Karenzzeit (Bundesländer): Unterschied zwischen den Versionen

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Seit dem 25. Juli 2015 gilt auf Bundesebene das sogenannte Karenzzeit-Gesetz für die Kanzlerin, Minister sowie Parlamentarische Staatssekretäre. Das Gesetz soll den Übergang ehemaliger Regierungsmitglieder in die Privatwirtschaft und in Lobbytätigkeiten regeln und einen übergangslosen Seitenwechsel im Falle von Interessenkonflikten verhindern. Amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung sind dazu verpflichtet, eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes anzuzeigen. Sollten Interessenkonflikte bestehen oder andere Gründe im öffentlichen Interesse gegen den Wechsel sprechen, kann die Aufnahme der neuen Beschäftigung für bis zu 18 Monate untersagt werden.

Auch einige Bundesländer haben begonnen, Karenzzeiten für Mitglieder der Landesregierungen einzuführen. Die Tabelle soll einen kurzen Überblick über Einführung und Umsetzungsstand in den einzelnen Bundesländern geben. Betrachtet wird jeweils, ob eine dem Bund ähnliche Regelung für Regierungsmitglieder bereits vorhanden oder geplant ist. Karenzzeiten für Beamte werden nicht berücksichtigt.

Übersicht Karenzzeit in den Bundesländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Land Karenzzeit Bemerkung
Baden-Württemberg Nein In Baden-Württemberg gibt es bis jetzt keine gesetzliche Regelung zu einer Karenzzeit und diesbezüglich auch keine Entwicklung.[1] Jedoch gibt es von Seiten der Parteien eine positive Haltung zu diesem Thema und die Einführung eines Karenzzeit-Gesetzes wird befürwortet.[2] Stand: Februar 2020
Bayern Nein Abgeordnete der SPD reichten am 12.04.2018 einen Antrag ein, indem eine Karenzzeit „auch für Beamtete der höhreren Qualifikationsebenen“ gefordert wurde. [3] Dieser wurde jedoch vom Landtag abgelehnt.[4] Stand: Februar 2020
Berlin Nein Die rot-rot-grüne Koalition vereinbarte in Ihrem Koalitionsvertrag 2016 eine Karenzzeitregelung zu schaffen. [5] Diese Vereinbarung wurde scheinbar noch nicht umgesetzt. Stand: Februar 2020
Brandenburg Ja Im Brandenburger Landtag wurde am 18. November 2015 der Änderung des Ministergesetzes zugestimmt. Die Karenzzeitregelungen orientieren sich hierbei überwiegend am Bundesministergesetz. Im Gegensatz zur Bundesregelung kann aber die Brandenburger Regierung eine Sperre von bis zu 24 Monaten festlegen.[6] Stand: März 2020
Bremen Nein In Bremen gibt es bis heute keine Karenzzeitregelung. Von Seiten der Landesregierung ist eine Planung nicht vorgesehen. [7] Auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE für die Jahre 2019 - 2023 ist eine entsprechende Regelung nicht festgehalten. [8] Stand: März 2020.
Hamburg Ja Hamburg führte 2014 als erstes Bundesland noch vor der Bundesregierung eine Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder ein. Ehemalige Regierungsmitglieder müssen bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft eine Erlaubnis einholen. Sollte nach der Prüfung eine "konkrete Gefahr der Interesssenkollision zur ehemaligen Amtstätigkeit" vorliegen, kann der Senat die Arbeitsaufnahme für bis zu zwei Jahre verbieten.[9] Stand: März 2020
Hessen Ja Am 30. November 2015 wurde der Änderung des Ministerbezügegesetzes im Parlament zugestimmt.[10] Die neue Regelung sieht vor, dass die Landesregierung bei einer Interessenkollision zwischen der neuen Tätigkeit und dem ehemaligen Amt eine Karenzzeit von bis zu 18 Monaten festlegen kann.[11] Stand: März 2020
Mecklenburg-Vorpommern Nein Aktuell befasst sich das Landeskabinett mit einer Neuregelung des Ministergesetzes, welches eine Karenzzeit einführen würde.[12] Der Entwurf wurde bereits in eine Anhörung gegeben, welche momentan ausgewertet wird. Das Kabinett wird sich anschließend ein zweites Mal mit dem Gesetzesentwurf befassen, bevor dieser dem Landtag zugeleitet werden soll.[13] Stand Februar 2020
