungsprozesse zu beeinflussen. Dies gilt für sämtliche Exekutiv- und Legislativorgane, sowie die öffentliche Verwaltung und weitere öffentliche Behörden. Die Eintragung in das Register muss vor Aufnahme der Lobbytätigkeit erfolgen. Verpflichtend anzugeben sind:<ref name="LobbyG">[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007924 LobbyG], ris.bka.gv.at, abgerufen am 03.04.2023</ref> * allgemeine Informationen (Anschrift, Tätigkeitsbereich… ) * Informationen zu bei Organisationen tätigen Lobbyist:innen * finanzielle Angaben (variiert nach Art der Organisation) * Auftraggeber (nicht öffentlich) Mit der Registrierung verpflichten sich Lobbyist:innen, sich an einen Verhaltenskodex zu halten. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht drohen Geldstrafen von 10.000-20.000€. Bei Lobbytätigkeit ohne Registrierung greifen Geldstrafen zwischen 20.000 und 60.000€. Zusätzlich kann das Justizministerium Akteure für bis zu drei Jahre aus dem Register streichen, sodass diese nicht mehr lobbyieren dürfen. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind unter anderem Einzelpersonen, die private Interessen vertreten, Rechtsberatung und Vertretung durch Anwälte und der diplomatische Verkehr.<ref name="LobbyG"/> ===Belgien=== Das belgische Parlament führt ein [https://www.lachambre.be/kvvcr/pdf_sections/lobby/lobbyisten.pdf Lobbyregister] mit begrenzten Angaben. So sind nur Namen, Ansprechpersonen und Websites von Organisationen, sowie eine allgemeine Beschreibung der Interessen die vertreten werden abrufbar. 2021 wurde in das Parlament ein Gesetzentwurf eingebracht, der vorsieht, ein Transparenzregister einzuführen, welches sich unter anderem auch auf Lobbyismus gegenüber der Regierung erstrecken würde.<ref>[https://www.lachambre.be/FLWB/PDF/55/2394/55K2394001.pdf Proposition de Loi instaurant un registre de transparence et un paragraphe sur la transparence], lachambre.be vom 20.12.2021, abgerufen am 03.04.2023</ref> ===Dänemark=== In Dänemark wurde 2012 kurzzeitig eine Regelung eingeführt, nach der Parlamentsabgeordnete freiwillig Kontakte zu Lobbyist:innen dokumentieren sollten. Diese wurde nach kurzer Zeit abgeschafft, weil es Abgeordnete als zu kompliziert empfanden, zu entscheiden welche Kontakte dokumentationswürdig waren und weil es als zu aufwendig wahrgenommen wurde diese Dokumentation zu führen.<ref>[https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=09000016806c323e Fourth Evaluation Round Evaluation Report], rm.coe.int, abgerufen am 03.04.2023</ref> ===Frankreich=== ''siehe [[Lobbyregister Frankreich]]'' In Frankreich ist die unabhängige [https://www.hatvp.fr/ „Hohe Behörde für die Transparenz des öffentlichen Lebens“ (HATVP)] für das Führen eines [https://www.hatvp.fr/le-repertoire/ Lobbyregisters] verantwortlich. Registrieren müssen sich Personen und Organisationen die durch direkte Kommunikation mit Funktionären Entscheidungen öffentlicher Institutionen versuchen zu beeinflussen. Die Registrierungspflicht gilt für Lobbying gegenüber Regierungsmitgliedern, Mitarbeitenden des Präsidenten (nicht dem Präsidenten selber), dem Parlament und weiterer öffentlicher Institutionen.<ref name="Artikel182">[https://www.legifrance.gouv.fr/loda/id/LEGISCTA000033562728 Article 18-2 de la loi n°2013-907], legifrance.gouv.fr, abgerufen am 22.03.2023</ref> Anzugeben sind:<ref>[https://www.legifrance.gouv.fr/loda/article_lc/LEGIARTI000033563046 Article 18-3 de la loi n°2013-907], legifrance.gouv.fr, abgerufen am 28.03.2023</ref> * allgemeine Informationen (Anschrift, Tätigkeitsbereich… ) * Informationen zu bei Organisationen tätigen Lobbyist:innen * finanzielle Angaben * Auftraggeber und sonstige Organisationen, zu denen Verbindungen bestehen Stand März 2023 waren 2.673 Lobbyist:innen und 56.919 Aktivitäten dieser registriert.