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von Luisa

Verhaltenskodex der EU-Kommission

Der Verhaltenskodex der EU-Kommission bündelt verschiedene Regelungen zur Arbeit während und nach der Amtszeit als EU-KommissarIn. Der Verhaltenskodex legt unter anderem die Karenzzeit fest. Ziel des Kodex ist das Vermeiden von Interessenkonflikten durch die Beschränkung externer Tätigkeiten während und nach der Amtszeit als EU-Kommissar, und enthält ethische Regeln zur Amtsausübung.

Inhalt

Externe Tätigkeiten während der Amtszeit

  • Es dürfen weder bezahlte, noch unbezahlte Nebentätigkeiten ausgeübt werden.
    Ausnahmen gelten u.a. für unentgeltliche Lehrveranstaltungen und Vorträge.
  • Unentgeltliche Ehrenämter dürfen ausgeübt werden, wenn ein Interessenkonflikt ausgeschlossen werden kann. „Ehrenamtlich“ bedeutet dabei, über keine leitende Position und Entscheidungsbefugnis zu verfügen.

Nach Ende der Amtszeit

  • Nach Ende der Amtszeit müssen EU-Kommissare eine Übergangszeit einhalten, während der die EU-Kommission über eine neue Tätigkeit informiert werden muss. Fällt die neue Tätigkeit des Kommissars in die Verantwortung seines vormaligen Ressorts, muss das Ethik-Komitee der EU-Kommission bewerten, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
  • Innerhalb der 18 Monate darf keine Lobby-Arbeit für das Unternehmen oder Kunden betrieben werden

Finanzielle Interessen

  • EU-KommissarInnen müssen vor ihrer Ernennung als Kommissar eine Interessenserklärung abgeben und diese regelmäßig aktualisieren. Diese Erklärungen sind online auf der jeweiligen Webseite der KommissarInnen einsehbar.[1]

Weitere Bestimmungen

  • Nahe Angehörige des Kommissars dürfen nicht Mitglied im Kabinett werden.
  • Das Befassen mit Angelegenheiten, an denen ein Kommissar persönliches, familiäres oder finanzielles Interesse hat, ist untersagt. Als Maßnahme kann die Neuvergabe des Ressorts erfolgen.
  • Der Kodex enthält außerdem Regeln zu Dienstreisen, Repräsentationskosten und der Annahme von Geschenken. So dürfen Geschenke, die den Wert von 150€ übersteigen, nicht behalten werden.
  • In den Schlussbestimmungen des Verhaltenskodex sind der Rücktritt eines Kommissars, Amtsenthebung und Sanktionen geregelt. Außerdem wird die Rolle des Ethikkomitees festgelegt.

Quelle: Verhaltenskodex der EU-Kommission

Rechtliche Grundlagen

Als rechtliche Grundlagen dienen Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union [2] sowie Artikel 245 des Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union[3] "Die Mitglieder der Kommission haben jede Handlung zu unterlassen, die mit ihren Aufgaben unvereinbar ist." Sie beschreiben die Amtsausübung der EU-Kommissare als "unabhängig und im allgemeinen Interesse der EU". Weisungen von einer Regierung oder "einer anderen Stelle" dürfen nicht eingeholt werden.

Kritikfälle

  • Günther Oettinger: Nach Bekanntwerden einer Dienstreise mit dem Lobbyisten Klaus Mangold Transparency International kritisierte, die Affäre verstoße gegen das Verbot der Annahme von Geschenken, die den Wert von 150€ übersteigen. Die EU-Kommission teile mit, der Vorgang verstoße nicht gegen den Verhaltenskodex, und schloss damit Sanktionen gegen Oettinger aus.[4]
  • José M. Barroso: Nach der Kritik an Barrosos Seitenwechsel zu Goldman Sachs beauftragte der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker das Ad-Hoc Ethik-Komitee der EU-Kommission, obwohl die Karenzzeit formal eingehalten wurde. Das Komitee teilte mit, es sehe keinen Verstoß gegen den Verhaltenskodex, allerdings "habe der Politiker seine Entscheidung nicht so abgewogen, wie man es bei jemandem in seiner Position hätte erwarten dürfen."[5]
  • Neelie Kroes: 2016 wurde der Verstoß der früheren EU-Kommissarin Neelie Kroes gegen den Verhaltenskodex bekannt. Im Zuge der Bahamas-Leaks musste Kroes zugeben, parallel zu ihrem Amt in der EU-Kommission Direktorin einer Briefkastenfirma gewesen zu sein. Die Nebeneinkünfte aus dieser Tätigkeit veröffentlichte sie nicht, womit sie gegen die Ethik-Regeln verstieß.[6]

Kritik und Forderungen

Die EU-Kommission legt die Regeln des Verhaltenskodex selbst fest.