Niedersachen Ja Die niedersächsische Landesregierung einigte sich im Dezember 2019 auf eine Änderung des Ministergesetzes. So muss die neue Beschäftigung, sofern sie innerhalb der ersten 18 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt beginnt, der Landesregierung gemeldet werden. Wird ein Interessenkonflikt zwischen dem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und einer Beschäftigung nach Ende des Amtes festgestellt, kann eine 18-monatige Karenzzeit verhängt werden, welche die angestrebte Tätigkeit teilweise oder ganz untersagt.[14] Stand: März 2020
Nordrhein-Westfalen Ja In NRW führte der Landtag im März 2016 eine Karenzzeit ein. Ehemalige Minister/-innen müssen neue Jobs in den ersten 12 Monaten nach ihrer Ministertätigkeit melden. Die Ministerehrenkommission prüft dann, ob die Tätigkeit das „öffentliche Interesse“ beeinträchtigen kann. In solchen Fällen kann die Landesregierung die neue Beschäftigung in den 12 Monaten ganz oder teilweise untersagen. Die Entscheidung der Landesregierung muss mit der Empfehlung des Gremiums veröffentlicht werden.[15] Stand: März 2020
Rheinland-Pfalz Nein Rheinland-Pfalz hat bis heute keine allgemeine gesetzliche Regelung zur Karenzzeit und im aktuellen Koalitionsvertrag der rot-gelb-grünen Landesregierung findet sich ebenfalls keine entsprechende Position. [16] Im Juni 2017 hatte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) zudem geäußert, dass sie keinen dringenden Regelungsbedarf sehe. [17] Lediglich für die Besetzung der Direktoren-Stelle der Landeszentrale für Medien und Kommunikation wurde 2018 eine Karenzzeitregelung eingeführt. [18] Stand: März 2020
Saarland Nein Im Saarland gibt es bis jetzt weder Regelungen noch Pläne zur Einführung einer Karenzzeit für ehemalige Regierungsmitglieder. Im November 2019 wurde zudem im Parlament ein Antrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt, der eine 18-monatige Karenzzeit zwischen einem politischen Spitzenamt und dem Posten des Direktors der Landesmedienanstalt vorsah.[19] Stand März 2020
Sachsen Geplant Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird eine gesetzliche Regelung zur Karenzzeit für Regierungsmitglieder vorgeschlagen.[20] Es bleibt abzuwarten, wann eine solche Regelung kommt und wie sie dann letztendlich ausgestaltet sein wird. Stand: März 2020
Sachsen-Anhalt Nein Der Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Ministergesetzes wurde am 09. September 2014 im Finanzausschuss abgelehnt. [21][22] Im Januar 2018 forderte Die Linke erneut eine Karenzzeit für ehemalige Regierungsmitglieder und legte einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.[23] Die anderen Fraktionen zeigten sich dem Vorschlag grundsätzlich offen.[24] Nach eingehender Beratung im Finanzausschuss sprach dieser dem Landtag jedoch die Empfehlung aus, den Gesetzentwurf abzulehnen.[25] Dieser Empfehlung kam der Landtag nach, eine Karenzzeit wurde also ein zweites Mal abgelehnt.[26] Stand: März 2020
Schleswig-Holstein Ja Der Landtag hatte mit Stimmen der SPD, Grünen und SSW im Oktober 2016 eine Karenzzeitregelung beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass Ex-Minister neue Tätigkeiten in der Wirtschaft anzeigen müssen. Bei etwaigen Interessenskonflikten können bis zu 24 Monate Sperrfrist beschlossen werden.[27][28] Trotzdem sind die meisten Mitglieder der 2017 abgewählten Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und dem SSW inzwischen in der Wirtschaft untergekommen, da die eingeführte gesetzliche Regelung zur Karenzzeit erst für die nächste Regierung gilt.[29] Stand: März 2020
Thüringen Ja Im Juni 2018 wurde ein Gesetzentwurf zur Regelung einer Karenzzeit mit den Stimmen der Regierungskoalition aus Linke, SPD und Grünen beschlossen. [30] Das neue Gesetz verpflichtet alle ehemaligen Minister innerhalb der ersten 18 Monate nach dem Ausscheiden aus der Regierung, geplante neue Tätigkeiten, die nicht im öffentlichen Dienst angesiedelt sind, bekannt zu geben. [31] Sollte die neue Tätigkeit an die frühere Ministertätigkeit angelehnt sein oder das Vertrauen in die Integrität von Regierungsmitgliedern beschädigen, ist es nun möglich, eine zwölf bis 18 monatige Karenzzeit anzuordnen. [32] Stand März 2020