<ref>[https://www.hatvp.fr/le-repertoire/ Le Répertoire], hatvp.fr, abgerufen am 22.03.2023</ref> Registrierungspflichtig werden Personen und Organisationen, wenn sie mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit auf Lobbying verwenden oder innerhalb von 6 Monaten mindestens 10 Lobby-Kontakte hatten. Mit der Registrierung verpflichten sich Lobbyist:innen, sich an einen Verhaltenskodex zu halten. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind unter anderem Gewerkschaften und religiöse Vereinigungen.<ref name="Artikel182"/> ===Irland=== Die Republik Irland hat seit 2015 ein verpflichtendes Lobbyregister. Registrierungspflichtig sind Lobbyist:innen, Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten, Verbände und NGOs mit mindestens eine:r bezahlten Mitarbeiter:in, die Lobbyismus betreibt und alle Personen die zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen mit Regierungsvertreter:innen kommunizieren. Die Registrierungspflicht greift nur bei Kontakt mit sogenannten Designated Public Officials (DPOs). Zu diesen gehören u.a. Minister:innen und Abgeordnete, sowie Mitglieder und Beamte lokaler Verwaltungen und Behörden. </span>Bei der Registrierung müssen folgende Angaben gemacht werden:<ref name="LobbyingActIRL">[https://www.irishstatutebook.ie/eli/2015/act/5/enacted/en/ Regulation of Lobbying Act 2015], irishstatutebook.ie, abgerufen am 04.04.2023</ref> * Angaben zur Person (Lobbyist) * Auftraggeber * die Themen der Lobbyarbeit * die konkreten Maßnahmen der Lobbyarbeit * das mit der Lobbyarbeit angestrebte Ergebnis * die dafür kontaktierten öffentlichen Funktionsträger (Name und Funktion). Nicht veröffentlicht werden Angaben zu den finanziellen Aufwendungen, die mit der Lobbyarbeit verbunden sind. Darüber hinaus verpflichten sich Lobbyist:innen bei der Registrierung, alle vier Monate ihre Angaben zu aktualisieren und ihre Tätigkeiten der letzten vier Monate offenzulegen. Des weiteren akzeptieren sie mit der Registrierung einen Verhaltenskodex. Verstöße gegen diesen oder die Registrierungspflicht können mit Geldstrafen bis zu 2.500€, weiteren Bußgeldern oder in schweren Fällen gar Haftstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden.<ref name="LobbyingActIRL"/> ===Italien=== In der italienischen Abgeordnetenkammer wurde 2016 ein Lobbyregister eingeführt. In dieses Register müssen sich alle Personen eintragen, die gemeinschaftliche Interessen vertreten und Zugang zu den Räumlichkeiten des Parlaments erhalten wollen. Dies gilt auch für ehemalige Parlaments- und Regierungsmitglieder.<ref>[https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=09000016806dce15 Forth Evaluation Round Evaluation Report Italy], rm.coe.int, abgerufen am 03.04.2023</ref> Alle registrierten Lobbyist:innen müssen jährlich einen öffentlichen Bericht über ihre Aktivitäten des vergangenen Jahres abgeben (einschließlich der Namen der Abgeordneten, bei denen sie lobbyiert haben). Bei Verstößen gegen die Regelungen kann der Eintrag im Register für bis zu ein Jahr gestrichen oder vollständig gelöscht werden. In letzterem Fall wird die erneute Eintragung für bis zu fünf Jahre nach der Löschung untersagt. Dies hat zur Folge, das Lobbyist:innen in diesem Zeitraum das Parlament nicht betreten dürfen. Im Zeitraum 2019-2022 gab es insgesamt elf Streichungen von Einträgen. Die Anzahl der Einträge im Register erreichte 2020 mit über 600 ihren Höchststand und liegt Stand 2022 bei 327.