  • Ad Hoc Ethikkomitee

Das Komitee besteht aus einem dreiköpfigen Unabhängigkeit des Komitees ist deswegen nicht gegeben. [7] Der EU-Parlamentsabgeordnete Sven Giegold fordert ein unabhängige Instanz, nach dem Beispiel Frankreichs. [8]

Die Süddeutsche Zeitung schrieb: "Die Causa Oettinger, der Wechsel des früheren EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso zu Goldman Sachs und die Verstrickungen der früheren Kommissarin Neelie Kroes in eine Briefkastenfirma zeigen, dass die Behörde ihren Verhaltenskodex verschärfen muss. Gerade in einer Zeit, in der viele Bürger "Brüssel" als abgehoben wahrnehmen, braucht die Kommission [...] einen moralischen Kompass." [9]

Forderungen

In einem offenen Brief an Kommissionspräsident Juncker forderte das Netzwerk ALTER-EU im November 2016 eine Verschärfung des Verhaltenskodex.[10]
Die Forderungen umfassen unter anderem:

  • dreijährige Karenzzeit für ehemalige Kommissare
  • dreijährige Übergangszeit, in der Lobby-Jobs und ähnliche Berufsfelder, die einen Interessenskonflikt nähren, nicht angenommen werden dürfen.
  • EU-Kommissionspräsidenten sollen diese beiden Regelungen fünf Jahre einhalten
  • die Schaffung eines unabhängigen und transparenten Ethikkomitees als feste und dauerhafte Instanz

Entwicklung

Der Verhaltenskodex wurde 1999 entwickelt, 2004 erfolgte eine erste Überarbeitung. Der aktuelle Verhaltenskodex wurde 2009 auf Initiative des damaligen EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso in seinen "Politischen Leitlinien für die nächste Kommission" verfasst, und 2011 verabschiedet.[11]
Die Maßnahmen umfassten unter anderem eine Verlängerung der Karenzzeit auf 18 Monate. [12] Seit dem umstrittenen Seitenwechsel Barrosos zur Investmentbank Goldman Sachs gibt es Bestreben, den Kodex zu verschärfen, und die darin enthaltenen Karenzzeiten auf zu verlängern.

Studien und Veröffentlichungen

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

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Einzelnachweise

  1. ↑ EU KommissarInnen der Juncker-Kommission
  2. ↑ Vertrag über die Europäische Union eur-lex.europa.eu am 26.10.2012, abgerufen am 13.12.2016
  3. ↑ Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eur-lex.europa.eu am 26.10.1012, abgerufen am 13.12.2016
  4. ↑ Oettinger flog gratis in "Mr Russlands" Privatjet Spiegel Online am 16.11.2016, abgerufen am 12.12.2016
  5. ↑ Barroso verstößt mit Lobby-Amt nicht gegen EU-Regeln Handelsblatt am 31.10.2016, abgerufen am 12.12.2016
  6. ↑ EU-Kommissarin leitete Briefkastenfirma auf Bahamas Spiegel Online am 22.09.2016, abgerufen am 12.12.2016
  7. ↑ vgl.: Barroso, Kroes, De Gucht: Juncker muss skandalöse Seitenwechsel verhindern! LobbyControl am 29.09.2016, abgerufen am 13.12.2016
  8. ↑ Verhaltenskodex: EU-Kommission muss Vorschlag vorlegen Internetauftritt Sven Giegold am 22.11.2016, abgerufen am 12.12.2016
  9. ↑ Zu lax für die heutige Zeit Sueddeutsche.de am 21.11.2016, abgerufen am 12.12.2016
  10. ↑ Offener Brief an Präsident Juncker ALTER-EU im November 2016, abgerufen am 13.12.2016
  11. ↑ Kommission gibt sich neuen Verhaltenskodex euractiv.de am 21.04.2011, abgerufen am 12.12.2016
  12. ↑ Verhaltenskodex der EU-Komission ec.europa.eu, April 2011, abgerufen am 13.12.2016

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