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Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Antwort des Pressesprechers Baden-Württembergs auf Anfrage von LobbyControl vom 24.02.2020.
  2. Parteien stehen Karenzzeit offen gegenüber, Stuttgarter Nachrichten vom 12.03.2016, abgerufen am 06.07.2016
  3. Antrag der SPD, Drucksache 17/21677 der 17. Wahlperiode, abgerufen am 25.02.2020.
  4. Beschluss des Bayrischen Landtags, Drucksache 17/22659 der 17. Wahlperiode, abgerufen am 25.02.2020.
  5. Berlin gemeinsam gestalten. Koalitionsvereinbarung 2016-2021 Berliner Koalitionsvertrag 2016, abgerufen am 23.02.2018
  6. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, bravors.brandenburg.de vom 12.01.2016, abgerufen am 19.03.2020
  7. Regierungsmitglieder müssen warten, Weser Kurier vom 05.02.2015, abgerufen am 06.07.2016
  8. Koalitionsvereinbarung für die 20. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft 2019-2023, spd-land-bremen.de vom 13.08.2019, abgerufen am 16.03.2020
  9. Hamburg bekommt Karenzzeit für Ex-Regierende, Neues Deutschland vom 07.11.2014, abgerufen am 06.07.2016
  10. Gesetz- und Verordnungsblatt, starweb.hessen.de vom 08.12.2015, abgerufen am 19.03.2020
  11. Pressestelle: Hessische Staatskanzlei, hessen.de vom 14.07.2015, abgerufen am 19.03.2020
  12. Karenzzeit für Ex-Minister geplant, NDR vom 01.10.2019, abgerufen am 24.02.2020
  13. Antwort von Andreas Timm, Sprecher der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns, auf Anfrage von LobbyControl vom 17.02.2020.
  14. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ministergesetzes , Landtag von Niedersachsen, abgerufen am 24.02.2020
  15. Landesministergesetz, §4a bis §4c, abgerufen am 22.02.2018
  16. Koalitionsvertrag SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen abgerufen am 16.03.2020
  17. Rheinland-Pfalz befasst sich mit Regelung zur Karenzzeit, welt.de vom 27.06.2017, abgerufen am 16.03.2020
  18. Gesetzentwurf zur Änderung des Landesmediengesetzes vom 18.01.2018, abgerufen am 16.03.2020
  19. Saar-Landtag lehnt Karenzzeit vor Medien-Chefposten ab, ntv.de vom 20.11.2019, abgerufen am 18.03.2020
  20. Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen 2019 - 2024, spd-sachsen.de, abgerufen am 18.03.2020
  21. Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Ministergesetzes, Landtag von Sachsen-Anhalt vom 19.02.2014, abgerufen am 06.07.2016
  22. Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Ministergesetzes, Landtag von Sachsen-Anhalt vom 09.09.2014, abgerufen am 06.07.2016
  23. Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Ministergesetzes, landtag.sachsen-anhalt.de, abgerufen am 19.03.2020
  24. Linke will Karenzzeit für Ex-Minister, welt.de vom 24.01.2018, abgerufen am 23.02.2018
  25. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, landtag.sachsen-anhalt.de, abgerufen am 19.03.2020
  26. Ministergesetz wird nicht geändert, landtag.sachsen-anhalt.de, abgerufen am 19.03.2020
  27. Karenzzeiten für Landesminister beschlossen, Kieler Nachrichten vom 12.10.2016, abgerufen am 19.03.2020
  28. Themen im Kieler Landtag: Abgeordnete beschließen Karenzzeit für Minister, shz.de vom 12.10.2016, abgerufen am 19.03.2020
  29. Posten und Pensionen – das Kabinett Albig ist „versorgt“ shz.de vom 07.12.2017, abgerufen am 19.03.2020
  30. Karenzzeit beim Jobwechsel von Ex-Ministern in Thüringen, welt.de vom 20.06.2018, abgerufen am 19.03.2020
  31. Gesetzesentwurf der Landesregierung, parldok.thueringen.de, abgerufen am 13.12.2017
  32. Thüringen will Ex-Ministern Lobby-Jobs erschweren, thüringen24.de vom 02.11.2017, abgerufen am 19.03.2020
Seit dem 25. Juli 2015 gilt auf Bundesebene das sogenannte [[Karenzzeit]]-Gesetz für die Kanzlerin, Minister sowie Parlamentarische Staatssekretäre. Das Gesetz soll den Übergang ehemaliger Regierungsmitglieder in die Privatwirtschaft und in Lobbytätigkeiten regeln und einen übergangslosen [[Seitenwechsel]] im Falle von Interessenkonflikten verhindern. Amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung sind dazu verpflichtet, eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes anzuzeigen. Sollten Interessenkonflikte bestehen oder andere Gründe im öffentlichen Interesse gegen den Wechsel sprechen, kann die Aufnahme der neuen Beschäftigung für bis zu 18 Monate untersagt werden. 
        