<ref>[https://rm.coe.int/fourth-evaluation-round-corruption-prevention-in-respect-of-members-of/1680a8018a Fourth Evaluation Round: Addendum to the Second Compliance Report: Italy], rm.coe.int, abgerufen am 03.04.2023</ref> ===Luxemburg=== In Luxemburg gibt es ein [https://www.chd.lu/de/transparenzregister Transparenzregister], in das sich alle Personen und Organisationen eintragen müssen, die in eigenem oder dem Interesse Dritter Abgeordnete kontaktieren, um die gesetzgebende Arbeit oder Entscheidungsprozesse zu beeinflussen. Öffentlich einsehbar sind Name, Rechtsform und gegebenenfalls der Name Dritter, in deren Interesse Interessenvertretung betrieben wird. Darüber hinaus müssen Kontaktdaten, die Handelsregisternummer und der Zweck der Vereinigung angegeben werden. Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind staatliche Organisationen, Europaabgeordnete und Berufskammern. Stand März 2023 führt das Register 183 Einträge.<ref>[https://www.chd.lu/de/transparenzregister Transparenzregister], chd.lu, abgerufen am 03.04.2023</ref> ===Niederlande=== Die Niederlande führten 2012 ein [https://www.tweedekamer.nl/sites/default/files/2023-03/20230306%20Lobbyistenregister.pdf Lobbyregister] für die zweite Kammer ein. Eine Eintragung ist notwendig um Zugang zum Parlamentsgebäude zu erhalten (ehemalige Abgeordnete haben auch ohne Eintragung Zugang).<ref>[https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=09000016806c799a Fourth Evaluation Round Compliance Report Netherlands], rm.coe.int, abgerufen am 03.04.2023</ref> Das Register beinhaltet ausschließlich Personen. Dokumentierte Angaben sind:<ref>[https://www.tweedekamer.nl/sites/default/files/2023-03/20230306%20Lobbyistenregister.pdf Lobbyistenregister], tweedekammer.nl, abgeruden am 03.04.2023</ref> * Name * Arbeitgeber * Organisationen, deren Interessen vertreten werden ===Polen=== In Polen gibt es bereits seit 2005 ein Lobbyregister. Eintragen müssen sich alle Personen, die öffentliche Instiutionen im Gesetzgebungsprozess beeinflussen wollen. Anzugeben sind Name und geschäfliche Anschriften von Lobbyist:innen. Bei Unternehmen ist zusätzlich die Handelsregisternummer anzugeben. Sollten öffentliche Institutionen von Personen kontaktiert werden, die nicht im Register stehen, müssen sie dies unverzüglich bei dem für öffentliche Verwaltung zuständigen Minister anzeigen. Dieser kann im Anschluss Strafen von ca. 720-12.000€ verhängen. Diese Sanktionierung geschieht allerdings äußerst selten, da das Gesetz zum Lobbyregister nur den Kontakt zu öffentlichen Institutionen als solche untersagt. Lobbyist:innen suchen daher seit Einführung des Gesetzes vermehrt den informellen Kontakt zu Mitarbeitenden öffentlicher Institutionen außerhalb des institutionellen Kontextes und umgehen so die Registrierungspflicht. Auf diesen Missstand wurden wiederholt hingewiesen, allerdings wurde bisher keine Gesetzesnovelle, die konsequenter reguliert, verabschiedet.<ref>[https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=09000016806c7b1d Fourth Evaluation Round Compliance Report Poland], rm.coe.int, abgerufen am 03.04.2023</ref> ===Slowenien=== In Slowenien gibt es seit 2010 ein [https://www.kpk-rs.si/delo-komisije/instituti/lobiranje/register-lobistov/ Lobbyregister]. Registrieren müssen sich alle Personen, die nicht-öffentlich mit staatlichen Funktionsträgern kommunizieren. Angeben müssen sie ihre Auftraggeber und die Felder, in denen sie Lobbyarbeit betreiben. Die Registrierung erlaubt es zu Konsultationen eingeladen zu werden und mit Funktionsträgern zu kommunizieren. Bei Verstößen gegen die Regeln greifen Sanktionen von Ermahnungen bis hin zu teilweisen oder vollständigen Verboten der Lobbyarbeit und Geldstrafen von 400 bis 100.000€.<ref>[https://www.kpk-rs.si/en/lobbying/ Lobbying], kpk-rs.si, abgerufen am 04.04.2023</ref><ref>[https://www.kpk-rs.si/wp-content/uploads/2021/03/SISTEMSKO_POJASNILO_lobiranje_final.pdf Sistemko Pojasniloo Lobiranju], kpk-rs.si, abgerufen am 04.04.2023</ref> ===Spanien=== In Spanien wurden in den vergangenen Jahren sowohl von der Regierung als auch von der Opposition immer wieder, zuletzt im Mai 2021, Gesetzentwürfe zur Schaffung eines Lobbyregisters eingebracht. Allerdings haben diese bislang nicht zur Einführung eines Registers geführt.