Institut Finanzen und Steuern

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Institut Finanzen und Steuern
Rechtsform eingetragener Verein
Tätigkeitsbereich Erarbeitung von Initiativen auf dem Gebiet der Wirtschaftsgesetzgebung
Gründungsdatum 1949
Hauptsitz Gertraudenstr. 20, 10178 Berlin
Lobbybüro
Lobbybüro EU
Webadresse ifs.de

Das Institut Finanzen und Steuern ist ein von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden gegründeter und gelenkter Verein zur Erarbeitung von steuerlichen Initiativen, die den Interessen der Wirtschaft entsprechen.
Mitglieder des Vereins, des Vorstands und des Kuratoriums sind nicht nur Vertreter von Unternehmen und Verbänden (Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)), sondern auch Vertreter der Finanzverwaltung, Finanzrichter sowie Parlamentarier, mit denen auf diesem Wege der "Meinungsaustausch" institutionalisiert wird. Ein großer Teil der Akteure hat Verbindungen zum Wirtschaftsflügel der CDU.
Die Vorschläge werden von externen Fachleuten (meist wirtschaftsnahen Professoren) erarbeitet, in den Publikationen des Instituts veröffentlicht und in Kolloquien mit Abgeordneten, Professoren und Finanzbeamten schon im Vorfeld des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erörtert. Diese informellen Einflussmöglichkeiten auf die die eigenen Interessen berührende Gesetzgebung sind anderen gesellschaftlichen Gruppen verwehrt. Sie sind in einer parlamentarischen Demokratie eigentlich auch gar nicht vorgesehen.

Kurzdarstellung und Geschichte

Das 1949 gegründete Institut geht auf eine Initiative der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Vereinigten Wirtschaftsgebiets im Jahr 1948 zurück. Es sollte auf dem Gebiet des Finanz- und Steuerwesens Material sammeln, zur gesetzgeberischen Verwertung wissenschaftlich verarbeiten und den interessierten Kreisen in Parlament und Wirtschaft laufend zur Verfügung stellen. Auch die Prüfung der öffentlichen Haushalte der Länder und Gemeinden sollte als vordringliche Aufgabe in den Arbeitsbereich des Instituts aufgenommen werden.

Zweck des Instituts ist satzungsgemäß die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Steuerwesens. Verwirklicht wird dies zunächst insbesondere dadurch, dass das Institut

  • auf dem Gebiet des Finanz- und Steuerwesens Material sammelt und Analysen durchführt, die der Gesetzgebung, Verwaltungspraxis und Rechtsprechung als wissenschaftliche Grundlage dienen können
  • sich zum öffentlichen Finanzgebaren äußert, insbesondere zur Haushaltspolitik des Bundes, der Länder und der Gemeinden
  • zu steuerrechtlichen Streitfragen Stellung nimmt.

Im Juni 2010 gab es einen "Neustart". Ziel der Institutstätigkeit ist es jetzt, den Dialog zwischen Finanzverwaltung, Politik und Wirtschaft wissenschaftlich zu unterstützen und einen Beitrag zur Lösung aktueller Probleme des Finanz- und Steuerwesens zu leisten. Das Institut verlagerte seinen Sitz von Bonn nach Berlin, um Wissenschaft und Politik so näher zusammen zu bringen. Aktuelle Probleme sollen in den Publikationen und Kolloquien schnell aufgegriffen werden. Außerdem übernahm Johanna Hey die Leitung des Instituts.


Das Institut präsentiert Reformvorschläge, die von wirtschaftsnahen Wissenschaftlern als Gutachten erarbeitet und in den IFSt-Schriftenreihen veröffentlicht werden. Der Schwerpunkt liegt dabei im Unternehmenssteuerrecht. Medienkooperationspartner ist DER BETRIEB. Im Zusammenhang mit den Berliner Steuergesprächen werden IFSt-Kolloquien als Diskussionskreise zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft etabliert. Ziel ist ein Meinungsaustausch zwischen Finanzverwaltung, Rechtsprechung, parlamentarischen Vertretern und der Wirtschaft zu ausgesuchten Praxisproblemen des geltenden Rechts sowie die Erarbeitung von Lösungswegen und Analyse gesetzgeberischen Korrekturbedarfs mit Blick auf politische Umsetzbarkeit.(Quelle: Website des Instituts, abgerufen am 30. Juni 2012)

Organisationsstruktur und Personal

Vorstand

Wissenschaftliche Direktorin

Geschäftsführender Vorstand:

Weitere Vorstandsmitglieder:

Kuratorium

Rund 40 Persönlichkeiten insbesondere aus den Mitgliedsunternehmen bilden das Kuratorium, das das Institut hinsichtlich der wissenschaftlichen Ausrichtung und Themenwahl berät. Dem Kuratorium gehören oder gehörten auch zahlreiche Mitglieder des Deutschen Bundestages, Vorsitzende des Finanzausschusses und die steuer- und finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen an.