        Auch einige Bundesländer haben begonnen, Karenzzeiten für Mitglieder der Landesregierungen einzuführen. Die Tabelle soll einen kurzen Überblick über Einführung und Umsetzungsstand in den einzelnen Bundesländern geben. Betrachtet wird jeweils, ob eine dem Bund ähnliche Regelung für Regierungsmitglieder bereits vorhanden oder geplant ist. Karenzzeiten für Beamte werden nicht berücksichtigt. 
        

        ==Übersicht Karenzzeit in den Bundesländern==
        
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        ! style="width:13%;" |Karenzzeit
        
        !Bemerkung
        
        |-
        
        |[[Karenzzeit Baden-Württemberg|Baden-Württemberg]]
        
        | style="width:13%;" |Nein
        
        |In Baden-Württemberg gibt es bis jetzt keine gesetzliche Regelung zu einer Karenzzeit und diesbezüglich auch keine Entwicklung.<ref> Antwort des Pressesprechers Baden-Württembergs auf Anfrage von LobbyControl vom 24.02.2020.</ref> Jedoch gibt es von Seiten der Parteien eine positive Haltung zu diesem Thema und die Einführung eines Karenzzeit-Gesetzes  wird befürwortet.<ref> [http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.baden-wuerttemberg-parteien-stehen-karenzzeit-offen-gegenueber.e0ceec3c-4ae4-4597-8a34-3cbb95b88f47.html Parteien stehen Karenzzeit offen gegenüber], Stuttgarter Nachrichten vom 12.03.2016, abgerufen am 06.07.2016 </ref>                                                                          Stand: Februar 2020
        
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        |[[Karenzzeit Bayern|Bayern]]
        
        | style="width:13%;" |Nein
        
        |Abgeordnete der SPD reichten am 12.04.2018 einen Antrag ein, indem eine Karenzzeit „auch für Beamtete der höhreren Qualifikationsebenen“ gefordert wurde. <ref>[http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000014000/0000014498.pdf Antrag der SPD], Drucksache 17/21677 der 17. Wahlperiode, abgerufen am 25.02.2020. </ref> Dieser wurde jedoch vom Landtag abgelehnt.<ref>[http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000014000/0000014498.pdf Beschluss des Bayrischen Landtags], Drucksache 17/22659 der 17. Wahlperiode, abgerufen am 25.02.2020.</ref>  Stand: Februar 2020
        
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        |[[Karenzzeit Berlin|Berlin]]
        