<ref>[https://www.congreso.es/public_oficiales/L14/CONG/BOCG/B/BOCG-14-B-165-1.PDF Proposicion de Reforma del Reglamento del Congreso 410/000014], congreso.es vom 07.05.2021, abgerufen am 03.04.2023</ref><ref>[https://www.congreso.es/public_oficiales/L14/CONG/BOCG/B/BOCG-14-B-166-1.PDF Proposicion de Reforma del Reglamento del Congreso 410/000015], congreso.es vom 07.05.2021, abgerufen am 03.04.2023</ref> ===Tschechien=== In Tschechien gibt es noch kein Lobbyregister. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde 2019 ins Parlament eingebracht.<ref>[https://rm.coe.int/fourth-evaluation-round-corruption-prevention-in-respect-of-members-of/16809ccd3f Fourth Evaluation Round Interim Compliance Report Czech Republic], rm.coe.int, abgerufen am 03.04.2023</ref> ==Staaten außerhalb der EU== ===Australien=== Das australische [https://lobbyists.ag.gov.au/register Lobbyregister] wird vom Justizministerium geführt. Eintragen müssen sich alle Organisationen, die Interessen Dritter gegenüber der Regierung oder sonstigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst vertreten wollen.<ref>[https://www.ag.gov.au/system/files/2022-02/lobbying-code-of-conduct-fast-facts.PDF Register of Lobbyists Factsheet 1], ag.gov.au, abgerufen am 04.04.2023</ref><ref>[https://www.ag.gov.au/integrity/publications/lobbying-code-conduct#register-of-lobbyists Lobbying code of Conduct - Register of Lobbyists], ag.gov.au, abgerufen am 04.04.2023</ref> Anzugeben sind die beschäftigten Lobbyist:innen, die Organisationen, die vertreten werden und Anteileigner der Organisationen. Es ist eine Versionsgeschichte der Einträge abrufbar. So sind etwa auch ehemalige Klient:innen von Organisationen sichtbar.<ref>[https://lobbyists.ag.gov.au/register The Lobbyist Register], lobbyists.ag.gov.au, abgerufen am 04.04.2023</ref> ===Kanada=== ''siehe [[Lobbyregister Kanada]]'' Das kanadische Lobbyregister in seiner heutigen Form wurde 2008 mit dem [https://laws.justice.gc.ca/eng/acts/L-12.4/ Lobbying Act] geschaffen. Registrieren müssen sich alle Personen, die mit öffentlichen Funktionsträger:innen bezüglich Gesetzentwürfen, politischer Programme und der Verteilung öffentlicher Gelder kommunizieren. Für in-house Lobbyist:innen gilt die Registrierungspflicht erst, wenn über die gesamte Organisation verteilt mindestens 20% einer Vollzeitstelle (→ acht Wochenstunden) mit Lobbying verbracht wird.<ref>[https://lobbycanada.gc.ca/en/rules/lobbying-at-the-federal-level-at-a-glance/ Lobbying at the federal level - at a glance], lobbycanada.gc.ca, abgerufen am 04.04.2023</ref> Anzugeben ist:<ref name="LobbyingActCa">[https://laws.justice.gc.ca/eng/acts/L-12.4/ Lobbying Act], laws.justice.gc.ca, abgerufen am 04.04.2023</ref> * für wen Interessenvertreter:innen arbeiten * mit welchen öffentlichen Funktionsträgern sie in Kontakt getreten sind und wann (Tagesdatum) * um welche Themen und konkreten Projekte es dabei geht (Nennung des Politikbereichs sowie des konkreten Anliegens, z. B. „Änderung des Telekommunikationsgesetzes in § 19“) * ob sie selbst öffentliche Funktionen innehatten, welche und bis wann. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht können Geldstrafen von bis zu 200.000 kanadischen Dollar (ca. 135.000€) oder Haftstrafen von bis zu zwei Jahren verhängt werden. In schweren Fällen können auch sowohl eine Geld- als auch eine Haftstrafe ausgesprochen werden.