Vorsitzender des Gesamt-Kuratoriums ist

Vorsitzender des geschäftsführenden Ausschusses des Kuratoriums ist

  • Rechtsanwalt Bernd Jonas, Generalbevollmächtigter der ThyssenKrupp AG, Leiter des Zentralbereichs Steuern und Zoll

Mitglied des Kuratoriums sind u.a.

Ehemalige Kuratoriumsvorsitzende waren

  • Heinz-Gerd Stein (Vorstand Thyssen Krupp AG)
  • Joachim Funk (Vorstandsvorsitz Mannesmann)
  • Joachim Zahn (Vorstandsvorsitz Daimler-Benz AG)
  • Ernst Schneider (Präsident des Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
  • Christian Kuhlemann, MdB

(Quelle: Webseite des Instituts, abberufen am 29. April 2016)

Verbindungen

Stiftung Marktwirtschaft

Bei den Professoren, die Gutachten erstellen oder in Arbeitsgruppen mitwirken, greift das Institut häufig auf Mitglieder der "Kommission Steuergesetzbuch" der Stiftung Marktwirtschaft zurück. Die Institutsdirektorin Johanna Hey ist Mitglied der Lenkungsgruppe der "Kommission Steuergesetzbuch". Zu der Arbeitsgruppe, die einen Reformvorschlag für ein neues Konzernsteuerrecht erarbeitet hat (präsentiert am 22. Juni 2011), gehörten u. a. die beiden weiteren Mitglieder der Lenkungsgruppe Norbert Herzig und Thomas Rödder. Die Studie Nr. 479 "Trends und Zukunftsfragen der Steuer- und Finanzpolitik in Deutschland und Europa" ist u.a. von dem Lenkungsgruppen-Mitglied Clemens Fuest erstellt worden.

Fallstudien und Kritik

Einer "Prüfbitte" des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und FDP nachkommend hat das Institut am 22. Juni 2011 einen Reformvorschlag für ein neues Konzernsteuerrecht vorgelegt, der anlässlich der IFSt-Jahrestagung 2011 diskutiert wurde. Den Vorschlag hatte eine aus Unternehmens- und Beratungspraxis, Finanzverwaltung und Wissenschaft besetzte Arbeitsgruppe unter dem Dach des Instituts entwickelt. Die Leitung der Arbeitsgruppe hatte die Institutsdirektorin Johanna Hey.

An diesem Beispiel wird deutlich, dass Regierung und Parlament die Grundrichtung neuer Wirtschaftsgesetze oft nicht mehr selbst vorgeben. Anstatt eigene Konzepte zu entwickeln und den Sachverstand betroffener Gruppen ausschließlich zu den üblichen parlamentarischen Bedingungen (z. B. durch Stellungnahmen in den zuständigen Bundestagsausschüssen) einzuholen, überlässt man es den betroffenen Wirtschaftskreisen, Gesetzesentwürfe in ihren eigenen Gremien zu erstellen. Dies kommt einer Selbstentmachtung des Parlaments gleich. Statt der Parlamentarier entscheiden nun Organisationen der Wirtschaft darüber, welche Personen und Gruppen an den ersten Konzepten mitwirken. Das Parlament wird dadurch vom Koch zum Kellner degradiert.[3]

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Einzelnachweise

  1. Jens Tartler: Finanzministerium Schäuble bringt sein Haus auf Linie, Financial Times Deutschland, Website ftd, abgerufen am 9. Mai 2013
  2. Jens Tartler: CDU-Mitglied wird höchster Steuerrichter, Financial Times Deutschland vom 25. August 2011, Website ftd, abgerufen am 9. Mai 2013
  3. 22.6.2011: Institut Finanzen und Steuern legt Reformvorschlag für ein neues Konzernsteuerrecht vor, Website ifst, abgerufen am 27. Juni 2012

Anhänge

Diskussionen