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        |Die rot-rot-grüne Koalition vereinbarte in Ihrem Koalitionsvertrag 2016 eine Karenzzeitregelung zu schaffen. <ref>[https://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/senat/koalitionsvereinbarung/ Berlin gemeinsam gestalten. Koalitionsvereinbarung 2016-2021] Berliner Koalitionsvertrag 2016, abgerufen am 23.02.2018</ref> Diese Vereinbarung wurde scheinbar noch nicht umgesetzt. Stand: Februar 2020
        
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        |[[Karenzzeit Brandenburg|Brandenburg]]
        
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        |Im Brandenburger Landtag wurde am 18. November 2015 der Änderung des Ministergesetzes zugestimmt. Die Karenzzeitregelungen orientieren sich hierbei überwiegend am Bundesministergesetz. Im Gegensatz zur Bundesregelung kann aber die Brandenburger Regierung eine Sperre von bis zu 24 Monaten festlegen.
            <ref>[https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_I_01_2016.pdf Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg], bravors.brandenburg.de vom 12.01.2016, abgerufen am 19.03.2020
        </ref> Stand: März 2020
        
        |-
        
        |[[Karenzzeit Bremen|Bremen]]
        
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        |In Bremen gibt es bis heute keine Karenzzeitregelung. Von Seiten der Landesregierung ist eine Planung nicht vorgesehen. <ref>[http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-politik-wirtschaft_artikel,-Regierungsmitglieder-muessen-warten-_arid,1049666.html Regierungsmitglieder müssen warten], Weser Kurier vom 05.02.2015, abgerufen am 06.07.2016</ref> Auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE für die Jahre 2019 - 2023 ist eine entsprechende Regelung nicht festgehalten. <ref>[https://www.spd-land-bremen.de/Binaries/Binary6330/Koalitionsvereinbarung-RGR-2019-2023-mitU-final.pdf Koalitionsvereinbarung für die 20. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft 2019-2023], spd-land-bremen.de vom 13.08.2019, abgerufen am 16.03.2020</ref>  Stand: März 2020.
        
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        |[[Karenzzeit in Hamburg|Hamburg]]
        
        | style="width:13%;" |Ja
        
        |Hamburg führte 2014 als erstes Bundesland noch vor der Bundesregierung eine Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder ein. Ehemalige Regierungsmitglieder müssen bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft eine Erlaubnis einholen. Sollte nach der Prüfung eine "konkrete Gefahr der Interesssenkollision zur ehemaligen Amtstätigkeit" vorliegen, kann der Senat die Arbeitsaufnahme für bis zu zwei Jahre verbieten.<ref>[https://www.neues-deutschland.de/artikel/951608.hamburg-bekommt-karenzzeit-fuer-ex-regierende.html Hamburg bekommt Karenzzeit für Ex-Regierende], Neues Deutschland vom 07.11.2014, abgerufen am 06.07.2016</ref>  Stand: März 2020
        
        |-
        
        |[[Karenzzeit Hessen|Hessen]]
        
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        |Am 30. November 2015 wurde der Änderung des Ministerbezügegesetzes im Parlament zugestimmt.<ref>[http://starweb.hessen.de/cache/GVBL//2015/00028.pdf Gesetz- und Verordnungsblatt], starweb.hessen.de vom 08.12.2015, abgerufen am 19.03.2020<br /></ref> Die neue Regelung sieht vor, dass die Landesregierung bei einer Interessenkollision zwischen der neuen Tätigkeit und dem ehemaligen Amt eine Karenzzeit von bis zu 18 Monaten festlegen kann.<ref>[https://www.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/hessische-landesregierung-veroeffentlicht-nebeneinkuenfte Pressestelle: Hessische Staatskanzlei], hessen.de vom 14.07.2015, abgerufen am 19.03.2020<br /></ref>  Stand: März 2020
        
        |-
        
        |[[Karenzzeit Mecklenburg-Vorpommern|Mecklenburg-Vorpommern]]
        