<ref>[https://lobbycanada.gc.ca/en/rules/the-lobbying-act/ The Lobbying Act], lobbycanada.gc.ca, abgerufen am 04.04.2023</ref> Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind Kommunikationen bezüglich:<ref name="LobbyingActCa"/> * mündlicher oder schriftlicher Eingaben an parlamentarische Ausschüsse oder Verfahren, die öffentlich bekannt sind. * Austausch über die Durchsetzung, Auslegung oder Anwendung eines Gesetzes oder einer Vorschrift durch den verantwortlichen Inhaber eines öffentlichen Amtes. * des bloßen Ersuchens um Informationen, sowie Privatpersonen, ehrenamtlich tätige Personen und Mitglieder verschiedener regionaler und kommunaler staatlicher Institutionen. ===Schweiz=== In der Schweiz gibt es kein Lobbyregister. ===USA=== ''siehe [[Lobbyregister USA]]'' Das US-amerikanische [https://lda.senate.gov/system/public/ Lobbyregister] wurde 1995 verpflichtend eingeführt und zuletzt 2007 grundlegend novelliert. Registrieren müssen sich alle Personen und Organisationen die Lobbyarbeit betreiben. Als Lobbyist:in gelten alle Personen, die mindestens 2.500$ für ihre Tätigkeit erhalten und mehr als einmal versuchen Gesetze zu beeinflussen oder mehr als 20% ihrer Arbeitszeit über einen Zeitraum von drei Monaten auf Lobbyaktivitäten aufwenden. Organisationen müssen sich registrieren, wenn ihre Personalausgaben für Lobbyismus halbjährlich 20.500$ übersteigen. Als Lobbyaktivität gilt jeder Kontakt zu Mitgliedern der Exekutive oder Legislative, der darauf abzielt, Gesetze, sonstige Regulierungen oder politische Programme oder Nominierungen zu beeinflussen. Im Register angegeben werden müssen:<ref>[https://www.citizen.org/wp-content/uploads/brief-synopsis-of-lda.pdf Lobbying Disclosure Act: A brief synopsis of key components], citizen.org, abgerufen am 04.04.2023</ref> *Kontaktdaten und eine allgemeine Beschreibung der Geschäfte und Aktivitäten der registrierten Organisation und ihrer Klient:innen *generelle Beschreibung der Themen, die durch Lobbyarbeit beeinflusst werden, sowie spezifische Angaben zu den Praktiken der Lobbyarbeit und den genauen Themen *Angaben zu jede:r Arbeitnehmer:in, der:die dazu angestellt ist, Lobbyarbeit zu betreiben *Angaben zu allen Organisationen, die die Arbeit der registrierten Organisation mit mehr als 5000 USD innerhalb von drei Monaten unterstützen *Verbindungen zu anderen Organisationen oder Personen Alle registrierten Organisationen und Personen müssen darüber hinaus Quartalsberichte mit ihren Lobbyaktivitäten und -ausgaben veröffentlichen. Bei Verstößen können Zivilgerichte Strafen von bis zu 200.000$ und bis zu fünf Jahren Gefängnis verhängen.<ref>[https://www.senate.gov/legislative/Lobbying/Lobby_Disclosure_Act/TOC.htm Lobbying Disclosure Act of 1995], senate.gov, abgerufen am 04.04.2023</ref> ===Vereinigtes Königreich=== ''siehe [[Lobbyregister Großbritannien]] 2015 wurde in Großbritannien das „[https://orcl.my.site.com/CLR_Search Register of Consultant Lobbyists]“ eingeführt. Wie der Name bereits andeutet, sind nur Lobbyist:innen, die Interessen Dritter vertreten, dazu verpflichtet sich einzutragen. Darüber hinaus gilt die Registrierungspflicht nur bei Kontakt zu Regierungsmitgliedern, nicht Parlamentsabgeordneten. Außerdem sind internationale und gemeinnützige Organisationen von der Eintragungspflicht ausgenommen. Im Lobbyregister enthaltene Daten sind:<ref name="LobbyingActUK">[https://www.legislation.gov.uk/ukpga/2014/4/pdfs/ukpga_20140004_en.pdf Transparency of Lobbying, Non-Party Campaigning and Trade Union Administration Act 2014], legislation.gov.uk, abgerufen am 04.04.2023</ref> * Allgemeine Informationen (Name, Anschrift, etc.) * Angaben zu Lobbyist:innen * Angabe des Verhaltenskodex, zu dem sich der Akteur bekennt bzw. eine Äußerung dazu, ob die Verpflichtung auf einen Verhaltenskodex angestrebt wird, * und eine Offenlegung aller Entgelte für Lobbyarbeit der vergangenen drei Monate, mit Namen der Geldgeber. Die Kosten der Führung des Registers werden von registrierten Lobbyist:innen in Form von Gebühren erhoben. Bei Verstößen kann der:die „Registrar of Consultant Lobbyists“ eine Ermahnung in Verbindung mit einer Geldstrafe von bis zu 7.500 GBP aussprechen. Darüber hinaus kann ein zivilrechtliches Verfahren angestrengt werden.