Lobbyregister (Überblick)

    • Keine Statusinformation

Ein Lobbyregister ist eine öffentlich einsehbare Datenbank, in der Lobbyismus betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen müssen. Ziel eines solchen Registers ist es, für Öffentlichkeit und Politik nachvollziehbar zu machen, wer in wessen Auftrag versucht, Gesetze und politische Entscheidungen mit welchen Mitteln zu beeinflussen. Welche Angaben genau enthalten sein sollten variiert zwischen Registern in verschiedenen Ländern und ist immer wieder Gegenstand politischer Debatten.

Ein Lobbyregister ermöglichst gewöhnlich Strukturtransparenz. Es wird sichtbar, wer Lobbyarbeit macht, welche Mittel zur Verfügung stehen und wer wen beauftragt. Darüber hinaus kann (z.B. durch die Offenlegung der Kontakte von Politiker:innen) auch Prozesstransparenz erreicht werden, bei der sichtbar wird, wer wann mit wem spricht oder anderweitig Kontakt hat. Wenn auch Inhalte von Gesprächen oder Schriftwechseln öffentlich sichtbar werden, kann man von Inhaltstransparenz sprechen (z.B. Lobby-Fußspur).

Kernelemente eines Lobbyregisters

Verschiedene mit Lobbyregulierung befasste Organisationen, von NGOs bis hin zu staatlichen Gremien, formulieren unterschiedliche Mindestanforderungen an und Empfehlungen zu Lobbyregistern.

LobbyControl

LobbyControl fordert, dass Lobbyregister auf einer gesetzlichen Grundlage basiert sein sollten. In diesen Gesetzen sollte klar definiert werden, wer registrierungspflichtig ist. Dabei sollte auf den Schutz der politischen Partizipation von Bürger:innen geachtet werden. Die Registrierungspflicht sollte sowohl für Kontakte zur Regierung als auch zum Parlament gelten.

Verstöße sollten konsequent, in schweren Fällen mit Bußgeldern, sanktioniert werden. Um dies zu ermöglichen sollte es eine unabhängige Stelle geben, die Angaben kontrolliert und gegebenenfalls Ermittlungen aufnehmen kann. Darüber hinaus sollte diese Stelle Politiker:innen und Interessenvertreter:innen bei der Anwendung des Gesetzes unterstützen.

Die Registrierungspflicht muss für alle Lobbyakteure verpflichtend sein. Dazu gehören neben Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen auch Lobbyagenturen und Anwaltskanzleien sowie Stiftungen und Denkfabriken, insofern sie in direkte Lobbyarbeit involviert sind. Die eingetragenen Organisationen sollten ihre Finanzen sowie ihre Auftraggeber:innen öffentlich machen müssen. Verbände und Vereine sollten darüber hinaus dazu verpflichtet werden, Mitgliedsstrukturen offenzulegen.

Zu den Forderungen von LobbyControl bezüglich Lobbyregistern, insbesondere mit Bezug auf das deutsche, siehe den Lobbyreport 2017 und den Lobbyreport 2021


Europarat

Auch der Europarat hat Richtlinien für die Einrichtung von Lobbyregistern ausgearbeitet.[1] So erachtet der Rat einfach zugängliche und verständliche, von öffentlichen Institutionen geführte Lobbyregister für notwendig. Beinhalten sollten Lobbyregister Namen und Kontaktdaten, das Thema zu dem eingetragene Personen oder Organisationen lobbyieren und gegebenenfalls Auftrag- oder Arbeitgeber, in deren Interesse lobbyiert wird. Darüber hinaus empfiehlt der Europarat die Angabe der Anzahl von Lobbyist:innen, die eine Organisation beschäftigt, die Offenlegung der Namen ehemaliger öffentlicher Funktionsträger, die für lobbyierende Organisationen arbeiten und die Eintragung von Informationen bezüglich Lobbying-Budgets. Verstöße gegen diese Regelungen sollten konsequent sanktioniert werden.


Lobbyregister in verschiedenen Ländern

Hier finden sich die Links zu den einzelnen Artikeln zu Lobbyregistern in verschiedenen Ländern und internationalen Organisationen:

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