        | style="width:13%;" |Nein
        
        |Aktuell befasst sich das Landeskabinett mit einer Neuregelung des Ministergesetzes, welches eine Karenzzeit einführen würde.<ref>[https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Karenzzeit-fuer-Minister-Opposition-will-36-Monate,karenzzeit118.html Karenzzeit für Ex-Minister geplant], NDR vom 01.10.2019, abgerufen am 24.02.2020</ref> Der Entwurf wurde bereits in eine Anhörung gegeben, welche momentan ausgewertet wird. Das Kabinett wird sich anschließend ein zweites Mal mit dem Gesetzesentwurf befassen, bevor dieser dem Landtag zugeleitet werden soll.<ref> Antwort von Andreas Timm, Sprecher der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns, auf Anfrage von LobbyControl vom 17.02.2020.</ref> Stand Februar 2020
        
        |-
        
        |[[Karenzzeit Niedersachsen|Niedersachen]]
        
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        |Die niedersächsische Landesregierung einigte sich im Dezember 2019 auf eine Änderung des Ministergesetzes. So muss die neue Beschäftigung, sofern sie innerhalb der ersten 18 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt beginnt, der Landesregierung gemeldet werden. Wird ein Interessenkonflikt zwischen dem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und einer Beschäftigung nach Ende des Amtes festgestellt, kann eine 18-monatige Karenzzeit verhängt werden, welche die angestrebte Tätigkeit teilweise oder ganz untersagt.<ref>[https://www.niedersachsen.de/download/147508/Entwurf_eines_Gesetzes_zur_Aenderung_des_Ministergesetzes.pdf Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ministergesetzes] , Landtag von Niedersachsen, abgerufen am 24.02.2020</ref> Stand: März 2020
        
        |-
        
        |[[Karenzzeit Nordrhein-Westfalen|Nordrhein-Westfalen]]
        
        | style="width:13%;" |Ja
        
        |In NRW führte der Landtag im März 2016 eine Karenzzeit ein. Ehemalige Minister/-innen müssen neue Jobs in den ersten 12 Monaten nach ihrer Ministertätigkeit melden. Die Ministerehrenkommission prüft dann, ob die Tätigkeit das „öffentliche Interesse“ beeinträchtigen kann. In solchen Fällen kann die Landesregierung die neue Beschäftigung in den 12 Monaten ganz oder teilweise untersagen. Die Entscheidung der Landesregierung muss mit der Empfehlung des Gremiums veröffentlicht werden.<ref>[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=1&ugl_nr=1102&bes_id=4630 Landesministergesetz], §4a bis §4c, abgerufen am 22.02.2018</ref> Stand: März 2020
        
        |-
        
        |[[Karenzzeit Rheinland-Pfalz|Rheinland-Pfalz]]
        
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        |Rheinland-Pfalz hat bis heute keine allgemeine gesetzliche Regelung zur Karenzzeit und im aktuellen Koalitionsvertrag der rot-gelb-grünen Landesregierung findet sich ebenfalls keine entsprechende Position. <ref>[https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Koalitionsvertrag_RLP.pdf Koalitionsvertrag SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen] abgerufen am 16.03.2020<br /></ref> Im Juni 2017 hatte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) zudem geäußert, dass sie keinen dringenden Regelungsbedarf sehe. <ref>[https://www.welt.de/regionales/rheinland-pfalz-saarland/article165970294/Rheinland-Pfalz-befasst-sich-mit-Regelung-zur-Karenzzeit.html Rheinland-Pfalz befasst sich mit Regelung zur Karenzzeit], welt.de vom 27.06.2017, abgerufen am 16.03.2020<br /></ref> Lediglich für die Besetzung der Direktoren-Stelle der Landeszentrale für Medien und Kommunikation wurde 2018 eine Karenzzeitregelung eingeführt. <ref>[https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/5116-17.pdf Gesetzentwurf zur Änderung des Landesmediengesetzes]  vom 18.01.2018, abgerufen am 16.03.2020<br /></ref> Stand: März 2020
        
        |-
        
        |[[Karenzzeit Saarland|Saarland]]
        