<ref name="LobbyingActUK"/> Auf Grund des geringen Umfangs des staatlichen Lobbyregisters führte der Berufsverband der Lobbyist:innen ein eigenes Register ein.<ref>[https://lobbying-register.uk/about/ About the Register], lobbying-register.uk, abgerufen am 04.04.2023</ref>Allerdings ist diese nur geringfügig umfangreicher, so ist in diesem Register die Angabe zu finden bei welchen Parlamenten Organisationen lobbyiert haben (Angaben zu Finanzen und Lobbyist:innen finden sich dafür nicht). Stand März 2023 fanden sich im privaten Lobbyregister 318 Einträge, während im staatlichen 247 Consultant Lobbyists verzeichnet waren (bei 3796 Klienten insgesamt).<ref>[https://lobbying-register.uk/?organisation=true&client=true&individual=true®ion_choices=®ion=&s= Search the register], lobbying-register.uk, abgerufen am 04.04.2023</ref><ref>[https://orcl.my.site.com/CLR_Search Search or join the register], orcl.my.site.com, abgerufen am 04.04.2023</ref> ==Einzelnachweise== <references /> [[Category:Lobbyregister]] [[Category:Lobby-Regulierung]]
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In Polen gibt es bereits seit 2005 ein Lobbyregister. Eintragen müssen sich alle Personen, die öffentliche Instiutionen im Gesetzgebungsprozess beeinflussen wollen. Anzugeben sind Name und geschäfliche Anschriften von Lobbyist:innen. Bei Unternehmen ist zusätzlich die Handelsregisternummer anzugeben. Sollten öffentliche Institutionen von Personen kontaktiert werden, die nicht im Register stehen, müssen sie dies unverzüglich bei dem für öffentliche Verwaltung zuständigen Minister anzeigen. Dieser kann im Anschluss Strafen von ca. 720-12.000€ verhängen. Diese Sanktionierung geschieht allerdings äußerst selten, da das Gesetz zum Lobbyregister nur den Kontakt zu öffentlichen Institutionen als solche untersagt. Lobbyist:innen suchen daher seit Einführung des Gesetzes vermehrt den informellen Kontakt zu Mitarbeitenden öffentlicher Institutionen außerhalb des institutionellen Kontextes und umgehen so die Registrierungspflicht. Auf diesen Missstand wurden wiederholt hingewiesen, allerdings wurde bisher keine Gesetzesnovelle, die konsequenter reguliert, verabschiedet.<ref>[https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=09000016806c7b1d Fourth Evaluation Round Compliance Report Poland], rm.coe.int, abgerufen am 03.04.2023</ref> |
In Polen gibt es bereits seit 2005 ein Lobbyregister. Eintragen müssen sich alle Personen, die öffentliche Instiutionen im Gesetzgebungsprozess beeinflussen wollen. Anzugeben sind Name und geschäfliche Anschriften von Lobbyist:innen. Bei Unternehmen ist zusätzlich die Handelsregisternummer anzugeben. Sollten öffentliche Institutionen von Personen kontaktiert werden, die nicht im Register stehen, müssen sie dies unverzüglich bei dem für öffentliche Verwaltung zuständigen Minister anzeigen. Dieser kann im Anschluss Strafen von ca. 720-12.000€ verhängen. Diese Sanktionierung geschieht allerdings äußerst selten, da das Gesetz zum Lobbyregister nur den Kontakt zu öffentlichen Institutionen als solche untersagt. Lobbyist:innen suchen daher seit Einführung des Gesetzes vermehrt den informellen Kontakt zu Mitarbeitenden öffentlicher Institutionen außerhalb des institutionellen Kontextes und umgehen so die Registrierungspflicht. Auf diesen Missstand wurden wiederholt hingewiesen, allerdings wurde bisher keine Gesetzesnovelle, die konsequenter reguliert, verabschiedet.<ref>[https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=09000016806c7b1d Fourth Evaluation Round Compliance Report Poland], rm.coe.int, abgerufen am 03.04.2023</ref> |
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