        | style="width:13%;" |Nein
        
        |Im Saarland gibt es bis jetzt weder Regelungen noch Pläne zur Einführung einer Karenzzeit für ehemalige Regierungsmitglieder. Im November 2019 wurde zudem im Parlament ein Antrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt, der eine 18-monatige Karenzzeit zwischen einem politischen Spitzenamt und dem Posten des Direktors der Landesmedienanstalt vorsah.<ref>[https://www.n-tv.de/regionales/rheinland-pfalz-und-saarland/Saar-Landtag-lehnt-Karenzzeit-vor-Medien-Chefposten-ab-article21405342.html Saar-Landtag lehnt Karenzzeit vor Medien-Chefposten ab], ntv.de vom 20.11.2019, abgerufen am 18.03.2020<br /></ref> Stand März 2020
        
        |-
        
        |[[Karenzzeit Sachsen|Sachsen]]
        
        | style="width:13%;" |Geplant
        
        |Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird eine gesetzliche Regelung zur Karenzzeit für Regierungsmitglieder vorgeschlagen.<ref>[https://www.spd-sachsen.de/wp-content/uploads/2019/12/Koalitionsvertrag_2019-2024.pdf Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen 2019 - 2024], spd-sachsen.de, abgerufen am 18.03.2020<br /></ref> Es bleibt abzuwarten, wann eine solche Regelung kommt und wie sie dann letztendlich ausgestaltet sein wird. Stand: März 2020
        
        |-
        
        |[[Karenzzeit Sachsen-Anhalt|Sachsen-Anhalt]]
        
        | style="width:13%;" |Nein
        
        |Der Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Ministergesetzes wurde am 09. September 2014 im Finanzausschuss abgelehnt. <ref>[http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp6/drs/d2814lge.pdf Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Ministergesetzes], Landtag von Sachsen-Anhalt vom 19.02.2014, abgerufen am 06.07.2016</ref><ref>[http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp6/drs/d3402vbe.pdf Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Ministergesetzes], Landtag von Sachsen-Anhalt vom 09.09.2014, abgerufen am 06.07.2016</ref> Im Januar 2018  forderte Die Linke erneut eine Karenzzeit für ehemalige Regierungsmitglieder und legte einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.<ref>[https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d2334dge.pdf Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Ministergesetzes], landtag.sachsen-anhalt.de, abgerufen am 19.03.2020<br /></ref> Die anderen Fraktionen zeigten sich dem Vorschlag grundsätzlich offen.<ref>[https://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article172799924/Linke-will-Karenzzeit-fuer-Ex-Minister.html Linke will Karenzzeit für Ex-Minister], welt.de vom 24.01.2018, abgerufen am 23.02.2018</ref> Nach eingehender Beratung im Finanzausschuss sprach dieser dem Landtag jedoch die Empfehlung aus, den Gesetzentwurf abzulehnen.<ref>[https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d3486vbe.pdf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen], landtag.sachsen-anhalt.de, abgerufen am 19.03.2020<br /></ref> Dieser Empfehlung kam der Landtag nach, eine Karenzzeit wurde also ein zweites Mal abgelehnt.<ref>[https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/2018/ministergesetz-wird-nicht-geaendert/?tx_apertoevents_events%5BlistType%5D=day&tx_apertoevents_events%5Bdate%5D=1545865200&tx_apertoevents_events%5Baction%5D=list&tx_apertoevents_events%5Bcontroller%5D=Event&cHash=21ce458d98b84f844eb62a5acb7638a0 Ministergesetz wird nicht geändert], landtag.sachsen-anhalt.de, abgerufen am 19.03.2020<br /></ref> Stand: März 2020
        

        |-
        
        |[[Schleswig-Holstein]]
        
        | style="width:13%;" |Ja
        
        |Der Landtag hatte mit Stimmen der SPD, Grünen und SSW im Oktober 2016 eine Karenzzeitregelung beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass Ex-Minister neue Tätigkeiten in der Wirtschaft anzeigen müssen. Bei etwaigen Interessenskonflikten können bis zu 24 Monate Sperrfrist beschlossen werden.<ref>[http://www.kn-online.de/Nachrichten/Politik/Landtag-Karenzzeiten-fuer-Landesminister-beschlossen Karenzzeiten für Landesminister beschlossen], Kieler Nachrichten vom 12.10.2016, abgerufen am 19.03.2020</ref><ref>[https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/politik/themen-im-kieler-landtag-abgeordnete-beschliessen-karenzzeit-fuer-minister-id15068706.html Themen im Kieler Landtag: Abgeordnete beschließen Karenzzeit für Minister], shz.de vom 12.10.2016, abgerufen am 19.03.2020</ref> Trotzdem sind die meisten Mitglieder der 2017 abgewählten Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und dem SSW inzwischen in der Wirtschaft untergekommen, da die eingeführte gesetzliche Regelung zur Karenzzeit erst für die nächste Regierung gilt.<ref>[https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/posten-und-pensionen-das-kabinett-albig-ist-versorgt-id18521796.html Posten und Pensionen – das Kabinett Albig ist „versorgt“] shz.de vom 07.12.2017, abgerufen am 19.03.2020</ref> Stand: März 2020
        
        |-
        
        |[[Karenzzeit Thüringen|Thüringen]]
        
        | style="width:13%;" |Ja
        
        |Im Juni 2018 wurde ein Gesetzentwurf zur Regelung einer Karenzzeit mit den Stimmen der Regierungskoalition aus Linke, SPD und Grünen beschlossen. <ref>[https://www.welt.de/regionales/thueringen/article177923360/Karenzzeit-beim-Jobwechsel-von-Ex-Ministerin-in-Thueringen.html Karenzzeit beim Jobwechsel von Ex-Ministern in Thüringen], welt.de vom 20.06.2018, abgerufen am 19.03.2020<br /></ref> Das neue Gesetz verpflichtet alle ehemaligen Minister innerhalb der ersten 18 Monate nach dem Ausscheiden aus der Regierung, geplante neue Tätigkeiten, die nicht im öffentlichen Dienst angesiedelt sind, bekannt zu geben.  <ref>[http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/64543/drittes-gesetz-zur-%c3%a4nderung-des-th%c3%bcringer-ministergesetzes.pdf Gesetzesentwurf der Landesregierung], parldok.thueringen.de, abgerufen am 13.12.2017</ref> Sollte die neue Tätigkeit an die frühere Ministertätigkeit angelehnt sein oder das Vertrauen in die Integrität von Regierungsmitgliedern beschädigen, ist es nun möglich, eine zwölf bis 18 monatige Karenzzeit anzuordnen. <ref>[https://www.thueringen24.de/thueringen/article212425503/Thueringen-will-Ex-Ministern-Lobby-Jobs-erschweren.html Thüringen will Ex-Ministern Lobby-Jobs erschweren], thüringen24.de vom 02.11.2017, abgerufen am 19.03.2020</ref> Stand März 2020
        
        |}
        
        {{Spendenbanner}}
        

        ==Einzelnachweise==
        <references />
        

        [[Kategorie: Lobby-Regulierung]]
        
        [[Kategorie: Karenzzeit]]
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|[[Karenzzeit Brandenburg|Brandenburg]]
 
|[[Karenzzeit Brandenburg|Brandenburg]]
 
| style="width:13%;" |Ja
 
| style="width:13%;" |Ja
|Im Brandenburger Landtag wurde am 18. November 2015 der Änderung des Ministergesetzes zugestimmt. Die Karenzzeitregelungen orientieren sich hierbei überwiegend am Bundesministergesetz. Im Gegensatz zur Bundesregelung kann aber die Brandenburger Regierung eine Sperre von bis zu 24 Monaten festlegen.
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|Im Brandenburger Landtag wurde am 18. November 2015 der Änderung des Ministergesetzes zugestimmt. Die Karenzzeitregelungen orientieren sich hierbei überwiegend am Bundesministergesetz. Im Gegensatz zur Bundesregelung kann aber die Brandenburger Regierung eine Sperre von bis zu 24 Monaten festlegen.<ref>[https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_I_01_2016.pdf Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg], bravors.brandenburg.de vom 12.01.2016, abgerufen am 19.03.2020
<ref>[https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_I_01_2016.pdf Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg], bravors.brandenburg.de vom 12.01.2016, abgerufen am 19.03.2020
 
 
</ref> Stand: März 2020
 
</ref> Stand: März 2020
 
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